MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über den gemeinsamen Bericht der Kommission und des US-Finanzministeriums über den Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten gemäß Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus /* COM/2013/0843 final - 2014/ () */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über den gemeinsamen Bericht der Kommission
und des US-Finanzministeriums über den Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten
gemäß Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den
Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten
und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten
von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des
Terrorismus
Rechtsgrundlage
In
Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens zwischen
der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die
Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der
Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des
Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen, im
Folgenden „Abkommen“) haben die Europäische Kommission und das
US-Finanzministerium „unter besonderer Berücksichtigung des Nutzens von Daten,
die mehrere Jahre lang gespeichert werden, und der einschlägigen Informationen,
die bei der gemeinsamen Überprüfung nach Artikel 13 erlangt worden sind“, einen
gemeinsamen Bericht über den Nutzen der im Rahmen des Programms zum Aufspüren
der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) bereitgestellten Daten (im Folgenden „Bericht“)
erstellt.
Vorgehensweise
Die Modalitäten
des Berichts wurden gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem
US-Finanzministerium nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 6 des
Abkommens festgelegt. Die Europäische
Kommission und das US-Finanzministerium nahmen im Dezember 2012 Gespräche über
die Modalitäten, das Mandat und die Methoden, die für den Bericht gelten
sollten, auf. Am 25. Februar 2013 kamen die Überprüfungsteams in Washington
zusammen, um über die Erstellung des Berichts zu beraten, und beraumten eine
zweite Zusammenkunft für den 14. Mai 2013 in den Räumlichkeiten von Europol in
Den Haag an. Bei dieser Zusammenkunft der Teams aus der EU und den USA waren
auch Vertreter von Europol zugegen, um die bis dahin erfolgten vorbereitenden
Arbeiten aller Parteien und die nächsten Schritte zu erörtern. Auf Seiten der
EU hielt die Europäische Kommission am 13. Mai 2013 eine vertrauliche
Zusammenkunft mit Vertretern der Mitgliedstaaten ab. Die Mitgliedstaaten und
Europol haben schriftliche Beiträge unterbreitet, die bei der Erstellung des Berichts
geprüft und berücksichtigt wurden. Europol legte zu diesem Zweck allen
betroffenen Mitgliedstaaten einen Fragebogen vor, um sachdienliche
Informationen für seinen Beitrag zum vorliegenden Bericht einzuholen. Mit Hilfe
des Fragebogens sollte anhand konkreter Ermittlungsfälle der zuständigen
Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten ein aktueller Überblick über den
zusätzlichen Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten erlangt werden. Zwischen dem 1. Februar
und dem 24. Mai 2013 hat das US-Überprüfungsteam Terrorfahnder in
verschiedenen Behörden befragt, Terrorismusbekämpfungsfälle geprüft, in denen
im Rahmen des TFTP gewonnene Informationen verwendet wurden, und mehr als 1 000
TFTP-Berichte analysiert, um den Nutzen der aus den TFTP-Daten gewonnenen
Erkenntnisse zu ermitteln.
Inhalt des Berichts
Die im Bericht
genannten Informationen wurden vom US-Finanzministerium, von Europol und von den
Mitgliedstaaten bereitgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die
Verwendung der bereitgestellten TFTP-Daten und der Wert dieser Daten für
Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung in den USA und in der EU. Der
Bericht enthält zahlreiche konkrete Beispiele, in denen sich TFTP-Daten,
einschließlich Daten, die mindestens drei Jahre lang gespeichert wurden, seit
Inkrafttreten des Abkommens am 1. August 2010 bei Ermittlungen im Rahmen
der Terrorismusbekämpfung in den USA und der EU als wertvoll erwiesen haben.
Zusätzlich zu diesem Bericht wurden im Zusammenhang mit zwei gemeinsamen
Überprüfungen, die im Februar 2011 bzw. Oktober 2012 gemäß Artikel 13 des
Abkommens durchgeführt wurden, weitere Beispiele für den Nutzen und den Wert
der TFTP-Daten vorgelegt. Insgesamt wird mit diesen konkreten Sachinformationen
ein großer Schritt zur weiteren Erläuterung der Funktionsweise und des Nutzens
des TFTP getan. In dem Bericht
wird auch die Methode der Bewertung der Speicherfristen durch das
US-Finanzministerium und zur Löschung nicht extrahierter Daten erläutert. Außerdem wird in
dem Bericht aufgezeigt, dass die bereitgestellten TFTP-Daten, einschließlich
Daten, die mehrere Jahre lang gespeichert wurden, einen besonders wertvollen
Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus in den USA, Europa und anderswo
geleistet haben. Im Anhang der
vorliegenden Mitteilung übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament
und dem Rat den gemeinsamen Bericht. ANHANG Gemeinsamer
Bericht der Kommission und des US-Finanzministeriums über den Nutzen der
bereitgestellten TFTP-Daten gemäß Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über
die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der
Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des
Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus zur Mitteilung
der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den
gemeinsamen Bericht der Kommission und des US-Finanzministeriums über den
Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten gemäß Artikel 6 Absatz 6 des
Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von
Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung
aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die
Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
Zusammenfassung
In
Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens zwischen der
Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die
Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der
Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des
Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWIFT-Abkommen, im
Folgenden „Abkommen“) haben die Europäische Kommission und das
US-Finanzministerium „unter besonderer Berücksichtigung des Nutzens von Daten,
die mehrere Jahre lang gespeichert werden, und der einschlägigen Informationen,
die bei der gemeinsamen Überprüfung nach Artikel 13 erlangt worden sind“, einen
gemeinsamen Bericht über den Nutzen der im Rahmen des Programms zum Aufspüren
der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) bereitgestellten Daten erstellt. Die
Informationen in diesem Bericht wurden vom US-Finanzministerium, von Europol
und den Mitgliedstaaten bereitgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die
Verwendung der bereitgestellten TFTP-Daten und der Wert dieser Daten für
Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung in den USA und in der EU. Der
Bericht enthält zahlreiche konkrete Beispiele, in denen sich TFTP-Daten,
einschließlich Daten, die mindestens drei Jahre lang gespeichert wurden, seit
Inkrafttreten des Abkommens am 1. August 2010 bei Ermittlungen im Rahmen
der Terrorismusbekämpfung in den USA und der EU als wertvoll erwiesen haben. Zusätzlich
zu diesem Bericht wurden im Zusammenhang mit zwei gemeinsamen Überprüfungen,
die im Februar 2011 bzw. Oktober 2012 gemäß Artikel 13 des Abkommens
durchgeführt wurden, weitere Beispiele für den Nutzen und den Wert der
TFTP-Daten vorgelegt. Insgesamt wird mit diesen konkreten Sachinformationen ein
großer Schritt zur weiteren Erläuterung der Funktionsweise und des Nutzens des
TFTP getan. In dem Bericht
wird auch die Methode der Bewertung der Speicherfristen durch das
US-Finanzministerium und zur Löschung nicht extrahierter Daten erläutert. Außerdem wird in
dem Bericht aufgezeigt, dass die bereitgestellten TFTP-Daten, einschließlich
Daten, die mehrere Jahre lang gespeichert wurden, einen besonders wertvollen
Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus in den USA, Europa und anderswo
geleistet haben. 2.
