26.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/120


P7_TA(2013)0327

Vollendung des digitalen Binnenmarkts

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2013 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts (2013/2655(RSP))

(2016/C 075/19)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union,

gestützt auf Artikel 9, 12, 14, 26, 114 Absatz 3 und Artikel 169 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über eine neue europäische Agenda der Verbraucherschutzpolitik (A7-0163/2013), der am 25. April 2013 angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 23. April 2013 mit dem Titel „E-commerce Action plan 2012–2015 — State of play 2013“ (Aktionsplan zum elektronischen Handel 2012–2015 — Stand der Dinge 2013) (SWD(2013)0153),

unter Hinweis auf Ausgabe 26 des Binnenmarktanzeigers der Kommission vom 18. Februar 2013,

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 7. Dezember 2012 mit dem Titel „The Consumer Markets Scoreboard: Making markets work for consumers — Eighth edition Part 2 — November 2012“ (Das Verbraucherbarometer: Damit die Märkte den Verbrauchern dienen — 8. Ausgabe — Teil 2 — November 2012) (SWD(2012)0432),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2012 über Inhalte im digitalen Binnenmarkt (COM(2012)0789),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 18. April 2013 an das Europäische Parlament und den Rat über die Wirkungsweise des Memorandum of Unterstanding (MoU) über den Internethandel mit gefälschten Waren (COM(2013)0209),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts (1),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 6. April 2011 zum Binnenmarkt für die europäischen Bürger (2), zu einem Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum (3) und zu Governance und Partnerschaft im Binnenmarkt (4),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte — Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft — 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ (COM(2010)0608),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Binnenmarktakte II“ (COM(2012)0573),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. April 2011 mit dem Titel „Binnenmarktakte — Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“ (COM(2011)0206),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4. Juni 2012 für eine Verwaltungsvorschrift des Europäischen Parlaments und des Rats über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (COM(2012)0238),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2012 über eine Strategie zur Stärkung der Rechte schutzbedürftiger Verbraucher (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 22. Mai 2012 mit dem Titel „Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum“ (COM(2012)0225),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Mai 2012 mit dem Titel „Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder“ (COM(2012)0196),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2012 mit dem Titel „Eine Strategie für die e-Vergabe“ (COM(2012)0179),

unter Hinweis auf den Vorschlag vom 25. Januar 2012 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (COM(2012)0011),

unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 29. November 2012 mit dem Titel „Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU“ (COM(2012)0698),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (COM(2011)0942),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu einer neuen verbraucherpolitischen Strategie (6),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (7),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 9. November 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014–2020 (COM(2011)0707) und die begleitenden Dokumente (SEC(2011)1320 und SEC(2011)1321),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 3. Dezember 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen (COM(2012)0721),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zur Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 (8),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 7. Februar 2013 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit der Union (COM(2013)0048),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Februar 2013 mit dem Titel „Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union — ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum“ (JOIN(2013)0001),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. September 2012 mit dem Titel „Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa“ (COM(2012)0529),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. November 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (COM(2011)0665),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 über die Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel (10),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften (11),

unter Hinweis auf die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Google (Verbundene Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08, Urteil vom 23. März 2010) und BergSpechte (Rechtssache C-278/08, Urteil vom 25. März 2010), in denen der durchschnittliche Internet-Nutzer als „normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer“ bezeichnet wird,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (12),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf den Monti-Bericht vom 9. Mai 2010 über eine neue Strategie für den Binnenmarkt,

unter Hinweis auf den Analysebericht über Meinungen zu grenzüberschreitendem Handel und Verbraucherschutz, veröffentlicht von der Kommission im März 2010 im Flash-Eurobarometer Nr. 282,

unter Hinweis auf die im Auftrag der Kommission (GD SANCO) von dem Unternehmen YouGovPsychonomics durchgeführte und am 20. Oktober 2009 veröffentlichte Studie „Bewertung von Testkäufen im Rahmen des grenzüberschreitenden elektronischen Handels in der EU“,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2009 zum Stand der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz (COM(2009)0330),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 2. Juli 2009 über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) (COM(2009)0336),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (13),

unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (14),

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass das vollständige Potenzial des digitalen Binnenmarkts von grundlegender Bedeutung dafür ist, die EU zum Nutzen ihrer Bürger und ihrer Unternehmen in eine wettbewerbsfähigere und dynamische wissensbasierte Volkswirtschaft umzugestalten; in der Erwägung, dass die EU unverzüglich handeln muss, um ihren Wettbewerbsvorteil im Weltmaßstab nicht zu verlieren, insbesondere in Branchen mit starkem Wachstum wie z. B. dem Bereich der Erstellung von Internet-Plattformen und Softwareanwendungen;

B.

in der Erwägung, dass eine flächendeckende Netzanbindung auf der Grundlage eines ungehinderten und gleichberechtigten Hochgeschwindigkeits-Breitbandzugangs zum Internet, der universelle und gleichberechtigte Zugang zu Internetdiensten für alle Bürger sowie die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen für drahtlose Breitbanddienste eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts sind; in der Erwägung, dass neue technische Entwicklungen wie z. B. mobile Geräte und Anwendungen und neue Generationen von Mobilfunknormen ihren Nutzen für Bürger und Unternehmen nur dann entfalten können, wenn zuverlässige und schnelle Infrastrukturnetze vorhanden sind;

C.

