BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Zweite Zwischenbewertung der gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC /* COM/2013/0830 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Zweite Zwischenbewertung der gemeinsamen
Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Dieser
Bericht enthält die Ergebnisse und Empfehlungen des Gremiums aus unabhängigen
Experten, das die zweite Zwischenbewertung der gemeinsamen
Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC (JTI) durchgeführt hat. Ferner werden
die Bemerkungen der Kommission beschrieben und Folgemaßnahmen festgelegt.
ARTEMIS und ENIAC sind die Gemeinsamen Unternehmen (GU) zur Umsetzung der
gemeinsamen Technologieinitiativen in den Bereichen eingebettete IKT-Systeme
bzw. Nanoelektronik. Auf diese Weise erfüllt die Kommission die
Bewertungsanforderungen des Artikels 11 Absatz 2 der
Gründungsrechtsakte der Gemeinsamen Unternehmen[1]. 2. Hintergrund Die
gemeinsamen Technologieinitiativen, die in Form von gemeinsamen Unternehmen
gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (vormals Artikel 171 EG-Vertrag) gegründet wurden, wurden mit dem Siebten
Forschungsrahmenprogramm (RP7) zur Unterstützung von Schlüsselbereichen der
Forschung und technologischen Entwicklung eingeführt, die für die Wettbewerbsfähigkeit
Europas von Bedeutung sind. Die Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC
nahmen ihre Tätigkeit im Februar 2008 auf. Die Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC
sind öffentlich-private Partnerschaften zwischen der Industrie, mehreren EU-Mitgliedstaaten
und assoziierten Ländern (JTI-Mitgliedstaaten)[2]
und der Europäischen Union mit dem konkreten Ziel, einen gemeinsame
Forschungsagenda der europäischen Forschungsgemeinschaften (Industrie und
Hochschul-/Forschungseinrichtungen) festzulegen und umzusetzen, die Synergie
und Koordinierung der europäischen FuE zu verwirklichen, die Einbeziehung von
KMU zu fördern und einen bedeutenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Nutzen hervorzubringen. Wichtigstes Instrument ist die Mobilisierung von
Mitteln der EU, der JTI-Mitgliedstaaten und der Industrie. Seit ihrer Gründung veröffentlichten die
Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC sechs (eine pro Jahr) bzw. neun
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (eine in jedem der Jahre 2008,
2009 und 2010 sowie zwei in jedem der Jahre 2011, 2012 und 2013) und bewerteten
die Vorschläge. Bis Ende 2012 sind 102 Projekte von den Gemeinsamen Unternehmen
ARTEMIS und ENIAC gefördert worden. Die EU- und die JTI-Mitgliedstaaten haben
bislang (2008-2012) insgesamt über 1,115 Mrd. EUR für die beiden
gemeinsamen Technologieinitiativen bereitgestellt, zusätzlich zu den privaten
FuE-Investitionen, die sich auf mehr als 1,670 Mrd. EUR belaufen. In die 52 ARTEMIS-Projekte flossen bislang
FuE-Investitionen in Höhe von insgesamt 990 Mio. EUR, von denen
288 Mio. EUR aus nationalen Beiträgen, 163 Mio. EUR aus
EU-Beiträgen und 539 Mio. EUR aus der Industrie stammen. Die Projekte
behandeln alle acht Teilprogramme der strategischen Forschungsagenda von
ARTEMIS: Sicherheit, Gesundheitswesen, intelligente Umgebungen, Fertigung,
Datenverarbeitung, Gefahrenabwehr, Nachhaltigkeit und Gestaltung eingebetteter
Systeme. Nach einem relativ geringen Engagement der ARTEMIS-Mitgliedstaaten in
den ersten vier Jahren erhielten die Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens
mit der Einführung der ARTEMIS-Innovationspilotprojekte im Jahr 2012
erheblichen Auftrieb, da die Mitgliedstaaten höhere Beträge bereitstellten. In die bislang 50 ENIAC-Projekte flossen
FuE-Investitionen in Höhe von insgesamt 1,795 Mrd. EUR, von denen
382 Mio. EUR aus nationalen Beiträgen, 283 Mio. EUR aus
EU-Beiträgen und 1130 Mio. EUR aus der Industrie stammen. Die
Projekte behandeln alle acht Arbeitsbereiche der strategischen Forschungsagenda
von ENIAC: Automobilindustrie/Verkehr, Kommunikation/Lebensweise, Energie,
Gesundheit, Sicherheit/Gefahrenabwehr, Halbleiter-Konzeption,
Halbleiterfertigung und zugrunde liegende Ausrüstung/Materialien. Seit 2011 ist das Gemeinsame
Unternehmen ENIAC zu einem wichtigen Instrument für die Verwirklichung von
Pilot-Fertigungslinien entsprechend den Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe
für Schlüsseltechnologien geworden. Dies führte zu einem massiven Anstieg der
gemeinsamen Investitionen der Interessenträger, wodurch erreicht werden konnte,
dass im Zuge der Programmdurchführung die vorgesehenen Mittel nahezu
vollständig eingesetzt wurden. Gemäß den Ratsverordnungen zur Gründung der
Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC muss die Kommission bis zum
31. Dezember 2010 sowie bis zum 31. Dezember 2013 eine
Zwischenbewertung mit Unterstützung durch unabhängige Experten vornehmen.