Hintergrund Das US-Finanzministerium
hat das TFTP kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
aufgelegt, als es damit begonnen hatte, rechtlich bindende Anordnungen gegen
einen Anbieter von Zahlungsverkehrsdatendiensten zu erlassen und von ihm die
Herausgabe von in den USA gespeicherten Zahlungsverkehrsdaten zu verlangen, die
ausschließlich für die Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung
verwendet werden sollten. Bis Ende 2009 hatte der Anbieter die relevanten
Zahlungsverkehrsdaten auf zwei identischen Servern in Europa und in den USA
gespeichert. Am 1. Januar 2010 hat er die Umstellung auf eine neue
Nachrichtenarchitektur vorgenommen, die aus zwei Verarbeitungszonen - eine in
den USA und eine in der Europäischen Union - besteht. Um die Kontinuität des
TFTP unter diesen neuen Voraussetzungen zu gewährleisten, wurde ein neues
Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA in diesem Bereich als
notwendig erachtet. Nachdem eine ursprüngliche Fassung des Abkommens keine
Zustimmung durch das Europäische Parlament erhalten hatte, wurde eine
überarbeitete Fassung ausgehandelt und im Sommer 2010 vereinbart. Das
Europäische Parlament hat seine Zustimmung am 8. Juli 2010 erteilt, die
Billigung durch den Rat erfolgte am 13. Juli 2010, und das Abkommen ist am
1. August 2010 in Kraft getreten. In
diesem Abkommen wird Europol eine zentrale Rolle eingeräumt. So liegt es in
dessen Zuständigkeit, eine Kopie des Ersuchens zusammen mit etwaigen
ergänzenden Dokumenten entgegenzunehmen und zu prüfen, ob das Ersuchen aus den
USA den Anforderungen von Artikel 4 genügt, darunter auch der Vorgabe, das
Ersuchen so eng wie möglich zu fassen ist, um die Menge der angeforderten Daten
auf ein Minimum zu beschränken. Sobald Europol bestätigt hat, dass das Ersuchen
den genannten Anforderungen genügt, ist der Anbieter befugt und verpflichtet,
die Daten dem US-Finanzministerium bereitzustellen. Europol hat keinen direkten
Zugriff auf die vom Datenanbieter an das US-Finanzministerium übermittelten
Daten und führt keine Suchabfragen in den TFTP-Daten durch. Nach
Maßgabe des Abkommens sind alle TFTP-Suchabfragen eng zu fassen und müssen auf
der Grundlage bereits vorliegender Informationen oder Anhaltspunkte gestellt
werden, die die Annahme stützen, dass der Gegenstand der Abfrage einen Bezug zu
Terrorismus oder Terrorismusfinanzierung hat. Gemäß Artikel 12 des
Abkommens werden die TFTP-Abfragen von unabhängigen Aufsehern überwacht, die
befugt sind, zu weit gefasste oder alle anderen Suchabfragen zu sperren, die
gegen die in Artikel 5 vorgesehenen strengen Garantien und Kontrollen
verstoßen. Laut Artikel 13
des Abkommens sind in regelmäßigen Abständen gemeinsame Überprüfungen der
Garantien, Kontrollen und Gegenseitigkeitsbestimmungen durch Überprüfungsteams
aus der Europäischen Union und den USA vorzunehmen, denen auch die Europäische
Kommission, das US-Finanzministerium und Vertreter zweier Datenschutzbehörden
aus EU-Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls Sachverständige für Sicherheits-
und Datenschutzfragen sowie Personen mit Erfahrung in Justizangelegenheiten
angehören. Zwei gemeinsame Überprüfungen wurden bereits durchgeführt, und eine
dritte ist für 2014 geplant. Bei beiden gemeinsamen Überprüfungen wurden Fälle
untersucht, in denen aus TFTP-Daten gewonnene Erkenntnisse für die Verhütung,
Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Terrorismus oder
Terrorismusfinanzierung verwendet worden sind. Im
Verlauf der ersten gemeinsamen Überprüfung im Februar 2011 hat das US-Finanzministerium
zahlreiche Beispiele (Verschlusssachen) für schwere Fälle von Terrorismus
vorgelegt, in denen im Rahmen des TFTP gewonnene Informationen Verwendung gefunden
haben. Im ersten gemeinsamen Überprüfungsbericht wird der Wert der TFTP-Daten
anerkannt und festgestellt, dass die Zahl der seit dem Start des Programms und
dem Inkrafttreten des Abkommens gelieferten Hinweise den anhaltenden Nutzen für
die weltweite Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus oder seiner Finanzierung
widerspiegelt, wobei das Augenmerk vor allem auf die USA und die Europäische
Union gerichtet war.[1] Im Zuge der
zweiten gemeinsamen Überprüfung des Abkommens im Oktober 2012 stellte das US-Finanzministerium
einen Anhang mit 15 konkreten Beispielen von Ermittlungen im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung bereit, bei denen TFTP-Daten von entscheidender Bedeutung
waren.[2]
Das Fazit des zweiten gemeinsamen Überprüfungsberichts lautete, dass sich Europol
und die Mitgliedstaaten zunehmend des Nutzens der TFTP-Daten bei der Verhütung
und Bekämpfung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung in der EU[3]
bewusst sind und von ihnen auf der Grundlage von Gegenseitigkeitsvereinbarungen
immer stärker profitieren.[4] Gemäß Artikel 6 Absatz 6
des Abkommens erstellen die Europäische Kommission und das US-Finanzministerium
spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens einen gemeinsamen
Bericht über den Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten und berücksichtigen
dabei insbesondere den Nutzen von Daten, die mehrere Jahre lang gespeichert
werden, sowie einschlägige Informationen, die bei der gemeinsamen Überprüfung
nach Artikel 13 erlangt worden sind. 3.
Verfahrensfragen Die Modalitäten für diesen Bericht wurden gemeinsam
von der Europäischen Kommission und dem US-Finanzministerium in Übereinstimmung
mit Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens festgelegt. Die Europäische Kommission und das US-Finanzministerium
nahmen im Dezember 2012 Gespräche über die Modalitäten, das Mandat und die
Methoden, die für den Bericht gelten sollten, auf. Am 25. Februar 2013 kamen
die Überprüfungsteams in Washington, D.C., zusammen, um über die Erstellung des
Berichts zu beraten, und beraumten eine zweite Zusammenkunft für den 14. Mai
2013 in den Räumlichkeit von Europol in Den Haag an. Bei dieser Zusammenkunft
der Teams aus der EU und den USA waren auch Vertreter von Europol zugegen, um
die bis dahin erfolgten vorbereitenden Arbeiten aller Parteien und die nächsten
Schritte zu erörtern. Auf Seiten der EU hielt die
Europäische Kommission am 13. Mai 2013 eine vertrauliche Zusammenkunft mit
Vertretern der Mitgliedstaaten ab. Die Mitgliedstaaten und Europol haben
schriftliche Beiträge unterbreitet, die bei der Erstellung des vorliegenden
Berichts geprüft und berücksichtigt wurden. Europol legte zu diesem Zweck allen
betroffenen Mitgliedstaaten einen Fragebogen vor, um sachdienliche
Informationen für seinen Beitrag zum vorliegenden Bericht einzuholen. Mit
Hilfe des Fragebogens sollte anhand konkreter Ermittlungsfälle der zuständigen
Behörden in den jeweiligen Mitgliedstaaten ein aktueller Überblick über den
zusätzlichen Nutzen der bereitgestellten TFTP-Daten erlangt werden. Zwischen dem 1. Februar
und dem 24. Mai 2013 hat das US-Überprüfungsteam Terrorfahnder in
verschiedenen Behörden befragt, Terrorismusbekämpfungsfälle geprüft, in denen im
Rahmen des TFTP gewonnene Informationen verwendet wurden, und mehr als 1000
TFTP-Berichte analysiert, um den Nutzen der aus den TFTP-Daten gewonnenen
Erkenntnisse zu ermitteln. Die Beispiele in
diesem Bericht stammen aus streng vertraulichen Ermittlungen, von denen manche noch
nicht abgeschlossen sind. Einige Informationen wurden daher zensiert, um die
Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen. 4.
Nutzen
der bereitgestellten TFTP-Daten Seit der
Einführung des TFTP im Jahre 2001 wurden den für Terrorismusbekämpfung
zuständigen Behörden zehntausende sachdienliche Hinweise und über 3000 Berichte
(mit einer Vielzahl von aus den TFTP-Daten gewonnenen Hinweisen), darunter mehr
als 2100 an europäische Behörden übergebene Berichte, bereitgestellt.[5] Bei der
Aufklärung der Terrorangriffe größeren Ausmaßes, die in den vergangenen zehn
Jahren durchgeführt wurden bzw. geplant waren, wurde in der Mehrzahl der Fälle
auf das TFTP zurückgegriffen: Nach Abschluss
des Abkommens: ·
Bombenanschläge
auf den Boston-Marathon im April 2013;
Anschlagsdrohungen
im Zusammenhang mit den Olympischen Sommerspielen in London im Jahre 2012;
der
geplante Mordanschlag auf den Botschafter Saudi-Arabiens in den USA 2011;
die Anschläge
von Anders Breivik im Juli 2011 in Norwegen und
die Autobombenanschläge
bei den Feierlichkeiten anlässlich des nigerianischen Unabhängigkeitstages
im Oktober 2010.
Vor Abschluss
des Abkommens:
Terroranschläge
auf Fußballfans in Kampala (Uganda), die ein Weltmeisterschaftsspiel
verfolgten, im Juli 2010;
die
Anschläge auf Hotels in Jakarta im Juli 2009;
mehrfache
Entführungen und Geiselnahmen durch die Al-Shabaab-Miliz - darunter die
Entführung des unter belgischer Flagge fahrenden Frachters MV Pompei;
die
Anschläge im Mumbai vom November 2008;
die
geplanten Anschläge der Islamischen Dschihad-Union im September 2007 in
Deutschland;
der
geplante Anschlag auf den John-F.-Kennedy-Flughafen in New York 2007;
der
geplante Flüssigsprengstoff-Anschlag auf transatlantische Flüge im Jahre 2006;
die
Bombenanschläge in London im Juli 2005;
der als
terroristischer Akt eingestufte Mord an Theo van Gogh im November 2005;
die
Bombenanschläge auf Züge in Madrid im März 2004 und
die
Bombenanschläge auf Bali im Oktober 2002.
