26.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/130


P7_TA(2013)0328

Auswirkungen der Krise auf den Zugang schutzbedürftiger Gruppen zu Pflegedienstleistungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2013 zu den Auswirkungen der Krise auf den Zugang von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu Leistungen der Fürsorge (2013/2044(INI))

(2016/C 075/20)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 3 Absatz 3, und auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9, 151, 153 und 168,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 1, 21, 23, 24, 25, 34 und 35,

unter Hinweis auf die revidierte Europäische Sozialcharta, insbesondere Artikel 30 (Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung) und 16 (Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz),

unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 (2),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 (COM(2011)0607),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“ (COM(2009)0567),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (COM(2010)0636),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (COM(2011)0173),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft ‚Aktivität und Gesundheit im Alter‘ voranbringen“ (COM(2012)0083),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über Beschäftigung und soziale Entwicklungen in Europa 2012 („Employment and social developments in Europe 2012“),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und der Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zu EU 2020 (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht) (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu der Regelung für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zur Strategie der EU zur Integration der Roma (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2011 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zur Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2013 (15),

unter Hinweis auf seine Erklärungen vom 22. April 2008 zur Beendigung der Obdachlosigkeit (16) und vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (17),

unter Hinweis auf die im Jahr 2011 veröffentlichten Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) über „Migranten in einer irregulären Situation: Zugang zu medizinischer Versorgung in zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (18) und „Die Grundrechte von Migranten in einer irregulären Situation in der Europäischen Union“,

unter Hinweis auf den dritten Bericht des Ausschusses für Sozialschutz (März 2012) mit dem Titel „Über die sozialen Auswirkungen der Wirtschaftskrise und der laufenden Fiskalkonsolidierung“,

unter Hinweis auf den Bericht der Organisation Ärzte der Welt mit dem Titel „Access to health care for vulnerable groups in the European Union in 2012“ (Zugang zu medizinischer Versorgung für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in der Europäischen Union im Jahr 2012),

unter Hinweis auf die dritte Europäische Erhebung von Eurofound zur Lebensqualität mit dem Titel „Lebensqualität in Europa: Auswirkungen der Krise“ (19),

unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound mit dem Titel „Household debt advisory services in the European Union“ (Schuldnerberatungsangebote für Privathaushalte in der Europäischen Union) (20),

unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound mit dem Titel „Living conditions of the Roma: Substandard housing and health“ (Lebensbedingungen der Roma: unzulängliche Wohnbedingungen und schlechte Gesundheit) (21),

unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound mit dem Titel „Active inclusion of young people with disabilities or health problems“ (Aktive Integration von jungen Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen) (22),

unter Hinweis auf den Bericht der OECD mit dem Titel „Gesundheit auf einen Blick — Europa 2012“,

unter Hinweis auf die Veröffentlichung der IAO mit dem Titel „Social security for all — Addressing inequities in access to health care for vulnerable groups in countries of Europe and Central Asia“ (Soziale Sicherheit für alle — Bekämpfung von Ungleichheiten im Zugang zur Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in europäischen und zentralasiatischen Ländern),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0221/2013),

A.

in der Erwägung, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind und die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass diese Rechte durch ihre Verfassungen und die öffentlichen Gesundheitssysteme gestärkt und gewährleistet werden; in der Erwägung, dass in der gesamten EU beim Zugang zu Gesundheitsdiensten und in Bezug auf den Gesundheitszustand geschlechterspezifische Ungleichheiten herrschen;

B.

in der Erwägung, dass die Grundwerte der EU auch in einer Krisensituation geachtet werden sollten und dass der Zugang zu Leistungen der Fürsorge, medizinischer Versorgung und Sozialleistungen als Grundrecht für alle in der EU anzusehen ist; in der Erwägung, dass im Gegensatz dazu infolge der Durchführung von Sparmaßnahmen in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten Dienstleistungen im Gesundheits-, Fürsorge- und Sozialbereich gekürzt und damit der allgemeine Zugang zu diesen Dienstleistungen und ihre Qualität beeinträchtigt wurden;

C.

in der Erwägung, dass die Gesundheitssysteme in der EU mit bedeutenden Problemen wie der anhaltenden Staatsschuldenkrise in der Eurozone, durch die die öffentlichen Finanzen unter Druck geraten, der alternden Bevölkerung, dem Wandel der Gesundheitsdienstleistungen und den steigenden Gesundheitskosten konfrontiert sind, die die dringliche Notwendigkeit von Reformen deutlich machen;

D.

in der Erwägung, dass die EU das weltweit am besten entwickelte Sozialversicherungssystem mit den höchsten Beiträgen für Sozialleistungen für die Bevölkerung aufweist; in der Erwägung, dass es eine politische Priorität sein sollte, das europäische Sozialmodell zu erhalten und weiter auszubauen;

E.

in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation in der Charta von Tallinn darauf hingewiesen hat, dass der Gesundheitsschutz für die wirtschaftliche Entwicklung und das Wohlergehen von entscheidender Bedeutung ist;

F.

in der Erwägung, dass die Ungleichheiten in einer Reihe von Mitgliedstaaten weiter zunehmen, da die Ärmsten und die sozial am stärksten benachteiligten Menschen zunehmend ärmer werden; in der Erwägung, dass im Jahr 2011 etwa 24,2 % der Bevölkerung der EU von Armut oder Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass sich zudem der Gesundheitszustand bei Geringverdienern nach deren eigenen Angaben verschlechtert hat, wobei ein zunehmendes Gesundheitsgefälle im Vergleich zu den 25 % der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen zu beobachten ist;

