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12.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/7 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen — Anpassung der Ausbildung an den Bedarf der Industrie in Zeiten der Sparpolitik“
2014/C 311/02
Berichterstatter: Dumitru FORNEA
Ko-Berichterstatter: Tommaso GRIMALDI
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 11. Juli 2013 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:
„Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen — Anpassung der Ausbildung an den Bedarf der Industrie in Zeiten der Sparpolitik.“
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Beratende Kommission für den industriellen Wandel nahm ihre Stellungnahme am 8. April 2014 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 498. Plenartagung am 29./30. April 2014 (Sitzung vom 30. April) mit 156 gegen 2 Stimmen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1 |
Angesichts der gravierenden Jugendbeschäftigungskrise müssen sich Regierungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Zivilgesellschaft nachdrücklicher und gemeinsam für die Förderung, Schaffung und Aufrechterhaltung menschenwürdiger (1) und nachhaltiger Arbeitsplätze einsetzen. Es handelt sich hier um eine politische wie wirtschaftliche Herausforderung. Der EWSA hat bereits betont, dass eine wirkliche Wachstumsstrategie auf EU- und nationaler Ebene erforderlich ist, um die Schaffung von besseren und sichereren Arbeitsplätzen für junge Menschen zu fördern. Der EWSA hält es für ganz besonders wichtig, dass Regierungen umfangreiche Korrekturmaßnahmen ergreifen, um eine Verschlimmerung der Krise zu verhindern. |
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1.2 |
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2013 ist der EWSA der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten alles in ihren Kräften Stehende tun sollten, damit die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und die Jugendgarantie (YG) uneingeschränkt und unverzüglich in die Praxis umgesetzt werden. Die nationalen und europäischen Finanzmittel für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugendbeschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit müssen substanziell aufgestockt werden. |
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1.3 |
Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, dass die von den Mitgliedstaaten bereits verabschiedeten konkreten Aktionspläne gegen Jugendarbeitslosigkeit und für Jugendbeschäftigung regelmäßig zwecks Bewertung übermittelt werden, wobei die Zivilgesellschaft einzubeziehen ist. Der EWSA ist der Ansicht, dass im Rahmen dieser Pläne und Programme konkrete Maßnahmen ergriffen werden sollten, um es jungen Hochschulabgängern zu ermöglichen, berufliche Kompetenzen u. a. in den Bereichen Management und Teamarbeit, Problemlösung und Kreativität zu erwerben und so ihre Flexibilität und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. |
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1.4 |
Der EWSA empfiehlt den Mitgliedstaaten und allen beteiligten Stellen, die Beschäftigungsfähigkeit als einen laufenden Prozess zu betrachten, der sich auf das gesamte Arbeitsleben auswirkt. Die Mitgliedstaaten sollten Instrumente und Bedingungen festlegen, und die Betroffenen somit darin unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und zu bewerten. Eine bessere Anerkennung und mehr Transparenz der Fähigkeiten und Qualifikationen sind wichtig, um die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitssuchenden jungen Menschen mit den Anforderungen des Marktes und ihrer Mobilität in Einklang zu bringen. Der EWSA unterstützt die EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennung und Transparenz der Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen sowie die entsprechenden Instrumente wie Europäischer Qualifikationsrahmen, ESCO-Klassifikation, Europass und die Systeme für Qualitätssicherung und Leistungspunkte. |
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1.5 |
Der EWSA bekräftigt mit Nachdruck, dass die Verantwortung für die Beschäftigungsfähigkeit nicht nur beim Einzelnen liegt. Die Beschäftigungsfähigkeit ist ein Thema, das sämtliche Interessenträger gemeinsam angehen sollten: Regierungen, Sozialpartner, Universitäten, Schulen, lokale Behörden, der einzelne Arbeitnehmer usw. Eine verbesserte Partnerschaft zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen wird nachdrücklich empfohlen. In dieser Hinsicht sollten hochwertige innerbetriebliche Ausbildungsprogramme gefördert werden, die den Grundsätzen und Verfahren der Europäischen Ausbildungsallianz und des vorgeschlagenen Qualitätsrahmens für Praktika entsprechen. |
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1.6 |
