ANHANG Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln - Stand 30.9.2013 /* COM/2013/0887 final */
1............ Einleitung. 2 2............ ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL.. 2 3............ Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung
des EGFL-Haushalts 2013. 3 4............ Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen
des EGFL.. 6 5............ Schlussfolgerungen. 7 Anhang 1: || Vorläufiger Verbrauch von EGFL-Mitteln – Stand 30.9.2013
1.
Einleitung
Der tatsächliche Stand der
Haushaltsmittelausführung für den Zeitraum vom 16. Oktober 2012 bis zum
30. September 2013, gemessen an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung
(EG) Nr. 1290/2005 des Rates[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in
Anhang 1 aufgeführt.
2.
ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN DES EGFL
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG)
Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von
Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur
Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen
können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben
verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste
Haushaltsjahr übertragen.[2] Der EGFL-Haushalt 2013
umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur
Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und
Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die
zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen
dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen
Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die
Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2013 berücksichtigte die Kommission
den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte
für das Jahr 2013 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten
Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde
hat den neuen Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten
zweckgebundenen Einnahmen angenommen. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2013 schätzte
die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf
1533 Mio. EUR. Im Einzelnen: –
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im
Laufe des Haushaltsjahres 2013 zusammenkommen dürften, wurde auf
628 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des
Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten wurden dabei jeweils 389 Mio. EUR bzw.
161 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit
78 Mio. EUR veranschlagt. –
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2012 auf
das Haushaltsjahr 2013 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden
mit 905 Mio. EUR angesetzt (einschließlich des Saldos des
Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie, der mit 675 Mio. EUR
veranschlagt wird). Im Haushalt 2013 hat die Kommission die
ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von
1533 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen: –
500 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor; –
1033 Mio. EUR für die
Betriebsprämienregelung. Für diese beiden Regelungen bewilligte die
Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge
in Höhe von 267 Mio. EUR bzw. 30 635 Mio. EUR. Die
Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen
entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 767 Mio. EUR
für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und
31 668 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung. In Anhang 1, der den vorläufigen
Haushaltsvollzug 2013 für die Zeit bis zum 30. September 2013 wiedergibt,
handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze für den Obst- und
Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die ursprünglich
bewilligten Mittel für diese beiden Regelungen (611 Mio. EUR bzw.
38 076 Mio. EUR) ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen.
Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze
im Haushaltsplan 2013 insgesamt auf 1111 Mio. EUR für den Obst-
und Gemüsesektor und auf 39 109 Mio. EUR für die entkoppelten
Direktbeihilfen.
3.
Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des
EGFL-Haushalts 2013
Der vorläufige Stand der Mittelausführung im
Zeitraum 16. Oktober 2012 bis 30. September 2013 ist in Anhang 1
dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG)
Nr. 1290/2005 des Rates erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als
Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel
eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen
und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2013 festzustellen sind.
3.1.
Marktstützungsmaßnahmen
Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den
Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 30. September 2013 um
313,4 Mio. EUR über den bewilligten Haushaltsmitteln. In dieser
Abweichung zeigt sich die Nettoauswirkung der kombinierten Verbrauchsmuster bei
den Mitteln für vor allem die Sektoren Obst und Gemüse, Wein, Schweinefleisch
und Geflügel.
3.1.1.
Obst und Gemüse (+ 403,2 Mio. EUR im
Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich
dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die
Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten
Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2013
zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten
siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der
Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 30. September 2013 auf
die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses
Sektors nicht umfassen. Eine Fußnote* in der Übersicht über den
vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung
aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. September 2013 auf die
Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors
veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für
diesen Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 611 Mio. EUR und
zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise 500 Mio. EUR zur
Verfügung stehen. Wäre der Indikator auf den für diesen Sektor veranschlagten
Gesamtbetrag von 1111 Mio. EUR angewandt worden, so wäre als
Nettoeffekt des erwarteten Minderverbrauchs der Mittel für die
Erzeugerorganisationen und das Schulobstprogramm und eines schnelleren
Mittelverbrauchs für die Beihilfe für Erzeugergemeinschaften ein Minderverbrauch
von –29,7 Mio. EUR zu verzeichnen. Angesichts des tatsächlichen und des erwarteten
Stands der Ausgaben der Mitgliedstaaten von 2013 für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen und die Regelung für die vorläufige Anerkennung geht die
Kommission unter Berücksichtigung der diesem Sektor zugewiesenen
zweckgebundenen Einnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die
insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung des Bedarfs in diesem
Sektor nicht ausreichen werden und zusätzliche Mittel zur vollständigen Deckung
des Bedarfs übertragen werden müssen.
3.1.2.