G.

in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosenquote ansteigt, was dazu führt, dass viele Bürger ihren Versicherungsschutz verlieren und in der Folge nur eingeschränkten Zugang zu den Gesundheitsdiensten haben;

H.

in der Erwägung, dass die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen von der gegenwärtigen Krise überproportional betroffen sind, da sie unter der doppelten Belastung von Einkommensverlust und verminderter Fürsorge zu leiden haben;

I.

in der Erwägung, dass die „chronisch Armen“, oftmals Langzeitarbeitslose oder Geringverdiener, Alleinstehende, die mit ihren Kindern allein leben und nicht erwerbstätig sind oder nur wenige Stunden arbeiten, und ältere Menschen in Mittel- und Osteuropa übereinstimmend zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen gezählt werden;

J.

in der Erwägung, dass neuere Studien die Herausbildung einer neuen Gruppe schutzbedürftiger Menschen belegen, die vormals vergleichsweise gut situiert waren, aber nun aufgrund der Höhe ihrer privaten Verschuldung bedürftig sind: diese „neuen Bedürftigen“ kommen unter Umständen mit ihren Einkünften nicht aus, geraten bei Rechnungen und die Schulden betreffenden Zahlungen in Verzug, können etwa notwendige Versorgungsleistungen nicht mehr bezahlen oder befürchten, ihre Wohnung aufgeben zu müssen;

K.

in der Erwägung, dass die öffentlichen Dienste — in öffentlichem Besitz und staatlich verwaltet, mit demokratischer Teilhabe ihrer Nutzer — in für das Wohl der Bevölkerung wichtigen Bereichen, wie Gesundheit, Bildung, Justiz, Wasser, Wohnraum, Verkehr sowie Betreuung von Kindern und Senioren, eine wichtige Rolle spielen;

L.

in der Erwägung, dass die Fragmentierung der Gesundheitssysteme dazu führen kann, dass vielen Patienten eine medizinisch notwendige Versorgung vorenthalten wird, wohingegen andere eine möglicherweise unnötige oder sogar gesundheitsschädigende Versorgung erhalten;

M.

in der Erwägung, dass die Krise die Gefahr eines langfristigen Ausschlusses insbesondere junger Menschen vom Arbeitsmarkt verstärkt hat und diese im Hinblick auf eine künftige Erwerbsbeteiligung und zukünftige Gehälter am stärksten von den Folgen der Krise betroffen sind;

N.

in der Erwägung, dass immer mehr Menschen in der EU über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten und dies teilweise einer finanziellen Notwendigkeit genügt, da andere Einkommensquellen der Haushalte nach Eintritt in den Ruhestand zunehmend unsicher werden;

O.

in der Erwägung, dass die Kosten der Dienstleistungen für diejenigen, die diese in Anspruch nehmen, in einigen Mitgliedstaaten zunehmen, wodurch sich viele Menschen nicht länger ein Dienstleistungsniveau leisten können, mit dem ihre spezifischen Bedürfnisse erfüllt werden, was zu einem Verlust an Unabhängigkeit, zusätzlichem Stress im häuslichen Umfeld oder im Arbeitsumfeld oder zu potenziell schädlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit und folglich zu ihrer sozialen Ausgrenzung führt;

P.

in der Erwägung, dass durch Gesundheitssysteme (unbeabsichtigt) der Zugang zu medizinischer Versorgung behindert werden kann bzw. Menschen, die mehr als eine Eigenschaft schutzbedürftiger Menschen wie Geschlecht, Alter oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit auf sich vereinen, möglicherweise eine qualitativ anders gestaltete medizinische Versorgung erhalten;

Q.

in der Erwägung, dass manche Sozialversicherungssysteme geändert werden, um bestimmten Bevölkerungsgruppen den Zugang zu medizinischer Versorgung sowie die Erstattung bestimmter Behandlungen und Arzneimittel (23) nicht länger zu gewähren oder entsprechende Einschränkungen vorzunehmen, was zusätzliche Risiken für die persönliche und öffentliche Gesundheit und für die langfristige Tragfähigkeit dieser Systeme birgt;

R.

in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge der Großteil der Versorgungsleistungen in der EU derzeit von informellen, unbezahlten Pflegekräften erbracht wird; in der Erwägung, dass diese enorme Ressource aufgrund verschiedener demografischer Entwicklungen und des wachsenden Umfangs der Betreuungsaufgaben bedroht ist;

S.

in der Erwägung, dass das Recht auf eine Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten, einschließlich der persönlichen Betreuung, in Artikel 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert ist;

T.

in der Erwägung, dass die Gründe dafür, Kinder alternativ betreuen zu lassen, vielschichtig und facettenreich sind, häufig aber unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit Armut und sozialer Ausgrenzung zu stehen scheinen;

U.

in der Erwägung, dass ein Mangel an genauen und zugänglichen Informationen dazu beitragen kann, dass schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen nicht auf die notwendige, ihnen zustehende Versorgung zugreifen können;

V.

in der Erwägung, dass Berichte darauf hindeuten, dass es manchen EU-Staatsangehörigen und anderen Personen mit entsprechendem Rechtsanspruch vermehrt Schwierigkeiten bereitet, ihr Recht auf Leistungen der Fürsorge grenzüberschreitend in Anspruch zu nehmen;

W.

in der Erwägung, dass die Probleme hinsichtlich der medizinischen Demografie (geringe Verfügbarkeit von medizinischer Versorgung in einigen geografischen Gebieten) in mehreren Mitgliedstaaten den Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren;