Gegenstand der Bewertungen sind die Qualität und Effizienz der Gemeinsamen
Unternehmen ARTEMIS und ENIAC und die Fortschritte im Hinblick auf die
gesteckten Ziele. Die erste Zwischenbewertung der gemeinsamen
Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC[3]
wurde zwei Jahre nach dem Start der Initiativen durchgeführt und betraf
hauptsächlich die Effizienz, das Management und die Arbeitsabläufe der
Gemeinsamen Unternehmen. Wichtigstes Ziel der zweiten Zwischenbewertung ist die
Bewertung der Ergebnisse der Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC nach
mehr als fünfjähriger Tätigkeit. 3. Bewertungsverfahren Bei
der zweiten Zwischenbewertung wurden die Relevanz, Wirksamkeit und Effizienz
der Gemeinsamen Unternehmen sowie die Qualität ihrer Forschungsarbeiten in
Augenschein genommen. Darüber hinaus stand sie im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Empfehlungen der ersten Zwischenbewertung von 2010 und dem
Bericht der Kommission[4] zu dieser
Zwischenbewertung. Die
Kommission bestellte ein Gremium aus externen, unabhängigen Experten unter dem
Vorsitz von Dr. Götzeler[5]. Bei der Zusammensetzung
des Gremiums wurde darauf geachtet, dass die Fachbereiche abgedeckt waren und
die Kontinuität mit dem Gremium, das die erste Zwischenbewertung durchgeführt
hatte, gewahrt wurde. Das Gremium fasste seine Beschlüsse einvernehmlich und
stützte seine Feststellungen und Empfehlungen auf umfassende Sekundärforschung,
Peer Reviews und die Befragung der Interessenträger[6]. Die
Experten führten ihre Bewertung zwischen September 2012 und
Februar 2013 durch. Ihr Abschlussbericht wurde im Juli 2013 veröffentlicht
und ist auf der Website zur Digitalen Agenda einzusehen[7]. Die Bewertung lief
parallel zur Ausarbeitung des Kommissionsvorschlags über die Gründung eines
neuen Gemeinsamen Unternehmens, das an die Stelle der Gemeinsamen Unternehmen
ARTEMIS und ENIAC treten und deren Nachfolger sein soll. Die Schlussfolgerungen
und Empfehlungen aus der Bewertung der Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und
ENIAC wurden auch vor diesem Hintergrund analysiert und flossen in die
Folgenabschätzung zu der neuen JTI-Verordnung ein. 4. Ergebnisse
und Empfehlungen der Bewertung Der zweite Zwischenbericht bestätigt den hohen
Wert und die beachtlichen Errungenschaften der Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS
und ENIAC. Insbesondere kommt das Gremium zu dem Schluss, dass (i) die Relevanz
der Gemeinsamen Unternehmen weiterhin hoch ist und beträchtliche Fortschritte
im Hinblick auf ihre Ziele erzielt worden sind; (ii) die Wirksamkeit hoch ist;
(iii) die Effizienz trotz des ziemlich hohen rechtlichen, administrativen und
finanziellen Aufwands zufriedenstellend ist und (iv) die Qualität der
Überprüfung und des Monitoring der Projekte sowie der Berichterstattung über
sie hoch ist. Insgesamt befürwortet das Gremium das dreigliedrige
JTI-Instrument, bei dem Ressourcen aus der Industrie, der EU und den
Mitgliedstaaten gebündelt werden. Mit seinen Empfehlungen verlangt es eine
weitere Vereinfachung, die Straffung der Verwaltungsverfahren und die Stärkung
der Leitungsstrukturen. Die Kommission begrüßt und unterstützt es, dass das
Gremium nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer einheitlichen europäischen
