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10.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 208/32 |
P7_TA(2013)0433
Neue Denkansätze für die Bildung
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2013 zu neuen Denkansätzen für die Bildung (2013/2041(INI))
(2016/C 208/03)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 mit dem Titel „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ (COM(2012)0669), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0750), |
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in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2013 zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013, |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. November 2011 zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms „ERASMUS FÜR ALLE“ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (COM(2011)0788), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. September 2012 zum Entwurf des gemeinsamen Berichts 2012 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (EU-Jugendstrategie 2010-2018) (COM(2012)0495), und dem zugehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2012)0256), |
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in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa 2020 — der Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu wirtschaftlichem Aufschwung, Wachstum und Beschäftigung (1), |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2011 mit dem Titel „Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa“ (COM(2011)0902), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020), |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur sozialen Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung (2), |
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in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 28. November 2011 über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung (3), |
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in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (4), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens (5), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2011 zur Bekämpfung des frühzeitigen Schulabbruchs (6), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der frühkindlichen Bildung in der Europäischen Union (7), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zur „Jugend in Bewegung — ein Rahmen für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa“ (8), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010 (9)“, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen — Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010 (10)“, |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. April 2013 „Neue Denkansätze für die Bildung (11), |
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gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0314/2013), |
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A. |
in der Erwägung, dass die Leitzielvorgaben der Strategie Europa 2020 in der Senkung des Anteils der Schulabbrecher auf unter 10 % und der Anhebung des Anteils der jüngeren Generation mit einem Hochschulabschluss oder Diplom oder einer adäquaten beruflichen Ausbildung auf mindestens 40 % bestehen; |
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B. |
in der Erwägung, dass der strategische Rahmen für die allgemeine und berufliche Bildung (ET 2020) Benchmarks beinhaltet, die vorsehen, dass mindestens 95 % der Kinder im Alter zwischen vier Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter in den Genuss einer Vorschulbildung kommen; dass der Anteil der 15-Jährigen mit unzureichenden Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften bei unter 15 % liegt; dass durchschnittlich mindestens 15 % der Erwachsenen (Altersgruppe 25-64 Jahre) am lebenslangen Lernen teilnehmen; |
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C. |
in der Erwägung, dass die Förderung der Mobilität eine der Hauptprioritäten der EU ist und sich die EU zum Ziel gesetzt hat, dass bis 2020 20 % der Europäer mit Hochschulabschluss im Laufe ihrer Hochschulausbildung einen Auslandsaufenthalt absolviert haben; unter Hinweis darauf, dass die Mobilität der Studierenden, Lehrkräfte und Mitarbeiter von Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung des europäischen Raums spielt; |
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D. |
in der Erwägung, dass die Mobilitätsprogramme für Jugendliche für den Zeitraum 20142020 eine echte Chance zum Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten bieten und dadurch dazu beitragen sollten, mehr Beschäftigung für junge Menschen zu schaffen; |
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E. |
in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 2013 die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Bewältigung der sozialen Folgen der Krise durch solide Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung fordert; |
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F. |
in der Erwägung, dass sich die Arbeitslosenquote bei jungen Menschen im Alter von bis zu 25 Jahren im März 2013 in der EU auf 23,5 % belief, während gleichzeitig mehr als zwei Millionen offene Stellen nicht besetzt werden konnten; in der Erwägung, dass die Zahl der Arbeitslosen und die Dauer der Arbeitslosigkeit in mehreren Mitgliedstaaten zunimmt und der Kompetenzabgleich auf dem Arbeitsmarkt zusehends an Effizienz verliert; |
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G. |
in der Erwägung, dass die anhaltende Wirtschaftskrise und die auf eine Haushaltskonsolidierung abzielenden Sparmaßnahmen in mehreren Mitgliedstaaten aufgrund von Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Armut eine enorme Belastung für das Leben der EU-Bürger darstellen; in der Erwägung, dass die Krise insbesondere bei jungen Menschen in extremen Fällen zu Unterernährung oder psychischen Problemen führt; in der Erwägung, dass insbesondere in den wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten Einsparungen im Bildungsbereich den Zugang zu Bildung erschwert und die Qualität der Bildung beeinträchtigt haben; |
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H. |
in der Erwägung, dass die Krise und die Sparpolitik unmittelbare negative Auswirkungen auf den Zugang junger Menschen zu Bildung und Arbeitsplätzen haben und ihnen Schwierigkeiten bereiten, ihren Platz dort zu behalten; in der Erwägung, dass Bildungsausgaben eine Investition in die Zukunft sind und daher von Sparmaßnahmen ausgenommen werden müssen; |
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I. |
in der Erwägung, dass junge Menschen beim Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt mit immer größeren Schwierigkeiten konfrontiert werden und dass das Fehlen eines formalen Zusammenwirkens zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitsmarkt das Risiko einer hohen Arbeitslosigkeit erhöht; in der Erwägung, dass eine enge Zusammenarbeit des öffentlichen und privaten Sektors die Grundlage für eine hochwertige Berufsausbildung ist, wobei die Sozialpartner in hohem Maße eingebunden werden müssen; |