X.

in der Erwägung, dass immer häufiger über eine zunehmende soziale Spaltung und eine in verbalen und physischen Angriffen auf Minderheiten und Angehörige schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen resultierende Aggression berichtet wird; in der Erwägung, dass derartige Vorfälle in allen Einzelheiten zur Anzeige gebracht werden sollten;

Y.

in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten Rückschritte in der Politik in Bezug auf Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten oder psychischen Krankheiten zu einer Abwendung von einem Konzept, das das Recht der Betroffenen auf umfassende Inklusion in den Mittelpunkt stellt und auf eine vollständige Inklusion in die Gemeinschaft gerichtet ist, hin zum eher institutionell und durch Segregation geprägten Ansatz der Vergangenheit führen;

Z.

in der Erwägung, dass das Gesundheitswesen und die Sozialfürsorge in der Europäischen Union ein hohes Beschäftigungspotenzial aufweisen;

AA.

in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedsstaaten Tätigkeiten im Gesundheitswesen und im Pflegesektor noch immer schlecht bezahlt werden, dass sie häufig keine vertragliche Grundlage haben und auch anderen grundlegenden Arbeitnehmerrechten nicht entsprechen sowie aufgrund des hohen Risikos körperlicher und emotionaler Belastung, der Gefahr eines Burnouts und mangelnder Aufstiegschancen wenig attraktiv sind; in der Erwägung, dass diese Bereiche geringe Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung bieten und es sich außerdem bei den Beschäftigten überwiegend um ältere Menschen, Frauen und Migranten handelt; in der Erwägung, dass Pflege in der EU häufig von informellen, unbezahlten Pflegepersonen erbracht wird, die aufgrund des steigenden Drucks zur Bereitstellung von immer anspruchsvolleren und spezifischeren Leistungen selbst als schutzbedürftige Bevölkerungsgruppe eingestuft werden können; in der Erwägung, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten hochwertige Pflegeleistungen für alle Menschen unabhängig vom Einkommen fehlen;

AB.

in der Erwägung, dass es der Übergang von institutionellen zu gemeindenahen Formen der Pflege erfordert, schutzbedürftige Menschen hinsichtlich des Wohnraums stärker zu unterstützen, um ihnen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen;

AC.

unter Hinweis darauf, dass junge Menschen, die Betreuungseinrichtungen verlassen, um ein unabhängiges Leben zu führen, in besonderem Maße Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind;

AD.

in der Erwägung, dass immer mehr ältere Menschen als schutzbedürftige Menschen zu betrachten sind;

AE.

in der Erwägung, dass arme Unionsbürger, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, und Staatsangehörige aus Drittstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat sozial abgesichert sind, ebenfalls mit großen Schwierigkeiten in Bezug auf den Zugang zu Leistungen der Fürsorge konfrontiert sein können;

AF.

in der Erwägung, dass jeder Mensch Anspruch auf einen Lebensstandard hat, der ihm und seiner Familie Gesundheit und Wohlergehen sichert;

AG.

in Erwägung der Bedeutung der Zivilgesellschaft und ihrer Organisationen, die eine entscheidende Rolle spielen, wenn es gilt, ausgegrenzte Gruppen zu erreichen;

AH.

in der Erwägung, dass sich der Gesundheitsschutz in besonderem Maße auf die Lebensqualität, die Lebensdauer und die Würde des Menschen auswirkt;

AI.

in der Erwägung, dass jedes Jahr etwa 10 % aller Geburten in der EU Frühgeburten sind (Gestationsalter von weniger als 37 Schwangerschaftswochen), und dass Mütter von Frühgeborenen oftmals keinen Zugang zu Gesundheitsdiensten von angemessenem Standard haben, was sich noch stärker auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben auswirkt;

AJ.

in der Erwägung, dass Armut, ein unzureichender Bildungsstand und eine eher schlechte soziale Integration zu einer schlechten Gesundheit führen; in der Erwägung, dass das fehlende Wissen oder fehlende Kenntnisse über das Gesundheitssystem und über Probleme bei dessen Verwaltung, der Mangel an Wissen über Krankheitsvorsorge und die Tatsache, dass Dienste zuweilen physisch nur schwer erreichbar sind, die größten Hemmnisse für die Gesundheitsversorgung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen darstellen;

1.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, Informationen über die Sparmaßnahmen vorzulegen, die sie umsetzen, und Abschätzungen der gesellschaftlichen Folgen der Sparmaßnahmen vorzunehmen, sowie in ihre länderspezifischen Empfehlungen solche Empfehlungen einzuschließen, mit denen die mittel- und langfristigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen derartiger Maßnahmen angegangen werden können; fordert die Kommission auf, regelmäßig zusammenfassende Berichte über diese Bewertungen auszuarbeiten und sie dem Parlament zu übermitteln; fordert, dass der Schwerpunkt des Europäischen Semesters nicht nur auf die finanzielle Nachhaltigkeit von Sozialversicherungssystemen gelegt wird, sondern auch auf deren mögliche Auswirkungen auf die Zugänglichkeit und die Qualität von Pflegeleistungen;

2.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu Sozialinvestitionen in Sozialdienstleistungen, beispielsweise in den Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor, zu ermutigen und diese zu fördern, da diese Sektoren im Hinblick auf den demografischen Wandel und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Krise von entscheidender Bedeutung sind und ein großes Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen bergen;

3.

