5.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/15


P7_TA(2013)0120

Ein durch Handel und Investitionen angekurbeltes Wachstum für Entwicklungsländer

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. April 2013 zu Handel und Investitionen als treibende Kräfte für das Wachstum in den Entwicklungsländern (2012/2225(INI))

(2016/C 045/03)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 207 und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Entwicklung — Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder“ (COM(2012)0022),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen — Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0612),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkere EU-Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Mobilisierung von Mitteln für die Entwicklungsfinanzierung“ (COM(2012)0366),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011)0303),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (COM(2011)0637),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU“ (COM(2011)0865),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“ (COM(2010)0343),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue EU-Strategie (2011–14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ (COM(2011)0681),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer EU-Strategie für Handelshilfe — der Beitrag der Kommission“ (COM(2007)0163),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel und Entwicklung — Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des Handels“ (COM(2002)0513),

unter Hinweis auf den Bericht über die Rechenschaftslegung der EU im Bereich der Entwicklungsfinanzierung für 2012, insbesondere auf den Abschnitt Handelshilfe (SWD(2012)0199),

unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der Europäischen Union und auf seine Neufassungen von 2005 und 2010,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen (1), zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels (2) und zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU (4),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. März 2009 zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen und den AKP-Staaten (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 (6),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (7),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. September 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates im Sinne der Streichung einiger Länder von der Liste der Regionen oder Staaten, die Verhandlungen abgeschlossen haben (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik (9),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 11. Dezember 2012 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (11),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1063/2010 der Kommission vom 18. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (12),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2012 zum Konzept der EU für Handel, Wachstum und Entwicklung im nächsten Jahrzehnt und vom 15. Oktober 2012 zur Entwicklungsfinanzierung,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und auf die Entwicklungszusammenarbeit (13),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2012 (14),

unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm 2012–2013 der WTO im Hinblick auf die Handelshilfe,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (15),

unter Hinweis auf die am 15. Mai 2007 angenommene EU-Strategie für Handelshilfe: Verstärkung der EU-Unterstützung für handelsbezogene Bedürfnisse in Entwicklungsländern,

unter Hinweis auf das auf der Konferenz in Almaty vom 28./29. August 2003 verabschiedete Aktionsprogramm für Binnenentwicklungsländer,

unter Hinweis auf die Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit vom 2. März 2005 und auf die Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit vom 1. Dezember 2011,

unter Hinweis auf das Aktionsprogramm von Istanbul zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder für die Jahre 2011 bis 2020 (16),

unter Hinweis auf die Erklärung des G20-Gipfeltreffens in Seoul am 11./12. November 2010 mit dem Titel „Entwicklungskonsens von Seoul für gemeinsames Wachstum“,

unter Hinweis auf den Weltinvestitionsbericht der UNCTAD für 2012, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte von 2011, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu den Beurteilungen der Auswirkungen von Handels- und Investitionsabkommen auf die Menschenrechte, die Grundsätze der Unctad/FAO/Weltbank/IFAD für verantwortungsvolle Agrarinvestitionen, die 2011 überarbeiteten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und das auf der XIII. Ministerkonferenz der Unctad 2012 und der Rio+20-Konferenz 2012 vereinbarte Doha-Mandat,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0053/2013),

A.

in der Erwägung, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU von den allgemeinen Grundsätzen des auswärtigen Handelns der EU nach den Artikeln 3 und 21 EUV geleitet sein und zu „globaler nachhaltiger Entwicklung […], zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte […]“ beitragen muss;

B.

in der Erwägung, dass eine Verbindung zwischen den Artikeln 207 und 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besteht; in der Erwägung, dass Artikel 207 besagt, dass die Handelspolitik der EU im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union gestaltet wird; in der Erwägung, dass Artikel 208 vorsieht, dass die politischen Maßnahmen der Union, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung zu tragen haben;

C.

in der Erwägung, dass Handel und Investitionen zwischen der EU, den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern Instrumente zur Verwirklichung dieser Ziele darstellen, indem durch sie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum aller Beteiligten gefördert, der Austausch von Technologien und Sachkenntnissen ermöglicht sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wird, sodass die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität gesteigert, der soziale Zusammenhalt verbessert und die Ungleichheit bekämpft werden können;

D.