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J. |
in der Erwägung, dass eine zugängliche, flexible und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung einen entscheidenden Einfluss auf die persönliche Entwicklung und Entfaltung sowie auch auf die aktive Bürgerschaft und das Wohlergehen junger Menschen hat und ihre Fähigkeit, sich an die Gesellschaft und die Arbeitswelt anzupassen und einen Beitrag dazu zu leisten, fördert; in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu einer stärkeren Euroskepsis unter den Bürgern führen; |
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K. |
in der Erwägung, dass Mobbing in der Schule dem Wohlergehen junger Menschen schadet und zu schwachen Lernleistungen und Schulabbruch führt; |
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L. |
in der Erwägung, dass offene Bildungsressourcen (OBR) die Qualität, Verfügbarkeit und Ausgewogenheit von Bildung verbessern und einen interaktiven, kreativen, flexiblen und personalisierten Lernprozess durch die Nutzung von IKT und neuen Technologien ermöglichen; in der Erwägung, dass das Konzept der offenen Bildung zur Verbesserung der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit beiträgt, indem lebensbegleitendes Lernen unterstützt wird; |
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M. |
in der Erwägung, dass bestimmte Bereiche wie der Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und das Gesundheitswesen trotz einer insgesamt hohen Jugendarbeitslosigkeit zunehmend Schwierigkeiten haben, freie Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen; in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten eine zunehmende Diskrepanz zwischen den Qualifikationen der Absolventen und den Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes beobachtet werden kann; |
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N. |
in der Erwägung, dass sich die Anforderungen am Arbeitsmarkt schnell ändern; in der Erwägung, dass es erforderlich ist, eine qualitativ hochwertige Bildung und die Entwicklung jedes Einzelnen anzustreben und die zukünftigen Trends am Arbeitsmarkt genau zu untersuchen, um eine Anpassung und Modernisierung der Lehrpläne für die allgemeine und berufliche Bildung und der Strategien für lebenslanges Lernen vorzunehmen und die richtigen Fertigkeiten für die richtigen Arbeitsplätze anzubieten, wie etwa die Verwendung neuer Technologien und sozialer Netzwerke, ohne dabei ihren akademischen Auftrag im Bereich der Vermittlung von Kenntnissen zu gefährden; in der Erwägung, dass eine Entwicklung der verschiedenen Lehrmodelle mit einer entsprechenden Anpassung des Lehrberufs einhergehen muss, zum Beispiel hinsichtlich Kompetenzen, Qualifikationen, Status und Laufbahnen; |
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O. |
in der Erwägung, dass Wissen, Technologien und Berufe sich schnell weiterentwickeln und dass eine Person im Laufe ihres Berufslebens mehrere technologische Wandlungsprozesse erlebt, ist es wichtig, dass jeder über ein hinreichend solides Fundament an Grundwissen verfügt, um sich an diese Entwicklungen anpassen zu können; |
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P. |
in der Erwägung, dass es sich gezeigt hat, dass die Stimulierung des Wirtschaftswachstums, der Produktivität und der Reichweite auf nationaler Ebene erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung hat, indem die Anzahl und Qualität der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt verbessert wird; |
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
begrüßt die Mitteilung der Kommission, insbesondere ihre verstärkte Ausrichtung auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch Investitionen in Qualifikationen, die Forderung einer Modernisierung der Hochschulsysteme sowie die Förderung einer erstklassigen Berufsausbildung, flexibler Lernwege — einschließlich der Förderung von OBR –, Bildung am Arbeitsplatz und die Einbindung der Sozialpartner in deren Gestaltung; begrüßt ferner Maßnahmen zur Behebung des Mangels an gut qualifizierten Lehrkräften und Ausbildern, etwa durch eine wirksamere Rekrutierung und dauerhafte Bindung von Lehrkräften sowie durch fachliche Unterstützung; |
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2. |
erachtet die Rolle von Bildung als weitaus umfassender als nur als Mittel zur Erfüllung der wirtschaftlichen Ziele europäischer und nationaler Strategien; unterstreicht in dieser Hinsicht nochmals das primäre Ziel von Bildung, nämlich die Vorbereitung der Menschen auf das Leben und auf die Rolle als aktive Bürger in zunehmend komplexen Gesellschaften; |
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3. |
stellt fest, dass aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise viele Familien es sich nicht mehr leisten können, eine Hochschulbildung zu finanzieren, was zu einem Anstieg der Abbrecherquote in dieser Stufe des Bildungssystems geführt hat; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten allen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage, das Recht auf eine kostenlose, allgemeine und hochwertige Bildung zusichern müssen; |
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4. |
erinnert daran, dass verbesserte Sprachkompetenzen zur Förderung der Mobilität sowie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, des Verständnisses anderer Kulturen und der interkulturellen Beziehungen beitragen; unterstützt in vollem Umfang den Vorschlag der Kommission für einen neuen Benchmark der EU bei den Sprachkompetenzen, nach dem mindestens 50 % der 15-Jährigen über Kenntnisse einer ersten Fremdsprache verfügen und bis 2020 mindestens 75 % eine zweite Fremdsprache erlernen sollten; |
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5. |
erkennt an, dass unzureichende Sprachkenntnisse ein großes Hindernis für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU darstellen, insbesondere in Gebieten, in denen EU-Bürger an der Grenze zu einem Nachbarstaat leben, in dem eine andere Sprache gesprochen wird; erinnert daran, dass das Erlernen von Fremdsprachen im frühen Alter weitaus effektiver ist; |
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6. |
hebt hervor, dass die Mobilität der Auszubildenden gewährleistet sein muss, damit diese ihre Sprachkenntnisse und kommunikativen Fähigkeiten erweitern können, was eine Voraussetzung für die Anpassung an den gemeinsamen Arbeitsmarkt in der Europäischen Union darstellt; |
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7. |
fordert einen ganzheitlichen Ansatz für die allgemeine und die berufliche Bildung, der auf akademische und berufliche Aspekte eingeht, und erinnert daran, dass der umfassendere Auftrag der Bildung im Hinblick auf die persönliche Weiterentwicklung anerkannt werden sollte; fordert weitere Unterstützung für den Erwerb und die Anerkennung von Fähigkeiten auf der Grundlage nicht formaler und informaler Bildung und unterstreicht die wichtige Rolle solcher Bildungsangebote als Bestandteil einer allgemeinen Strategie für lebenslanges Lernen, die auf eine sozial inklusive Wissensgesellschaft mit starken Individuen und aktiven Bürgern abzielt; erinnert daran, dass die Umsetzung einer solchen Strategie davon abhängen wird, welches Maß an Unabhängigkeit die jungen Menschen erreichen können; |