Die Überprüfungsteams aus der EU und den USA haben
sich von Europol und dem US-Finanzministerium sowie weiteren Behörden über den
Nutzen der TFTP-Daten unterrichten lassen. Terrorfahnder stellten fest, dass im
Rahmen des TFTP einzigartige, hochpräzise Informationen erfasst würden, die für
das Aufspüren terroristischer Netzwerke und die Aufdeckung neuer Formen der
Terrorismusfinanzierung von unschätzbarem Wert seien. In Fällen, in denen zu
einem Terrorverdächtigen neben seinem Namen oder seiner Kontonummer nur wenige
Daten vorliegen, könnten mit Hilfe der im Rahmen des TFTP gewonnenen
Informationen entscheidende Angaben wie Aufenthaltsort, finanzielle Transaktionen
und Mittäter ermittelt werden. Der besondere Nutzen des TFTP sei in der Genauigkeit
der Informationen über die Bankgeschäfte begründet, weil es im Interesse der
betreffenden Personen liege, korrekte Informationen zu übermitteln, damit die
Gelder den richtigen Empfänger erreichten. Die Mehrzahl der
Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung stützt sich auf die Sammlung,
den Austausch und die Analyse großer Informationsmengen aus mehreren Quellen. Ausgehend
von den Erfahrungen bei der Durchführung des Abkommens, der Zusammenarbeit mit
den Behörden der Mitgliedstaaten bei einer Vielzahl von Ermittlungen im Rahmen
der Terrorismusbekämpfung und dem allgemeinen hohen Kompetenzniveau in den
Bereichen Terrorismus und Sammlung von Finanzinformationen wird TFTP-Daten als
einzigartigem Instrument für die Bereitstellung aktueller, genauer und
verlässlicher Informationen über Aktivitäten im Zusammenhang mit mutmaßlichen
Akten der Finanzierung und Planung von Terroranschlägen ein sehr hoher
Stellenwert beigemessen. In diesem
Zusammenhang wurden US-Terrorfahnder aus verschiedenen Behörden, an die gemäß
dem Abkommen im Rahmen des TFTP gewonnene Informationen übermittelt werden, zu
ihrer Meinung über den Nutzen des Programms für ihre Ermittlungen befragt. Die
befragten Ermittler waren sich darin einig, dass das TFTP wertvolle
Informationen zum Aufspüren und Verfolgen von Terroristen und der sie
unterstützenden Netzwerken liefert. Sie stellten ferner fest, dass das TFTP
einen wichtigen Einblick in die finanziellen Netzwerke einiger der weltweit
gefährlichsten Terrororganisationen bietet, darunter Al-Qaida, Al-Qaida im
islamischen Maghreb (AQIM), Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP), Al-Shabaab,
Islamische Dschihad-Union (IJU), Islamische Bewegung Usbekistan (IMU) und die
Al-Quds-Einheiten der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC-QF). Die Ermittler führten
aus, dass sie mit Hilfe der im Rahmen des TFTP gewonnenen Informationen neue
Finanzströme und bisher unbekannte Mitglieder feststellen, Rädelsführer und
Decknamen mit terroristischen Vereinigungen in Verbindung bringen, bereits
vorliegende Erkenntnisse überprüfen/belegen und Informationen bereitstellen
können, mit denen sich neue Ermittlungsziele erkennen lassen. Mehrere der
befragten Ermittler wiesen darauf hin, dass sie mit den aus dem TFTP gewonnenen
Finanztransaktionsdaten Informationslücken schließen und Verbindungen
herstellen konnten, die sich aus anderen Quellen nicht ergeben hätten. Terroristische
Gruppen sind aus verschiedenen Gründen auf einen stetigen Mittelfluss
angewiesen, u. a. um Helfer zu bezahlen und Bestechungsgelder zu zahlen, Reisevorkehrungen
zu treffen, neue Mitglieder zu rekrutieren und auszubilden, Dokumente zu
fälschen, Waffen zu erwerben und Anschläge auszuüben. Von den Terrorfahndern
wird eine Vielzahl von Datensätzen genutzt, um derartige Operationen
aufzudecken und zu unterbinden. Es kann allerdings Informationslücken geben,
aufgrund derer die Ermittler die Netzwerke nicht in ihrem vollen Umfang
überblicken können. Über das TFTP erhalten die Ermittler genaue
Zahlungsverkehrsinformationen, darunter u. a. Kontonummern, Bankleitzahlen,
Namen, Anschriften, Transaktionsbeträge, Datumsangaben, E-Mail-Adressen und
Telefonnummern. Anhand dieser Informationen können die Ermittler finanzielle
Unterstützungsnetze für Terroristen sowie zuvor unbekannte Anhänger ausfindig
machen. In einem Fall im Jahre 2012 wurde beispielsweise mit Hilfe von im
Rahmen des TFTP gewonnenen Informationen ermittelt, dass ein bekannter
mutmaßlicher Terrorist zu den Unterzeichnern des Kontos einer Organisation
gehörte, über das mehrere verdächtige Transaktionen abgewickelt worden waren. In
weiteren Prüfungen im Rahmen des TFTP konnten auch Geldflüsse zwischen dieser
Organisation und einem weiteren Unternehmen nachgewiesen werden, das sich der
materiellen Unterstützung weiterer Terrorgruppen in dem betreffenden
geographischen Gebiet verdächtig gemacht hatte. Informationen,
die im Rahmen des TFTP gewonnen wurden, können Hinweise liefern, mit deren
Hilfe Personen ermittelt und lokalisiert werden, die an Terrornetzwerken
beteiligt sind, und es kann der Nachweis finanzieller Tätigkeiten zur
Unterstützung terroristischer Angriffe erbracht werden. So ist es
beispielsweise möglich, den Aufenthaltsort eines Verdächtigen ausfindig zu
machen, indem geprüft wird, wann und wo er in einer anderen Stadt oder einem anderen
Land als seinem letzten bekannten Aufenthaltsort ein Bankkonto aufgelöst
und/oder ein neues Konto eröffnet hat. Dies dient als eindeutiger Hinweis auf
einen Wohnortwechsel. Allerdings war es selbst in Fällen, in denen ein
Verdächtiger seinen Aufenthaltsort geändert und statt eines neuen Bankkontos
weiterhin das „alte“ Konto verwendet hat (z. B. über Online-Banking),
möglich, den Umzug beispielsweise durch die Ermittlung von Zahlungen für
bestimmte Waren oder Dienstleistungen (z. B. für Reparaturen oder Wartungsarbeiten
oder andere Tätigkeiten, die in der Regel am Wohnort einer Person ausgeführt
werden) nachzuweisen. Dank der Genauigkeit der TFTP-Daten konnten Verdächtige
auch dann, wenn sie bei ihren Bankgeschäften besonders vorsichtig vorgingen,
über Zahlungen und Einkäufe lokalisiert werden, die enge Gefährten getätigt
hatten. Das TFTP kann wichtige Informationen über das Ortswechselverhalten mutmaßlicher
Terroristen und der Art der Ausgaben, die sie tätigen, liefern. Auch
Inaktivität auf einem oder mehreren Bankkonten eines mutmaßlichen Terroristen
liefert einen Anhaltspunkt dafür, dass der Verdächtige das Land möglicherweise verlassen
hat. Mithilfe des
TFTP war es möglich, Informationen über des Terrorismus oder der
Terrorismusfinanzierung in Drittstaaten verdächtige US- und EU-Bürger und ‑Gebietsansässige
in Fällen zu erlangen, in denen auf Rechtshilfeersuchen nicht fristgemäß
reagiert wurde. In einem Fall im Jahre 2010 hat das TFTP dazu beigetragen,
einen in der EU ansässigen Terrorverdächtigen ausfindig zu machen, der die EU
verlassen hatte. Die Person wurde als neuer Kontoinhaber in einem Land im Nahen
Osten ausgemacht. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde bestätigt, dass sich
die Person tatsächlich in diesem Drittstaat niedergelassen hatte, sodass die
Ermittlungskapazitäten gezielt auf die Untermauerung eines entsprechenden
internationalen Haftbefehls ausgerichtet werden konnten. In einem
weiteren Fall wurden die TFTP-Daten bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit
dem französischen Staatsangehörigen Rachid Benomari genutzt, dem die Anwerbung
und Mittelbeschaffung für Al-Qaida und Al-Shabaab zur Last gelegt wurde. Benomari
wurde zusammen mit zwei Al-Shabaab-Angehörigen wegen der illegalen Einreise
nach Kenia im Juli 2013 verhaftet. Gegen Benomari und Komplizen läuft in der EU
eine Klage wegen terroristischer Betätigung, und Interpol hat eine Rote Notiz
zur Festnahme Benomaris herausgegeben. Anhand von im Rahmen des TFTP gewonnenen
Informationen konnten Ermittler an Benomaris Kontonummer gelangen und zuvor
unbekannte Finanzpartner ausmachen. Das Finanzministerium hat Europol diese
Informationen auf der Grundlage eines Ersuchens gemäß Artikel 10
bereitgestellt. In zahlreichen
Fällen war es Terrorfahndern mit Hilfe von im Rahmen des TFTP gewonnenen
Informationen möglich, präzise Hinweise zum richtigen Zeitpunkt vorzulegen und die
Ermittlungen auf diese Weise voranzubringen. So wurden im Rahmen des TFTP gewonnene
Informationen beispielsweise verwendet, um die Finanzierungsquellen für den von
Manssor Arbabsiar und den Islamischen Revolutionsgarden (IRGC-QF) geplanten Mordanschlag
auf den Botschafter Saudi-Arabiens in den USA im Jahr 2011 aufzudecken.[6] Mit
Hilfe des TFTP konnten die Ermittler eine Überweisung in Höhe von 100 000 USD
von einer nichtiranischen ausländischen Bank auf ein Bankkonto in den USA und
anschließend auf das Konto der von Arbabsiar für die Ausführung des Attentats
rekrutierten Person nachweisen. Arbabsiar wurde verhaftet, hat sich daraufhin
schuldig bekannt und wurde zu einer 25-jährigen Haftstrafe verurteilt. Mit dem TFTP
konnte auch ein Beitrag zu den Ermittlungen gegen die Al-Nusra-Front (ANF)
geleistet werden, die vom Al-Qaida-Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen sowie von den USA und der Europäischen Union als Tarnorganisation
von Al-Qaida im Irak eingestuft wurde, was das von der UNO angeordnete
Einfrieren aller weltweiten Vermögenswerte dieser Organisation zur Folge hatte.