in der Erwägung, dass Anwendungen für große Datenmengen von wachsender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union sind, wobei weltweite Umsätze im Umfang von 16 Mrd. EUR und die Schaffung von 4,4 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen weltweit bis 2016 zu erwarten sind;

D.

in der Erwägung, dass das Cloud-Computing hinsichtlich Kostenersparnis, gemeinsamer Nutzung von Inhalten und Informationen, gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit, des Zugangs zu Informationen und Innovationen sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen über ein großes wirtschaftliches, soziales und kulturelles Potenzial verfügt; in der Erwägung, dass die Schaffung problemlos nutzbarer elektronischer Behördendienste, auf die mit unterschiedlichen Geräten zugegriffen werden kann, von besonderer Bedeutung ist;

E.

in der Erwägung, dass die Wirtschaft in der EU einen erheblichen Strukturwandel durchläuft, der Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit im Weltmaßstab und auf ihre Arbeitsmärkte hat; in der Erwägung, dass im Jahreswachstumsbericht 2013 entschiedene Maßnahmen für eine verstärkte Schaffung von Arbeitsplätzen gefordert werden; in der Erwägung, dass dynamische und integrative Arbeitsmärkte von grundlegender Bedeutung für den Wiederaufschwung und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft sind;

F.

in der Erwägung, dass soziale Medien, nutzergenerierte Inhalte, die Remix-Kultur und die Zusammenarbeit der Nutzer in der Digitalwirtschaft eine wachsende Rolle spielen; in der Erwägung, dass die Verbraucher in steigendem Maße willens sind, für hochwertige professionelle digitale Inhalte zu zahlen, soweit sie erschwinglich sind, mittels verschiedener Geräte abgerufen werden können und grenzüberschreitend zugänglich sind;

G.

in der Erwägung, dass durch den Zugang zu Inhalten zu erschwinglichen Preisen mittels sicherer und zuverlässiger Zahlungssysteme das Vertrauen der Verbraucher beim Zugriff auf grenzüberschreitende Dienstleistungen wachsen sollte;

H.

in der Erwägung, dass 99 % aller Unternehmen in der EU kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind, die 85 % aller Arbeitsplätze in der EU stellen; in der Erwägung, dass die KMU mithin die Triebkraft der Wirtschaft der EU darstellen und die Hauptverantwortung für die Schaffung von Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wachstum sowie für Innovationen, Forschung und Entwicklung tragen;

I.

in der Erwägung, dass den Unionsbürgern eine wesentliche Rolle als Verbraucher bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 in Form eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zukommt und dass deshalb die Rolle der Verbraucher als Teil der EU-Wirtschaftspolitik anerkannt werden sollte; in der Erwägung, dass das angemessene Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen und dem gleichzeitigen Schutz der Interessen der Verbraucher hergestellt werden muss;

J.

in der Erwägung, dass durch eine Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zunichte gemacht werden; in der Erwägung, dass das Selbstvertrauen der Verbraucher, ihr Vertrauen in die Märkte und die Kenntnis ihrer Rechte gestärkt werden müssen, mit besonderem Augenmerk auf schutzbedürftigen Verbrauchern; in der Erwägung, dass den Verbrauchern in der EU ein besserer Schutz gegenüber Erzeugnissen und Dienstleistungen geboten werden muss, die ihre Gesundheit und ihre Sicherheit gefährden können;

K.

in der Erwägung, dass die von der Kommission durchgeführte EU-weite Untersuchung von Websites, auf denen digitale Inhalte wie Spiele, Videos oder Musik als Downloads verkauft werden, ergeben hat, dass bei mehr als 75 % dieser Websites die Verbraucherschutzbestimmungen offenbar nicht eingehalten werden; in der Erwägung, dass in der Richtlinie über Verbraucherrechte (2011/83/EU) erstmals konkrete Vorschriften für digitale Inhalte festgelegt werden; in der Erwägung, dass die Kommission darin bestärkt werden sollte, diese Bestimmungen bei der Überprüfung des bestehenden EU-Verbraucherrechts oder bei Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften in diesem Bereich auch künftig einzubeziehen;

L.

in der Erwägung, dass 15 % der Bevölkerung der EU im arbeitsfähigen Alter (80 Millionen Menschen) unter funktionellen Einschränkungen oder Behinderungen leiden; in der Erwägung, dass die Zahl von Websites, auf denen elektronische Behördendienste angeboten werden, und die Zahl von Websites des öffentlichen Sektors rasant wächst; in der Erwägung, dass das Volumen des EU-Marktes für Produkte und Dienstleistungen zur Realisierung eines barrierefreien Webzugangs auf 2 Mrd. EUR geschätzt wird; in der Erwägung, dass dieser Markt nach wie vor in hohem Maße fragmentiert und unterentwickelt ist, zum Nachteil nicht nur potentieller Verbraucher, sondern auch der Wirtschaft insgesamt;

M.

in der Erwägung, dass die Verbraucher keine homogene Gruppe darstellen, da unter ihnen hinsichtlich ihrer Kenntnisse im digitalen Bereich, ihrer Sensibilisierung für Verbraucherrechte, ihres Selbstbewusstseins und ihrer Bereitschaft, ihre Rechte einzufordern, große Unterschiede bestehen; in der Erwägung, dass auch Diskriminierungsfreiheit und Zugänglichkeit berücksichtigt werden müssen, um die digitale Kluft zu überwinden;