in der Erwägung, dass Handel und Investitionen nicht allein für das Wachstum und die nachhaltige Entwicklung ausschlaggebend sein können, da die strukturellen Defizite (unzureichende Humanressourcen, Staatsführung und Infrastrukturen, ein schwacher Privatsektor, hohe Abhängigkeit von Rohstoffausfuhren, geringe Diversifizierung der Ausfuhren, hohe Handelskosten usw.), unter denen die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder leiden, deren uneingeschränkten Zugang zum Welthandel behindern;

E.

in der Erwägung, dass die Handels- und Investitionspolitik der Europäischen Union zur Förderung des Wachstums in den Empfängerländern mit den von den verantwortlichen Behörden vorgegebenen Entwicklungszielen abzustimmen ist und mit der Achtung des Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einhergehen, durch technische und finanzielle Hilfe begleitet werden und, sofern angemessen, den Aufbau öffentlich-privater Partnerschaften mit Nord-Süd- und Süd-Süd-Ausdehnung sowie grenzüberschreitender Art umfassen muss;

F.

in der Erwägung, dass im Jahr 2010 der Süd-Süd-Handel einen Anteil von 23 % am Welthandel erreichte; in der Erwägung, dass dem Bericht der WTO über den Welthandel 2011 zufolge die Süd-Süd-Präferenzabkommen zwei Drittel aller derartigen Abkommen ausmachten und lediglich ein Viertel davon auf Nord-Süd-Abkommen entfiel; in der Erwägung, dass laut dem Weltinvestitionsbericht 2012 die Schwellenländer weltweit beinahe die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen (ADI) auf sich vereinen;

G.

in der Erwägung, dass viele Länder nach wie vor nicht umfassend vom Handel profitieren und der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder am weltweiten BIP sinkt; in der Erwägung, dass trotz einer hohen Rate des Wirtschaftswachstums der Anteil der 49 am wenigsten entwickelten Länder immer noch nur 1,12 % des Welthandels ausmacht; in der Erwägung, dass der Handel nicht für alle Entwicklungsländer die gleichen Vorteile gebracht und in einigen Fällen zur Verschärfung sozialer Ungleichheiten geführt hat;

H.

in der Erwägung, dass die großen Schwellenländer, die nach wie vor zur Kategorie der Entwicklungsländer zählen, gleichzeitig Geber und Empfänger von Handelshilfe sind; in der Erwägung, dass die Union und die anderen Industrieländer den komplexen Status dieser neuen Akteure, ihre Bedeutung und ihre Besonderheiten stärker berücksichtigen und folglich ihr Handelshilfeangebot anpassen müssen;

I.

in der Erwägung, dass die handels- und investitionspolitischen Maßnahmen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung sehr unterschiedliche Quellen und Formen haben können; in der Erwägung, dass mehrere Programme und Maßnahmen auf dem Gebiet desselben Landes durchgeführt werden können, dass eine mangelnde Koordinierung jedoch deren Wirksamkeit und Zweckdienlichkeit mindern und letztlich das Vertrauen der Bürger in diese Maßnahmen schmälern kann;

J.

in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten mit 10,7 Milliarden EUR im Jahr 2010 (oder beinahe einem Drittel der gesamten offiziellen Entwicklungshilfe) im Bereich der Handelshilfe der größte Geber sind; in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise die Frage nach einer Verringerung der für die öffentliche Entwicklungshilfe und insbesondere für die Handelshilfe bereitgestellten Mittel sowie nach ihrem wirksamen Einsatz aufgeworfen hat;

K.

in der Erwägung, dass sich die Union verpflichtet hat, den Gesamtbetrag der für die Hilfe bereitgestellten Haushaltsmittel bis 2015 auf 0,7 % des BNE zu erhöhen;

1.

unterstützt das Ziel der Kommission, die Synergien zwischen der Handels- und der Entwicklungspolitik zu stärken; empfiehlt, dass sie den Bedürfnissen und Kapazitäten der Empfängerländer Rechnung trägt und Instrumente wie die regionale Integration stärkt, um einen größeren Nutzen aus derartigen Synergien zu ziehen, und dass sie Maßnahmen, die auf folgende Ziele gerichtet sind, Vorrang einräumt:

Förderung einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung;

Schaffung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Humankapitals bei gleichzeitiger Verringerung sozialer Ungleichheiten;

Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Erschütterungen;