ist überzeugt, dass die notwendigen Reformen auf die Qualität und Effizienz der Gesundheitsdienste ausgerichtet sein sollten, den rechtzeitigen Zugang zur richtigen Versorgung im richtigen Umfeld verbessern und auf die Gesunderhaltung der Menschen sowie die weitgehende Verhütung von verbreiteten, vermeidbaren Komplikationen im Krankheitsverlauf abstellen sollten;

4.

weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten übereingekommen sind, sich einem Konzept zuzuwenden, das statt auf „kurative“ Maßnahmen, die sich mit den Symptomen von Ausgrenzung und Krankheit befassen, auf „präventive“ Maßnahmen als Strategie zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Minderung der Last von chronischer Krankheit, Gebrechlichkeit und Behinderung setzt (24); hebt die durch Untätigkeit auf lange Sicht entstehenden Kosten hervor;

5.

vertritt die Auffassung, dass es falsche Sparsamkeit wäre, schutzbedürftigen Personen den Zugang zu Gesundheitsdiensten oder Pflegeleistungen vorzuenthalten, da dies langfristig negative Auswirkungen auf die Kosten im Gesundheitswesen und die persönliche oder öffentliche Gesundheit haben kann;

6.

vertritt die Auffassung, dass viele der derzeit angewandten Maßnahmen zur kurzfristigen Kostensenkung, wie die Einführung von vorab für den Zugang zu medizinischer Versorgung fälligen Gebühren, ein höherer Eigenanteil an den Kosten oder der Ausschluss von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen vom Zugang zu Versorgungsleistungen, nicht umfassend auf ihre weiteren sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen oder potenziell diskriminierenden Wirkungen und langfristigen Folgen, darunter Gefahren für die öffentliche Gesundheit und eventuelle Auswirkungen auf die Lebenserwartung, hin untersucht worden sind; betont, dass solche Maßnahmen unverhältnismäßige Nachteile für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen mit sich bringen;

7.

hält es für bedauerlich, dass mit bestimmten Erkrankungen verbundene soziale Stigmata Personen davon abhalten, die nötige Versorgung in Anspruch zu nehmen, wodurch zum Beispiel auch ansteckende Krankheiten unbehandelt bleiben können, und infolgedessen die öffentliche Gesundheit gefährdet wird;

8.

bedauert die unverhältnismäßigen Auswirkungen der Arrestpraktiken und Meldepflichten, auf die Staaten zur Durchsetzung der Zuwanderungsgesetze zurückgreifen, auf die Möglichkeiten nicht erfasster Migranten, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen (25);

9.

erkennt an, dass zwischen einigen Arten der Schutzbedürftigkeit, dem Erfahren von Versorgung in einer Einrichtung, dem fehlenden Zugang zu hochwertiger, gemeinschaftsgestützter Fürsorge und der daraus resultierenden Obdachlosigkeit enge Zusammenhänge bestehen; weist darauf hin, dass Gesundheits- und Fürsorgedienste einen wichtigen Beitrag leisten können, um Armut und soziale Ausgrenzung, einschließlich extremer Formen wie Obdachlosigkeit, zu verhindern und zu bekämpfen; betont, dass Gruppen wie Roma, Personen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Obdachlose, die aus mehreren Gründen schutzbedürftig sind, noch stärker Gefahr laufen, bei Risikopräventionskampagnen, Untersuchungen und ärztlichen Behandlungen außen vor zu bleiben;

10.

macht auf die langfristig negativen Folgen der Kürzungen bei Präventivmaßnahmen in Krisenzeiten aufmerksam; vertritt die Auffassung, dass Präventivmaßnahmen, wenn sie schon reduziert werden müssen, zumindest wieder auf das bisherige Niveau angehoben werden müssen, um Kontinuität zu wahren und die Infrastruktur nicht zu zerstören; betont, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die einigen Mitgliedstaaten auferlegten sogenannten Sparmaßnahmen nicht zu einem Investitionsschwund bei den nationalen Gesundheitssystemen führen dürfen, sondern — ganz im Gegenteil — in Anbetracht ihrer Wichtigkeit und entscheidenden Bedeutung auf eine stärkere Konsolidierung dieser Dienste hinzuwirken ist, um den Bedürfnissen der Gesellschaft, insbesondere ihrer schutzbedürftigsten Gruppen, nachzukommen;

11.

vertritt die Auffassung, dass Sparmaßnahmen unter keinen Umständen dazu führen dürfen, dass Bürger keinen Zugang mehr zu grundlegenden Sozial- und Gesundheitsdiensten und zu Innovation und Qualität bei der Erbringung von Sozialdiensten haben und dass sich die positiven Trends in der Politikentwicklung umkehren;

12.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Neueinstellungen in Sozialfürsorgediensten zu fördern und darauf hinzuarbeiten, die Attraktivität des Sektors als realisierbare Berufsoption für junge Menschen zu erhöhen;

13.

betont, dass die Anzahl der Unionsbürger, die in einem Land der EU leben, das nicht ihr Herkunftsland ist und die aufgrund von Arbeitslosigkeit, dem Verlust ihrer Aufenthaltserlaubnis oder aus anderen Gründen nicht krankenversichert sind, zunimmt; betont, dass Unionsbürger, die in einem anderen EU-Land krankenversichert sind, häufig Schwierigkeiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung haben, weil sie im Voraus bezahlen müssen;

14.

ist darüber besorgt, dass Personen mit Behinderungen EU-weit überproportional von Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben betroffen sind, infolge derer ihnen Unterstützungsdienste nicht mehr zur Verfügung stehen, die ihnen ein unabhängiges Leben in der Gemeinschaft ermöglichen;