Das volle Potenzial des digitalen Binnenmarktes nutzbar machen

1.

hebt hervor, dass die Entfaltung des Binnenmarkts mithilfe der Dienstleistungsrichtlinie und ein digitaler Binnenmarkt der Volkswirtschaft der EU 800 Mrd. EUR (15) zuführen könnten, was nahezu 4 200 EUR pro Haushalt entspräche (16); fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich für die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes als politische Querschnittspriorität einzusetzen und einen ganzheitlichen Ansatz und eine ehrgeizige Strategie vorzulegen, die sich sowohl auf legislative als auch auf politische Initiativen erstrecken, damit neuen und zukünftigen Entwicklungen Rechnung getragen wird und der digitale Binnenmarkt zu einer spürbaren Realität wird; betont, dass es dazu politischer Führung, Entschlossenheit, klar herausgestellter Prioritäten und öffentlicher Finanzierung auf regionaler, nationaler und EU-Ebene bedarf; hebt insbesondere hervor, dass alle EU-Organe ihre tragende Rolle unter Beweis stellen und die Mitgliedstaaten klar die politische Verantwortung übernehmen müssen, um die Richtlinien und Verordnungen über den Binnenmarkt vollständig und wirksam um- und durchzusetzen;

2.

fordert die Kommission auf, dringend gegen bestehende Zugangshindernisse zum digitalen Binnenmarkt vorzugehen, auch durch die Vereinfachung des Rechtsrahmens für die Mehrwertsteuer, die Sicherstellung des Zugangs zu gesamteuropäischen elektronischen Zahlungssystemen, zur elektronischen Rechnungsstellung und zu Versanddiensten sowie durch eine Überprüfung der Rechte des geistigen Eigentums, um den Zugang zu legalen digitalen Inhalten in der gesamten EU voranzubringen; betont, dass gleiche Regeln sowohl für den physischen als auch für den digitalen freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen geschaffen werden müssen;

3.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Lenkung des digitalen Binnenmarktes zu stärken, indem die Netzneutralität und die effiziente und intelligente Nutzung der IKT sichergestellt werden, um die Verwaltungslasten für Bürger und Unternehmen zu verringern; fordert die Kommission auf, bestehende Steuerungsinstrumente zu stärken und einen kohärenten Ansatz zur Förderung ihrer Nutzung vorzulegen, einschließlich des Binnenmarktinformationssystems, SOLVIT, Your Europe und der im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie eingerichteten einheitlichen Ansprechpartner;

4.

hebt die Bedeutung der europäischen Cloud-Computing-Strategie hervor, da sie ein großes Potenzial für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU bietet; betont, dass Cloud Computing dank äußerst niedriger Einstiegskosten und geringer Infrastrukturanforderungen eine Chance für die IT-Branche in der EU und insbesondere für KMU darstellt, in Bereichen wie Auslagerungen, neue digitale Dienstleistungen und Datenzentren eine führende Rolle einzunehmen;

5.

weist darauf hin, dass die Verarbeitung großer Datenmengen und Wissen in der Zukunft die Triebkraft der Wirtschaft der EU darstellen werden; begrüßt das vorgeschlagene Datenschutzpaket als Möglichkeit, Vertrauen und Transparenz auszubauen; betont, dass die Aufgaben, die sich aus der Globalisierung und der Nutzung neuer Technologien ergeben, Berücksichtigung finden müssen, und dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Bürgerrechte durch eine modernisierte EU-Datenschutzregelung gestärkt werden, wodurch die EU zum Vorreiter und Vorbild im Bereich des Datenschutzes wird, der Binnenmarkt gestärkt wird und gleiche Bedingungen für alle in der EU tätigen Unternehmen geschaffen werden;

6.

betont, dass neue, hochwertige elektronische Behördendienste angeregt werden müssen, indem innovative technische Lösungen wie das elektronische Vergabeverfahren eingeführt werden und dadurch die unkomplizierte Bereitstellung von Informationen und Dienstleistungen ermöglicht wird; hebt die Bedeutung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen hervor, da er zur Entwicklung des digitalen Binnenmarktes beiträgt, indem angemessene Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung grenzüberschreitender Grundlagen und ein hohes Sicherheitsniveau in diesem Bereich geschaffen werden, beispielsweise durch die elektronische Identifizierung, elektronische Dokumente, elektronische Unterschriften und elektronische Zustelldienste, sowie für interoperable elektronische Behördendienste in der gesamten Union;

7.

ist der Ansicht, dass im Bereich der Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und der Förderung elektronischer Behördendienste zusätzliche Bemühungen notwendig sind;

8.

betont, dass es wichtig ist, Innovationen zu fördern und in Kenntnisse im digitalen Bereich zu investieren; hebt die wichtige Rolle der KMU bei der Überwindung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit hervor; fordert einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln durch Förderprogramme wie Horizont 2020 und COSME und die Entwicklung neuer Investitionsinstrumente und -garantien; weist insbesondere darauf hin, dass die EU ihre weltweite Führungsrolle in den Bereichen Mobilfunktechnik und intelligente Geräte zurückgewinnen muss;

9.

hebt hervor, dass Investitionen in Fest- und Mobilfunknetze gefördert werden müssen, um die EU im Bereich der technischen Entwicklungen in eine weltweite Spitzenposition zu bringen, durch die ihre Bürger und Unternehmen in die Lage versetzt werden, die Möglichkeiten der digitalen Revolution in vollem Umfang zu nutzen;