Weinbauerzeugnisse (- 48,4 Mio. EUR)
Eine Verlangsamung der Inanspruchnahme der
verfügbaren Mittel für den Weinsektor ergibt sich daraus, dass die Ausführung
der Mittel für den Weinsektor zu diesem Zeitpunkt des Haushaltsjahres in
einigen Mitgliedstaaten langsamer verlaufen ist als in der Vergangenheit,
während der Indikator auf dem historischen durchschnittlichen Zahlungsrhythmus
basiert. Die von der Kommission zur Erleichterung der Durchführung bestimmter
Maßnahmen vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsvorschriften über die Mittel für
den Weinsektor wurden vom Verwaltungsausschuss im Juli 2013 befürwortet. Die
Kommission geht daher davon aus, dass sich der Zahlungsrhythmus in den Mitgliedstaaten
gegen Ende des Jahres beschleunigen wird. Der derzeitige Minderverbrauch
beträgt in der Tat weniger als die Hälfte des im Juli 2013 festgestellten
Minderverbrauchs. Aufgrund zusätzlicher Informationen der Mitgliedstaaten geht
die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch davon aus, dass die
Haushaltsmittel 2013 für den Weinsektor fast vollständig ausgeführt werden.
3.1.3.
Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und
sonstige tierische Erzeugnisse (‑ 29,5 Mio. EUR)
Die geringere Inanspruchnahme der Mittel bei
diesem Artikel hängt mit der Situation im Geflügelsektor nach der Verringerung
der Höhe der Ausfuhrerstattungen im Oktober 2012 und im Februar 2013
und der endgültigen Abschaffung der Erstattungen im Juli 2013 zusammen. Da
bei den ausgeführten Mengen kein signifikanter Unterschied zu verzeichnen war,
dürfte der Gesamtverbrauch für diese Maßnahme niedriger ausfallen als bei der
Aufstellung des Haushaltsplans 2013 geschätzt wurde, sodass am Ende des Jahres
bei diesem Haushaltsartikel ein Minderverbrauch zu verzeichnen wäre.
3.2.
Direktbeihilfen
Gegenüber dem Indikator zum 30. September
2013 wurden mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen,
wobei sich der Mehrverbrauch auf zusammen 704,6 Mio. EUR beläuft.
3.2.1.
Entkoppelte Direktbeihilfen
(+759,2 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
Bezüglich der bewilligten Mittel ist bei der
Betriebsprämienregelung ein Mehrverbrauch festzustellen, der durch die
Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 30. September 2013 auf die
bewilligten Haushaltsmittel bedingt ist, welche die diesem Sektor zugewiesenen
Einnahmen nicht umfassen. Eine Fußnote* in der Übersicht über den
vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung
aussehen würde, wenn der Indikator zum 30. September 2013 auf die
Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten
Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften
insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte Haushaltsmittel von 38 076 Mio. EUR
und zweckgebundene Einnahmen von 1033 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Wäre der Indikator also auf den für entkoppelte Direktbeihilfen veranschlagten
Gesamtbetrag von 39 109 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein
Minderverbrauch von 273,6 Mio. EUR zu verzeichnen. Diese Abweichung ergibt sich aus der Einrichtung
des Indikators für die Betriebsprämienregelung (basierend auf dem
Zahlungsrhythmus im Jahr 2012 unter gleichzeitiger Berücksichtigung der
tatsächlichen Zahlungen in den ersten beiden Monaten des Jahres) und beläuft
sich derzeit auf 100 % gegenüber der tatsächlichen Ausführung bis zum
30. September 2013 in Höhe von 99,2 %[3]. Andererseits liegt der Mittelverbrauch der Mitgliedstaaten für die
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung bereits um ca. 0,2 %
über den im Haushalt für die Regelung veranschlagten Mitteln. Bei der
entkoppelten besonderen Stützung gemäß Artikel 68 dürfte der
Mittelverbrauch der Mitgliedstaaten im Jahr 2013 den bewilligten
Haushaltsmitteln entsprechen. Die Kommission geht davon aus, dass die
verfügbaren Mittel und zweckgebundene Einnahmen für den tatsächlichen
Haushaltsvollzug bei diesem Artikel ausreichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
liegt die tatsächliche Ausführung für diesen Sektor bei 99,3 % der geschätzten
Nettobeträge, und die Kommission geht von einem geringfügigen
Nettominderverbrauch für die entkoppelten Direktbeihilfen aus.
3.2.2.
Andere Direktbeihilfen (-54 Mio. EUR)
Die unterschiedliche Inanspruchnahme der
bewilligten Mittel für andere Direktbeihilfen gegenüber dem Indikator zum
30. September 2013 ist auf den etwas langsameren Ausführungsrhythmus bei
bestimmten Regelungen, insbesondere bei der gekoppelten besonderen Stützung
gemäß Artikel 68 und den zusätzliche Zahlungen für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger,
und die von einigen Mitgliedstaaten gemeldeten wesentlichen Berichtigungen
zurückzuführen. Andererseits wurden die für die Zahlung von Direktbeihilfen im
Rahmen der POSEI-Regelung zur Verfügung stehenden Mittel nach der Annahme der
Verordnung (EU) Nr. 228/2013 des Rates überschritten, mit der eine
einmalige Prämienzahlung für Bananenerzeuger im Haushaltsjahr 2013 genehmigt
wurde. Trotz des Mehrverbrauchs im Rahmen der
POSEI-Regelung geht die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem
geringfügigen Minderverbrauch der Mittel für die Regelungen im Rahmen dieses
Haushaltsartikels aus.