Die Mitgliedstaaten sollten jenen Hochschulen und FuE-Einrichtungen Anreize bieten, die Abschlüsse ermöglichen, welche im Einklang mit den Erfordernissen eines globalisierten Markts stehen. Dies könnte dazu beitragen, das Professionalitätsniveau anzuheben. |
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1.7 |
Der EWSA ist besorgt über die derzeitige Tendenz zur Kürzung des Bildungsetats in mehreren Mitgliedstaaten und empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten genügend Mittel bereitstellen, um den Zugang zu einer hochwertigen Bildung für alle zu gewährleisten. Der Lehrberuf gilt in Europa als nicht attraktiv und leidet unter mangelndem Zulauf — ein Problem, das in nächster Zukunft noch zunehmen könnte (2). Angemessene Arbeitsbedingungen, Lohn- und Rentenzahlungen sind notwendig, um die Bildung wieder zur einer attraktiven Karrierewahl zu machen. |
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1.8 |
Der EWSA begrüßt den Beschluss der Europäischen Kommission zur Einrichtung des Erasmus+-Programms, das eine grenzübergreifende Berufsausbildung fördert, und hofft, dass es, wie vereinbart, unverzüglich und gänzlich umgesetzt wird. Die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist besonders zu begrüßen. |
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1.9 |
Der EWSA begrüßt den Aktionsrahmen für Jugendbeschäftigung, den die Sozialpartner im Juni 2013 vereinbart haben. In Zeiten einer Wirtschafts- und Sozialkrise muss Europa das Potenzial aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem sozioökonomischem Hintergrund, nutzen und gleichzeitig die Kosteneffizienz sicherstellen. |
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1.10 |
Der EWSA bekräftigt seine Überzeugung, dass EU-Initiativen zur Bewältigung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit in konkreten Maßnahmen für eine wirksame Industriepolitik münden sollten, die die europäische Industrie voranbringt und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf sozialverträgliche und nachhaltige Weise fördert. |
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1.11 |
Der EWSA empfiehlt den Mitgliedstaaten, den negativen Folgen des systematischen Einsatzes befristeter Vertragsverhältnisse für junge Menschen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dieses Phänomen hat auch signifikante Auswirkungen auf die sozialen Netze (weniger Beiträge) und den sozialen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten. |
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1.12 |
Der EWSA erachtet Investitionen zur Verbesserung der Jugendbeschäftigung als entscheidend für die Zukunft der europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften. Die gebilligten Initiativen sollten für alle jungen Menschen ohne Diskriminierung und geschlechtsspezifische Benachteiligung zugänglich sein und durch konkrete Inklusionsmaßnahmen flankiert werden. Relevante Interessenträger (u. a. Sozialpartner und Jugendorganisationen) auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sollten in die Konzipierung, Umsetzung und Bewertung dieser Initiativen einbezogen werden. |
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1.13 |
Es sollten weiter konkrete nationale und lokale Maßnahmen entwickelt werden, um das lebenslange Lernen für alle zugänglich zu machen, was die Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft und die regelmäßige Bewertung der Ergebnisse einschließt. |
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1.14 |
In arbeitsbasierten Lernmodellen wie dualen Systemen findet ein erheblicher Teil der Ausbildung in Unternehmen statt. Junge Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit haben, zwischen dem Lernen in der Schule und der Ausbildung im Betrieb zu wechseln. Der EWSA ist vom Erfolg der dualen Ausbildungssysteme, wie sie in einigen Mitgliedstaaten existieren, überzeugt. Die Ausbildungsprogramme können nur dann zum Erfolg führen, wenn sich der öffentliche Sektor und die Unternehmen gemeinsam der Verantwortung stellen und in die Zukunft investieren. |
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1.15 |
Der EWSA empfiehlt Schritte zur Gewährleistung der Qualität und Relevanz der vorgeschlagenen Tätigkeiten und zur Errichtung eines angemessenen Rahmens, durch den die Aufgaben, Rechte und Pflichten der einzelnen Interessenträger klar formuliert und in der Praxis durchsetzbar werden. Der soziale Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sollte weiterentwickelt und als wichtiges Instrument genutzt werden, um künftige Arbeitsmarktperspektiven zu ermitteln, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, stärker auf die Arbeitsmarkterfordernisse abgestimmte Ausbildungsmethoden auszutauschen sowie junge Frauen und Männer dazu zu ermutigen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend den sich verändernden Anforderungen der Industrie zu verbessern. |