10.

bedauert zutiefst, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die im Programm für die Funkfrequenzpolitik festgesetzte Frist bis 1. Januar 2013 für die Zuweisung von Funkfrequenzen, die durch die „digitale Dividende“ im 800-MHz-Band frei werden, für digitale Breitbanddienste nicht eingehalten haben; betont, dass die Bereitstellung von 4G-Netzen in der EU durch diese Verzögerung behindert wurde; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Schritte zu ergreifen, damit das 800-MHz-Band für mobile Breitbanddienste verfügbar wird, und fordert die Kommission auf, ihren vollen Einfluss geltend zu machen, um eine zügige Umsetzung zu erwirken;

11.

begrüßt die Absicht der Kommission, ein neues Telekommunikationspaket vorzulegen, um gegen die Fragmentierung im Telekommunikationsmarkt vorzugehen und Roaming-Tarife in naher Zukunft abzuschaffen; betont, dass hinsichtlich der Roaming-Gebühren ein vorausschauender Ansatz vonnöten ist, um einen wirklichen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, der sich auch auf die Nutzung mobiler Geräte erstreckt;

Investitionen in Humankapital — den Mangel an Kenntnissen überwinden

12.

weist mit Besorgnis darauf hin, dass die Beschäftigungsquote in der EU sinkt; fordert eine erneute Konzentration auf Strategien zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Bereichen mit hohem Wachstumspotenzial wie der ökologischen Wirtschaft, den Gesundheitsdienstleistungen und den IKT-Sektor; ist der Ansicht, dass die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes dazu beitragen kann, Diskrepanzen zwischen Mitgliedstaaten und Regionen im Hinblick auf Beschäftigung, soziale Inklusion und Bekämpfung der Armut zu überwinden;

13.

betont, dass der digitale Binnenmarkt die Menschen dabei unterstützen sollte, jederzeit und auch im Alter ein aktives Leben zu führen und ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen berufstätig zu sein, bei gleichzeitiger Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben; hebt hervor, dass mit IKT-Instrumenten auch ein nachhaltiges, erfolgreiches Gesundheitswesen gewahrt werden kann;

14.

stellt fest, dass sich der europäische Arbeitsmarkt in einem radikalen Wandel befindet und die Arbeitsplätze der Zukunft neue Qualifikationen erfordern werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Investitionen in das Humankapital und die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen zu tätigen, unter anderem durch die sinnvolle Verwendung von EU-Mitteln, z. B. aus dem Europäischen Sozialfonds; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Kenntnissen im digitalen Bereich und den IKT-Kenntnissen im Rahmen der Leitinitiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ Priorität einzuräumen;

15.

betont, dass die Medienkenntnisse und die Kenntnisse im digitalen Bereich insbesondere bei Kindern und Jugendlichen verbessert werden müssen, um zu einem wirklichen digitalen Binnenmarkt zu gelangen und das Wachstumspotenzial dieses dynamischen Sektors nutzen zu können; weist insbesondere darauf hin, dass gegen den zu erwartenden Mangel an IKT-Fachleuten vorgegangen werden muss; begrüßt die „Große Koalition für Arbeitsplätze im digitalen Bereich“ und hebt hervor, dass die IKT-Ausbildung an die Anforderungen des Wirtschaftslebens angepasst werden muss;

16.

betont, dass das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) stärker genutzt werden muss; unterstützt die Nutzung von EURES durch die Mitgliedstaaten, sowohl zur Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden hinsichtlich ihres Rechts auf Freizügigkeit als auch als Beschäftigungsinstrument mit besonderem Schwerpunkt auf der Vermittlung von Arbeitsplätzen und den Bedürfnissen der Arbeitgeber, um wirksam zum Wiederaufschwung und zum langfristigen Wachstum beizutragen;

Vertrauen, Sicherheit und Selbstvertrauen der Verbraucher

17.

begrüßt die Annahme des EU-Kodex der Online-Rechte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Kodex bekanntzumachen, damit er die gewünschte Wirkung erzielt;

18.

betont, dass die immer schnellere Entwicklung des elektronischen Handels für die Verbraucher von grundlegender Bedeutung ist, da ihnen dadurch eine größere Auswahl geboten wird, insbesondere den Bürgern, die in schwer zugänglichen, entlegenen Gebieten leben, und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die andernfalls keinen Zugang zu einem breiten Angebot an Waren und Dienstleistungen hätten;

19.

hebt hervor, dass die Verbraucher unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer Staatsangehörigkeit uneingeschränkten Zugang zum digitalen Binnenmarkt haben müssen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um der Ungleichbehandlung von Verbrauchern innerhalb des Binnenmarktes entgegenzuwirken, die durch Restriktionen für den grenzüberschreitenden Versand entstehen, die im Versandhandel tätige Unternehmen gegenwärtig anwenden;

20.

hebt hervor, dass das Vertrauen der Verbraucher Voraussetzung für den elektronischen Handel ist, sowohl auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender Ebene; betont, dass die Qualität, die Sicherheit, die Rückverfolgbarkeit und die Sicherheit der Produkte gewahrt werden müssen, um kriminellen oder unlauteren Praktiken einen Riegel vorzuschieben, und dass die Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden müssen;

