22.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/49


P7_TA(2013)0052

Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Jahreswachstumsbericht 2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zum Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Jahreswachstumsbericht 2013 (2012/2256(INI))

(2016/C 024/08)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und insbesondere auf Artikel 9 und 151 sowie auf Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe e,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 136 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 2,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0750),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0032/2013),

A.

in der Erwägung, dass das Euro-Währungsgebiet insgesamt eine durch die übermäßige Verschuldung und die Finanzkrise verursachte Rezession mit zwei Talsohlen durchläuft;

B.

in der Erwägung, dass sich die Krise verheerend auf das Leben Millionen europäischer Bürger ausgewirkt hat, wie die offiziellen Statistiken über die Beschäftigung zeigen: seit 2008 haben bereits über 8 Millionen Menschen in der EU ihren Arbeitsplatz verloren; über 25 Millionen EU-Bürger sind derzeit ohne Beschäftigung, von denen nahezu 11 Millionen bereits seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind; nahezu 10 Millionen junger Menschen sind derzeit von Arbeitslosigkeit betroffen; allein im vergangenen Jahr haben 2 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz verloren;

C.

in der Erwägung, dass es aufgrund der starren Regulierung des Arbeitsmarktes in einigen Mitgliedstaaten an Flexibilität mangelt, um Schocks wie die derzeitige Krise effektiv zu abzufedern; in der Erwägung, dass die derzeitigen Arbeitsmarktvorschriften einen unverhältnismäßig hohen Schutz festangestellter Arbeitnehmer bietet und die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt;

D.

in der Erwägung, dass die Unterschiede der Arbeitslosenquoten zwischen den Mitgliedstaaten dramatisch zugenommen haben;

E.

in der Erwägung, dass darauf hingewiesen werden sollte, dass die durchschnittliche öffentliche Verschuldung in der Euro-Zone zu Beginn der Krise im Jahr 2007 0,7 % betrug;

F.

in der Erwägung, dass im Jahr 2007, zu Beginn der Krise, die Länder, die nun mit den größten Problemen konfrontiert sind, übermäßige Leistungsbilanzdefizite angehäuft hatten;

G.

in der Erwägung, dass das durchschnittliche Haushaltsdefizit 2009 mit 6,3 % seinen Höchststand erreichte und der Trend seitdem rückläufig ist mit einem durchschnittlichen Haushaltsdefizit von 6,2 % im Jahr 2010, 4,1 % im Jahr 2011 und einer weiteren Senkung in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2012;

H.

in der Erwägung, dass glaubwürdige Verpflichtungen zu wachstumsfördernden Konsolidierungsmaßnahmen eine Voraussetzung für jede nachhaltige Lösung für die übermäßige Schuldenlast und Defizite der meisten Mitgliedstaaten sind;

I.

in der Erwägung, dass durch die Krise deutlich wird, wie wichtig es ist, ausgewogene, differenzierte und nachhaltiges Wachstum fördernde Strukturreformen durchzuführen bzw. zu vollenden;

J.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt ein Schlüsselelement für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze in Europa ist, und in der Erwägung, dass eine ehrgeizigere Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie allein bereits zu einer Erhöhung des BIP um voraussichtlich 1,8 % führen könnte; in der Erwägung, dass es sich die Union gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation nicht erlauben kann, derartig unmittelbare Wachstumspotenziale nicht zu erschließen; in der Erwägung, dass eine strikte Umsetzung, Durchführung, Anwendung und Durchsetzung der Bestimmungen für den Binnenmarkt somit unabdingbar sind, um von diesen bislang ungenutzten und unmittelbaren Potenzialen zu profitieren;

K.

in der Erwägung, dass nicht tragbare Schuldenniveaus sich negativ auf die allgemeine wirtschaftliche Lage auswirken; in der Erwägung, dass eine strikte Einhaltung der Haushaltsdisziplin und der makroökonomischen Disziplin sowie Koordinierung erforderlich sind und verstärkt werden müssen, um generell Defizite und Schuldenniveaus zu verhindern, wie sie im letzten Jahrzehnt in Europa zu beobachten waren, da diese einen verheerenden Effekt auf nachhaltiges Wachstum, die finanzielle Stabilität und die Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten hatten;