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1.16 |
Wegen der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise unterliegen die Haushaltsbeschlüsse der Mitgliedstaaten bestimmten Sachzwängen, vor allem in Staaten mit Programmen zur Haushaltssanierung. Diese Situation wird durch die Reduzierung der eigenen Haushaltsmittel der EU noch verschärft. Angesichts der zentralen Rolle der Bildung bei der Schaffung guter Bedingungen für die Beschäftigungsfähigkeit empfiehlt der EWSA den Mitgliedstaaten, die Mittel für eine hochwertige Bildung aufzustocken, welche nicht als Ausgaben, sondern als Investitionen betrachtet werden sollten, die wesentlich sind, um die Krise zu bewältigen und eine bessere Zukunft für alle zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der EWSA die Europäische Bürgerinitiative „Bildung ist eine Investition! Zählt Bildungsausgaben nicht als Teil des Defizits!“ unterstützt (3). Der EWSA warnt davor, dass durch die Kürzungen der Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung entscheidende Initiativen und Vorschläge zu bloßen Absichtserklärungen verkommen. Angesichts der Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung im Umgang mit der Jugendarbeitslosigkeit empfiehlt der EWSA der Europäischen Kommission nachdrücklich, 2015 einen „Europäischen Tag der allgemeinen und beruflichen Bildung“ zu veranstalten. |
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1.17 |
Der EWSA ist der Ansicht, dass die Industrie und die Unternehmen in Produktionsanlagen investieren und ihre Lohn- und Kommunikationspolitik auf die Steigerung der Attraktivität der Industrie ausrichten sollten. Die Verbesserung des Dialogs zwischen Unternehmen und Berufsausbildungsverbänden könnte ein wichtiger Schritt sein, um die Frage der Beschäftigungsfähigkeit anzugehen und das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu verringern. |
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1.18 |
Sämtliche Initiativen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen sollten angemessen finanziert werden, z. B. aus dem ESF oder anderen Strukturfonds. Der EWSA empfiehlt, bei der Nutzung der Strukturfonds das Augenmerk auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu legen, indem ggf. etwa nicht ausgegebene Mittel für neue Zwecke verwendet werden. |
2. Einleitung
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2.1 |
Die europäische Industrie umfasst ein breites Spektrum von (Kleinst-, kleinen und mittleren, Groß-)Unternehmen mit unterschiedlichen Arbeitsanforderungen. Sie benötigt deshalb Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Kompetenzen. Diese Unterschiede sollten bei der Konzipierung der Bildungssysteme berücksichtigt werden. Der soziale Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sollte weiterentwickelt und als wichtiges Instrument genutzt werden, um künftige Arbeitsmarktperspektiven zu ermitteln, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, stärker auf die Arbeitsmarkterfordernisse abgestimmte Ausbildungsmethoden auszutauschen sowie junge Frauen und Männer dazu zu ermutigen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend den sich verändernden Anforderungen der Industrie zu verbessern. |
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2.2 |
Die EU und die Mitgliedstaaten benötigen eine Industriepolitik, die Wachstum erleichtert und die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze fördert (4). Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass eine Partnerschaft zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und der Industrie erforderlich ist, um einen wirksamen Kooperationsrahmen sicherzustellen und Investitionen in Technologien und Humanressourcen anzuregen, die dem verarbeitenden Gewerbe in der EU einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern weltweit verschaffen. Dafür und um das allgemeine Problem der Beschäftigungsfähigkeit in der Industrie anzugehen, hat die Kommission zugesichert (5), dass Investitionen in Menschen und Kompetenzen eine der Säulen der Industriepolitik sein sollten. |
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2.3 |
Die Finanzkrise, die 2008 einsetzte, hat vielen europäischen Volkswirtschaften ernsthaft geschadet, und bis jetzt verläuft die Konjunkturerholung nur sehr langsam. Etwas, das die Erholung erschweren und noch beunruhigendere Folgen für die Zukunft haben könnte, ist die Jugendbeschäftigungskrise. Diese macht es erforderlich, dass Regierungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um angemessene und produktive Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. |
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2.4 |