21.

hebt die Rolle des digitalen Binnenmarktes hervor, wenn es gilt, einen sicheren und gut funktionierenden Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen zu schaffen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen der Vorschläge für die allgemeine Produktsicherheit und die Marktüberwachung wirksame und koordinierte Risikomanagementsysteme vorangebracht werden müssen;

22.

betont, dass die Bestimmungen der Richtlinie zur Online-Streitbeilegung rasch umgesetzt werden müssen, damit die Verbraucher einen problemlosen Zugang zu einer wirksamen Plattform für die Problemlösung im Onlinebereich erhalten; fordert die Kommission auf, für eine ausreichende Finanzierung der Online-Plattform für Streitbeilegungsverfahren zu sorgen;

23.

betont, dass Vertrauenssiegel für das effiziente Funktionieren des digitalen Binnenmarktes wichtig sind, sowohl aus der Sicht der Unternehmen als auch der Verbraucher; fordert die Einführung einer europäischen Dienstleistungsnorm für Vertrauenssiegel auf der Grundlage hoher Qualitätsstandards, um die Konsolidierung des EU-Markts in dieser Hinsicht zu unterstützen;

24.

fordert die Kommission auf, EU-Leitlinien für Mindeststandards für Vergleichswebsites zu verabschieden, die sich auf die Grundprinzipien Transparenz, Unparteilichkeit, hochwertige Informationen, wirksamer Rechtsschutz, Vollständigkeit und Nutzerfreundlichkeit stützen; schlägt vor, diese Leitlinien durch ein EU-weites Akkreditierungssystem sowie wirksame Überwachung- und Durchsetzungsmaßnahmen zu ergänzen;

25.

geht davon aus, dass die Kommission bei der Überprüfung der Richtlinie über Pauschalreisen die Auswirkungen des elektronischen Handels und der digitalen Märkte auf das Verbraucherverhalten in der Fremdenverkehrsbranche der EU umfassend prüft und ihre Bemühungen um die Verbesserung der Qualität, des Inhalts und der Zuverlässigkeit der Informationen für die Touristen intensiviert;

26.

betont, dass die Reisenden in der Lage sein müssen, bei computergestützten Buchungssystemen klar zwischen im Reisepreis enthaltenen nicht-optionalen Betriebskosten und zubuchbaren fakultativen Posten zu unterscheiden, da so für eine höhere Preistransparenz für Verbraucher gesorgt wird, die ihre Fahr- bzw. Flugscheine im Internet kaufen;

27.

fordert die Kommission auf, die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der grundlegenden Bestimmungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hinsichtlich der modernisierten Vorschriften über die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken, auch im Internet, und insbesondere des potenziellen Missbrauchs von Marktmacht in Bereichen wie der verhaltensbezogenen Werbung, der personalisierten Preisgestaltung und den Internet-Suchdiensten aufmerksam zu überwachen und mittels all ihrer Befugnisse zu garantieren; begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schutz von Unternehmen vor irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung: Überarbeitung der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung“ (COM(2012)0702);

28.

fordert die Kommission auf, gegen missbräuchliche Klauseln in Beförderungsverträgen im Luftverkehr vorzugehen, Websites gründlicher zu überwachen und die mit der Durchsetzung betrauten nationalen Behörden über Fälle mangelhafter Anwendung der geltenden Vorschriften zu informieren;

29.

fordert die Kommission auf, standardisierte elektronische Formulare für die Übermittlung von Beschwerden von Reisenden aller Verkehrsträger zu entwickeln und sich für Leitlinien für die umgehende Bearbeitung dieser Beschwerden im Rahmen vereinfachter Verfahren einzusetzen;

30.

betont, dass auf vertrauenswürdige Cloud-Dienste hingearbeitet werden muss; fordert die Einführung klarer und transparenter Musterverträge, in denen Fragen wie die Datensicherung nach Vertragsende, die Offenlegung von Daten und die Datenintegrität, der Speicherort der Daten und ihre Übertragung, das Eigentum an den Daten und die direkte bzw. indirekte Haftung geregelt werden;

31.

weist auf die Vielzahl rechtlicher Fragen und Probleme hin, die die Nutzung des Cloud-Computing aufwirft, wie z. B. Schwierigkeiten bei der Festlegung des anwendbaren Rechts, Fragen der Einhaltung von Rechtsvorschriften und Haftungsfragen, Datenschutzgarantien (einschließlich des Rechts auf Schutz der Privatsphäre), die Übertragbarkeit der Daten und die Durchsetzung des Urheberrechts und anderer Rechte des geistigen Eigentums; sieht es als grundlegend an, dass die Konsequenzen des Cloud-Computing in allen einschlägigen Rechtsgebieten klar und voraussehbar sind;

32.

erachtet es als äußerst wichtig, die Verbraucherrechte bei Online-Transaktionen durchzusetzen; weist darauf hin, dass sich von der Kommission koordinierte und zeitgleich von den entsprechenden nationalen Behörden durchgeführte EU-Kontrollmaßnahmen als nützliches Instrument für die Überwachung der Anwendung der geltenden Binnenmarkt-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten durch gemeinsame Aktionen erwiesen haben, und legt der Kommission nahe, eine Ausweitung dieser EU-Kontrollmaßnahmen anzubieten und auch die Koordinierung derartiger Maßnahmen in anderen Gebieten außerhalb des Internets zu erwägen; fordert die Kommission auf, das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation Network) zu stärken;