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8. |
fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, konsequentes Benchmarking mit relevanten europäischen Best-Practice-Modellen im Bildungs- und Beschäftigungsbereich zu betreiben; |
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9. |
verweist auf die Zielvorgaben und Kernziele, denen sich die EU im Rahmen der Europa-2020-Strategie verpflichtet hat, nämlich ein intelligentes, inklusives und „grünes“ Wachstum zu verwirklichen, eine starke und innovative Europäische Union zu schaffen und die soziale Integration zu fördern und für mehr Solidarität zu sorgen, wobei die Bürger auch auf ein erfolgreiches und erfülltes Leben vorbereitet werden sollten; erinnert an das vorrangige Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben; |
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10. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, den öffentlichen Ausgaben und Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, Forschung und Innovation eine vorrangige Bedeutung beizumessen; erinnert daran, dass Kürzungen in diesen Bereichen negative Auswirkungen auf die Bildung haben werden und dass Investitionen in diese Bereiche für die wirtschaftliche Wiederbelebung und globale Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie für Fortschritte bei der Erzielung der Europa-2020-Ziele von zentraler Bedeutung sind; |
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11. |
spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten zu beobachten und auf EU-Ebene eine Debatte mit den relevanten Akteuren über Effizienz und Nutzen von Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung anzustoßen; betont, dass Bildung eine nachhaltige Entwicklung sicherstellt, die trotz der aktuellen Krise weiterhin ein vorrangiges Ziel bleiben sollte; |
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12. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, einer Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung oder des Alters im Bildungsbereich verbieten; fordert den Rat auf, die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie zügig zu verabschieden, die zur Sicherstellung echter Gleichstellung und zur Bekämpfung von Vorurteilen und Diskriminierung, auch in der Schule, von entscheidender Bedeutung ist; |
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13. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, den gleichen Zugang zur Bildung sicherzustellen und auf die Bedürfnisse der Lernenden zugeschnittene Maßnahmen vorzuschlagen, wobei besondere Aufmerksamkeit den Mitgliedern benachteiligter Gruppen gilt, insbesondere denen, die sich weder in einer Schul- oder Berufsausbildung noch in einer festen Anstellung befinden; |
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14. |
fordert, konkrete Maßnahmen zu treffen, um Aus- und Weiterbildung besser mit dem Beschäftigungsbereich zu verknüpfen, dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die künftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts zu erkennen; weist auf die Bedeutung der Regionalpolitik hin, mit der die Einrichtung regionaler Innovationszentren gefördert wird, an denen kreative Unternehmen, Universitäten, Investoren und kulturelle Einrichtungen beteiligt sind, um die schulische und berufliche Bildung zu fördern; |
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15. |
empfiehlt die Einbeziehung von Bildung und Wissenschaft in die strategischen Dokumente der Mitgliedstaaten für den Programmplanungszeitraum 20142020 als prioritäre Bereiche, zwecks Bereitstellung von Ressourcen für deren Entwicklung, Einführung neuer Bildungstechnologien einschließlich der Qualifizierung von Lehrern und Dozenten und Erhöhung der Ausbildungsqualität; |
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16. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die zentralen strategischen politischen Herausforderungen, die während des gesamten Europäischen Semesters ermittelt wurden, und die Tätigkeiten im Rahmen der offenen Methoden der Koordinierung (OMK), die den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, eine qualitativ hochwertige und allgemein zugängliche allgemeine und berufliche Bildung auch in Zeiten haushaltspolitischer Zwänge sicherzustellen, enger miteinander zu verknüpfen; |
Jugend — Investitionen in die Zukunft
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17. |
erinnert an das große Potenzial junger Menschen und die wichtige Rolle, die ihnen bei der Erreichung der EU-2020-Ziele für Bildung und Beschäftigung zukommt; erinnert die Mitgliedstaaten an die enge Verbindung zwischen Schulabbruch, fehlenden beschäftigungsbezogenen Fertigkeiten und Jugendarbeitslosigkeit; erinnert ebenfalls daran, dass frühkindliche Bildung und Betreuung sowie die wichtige Rolle der Eltern die Grundlage für die zukünftige Bildung und Entwicklung junger Menschen legen, die aber ausschließlich auf spielerische Art und Weise und nicht durch schulische Methoden und Notendruck vermittelt werden darf; |
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18. |
unterstreicht, dass junge Menschen zudem die am stärksten gefährdete Gruppe der Gesellschaft sind; betont, wie wichtig es ist, junge Menschen in der gesellschaftlichen Vision der EU als prioritäre Gruppe anzusehen und betont die Bedeutung der Förderung der Mobilität junger Menschen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Regelungen zum Schutz vor Mobbing zu fördern, um die Schulabbrecherquote zu senken und einen tatsächlichen Zugang zu Bildung für alle sicherzustellen; |
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19. |
fordert die Anerkennung und Einbindung von Jugendorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen; unterstreicht ebenso die Rolle von Jugendverbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft als ergänzende Bildungsanbieter für nicht formale und informale Bildung und Möglichkeiten zur Freiwilligentätigkeit, wodurch sie dazu beitragen, dass Lernende und junge Menschen Querschnittsfertigkeiten und individuelle persönliche Kompetenzen wie beispielsweise kreatives und kritisches Denken, Eigeninitiative, Informationsverarbeitung und Problemlösen, Teamarbeit und Kommunikation, sowie Selbstvertrauen, Führungsqualitäten und Unternehmertum entwickeln; |
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20. |
fordert die Anerkennung der an Gasthochschulen und insbesondere im Rahmen des Erasmus-Programms erworbenen Qualifikationen der Studierenden; |
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21. |