Die europäischen Entscheidungsträger scheinen diese Krise ernst zu nehmen, doch werden die neuen Initiativen, wie der EWSA bereits in früheren Stellungnahmen festgestellt hat (6), das Problem nur dann lösen, wenn sie es an der Wurzel anpacken. Es handelt sich hier um eine politische wie wirtschaftliche Herausforderung. Eine Verallgemeinerung ist fehl am Platz: Die Situation ist sicherlich nicht in jedem Land und an jedem Ort gleich. Viele junge Europäer führen aber den gleichen alltäglichen Kampf, nämlich ihr Studium zu beenden bzw. zu finanzieren, nicht nur eine kurzfristige Anstellung oder ein Praktikum, sondern eine echte Beschäftigung zu finden, ihr eigenes Projekt oder Unternehmen auf den Weg zu bringen, eigenständig zu leben oder eine Familie zu gründen. Auch wenn die Arbeitslosigkeit kein neues Phänomen in Europa ist, zählt die zunehmende Jugendarbeitslosigkeit zu den sichtbarsten Effekten der derzeitigen Wirtschaftskrise; denn es werden Arbeitsplätze vernichtet bzw. keine neuen geschaffen (7). |
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2.5 |
Viele positive EU-Initiativen (wie die YGI) bieten Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Praktikum. Sie garantieren jedoch nicht immer den Zugang zu einem Arbeitsplatz. Und hier klafft offensichtlich eine große Lücke: Arbeitsplätze resultieren normalerweise aus Wirtschaftswachstum. Der EWSA hat bereits betont, dass eine wirkliche Wachstumsstrategie auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich ist, um die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zu fördern, die besser und sicherer sind. Der EWSA hält es für ganz besonders wichtig, dass Regierungen umfangreiche Korrekturmaßnahmen ergreifen, um eine Verschlimmerung der Krise zu verhindern. Wie die Europäische Kommission betont hat, sind „junge Menschen (...) der Schlüssel zu Europas künftiger Dynamik und künftigem Wohlstand“ (8). |
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2.6 |
Der Begriff „Beschäftigungsfähigkeit“ ist nicht allgemeingültig definiert. Er entwickelt sich weiter, und es besteht die generelle Tendenz, ihn auf kontextuelle Faktoren auszuweiten. Trotz seiner Bedeutung in Arbeitsmarktdiskursen ist er Gegenstand vielfältiger Definitionsansätze und lässt sich nur schwierig messen. Die eigentliche Beschäftigungsfähigkeit wird sowohl von Angebots- als auch Nachfragefaktoren beeinflusst, die oftmals außerhalb der persönlichen Kontrolle liegen. In Zeiten einer Wirtschafts- und Sozialkrise muss Europa das Potenzial an Kreativität, Energie und Fähigkeiten aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem sozioökonomischem Hintergrund nutzen. Starke und engagierte zivilgesellschaftliche Organisationen sind in diesem Zusammenhang wichtige Wegbereiter. |
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2.7 |
Die Beschäftigungsfähigkeit hängt weitgehend von der Qualität und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildungsangebote der Behörden auf nationaler und kommunaler Ebene ab. Der EWSA nimmt zwar zur Kenntnis, dass die lokalen Behörden versuchen, Verbesserungen in diesem Bereich zu ermöglichen. Er ist aber der Ansicht, dass die derzeitigen Bildungssysteme nicht immer die auf europäischer Ebene gefassten Beschlüsse widerspiegeln. Trotz der Appelle der Kommission im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung an die lokalen Gebietskörperschaften, sich über ihren institutionellen Umgang mit dem Problem der Mobilität und Ausbildung junger Menschen auszutauschen, die Qualität der Ausbildung, Zertifizierung und Aktualisierung zu verbessern, auf die Arbeitsmarkterfordernisse angemessen zu reagieren, sich an einen Zeitplan für die Verwirklichung gemeinsamer Ziele (mit Referenzwerten und Resultaten) zu halten, die Untersuchungs- und Forschungsergebnisse zu analysieren und zu integrieren, erschweren weiterhin zu viele institutionelle Hürden und ein Mangel an echtem Engagement die Schaffung eines wirklichen gemeinsamen europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung. |
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2.8 |
Die Arbeitgeber sind sich der Kompetenzen und Fähigkeiten der heutigen Arbeitnehmer bewusst; sie müssen sich aber auch der Kompetenzen und Fähigkeiten künftiger Arbeitnehmer in einer sich rasch wandelnden Berufswelt stärker bewusst werden, insbesondere weil es für Arbeitnehmer aufgrund der technologischen Entwicklung unabdingbar ist, sich fort- und weiterzubilden. Unternehmen haben unterschiedliche Eigenschaften und Erfordernisse, weshalb die allgemeine und berufliche Bildung hinsichtlich der vermittelten Kenntnisse anpassungsfähig und flexibel sein muss. Wie der EWSA in seiner Stellungnahme SOC/476 betont hat, bedarf es dringend einer besseren und angemesseneren Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen und mit der Industrie. |
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2.9 |