33.

weist darauf hin, dass zugängliche, erschwingliche und hochwertige Versanddienste ein grundlegendes Element beim Kauf von Waren im Internet sind und am besten durch freien und fairen Wettbewerb gefördert werden können; weist jedoch auch darauf hin, dass viele Verbraucher zögern, Käufe im Internet zu tätigen, was aufgrund von Unsicherheiten hinsichtlich der endgültigen Lieferung, der Kosten und der Zuverlässigkeit insbesondere für grenzüberschreitende Käufe gilt; begrüßt deshalb die öffentliche Anhörung der Kommission, auf der mögliche Mängel ermittelt und angemessene Gegenmaßnahmen erörtert wurden — mit dem Ziel, dass Unternehmen und Verbraucher künftig den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt ziehen können;

34.

fordert die Kommission auf, einen überarbeiteten Vorschlag für die Richtlinie über Zahlungsdienste und einen Legislativvorschlag zu multilateralen Interbankenentgelten vorzulegen, um auf eine Standardisierung und Interoperabilität bei Zahlungen über Karte, Internet und Mobiltelefon in der EU hinzuarbeiten und das Problem intransparenter und übermäßiger Zahlungsgebühren anzugehen;

35.

betont, dass Netz- und Informationssicherheit auf hohem Niveau von grundlegender Bedeutung sind, damit der Binnenmarkt funktioniert und das Vertrauen der Verbraucher in den digitalen Binnenmarkt gesichert wird; weist auf die ungleichmäßige Entwicklung der Cyber-Kenntnisse und der Fähigkeit, auf Bedrohungen und Angriffe zu reagieren, sowie auf das Fehlen eines harmonisierten Ansatzes im Bereich der Cyber-Sicherheit innerhalb der Union hin; fordert angesichts des weltweiten Charakters des Internets und den ausgeprägten Querverbindungen zwischen den Netzen und Informationssystemen in der gesamten Union konzertierte Bemühungen und eine engere Zusammenarbeit;

36.

betont, dass die Zugänglichkeit von Websites öffentlicher Stellen ein wichtiger Bestandteil der Digitalen Agenda ist, der Diskriminierungsfreiheit dient und Geschäftsmöglichkeiten schafft; fordert die Kommission auf, in den laufenden Verhandlungen zu diesem Thema ehrgeizigere Ziele zu verfolgen und abschließend eine außerordentliche Rechtsetzungsinitiative in Form eines europäischen Rechtsaktes über die Barrierefreiheit zu ergreifen, der nicht nur für den öffentlichen Sektor gültig wäre;

Ein günstiges Umfeld für die Unternehmen schaffen

37.

betont, dass ein günstiges Gesamtumfeld für Unternehmen im digitalen Sektor geschaffen werden muss; weist darauf hin, dass der Rechtsrahmen für die Mehrwertsteuer vereinfacht und Doppelbesteuerung verhindert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zentralen Anlaufstellen für Telekommunikation, Fernsehen und elektronische Dienstleistungen bis 2015 zügig einzurichten; fordert die Kommission auf, den Aufgabenbereich der zentralen Anlaufstellen schnellstmöglich auf andere Waren und Dienstleistungen auszuweiten;

38.

fordert die Kommission auf, die Anwendung von Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie über die auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz beruhende Diskriminierung von Verbrauchern in der EU klarzustellen und insbesondere die Arten von Geschäftspraktiken festzulegen, die als ungerechtfertigte Diskriminierung im Sinne der Richtlinie betrachtet werden; betont, dass die zu Grunde liegenden Hindernisse — einschließlich der fortgesetzten rechtlichen Fragmentierung und der daraus entstehenden Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften über Verbraucherrechte — die Unternehmen daran hindern, auf dem digitalen Binnenmarkt zu expandieren;

39.

ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene gemeinsame europäische Kaufrecht eine innovative Initiative von grundlegender Bedeutung für die Verbraucher und Unternehmen auf dem Binnenmarkt ist; ist der Auffassung, dass ein einheitliches fakultatives EU-weit gültiges Regelwerk für den rasch wachsenden Internet-Sektor von besonders großem Nutzen wäre; ist der Ansicht, dass der Vorschlag auch über interessantes Potenzial im Hinblick auf Cloud-Computing und digitale Inhalte verfügt;

40.

fordert die Kommission auf, die Arbeiten zur Anpassung des Rahmens des Vertragsrechts an die neuen Aufgaben fortzusetzen, die sich aus dem digitalen Binnenmarkt ergeben; ist insbesondere der Ansicht, dass die begleitende Arbeit an EU-weiten Standardvertragsklauseln, die für Unternehmen und Verbraucher fertig zur Verfügung stehen, in diesem Bereich von grundlegender Bedeutung ist;

41.

fordert die Kommission auf, die Entwicklung des Wettbewerbs im digitalen Binnenmarkt gründlich zu überwachen und gegen jeden Missbrauch einer dominierenden Marktstellung umgehend vorzugehen; hebt insbesondere hervor, dass es notwendig ist, die ordnungsgemäße Anwendung der Leitlinien für Vereinbarungen über den Selektivvertrieb zu überwachen und sicherzustellen, dass diese Leitlinien auch digitalen Umfeld weiterhin zweckmäßig sind;