fordert dazu auf, dass Lernende und die Organisationen, denen sie angehören, in Entscheidungsprozesse, die den Bildungsbereich betreffen, eingebunden werden, und hebt hervor, dass das Lernen auf einem strukturierten Dialog mit den Lernenden über die Gestaltung von Lehrplänen und Methoden, die lebenslanges Lernen fördern, basieren sollte; |
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22. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Attraktivität der beruflichen Bildung zu verbessern, ihre Arbeitsmarktrelevanz zu stärken, sie zu einem festen Bestandteil des Bildungssystems zu machen und ihre Qualität zu gewährleisten; fordert eine stärkere Ausrichtung auf durch formelle und informelle Bildung im frühen Alter, aber auch im Erwachsenenalter, erworbene Querschnitts- und Grundfertigkeiten, insbesondere durch die Einführung einer unternehmerischen und IKT-Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, sowie durch die Förderung der Kreativität, um jungen Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu helfen, ihre Beschäftigungschancen zu verbessern und ihnen Möglichkeiten zur Gründung ihrer eigenen Unternehmen zu bieten; betont, dass die Mitgliedstaaten Unterstützungsmechanismen für gescheiterte Neugründungen bereitstellen und Bürokratie abbauen müssen; |
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23. |
erkennt die Bedeutung der Entwicklung und Umsetzung von Systemen für unternehmerische Bildung in ganz Europa an; betont, dass der Zugang von Schülern und Studierenden zur unternehmerischen Bildung variiert und oftmals auf institutioneller Ebene festgelegt wird; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften daher auf, in Absprache mit den Bildungseinrichtungen Aspekte der unternehmerischen Bildung in die Grund-, Berufs- und Hochschulbildungsinhalte aufzunehmen; ist der Auffassung, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Bewältigung der Ungleichheiten und wesentlichen Unterschiede bei der Entwicklung der unternehmerischen Bildung gelegt werden muss, was in der Umfrage zur unternehmerischen Initiative im Hochschulbereich aus dem Jahr 2008 zum Ausdruck kam und auf dem hochrangigen Symposium in Budapest, das 2011 stattfand, bekräftigt wurde; |
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24. |
hält ein höheres Qualifikations- und Wissensniveau für unbedingt notwendig; betont die Notwendigkeit zur Förderung der Attraktivität und des Wertes der MINT-Fächer (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) in der Bildung und der Bereiche, in denen sich in den kommenden Jahren ein Arbeitskräftemangel und ein steigender Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmern abzeichnet und möglicherweise hochwertige und nachhaltige Arbeitsplätze entstehen werden, wie zum Beispiel in der „grünen“ Wirtschaft und in den Bereichen IKT, Gesundheit und Bildung); erkennt an, dass die MINT-Fächer äußerst wichtig sind, um mehr jungen Menschen zu helfen, in Krisenzeiten einen Arbeitsplatz zu finden, und fordert das richtige Gleichgewicht zwischen dem Erwerb von theoretischem Wissen und praktischen Fertigkeiten während des Studiums, ohne das Studium der Sozialwissenschaften zu vernachlässigen; |
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25. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine effizientere Bildung zu sorgen und dabei den Schwerpunkt auf bereichsübergreifende, sprachliche und unternehmerische Fertigkeiten zu legen, um eine bessere EU-weite Beschäftigungsfähigkeit zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bürger über ihre Rechte als EU-Bürger und ihre bürgerlichen Pflichten aufzuklären sowie darüber, wie sie ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU nutzen können; betont im Hinblick auf die Entwicklung der aktiven Staatsbürgerschaft und der sozialen Integration, dass während der gesamten Schulausbildung von Jugendlichen den Geisteswissenschaften ebenfalls genügend Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; |
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26. |
betont die Notwendigkeit, die Lehr- und Ausbildungspläne auf entwicklungsfähige und übertragbare Kompetenzen sowie auf Multidisziplinarität auszurichten und Verbindungen zwischen den Ausbildungswegen auszuarbeiten; unterstreicht die Notwendigkeit zur besonderen Förderung von Lerninhalten, die den nationalen und internationalen Statistiken zufolge in den einzelnen Ländern ein Defizit aufweisen; |
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27. |
betont die Notwendigkeit zur Konzentration auf die Verknüpfung von Bildung, den Erwartungen junger Menschen und dem Bedarf des Arbeitsmarktes, um für einen leichteren und hochwertigen Übergang junger Menschen von der Ausbildung in die Arbeitswelt zu sorgen, wodurch auch die Eigenständigkeit der jungen Menschen gewährleistet werden soll; |
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28. |
betont die wichtige Bedeutung der Unterstützung von jungen Menschen, insbesondere derjenigen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, durch die Förderung von hochwertigen Praktika und Lehrstellen, Programmen für den Zweiten Bildungsweg, fest etabliertem dualem Lernen und Bildung am Arbeitsplatz sowie spezifischen Maßnahmen zur Förderung ihres Zugangs zur Hochschulbildung und ihre aktive Integration in Bildung und Arbeit; betrachtet diese als wertvolle Schritte beim Übergang von der Bildung ins Berufsleben sowie bei der Senkung der Jugendarbeitslosigkeit; |
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29. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu treffen, um die Teilhabe von Beschäftigten und Arbeitslosen an Umschulungsmaßnahmen und –kursen zu erhöhen, um das Risiko von Arbeitslosigkeit und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit für jene Arbeitnehmer zu minimieren, deren besondere berufliche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt immer weniger gefragt sind; |
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30. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitgeber dazu anzuhalten, mehr hochwertige Praktikumsstellen anzubieten, klare Qualitätskriterien zur Verhinderung von Missbrauch zu entwickeln und die administrativen Verfahren für Unternehmen, die jungen Menschen Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten bieten, zu erleichtern, um deren berufliche Laufbahn zu verbessern; |
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31. |
erinnert die Mitgliedstaaten an die Rolle der EU-Programme bei der Förderung von Bildung, Mobilität, Sprachkenntnissen, aktiver Bürgerschaft, europäischen Werten, Kulturbewusstsein und anderen wertvollen Kompetenzen, die alle zu einer besseren Beschäftigungsfähigkeit und Stärkung des interkulturellen Verständnisses junger Menschen beitragen; betont die Notwendigkeit ihrer weiteren Unterstützung im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 — 2020, wobei der Schwerpunkt auf der Lernmobilität, der Zusammenarbeit und den politischen Reformen liegen sollte; |
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32. |