Unterstützung bei der Entwicklung des Privatsektors, und insbesondere der kleinen Betriebe, darunter die Kleinstbetriebe, die kleinen und die mittleren Unternehmen, um ihre Beteiligung an Handels- und Investitionstätigkeiten auf lokaler, regionaler, grenzüberschreitender, bilateraler und multilateraler Ebene zu fördern;

Verbesserung der Haushaltsführung und Bekämpfung von Korruption, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, Geldwäsche und der Existenz von Steueroasen, unter anderem durch den Aufbau von Mechanismen zum Informationsaustausch über und zur Kontrolle von Unternehmenszahlungen;

Förderung des Geschäfts- und Investitionsklimas, einschließlich der Durchführung von Maßnahmen für Handelserleichterungen;

Diversifizierung von Handels- und Investitionsströmen sowie

Bereitstellung der erforderlichen technischen Unterstützung, damit diese Maßnahmen wie geplant durchgeführt werden können;

2.

fordert die Europäische Union auf, bei der Entwicklung und der Umsetzung ihrer Handels-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Energiepolitik den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu achten und die Auswirkungen der entsprechenden politischen Maßnahmen auf die Entwicklung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder zu prüfen;

3.

betont, dass angemessene Lohnniveaus und angemessene Standards für die Sicherheit am Arbeitsplatz für ein nachhaltiges weltweites Handelssystem und neue weltweite Produktionsketten von Bedeutung sind; weist die Kommission in diesem Zusammenhang auf ihre Mitteilung zum Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“ hin;

4.

fordert die Union, sonstige Geber, die Behörden in Partnerländern und auf lokaler und internationaler Ebene tätige private Akteure in Entwicklungsländern auf, potenzielle Bereiche für eine Zusammenarbeit zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung zu sondieren, um den mittels Geschäftstätigkeiten erzielbaren Beitrag zur Verwirklichung von Entwicklungszielen zu maximieren;

5.

betont, dass die Union Teile ihrer handelsbezogenen Hilfe für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Entwicklung speziell auf den Aufbau lokaler und regionaler Handelskapazitäten in und zwischen den bedürftigsten Ländern ausrichten muss, um den Wohlstand und den Lebensstandard in diesen Ländern zu erhöhen; begrüßt die Ziele des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, mit dem die Priorität auf Beschäftigung und Wachstum in den Entwicklungsländern gelegt wird;

6.

ist der Auffassung, dass die Eigenverantwortung der Empfängerländer für die Programme zur Entwicklung von Handel und Investitionstätigkeiten einer der entscheidenden Faktoren für ihren Erfolg ist; ist der Ansicht, dass die Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie die Zivilgesellschaft im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen systematisch an der Konzipierung und Überwachung der nationalen Programme zu beteiligen sind;

7.

ermutigt die Entwicklungsländer, die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu einem integrierten Ziel zu machen, das als sektorübergreifendes nationales Politikziel in ihren jeweiligen Strategien und Initiativen festgelegt ist; fordert die Kommission auf, unter anderem mittels eines breiteren Hilfsangebots auf die Stärkung der Fähigkeit der Regierungen hinzuwirken, Fragen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen und inklusiven wirtschaftlichen Entwicklung in ihre nationalen Handelsstrategien und -programme einzubeziehen;

8.

weist darauf hin, dass durch eine bessere Vorbereitung auf die Probleme im Bereich der Entwicklung eine klarere Bestimmung des konkreten Entwicklungsbedarfs und der geeigneten Wege zu dessen Deckung ermöglicht würde, wodurch die Aufgaben der Verhandlungsführer und der anderen Beamten mit Zuständigkeit für Handelsfragen erleichtert und ihnen Leitlinien zur Verfügung gestellt würden;

9.

hält Investitionen zur Schaffung, Entwicklung, Stärkung und Instandhaltung der wesentlichen Infrastrukturen in den Bereichen des nachhaltigen Verkehrs, der nachhaltigen Energieversorgung und der Telekommunikation, und insbesondere der grenzüberschreitenden Infrastrukturen und intermodalen Knotenpunkte, für ausschlaggebend;

10.

betont die Notwendigkeit, für vollständige Transparenz in Bezug auf Zahlungen zu sorgen, die von europäischen Unternehmen an Regierungen geleistet werden; fordert die Kommission auf, nachhaltige Strategien zur Industrialisierung in Entwicklungsländern zu unterstützen, die auf den Handel mit Produkten mit einem Mehrwert anstelle des ausschließlichen Handels mit Rohstoffen ausgerichtet sind;

