52013DC0887

ANHANG Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln - Stand 30.9.2013 /* COM/2013/0887 final */


1............ Einleitung. 2

2............ ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL.. 2

3............ Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2013. 3

4............ Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL.. 6

5............ Schlussfolgerungen. 7

Anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln – Stand 30.9.2013

1. Einleitung

Der tatsächliche Stand der Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1 aufgeführt.

2. ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.[2]

Der EGFL-Haushalt 2013 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2013 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2013 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen.  Die Haushaltsbehörde hat den neuen Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2013 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1533 Mio. EUR. Im Einzelnen:

– Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2013 zusammenkommen dürften, wurde auf 628 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei jeweils 389 Mio. EUR bzw. 161 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 78 Mio. EUR veranschlagt.

– Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2012 auf das Haushaltsjahr 2013 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 905 Mio. EUR angesetzt (einschließlich des Saldos des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie, der mit 675 Mio. EUR veranschlagt wird).

Im Haushalt 2013 hat die Kommission die ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1533 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

– 500 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

– 1033 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge in Höhe von 267 Mio. EUR bzw. 30 635 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 767 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 668 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2013 für die Zeit bis zum 30. September 2013 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze für den Obst- und Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel für diese beiden Regelungen (611 Mio. EUR bzw. 38 076 Mio. EUR) ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2013 insgesamt auf 1111 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 39 109 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.

3. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2013

Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2012 bis 30. September 2013 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2013 festzustellen sind.

3.1. Marktstützungsmaßnahmen

Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 30. September 2013 um 313,4 Mio. EUR über den bewilligten Haushaltsmitteln. In dieser Abweichung zeigt sich die Nettoauswirkung der kombinierten Verbrauchsmuster bei den Mitteln für vor allem die Sektoren Obst und Gemüse, Wein, Schweinefleisch und Geflügel.

3.1.1. Obst und Gemüse (+ 403,2 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2013 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 30. September 2013 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen.

Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. September 2013 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 611 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise 500 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator auf den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtbetrag von 1111 Mio. EUR angewandt worden, so wäre als Nettoeffekt des erwarteten Minderverbrauchs der Mittel für die Erzeugerorganisationen und das Schulobstprogramm und eines schnelleren Mittelverbrauchs für die Beihilfe für Erzeugergemeinschaften ein Minderverbrauch von –29,7 Mio. EUR zu verzeichnen.

Angesichts des tatsächlichen und des erwarteten Stands der Ausgaben der Mitgliedstaaten von 2013 für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und die Regelung für die vorläufige Anerkennung geht die Kommission unter Berücksichtigung der diesem Sektor zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung des Bedarfs in diesem Sektor nicht ausreichen werden und zusätzliche Mittel zur vollständigen Deckung des Bedarfs übertragen werden müssen.

3.1.2. Weinbauerzeugnisse (- 48,4 Mio. EUR)

Eine Verlangsamung der Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel für den Weinsektor ergibt sich daraus, dass die Ausführung der Mittel für den Weinsektor zu diesem Zeitpunkt des Haushaltsjahres in einigen Mitgliedstaaten langsamer verlaufen ist als in der Vergangenheit, während der Indikator auf dem historischen durchschnittlichen Zahlungsrhythmus basiert. Die von der Kommission zur Erleichterung der Durchführung bestimmter Maßnahmen vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsvorschriften über die Mittel für den Weinsektor wurden vom Verwaltungsausschuss im Juli 2013 befürwortet. Die Kommission geht daher davon aus, dass sich der Zahlungsrhythmus in den Mitgliedstaaten gegen Ende des Jahres beschleunigen wird. Der derzeitige Minderverbrauch beträgt in der Tat weniger als die Hälfte des im Juli 2013 festgestellten Minderverbrauchs. Aufgrund zusätzlicher Informationen der Mitgliedstaaten geht die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch davon aus, dass die Haushaltsmittel 2013 für den Weinsektor fast vollständig ausgeführt werden.