42.

fordert die Kommission auf, den Zugang zu Risikokapital und zu IKT-Clustern zu fördern, um innovative vorkommerzielle Projekte und Frühphaseninnovationen auf den IKT-Märkten zu unterstützen; hebt das Potenzial öffentlich-privater Partnerschaften und der anstehenden neuen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge hinsichtlich der Schaffung von Innovationspartnerschaften hervor; unterstützt die rasche Annahme von Online-Instrumenten für die Vergabe öffentlicher Aufträge als Mittel, um Nutzen aus den anstehenden Reformen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu ziehen;

43.

betont die Bedeutung der Netzneutralität und des ungehinderten Marktzugangs von EU-KMU im IKT-Sektor; fordert die Agentur auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Lage zu verbessern; fordert die Kommission auf, schnellstmöglich einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Mobilfunk-Roaminggebühren innerhalb der EU weiter zu senken;

Attraktive legale Angebote digitaler Inhalte

44.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen im Bereich Rechte des geistigen Eigentums fortzusetzen, um einen modernen Rahmen für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zu schaffen; fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erstellung legaler Inhalte zu fördern, die auf dem gesamten digitalen Binnenmarkt zugänglich sind; betont, dass ein überarbeitetes System der Rechte des geistigen Eigentums auf der Förderung von Innovationen, neuen Dienstleistungsmodellen und gemeinschaftlichen, von den Nutzern erzeugten Inhalten beruhen sollte, um die Entwicklung eines durch Wettbewerb charakterisierten IKT-Markts in der EU zu fördern und dabei sicherzustellen, dass die Rechteinhaber geschützt werden und angemessene Vergütungen erhalten;

45.

weist darauf hin, dass die Union bei der Verringerung der Tragweite der Territorialbindung des Urheberrechts bereits gewisse Erfolge erzielt hat, insbesondere durch den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung und zur gebietsübergreifenden Lizenzierung im Online-Musiksektor, der gegenwärtig vom Gesetzgeber geprüft wird; ist der Ansicht, dass mehr Transparenz, ein verantwortungsvolleres Handeln und eine verstärkte Rechenschaftspflicht der Gesellschaften für die kollektive Rechteverwertung notwendig sind; ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Richtlinie zu einer Förderung der gebietsübergreifenden Lizenzierung von Rechten und einer Erleichterung der Lizenzierung von Rechten für die Online-Nutzung führen würde;

46.

betont, dass alle einschlägigen Gruppen der Gesellschaft in den gegenwärtigen Dialog der Kommission zu dem Thema „Lizenzen für Europa“ und in die Überprüfung des Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums einbezogen werden sollten; fordert die Kommission auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Zivilgesellschaft und die Verbraucherschutzorganisationen angemessen repräsentiert sind; fordert die Kommission auf, im Jahre 2014 eine ehrgeizige strategische Reaktion vorzuschlagen, die sowohl praktische Lösungen für den Markt als auch politische und, falls nötig, legislative Maßnahmen umfasst; ersucht die Kommission, das Parlament über das Ergebnis dieses Prozesses zu informieren;

47.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um den grenzüberschreitenden Verkehr und die Übertragbarkeit audiovisueller Inhalte auszuweiten, einschließlich Plattformen für den Abruf von Videos; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Branche für audiovisuelle Dienste in der EU gefördert wird, damit die gegenwärtigen Hindernisse für den Ausbau des digitalen Binnenmarkts in diesem Bereich überwunden werden können; ist der Ansicht, dass derartige Maßnahmen darauf abzielen sollten, die Verbrauchernachfrage nach Filmen aus dem europäischen Ausland zu vergrößern, den grenzüberschreitenden Vertrieb zu erleichtern, unter anderem durch Unterstützung für die Untertitelung und Synchronisierung audiovisueller Werke, und die damit einhergehenden Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Rechteverwertung zu senken;

48.

betrachtet es als notwendig, den Zugang zu Diensten, die kulturelle und kreative Inhalte anbieten, insbesondere audiovisuelle Werke, sowie zu neuen Plattformen für die grenzüberschreitende Bereitstellung von Inhalten in der gesamten Union auszubauen, insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen, um ihre Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Union zu fördern;

49.

hebt hervor, dass EU-Dienste und -Plattformen wie auch Dienste und Plattformen anderer Betreiber wichtig sind, um die Digitalisierung des kulturellen Erbes und kultureller Inhalte der Union sowie des Online-Zugangs zu ihnen zu fördern;

50.

begrüßt das Wachstum des Marktes für elektronische Bücher in Europa und ist der Ansicht, dass dadurch für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen bedeutende Nutzeffekte entstehen können; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Verbraucher nicht auf Hindernisse stoßen, wenn sie elektronische Bücher über grenz-, plattform- und geräteübergreifend erwerben wollen; hebt hervor, dass die Interoperabilität zwischen verschiedenen Geräten und Systemen für elektronische Bücher sichergestellt werden muss;

51.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Angleichung der Mehrwertsteuersätze vorzulegen, die für Waren und Dienstleistungen mit ähnlichem Charakter gelten; fordert eine EU-weite dynamische Definition des Begriffs „elektronisches Buch“, um für Rechtssicherheit zu sorgen, zumal 2015 der Übergang zu dem Grundsatz „Land des Wohnsitzes des Verbrauchers“ erfolgt;