11.

ist der Ansicht, dass Handel und Investitionen im Fall ihres Einsatzes als treibende Kräfte des nachhaltigen Wachstums und der wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere der Verwirklichung der folgenden Ziele dienen müssen, wobei gleichzeitig das dafür erforderliche Angebot auf der Produktionsseite und die erforderliche Infrastruktur entwickelt werden müssen:

Landwirtschaft:

Unterstützung der selbständigen Landwirte und der kleineren Genossenschaften sowie der Verbreitung nachhaltiger landwirtschaftlicher Methoden und nachhaltiger Verfahren der Fisch- und der Viehzucht, die ihnen den Aufbau, die Festigung und die Diversifizierung der Lieferketten ermöglichen;

Verbesserung ihres Zugangs zu Finanzmitteln und Mikrofinanzierung;

Unterstützung der Entwicklungsländer beim Zugang zu Informationen und bei der Anpassung an internationale Gesundheits- und Pflanzenschutznormen, um einen lauteren Wettbewerb und einen umfassenderen Zugang zu Märkten zu gewährleisten, einschließlich des besseren Zugangs der Entwicklungsländer zu den Märkten der Industrieländer, wobei gleichzeitig ihre Bevölkerung besser zu schützen ist;

schrittweise Abschaffung von Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Spekulationen auf die Preise für Agrarerzeugnisse und von deren Schwankungen;

Unterstützung bei der Planung und Vermarktung von Sozialgütern und -dienstleistungen sowie von Umweltgütern und -dienstleistungen, einschließlich des Ökotourismus, um den Mehrwert für die Erzeuger und die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien sicherzustellen;

nachhaltige und transparente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen;

Programme für einen gerechten Zugang der Landwirte zu Land;

Ermöglichung des Zugangs zum Kapazitätsaufbau, insbesondere im Zusammenhang mit der Diversifizierung von Produkten; Steigerung des Mehrwerts von Produkten und Hilfe bei der Einhaltung von Normen und technischen Anforderungen auf lokalen, regionalen und internationalen Märkten;

Aufnahme eines Systems positiver Anreize in die sich mit nachhaltiger Entwicklung befassenden Zwischentitel von Handelsabkommen, um Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die EU zu fördern, die den internationalen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards entsprechen, insbesondere, indem im Einklang mit den Forderungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung angemessene Einkommen für Erzeuger und ein existenzsichernder Lohn für landwirtschaftliche Arbeitnehmer gewährleistet werden;

Unterstützung des Bedürfnisses der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, bestimmte sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse von der gegenseitigen Liberalisierung auszunehmen;

Industrie:

Schaffung, Ausbau und Diversifizierung von Produktionskapazitäten sowie nachhaltige Industrieentwicklung, sodass die beteiligten lokalen Akteure mittels inklusiver und gerechter Lieferketten Gewinne erwirtschaften können;

Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas, um die Beteiligung des Privatsektors, einschließlich von Kleinunternehmen vor Ort, und, sofern angemessen, den Aufbau von öffentlich-privaten Partnerschaften zu begünstigen;

schrittweise Beseitigung von Handelsbeschränkungen, wobei berücksichtigt wird, dass die Entwicklungsländer ihre Wirtschaft diversifizieren und junge Industriezweige geschützt werden müssen, um eine tragfähige Grundlage für eine heimische Industrie aufzubauen;

Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich geografischer Angaben, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands der Länder und im Hinblick auf die Förderung des Technologietransfers (einschließlich von umweltfreundlichen Technologien) im Einklang mit der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit;

Förderung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, Transparenz und Nachhaltigkeit; Begünstigung nachhaltiger und gerechter Formen der Arbeit; Stärkung der Arbeitsschutzstandards und der Sozialschutzsysteme, insbesondere im Hinblick auf die IAO-Empfehlungen zu nationalen Mindestniveaus für den Sozialschutz;

Dienstleistungen:

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung, um die Rechtssicherheit, die Transparenz und die Rechtmäßigkeit von privaten Investitionstätigkeiten, und insbesondere von ADI, zu verbessern;

sorgfältige Prüfung der geltenden Bestimmungen und Leitlinien für die Aushandlung von Finanzdienstleistungen in und für Handelsabkommen, da diese eine angemessene Finanzmarktregulierung in der EU und bei ihren Handelspartnern nicht behindern sollten;

