15.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 468/423


P7_TA(2013)0592

Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Änderung der Anhänge I, II und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2013, gegen die delegierte Verordnung der Kommission vom 30. Oktober 2013 zur Änderung der Anhänge I, II und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen keine Einwände zu erheben (C(2013)07167 — 2013/2929(DEA)

(2016/C 468/86)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der delegierten Verordnung der Kommission (C(2013)07167),

in Kenntnis des Schreibens der Kommission vom 25. November 2013, in dem diese das Europäische Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die delegierte Verordnung erheben wird,

in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für internationalen Handel vom 2. Dezember 2013 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,

gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates (1) und insbesondere deren Artikel 3 Absatz 2, Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 17 Absatz 2,

gestützt auf Artikel 87a Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Kommission betont hat, dass es von wesentlicher Bedeutung sei, dass das Parlament seinen Beschluss vor dem 16. Dezember 2013 annehme, da die delegierte Verordnung vor dem 1. Januar 2014 veröffentlicht werden müsse, um die baldige Wiederaufnahme von Myanmar/Burma und die Aufnahme von Südsudan in das Schema allgemeiner Zollpräferenzen zu ermöglichen;

1.

erklärt, keine Einwände gegen die delegierte Verordnung zu erheben;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1.