15.

vertritt die Auffassung, dass dies zu einer wachsenden Zahl von langfristig unter institutioneller Fürsorge lebenden Personen und zu der weiteren sozialen Ausgrenzung von Personen mit Behinderungen in der EU führt, was den von der EU mit Bezug auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010– 2020 eingegangenen Verpflichtungen unmittelbar zuwiderläuft;

16.

betont, dass die Leistungen der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen barrierefrei bereitgestellt werden sollten, sowohl in Bezug auf die Infrastruktur als auch auf die Kommunikation, was im Fall von Menschen mit geistigen Behinderungen (Lernschwierigkeiten) besonders relevant ist; beharrt darauf, dass die Weiterbildung des Personals im Pflegebereich sowie von Allgemeinmedizinern gefördert werden muss, damit eine barrierefreie Versorgung geleistet werden kann;

17.

vertritt die Auffassung, dass jede Kürzung bei Versorgungs- und Unterstützungsdiensten für junge Menschen oder andere schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen die gegenwärtige, auf eine aktive Inklusion ausgerichtete EU-Politik tendenziell unterminiert; betont, dass hohe Quoten bei der Jugendarbeitslosigkeit jede Art von Sozialdiensten zusätzlich belasten, und dass zielgerichtetes Handeln Abhilfe schaffen könnte;

18.

stellt fest, dass aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit als Folge der Krise ein großer Teil unserer Mitbürger — die Langzeitarbeitslosen und die von ihnen abhängigen Personen — keinen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem, zu den Sozialversicherungssystemen und den Systemen der Gesundheitsvorsorge haben; fordert die Mitgliedstaaten — insbesondere diejenigen mit den höchsten Arbeitslosenquoten — auf, dieses schwerwiegende Problem durch die Verabschiedung der notwendigen Maßnahmen rasch und wirksam anzugehen;

19.

begrüßt die Empfehlung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“; erkennt die Bedeutung und die Kostenwirksamkeit von Investitionen an, die in Bezug auf Kinder bereits in frühen Jahren getätigt werden, damit diese ihr Potenzial voll entwickeln können; erkennt an, dass es für die Entwicklung von angemessenen und wirksamen Kinderschutzdiensten und für die Einrichtung umfassender Präventivstrategien entscheidend ist, in Sozialdienste von hoher Qualität zu investieren; weist erneut darauf hin, dass in Bezug auf die Gesundheitsförderung, Prävention und Frühdiagnosen eine Lebenszyklusperspektive verfolgt werden muss; betont, dass die jüngste Masern-Pandemie gezeigt hat, von welcher Bedeutung kostenlose Impfungen für Kinder für die öffentliche Gesundheit sind;

20.

würdigt den von pflegenden Angehörigen und Freiwilligen (informelle Pflege) geleisteten großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag und die diesen durch Kürzungen oder Kostensteigerungen bei der Bereitstellung von Diensten auferlegte, wachsende Verantwortung; vertritt die Auffassung, dass Sparmaßnahmen nicht dazu führen dürfen, dass informelle Pflegekräfte zusätzliche Lasten auferlegt werden; betont, dass die fachliche Kompetenz von Pflegekräften anerkannt und dass dafür gesorgt werden muss, dass qualitative Arbeit geleistet wird; fordert eine angemessene Hilfestellung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen bei der Vereinbarkeit Pflege und Beruf und vertritt die Auffassung, dass die Pflegezeit in die Pensionsanwartschaft einfließen muss; betont, dass die meisten Pflegeleistungen in der EU informell erbracht werden, d. h. durch Familienangehörige und Freiwillige, und fordert die Kommission, die Mitgliedsstaaten und die Sozialpartner auf, diesen Beitrag stärker zu würdigen und finanziell besser zu entlohnen;

21.

erkennt an, dass immer mehr Frauen einer bezahlten Arbeit nachgehen (obwohl sie 18 % weniger verdienen als Männer), während Frauen gleichzeitig relativ oft pflegen (78 % aller Pflegepersonen sind Frauen), was eine Herausforderung für das Ziel einer zufriedenstellenden Balance zwischen Berufs- und Privatleben darstellt; vertritt die Auffassung, dass flexible Arbeitsregelungen eine wichtige Rolle spielen, um Menschen dabei zu unterstützen, Erwerbstätigkeit und Pflegeaufgaben in Einklang zu bringen; erklärt sich über die negativen Auswirkungen der Reduzierungen der Bereitstellung von sozialen Diensten oder der entsprechenden zunehmenden Kosten auf die Beschäftigungsquote bei Frauen, die Vereinbarkeit des Berufs- und des Privatlebens, die Gleichstellung der Geschlechter und das gesunde Altern besorgt;

22.

weist darauf hin, dass die EU den Pflegesektor als Bereich mit potentiellem Beschäftigungswachstum ausgemacht hat und das Parlament die Notwendigkeit einer besseren Bezahlung und Ausbildung erkannt hat, um diesen Bereich zu einer attraktiven Berufsoption zu machen und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern; verweist auf den erheblichen Arbeitskräftemangel in Teilen des Gesundheitswesens und des Pflegesektors, und fordert die Mitgliedsstaaten auf, das Interesse Jugendlicher an Ausbildungen im Bereich Pflege zu stärken sowie Ausbildungsmaßnahmen zu fördern, mit denen dafür gesorgt ist, dass Pflegepersonen und Leistungserbringer die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen besser verstehen;

23.