Verbesserung der Bedingungen für öffentliche Aufträge;

Steigerung der Effizienz von öffentlichen Diensten;

Förderung von Dienstleistungen zur Begünstigung von Handel und Investitionen, und insbesondere von umweltfreundlichen Dienstleistungen, darunter im Bereich des Tourismus, der Logistik und der Investitionen;

Verwaltung:

Unterstützung der nationalen Regierungen bei der Festlegung ihrer nationalen handelsbezogenen Politik und der entsprechenden Strategien, wobei eine angemessene Transparenz und eine adäquate Beteiligung berücksichtigt werden;

Entwicklung von gemeinsamen Werkzeugen und Ressourcen, um den betreffenden am wenigsten entwickelten Ländern praktische Informationen und Verfahren zur Verfügung zu stellen;

Unterstützung bei Reformen der Zoll- und Steuerverwaltungen und bei Maßnahmen zur Einschränkung des Anteils des informellen Sektors an der Volkswirtschaft sowie zur Wiedereingliederung des informellen Sektors in die reguläre Volkswirtschaft;

Förderung der Effizienz, der Steuerung und der Organisation der Versandverfahren und des Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs;

Einrichtung von Instanzen zur Förderung von Handel und Investitionen und Einrichtung von Garantie- und Wagniskapitalfonds, einschließlich der Einplanung von Startkapital und Business Angels;

12.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, ihre Handelshilfe zu differenzieren und ihre Anstrengungen auf die bedürftigsten Länder, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, zu konzentrieren; empfiehlt der Kommission jedoch, neben den herkömmlichen Indikatoren (Bruttonationaleinkommen, Humankapital und Anfälligkeit gegenüber wirtschaftlichen Erschütterungen) auch den allgemeinen Entwicklungsstand des jeweiligen Landes sowie seine Bedürfnisse, Kapazitäten und sein internes Entwicklungsgefälle zu berücksichtigen; ruft die Kommission auf, in Bezug auf die am wenigsten entwickelten Länder die Grundsätze der erweiterten integrierten Rahmenregelung zu berücksichtigen;

13.

unterstreicht, dass das soziale Unternehmertum und die soziale Innovation in den Entwicklungsländern Wachstumsmotoren für die Entwicklung darstellen und zum Abbau von Ungleichheiten und zur Förderung des Wachstums beitragen können, sofern die Gewinne wieder in die Wirtschaftstätigkeit investiert werden;

14.

ist der Ansicht, dass Geldüberweisungen und Mikrofinanzierung, auch wenn sie wichtige Instrumente bleiben, nicht allein den gesamten Finanzierungsbedarf decken können; fordert alle Geber auf, innovative Formen der Finanzierung und der Partnerschaft zu ermitteln und zu fördern; unterstützt die Schaffung von Süd-Süd- und Dreieckspartnerschaften; empfiehlt, dass mehr Akteure von interregionalen Finanzierungssystemen, wie sie im Rahmen des Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika angewendet werden, Gebrauch machen;

15.

unterstützt das in der Mitteilung der Kommission angekündigte Paket zur Verbesserung der Handelsbedingungen für kleine Wirtschaftsbeteiligte in Entwicklungsländern; fordert die Kommission auf, Fortschritte bei der Entwicklung dieses Pakets zu machen, und fordert alle Geber auf, ausreichende Mittel zu dessen Umsetzung aufzubringen, und insbesondere die Beteiligung von Kleinbetrieben an Handelsprogrammen zu fördern, die den Erzeugern einen Mehrwert sichern, unter anderem in Bezug auf solche, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind (z. B. Fair Trade); ersucht um regelmäßige Berichte über die Umsetzung;

16.

begrüßt die Annahme der Mitteilung mit dem Titel „Stärkere EU-Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Mobilisierung von Mitteln für die Entwicklungsfinanzierung“; fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge rasch umzusetzen, damit zusätzliche Mittel mobilisiert werden können, die langfristig und berechenbar bereitgestellt und effizient eingesetzt werden; würdigt die im Instrumentarium des politischen Rahmens für Investitionen der OECD enthaltenen Leitsätze; begrüßt die Ergebnisse der weltweiten Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit und die Grundsätze von Istanbul zur Wirksamkeit der Entwicklung der Organisationen der Zivilgesellschaft;

17.