weist auf den Nutzen eines Auslandsaufenthalts hin, um Schulabbrechern und Jugendlichen ohne Berufsabschluss die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass das Programm Erasmus+ auch für diese Gruppe einen hervorragenden Rahmen bietet, um einen Teil der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren; |
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33. |
begrüßt den neuen Fokus auf die automatische Anerkennung vergleichbarer akademischer Abschlüsse und deren Ziel, nämlich die Gleichstellung aller Studenten, unabhängig davon, wo sie ihren Hochschulabschluss erworben haben; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ihre Bemühungen um Anerkennung akademischer Abschlüsse zu verstärken; |
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34. |
weist auf die Schwierigkeit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt am Ende der Ausbildung und die lange Arbeitslosigkeit und erzwungene Nichterwerbstätigkeit hin, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zur Beseitigung dieser Unterbrechungen erforderlichen flankierenden Maßnahmen zu ergreifen; |
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35. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, in Mechanismen für eine frühzeitige Arbeitsmarktaktivierung und Beschäftigungsprogramme zu investieren, berufliche Erfahrungen zu ermöglichen, Beschäftigungschancen zu fördern, eine bessere Beratung zu bieten, auf die einzelnen Bedürfnisse zugeschnittene Berufsorientierungsstellen einzurichten und Jugendlichen, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder die formale Bildung abgeschlossen haben, Schulungen oder Umschulungskurse anzubieten, die es ihnen ermöglichen, unabhängig zu werden, ein eigenständiges Leben zu führen und ihre berufliche Entwicklung zu sichern; |
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36. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Europäische Jugendgarantie sowie Schulung am Arbeitsplatz, Lehrstellen und problemlos zugängliche und berufsorientierte duale Lernmodelle zügig umzusetzen, um angemessene Arbeitsbedingungen zu bieten, die eine starke Lernkomponente enthalten und mit einem Prozess der Qualifizierung verbunden sind, und mit den Regionen zusammenzuarbeiten, damit die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche auch tatsächlich die bereits auf regionaler und nationaler Ebene bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergänzt und erweitert; erinnert, dass diese Arten der befristeten Beschäftigung als Einstieg in unbefristete Arbeit fungieren sollen; fordert ferner dazu auf, die Finanzinstrumente der Kohäsionspolitik als Mittel der Unterstützung zu nutzen; |
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37. |
betont, dass die Jugendgarantie-Regelung nicht Bemühungen und Reformen struktureller Art ersetzen kann, mit denen dafür gesorgt werden muss, dass die Bildungssysteme und Arbeitsmärkte in einigen Mitgliedstaaten den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind; |
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38. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Verringerung der für die Förderung der Beschäftigung und die Ausbildung der Jugend verauslagten Mittel zu verhindern. In erster Linie sollten die Mittel und Instrumente des Garantiesystems hierfür verwendet werden. Unterstützend könnten die Mitgliedstaaten auch die Mittel der Kohäsionspolitik verwenden, die insbesondere in Projekte zur Förderung der Beschäftigung und der Ausbildung der Jugend fließen sollten; |
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39. |
fordert einen integrierten Ansatz zur Nutzung der Finanzierungsmöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF), Kohäsionsfonds und nationaler Finanzierungsquellen zur Erzielung intelligenten Wachstums; hebt die Rolle des ESF bei der Förderung von Investitionen in Bildung und Ausbildung, Fertigkeiten und lebenslangem Lernen hervor; fordert daher dazu auf, den Mindestanteil des ESF an den Gesamtmitteln für die Kohäsionspolitik von 25 % beizubehalten; hält es ebenfalls für wichtig, dass die Mitgliedstaten dafür sorgen, dass ihre Bildungseinrichtungen auf andere EU-Finanzierungsmöglichkeiten im Bildungsbereich aufmerksam gemacht werden; |
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40. |
betont die Notwendigkeit, Lehrkräfte für die Schlüsselkompetenzen, wie Techniken zum Lernen lernen, soziale und Bürgerkompetenzen, Eigeninitiative, kulturelle Sensibilisierung und Selbstausdruck, zu sensibilisieren; weist daher auf die Bedeutung von Investitionen in lebenslanges Lernen für Lehrkräfte hin; |
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41. |
erinnert daran, dass gerade auf subnationaler Ebene die präzisesten und aktuellsten Informationen zu den regionalen Arbeitsmärkten zu finden sind, und hier können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine bedeutende Rolle spielen, indem sie Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ermitteln, angemessene Umschulungs- und Berufsbildungsprogramme anbieten und Investitionen entsprechend der örtlichen Nachfrage fördern; |
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42. |
weist mit Nachdruck darauf hin, dass Studierende in abgelegenen und benachteiligten Mikroregionen oft schwerwiegende Probleme in Bezug auf den physischen Zugang zu Schulen haben, was zu einem deutlichen Anstieg der Schulabbrecherquoten beiträgt; fordert die Mitgliedstaaten aufgrund der schwerwiegenden wirtschaftlichen Probleme, mit denen die meisten Bürger Europas konfrontiert sind, auf, konkrete Schritte zur Beseitigung solcher Hindernisse zu ergreifen; |
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43. |
begrüßt die Gründung der Europäischen Ausbildungsallianz; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Berufsausbildungen als einen Teil der Pläne zur Umsetzung der „Jugendgarantie“ in ihre Reformen und Tätigkeiten einzubeziehen, sowie zum Erreichen dieses Ziels europäische und nationale Finanzmittel zu mobilisieren; |
Starke Ausrichtung auf Partnerschaften
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44. |
betont, dass starke Partnerschaften die Synergien zwischen Finanz- und Personalressourcen nutzen und einen Beitrag zur Teilung der Kosten des lebenslangen Lernens leisten, was in Zeiten der Sparpolitik besonders wichtig ist und dazu beitragen wird, dass die öffentlichen Investitionen in die Beschäftigung und Ausbildung der Jugend nicht mehr weiter sinken; erinnert daran, dass Partnerschaften einen positiven Einfluss auf die allgemeine und berufliche Bildung ausüben, indem sie einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Qualität und Zugänglichkeit leisten, während die Integrität und Unabhängigkeit von Bildungseinrichtungen unberührt bleiben; |
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45. |
fordert einen verstärkten sozialen und gesellschaftlichen Dialog über die allgemeine und berufliche Bildung sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene und die Stärkung der Rolle der Sozialpartner bei der Politikgestaltung; |
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46. |