L.

in der Erwägung, dass diese Strategie der Haushaltsstraffung darauf abzielt, den Anstieg der öffentlichen Ausgaben unter der Wachstumsrate des mittelfristigen Trendwachstums des BIP zu halten;

M.

in der Erwägung, dass der zukünftige wirtschaftliche Wohlstand Europas in entscheidendem Maße von der Fähigkeit der Union abhängt, seine verfügbaren Arbeitsressourcen, auch durch eine Erhöhung des Frauenanteils und der Anteil der Jugendlichen am Arbeitsmarkt, zu nutzen;

N.

in der Erwägung, dass eine allmähliche und moderate Haushaltskonsolidierung einer Strategie vorzuziehen ist, bei der Ungleichgewichte bei den öffentlichen Finanzen zu schnell und abrupt reduziert werden, sich durch die wirtschaftliche Situation in einigen Mitgliedstaaten allerdings keine Alternative im Hinblick auf die Wiedererlangung des Marktzugangs und den Rückfluss von Renditen aus Investitionen bietet;

O.

in der Erwägung, dass die HIPC-Raten in der EWU beträchtliche Unterschiede aufweisen;

P.

in der Erwägung, dass die Konsolidierungsmaßnahmen einiger Mitgliedstaaten eine noch nie dagewesene Dimension erreicht haben;

Q.

in der Erwägung, dass die Märkte für Staatsanleihen im Euro-Raum, trotz der Reform- und Konsolidierungsanstrengungen der Mitgliedstaaten weiter angespannt bleiben, was an hohen Spreads und Zinsvolalitäten abzulesen ist; in der Erwägung, dass Bedenken der Finanzmärkte über die Solidität der öffentlichen Haushalte und der privaten Finanzen in einigen Mitgliedstaaten ein unmittelbarer Auslöser und eine der Grundursachen der bisher noch nie dagewesenen Unterschiede waren;

R.

in der Erwägung, dass sich die in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet bestehende Kluft in den Unterschieden der Zinssätze auf Staatsanleihen auswirkt;

S.

in der Erwägung, dass hohe Zinssätze auf Staatsanleihen in bestimmten Ländern des Euro-Währungsgebiets teilweise im Zusammenhang mit einem empfundenen Mangel an Glaubwürdigkeit in Bezug auf die Fähigkeit dieser Länder, Strukturreformen durchführen zu können, stehen;

T.

in der Erwägung, dass es im Euro-Währungsgebiet in den ersten zehn Jahren nach der Euro-Einführung verpasst wurde, die allgemeine Senkung der Zinssätze auf Staatsanleihen zu nutzen, was sich unter anderem in durchgehend hohen Leistungsbilanzdefiziten und stark ansteigenden Lohnstückkosten in einigen Mitgliedstaaten widerspiegelt;

U.

in der Erwägung, dass die derzeitige Anpassung in bestimmten Ländern in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht einfacher wäre, wenn das positive Wirtschaftsklima in den ersten zehn Jahren des Euro für eine Anpassung genutzt worden wäre;

V.

in der Erwägung, dass trotz der verschiedenen Liquiditätsprogramme der Europäischen Zentralbank Darlehen an den Privatsektor, die für die Finanzierung der Realwirtschaft von grundlegender Bedeutung sind, nach wie vor unter dem Durchschnitt sind und sich die privaten Kreditflüsse in einigen Mitgliedstaaten verlangsamt haben;

W.

in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Motor der europäischen Wirtschaft sind und von den Mitgliedstaaten durch einen Abbau des ihnen auferlegten Verwaltungsaufwands unterstützt werden sollten;

X.

in der Erwägung, dass die Anpassung als glaubwürdig empfunden werden muss, wenn die Investitionsströme wieder einsetzen sollen;

Y.