äußert seine Besorgnis über die Zunahme der gebundenen Hilfeleistungen; hält die Industrieländer und die großen Schwellenländer an, von diesem Vorgehen abzusehen und sich im Gegenteil zu bemühen, im Rahmen ihrer Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung mittels Handel und Investitionen regionale und lokale Ressourcen, einschließlich der Humanressourcen, in Anspruch zu nehmen;

18.

erkennt die Bemühungen der internationalen Organisationen (WTO, UNCTAD, UNIDO, OECD, G20, Weltbank und multilaterale Entwicklungsbanken) in Bezug auf die Handelshilfe an; spricht sich für die Aufnahme von Maßnahmen in die Handelshilfeprogramme aus, mit denen die Entwicklungsländer dabei unterstützt werden sollen, die auf die Liberalisierung des Handels zurückzuführenden Verluste auszugleichen; ist der Auffassung, dass ein von der UNCTAD und der WTO koordiniertes System zur Vereinfachung der internationalen, nationalen und lokalen Zusammenarbeit zwischen den Gebern geschaffen werden sollte; verweist auf die Verpflichtung der EU, die Vertretung und Beteiligung der Entwicklungsländer in den genannten internationalen Einrichtungen zu unterstützen und zu erleichtern;

19.

bedauert die fehlende Koordinierung der Investitionsstrategien, auch auf internationaler Ebene; begrüßt, dass das Parlament und der Rat eine Einigung über eine Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern erzielt haben; ermutigt die Kommission, hinsichtlich internationaler Investitionen eine europäische Strategie zu entwickeln, mit der ein angemessener Investitionsschutz gewährleistet, die Rechtssicherheit gestärkt und die Kapazität der Staaten zur Festsetzung gemeinsamer Rechtsvorschriften und Normen zum Ausdruck gebracht wird, wobei spezifische soziale, wirtschaftliche und ökologische Bedürfnisse vergleichbar unter anderem mit denen, die im Rahmenwerk für eine Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung (Investment Policy Framework for Sustainable Development) der UNCTAD festgehalten sind, Berücksichtigung finden; weist darauf hin, dass die hohen Kosten für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat für die Entwicklungsländer eine unverhältnismäßig starke Belastung darstellen;

20.

ist der Ansicht, dass die internationalen Investitionsabkommen unbedingt reformiert werden müssen, um ihre Entwicklungsdimension zu stärken, indem die Rechte und Pflichten von Staaten und Investoren in ein Gleichgewicht gebracht, ein ausreichender politischer Spielraum für Strategien für eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet und die die Investitionsförderung betreffenden Bestimmungen konkretisiert und stärker mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung in Einklang gebracht werden;

21.

fordert die Kommission auf, in Bezug auf die ausländischen Direktinvestitionen (ADI) aus der EU in die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder aufgeschlüsselte Daten zu erheben, wobei die folgenden Kategorien von Investitionen zu berücksichtigen sind: Fusionen und Übernahmen, Umverteilung von Aktiva innerhalb eines Unternehmens, spekulative Investitionen und umweltfreundliche Investitionen;

22.

ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit auch auf den Aufbau von Kapazitäten und Institutionen abzielen sollte, damit die Entwicklungsländer die Bedingungen schaffen können, die für Investitionen erfüllt sein müssen, z. B. den Aufbau von Steuereinziehungskapazitäten, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und die Anwendung der höchsten Rechnungslegungsstandards;

23.

begrüßt die Entscheidung der WTO, den Beitritt der am wenigsten entwickelten Länder zu erleichtern; fordert die der WTO angehörenden Industrieländer und großen Schwellenländer auf, hinsichtlich der am wenigsten entwickelten Länder die für Dienstleistungen geltende Ausnahmeregelung anzuwenden und Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern dieser Länder eine Präferenzbehandlung zu gewähren, wobei Mode 4 besondere Aufmerksamkeit gilt, da er für die am wenigsten entwickelten Länder prioritär ist;

24.

wünscht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihren Einfluss, insbesondere auf die großen Schwellenländer, geltend machen, um rasch zum Abschluss des im Rahmen der Doha-Runde verhandelten Abkommens über Handelserleichterungen zu kommen;

25.