betrachtet die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften als wichtigen Schritt zur Sicherstellung geteilter Verantwortung gegenüber der Ausbildung und beruflichen Verwirklichung mit dem Ziel der schnelleren Anpassung seitens der Absolventen an die Anforderungen von Produktion und Markt, sowie der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die technologische Modernisierung des Ausbildungsprozesses; |
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47. |
verweist auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 mit dem Titel „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und stellt fest, dass in der Mitteilung keine konkreten Durchführungsmaßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Bildungssektor und den verschiedenen Sozial- und Wirtschaftspartnern vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, sich aktiv um Unterstützung und Initiativen sowie um andere Formen der Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor bei der Verbesserung der Bildung zu bemühen, um Schüler und Studierende besser auf den Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt vorzubereiten; |
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48. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit und die Partnerschaften zwischen der Wirtschaft und dem Bildungssektor — auch unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Arbeitgeber-, Studierenden- und Jugendverbände — auf allen Ebenen zu verbessern, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Ausarbeitung von Lehrplänen und die Bereitstellung von Orientierungshilfen, Bildung, Ausbildung und Spezialisierung und Lehrplänen, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts besser gerecht werden und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lösung des Problems des Missverhältnisses zwischen erworbenen Qualifikationen und auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen leisten; fordert des Weiteren einen verstärkten sozialen und gesellschaftlichen Dialog sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene und die Stärkung der Rolle der Sozialpartner bei der Politikgestaltung; |
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49. |
begrüßt die im Vorschlag der Kommission für das neue mehrjährige Programm im Bereich der Kultur, der allgemeinen Bildung, der beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports enthaltenen Wissensallianzen und branchenorientierten Kompetenzverbünde; betrachtet diese Allianzen als innovative und nachhaltige Mittel zur Entwicklung des Humankapitals; |
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50. |
unterstreicht die gemeinsame Verantwortung verschiedener Akteure im Bereich des lebenslangen Lernens wie Bildungseinrichtungen, Behörden, Unternehmen sowie Individuen, die für ihr eigenes Leben verantwortlich sind; |
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51. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sorgfältig über das Konzept der Kostenteilung als Mittel der Finanzierung von Bildung nachzudenken; mahnt an, dass Kostenteilungsmechanismen nicht zu Lasten der Menschen gehen dürfen; Gleichbehandlung und uneingeschränkter Zugang müssen bei einer Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Priorität haben; |
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52. |
fordert eine verstärkte Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen und -anbietern, dem Wirtschaftssektor, den Sozialpartnern, den Organisationen der Zivilgesellschaft, den lokalen, regionalen und nationalen Behörden und den Arbeitsagenturen für den Austausch bewährter Verfahrensweisen, die Förderung von Partnerschaften und das Hinarbeiten auf die Bereitstellung hochwertiger Stellen, Praktika und Lehrstellen als wirksames Mittel für die Verwaltung offener Stellen und die langfristige Integration von Menschen in die Arbeitswelt bei ihrem Übergang von der Bildung zur Arbeit; unterstreicht die Notwendigkeit einer Sicherstellung der Vereinbarkeit dieser Praktiken mit den auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen und Initiativen; fordert ferner dazu auf, die verschiedenen Programme und europäischen Fonds, insbesondere den Regionalfonds, in Anspruch zu nehmen; |
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53. |
erachtet es für äußerst wichtig, die Bedeutung eines Zusammenwirkens von öffentlichen und privaten Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung anzuerkennen; betont gleichzeitig die Notwendigkeit, möglichen unerwünschten Nebeneffekten wie zum Beispiel der Behinderung des Zugangs von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Gruppen zur allgemeinen und beruflichen Bildung entgegenzuwirken; |
Perspektive für lebenslanges Lernen
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54. |
nimmt die demografischen Veränderungen innerhalb der Union wie beispielsweise eine alternde Bevölkerung, geringe Geburtenraten, die Abwanderung von Fachkräften und von Humankapital zur Kenntnis; verweist daher auf die Notwendigkeit zum lebenslangen Erwerb neuer Fertigkeiten und Kompetenzen, um die Herausforderungen der Weltwirtschaft zu bewältigen und mit der Entwicklung der Nachfrage nach Kompetenzen in der Arbeitswelt Schritt zu halten; |
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55. |
weist darauf hin, wie wichtig es ist, Bildung als ein Menschenrecht anzuerkennen, zu dem jeder Zugang haben muss und das der persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und dem Erwerb von Fertigkeiten für das Leben dient; fordert die Mitgliedstaaten gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltskürzungen in den Bereichen Bildung und Forschung in der gesamten Union dringend dazu auf, den offenen Zugang zu Bildungsmaterial und wissenschaftlichem Material zu verbessern, um die Kosten für Bildung und Forschung zu senken; |
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56. |
ermutigt die Mitgliedstaaten zur Förderung von Zusammenarbeit und Synergien im Bereich des lebenslangen Lernens, insbesondere zur Verbreiterung des Zugangs zu Bildung und Design sowie zur Anpassung und Modernisierung der Lehrpläne der Bildungseinrichtungen — zum Beispiel durch die sich rasch entwickelnden Möglichkeiten des digitalen Lernens und OBR — um den Bestrebungen der jungen Menschen gerecht zu werden und den neuen Herausforderungen der heutigen Welt Rechnung zu tragen; |
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57. |
begrüßt die von der Kommission angekündigte Initiative „Öffnung der Bildung“, die die Verbesserung der Effizienz, Zugänglichkeit und Ausgewogenheit der Bildungs-, Berufsausbildungs- und Lernsysteme durch eine verstärkte Integration von IKT und neuen Technologien in die allgemeine und berufliche Bildung zum Ziel hat; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Öffnung der Bildung zu fördern; |
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58. |