in der Erwägung, dass die Fähigkeit der Steuerzahler, einen Beitrag zu leisten, in mehreren Mitgliedstaaten arg strapaziert ist; in der Erwägung, dass die europäische Schattenwirtschaft schätzungsweise 22,1 % der wirtschaftlichen Gesamtaktivität beträgt, und dass sich die dadurch entstehenden Steuerverluste jedes Jahr auf ungefähr 1000 Mrd. EUR belaufen; in der Erwägung, dass einfache, durchschaubare und flache Steuersysteme die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern;

Z.

in der Erwägung, dass im Jahreswachstumsbericht für 2013 die wirtschaftlichen Prioritäten für 2013 herausgestellt werden sollen;

AA.

in der Erwägung, dass die Entwicklung der Säule der wachstumsfördernden Haushaltskonsolidierung in jedem Mitgliedstaat Hand in Hand mit wachstumsfördernden Strukturreformen und mit der Entwicklung der Säulen der Solidarität und der Demokratie gehen sollte;

AB.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt durch größenbedingte Einsparungen und einen stärkeren Wettbewerb die entscheidende Triebkraft für Wachstum und Beschäftigung der EU ist, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt, vor allem hinsichtlich der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, jedoch eine gewisse Selbstzufriedenheit an den Tag legen;

AC.

in der Erwägung, dass jeder Mitgliedstaat bezüglich einer Reformstrategie zu einer nationalen Einheit finden muss, damit die Bevölkerung und die verschiedenen Wirtschaftsakteure diese verstehen und einhalten können, wodurch Uneinigkeiten, Widerstand und Maßnahmen, die lediglich auf kurzfristigem Eigeninteresse beruhen und die Verwirklichung der gesetzten Ziele in Gefahr bringen, verhindert werden;

AD.

in der Erwägung, dass eine Wettbewerbspolitik, die in allen Bereichen auf den Grundsätzen freier Märkte und der gleichen Voraussetzungen beruht, ein Eckpfeiler für das uneingeschränkte Funktionieren des Binnenmarkts ist;

1.

begrüßt den Geist des von der Kommission vorgelegten Jahreswachstumsberichts 2013; vertritt die Auffassung, dass es sich dabei um ein angemessenes Follow-up des Europäischen Semesters 2012 im Allgemeinen und des Jahreswachstumsberichts 2012 im Besonderen handelt; begrüßt insbesondere die zunehmend klaren länderspezifischen Strategien, die die Kommission durch die Priorisierung des Fortschritts im Euro-Raum sowie des strukturellen und nicht nur nominalen Fortschritts eingeführt hat;

2.

begrüßt, dass im Jahreswachstumsbericht 2013 anerkannt wird, dass ein verbessertes nachhaltiges Wachstum und Sektoren mit zahlreichen „grünen“ Arbeitsplätzen und Tätigkeiten als Ausweg aus der Krise notwendig sind; hebt hervor, dass die Lösungen, die speziell auf die derzeitige Staatsverschuldung und Finanzkrise abzielen, vor allem die entsprechenden Strukturreformen, mit Maßnahmen einhergehen sollten, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der europäischen Wirtschaft langfristig verbessert werden können und das Vertrauen wiederhergestellt werden soll;

3.

pflichtet der Kommission bei, dass eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung als Ausweg aus der Krise notwendig ist; erinnert daran, dass das Kernelement des Verhältnisses zwischen Wachstum und Konsolidierung die Zusammenstellung von Konsolidierungsmaßnahmen ist; betont in diesem Zusammenhang, dass die angemessene Mischung aus Ausgaben und einnahmenseitigen Maßnahmen kontextabhängig ist, wobei jedoch Konsolidierungsmaßnahmen, die auf unproduktiven Ausgabenkürzungen und nicht nur auf gesteigerten Einnahmen beruhen, dazu neigen, mittelfristig von längerer Dauer und wachstumsfördernder, kurzfristig jedoch rezessiver zu sein;

4.

