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29.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 36/150 |
P7_TA(2013)0102
Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen (2013/2563(RSP))
(2016/C 036/25)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere diejenigen vom 4. September 2008 zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen (1) und vom 5. Juli 2012 zur EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem (2), |
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unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, vom 16. Februar 2013 zu den palästinensischen Hungerstreikenden in Israel, |
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unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene EU-Erklärung vom 8. Mai 2012 zu den in Hungerstreik befindlichen palästinensischen Gefangenen, |
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unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (Assoziationsabkommen EU-Israel), insbesondere auf Artikel 2 zu den Menschenrechten, |
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unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948, |
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unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949, |
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unter Hinweis auf den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte von 1966, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes, |
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unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zum Nahost-Konflikt, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon vom 19. Februar 2013, in der er seine Besorgnis im Hinblick auf die Lage der in Hungerstreik befindlichen palästinensischen Gefangenen in Israel zum Ausdruck bringt, die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte Navi Pillay vom 13. Februar 2013 zu palästinensischen Gefangenen und die Erklärung des UN-Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten Richard Falk vom 27. Februar 2013 zum Tod des palästinensischen Gefangenen Arafat Jaradat, |
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unter Hinweis auf den UNICEF-Bericht vom Februar 2013 mit dem Titel „Kinder in israelischer Militärhaft: Anmerkungen und Empfehlungen“; |
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gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, |
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A. |
in der Erwägung, dass Arafat Jaradat am 18. Februar 2013 wegen angeblicher Steinwürfe auf israelische Ziele verhaftet wurde und am 23. Februar 2013 im Gefängnis von Megiddo verstorben ist; in der Erwägung, dass die Todesursache umstritten ist; in der Erwägung, dass die israelischen Staatsorgane behaupten, dass er an einem Herzinfarkt verstorben sei und die bei der Autopsie festgestellten Blutungen und Rippenbrüche bei den Wiederbelebungsmaßnahmen, die von Strafvollzugsbediensteten durchgeführt wurden, entstanden seien; in der Erwägung, dass die palästinensischen Behörden hingegen behaupten, dass sein Tod durch Folterung verursacht worden sei; |
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B. |
in der Erwägung, dass sich fast alle der 4 500 palästinensischen Gefangenen an einem Hungerstreik beteiligt haben, mit dem sie gegen den Tod von Arafat Jaradat protestierten; in der Erwägung, dass es in den letzten Tagen zu Zusammenstößen auf den Straßen des Westjordanlands gekommen ist, weil die Palästinenser über die Bedingungen für palästinensische Häftlinge in israelischen Gefängnissen empört sind; |
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C. |
in der Erwägung, dass die Frage der palästinensischen Gefangenen und Häftlingen weitreichende politische, soziale und humanitäre Auswirkungen hat; in der Erwägung, dass die palästinensischen politischen Gefangenen und ehemaligen Häftlinge eine herausragende Rolle in der palästinensischen Gesellschaft spielen; in der Erwägung, dass mehr als 4 800 palästinensische Gefangene und Häftlinge, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, mehr als 100 Gefangene aus der Zeit vor dem Oslo-Abkommen und 15 Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates in israelischen Gefängnissen einsitzen; in der Erwägung, dass sich 178 von ihnen, darunter 9 Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates, in Verwaltungshaft befinden; in der Erwägung, dass laut einer Erklärung von palästinensischen und israelischen Menschenrechtsorganisationen vom März 2013 Berichten zufolge seit 1967 mindestens 71 palästinensische Gefangene aufgrund von Folterungen in israelischen Gefängnissen verstorben sind; |
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D. |
in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrheit der palästinensischen Gefangenen aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen in Gefängnissen innerhalb des israelischen Hoheitsgebietes gefangen gehalten werden; in der Erwägung, dass es für die meisten von ihnen oft unmöglich oder sehr schwierig ist, ihr Recht auf Besuch von Angehörigen durchzusetzen; |
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E. |
in der Erwägung, dass die Verwaltungshaftanordnungen des israelischen Militärs eine Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf der Grundlage von Beweisen ermöglichen, zu denen die Inhaftierten oder deren Rechtsanwälte keinen Zugang haben, sowie in der Erwägung, dass diese Anordnungen eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten haben und auf unbestimmte Zeit verlängert werden können; in der Erwägung, dass das Oberste Gericht Israels vor kurzem die Militärgerichte und die Militärgeneralstaatsanwälte wegen der Verlängerung der Verwaltungshaftanordnungen kritisiert hat; |
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F. |