stellt besorgt fest, dass es zwischen und in den Mitgliedstaaten große Unterschiede bei den vorhandenen IKT-Ressourcen und IKT-Kenntnissen in Schulen und Hochschuleinrichtungen gibt; betont, dass IKT-Infrastrukturen und IKT-Kenntnisse Eingang in alle Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung finden sollten, um Schüler und Studierende bestmöglich für das digitale Zeitalter auszurüsten; |
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59. |
erinnert an die wichtige Bedeutung einer hochwertigen Ausbildung von Lehrkräften und Ausbildern, die durch Mobilität und eine laufbahnbegleitende berufliche Weiterbildung von Lehrkräften ergänzt werden muss; unterstreicht, dass die Auswahl, die Ausbildung und die berufliche Weiterbildung von Lehrern wesentliche Elemente dafür sind, die Qualität des Bildungssystems sicherzustellen; |
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60. |
unterstreicht die Notwendigkeit innovativer Lehrmethoden und Inhalte, bei denen den Lernern Bildungsansätze vermittelt werden („Lernen lernen“), wobei auch Lerner aus schutzbedürftigen Gesellschaftsgruppen oder Lerner mit besonderen Bildungsbedürfnissen berücksichtigt werden müssen; ist sich insbesondere der schnellen Veränderungen in den Bereichen IKT, digitale Medien und unternehmerische Bildung bewusst; betont die wichtige Rolle anderer Erzieher (z. B. Jugendbetreuer, Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung, Berufsberater und Eltern) und deren gute Zusammenarbeit im Hinblick auf den sich verändernden Charakter der Bildung; |
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61. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, in lebenslanges Lernen für die Lehrkräfte zu investieren, um sie bei ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen und ihre Stellung und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern; betont außerdem die Vorteile, die sich aus der Möglichkeit ergeben, Lehrerfahrung in einem anderen europäischen Land zu erwerben; |
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62. |
fordert, das Bild des Lehrers aufzuwerten und ihnen die notwendige Anerkennung zukommen zu lassen, um die Ausbildungsqualität der Schüler zu verbessern; |
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63. |
unterstreicht die Wichtigkeit der Einführung einheitlicher und objektiver Kriterien zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der Arbeit der Lehrer und ihres Einflusses auf die Ausbildungsergebnisse und die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler; |
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64. |
unterstreicht die Bedeutung personalisierter Bildungswege, um den Menschen zu helfen, ihre produktiven, sozialen und wirtschaftlichen Fertigkeiten ihr Leben lang zu verbessern und zu erweitern; betrachtet die individuelle Betreuung durch Berater, Tutoren und Mentoren als ein Mittel zur Vermittlung von Wissen und Erfahrung an die von ihnen betreuten Personen und zur Ermittlung ihrer persönlichen Stärken sowie der erforderlichen Kompetenzen in dem spezifischen Beruf; |
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65. |
betrachtet die Notwendigkeit der Verbreiterung des Zugangs zur Bildung als eine der wichtigsten Prioritäten der Union, mit einem klaren Fokus auf diejenigen, die nicht über ausreichend Grundfertigkeiten verfügen; ermutigt in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten zur Einführung spezifischer Maßnahmen in Form von finanzieller Unterstützung für Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Umfeldern, damit jeder die Gelegenheit erhält, den höchstmöglichen Bildungsgrad zu erreichen und damit den Bedürfnissen und dem Wohlergehen der Lernenden Genüge getan wird; |
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66. |
fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass das Bildungssystem den Bedürfnissen aller potenzieller Studierenden während der gesamten Studiendauer gerecht wird, um ein inklusives und integriertes Bildungs- und Ausbildungssystem zu fördern und zu erhalten, und unterstützende und maßgeschneiderte Vorkehrungen und auf den Einzelnen ausgerichtete Abläufe in Bezug auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Studierenden anzubieten, insbesondere für schutzbedürftige gesellschaftlicher Gruppen, die von Nicht-Teilhabe oder Ausgrenzung bedroht sind, wie beispielsweise Roma und andere Minderheiten, Migranten und Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung und mit speziellen Bildungsbedürfnissen; |
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67. |
betont die Notwendigkeit der durchgängigen Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung als Querschnittsthema, insbesondere in den Bereichen Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik (MINT), in denen Frauen in hohem Maße unterrepräsentiert sind, um die geschlechtsspezifische Trennung bei den Berufen und Lohndiskriminierung zu überwinden und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung bei der Bildung zu beseitigen, und fordert Maßnahmen und Anreize, um die soziale Inklusion der am stärksten gefährdeten und benachteiligten Gruppen, einschließlich älterer Menschen, in die Bildung sicherzustellen; ermutigt in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten zur Einführung spezifischer Maßnahmen in Form von praktischer Hilfe, finanzieller Unterstützung oder Weiterbildung; |
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68. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, eine breite Palette an Förderstrukturen bereitstellen, wie beispielsweise Stipendien, Zuschüsse, günstige Studentendarlehen, Tutoring, Mentoring und Unterstützung im Rahmen von Netzwerken für benachteiligte Studierende während ihres gesamten Studiums, damit sie nicht vorzeitig aus dem sekundären oder tertiären Bildungsweg ausscheiden, und sie im Hochschulbereich beim Zugang zum Erasmus-Programm zu unterstützen, da hier die Teilnahmequote der Studierenden aus Familien mit einem geringeren Einkommen unter dem Durchschnitt liegt, und den Zugang dieser Studierenden zu hochwertigen Praktiken in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und in den Medien zu fördern, damit sie Erfahrung am Arbeitsplatz sammeln und Zugang zu Unterstützungsnetzwerken für künftige Erfolge am Arbeitsplatz erhalten können und so auch ihre eigenen Ansichten in die institutionelle Kultur einbringen können; |
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69. |
drängt auf eine zielgerichtete Herangehensweise zur Berufsausbildung von Kindern mit speziellen Bildungsbedürfnissen sowie von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen hinsichtlich eines breiteren Zugangs zu Bildung, Unterstützung für die Familien und Verwirklichung des Potenzials ihrer Möglichkeiten; |
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70. |
ist der Auffassung, dass alle Mitgliedstaaten größere Anstrengungen unternehmen sollten, um die Zahl der Schulabbrecher zu senken, da sie dadurch die wichtigsten Zielmarken der Europa-2020-Strategie, die Quote auf unter 10 % zurückzuführen, erfüllen, indem sie bereits im frühen Kindesalter eine gute Bildungsqualität fördern und für jede Altersgruppe geeignete Entwicklungs- und Betreuungsprogramme einführen, die auf den gesamten Zeitraum der Kindheit — von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr — ausgerichtet sind, und allen Kindern gleichberechtigten Zugang dazu gewährleisten; |