begrüßt den Entwurf einer Bestimmung zum Gesetzgebungspaket zur haushaltspolitischen Überwachung in Bezug auf eine qualitativ hochwertigere Überwachung und Bewertung der öffentlichen Finanzen sowie Kosten-Nutzen-Analysen zu öffentlichen Investitionen;

5.

begrüßt die vorgeschlagenen Bestimmungen im Gesetzgebungspaket zur haushaltspolitischen Überwachung, die den wirtschaftlichen Dialog und die Gesamtuntersuchung des Europäischen Semesters der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments fördern;

6.

bedauert die mangelnde Umsetzung der auf EU-Ebene vereinbarten politischen Konzepte und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, was verhindert, dass die vereinbarten Maßnahmen ihr volles Potenzial entfalten;

7.

fordert die Kommission auf, in Bezug auf ihren politischen Kurs weiterhin wachsam zu bleiben und ihn in Übereinstimmung mit einer allgemeinen Kosten-Nutzen-Analyse des in der Union umgesetzten Policy-Mix anzupassen und, falls notwendig, ihre politischen Empfehlungen für das kommende Jahr zu revidieren und näher zu erläutern, wie in ihrem Jahreswachstumsbericht formuliert;

8.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, übermäßige Defizite innerhalb der vom Rat festgelegten Fristen abzubauen; weist darauf hin, dass in den Bestimmungen zur Wirtschaftsregulierung („Sixpack“) ein bestimmtes Maß an Flexibilität vorgesehen ist;

9.

hält die Mitgliedstaaten dazu an, ihre nationalen haushaltspolitischen Rahmen zu verbessern, um eine effiziente und nachhaltige Haushaltspolitik sicherzustellen;

10.

betont, dass die Mitgliedstaaten eine Strategie verfolgen sollten, die an die jeweilige Haushaltssituation angepasst ist, und fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass die Zunahme ihrer Staatsausgaben unterhalb der mittelfristigen Trendwachstumsrate des BIP bleibt;

11.

begrüßt die Anerkennung der Rolle des Binnenmarktes und der Notwendigkeit, die vielen Hindernisse im Dienstleistungssektor abzubauen; erinnert daran, dass auf dem Weg hin zu einem echten Europäischen Binnenmarkt noch viel zu tun ist;

12.

fordert die Kommission auf, die Lage der Mitgliedstaaten im Lichte des schwerwiegenden Wirtschaftsabschwungs im Sinne des überarbeiteten SWP zu überwachen;

13.

fordert die Kommission und den Rat auf, den Bedarf an produktiven privaten und öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltskonsolidierung in Einklang zu bringen, indem sie wachstumsfördernde Investitionsprogramme bei ihrer Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen der EU-Gesetzgebung sorgfältig prüfen; vertritt die Auffassung, dass eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung die Staatsfinanzen auf eine nachhaltige Basis stellen und gleichzeitig das Vertrauen der Investoren wiederherstellen kann;

14.

erwartet diesbezüglich den Bericht der Kommission über die Qualität der öffentlichen Ausgaben und den Spielraum für mögliche Maßnahmen innerhalb des EU-Rahmens zur Qualifizierung von Investitionsprogrammen;

15.

fordert die Kommission auf, umgehend Mittel und Wege zu entwickeln, um zu gewährleisten, dass Elemente einer nachhaltigen Haushaltsdisziplin parallel mit konkreten Vorschlägen über Wachstum und Arbeitsplätze einhergehen, mit denen private Investitionen gefördert und Wachstumsfaktoren geschaffen werden, Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird und demokratische Legitimität entsteht, und die notwendigen Strukturreformen durchgeführt werden, vor allem Senkung der Jugendarbeitslosigkeit, unter anderem durch eine bessere Abstimmung der Qualifizierung junger Menschen auf den Arbeitsmarktbedarf, Bekämpfung der Segmentierung des Arbeitsmarktes, Verbesserung der Nachhaltigkeit der Rentensysteme, Erhöhung der Effizienz der Besteuerungssysteme, Stärkung des Wettbewerbs in den jeweiligen Bereichen des Dienstleistungssektors, Erleichterung des Zugangs zu Krediten, Abbau von Bürokratie, Beseitigung unnötiger Regierungsebenen beseitigen und Bekämpfung von Steuerhinterziehung; befürwortet die gestärkte demokratische Legitimität im Europäischen Semester; weist darauf hin, dass die demokratische Legitimität im Europäischen Semester weiter gestärkt werden muss;