3.1.3. Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse (‑ 29,5 Mio. EUR)

Die geringere Inanspruchnahme der Mittel bei diesem Artikel hängt mit der Situation im Geflügelsektor nach der Verringerung der Höhe der Ausfuhrerstattungen im Oktober 2012 und im Februar 2013 und der endgültigen Abschaffung der Erstattungen im Juli 2013 zusammen. Da bei den ausgeführten Mengen kein signifikanter Unterschied zu verzeichnen war, dürfte der Gesamtverbrauch für diese Maßnahme niedriger ausfallen als bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2013 geschätzt wurde, sodass am Ende des Jahres bei diesem Haushaltsartikel ein Minderverbrauch zu verzeichnen wäre. 

3.2. Direktbeihilfen

Gegenüber dem Indikator zum 30. September 2013 wurden mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen, wobei sich der Mehrverbrauch auf zusammen 704,6 Mio. EUR beläuft.

3.2.1. Entkoppelte Direktbeihilfen (+759,2 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

Bezüglich der bewilligten Mittel ist bei der Betriebsprämienregelung ein Mehrverbrauch festzustellen, der durch die Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 30. September 2013 auf die bewilligten Haushaltsmittel bedingt ist, welche die diesem Sektor zugewiesenen Einnahmen nicht umfassen.

Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. September 2013 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte Haushaltsmittel von 38 076 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von 1033 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für entkoppelte Direktbeihilfen veranschlagten Gesamtbetrag von 39 109 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von 273,6 Mio. EUR zu verzeichnen.

Diese Abweichung ergibt sich aus der Einrichtung des Indikators für die Betriebsprämienregelung (basierend auf dem Zahlungsrhythmus im Jahr 2012 unter gleichzeitiger Berücksichtigung der tatsächlichen Zahlungen in den ersten beiden Monaten des Jahres) und beläuft sich derzeit auf 100 % gegenüber der tatsächlichen Ausführung bis zum 30. September 2013 in Höhe von 99,2 %[3]. Andererseits liegt der Mittelverbrauch der Mitgliedstaaten für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung bereits um ca. 0,2 % über den im Haushalt für die Regelung veranschlagten Mitteln. Bei der entkoppelten besonderen Stützung gemäß Artikel 68 dürfte der Mittelverbrauch der Mitgliedstaaten im Jahr 2013 den bewilligten Haushaltsmitteln entsprechen.

Die Kommission geht davon aus, dass die verfügbaren Mittel und zweckgebundene Einnahmen für den tatsächlichen Haushaltsvollzug bei diesem Artikel ausreichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die tatsächliche Ausführung für diesen Sektor bei 99,3 % der geschätzten Nettobeträge, und die Kommission geht von einem geringfügigen Nettominderverbrauch für die entkoppelten Direktbeihilfen aus.

3.2.2. Andere Direktbeihilfen (-54 Mio. EUR)

Die unterschiedliche Inanspruchnahme der bewilligten Mittel für andere Direktbeihilfen gegenüber dem Indikator zum 30. September 2013 ist auf den etwas langsameren Ausführungsrhythmus bei bestimmten Regelungen, insbesondere bei der gekoppelten besonderen Stützung gemäß Artikel 68 und den zusätzliche Zahlungen für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger, und die von einigen Mitgliedstaaten gemeldeten wesentlichen Berichtigungen zurückzuführen. Andererseits wurden die für die Zahlung von Direktbeihilfen im Rahmen der POSEI-Regelung zur Verfügung stehenden Mittel nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 des Rates überschritten, mit der eine einmalige Prämienzahlung für Bananenerzeuger im Haushaltsjahr 2013 genehmigt wurde.  

Trotz des Mehrverbrauchs im Rahmen der POSEI-Regelung geht die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem geringfügigen Minderverbrauch der Mittel für die Regelungen im Rahmen dieses Haushaltsartikels aus. 