Seit September 2011 hat sich die ANF zu mehr als 1100 Terrorangriffen bekannt,
bei denen Hunderte von Syrern verwundet oder getötet worden sind. Nach mit
Hilfe des TFTP gewonnenen Informationen erhielt ein im Nahen Osten
niedergelassener Mittelbeschaffer von Spendern aus mindestens 20 Ländern,
darunter aus Deutschland, Frankreich, Irland, den Niederlanden, Schweden,
Spanien und dem Vereinigten Königreich, für die ANF seit 2012 Gelder in Höhe
von mehr als 1,4 Mio. EUR in zahlreichen Währungen. US-Terrorfahnder
haben diese Informationen an für Terrorismusbekämpfung zuständige Behörden
weltweit, auch in Europa und im Nahen Osten, weitergeleitet. In mindestens
einem Fall hat ein Drittstaat um weitere TFTP-Suchabfragen zur Unterstützung
weiterer Ermittlungen ersucht. Das
Finanzministerium nutzt das TFTP auch weiterhin, um die Ausbildung von in der EU
ansässigen Terroristen in Syrien zu untersuchen. Analysten des
Finanzministeriums auf dem Gebiet der Terrorbekämpfung haben TFTP-Suchabfragen
zu den mutmaßlichen Terroristen Mohommod Hassin Nawaz und Hamaz Nawaz
eingeleitet. Die Brüder Nawaz wurden am 16. September 2013 von der
britischen Polizei in Dover nach ihrer Ankunft aus dem französischen Calais
unter dem Vorwurf terroristischer Straftaten, darunter wegen einer Reise zu
einem Ausbildungscamp für Terroristen in Syrien, festgenommen. Zu den aus den TFTP-Daten
gewonnenen Erkenntnissen gehörten Kontonummern, Beträge, Datumsangaben und
potenzielle Komplizen, darunter ein mutmaßlicher Geldgeber für Terroristen. Terroristische
Vereinigungen bedienen sich zur Finanzierung ihrer Operationen zahlreicher
Methoden. Dazu gehören beispielsweise Geldwäsche, Drogenhandel, Diebstahl und
der Einsatz von Tarnorganisationen zur Mittelbeschaffung. Die über das TFTP
gewonnenen Informationen sind eines der Mittel, auf die Terrorfahnder
zurückgreifen, um die von Terroristen und ihren Unterstützern zur Finanzierung
ihrer Operationen genutzten Methoden zu identifizieren. Terroristische
Vereinigungen setzen häufig Tarnfirmen ein, um über eine legitime
Unternehmenspräsenz zu verfügen und auf diese Weise Sanktionen zu umgehen und
sich das internationale Finanzsystem zunutze zu machen. Die im Rahmen des TFTP
gewonnenen Informationen enthalten Schlüsseldaten - einschließlich Namen,
Bankleitzahlen, Transaktionsbeträge und Datumsangaben -, mit deren Hilfe eine
Verbindung zwischen Tarnorganisationen und terroristischen Gruppen hergestellt
werden kann. Die Einzelheiten einer Transaktion zwischen einer mutmaßlichen
Tarnfirma und einem bekannten Terroristen können diejenigen Informationen
enthalten, die von den Ermittlern benötigt werden, um nachzuweisen, dass eine vermeintlich
rechtmäßige Organisation mit der Mittelbeschaffung für eine terroristische
Vereinigung befasst ist. Darüber hinaus können mit Hilfe von Informationen aus
dem TFTP bis zu einem bestimmten Zeitpunkt unbekannte Tarnorganisationen und
natürliche Personen, die diese mit terroristischen Vereinigungen in Verbindung
stehenden Organisationen leiten, ermittelt werden. Das TFTP wurde zur
Bereitstellung sachdienlicher Hinweise für Ermittlungen gegen die mittlerweile
geschlossene US-Zweigstelle der Wohltätigkeitsorganisation „Charitable Society
for Social Welfare“ genutzt, die von dem auf die Liste der weltweit agierenden
Terroristen gesetzten Abd-al-Majid Al-Zindani[7]
gegründet worden war. Das mittlerweile verstorbene AQAP-Mitglied Anwar
al-Aulaqi war stellvertretender Vorsitzender der Organisation. Von den
Strafverfolgungsbehörden der USA war sie als Tarnorganisation zur Unterstützung
von Al-Qaida und Osama bin Laden eingestuft worden. Mit Hilfe des TFTP konnten
Transaktionen und Unterstützer im Umfeld der Organisation aufgedeckt werden. Im Rahmen des
TFTP gewonnene Informationen leisteten ebenfalls einen Beitrag zu den
Ermittlungen gegen die iranische Bank Saderat wegen ihrer Unterstützung des
Terrorismus. Die Bank wurde wegen ihrer illegalen Tätigkeiten in die Verdachtsliste
aufgenommen, was ein Einfrieren ihrer Vermögenswerte in den USA, der
Europäischen Union und in weiteren Ländern zur Folge hatte. Die Bank Saderat,
die über ungefähr 3200 Zweigstellen verfügte, wurde von der Regierung des Iran
dazu genutzt, um unter anderem der Hisbollah und der Hamas Mittel zukommen zu
lassen. Im Zeitraum 2001-2006 hat die Bank 50 Mio. USD, die
Gewalttaten unterstützenden Tarnorganisationen der Hisbollah im Libanon zugute
gekommen sind, von der iranischen Zentralbank über deren Tochtergesellschaft in
London an ihre Zweigstelle in Beirut transferiert. Die im Rahmen des TFTP
gewonnenen Informationen waren auch ein entscheidendes Element in den
Bemühungen der an der Terrorabwehr beteiligten Fahnder, die finanziellen
Transaktionen der Bank Saderat zugunsten terroristischer Gruppen sowie ihre
Verbindungen zu Finanzinstituten aufzudecken, die die Bank zur Umgehung
internationaler Sanktionen nutzt. Terroristische
Vereinigungen bedienen sich häufig der Täuschung, um ihre illegalen
Finanzierungssysteme zu tarnen. Mit Hilfe von im Rahmen des TFTP gewonnenen
Informationen konnte ein Finanzstrom aufgedeckt werden, der von der Hisbollah
genutzt wurde, um Drogengelder für ihre Operationen zu waschen. Im Rahmen dieses
äußerst komplexen Systems hat die Hisbollah Drogen in Europa verkauft und die
Gelder mit dem Ankauf von Gebrauchtwagen in den USA, die anschließend in Afrika
verkauft wurden, gewaschen. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Gebrauchtwagen
und Drogen wurden in den Libanon an bestimmte libanesische Wechselstuben
überwiesen. Das Finanzministerium hat festgestellt, dass die Wechselstuben von
der Hisbollah genutzt wurden, um Gelder für Operationen zu transferieren oder
aber für den Erwerb weiterer Gebrauchtwagen zurück in die USA zu überweisen. Erst
Anfang 2013 konnten die Ermittler mit Hilfe von aus den TFTP-Daten gewonnenen
Erkenntnissen Geldströme zwischen der Hisbollah, bestimmten Wechselstuben und
Gebrauchtwagenhändlern in den USA aufdecken. Dem Finanzministerium bereitet der
mögliche Einsatz von Wechselstuben für den Zugang zum Finanzsystem unvermindert
Sorgen, und es verfolgt mit Nachdruck Hinweise im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung sowie Maßnahmen, um die Nutzung des Finanzsystems zur
Unterstützung terroristischer Aktivitäten zu ermitteln und zu unterbinden. Über finanzielle
Transaktionen können Terrorfahnder ferner an Informationen zur Identifizierung
von Personen gelangen, die Ausbildungsmaßnahmen für terroristische Zwecke
unterstützen. Terroristische Vereinigungen benötigen Finanzmittel, um ihren Mitgliedern
die Reise in Ausbildungscamps zu ermöglichen. Diese Transaktionen dienen in
vielen Fällen als Hinweis darauf, wann sich ein mutmaßlicher Terrorist
entschlossen hat, aktiv zu werden und sich einer Gruppe oder Organisation
anzuschließen. Durch im Rahmen des TFTP gewonnene Informationen erhalten die
Ermittler die Informationen, die sie zur Terrorismusbekämpfung benötigen,
darunter Reisedaten, Transaktionsbeträge, Namen, Decknamen, Aufenthaltsorte und
Kontaktinformationen zum Aufspüren bestimmter Personen. So kam man
beispielweise mithilfe von TFTP-Daten Al-Shabaab-Unterstützer Omar Awadh Omar
auf die Spur. Omar hat die Finanzierung von Al-Shabaab unterstützt und wird als
Drahtzieher bei der Entsendung ausländischer Kämpfer und ihrer Ausrüstung nach
Somalia vermutet. Er war vermutlich an der Planung des Attentats vom 11. Juli
2010 gegen Fußballfans, die in Kampala (Uganda) ein Weltmeisterschaftsspiel
verfolgten, beteiligt. Al-Shabaab hat sich zu diesem Anschlag bekannt, bei dem 74
Menschen ums Leben kamen. Mit Hilfe des TFTP konnte wichtige Hinweise zur
Identifizierung von Beteiligten des Unterstützungsnetzes von Omar und zur
Ermittlung bisher unbekannter Konten bereitgestellt werden. Gegenwärtig
befindet sich Omar in Uganda in Haft und wartet auf sein Gerichtsverfahren. Omar
wurde vom US-Finanzministerium auch gemäß Exekutiverlass 13536, der die Bedrohung
des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in Somalia zum Gegenstand hat,
auf die Liste der Terroristen gesetzt.