16.

fordert die Kommission und den Rat auf, an der kontinuierlichen und angemessenen Feinabstimmung und weiteren Verbesserung der Qualität, der nationalen Besonderheiten und der Angemessenheit der länderspezifischen Empfehlungen zu arbeiten;

17.

betont nochmals, dass der Rat zur Wahrung der Glaubwürdigkeit des Jahreswachstumsberichts und des gesamten Prozesses des Semesters Gründe angeben sollte, falls er es ablehnt, den auf dem Jahreswachstumsbericht basierenden Empfehlungen der Kommission zu folgen; begrüßt das Prinzip „Mittragen oder Begründen“, das durch die Bestimmungen zur Wirtschaftsregulierung „Sixpack“ für die länderspezifischen Empfehlungen eingeführt wurde und gemäß dem der Rat öffentlich rechenschaftspflichtig für alle Änderungen ist, die er an den Empfehlungen der Kommission vornimmt; vertritt die Auffassung, dass dieses Prinzip in der Praxis verstärkt angewendet werden sollte;

18.

fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, dass Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation verstärkt und gezielt eingesetzt werden und die Ergebnisse von den öffentlichen und privaten Sektoren in Europa rasch in Wettbewerbsvorteile und eine erhöhte Produktivität umgewandelt werden;

19.

fordert die Kommission und den Rat auf, sich verstärkt darum zu bemühen, die Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten zu reduzieren, um ein nachhaltigeres Europa in den Bereichen Umweltschutz, Wirtschaft und Soziales zu schaffen;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sich umgehend auf einen erweiterten mehrjährigen Finanzrahmen zu einigen und dafür zu sorgen, dass dessen Rolle als Quelle dringend notwendiger langfristiger Investitionen in nachhaltige wachstumsfördernde Sektoren und arbeitsplatzintensiven Aktivitäten mit vielen Arbeitsplätzen gestärkt wird; weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Struktur der EU-Haushalte hin, in deren Rahmen Investitionen in wertschöpfende Bereiche gefördert werden sollten;

21.

fordert die Kommission auf, beim nachhaltigen Wachstum zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der die Vollendung des Binnenmarktes, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, eine echte europäische Industriepolitik, eine robuste und gezielte Kohäsionspolitik sowie die Garantie umfassen sollte, dass Europa bei seinen Außenhandelsbeziehungen seine ganze Stärke und seinen ganzen Einfluss einsetzen wird; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten für Wachstum, die sich aus der Anziehungskraft von ausländischen Direktinvestitionen und dem Handel mit Drittländern ergeben, auszuschöpfen, vor allem im Wege einer Vertiefung und Ausweitung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen; erklärt, dass eine solche Agenda die entsprechenden Ziele zur Erneuerung und Öffnung des transatlantischen Marktes, die Stärkung der Grundregeln der internationalen Wirtschaftsordnung und die Erweiterung des auf Regeln beruhenden multilateralen Systems zur Einbeziehung neuer Mitglieder und neuer Bereiche für wirtschaftliche Chancen umfassen sollte; fordert die Kommission ebenfalls auf, den Abschluss laufender Freihandelsabkommen zu beschleunigen;

22.

begrüßt die Anerkennung der Rolle des Binnenmarktes und der Notwendigkeit, die vielen noch bestehenden Hindernisse im Dienstleistungssektor abzubauen; erinnert daran, dass auf dem Weg hin zu einem echten Europäischen Binnenmarkt noch viel zu tun ist; fordert die Kommission auf, die Durchsetzung der Umsetzung von Binnenmarktrechtsvorschriften zu beschleunigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt, insbesondere die Dienstleistungsrichtlinie, vollständig umzusetzen;