in der Erwägung, dass die palästinensischen politischen Gefangenen mehrmals in Hungerstreiks getreten sind, an denen sich Hunderte von Gefangenen beteiligt haben; in der Erwägung, dass sich mehrere palästinensische Gefangene nach wie vor in einem ununterbrochenen Hungerstreik befinden; |
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G. |
in der Erwägung, dass weibliche Häftlinge eine besonders gefährdete Gruppe palästinensischer Gefangener sind; |
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H. |
in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 700 palästinensische Kinder von den israelischen Sicherheitskräften jedes Jahr im Westjordanland inhaftiert werden; in der Erwägung, dass laut den Ergebnissen einer von der UNICEF durchgeführten Überprüfung der Vorgehensweisen gegenüber palästinensischen Kindern, die mit dem Haftsystem des israelischen Militärs in Berührung kamen, die Misshandlung dieser Kinder offenkundig weit verbreitet und systematisch ist; |
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I. |
in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Israel gemäß Artikel 2 des Assoziationsabkommens auf die Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie stützen, die ein wesentliches Element dieses Abkommens darstellen; in der Erwägung, dass in dem Aktionsplan EU-Israel ausdrücklich die Achtung der Menschenrechte und die Beachtung des humanitären Völkerrechts als gemeinsame Werte beider Parteien hervorgehoben werden; |
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1. |
äußert seine tiefe Besorgnis über den Tod des palästinensischen Gefangenen Arafat Jaradat am 23. Februar 2013, der sich in israelischer Haft befand, und spricht seiner Familie sein Beileid aus; |
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2. |
ist sehr besorgt über die erneuten Spannungen im Westjordanland nach dem Tod von Arafat Jaradat im Gefängnis von Megiddo, dessen Umstände umstritten sind; fordert alle Parteien auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und von Provokationen abzusehen, damit weitere Gewalt verhindert wird, und positive Maßnahmen zu ergreifen, um die Wahrheit herauszufinden und die derzeitigen Spannungen abzubauen; |
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3. |
fordert die israelischen Staatsorgane auf, unverzüglich unabhängige, unparteiische und transparente Untersuchungen der Umstände des Todes von Arafat Jaradat und aller Fälle einzuleiten, in denen palästinensische Gefangene Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt waren; |
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4. |
bekräftigt seine Unterstützung der legitimen Sicherheitsinteressen Israels; ist davon überzeugt, dass bei der Behandlung von Gefangenen die Rechtsstaatlichkeit uneingeschränkt gewahrt werden muss, weil dies für ein demokratisches Land von entscheidender Bedeutung ist; fordert daher die israelische Regierung auf, die Rechte der palästinensischen Gefangenen zu achten und ihre Gesundheit und ihr Leben zu schützen; |
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5. |
ist besorgt darüber, dass palästinensische Gefangene ohne Anklage in Verwaltungshaft gehalten werden; betont, dass diese Häftlinge unter Einhaltung prozessrechtlicher Garantien, die internationalen Normen entsprechen, angeklagt und vor Gericht gestellt oder unverzüglich freigelassen werden sollten; |
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6. |
fordert mit Nachdruck, dass das Recht der Gefangenen, von ihren Familien besucht zu werden, unverzüglich durchgesetzt wird, und fordert die israelischen Staatsorgane auf, die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Rechts zu schaffen; |
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7. |
ist sehr besorgt über die Lage und den Gesundheitszustand der palästinensischen Gefangenen, die sich in einem ununterbrochenen Hungerstreik befinden; unterstützt die Anstrengungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zur Rettung des Lebens von Gefangenen/Häftlingen, deren Gesundheitszustand kritisch ist, und fordert Israel mit Nachdruck auf, allen Hungerstreikenden Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung zu ermöglichen; |
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8. |
fordert erneut, dass alle Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates, u. a. Marwan Barghouti, freigelassen werden; |
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9. |
fordert die israelischen Staatsorgane auf, dafür zu sorgen, dass gefangene und inhaftierte palästinensische Frauen und Kinder entsprechend den einschlägigen internationalen Übereinkommen, die Israel unterzeichnet hat, angemessen geschützt und behandelt werden; |
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10. |
fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, das Schicksal der palästinensischen Gefangenen, einschließlich der Frauen und Kinder, genau zu verfolgen und diese Frage auf allen Ebenen des politischen Dialogs mit Israel anzusprechen; fordert mit Nachdruck, dass dieses Thema in den anstehenden Fortschrittsbericht zur Europäischen Nachbarschaftspolitik betreffend Israel aufgenommen wird; |
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11. |
fordert eine Sondierungsmission des Parlaments, um die derzeitigen Haftbedingungen der palästinensischen Gefangenen, einschließlich Frauen und Kinder, und die Verwaltungshaft beurteilen zu können; |
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12. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vize-Präsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, der israelischen Regierung, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zu übermitteln. |
(1) ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 47.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0298.