Verwendung
von TFTP-Daten durch die Mitgliedstaaten und die EU
Das
TFTP wurde zwar von den US-Behörden entwickelt, kann jedoch von den
Mitgliedstaaten und der EU auf der Grundlage der Gegenseitigkeitsklauseln des
Abkommens für eigene Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung genutzt
werden. Gemäß Artikel 10 des Abkommens können die Mitgliedstaaten, Europol
und Eurojust um Abfrage der betreffenden über das TFTP erlangten Informationen
ersuchen, die das Finanzministerium gemäß den Garantien in Artikel 5
durchführt.
Unabhängig
davon stellt das US-Finanzministerium gemäß Artikel 9 des Abkommens
unverzüglich einschlägige, über das TFTP erlangte Informationen für die
betreffenden Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust bereit. Seit
Inkrafttreten des Abkommens ist den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, das TFTP
zunehmend als Ermittlungsinstrument in Anspruch zu nehmen, immer stärker
bewusst geworden. Mehrere Mitgliedstaaten und Europol nutzen im Rahmen des TFTP
gewonnene Informationen und die daraus resultierenden wertvollen Hinweise
inzwischen regelmäßig. In den vergangenen drei Jahren wurden auf insgesamt 158
Ersuchen der Mitgliedstaaten und der EU gemäß Artikel 10 insgesamt 924 Ermittlungshinweise
aus dem TFTP übermittelt.[8] So
wurden beispielsweise im Falle von Spanien bei einer Gesamtzahl von 11 Ersuchen
gemäß Artikel 10 insgesamt 93 Ermittlungshinweise zu natürlichen und
juristischen Personen generiert, die einen Bezug zu Terrorismus oder
Terrorismusfinanzierung haben. Von 11 Ersuchen bezogen sich drei auf
inländische separatistische terroristische Gruppen: zwei auf die ETA[9], aus
denen sich 25 Hinweise ergaben, und einer auf die Resistência Galega[10] mit
vier Hinweisen. Zu Al-Qaida hat Spanien vier Ersuchen übermittelt und 11
sachdienliche Hinweise erhalten, während zwei Ersuchen zur Hisbollah insgesamt 27 Hinweise
zum Ergebnis hatten. Darüber hinaus ergaben ein Ersuchen zur
Separatistenbewegung PKK[11]
19 konkrete Hinweise und ein Ersuchen im Zusammenhang mit Ermittlungen im
Rahmen der Terrorismusbekämpfung und Nichtverbreitung sieben sachdienliche
Hinweise. Im
selben Zeitraum haben die USA den Mitgliedstaaten und der EU gemäß
Artikel 9 in 23 Fällen kurzfristig einschlägige Informationen
bereitgestellt, die 94 Hinweise umfassten.[12] Die
folgenden Fälle, die von Europol zusammengestellt wurden, illustrieren, wie das
TFTP von den Mitgliedstaaten genutzt worden ist und welche
Ermittlungsergebnisse die gemäß Artikel 10 des Abkommens beantragten
Suchabfragen zur Folge hatten.[13]
Diese Fälle sind als Ergänzung der Angaben in Abschnitt 4 dieses Berichts
gedacht, in dem ebenfalls anhand von Beispielen aus Europa gezeigt werden sollte,
welche Rolle über das TFTP erlangte Informationen in Ermittlungen im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung spielen. Bei der Auswahl der Beispiele und Informationen
waren die Grenzen zu beachten, die durch die Anforderungen an Vertraulichkeit
und Sicherheit gesetzt werden. Fall
1: Islamistisch-terroristische Aktivitäten Terroristische
Vereinigung/Organisation: Islamistisch-terroristische Aktivitäten
(unbekannte/unbenannte Organisation) Fallbeschreibung:
Ermittlungen gegen einen 40-jährigen Verdächtigen, dem zur Last gelegt wird,
für eine ausländische Streitkraft rekrutiert worden und Mitglied in einer
terroristischen Organisation zu sein. Diese Person wird ferner verdächtigt,
Terrorangriffe vorbereitet und/oder durchgeführt zu haben. Feedback
aus dem Mitgliedstaat: Die auf ein Ersuchen gemäß Artikel 10
hin bereitgestellten Hinweise bestätigten die bereits vorliegenden
Erkenntnisse, die als dem aktuellen Stand entsprechend eingestuft wurden. Die
Hinweise enthielten weitere Anhaltspunkte für terroristische
Handlungen/Straftaten. Zeitraum,
aus dem die Hinweise stammen: 2008-2011 Fall 2:
Hamas Terroristische
Vereinigung/Organisation: Hamas (Harakat al-Muqawamah
al-Islamiyyah, „Islamische Widerstandsbewegung“) ist eine palästinensische sunnitisch-islamische oder islamistische Organisation mit
einem militärischen Flügel, den Essedin-el-Kassam-Brigaden, in den
palästinensischen Gebieten. Von der Europäischen Union, Israel, den USA, Kanada
und Japan wird die Hamas als terroristische Organisation geführt. Fallbeschreibung:
Ermittlungen im Fall einer gemeinnützigen Organisation (Non-Profit Organisation
(NPO)), gegen die nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
Strafmaßnahmen verhängt wurden. Bei der fraglichen NPO handelt es sich um die „Schwesterorganisation“
einer in einem anderen Mitgliedstaat tätigen vergleichbaren Organisation, die
der Unterstützung der Hamas für schuldig befunden wurde. Es wurde vermutet,
dass die Organisation, die Gegenstand von Ermittlungen war, der Hamas über ihre
„Schwesterorganisation“ umfassende finanzielle Unterstützung hatte zukommen
lassen. Feedback
aus dem Mitgliedstaat: Die auf ein Ersuchen gemäß Artikel 10
bereitgestellten Hinweise bestätigten die bereits vorliegenden Erkenntnisse,
die als dem aktuellen Stand entsprechend eingestuft wurden. Die Mittel
der NPO waren bereits vor dem Ersuchen nach Artikel 10 eingefroren; die im
Rahmen des TFTP ermittelten Transaktionsangaben wurden an die
Finanzfahndungsstelle weitergeleitet, weil es Hinweise auf Geldwäsche gegeben
hatte, die sich später als Finanzierung einer terroristischen Organisation
herausstellten. Zeitraum,
aus dem die Hinweise stammen: 2011 Fall 3: PKK Terroristische
Vereinigung/Organisation: Die Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya
Karkerên Kurdistan oder Parti Karkerani Kurdistan), gemeinhin als PKK, aber auch
als KGK und früher KADEK (Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans) oder
KONGRA-GEL (Volkskongress Kurdistans) bezeichnet, ist eine kurdische
Organisation, die gegen den türkischen Staat seit 1984 einen bewaffneten Kampf
für ein autonomes Kurdistan und kulturelle und politische Rechte für die Kurden
in der Türkei führt. Die Vereinigung wurde am 27. November 1978 im Dorf
Fîs nahe Lice gegründet und von Abdullah Öcalan geführt. Die PKK wird
international von Staaten und Organisationen, darunter von der Europäischen
Union, den Vereinten Nationen, der NATO und den USA als terroristische
Vereinigung geführt. Fallbeschreibung:
Ermittlungen gegen einen Unionsbürger, dem die Unterstützung der PKK/Kongra Gel
angelastet wird. Der Verdächtige reist auffällig viel und hat auch einige
Reisen an Orte von sicherheitspolitischem Interesse unternommen. Es wird
vermutet, dass die verdächtige Person als Mittelbeschaffer, Geldgeber oder
Unterstützer der verbotenen terroristischen Vereinigung Kongra Gel/PKK agiert. Feedback
aus dem Mitgliedstaat: Die auf ein Ersuchen gemäß Artikel 10
bereitgestellten Hinweise bestätigten die bereits vorliegenden Erkenntnisse und
gaben Aufschluss über bis dahin unbekannte internationale Verbindungen sowie
Kontakte und Verdächtige. Der Fall
ist noch Gegenstand laufender Untersuchungen, sodass im Rahmen des Feedbacks
nur wenige weitere Informationen offengelegt werden können. Allerdings konnten
dank der über das TFTP erlangten Informationen die Ermittlungen zu
Finanztransaktionen auf bis dahin unbekannte Verbindungspersonen und Orte
konzentriert werden, wodurch zahlreiche Informationslücken geschlossen und neue
Ermittlungsmöglichkeiten eröffnet wurden. Insbesondere wurden die Ermittlungen
um eine internationale Dimension erweitert, von der bis dato zwar ausgegangen
wurde, die aber nicht ohne Weiteres nachzuweisen war und mit deren Hilfe
bestehende Erkenntnisse belegt werden konnten. Daraus ergaben sich zahlreiche
weitere Ermittlungen und Verweisungen an andere Strafverfolgungsbehörden bezüglich
der Hauptperson, auf die sich die Ermittlungen richteten, und deren Finanzpartner.