3.3. Audit der Agrarausgaben 3.3.1. Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre (+200 Mio. EUR)

Alle Rechnungsabschlussbeschlüsse, die im Haushaltsjahr 2013 ergehen sollten, wurden von der Kommission erlassen. Als Ergebnis dieser Beschlüsse hat die Kommission positive Finanzkorrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von rund 6 Mio. EUR vorgenommen. Weitere voraussichtliche Korrekturen, die sich aus der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten ergeben, werden dem Fondsausschuss im November 2013 vorgelegt.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2013 die Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von -56 Mio. EUR vorgeschlagen hat, wobei diese Zahl auf der durchschnittlichen Ausführung in früheren Jahren basiert, da solche Korrekturen nicht voraussagbar sind. In dem im November erstellten neuen Haushaltsentwurf wurde dieser Betrag nach der fehlgeschlagenen ersten Schlichtung auf -100 Mio. EUR erhöht. Nach der Schlichtung am 5. Dezember 2012 nahm die Haushaltsbehörde schließlich den Haushaltsplan 2013 an, in dem dieser Betrag auf ‑ 200 Mio. EUR festgesetzt wurde.

Aufgrund der obengenannten Korrekturen und des negativen Ausgabenbetrags von ‑ 200 Mio. EUR muss die Kommission den Fehlbetrag an negativen Haushaltmitteln daher durch positive Haushaltsmittel ersetzen, die sie von anderen Haushaltsposten überträgt, um diesen Haushaltsposten 2013 abschließen zu können.

4. Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle in Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 30. September 2013 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 681,7 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen:

– Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 457,2 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres aufgrund des Ad-hoc-Konformitätsbeschlusses Nr. 42 der Kommission von August 2013 noch einige weitere größere Beträge erwartet werden;

– die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 144,4 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden;

– die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen zum Großteil abgeführt wurde, belaufen sich auf etwa 80,1 Mio. EUR.

Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2012 auf das Haushaltsjahr 2013 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf 1245,6 Mio. EUR (einschließlich des Restbetrags des befristeten Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie, der sich nach Leistung aller fälligen Zahlungen aus dem Fonds auf etwa 755 Mio. EUR beläuft). Dieser Betrag liegt damit um einiges über dem ursprünglich geschätzten Betrag von 905 Mio. EUR.

Die bis zum 30. September 2013 zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 1927,2 Mio. EUR, und es wird mit einem weiteren Anstieg bis zum Ende des Haushaltsjahres gerechnet. 

5. Schlussfolgerungen

Der bis zum 30. September 2013 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2013 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 1184,1 Mio. EUR überschreiten.

Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1927,2 Mio. EUR zur Verfügung, und im Verlauf des Jahres 2013 dürften noch weitere Beträge hinzukommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am Ende des Jahres verfügbar sein werden, sowie der mögliche Minderverbrauch in anderen Teilen des Haushalts zur Deckung des gesamten Mittelbedarfs für den Haushalt 2013, einschließlich des zu erwartenden Bedarfs für den Ausgleich der negativen Ausgaben der Rechnungsabschlüsse, ausreichen werden. Die Kommission geht ferner davon aus, dass die bewilligten Mittel des Haushalts 2013 sowie ein Teil der 2013 zusammengekommenen zweckgebundenen Einnahmen 2013 in Anspruch genommen werden. Der verbleibende Saldo dieser zweckgebundenen Einnahmen, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf 615 Mio. EUR veranschlagt wird, wird auf das kommende Haushaltsjahr 2014 übertragen und wurde bereits in dem derzeit der Haushaltsbehörde vorliegenden Berichtigungsschreiben Nr. 2/2014 berücksichtigt.

[1]                  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[2]                  Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden.

[3]                  Der als Prozentsatz des im Haushaltsplan veranschlagten Bedarfs berechnete Ausführungsstand der Mittel für die entkoppelten Direktbeihilfen schließt bei der Betriebsprämienregelung die zweckgebundenen Einnahmen ein.

ANHANG 1