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71. |
weist darauf hin, dass das Anbieten einer breiten Palette außerlehrplanmäßiger Aktivitäten und die Förderung der Mitwirkung der Eltern am Lernprozess entscheidend sind, wenn Ungleichheiten, die aus einer Benachteiligung im frühen Kindesalter resultieren, beseitigt werden sollen und benachteiligte Studierende nicht in speziellen, getrennten Schulen unterrichtet werden sollen, und damit sich Armut und soziale Ausgrenzung nicht über die Generationen hinweg fortsetzen, was mithilfe der relevanten Akteure, zum Beispiel bekannter örtlicher nichtstaatlicher Stellen, überwacht werden kann; |
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72. |
teilt die Besorgnis der Kommission angesichts einer erschreckend niedrigen Beteiligung an der Erwachsenenbildung in den meisten Mitgliedstaaten, wobei der EU-Durchschnitt bei 8,9 % liegt; bekräftigt die Notwendigkeit zur Konzentration auf gering qualifizierte Erwachsene und auf die Rolle der Erwachsenenbildung beim Erreichen dieser Gruppen sowie auf generationenübergreifendes Lernen; erinnert an die Chancen, die sich durch digitales Lernen und OBR im Hinblick auf den Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung bieten; weist darauf hin, wie wichtig es, dass die digitale Kompetenz gefördert wird und alle Altersgruppen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben und diese nutzen können; |
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73. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, im Geiste der gesellschaftlichen Solidarität und zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen die ehrenamtliche Tätigkeit für alle Altersgruppen zu fördern, und fordert sie nachdrücklich auf, Ausbildungsgänge zu fördern, die im Sektor der Betreuungs- und Pflegedienste notwendig sind; |
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74. |
unterstreicht die Chancen, die offene Online-Kurse mit sehr vielen Teilnehmern (Massive Open Online Courses, MOOC) mit Blick auf den Zugang zu hochwertiger Bildung für alle bieten, da sie ein flexibleres und kreativeres Lernen ermöglichen und die Gleichberechtigung der Lernenden fördern, und die Chancen, die sie mit Blick auf Einsparungen von Bildungskosten sowohl bei den Lernenden als auch bei den Universitäten bieten; |
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75. |
weist darauf hin, dass der Abbau von Vorurteilen, die Studierende von der Wahl von Bildungswegen abhalten, welche in der eigenen Vorstellung nicht unbedingt zu besonders anerkannten Berufswegen und Positionen in der Gesellschaft führen, von entscheidender Bedeutung ist; insbesondere um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Attraktivität der Lehre in der beruflichen Ausbildung sowie der informellen Bildung zu erhöhen; unterstreicht ferner, dass die Studierenden in Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit aktiv über die realistischen Aussichten auf einen Arbeitsplatz, die ihnen der eingeschlagene Bildungsweg bietet, informiert werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck auf, Programme zu Berufsorientierung und begleitender Unterstützung bei der Berufswahl von Lernenden zu fördern; |
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76. |
ist der Auffassung, dass die Anwendung der Systeme für berufliche Orientierung und Karriereentwicklung ein wichtiger Schritt in der geeigneten Heranführung der jungen Menschen an die Schul- und Berufswahl ist und eine Erhöhung der Motivation zum Lernen und zur Berufsausbildung fördert; |
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77. |
unterstützt nachdrücklich die Schaffung eines Europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen, um Transparenz und Anerkennung der im Bereich der beruflichen oder höheren Bildung erworbenen Qualifikationen zu erreichen; schlägt gegebenenfalls auch die Ausweitung der Anerkennung auf Qualifikationen vor, die außerhalb des formalen allgemeinen und beruflichen Bildungssystems erworben wurden, was als Instrument zur Befähigung, demokratischen Teilhabe, sozialen Eingliederung und als Weg zur Eingliederung oder Wiedereingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt betrachtet werden kann; |
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78. |
betont, wie wichtig es ist, Initiativen zur Verbesserung der grenzübergreifenden Anerkennung von Qualifikationen in der Union, insbesondere den Europäischen Qualifikationsrahmen, das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) und das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsausbildung (ECEVET) zeitnah umzusetzen und über deren Umsetzung zu berichten; |
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79. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Vergleichsrahmen für Hochschulabschlüsse zu entwickeln, der einen Bezugsrahmen für die in den Bildungssystemen erworbene Bildung und die in den Bildungssystemen erworbenen Fertigkeiten bietet; |
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80. |
fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, unter Einbeziehung der relevanten Akteure regelmäßig zu überwachen und zu bewerten, ob es ihnen mit ihrem Bildungssystem und ihren Bildungsprogrammen gelungen ist, die Angehörigen der sozial schwachen Bevölkerungsgruppen zu erreichen, ob es ihnen gelungen ist, den gleichberechtigten Zugang zu inklusiver und hochwertiger Bildung auf allen Ebenen zu erhalten und ob die Fertigkeiten, die die Studierenden im Rahmen ihrer Bildung und Ausbildung erworben haben, ihre Beschäftigungsfähigkeit, ihre gesellschaftliche Integration und ihre aktive Bürgerbeteiligung auch wirklich erhöht haben; fordert die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, so bald wie möglich auf die Empfehlungen in Rahmen des Europäischen Semesters sowie auf andere Empfehlungen der Kommission in Bezug auf die Bildung zu reagieren; |
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81. |
fordert die Kommission auf, zu überwachen, ob die Mitgliedstaaten die notwendigen Schritte unternommen haben, um ihre Bildungssysteme zu reformieren, damit die oben genannten Ziele erreicht werden; |
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82. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 5.
(2) ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 2.
(3) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.
(4) ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
(5) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(6) ABl. C 165 E vom 11.6.2013, S. 7.
(7) ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 89.
(8) ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 77.
(9) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 8.
(10) ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 33.
(11) ABl. C 139 vom 17.5.2013, S. 51.