Strategie für die Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der
elektronischen Bauteile und Systeme („Electronic Components and Systems“ – ECS)
abhebt. Diese Strategie sollte ebenso entwickelt werden wie eine Matrix
europäischer Schlüsselindustrien („Key European Industries“ – KEI) zur
Ergänzung der Schlüsseltechnologien[8]
(„Key Enabling Technologies“ – KET) als Mittel zur Bestimmung, zur
Unterstützung und zum Ausbau der industriellen Ökosysteme, die für ein
nachhaltiges europäisches Handeln auf dem Gebiet der ECS erforderlich sind,
wobei der Offenheit des Gemeinsamen Unternehmens Rechnung getragen wird. Die detaillierte Liste der Empfehlungen der
Gruppe ist im Anhang enthalten. Der Zeitrahmen für die Empfehlungen gibt an, ob
sie innerhalb der derzeitigen Gemeinsamen Unternehmen umzusetzen sind oder für
das von der Kommission vorgeschlagene künftige Gemeinsame Unternehmen ECSEL
(„Electronic Components and Systems for European Leadership“)[9] in Betracht zu ziehen sind. Was die Umsetzung der Empfehlungen der ersten
Zwischenbewertung angeht, ist das Gremium generell zufrieden und weist darauf
hin, dass die Kommission in ihrem Bericht über den Zwischenbewertungsbericht
den meisten Empfehlungen Rechnung getragen hat und diese insgesamt auf zufriedenstellende
Weise umgesetzt wurden. Allerdings ist die Umsetzung einiger Empfehlungen, die
an die Mitgliedstaaten gerichtet wurden, dem Gremium zufolge weniger
zufriedenstellend. Diese Empfehlungen betreffen die Harmonisierung der
Finanzierungsmethoden der Mitgliedstaaten, die Verfahren und die mehrjährigen
Mittelzusagen, die zu Verzögerungen bei den Abläufen und zusätzlichem
Verwaltungsaufwand führen können. 5. Vorgesehene Folgemaßnahmen Die
Kommission begrüßt den zweiten Zwischenbewertungsbericht. Die Empfehlungen
stützen sich auf eine gründliche und kritische Analyse. Die Kommission wird,
wie nachstehend dargelegt, die sie betreffenden Empfehlungen umsetzen und wird
die Industrie, die JTI-Mitgliedstaaten und die Gemeinsamen Unternehmen
unterstützen, damit diese die sie betreffenden Teile verwirklichen können. Die
Kommission wird insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen: ·
kurzfristige
Maßnahmen für die bestehenden Gemeinsamen Unternehmen (d. h. für deren
Tätigkeiten bis zum Start der neuen JTI) über deren Verwaltungsstrukturen und ·
Maßnahmen
im Rahmen der rechtlichen Bedingungen für die JTI ECSEL der nächsten
Generation. Die
Antwort der Kommission auf die Empfehlungen des Expertengremiums wird
nachstehend zusammengefasst. Dieser Abschnitt enthält auch die Folgemaßnahmen
der Kommission im Anschluss an ihren Bericht über die erste Zwischenbewertung. 5.1. Allgemeine
Bemerkungen Die Kommission erkennt den Wert des dreigliedrigen Modells an und ist
insbesondere erfreut über die positiven Ergebnisse in Bezug auf Wirksamkeit und
Effizienz der existierenden Gemeinsamen Unternehmen. Einrichtung und Ausbau der
Gemeinsamen Unternehmen war schwierig, aber die größten Schwierigkeiten sind
nun überwunden. Konkret bedeutet dies, dass das GU ENIAC im Hinblick auf das
ursprüngliche Ziel der Initiative, nämlich ein industrielles Investitionsprogramm
für nanoelektronische Forschung und Entwicklung im Umfang von etwa
2,7 Mrd. EUR auf den Weg zu bringen, gut vorankommt und dieses fast