begrüßt das Engagement der BRICS-Staaten zugunsten von Wachstum und wirtschaftlicher Entwicklung in den Entwicklungsländern; fordert sie auf, ihre Maßnahmen an die Achtung und Förderung demokratischer Grundsätze und einer verantwortungsvollen Staatsführung zu koppeln; fordert die Kommission auf, auch weiterhin in alle mit Entwicklungsländern abgeschlossenen Handelsabkommen eine Demokratie- und Menschenrechtsklausel aufzunehmen;

26.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, konkrete Lösungen zur Verstärkung ihrer Bemühungen um eine schnellere und tiefgreifendere regionale Integration unter den Entwicklungsländern vorzuschlagen, um die regionalen Märkte auszubauen und regionale Wertschöpfungsketten zu schaffen; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, in ihren bilateralen und regionalen Handelsabkommen die regionale Integration zu fördern; fordert die Kommission auf, die Vereinfachung und Harmonisierung der Ursprungsregeln sowie Instrumente zur leichteren Anwendung der Regeln durch die kleinen Ausführer in Betracht zu ziehen; fordert die Kommission auf, ihre Partnerschaften mit auf regionaler Ebene bestehenden Institutionen zu festigen, insbesondere mit der Afrikanischen Entwicklungsbank; hebt die entscheidende Rolle des Privatsektors vor Ort für die Handelsintegration und die wirtschaftliche Entwicklung hervor;

27.

begrüßt die Reform von Ursprungsregeln und das Inkrafttreten des nach einer Reform geänderten Allgemeinen Präferenzsystems (APS); hofft, dass die Kommission gemäß den Bestimmungen von Artikel 40 der neuen Regelungen einen Bericht über die Auswirkungen der veränderten Bedingungen auf die Empfängerländer, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Rücknahme von Präferenzen auf die betroffenen Länder, vorlegt;

28.

nimmt Kenntnis von der vorläufigen Anwendung eines ersten Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit einer Gruppe afrikanischer Länder; empfiehlt der Kommission, in Bezug auf die bisher mangelhaften Fortschritte hinsichtlich der Abschlüsse weiterer WPA, die den Entwicklungsinteressen der Entwicklungsländer in vollem Umfang gerecht werden, Bilanz zu ziehen; fordert die Kommission auf, diese Dynamik zu nutzen, um die laufenden Verhandlungen über WPA zwischen der EU und daran interessierten Entwicklungsländern wieder aufzunehmen, um ihre Märkte nach und nach in den multilateralen Handelsrahmen einzugliedern; betont, wie wichtig die Festlegung eines stabilen und gerechten Rechts- und Handelsrahmens für eine beiden Seiten nützende Förderung von Investitionen der EU in den AKP-Ländern ist; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen des Parlaments im Hinblick auf die Präferenzerosion sowie die Flexibilität und den Umfang des Zollabbaus zu berücksichtigen und der Umsetzung der WPA besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

29.

ist der Ansicht, dass die von der EU entwickelten Instrumente in Bezug auf die Entwicklungshilfe mittels Handel und Investitionen, insbesondere das APS und die WPA, dann wirksam sind, wenn die Bestimmungen und Kriterien für die Anwendung nicht zu Diskriminierungen oder Beschränkungen führen, die sich als nachteilig für die potenziellen Begünstigten erweisen könnten; fordert die Kommission dennoch auf, alle bestehenden Instrumente in einer wirklichen umfassenden Strategie, die auch Maßnahmen zur technischen Unterstützung des Handels, zum Kapazitätsaufbau und zu handelsbezogenen Anpassungen enthält, zusammenzufassen, wozu auch die Standardisierung gehört; ist der Ansicht, dass die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst Synergien entwickeln sollten, um die Handelsdiplomatie der Union weltweit weiter zu verbessern;

30.

fordert die Kommission auf, Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in bilaterale Handelsabkommen aufzunehmen, in denen verbindliche Auflagen zu Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Klauseln zur sozialen Verantwortung der Unternehmen niedergelegt sind; ist der Auffassung, dass die Kommission den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern außerdem ihre Zusammenarbeit anbieten sollte, um ihnen bei der Einhaltung dieser Normen behilflich zu sein; ist der Ansicht, dass eine umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Überwachung der Anwendung derartiger Kapitel das Bewusstsein stärkt und die Akzeptanz von Umweltnormen und Sozialstandards erhöht;

31.