3.3.
Audit der Agrarausgaben
3.3.1.
Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre
(+200 Mio. EUR)
Alle
Rechnungsabschlussbeschlüsse, die im Haushaltsjahr 2013 ergehen sollten,
wurden von der Kommission erlassen. Als Ergebnis dieser Beschlüsse hat die
Kommission positive Finanzkorrekturen zugunsten der Mitgliedstaaten in Höhe von
rund 6 Mio. EUR vorgenommen. Weitere voraussichtliche Korrekturen,
die sich aus der Nichteinhaltung von Zahlungsfristen durch die Mitgliedstaaten
ergeben, werden dem Fondsausschuss im November 2013 vorgelegt. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die
Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben zum Haushaltsplan 2013 die
Einplanung von Mitteln aus Finanzkorrekturen in Höhe von -56 Mio. EUR
vorgeschlagen hat, wobei diese Zahl auf der durchschnittlichen Ausführung in
früheren Jahren basiert, da solche Korrekturen nicht voraussagbar sind. In dem
im November erstellten neuen Haushaltsentwurf wurde dieser Betrag nach der
fehlgeschlagenen ersten Schlichtung auf -100 Mio. EUR erhöht. Nach
der Schlichtung am 5. Dezember 2012 nahm die Haushaltsbehörde schließlich
den Haushaltsplan 2013 an, in dem dieser Betrag auf ‑ 200 Mio. EUR
festgesetzt wurde. Aufgrund der obengenannten Korrekturen und des
negativen Ausgabenbetrags von ‑ 200 Mio. EUR muss die
Kommission den Fehlbetrag an negativen Haushaltmitteln daher durch positive
Haushaltsmittel ersetzen, die sie von anderen Haushaltsposten überträgt, um
diesen Haushaltsposten 2013 abschließen zu können.
4.
Vollzug der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL
Aus der Tabelle in
Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 30. September 2013 zweckgebundene
Einnahmen in Höhe von 681,7 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im
Einzelnen: –
Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen
aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf
457,2 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres aufgrund des
Ad-hoc-Konformitätsbeschlusses Nr. 42 der Kommission von August 2013
noch einige weitere größere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf etwa 144,4 Mio. EUR, wobei bis
zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen
zum Großteil abgeführt wurde, belaufen sich auf etwa 80,1 Mio. EUR. Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2012 auf das
Haushaltsjahr 2013 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf
1245,6 Mio. EUR (einschließlich des Restbetrags des befristeten Umstrukturierungsfonds
für die Zuckerindustrie, der sich nach Leistung aller fälligen Zahlungen aus
dem Fonds auf etwa 755 Mio. EUR beläuft). Dieser Betrag liegt damit
um einiges über dem ursprünglich geschätzten Betrag von 905 Mio. EUR. Die bis zum 30. September 2013 zur
Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen
sich somit auf 1927,2 Mio. EUR, und es wird mit einem weiteren
Anstieg bis zum Ende des Haushaltsjahres gerechnet.
5.
Schlussfolgerungen
Der bis zum 30. September 2013 zu
verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2013 zeigt,
dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den
Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 1184,1 Mio. EUR
überschreiten. Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe
von 1927,2 Mio. EUR zur Verfügung, und im Verlauf des
Jahres 2013 dürften noch weitere Beträge hinzukommen. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass der Betrag der zweckgebundenen
Einnahmen, die am Ende des Jahres verfügbar sein werden, sowie der mögliche
Minderverbrauch in anderen Teilen des Haushalts zur Deckung des gesamten
Mittelbedarfs für den Haushalt 2013, einschließlich des zu erwartenden Bedarfs
für den Ausgleich der negativen Ausgaben der Rechnungsabschlüsse, ausreichen
werden. Die Kommission geht ferner davon aus, dass die bewilligten Mittel des
Haushalts 2013 sowie ein Teil der 2013 zusammengekommenen zweckgebundenen
Einnahmen 2013 in Anspruch genommen werden. Der verbleibende Saldo dieser
zweckgebundenen Einnahmen, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf
615 Mio. EUR veranschlagt wird, wird auf das kommende Haushaltsjahr
2014 übertragen und wurde bereits in dem derzeit der Haushaltsbehörde
vorliegenden Berichtigungsschreiben Nr. 2/2014 berücksichtigt. [1] ABl.
L 209 vom 11.8.2005, S. 1. [2] Gemäß
Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan
der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar
folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung
sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln
des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden. [3] Der als Prozentsatz des
im Haushaltsplan veranschlagten Bedarfs berechnete Ausführungsstand der Mittel
für die entkoppelten Direktbeihilfen schließt bei der Betriebsprämienregelung
die zweckgebundenen Einnahmen ein. ANHANG 1