Angesichts der Tatsache, dass die allgemeine Bildung und die berufliche Bildung nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit einer Person prägen, wäre die Konzentration auf die Bildung allein ein zu restriktiver Ansatz. Regelungen für hochwertige Praktika, Lernen am Arbeitsplatz (in Schulen oder Unternehmen) oder Praktika und gezielte Beschäftigungsprogramme müssen als zentrale Möglichkeiten angesehen werden, junge Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt zu bringen, nicht aber als ultimative Lösungen für das Problem der Beschäftigungsfähigkeit. Es muss anerkannt werden, dass die Arbeitsmärkte in Gesellschaft und Kultur eingebettet sind, ebenso wie wirtschaftliche Institutionen, und dass auch informelle Normen und Verfahren die Arbeitsmarktpraxis prägen. |
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2.10 |
Der EWSA ist der Ansicht, dass das, was im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf europäischer Ebene erörtert und gebilligt wurde, nicht nur auf einen Austausch bewährter Methoden beschränkt werden kann. In dieser Hinsicht besteht die Hoffnung, dass die Ausbildungssysteme den Beschäftigungserfordernissen gerecht werden und neue Berufsprofile hervorbringen können, die es ermöglichen, die ständigen Veränderungen in der Arbeitsorganisation und der modernen Gesellschaft zu bewältigen. Im Hinblick auf die Fristen für den ET 2020 und das Kommuniqué von Brügge fordert der EWSA, die Frage zu bewerten und eingehend zu untersuchen, wie die Verpflichtungen in der Praxis erfüllt und die Ziele verwirklicht werden. |
3. Allgemeine Bemerkungen
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3.1 |
In einer Reihe von Stellungnahmen hat die CCMI eine Vielzahl wirtschaftlicher, industrieller und sozialer Themen herausgestellt, einschließlich der Beschäftigungsfähigkeit und Umschulung, insbesondere im Rahmen der gegenwärtigen Krise (9). Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen und von der Kommission 2013 angenommenen Garantie für Jugendbeschäftigung legten die europäischen Sozialpartner (10) einen Aktionsrahmen für Jugendbeschäftigung vor, in dem das Wissen, der Übergang von der Schule zum Beruf, die Beschäftigung und die Entwicklung des Unternehmertums standen. |
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3.2 |
Junge Menschen sind die Gegenwart und Zukunft Europas und zugleich Impulsgeber für zahlreiche dynamische Entwicklungen in unserer Gesellschaft. Die soziale und wirtschaftliche Eingliederung junger Menschen setzt eine Abfolge erfolgreicher Übergänge voraus. In einem Kontext, in dem der Übergang zum Erwachsenenleben komplexer geworden ist, sind eine hochwertige Bildung und ein inklusiver Arbeitsmarkt wichtige Faktoren für solche erfolgreichen Übergänge. Ein ganzheitlicher Ansatz ist erforderlich, um dynamische, offene und mobile Arbeitsmärkte für junge Menschen mit Maßnahmen und geeigneten Mitteln zu fördern, die auf die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, hochwertigen Lernergebnissen und einer besseren Übereinstimmung zwischen angebotenen und nachgefragten Kompetenzen abzielen, einschließlich der Verbreitung des Lernens am Arbeitsplatz in ganz Europa. |
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3.3 |
Zivilgesellschaftliche Organisationen in vielen Mitgliedstaaten (insbesondere den am stärksten von der derzeitigen Krise betroffenen) haben mehrfach betont, dass eine individuelle Herangehensweise an die Arbeitsmarkterfordernisse mit einem kollektiven Ansatz (Umfeld und Umwelt, Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen) verbunden werden muss, der den Erwartungen und Hoffnungen junger Menschen Rechnung tragen würde. Um gänzlich wirksam zu sein, sollten solche Maßnahmen durch eine europäische Finanzierung angeregt werden und wachstumsfördernd sein. Dies sollte nicht auf die 6 bis 8 Milliarden EUR im Rahmen der Beschäftigungsinitiative beschränkt werden; vielmehr sollte dieser Betrag deutlich erhöht werden. |
4. Besondere Bemerkungen
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4.1 |
Die Grundsätze und Arbeitsmethoden der Europäischen Ausbildungsallianz und des Qualitätsrahmens für Praktika bestärken den EWSA in seiner Meinung, dass Lehrstellen und Praktika für junge Menschen wichtig sind, um Fähigkeiten zu erwerben und Berufserfahrung zu sammeln, und dass diese Instrumente in Unternehmensstrategien eingebettet werden sollten. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten und die Industrie die Qualität und Relevanz der vorgeschlagenen Maßnahmen gewährleisten und einen angemessenen Rahmen festlegen sollten, in dem Aufgaben, Rechte und Pflichten jedes Interessenträgers klar definiert und in der Praxis durchsetzbar sind. |
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4.2 |