betont, dass mobile Dienstleistungen zunehmend wichtiger werden, damit für jene Menschen Dienstleistungen erbracht werden können, die ihrer bedürfen (und zwar sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten);

24.

betont, dass der Freiwilligensektor einen wertvollen Beitrag zur Betreuung älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen leistet, und gegebenenfalls auch von isolierten Menschen, die alleine leben;

25.

würdigt, dass die Europäische Innovationspartnerschaft „Aktivität und Gesundheit im Alter“ (EIP) ausgewählt wurde, um den Herausforderungen zu begegnen, die durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft entstehen; dies umfasst das Ziel, die gesunde Lebenszeit der Unionsbürgerinnen und -bürger bis 2020 um zwei Jahre zu verlängern; außerdem soll Europa durch folgende Maßnahmen in dreifacher Hinsicht profitieren:

i)

Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen,

ii)

Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz der Versorgungssysteme und

iii)

Schaffung von Wachstums- und Marktzugangschancen für Unternehmen;

26.

würdigt die vom dritten Sektor und ehrenamtlichen Organisationen verrichtete Arbeit, vertritt jedoch die Auffassung, dass diese die staatliche Verantwortung, hochwertige, wirksame, verlässliche und erschwingliche Dienstleistungen sicherzustellen, die für jedermann als öffentliches Gut zugänglich sind und mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, nicht ersetzen darf;

27.

verweist auf den „Europäischen Qualitätsrahmen für die Langzeitpflege“, welcher Grundsätze und Leitlinien für die Würde und das Wohlbefinden älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen vorgibt und im Rahmen des WeDO-Projekts der Kommission veröffentlicht wurde (26);

28.

fordert die Mitgliedsstaaten auf, das Gesundheitswissen zu stärken und dabei gerade schutzbedürftigen Gruppen, die beim Zugang zu den Diensten, die sie benötigen, oft mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, angemessene Informationen über die bestehenden Dienste zur Verfügung zu stellen, wobei die Einbindung von Pflegeempfängern und Pflegenden bei den sie betreffenden Entscheidungsprozessen ebenso wichtig ist;

Empfehlungen

29.

fordert die Europäische Kommission auf, vergleichbare und aktuelle Daten in Form einer Grundlagenanalyse hinsichtlich des Zugangs zu Versorgungsleistungen zu erheben;

30.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern im Rahmen der nationalen Reformpläne zu überwachen, welche einzelstaatlichen Maßnahmen dem Ziel der Armutsverringerung bis 2020 zuwiderlaufen, und diesbezüglich tätig zu werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein spezielles Augenmerk auf die besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu richten und Zugangshindernisse zu beseitigen sowie Heil- und Präventivmaßnahmen frühzeitig zu verbessern, um zu einem Konzept zurückzukehren, das die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt, und langfristige Schäden und Kosten aufgrund von Untätigkeit zu vermeiden;

31.

fordert die Europäische Kommission, die Sozialpartner und die Mitgliedsstaaten auf, aus einer Stärken-Schwächenanalyse des Europäischen Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen Konsequenzen zu ziehen;

32.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Hinblick auf die Umsetzung möglichst vieler Programme zur Verbesserung der Gesundheit von besonders schutzbedürftigen Gruppen zusammenzuarbeiten, insbesondere, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit deren Mobilität angeht, da diese innerhalb der EU ein Grundrecht darstellt;

33.

fordert die Kommission auf, die Spannungen, die zwischen den Rechten auf soziale Sicherheit nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (27) und der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG (28) entstehen können, im Hinblick auf Empfehlungen für Änderungen zu untersuchen, die notwendig sein könnten, um Deckungslücken zu schließen;

34.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Prioritäten zu setzen, die in Bezug auf Männer und Frauen bestehenden Unterschiede zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Frauen auch tatsächlich Zugang zu Gesundheitsdiensten und zu Methoden der Familienplanung haben, und auch anderen schutzbedürftigen und benachteiligten Gruppen, die der sozialen Absicherung im Krankheitsfall bedürfen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

35.

fordert die Kommission auf, in Abkommen mit Ländern, denen finanzielle Hilfe gewährt wird, Sozialklauseln zum Schutz von Leistungen der Fürsorge, Sozialdiensten und Sozialversicherungssystemen aufzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz neuer Technologien wie der Telemedizin voranzutreiben und in diesem Sinne den Zugang zu Gesundheitsdiensten zu erleichtern;

36.

fordert die Kommission auf, den gleichberechtigten Zugang zu frühkindlicher Erziehung und Fürsorge zu fördern und für diese Dienstleistungen eine angemessene finanzielle Unterstützung bereitzustellen;

37.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gemeinschaftsgestützte Dienstleistungen für Kinder mit Behinderungen bereitzustellen;

38.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Hindernisse und Barrieren hinsichtlich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Dienstleistungen und Informationen zu ermitteln und zu beseitigen;

39.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Prioritäten zu setzen, um Lücken zu schließen, und schutzbedürftigen Gruppen wie armen Frauen, Migranten und Roma tatsächlichen Zugang zu Gesundheitsdiensten zu ermöglichen, indem Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsfürsorge, eine effiziente und wirksame Organisation sowie eine angemessene Finanzierung in allen geografischen Gebieten gewährleistet werden;

40.

fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Vorbeugung von Krankheiten zu verabschieden, und zwar durch eine kostenlose, allgemein zugängliche und hochwertige medizinische Versorgung für die am stärksten benachteiligten Gruppen mit besonderem Schwerpunkt auf der Grundversorgung, der vorbeugenden Medizin und dem Zugang zu Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation; fordert, dass die Mittel bereitgestellt werden, die notwendig sind, um die wesentlichen Gesundheitsprobleme zu bekämpfen, denen Frauen gegenüberstehen, und das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, auf Gesundheitsdienste für Frauen, denen Gewalt angetan wurde, und auf Gesundheitsdienste für Kleinkinder durchzusetzen;

41.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Verbindung zwischen körperlicher und geistiger Gesundheit auf der einen Seite und Arbeitslosigkeit und unsicheren Arbeitsverhältnissen — die sich infolge der Krise verschärft haben — auf der anderen eingehender zu prüfen, um über geeignete Pläne zur Prävention und Bekämpfung dieser schädlichen Folgen zu verfügen;

42.

empfiehlt den Mitgliedstaaten nachdrücklich, ihre Gesundheitsdienste im Bereich der Vorsorge und der Grundversorgung zu stärken und den Schwerpunkt darauf zu legen, die Gesundheit von Frauen und deren Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern, insbesondere für Frauen, die in abgelegenen Regionen weitab von Städten leben, sowie auf Maßnahmen, mit denen das Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für alle Menschen für die am stärksten benachteiligten Gruppen, d. h. für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Arbeitslose und Obdachlose, gewährleistet wird;

43.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Betreuung von Müttern und Neugeborenen, insbesondere bei Frühgeburten, als vorrangige Maßnahme des Bereichs öffentliche Gesundheit zu betrachten und sie in die europäischen und nationalen Strategien zur öffentlichen Gesundheit aufzunehmen;

44.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Aus- und Fortbildungskurse für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen bereitzustellen, die in den Abteilungen zur Betreuung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen tätig sind, um dadurch Frühgeburten zu verhindern und die Zahl chronischer Erkrankungen von Frühgeborenen zu verringern;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Frauen während und nach der Schwangerschaft und Stillzeit ausreichend unterstützt werden, indem im Bedarfsfall kostenlose Betreuungs-/Beratungsdienste angeboten werden und insbesondere jenen, die aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, Nahrungsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden;

46.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich zur Entwicklung von Strukturen auf, die das Angebot medizinischer und sozialer Beratungen ermöglichen, sodass die Lebensbedingungen der am stärksten von Armut betroffenen Personen besser berücksichtigt werden können;

47.

fordert die Mitgliedstaaten auf, zugängliche und verständliche Informationen über die Rechte von Migranten in allen einschlägigen Sprachen, einschließlich Romani, bereitzustellen;

48.

fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, gegen Hassverbrechen vorzugehen und Antidiskriminierungsmaßnahmen zu fördern, indem sie nötigenfalls ihre nationalen Antidiskriminierungseinrichtungen stärken und Schulungen innerhalb der Behörden vorantreiben;

49.

fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Artikel 19 AEUV und die Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung anzunehmen, um Diskriminierungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verbieten (29), und den Grundsatz der Gleichbehandlung in den Bereichen des Sozialschutzes, einschließlich Sozialversicherung und Gesundheitsfürsorge, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit auf dem Markt erhältlich sind, darunter Wohnraum, anzunehmen;

50.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Folgenabschätzungen vorzunehmen, um dafür zu sorgen, dass Maßnahmen, die sich auf die schutzbedürftigsten Gruppen auswirken könnten, mit den Grundsätzen übereinstimmen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt sind, sowie mit der Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (30);

51.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Obdachlosigkeit vorzubeugen, Obdachlosen die erforderliche Fürsorge zukommen zu lassen und Obdachlosigkeit in ihren Rechtsvorschriften nicht unter Strafe zu stellen;

52.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sicherzustellen, dass jede Politik oder jedes Finanzierungsprogramm, die bzw. das entwickelt wurde, um soziale Innovation und/oder fürsorgebezogene Dienste zu unterstützen, auf diejenigen Dienste abzielt, die den sozialen Anforderungen am besten gerecht werden und die Lebensqualität der Menschen verbessern, und in aktiver Zusammenarbeit und Absprache mit Organisationen ausgearbeitet wird, die schutzbedürftige Gruppen verteidigen und vertreten;

53.

verweist auf den Umfang der Initiative des Parlaments zu sozialem Unternehmertum und betont, wie wichtig die Sozialwirtschaft ist, die gemeinsam mit Sozialunternehmen den rasch wachsenden Gesundheits- und Sozialfürsorgebereich wirksam stärken kann;

54.

fordert die Kommission und den Rat mit Nachdruck auf, mit dem Parlament daran zu arbeiten, die Finanzierung von Programmen zu stärken, die auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, alle verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass die Mittel des Europäischen Sozialfonds, des Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen und anderer einschlägiger Instrumente, mit denen dem Bedarf von Menschen entsprochen wird, die schutzbedürftig oder von Ausgrenzung bedroht sind, umfassend in Anspruch genommen und ausgezahlt werden, und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, das Ziel der Armutsverringerung im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu erreichen und Innovation und Qualität im Gesundheits- und Fürsorgesektor zu fördern; betont, wie wichtig entsprechende Finanzierungsinstrumente sind, beispielsweise das Programm der EU für sozialen Wandel und soziale Innovation und der Europäische Fonds für soziales Unternehmertum;

55.

fordert die Kommission auf, einen Katalog objektiver und subjektiver Indikatoren im Hinblick darauf auszuarbeiten, die materiellen und immateriellen Aspekte des Wohlergehens zu messen und regelmäßig entsprechende Veröffentlichungen vorzunehmen, einschließlich sozialer Indikatoren, um so das europäische und die nationalen BIP sowie die Arbeitslosenindikatoren zu ergänzen und somit nicht nur die Wirtschaftsentwicklung, sondern auch den gesellschaftlichen Fortschritt zu messen;