23.

begrüßt den ersten Bericht über den Stand der Binnenmarktintegration 2013 als Erweiterung und Ergänzung des Jahreswachstumsberichts; betont, dass der Binnenmarkt eine Schlüsselrolle bei der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und somit der Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen spielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Defizite in den länderspezifischen Empfehlungen angemessen anzugehen und die kontinuierliche und regelmäßige Prüfung der Einführung und Durchsetzung von Binnenmarktsbestimmungen für ein stärkeres Wirtschaftswachstum zu fördern;

24.

ist besorgt angesichts der Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Produktivität zurückfallen; betont die Bedeutung struktureller Reformen bei der Bekämpfung dieses Problems; fordert die Kommission auf, in ihrem nächsten Jahreswachstumsbericht auf die Überwachung der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Kapital- und Ressourcenproduktivität einzugehen;

25.

unterstreicht, dass die strenge Durchsetzung einer Wettbewerbspolitik der EU, basierend auf den Grundsätzen der offenen Märkte und gleichen Wettbewerbsbedingungen in allen Sektoren, entscheidend ist für einen erfolgreichen Binnenmarkt und eine Voraussetzung für die Schaffung von nachhaltigen und wissensbasierten Arbeitsplätzen;

26.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass entschlossene Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der staatlichen Finanzen in einem angemessenen Tempo notwendig sind, aber nur dann zu Ergebnissen führen können, wenn die erheblichen makroökonomischen Ungleichgewichte reduziert werden; stellt fest, dass diese Ziele nur gleichzeitig verwirklicht werden können, wenn das Euro-Währungsgebiet insgesamt Wachstum verzeichnet;

27.

weist auf die Aufnahme eines neuen Indikators in das Scoreboard für makroökonomische Ungleichgewichte im Finanzsektor hin; bedauert, dass die Kommission das in der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgesehene Verfahren nicht beachtet hat, das besagt: „Die Kommission sollte bei der Aufstellung des Scoreboards und des Satzes makroökonomischer und makrofinanzieller Indikatoren für die Mitgliedstaaten eng mit dem Rat und dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten“ und noch präziser: „Die Kommission sollte den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments und des Rates Vorschläge zu den Plänen zur Festlegung und Anpassung der Indikatoren und Schwellenwerte zur Stellungnahme vorlegen.“;

28.

erinnert die Kommission daran, dass es äußerst wichtig ist, das in der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgesehene Verfahren in Zukunft gewissenhafter zu beachten, um interinstitutionelles Vertrauen zu schaffen und hochwertige Wirtschaftsdialoge zu führen;

29.

fordert die Kommission und den Rat auf, gründlich und schnell zu reagieren, um dem auf dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2012 beschlossenen Pakt für Wachstum und Beschäftigung wirklichen Inhalt und Wirksamkeit zu verleihen;

30.

fordert eine rasche Verabschiedung des so genannten „Zweierpacks“;

31.

nimmt das Inkrafttreten des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (Fiskalpakt) zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass der Fiskalpakt so bald wie möglich in sekundäres Unionsrecht umgesetzt werden sollte auf der Grundlage einer Bewertung der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung sowie in Übereinstimmung mit EUV und AEUV;

32.

begrüßt den „Aktionsplan [der Kommission] zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“, die Empfehlungen „für Maßnahmen, durch die Drittländer zur Anwendung von Mindeststandards für verantwortungsvolles staatliches Handeln im Steuerwesen veranlasst werden sollen“ und die Empfehlung „betreffend aggressive Steuerplanung“, die von der Kommission am 6. Dezember 2012 angenommen wurden; unterstützt die proaktive Haltung der Kommission und insbesondere des für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung zuständigen Kommissionsmitglieds; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen der Kommission zu folgen, sofortige und koordinierte Maßnahmen gegen Steueroasen und aggressive Steuerplanung zu treffen und somit eine gerechtere Verteilung der haushaltspolitischen Bemühungen und höhere Einnahmen der Mitgliedstaaten zu garantieren;