empfiehlt der Kommission, bei den Verhandlungen darauf zu drängen, dass in alle künftigen Handelsabkommen zusätzlich zu den Sozial- und Umweltvorschriften verbindliche und einklagbare Menschenrechtsvorschriften aufgenommen werden, um die Wirksamkeit und die Glaubhaftigkeit der Konditionalitätspolitik der EU zu steigern;

32.

drängt die EU, ihre Handelsabkommen so zu konzipieren, dass mit ihnen ein verantwortungsvolles Verhalten seitens der Investoren und die Vereinbarkeit mit den international bewährten Verfahren der sozialen Verantwortung der Unternehmen und der guten Unternehmensführung gefördert werden; betont insbesondere, dass Wachstum in Bereichen, in denen arme Personen tätig sind, angestrebt werden sollte, dass es Frauen zugute kommen und ihre Selbstständigkeit fördern sollte und mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Entwicklung von Finanzierungsmöglichkeiten für Kleinst- und Kleinunternehmen einhergehen sollte, damit es integrierend wirkt und wirksam zur Armutsbekämpfung beiträgt;

33.

fordert Unternehmen mit Sitz in der EU und mit Produktionsstätten in Entwicklungsländern auf, den Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und zur Einhaltung von Sozialstandards und Umweltnormen, grundlegenden Arbeitsnormen und internationalen Abkommen auf vorbildliche Weise nachzukommen;

34.

fordert die europäischen Konzerne mit Niederlassungen oder Lieferketten in Entwicklungsländern auf, ihren nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen und Umweltschutzauflagen nachzukommen;

35.

begrüßt es, dass zahlreiche Industriezweige und multinationale Unternehmen Verhaltenskodizes mit detaillierten Leistungsvorgaben im sozialen und ökologischen Bereich für ihre weltweiten Lieferketten eingeführt haben; weist jedoch darauf hin, dass für diese Kodizes uneinheitliche Normen in Bezug auf die Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und Berichterstattung gelten, die ihre Vergleichbarkeit einschränken; betont, dass mit einer besseren Anwendung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele geleistet wird, die sich die EU hinsichtlich spezifischer Menschenrechtsfragen und grundlegender Arbeitsnormen gesetzt hat;

36.

betont, dass Hilfen der EU an Regierungen von Drittländern zur Umsetzung von Vorschriften über den Sozial- und Umweltschutz eine notwendige Ergänzung dazu darstellen, die soziale Verantwortung europäischer Unternehmen weltweit voranzutreiben;

37.

weist darauf hin, dass ungeachtet der Durchsetzung des Kimberley-Prozesses für die Zertifizierung von Blutdiamanten der Handel mit natürlichen Ressourcen nach wie vor Aufstände anheizt und es in Abbaugebieten weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen kommt; betont daher, dass dringend eine systematische Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Abbau von und den Handel mit Edelsteinen und anderen sogenannten Konfliktmineralien eingeführt werden muss; ist der Auffassung, dass mit einer derartigen Maßnahme ein Beitrag zur Lösung der übergeordneten Aufgabe, dem Durchbrechen des „Fluchs der Rohstoffe“, geleistet werden könnte und für die Entwicklungsländer die Gewinne aus dem Handel mit ihren Rohstoffen gesteigert werden könnten;

38.

erkennt an, dass die Kommission ein Partner der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) ist; fordert die Kommission und diejenigen, die in der Rohstoffwirtschaft tätig sind, auf, aktiv darauf hinzuwirken, dass sich mehr Förderländer der Initiative anschließen;

39.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, beim Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen die Leitlinien des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung anzuwenden, in denen die Durchführung von Folgenabschätzungen bezüglich der Menschenrechte vorgesehen ist („Guiding Principles on Human Rights Impact Assessments of Trade and Investment Agreements“), um sicherzustellen, dass die Abkommen mit den Verpflichtungen im Rahmen von internationalen Menschenrechtsinstrumenten im Einklang stehen;

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40.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.


(1)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.

(2)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S 94.

(3)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S 101.

(4)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 291.

(5)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 101, S 106, S 112, S. 118, S. 124, S. 129, S. 135, S. 141.

(6)  ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 87.

(7)  ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0342.

(9)  ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 34.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0471.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0060.

(12)  ABl. L 307 vom 23.11.2010, S. 1.

(13)  ABl. C 4 E vom 7.1.2011, S. 34.

(14)  ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 73.

(15)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(16)  A/CONF.219/3 vom 11.5.2011.