56.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den von informellen Pflegekräften geleisteten, unermesslichen Beitrag ausdrücklich anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Unterstützungsmaßnahmen einzurichten, die sich an Pflegekräfte und den Freiwilligensektor richten, und diese aufrechtzuerhalten, damit persönlichere, hochwertigere und kostenwirksamere Maßnahmen ergriffen werden können, z. B. Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ermöglichen, die eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen informellen und formellen Pflegekräften fördern und die eine angemessene Sozialschutzpolitik und Ausbildung für Pfleger gewährleisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen kohärenten Rahmen für alle Arten des Pflegeurlaubs zu entwickeln; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über Pflegeurlaub vorzulegen, der dem Grundsatz der Subsidiarität gemäß den Verträgen Rechnung trägt;

57.

fordert die Mitgliedstaaten auf, genaue und leicht verständliche Informationen über den Anspruch auf Pflege in den einschlägigen Sprachen und Formaten bereitzustellen und allgemein zugänglich zu machen;

58.

fordert die Kommission, die Mitgliedsstaaten und die Sozialpartner auf, klare Definitionen für Berufsbilder in der Pflege zu erarbeiten, die es ermöglichen, Rechte und Pflichten präzise abzugrenzen;

59.

fordert die Mitgliedsstaaten auf, alle möglichen lokalen, regionalen und nationalen Akteure, einschließlich der Sozialpartner, in Initiativen zur Prävention, Gesundheit und soziale Dienstleistungen zu integrieren;

60.

fordert die Mitgliedstaaten auf, für den Sektor der Betreuungs- und Assistenzdienste notwendige Ausbildungsgänge zu fördern und Stipendien für Personen anzubieten, die an entsprechenden Ausbildungsgängen teilnehmen;

61.

fordert die Kommission auf, eine Kampagne zu fördern, mit der das Ziel verfolgt wird, junge Menschen anzuwerben und das öffentliche Ansehen des Sektors der Pflegedienstleistungen als Arbeitgeber zu verbessern;

62.

Fordert, die Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten im Pflegesektor zu wahren, einschließlich des Rechts auf ein angemessenes Einkommen und angemessene Beschäftigungsbedingungen sowie des Rechts, Gewerkschaften mit Tarifvertragsrechten zu bilden und ihnen beizutreten;

63.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsprogramme für Pflegedienstleistungen zu unterstützen, ebenso wie bei der Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für die Beschäftigten mithilfe von Mitteln des ESF;

64.

fordert die Sozialpartner mit Nachdruck auf, einen formellen Sozialdialog in Bezug auf den Pflegesektor zu entwickeln;

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o o

65.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.

(2)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 12.

(3)  ABl. C 9 E vom 15.1.2010, S. 11.

(4)  ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 23.

(5)  ABl. C 76 E vom 25.3.2013, S. 16.

(6)  ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57.

(7)  ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 79.

(8)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 29.

(9)  ABl. C 70 E vom 8.3.2012, S. 19.

(10)  ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 188.

(11)  ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 112.

(12)  ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 25.

(13)  ABl. C 51 E, 22.2.2013, S. 101.

(14)  ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 9.

(15)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0053.

(16)  ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 19.

(17)  ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 139.

(18)  FRA, Migranten in einer irregulären Situation: Zugang zu medizinischer Versorgung in zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Oktober 2011 — http://fra.europa.eu/de/publication/2012/migranten-einer-irregularen-situation-zugang-zu-medizinischer-versorgung-zehn

(19)  Eurofound (2012), Dritte Europäische Erhebung zur Lebensqualität in Europa: Auswirkungen der Krise, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg — http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1264.htm

(20)  Eurofound (2012), Household debt advisory services in the European Union, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg — http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1189.htm

(21)  Eurofound (2012), Living conditions of the Roma: Substandard housing and health, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg — http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2012/02/en/1/EF1202EN.pdf

(22)  Eurofound (2012), Active inclusion of young people with disabilities or health problems, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg — http://www.eurofound.europa.eu/areas/socialcohesion/illnessdisabilityyoung.htm

(23)  Vgl. beispielsweise Artikel 5 des spanischen königlichen Dekrets Nr. 16/2012 vom 20. April 2012, das am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, verfügbar unter: http://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/rdl16-2012.html#a5

(24)  Schlussfolgerungen des Rates zu Altern in Gesundheit und Würde, 2980. Tagung des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz November 2009.

(25)  Im Rahmen der FRA-Leitlinien „Apprehension of migrants in an irregular situation — fundamental rights considerations“ (Arrestpraktiken in Bezug auf irregulären Migranten — Aspekte in Bezug auf die Grundrechte) werden den Mitgliedstaaten Grundsätze zur Ermittlungs- und Meldeverfahren in und bei medizinischen Einrichtungen vorgeschlagen: http://fra.europa.eu/sites/default/files/document-on-apprehensions_1.pdf

(26)  WeDO, ein von der Europäischen Kommission gefördertes Projekt (2010–2012), wurde von einer Steuerungsgruppe geleitet, die sich aus 18 Partnerorganisationen in 12 Mitgliedstaaten zusammensetzte. Das gemeinsame Interesse aller Partnerorganisationen war und ist die Verbesserung der Lebensqualität älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

(27)  ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.

(28)  ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.

(29)  COM(2008)0426.

(30)  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.