33.

bewertet es als positiv, dass letztendlich „alle Mitgliedstaaten sich dessen bewusst sind, wie wichtig es auch in Zeiten von Haushaltsengpässen und einer Wirtschaftskrise ist, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu ergreifen“, wie in den Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 13. November 2012 bemerkt;

34.

verweist darauf, dass der Zweck einer gemeinsamen Gesetzgebung zum haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten darin besteht, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen bei den gemeinsam vereinbarten Regeln weiterhin nachkommen, und nicht etwa, um die politischen Entscheidungen eines Mitgliedstaats zu bestimmen;

35.

fordert die Kommission auf, den zuständigen Ausschüssen des Parlaments den Jahreswachstumsbericht jedes Jahr Anfang November, erstmals am 4.—5. November 2013, vorzulegen, damit dem Parlament ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um seine Standpunkte in den nachfolgenden Europäischen Semestern darzulegen;

36.

bedauert, dass die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 2013 (COM(2012)0750) nicht hinreichend auf die Rolle des EU-Haushalts im Verfahren des Europäischen Semesters eingegangen ist; bedauert insbesondere, dass die Kommission zwar zentrale Prioritäten benennt, aber keine faktischen und konkreten Daten dazu vorlegt, wie der EU-Haushalt eine auslösende, verstärkende, synergetische und ergänzende Rolle in Bezug auf lokale, regionale und nationale Politiken spielen kann und welche Investitionen in Angriff genommen werden, um diese Prioritäten umzusetzen;

37.

ist der Überzeugung, dass eine Finanzierung auf Ebene der EU zu Einsparungen in den Haushalten aller Mitgliedstaaten führen kann, und dass dies betont werden sollte; ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte in Europa und grundsätzlich zur Verwirklichung der Europa-2020-Ziele leisten muss; bringt erneut sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht hierauf nicht eingeht;

38.

anerkennt die Einschätzung der Kommission, dass der Umfang der von öffentlichen und privaten Akteuren angehäuften Schulden den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten bei neuen Aktivitäten und Investitionen einengt; ruft die Mitgliedstaaten dennoch auf, ihren einzelstaatlichen Beitrag auf Basis des Bruttonationaleinkommens (BNE) zum Haushalt der EU nicht als Anpassungsvariable ihrer Konsolidierungsbemühungen zu betrachten, und nicht den Versuch zu unternehmen, entgegen ihrer auf höchster Ebene gegebenen politischen Zusagen das Volumen der wachstumsfördernden Ausgaben im Haushalt der EU künstlich zu kürzen; ist sich jedoch der Tatsache voll bewusst, dass eine wirtschaftliche Spannung zwischen der Notwendigkeit der kurzfristigen Konsolidierung der Staatshaushalte einerseits und einer möglichen Anhebung der auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Beiträge einiger Mitgliedstaaten andererseits besteht, die durch eine Erhöhung der Zahlungen im EU-Haushalt verursacht würde; wiederholt daher seine nachdrückliche Forderung nach einer — im Rahmen der Verhandlungen über den MFR 2014–20120 zu vereinbarenden — Reform der Finanzierungsmodalitäten des EU-Haushalts, durch die der Anteil der auf dem BNE basierenden Beitragszahlungen an den Haushalt der EU bis zum Jahr 2020 auf 40 % gesenkt wird, womit ein Beitrag zu den Konsolidierungsbemühungen der Mitgliedstaaten geleistet würde (1);

39.

erinnert daran, dass der EU-Haushalt in erster Linie ein Investitionshaushalt ist, wobei 94 % der gesamten Mittel wieder in den Mitgliedstaaten investiert werden;

40.

fordert die Kommission auf, aktuelle Informationen vorzulegen über die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Verwendung von EU-Struktur- und Kohäsionsfondsmittel neu zu planen und zu beschleunigen, um insbesondere in Bezug auf KMU Wachstum und soziale Kohäsion zu fördern und die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen;

41.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0245.