An dieser Stelle sei hervorgehoben, dass die über das TFTP bereitgestellten
Informationen höchstwahrscheinlich nicht über andere Kanäle hätten erlangt
werden können und im vorliegenden Fall daher von großem Nutzen gewesen sind. Zeitraum,
aus dem die Hinweise stammen: 2004-2011 Fall
4: IJU Terroristische
Vereinigung/Organisation: Die Islamische Dschihad-Union (Islamic
Jihad Union, IJU), bisher bekannt als Islamic Jihad Group (IJG), ist eine
terroristische Organisation, die Anschläge in Usbekistan durchgeführt und in
Deutschland geplant hat. Sie wurde im März 2002 als Splittergruppe der
Islamischen Bewegung Usbekistan (IMU) in den pakistanischen Stammesgebieten
gegründet. Die Organisation war im Jahre 2004 sowie Anfang 2005 für
Anschlagsversuche in Usbekistan verantwortlich. Sie hat daraufhin ihren Namen,
Islamic Jihad Group, in Islamische Dschihad-Union geändert und im Anschluss
ihre Kontakte zum harten Kern von Al-Qaida ausgebaut. Seit der Neuausrichtung
hat die Organisation ihren Fokus verlagert und Terrorangriffe in Pakistan sowie
in Westeuropa und insbesondere in Deutschland geplant. Ihr Stützpunkt liegt in Mirali in Süd-Wasiristan,
wo Rekruten aus dem Westen für Terrorangriffe im Westen ausgebildet werden. Fallbeschreibung:
Ermittlungen gegen sechs Personen, die der Mitgliedschaft in der
terroristischen Organisation IJU verdächtigt werden. Einem der Verdächtigen
wird angelastet, in feindliches Gebiet gereist zu sein oder eine Reise dorthin
zu planen, um eine Terrorausbildung zu absolvieren. Einer Person werden in den
Mitgliedstaaten Finanzierung, Rekrutierung und illegale Einwanderung zur Last
gelegt. Der aktuelle Aufenthaltsort dieser verdächtigen Person ist nicht
bekannt. Feedback
aus dem Mitgliedstaat: Die auf ein Ersuchen gemäß Artikel 10
hin bereitgestellten Hinweise bestätigten die bereits vorliegenden
Erkenntnisse. Darüber
hinaus führten die Hinweise zu neuen Erkenntnissen (ausländische Bankkonten,
Anschriften, Telefonnummern usw.), nicht identifizierten internationalen
Verbindungen und bis dahin unbekannten zusätzlichen Kontakten und verdächtigen
Personen. Die Hinweise wurden als dem aktuellen Stand entsprechend eingestuft. Zeitraum,
aus dem die Hinweise stammen: 2009-2012 Fall
5: Terroristische Aktivitäten von Sikh Terroristische
Vereinigung/Organisation: Terroristische Aktivitäten von Sikh
(unbekannte/unbenannte Organisation) Fallbeschreibung:
Ermittlungen zu terroristischen Aktivitäten von Sikh: Eine natürliche Person
und die mit ihr verknüpfte Unternehmensstruktur werden verdächtigt, hohe
Bargeldbeträge anzuhäufen und Überweisungen zwischen zahlreichen Konten und
Orten durchzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass mit diesen Geldern
terroristische Handlungen unterstützt und sogar in Auftrag gegeben werden. Feedback
aus dem Mitgliedstaat: Die auf ein Ersuchen gemäß Artikel 10
hin bereitgestellten Hinweise bestätigten die bereits vorliegenden
Erkenntnisse. Darüber hinaus führten die Hinweise zu neuen Erkenntnissen
(ausländische Bankkonten, Anschriften, Telefonnummern usw.), nicht
identifizierten internationalen Verbindungen und bis dahin unbekannten
Kontakten und verdächtigen Personen. Die Hinweise wurden als dem aktuellen
Stand entsprechend eingestuft. Mit
Hilfe nachrichtendienstlicher Hinweise konnten in einem früheren Stadium der
Ermittlungen gewonnene finanzielle Informationen genauer beurteilt werden. Dabei
war insbesondere festgestellt worden, dass dem Bankkonto bzw. den Bankkonten
der Person große Geldsummen gutgeschrieben worden waren; allerdings war bis
dato nicht bekannt, woher diese Gelder stammten. Es wurde
keine Anklage erhoben, allerdings können aufgrund der sicherheitsrelevanten Art
der Ermittlungen weitere Informationen für das Feedback nur begrenzt zur
Verfügung gestellt werden. Im vorliegenden Fall wurden TFTP-Daten bereits in
einem frühen Stadium herangezogen, weil der Verdacht bestand, dass die Person,
gegen die ermittelt wurde, auch außerhalb der EU Bankgeschäfte tätigt. Auf das
Ersuchen zur Erlangung von TFTP-Daten erfolgte eine rasche und detaillierte
Antwort, anhand derer internationale Finanzaktivitäten und
Geschäftsbeteiligungen im Ausland aufgedeckt werden konnten, mit denen ein
erheblicher Erkenntnisgewinn verbunden war. Dementsprechend konnten mit Blick
auf die angestrebten Ermittlungsziele und aufbauend auf den bereits
vorliegenden Informationen eine fundiertere Bewertung der Aktivitäten der hier
interessierenden Person vorgenommen werden. Auch in diesem Fall ist es sehr
unwahrscheinlich, dass die mit Hilfe von TFTP-Daten aufgedeckten finanziellen
Verbindungen und Transaktionen über andere Ermittlungskanäle hätten aufgedeckt
werden können; die Daten haben einen wertvollen Beitrag zum Fortgang der
Ermittlungen und zu einer frühzeitigen Bewertung der Aktivitäten geleistet. Zeitraum,
aus dem die Hinweise stammen: 2007-2012
Nutzen von
TFTP-Daten, die mehrere Jahre lang gespeichert werden
Die für
Terrorismusbekämpfung zuständigen Behörden haben gegenüber den Überprüfungsteams
der EU und der USA deutlich gemacht, dass mehrere Jahre lang gespeicherte
Finanzdaten, die auch als historische Daten bezeichnet werden, für Ermittlungen
im Rahmen der Terrorismusabwehr von größtem Nutzen sind. Mit Hilfe historischer
Daten können Ermittler Finanzierungswege ermitteln, die Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Gruppe aufspüren und Strategien analysieren. Aufgrund der
Genauigkeit der TFTP-Daten können die Ermittler Finanzgeschäfte dazu nutzen,
Terroristen und ihre Unterstützer weltweit und über mehrere Jahre zu
beobachten. Insgesamt 45 % der von einem Analysten gesichteten TFTP-Daten
waren drei Jahre alt oder älter, seit das Abkommen im August 2010 in Kraft
getreten ist. Ein Terrorist
kann sich über mehrere Jahre in einem bestimmten Land aufhalten, bevor er sich
zur Ausführung terroristischer Handlungen in ein anderes Land begibt. Möglicherweise
ändert der Betreffende dann alle personenbezogenen Angaben einschließlich Name,
Anschrift und Telefonnummer. Allerdings ist es mit Hilfe der TFTP-Daten, die
innerhalb der Fristen laut Artikel 6 gespeichert werden, möglich, eine
bestimmte Person einer zuvor verwendeten Kontonummer zuzuordnen. Auch wenn der
Terrorist neue Bankkonten eröffnet, sind die Ermittler meist in der Lage, das
neue Konto - und alle damit verbundenen Identifizierungsangaben - der
betreffenden Person zuzuordnen, indem sie die Transaktionen überwachen, die über
Konten laufen, von denen bekannt ist, dass sie von der Organisation genutzt
werden, der der Terrorist angehört. So stimmten die für diesen Bericht
befragten Ermittler in der Auffassung überein, dass die Verkürzung der
Aufbewahrungsfrist für TFTP-Daten auf weniger als fünf Jahre mit deutlichen Erkenntnisverlusten
hinsichtlich der Finanzierung terroristischer Vereinigungen und ihrer
Vorgehensweisen verbunden wäre. Auf im Rahmen
des TFTP gewonnene Informationen wurde beispielsweise zurückgegriffen, um
Transaktionen des IJU-Anhängers Mevlüt Kar nachzuverfolgen. Kar hatte Mitglieder
der IJU mit mehr als 20 Sprengsätzen versorgt. Im Januar 2012 wurde er von
den USA auf die Liste der weltweit agierenden Terroristen gesetzt, woraufhin
seine Vermögenswerte gemäß den Rechtsvorschriften der USA eingefroren wurden. Mit
Hilfe von TFTP-Daten, die mehr als vier Jahre gespeichert worden waren, konnten
sachdienliche Hinweise gewonnen und Transaktionen zwischen Kar und seinen
Unterstützern aufgedeckt werden. Kar war an den geplanten Bombenanschlägen auf
US-Militäreinrichtungen in Europa und auf US-amerikanische Staatsangehörige in
Deutschland im Jahr 2007 beteiligt. Die libanesische Regierung hat einen
Haftbefehl gegen Kar erlassen und Interpol eine Rote Notiz zur Festnahme und
Auslieferung herausgegeben. Von der libanesischen Regierung wurde er wegen des
versuchten Aufbaus einer Al-Qaida-Zelle im Libanon in Abwesenheit zu einer
Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Ohne historische Daten hätten die
Ermittler nicht in einem solchen Ausmaß Einblick in die Handlungen von Kar
gewinnen können. Das US-Finanzministerium
hat eine Überprüfung von mehr als Tausend TFTP-Berichten durchgeführt, die im
Zeitraum 2005-2012 veröffentlicht wurden.[14]
Daraus geht hervor, dass innerhalb von sieben Jahren insgesamt 35 % der Ermittlungshinweise,
die im Rahmen des TFTP gewonnen wurden, Daten enthielten, die mindestens drei
Jahre lang gespeichert worden waren. Neben dem
Übergewicht der historischen Daten bei den Ermittlungshinweisen, die im Rahmen
des TFTP gewonnen wurden, hat sich bei der Überprüfung der TFTP-Berichte im
Zeitraum 2005-2012 zudem gezeigt, dass Daten, die mehr als drei Jahre lang gespeichert
wurden, in den Berichten einen verhältnismäßig wichtigen Platz einnehmen. Wie
dem folgenden Schaubild entnommen werden kann, enthielten im Zeitraum 2005-2012
mehr als 65 % der Berichte, die auf der Grundlage der im Rahmen des TFTP
gewonnenen Erkenntnisse erstellt wurden, Daten, die mehr als drei Jahre lang gespeichert
wurden. Bei nahezu 35 % der Berichte machten historische Daten mindestens
die Hälfte des Quellenmaterials aus. Seit 2010 beruhten 10 % der von
Analysten erstellten Berichte für Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusabwehr
ausschließlich auf TFTP-Daten, deren Speicherdauer drei Jahre überstieg. Historische
Daten spielten eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung der Finanzierungsquellen
und –methoden, auf die sich der norwegische Terrorist Anders Behring Breivik
stützen konnte. Einen Tag nach den Anschlägen vom 22. Juli 2011, bei denen
77 Menschen ums Leben kamen und Hunderte verletzt wurden, richtete Europol
gemäß Artikel 10 des Abkommens im Zusammenhang mit den Ereignissen ein
dringendes Ersuchen an das US-Finanzministerium. Noch am selben Tag erhielt
Europol eine Antwort des Finanzministeriums mit 35 im Rahmen des TFTP
gewonnenen Hinweisen über Breiviks weitreichende Finanzaktivitäten und
–netzwerke, die sich über nahezu ein Dutzend Länder, überwiegend in Europa,
aber auch in den USA und an einigen Offshore-Finanzplätzen, verteilten. Vier
der 35 Hinweise bezogen sich auf Finanztransaktionen innerhalb der zwei
Jahre vor den Anschlägen und ein zusätzlicher Hinweis auf Finanzaktivitäten,
die knapp drei Jahre vor den Anschlägen stattgefunden hatten. Die übrigen 30 Hinweise
betrafen Finanztransaktionen, die etwa vier bis acht Jahre vor den Anschlägen
durchgeführt worden waren[15],
als Breivik sein internationales Finanznetz aufbaute, ein Unternehmen gründete,
das gefälschte Bildungsabschlüsse vermarktete und unter der Bezeichnung „Diplommühle“
bekannt war, einen Bauernhof betrieb, um an Material für die Sprengsätze zu kommen,
und mit Partnern im Ausland kooperierte. Als der Termin
für die Anschläge in Norwegen näher rückte, reduzierte Breivik seine
Aktivitäten innerhalb des internationalen Finanzsystems, möglicherweise um
nicht entdeckt zu werden. Trotzdem konnten die Ermittler Breiviks
Finanzierungswege und -methoden sowie seine Kontakte und Finanzbeteiligungen in
anderen Ländern mit Hilfe der älteren TFTP-Hinweise rasch ausfindig machen, was
zu diesem Zeitpunkt besonders wichtig war, da die Behörden herausfinden
mussten, ob er als Einzeltäter gehandelt oder mit anderen noch unbekannten
Personen gemeinsame Sache gemacht hatte. In einem der
weiteren Fälle, die für diesen Bericht untersucht wurden, konnten die Ermittler
anhand der im Rahmen des TFTP gewonnenen Informationen mehr als 100 Transaktionen
aufdecken, die innerhalb von vier Jahren zwischen einem Terrorverdächtigen und
seinen Unterstützern in zahlreichen Ländern durchgeführt worden waren. Der
mutmaßliche Terrorist nutzte Konten in mehreren Ländern, um Gelder zur
Unterstützung von Anschlagsplänen einzuwerben. Bei einer weiteren Untersuchung
der aufgedeckten Transaktionen konnten bis dahin unbekannte Komplizen und
Unterstützer ermittelt werden. Darüber hinaus
waren die Ermittler in mehreren für diesen Bericht untersuchten Fällen in der
Lage, Transaktionen zwischen terroristischen Vereinigungen einschließlich
Al-Qaida sowie neue Finanzierungsquellen nachzuverfolgen. In der Mehrheit
dieser Fälle führten Informationen aus TFTP-Daten, die mehr als drei Jahre lang
gespeichert worden waren – und mehr als fünf Jahre lang in vielen Fällen von Suchanfragen,
die vor der Löschung im Juli 2012 gestellt wurden – zu getrennten Ermittlungen
zu bisher unbekannten Gruppen. Bei den
Beispielfällen für Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung in der EU
in Abschnitt 5 des Berichts waren die aus dem TFTP stammenden konkreten
Hinweise ebenfalls mehrere Jahre alt.
Aufbewahrung
und Löschung von Daten
Das
Abkommen umfasst mehrere Bestimmungen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten. Gemäß
Artikel 6 Absatz 5 führt das US-Finanzministerium während der
Laufzeit des Abkommens eine fortlaufende, mindestens jährliche Überprüfung
durch, um etwaige nicht extrahierte Daten aufzufinden, die für die Bekämpfung
des Terrorismus oder der Terrorismusfinanzierung nicht mehr notwendig sind, und
sie so schnell dies technisch möglich ist, dauerhaft zu löschen. Zu diesem
Zweck werden eine umfassende jährliche Überprüfung und Analyse der extrahierten
Daten durchgeführt und eine auch nach geografischen Regionen geordnete quantitative
und qualitative Bewertung der Datentypen und -kategorien vorgenommen, die sich
für Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung als hilfreich erwiesen
haben. Die Überprüfung
und Analyse umfasst mehrere Stufen. Zunächst erfolgt eine umfassende Bewertung
der extrahierten Daten, um die Nachrichtenarten und geografischen Regionen zu
ermitteln, die den TFTP-Suchabfragen am besten bzw. am wenigsten entsprechen. Zweitens
werden die Nachrichtenarten und geografischen Regionen, aus denen quantitativ
gesehen in den seltensten Fällen Daten entnommen werden, in qualitativer
Hinsicht geprüft, beispielsweise zu der Frage, ob trotz der relativ geringen
Zahl von Ergebnissen qualitativ hochwertige Informationen enthalten sind oder sich
die Informationen für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von
Terrorismus oder Terrorismusfinanzierung als besonders wertvoll erwiesen haben.
Drittens werden diejenigen Nachrichtenarten und/oder geografischen Regionen,
die sich quantitativ oder qualitativ zum Zeitpunkt der Bewertung als nicht
notwendig für die Bekämpfung von Terrorismus oder Terrorismusfinanzierung herausgestellt
haben, aus künftigen Ersuchen gemäß Artikel 4 gestrichen. Werden diese
Nachrichtenarten und/oder geografischen Regionen in nicht extrahierten Daten
ermittelt, löscht das Finanzministerium sie gemäß Artikel 6 Absatz 1
des Abkommens. Gemäß Artikel 6
Absatz 5 des Abkommens führt das US-Finanzministerium zudem eine
fortlaufende Überprüfung der Speicherfristen durch, um sicherzustellen, dass
diese auch weiterhin nicht länger sind, als es für die Bekämpfung des
Terrorismus oder der Terrorismusfinanzierung erforderlich ist. In Verbindung
mit der vorstehend genannten jährlichen Überprüfung der eingegangenen
extrahierten Daten wird in regelmäßigen Abständen eine umfassende Bewertung
durchgeführt, die auch Gespräche mit Ermittlern, Prüfungen von Ermittlungen im
Rahmen der Terrorismusbekämpfung und eine Beurteilung aktueller terroristischer
Bedrohungen und Aktivitäten umfasst, damit die Speicherfristen für TFTP-Daten
den Erfordernissen der laufenden Arbeiten im Bereich der Terrorismusbekämpfung
entsprechen. Bei den drei jährlichen Bewertungen, die seit Inkrafttreten des
Abkommens durchgeführt wurden, sowie bei den laufenden Beurteilungen lautete
das Fazit jeweils, dass die gegenwärtige Speicherfrist von fünf Jahren für
Ermittlungen, in denen TFTP-Daten genutzt werden, nach wie vor notwendig ist. Artikel 6
des Abkommens sieht ferner vor, dass alle nicht extrahierten Daten (z. B.