52.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem dafür gesorgt wird, dass die Mehrwertsteuersätze ausgewogen auf kreative, kulturelle, wissenschaftliche und Bildungsinhalte angewendet werden, ungeachtet dessen, wie die Nutzer sie abrufen; ist der Ansicht, dass reduzierte Mehrwertsteuersätze für Inhalte, die in physischer Form verbreitet werden, auch für deren digitale Entsprechungen gelten sollten, um so die Attraktivität der digitalen Plattformen zu vergrößern und innovative inhaltsbezogene Dienste und neue Möglichkeiten für die Nutzer, online auf Inhalte zuzugreifen, anzuregen;

53.

begrüßt die Absicht der Kommission, einen konkreten Vorschlag zur Klarstellung und eindeutigen Auslegung der Funktionsweise der Melde- und Abhilfeverfahren sowie zur Bereitstellung diesbezüglicher Beratung vorzulegen;

Auf dem Weg zu intelligenten und interoperablen Mobilitätsdiensten in der EU

54.

fordert die weitere Einführung intelligenter Mobilitätssysteme, die im Rahmen EU-finanzierter Forschungsarbeiten entwickelt werden, wie das künftige Flugverkehrsmanagementsystem (SESAR), das europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) und Eisenbahnverkehrsinformationssysteme, Systeme für die Überwachung des Schiffsverkehrs (SafeSeaNet), Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS), intelligente Verkehrssysteme (IVS) und interoperable, miteinander vernetzte Lösungen für die nächste Generation multimodaler Verkehrsmanagementsysteme;

55.

betont, dass informationstechnische Instrumente innerhalb des TEN-V-Netzes umfassend eingesetzt werden sollten, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, die Nachverfolgbarkeit von Frachtsendungen zu ermöglichen und Fahrpläne und Verkehrsflüsse zu optimieren;

Die internationale Dimension des digitalen Binnenmarkts

56.

ist der Auffassung, dass eine verstärkte weltweite Zusammenarbeit geboten ist, um die Rechte des geistigen Eigentums in Zukunft zu erhalten und stets zeitgemäß zu gestalten, was eine Voraussetzung für die Sicherung von Innovation, Arbeitsplätzen und freiem Welthandel ist;

57.

begrüßt die jüngsten Initiativen der Kommission, betont jedoch, dass der Regulierungsrahmen für die Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Umfeld, der an die gegenwärtigen Anforderungen anzupassen ist, fertiggestellt werden muss, damit Übereinkünfte mit den Handelspartnern der EU auf der Grundlage der modernen EU-Rechtsvorschriften erzielt werden können;

58.

nimmt zur Kenntnis, dass sich der elektronische Handel außerhalb traditioneller und standardisierter rechtlicher Rahmenbedingungen für den Handel entwickelt hat; betont, dass eine verstärkte internationale Zusammenarbeit in der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erforderlich ist, um die Entwicklung des globalen digitalen Marktes zu schützen und zu gewährleisten; fordert eine Änderung und Aktualisierung des derzeitigen Übereinkommens über die Informationstechnologie (ITA) in der Welthandelsorganisation und verlangt, dass die EU die Möglichkeit eines internationalen Übereinkommens über die Digitalwirtschaft (IDEA) prüft;

59.

ist der Auffassung, dass beschränkter Zugang für EU-Unternehmen zu digitalen Märkten und Online-Verbrauchern, unter anderem durch massive staatliche Zensur oder beschränkten Marktzugang für europäische Anbieter von Online-Diensten, ein Handelshemmnis darstellt; fordert die Kommission und den Rat auf, einen Sicherungsmechanismus in alle künftigen Handelsabkommen einzubauen, besonders in jene mit Bestimmungen in Bezug auf Online-Dienste und Internetgemeinschaften von Nutzern, die Informationen untereinander austauschen, damit IKT-Unternehmen aus der EU nicht durch Dritte gezwungen werden können, den Zugang zu Webseiten einzuschränken, von Nutzern geschaffene Inhalte zu entfernen oder personenbezogene Informationen wie etwa personenbezogene IP-Adressen auf eine Weise zu liefern, die den Grundrechten und -freiheiten zuwiderlaufen; fordert den Rat und die Kommission außerdem auf, eine Strategie zur Bekämpfung von Maßnahmen durch Drittländer auszuarbeiten, die auf die Beschränkung des Zugangs für EU-Unternehmen zu globalen Online-Märkten abzielen;

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60.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0468.

(2)  ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 59.

(3)  ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 70.

(4)  ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 51.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0209.

(6)  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 25.

(7)  ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.

(8)  ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 9.

(9)  ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 58.

(10)  ABl. C 50 E vom 21.2.2012, S. 1.

(11)  ABl. L 189 vom 22.7.2010, S. 1.

(12)  ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.

(13)  ABl. C 46 E vom 24.2.2010, S. 26.

(14)  ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

(15)  Britisches Ministerium für Wirtschaft, Innovation und berufliche Bildung, Economics Paper No 11: „The economic consequences for the UK and the EU of completing the Single Market“, Februar 2011.

(16)  Britisches Ministerium für Wirtschaft, Innovation und berufliche Bildung, Economics Paper No 11: „The economic consequences for the UK and the EU of completing the Single Market“, Februar 2011, und Eurostat-Daten zum BIP der EU für 2010 und zur Zahl der Haushalte in der EU.