Angesichts der Tatsache, dass das Erlangen eines anerkannten Hochschulabschlusses auf mehreren Ebenen wichtig, aber nicht länger ausreichend ist, vertritt der EWSA die Ansicht, dass parallel zur Umsetzung der YG-Pläne und -Programme konkrete Maßnahmen ergriffen werden sollten, um jungen Hochschulabgängern berufliche Kompetenzen u. a. in den Bereichen Management und Teamarbeit, Problemlösung und Kreativität zu erwerben, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. |
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4.3 |
In arbeitsbasierten Lernmodellen wie dualen Systemen findet ein erheblicher Teil der Ausbildung in Unternehmen statt. Junge Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit haben, zwischen dem Lernen in der Schule und der Ausbildung im Betrieb zu wechseln. Der EWSA ist vom Erfolg der dualen Ausbildungssysteme, wie sie in einigen Mitgliedstaaten existieren, überzeugt. Die Ausbildungsprogramme können nur dann zum Erfolg führen, wenn sich der öffentliche Sektor und die Unternehmen gemeinsam der Verantwortung stellen und in die Zukunft investieren. |
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4.4 |
Die Förderung des Lernens ist dann sinnvoll, wenn dies nicht ausschließlich von den Anstrengungen abhängt, die jeder Einzelne unternehmen kann und muss. Andernfalls werden die bereits am stärksten benachteiligten und marginalisierten Gruppen weiterhin kollektiv ausgegrenzt. Es sollten weiter konkrete nationale und lokale Maßnahmen entwickelt werden, um das lebenslange Lernen für alle zugänglich zu machen, was die Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft und die regelmäßige Bewertung der Ergebnisse einschließt. |
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4.5 |
Bei der Überprüfung von Bildung und Ausbildung muss gewährleistet werden, dass die Lehrtätigkeit weiterhin attraktiv bleibt und attraktive Berufsbilder bietet. Die Wiederaufwertung des Lehrerberufs steht auch im Einklang mit den Entwicklungserfordernissen des Arbeitsmarkts. Hochmotivierte und gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind notwendig, um den vielfältigen Forderungen von Gesellschaft, Industrie und Studierenden gerecht zu werden. |
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4.6 |
Durch Beratungsangebote für Bildung, Ausbildung und Karriere sollten junge Frauen und Männer in ihren Bemühungen um bessere Bildungsniveaus, Qualifikationen und Kompetenzen unterstützt werden. Karriereberatungsunterlagen sollten klare Informationen über verfügbare Arbeitsplätze und Berufsperspektiven auf dem Arbeitsmarkt enthalten (11). Der EWSA hat den Beschluss der Europäischen Kommission zur Einrichtung des Erasmus+-Programms mit der Förderung einer grenzübergreifenden Berufsausbildung begrüßt, und er hofft, dass es 2014 voll funktionsfähig sein wird. Die Einigung, die kürzlich zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Anerkennung von Berufsqualifikationen erzielt wurde, ist besonders zu begrüßen. |
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4.7 |
Die Mitgliedstaaten sollten jenen Hochschulen und FuE-Einrichtungen Anreize bieten, die Abschlüsse ermöglichen, welche im Einklang mit den Erfordernissen eines globalisierten Markts stehen. Dies könnte dazu beitragen, das Professionalitätsniveau anzuheben. |
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4.8 |
Die Einführung einer obligatorischen Ausbildung könnte als eine Art „Karriereversicherung“ betrachtet werden. Lehren und Praktika dürfen allerdings nicht zu einer Möglichkeit werden, um an „billige“ oder unbezahlte Arbeitskräfte zu gelangen. Bewährte Methoden der Industrie sollten anerkannt werden, und Missbrauch darf nicht toleriert werden. Jeder Lern- oder Ausbildungszeitraum muss zu einem Diplom oder Zertifikat führen, in dem die erworbenen Qualifikationen anerkannt werden. |
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4.9 |
Unter Berücksichtigung der bestehenden Unterschiede zwischen jungen Männern und Frauen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, hält es der EWSA für wichtig, die Jugendarbeitslosigkeit aus einer angemessenen geschlechterspezifischen Perspektive anzugehen, ggf. einschließlich konkreter Maßnahmen. In der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie wird festgelegt, dass in den YG-Programmen dem Geschlechteraspekt und der Vielfalt der jungen Menschen als Zielgruppe der Programme mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte (12). |
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4.10 |
Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um der Realität vor Ort gerecht zu werden. Je mehr die politischen Maßnahmen dem gerecht werden, desto besser sind ihre Chancen, die Beschäftigung anzukurbeln. Jede Maßnahme, mit der die Wirtschaftsentwicklung gefördert werden soll, muss sich nach den Bedingungen vor Ort richten, weil dies der einzige Weg ist, der zu nachhaltiger Exzellenz führt. Die Schaffung lokaler Partnerschaften wird dazu dienen, den Dialog und die Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit zu verstärken. Lokale Institutionen, Universitäten, Jugendorganisationen, öffentliche Behörden und Berufsbildungseinrichtungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber, die ebenfalls vor Ort tätig sind, sollten nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit suchen und so etwaige gemeinsame Strategien ermitteln. So werden lokale Merkmale und Erfordernisse besser anerkannt und berücksichtigt, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu verbessern. |
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4.11 |
Die Mitgliedstaaten sollten Unternehmerkurse in die Schullehrpläne aufnehmen und den Unternehmergeist im Rahmen von Modellen des Lernens am Arbeitsplatz im Einklang mit dem von der Europäischen Kommission lancierten Aktionsplan „Unternehmertum 2020“ fördern. Der Begriff „Unternehmertum“ sollte weit gefasst werden und sich nicht nur auf Unternehmensneugründungen beziehen. Menschen müssen lernen und begreifen, wie sie bereits in jungen Jahren ihr eigenes Leben mit Unternehmergeist gestalten können. Sie sollten durch die unternehmerische Bildung auf das Leben vorbereitet werden, indem sie lernen, wie sie Initiative zeigen, Verantwortung übernehmen und Situationen analysieren können. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen wie Kreativität, Initiative, Hartnäckigkeit und Teamgeist für alle wesentlich sind — nicht nur für künftige Unternehmer, die ihre eigene Firma gründen wollen. Mit diesen Fähigkeiten sollte eine Generation in der Lage sein, in sämtlichen Branchen zu arbeiten und die Infrastruktur aufzubauen, die für Erfolg der europäischen Wirtschaft benötigt werden. |
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4.12 |
Die Kommission stellt fest, dass Europa „einen grundlegenden und weitreichenden Mentalitätswandel“ (13) braucht, um wirksame Unterrichtsmethoden im Bereich Unternehmertum einzuführen. Der EWSA empfiehlt auch, die Ausbildung der Lehrkräfte zu verändern und die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, dass sie ausreichende Vorkehrungen für die Lehrerentwicklung in dieser Hinsicht treffen. Der Erfolg der Politik hängt von geeigneten Fachkräften ab, die geschult und unterstützt werden müssen. |
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4.13 |
In früheren Stellungnahmen (14) hat der EWSA darauf hingewiesen, wie sich die Beschäftigung junger Frauen und Männer verändert, wenn es weniger unbefristete Verträge gibt, und er hat empfohlen, den Risiken dieser Entwicklung Aufmerksamkeit zu schenken. Befristete Verträge, die für junge Menschen insbesondere am Anfang ihrer Karriere gang und gäbe sind, haben zu einem stärker fragmentierten Arbeitsmarkt geführt. Der EWSA empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit widmen, der auch bedeutende Folgen für die sozialen Netze (weniger Beiträge) und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten hat. |
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4.14 |
Wegen der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise unterliegen die Haushaltsbeschlüsse der Mitgliedstaaten bestimmten Sachzwängen, vor allem Staaten mit Programmen zur Haushaltssanierung; diese Situation wird durch die Reduzierung der eigenen Haushaltsmittel der EU noch verschärft. Der EWSA warnt davor, dass durch die Kürzungen der Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung entscheidende Initiativen und Vorschläge zu bloßen Absichtserklärungen verkommen. Vor diesem Hintergrund hat der EWSA die Europäische Bürgerinitiative „Bildung ist eine Investition! Zählt Bildungsausgaben nicht als Teil des Defizits!“ unterstützt. |
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4.15 |
Sämtliche Initiativen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen sollten unverzüglich in ganz Europa umgesetzt und angemessen finanziert werden, z. B. aus dem ESF oder anderen Strukturfonds. Der EWSA ist überzeugt, dass es sich hier um entscheidende Investitionen in die Zukunft der europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften handelt. Diese Initiativen sollten für alle jungen Menschen leicht und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Relevante Interessenträger (u. a. Sozialpartner und Jugendorganisationen) auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sollten in die Umsetzung und Bewertung der Ergebnisse dieser Initiativen einbezogen werden. Der EWSA empfiehlt, bei der Nutzung der Strukturfonds das Augenmerk auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu legen, indem gegebenenfalls etwa nicht ausgegebene Mittel für neue Zwecke verwendet werden. |
Brüssel, den 30. April 2014.