Daten, die nicht bei Ermittlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung aus dem
TFTP extrahiert worden sind), die vor dem 20. Juli 2007 eingegangen sind,
bis spätestens 20. Juli 2012 gelöscht werden. Das US-Finanzministerium hat
die Löschung vor Ablauf der Frist durchgeführt, wie von den unabhängigen
Prüfern, die der Anbieter im Verlauf der zweiten gemeinsamen Überprüfung
bestellt hatte, bestätigt wurde.[16] Darüber hinaus sieht
das Abkommen vor, dass alle nicht extrahierten Daten, die am 20. Juli 2007
oder später eingegangen sind, spätestens fünf Jahre nach Eingang gelöscht
werden. Das US-Finanzministerium hatte ursprünglich beabsichtigt, diese
Bestimmung im Rahmen einer jährlichen Löschung von nicht extrahierten Daten,
die innerhalb des laufenden Jahres die Fünfjahresfrist überschreiten würden,
durchzuführen.[17]
Im Anschluss an Gespräche im Rahmen der zweiten gemeinsamen Überprüfung und auf
Empfehlung des gemeinsamen Überprüfungsteams der EU hat das
US-Finanzministerium seine Verfahren überarbeitet und zusätzliche
Löschungsphasen festgelegt, so dass gewährleistet ist, dass alle Löschungen
nicht extrahierter Daten bei Erreichen der Fünfjahresmarke abgeschlossen sind. Demzufolge
sind alle nicht extrahierten Daten, die vor dem 31. Dezember 2008
eingegangen sind, bereits gelöscht worden.
Fazit
Die
Informationen in diesem Bericht machen deutlich, welchen bedeutenden Nutzen die
bereitgestellten TFTP-Daten für die Prävention und Bekämpfung des Terrorismus
und seiner Finanzierung haben. Der anhand konkreter Beispiele gewährte Einblick
in die Art und Weise, wie aus dem TFTP gewonnene Informationen bei Ermittlungen
im Zuge der Terrorismusbekämpfung in den USA und Europa genutzt werden, macht
den Stellenwert der TFTP-Daten deutlich. Es gäbe noch viele weitere Fälle, mit
denen der Nutzen des TFTP eindeutig belegt werden könnte, doch würde ihre
Offenlegung den laufenden Ermittlungen schaden. Dank der Genauigkeit der
TFTP-Informationen können Terroristen und ihre Unterstützungsnetze überall auf
der Welt aufgespürt und verfolgt werden. Die Daten geben Aufschluss über
bestehende Finanzierungsstrukturen terroristischer Organisationen und
ermöglichen das Aufspüren neuer Finanzierungswege und zuvor unbekannter Komplizen
und neuer Terrorverdächtiger. Mit Hilfe der aus dem TFTP gewonnenen
Informationen können ferner bereits vorliegende Angaben überprüft und
bekräftigt, die Mitgliedschaft einer Person in einer terroristischen
Organisation bestätigt und Informationslücken geschlossen werden. Im Bericht
wurden der Nutzen von über mehrere Jahre gespeicherten Daten und die Häufigkeit
ihrer Verwendung untersucht. Historische Daten können bei Ermittlungen zu
Einzelpersonen, die in vielen Fällen bemüht sind, persönliche Angaben wie Name,
Anschrift und Telefonnummer zu verbergen, eine entscheidende Rolle spielen. Die
Ermittler können mit Hilfe des TFTP und der darin gespeicherten Daten eine
Person einer zuvor genutzten Bankverbindung zuordnen und die damit verbundenen
wahren persönlichen Angaben und Verbindungen ermitteln. Den vorliegenden
Statistiken zu den im Zeitraum 2005-2012 veröffentlichen TFTP-Berichten zufolge
enthielten 35 % der aus den TFTP-Daten gewonnenen Erkenntnisse Daten, die
drei Jahre oder länger gespeichert worden waren. Unter Berücksichtigung des
besonderen Nutzens der historischen Daten sowie ihrer Dominanz unter den im
Rahmen des TFTP gewonnenen Hinweisen wäre eine Verkürzung der
Aufbewahrungsfrist für TFTP-Daten auf weniger als fünf Jahre mit deutlichen Erkenntnisverlusten
hinsichtlich der Finanzierung terroristischer Vereinigungen und ihrer
Vorgehensweisen verbunden. In
Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß Artikel 6 des Abkommens hat
das US-Finanzministerium alle nicht extrahierten Daten, die vor dem 31. Dezember
2008 eingegangen sind, gelöscht. Die Datenersuchen werden auf der Grundlage
einer regelmäßigen und umfassenden Auswertung der Aussagekraft der einzelnen
Nachrichtenarten und der Angaben zu den geografischen Regionen kategorisiert. Darüber
hinaus führt das US-Finanzministerium laufende Überprüfungen durch, um
sicherzustellen, dass die Speicherfristen für Daten auch weiterhin nicht länger
sind, als für die Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung erforderlich
ist. Zeitgleich mit
der Ausarbeitung des vorliegenden Berichts wurden auf Ersuchen der Kommission
Konsultationen gemäß Artikel 19 des Abkommens zu der Behauptung in den
Medien aufgenommen, dass sich die US-Behörden möglicherweise nicht an die
Bestimmungen des Abkommens gehalten haben. Das US-Finanzministerium hat in
seinen Schreiben vom 18. September und vom 8. November 2013 sowie im
Verlauf hochrangiger Treffen am 7. Oktober und 18. November 2013 Informationen
übermittelt, die zu einer weiteren Klärung der Umsetzung des SWIFT-Abkommens
beigetragen haben, ohne dass ein Verstoß gegen das Abkommen festgestellt worden
ist. Die Kommission und das US-Finanzministerium haben sich darauf verständigt,
die nächste gemeinsame Überprüfung nach Artikel 13 des Abkommens im
Frühjahr 2014 vorzunehmen. [1] Erster gemeinsamer Überprüfungsbericht, SEK(2011) 438, S. 5. [2] Zweiter gemeinsamer Überprüfungsbericht, SWD(2012) 454, S. 38, Anhang
IV. [3] Zweiter gemeinsamer Überprüfungsbericht, S. 15. [4] Zweiter gemeinsamer Überprüfungsbericht, S. 17. [5] Bereits lange vor Inkrafttreten des TFTP-Abkommens im Jahre 2010
waren die „Berichte“ ein Instrument, das es Mitgliedstaaten der EU und Behörden
von Drittländern ermöglichte, an im Rahmen des TFTP gewonnenen Informationen
teilzuhaben. Ein aus TFTP-Daten gewonnener sachdienlicher Hinweis bezieht sich
auf die Zusammenfassung einer spezifischen Finanztransaktion, die bei einer
TFTP-Abfrage ermittelt wurde und in einem Ermittlungsfall im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung von Belang ist. Ein TFTP-Bericht kann mehrere solcher
Hinweise enthalten. [6] Die IRGC-QF leisten materielle Unterstützung für die Taliban, die
libanesische Hisbollah, die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad
und das Generalkommando der Volksfront zur Befreiung Palästinas. Ferner unterstützen
die IRGC-QF terroristische Vereinigungen bei Kampfeinsätzen mit Waffen,
Schulungen und Finanzmitteln und sind für zahlreiche Terrorangriffe
verantwortlich. [7] Die Bezeichnung „auf die Liste der weltweit agierenden Terroristen
gesetzte Person“ (Specially Designated Global Terrorist, abgekürzt SDGT)
bezieht sich auf natürliche Personen oder Einrichtungen, gegen die gemäß
Exekutiverlass (Executive Order) 13224, der wichtigsten Ermächtigung der
US-Regierung zur Verhängung von Sanktionen im Interesse der
Terrorismusbekämpfung, Sanktionen erlassen wurden. [8] Stand vom 20. August 2013. [9] ETA (Euskadi ta Askatasuna) - Baskisches Vaterland und Freiheit. [10] Resistência Galega - Galizischer Widerstand. [11] PKK (Partiya Karkerên Kurdistan) - Kurdische Arbeiterpartei. [12] Stand vom 22. August 2013. [13] Die Beispiele werden auf der Grundlage der Beschreibungen der
betreffenden Mitgliedstaaten vorgelegt. [14] Die Berichte wurden zufällig ausgewählt, um eine repräsentative
Stichprobe aller TFTP-Berichte im Zeitraum 2005-2012 zu erhalten. Wie bereits
angemerkt, kann ein einzelner TFTP-Bericht mehrere Informationen enthalten, die
im Rahmen des TFTP gewonnen wurden. [15] TFTP-Daten, die älter als fünf Jahre waren, konnten zu diesem
Zeitpunkt noch bereitgestellt werden, da gemäß Artikel 6 des Abkommens
alle nicht extrahierten Daten, die vor dem 20. Juli 2007 eingegangen
waren, bis spätestens 20. Juli 2012 gelöscht werden mussten. [16] Zweiter gemeinsamer Überprüfungsbericht, S. 10. [17] Zweiter gemeinsamer Überprüfungsbericht, S. 10.