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Henri MALOSSE
(1) Das Konzept der „menschenwürdigen“ Arbeit wurde von den Komponenten der ILO — Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer — entwickelt; es beruht auf der Annahme, dass Arbeit eine Quelle der persönlichen Würde, des sozialen Zusammenhalts, des Friedens in der Gemeinschaft sowie der Demokratie und des Wirtschaftswachstums ist, wodurch mehr Gelegenheiten für hochwertige Beschäftigung und unternehmerische Entwicklung geschaffen werden. ILO, www.ilo.org
(2) Siehe „Schlüsselzahlen zu Lehrkräften und Schulleitern in Europa“. Eurydice-Bericht 2013, Europäische Kommission.
(3) Initiative griechischer Bürgerinnen und Bürger, gefördert durch DIKTIO — „The Network“.
(4) Die Europäische Kommission schlägt vor, dass bis 2020 der Anteil des verarbeitenden Gewerbes von 16 auf 20 % am EU-BIP steigen soll.
(5) Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2012: „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“.
(6) ABl. C 68/11 vom 6.3.2012, S. 11-14, ABl. C 143/94 vom 22.5.2012, S. 94-101; ABl. C 299/97 vom 4.10.2012, S. 97-102; ABl. C 11 vom 15.1.2013, S. 8-15; ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 67-72.
(7) "In Zeiten des Wirtschaftsabschwungs sind junge Arbeitnehmer nicht nur die letzten, die angestellt werden, sondern auch die ersten, die entlassen werden, da die Entlassung älterer Arbeitnehmer für die Arbeitgeber mit höheren Kosten verbunden sind. Junge Arbeitnehmer haben mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit eine Ausbildung im Unternehmen gemacht, besitzen geringere Qualifikationen und sind häufig nur befristet beschäftigt (...). Auch wenn junge Menschen eine Beschäftigung haben, haben sie möglicherweise keinen guten Arbeitsplatz. In Industrieländern haben sie oft befristete Arbeitsverträge, was ihre Entlassung erleichtert, oder sie arbeiten in Bereichen, für die sie überqualifiziert sind. (Weltwirtschaftsforum: „Youth Unemployment Visualization 2013“) http://www.weforum.org/community/global-agenda-councils/youth-unemployment-visualization-2013
(8) COM(2013) 447 final vom Juni 2013.
(9) „Die Industriepolitik hat eine ausgeprägte soziale Dimension, die alle Gesellschaftsschichten betrifft: [...] Bildungswesen und Hochschulen, Verbraucher und Bürger. Die Industriepolitik beinhaltet sowohl Umstrukturierung als auch Antizipierung. Sie sollte für eine zeitgemäße allgemeine und berufliche Bildung und Information sorgen und Technologie, Innovation, Kreativität und Unternehmergeist fördern. Des Weiteren muss vorausschauend und angemessen auf den demografischen Wandel reagiert werden.“ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 82.
(10) ETUC, BUSINESS EUROPE, UEAPME und CEEP, 11. Juni 2013.
(11) ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 58-64.
(12) Die Kommission erkennt an, dass u. a. die Geschlechterdimension in den politischen Maßnahmen berücksichtigt werden sollte, um die Jugendarbeitslosigkeit effektiv zu bekämpfen. (...) Junge Frauen befinden sich häufiger als junge Männer nicht in Beschäftigung oder allgemeiner und beruflicher Bildung. (...) Junge Männer beenden eine Übergangsphase öfter mit Erfolg (d. h. mit einem festen Vertrag). Dagegen haben junge Frauen mit größerer Wahrscheinlichkeit eine befristete Teilzeitbeschäftigung bzw. haben einen doppelt prekären Berufseinstieg in Form eines befristeten Teilzeitjobs. In der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie wird deshalb festgestellt, dass Jugendgarantie-Programme der Geschlechterdimension und Vielfalt der jungen Menschen, der Zielgruppe, Rechnung tragen sollten." László ANDOR, für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständiges Kommissionsmitglied, Mai 2013.
(13) Mitteilung der Europäischen Kommission „Aktionsplan Unternehmertum 2020“.
(14) Stellungnahme des EWSA: „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“, ABl. C 299, 4.10.2012, S. 97-102.