erreichen dürfte. Das GU ARTEMIS wird nicht so weit an seine ursprüngliche
Zielvorgabe von 2,5 Mrd. EUR für die Forschung über eingebettete
IKT-Systeme herankommen. Aber auch für ARTEMIS lassen die Entwicklungen der
letzten beiden Jahre ein deutlich erhöhtes Tätigkeitsvolumen erkennen. Die
Kommission ist zuversichtlich, dass beide Initiativen bis zum Ende ihrer Laufzeit
2017 die Erwartungen erfüllen werden. 5.2. Empfehlungen an die Industrieverbände Die Kommission erkennt die wichtige Rolle der
Industrieverbände an, die Mitglieder der Gemeinsamen Unternehmen sind,
insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung der Industrie (einschließlich der
KMU), die regelmäßige Aktualisierung der Forschungsagenda und die
Bekanntmachung der Gemeinsamen Unternehmen. Sie unterstreicht die Bedeutung
einer Industriebeteiligung auf höchster Ebene, durch die Führungsanspruch und
Engagement zum Ausdruck kommen. In diesem Zusammenhang liefert das von AENEAS[10] und CATRENE[11] entwickelte Strategiepapier[12] wichtige
Perspektiven und Ziele für die europäische Nanoelektronik-Industrie bis 2020. Entsprechend den Anmerkungen des Gremiums in der zweiten
Zwischenbewertung hält die Kommission die Entwicklung der Gemeinsamen
Unternehmen hin zur Unterstützung von Projekten eines höheren technologischen
Reifegrads (TRL) für derzeit sinnvoll und notwendig, da so der Schwerpunkt
stärker auf Innovation und Nutzung der Ergebnisse gelegt und die FuE näher an
den Markt herangeführt wird. Insbesondere war die Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen für Pilot-Fertigungslinien des GU ENIAC im Jahr 2012 ein
großer Erfolg.
Mit dieser Aufforderung werden die Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für
Schlüsseltechnologien (KET) erstmalig in großem Maßstab umgesetzt. Auch die
ARTEMIS-Innovationspilotprojekte sind, wie in der Zwischenbewertung formuliert,
ein lobenswerter Ansatz zur Förderung der Innovation vom Stadium des
Konzeptnachweises und der Prototypentwicklung bis hin zu einer soliden
industriellen Plattform. Darüber hinaus wird die geleistete gute Arbeit im Rahmen
des ARTEMIS-Industrieverbands[13] zur
Portfolioanalyse und zu grundlegenden Leistungsindikatoren anerkannt. Die
Industrieverbände und die Gemeinsamen Unternehmen werden aufgefordert, in
dieser Richtung weiterzuarbeiten, womit sie der Empfehlung 15 nachkommen
würden. Die Kommission stimmt jedoch mit dem Bewertungsgremium auch
dahingehend überein, dass mehr getan werden kann, wie in den Empfehlungen 1 und
2 hervorgehoben wird. Mit dem neuen GU ECSEL sollten die Partner aus der
Industrie die Gelegenheit nutzen, koordinierter und proaktiver vorzugehen, um
die strategische Dimension ihrer Zusammenarbeit zu stärken. Sie werden
aufgefordert, zentrale Vorgaben für die europäische Industrie für elektronische
Komponenten und Systeme vorzulegen, damit diese der Motor für den
vielversprechenden Bereich der überall nutzbaren intelligenten Produkte und
Dienstleistungen bilden kann. Zu diesem Zweck enthält der Vorschlag für die
Ratsverordnung über ECSEL die Auflage einer breiteren Beteiligung der
Interessenträger. Der Bericht der Kommission zur ersten Zwischenbewertung
enthielt umfangreiche Ausführungen zur Positionierung der Gemeinsamen
Unternehmen gegenüber EUREKA. Die Kommission erkennt an, dass in diesem Bereich
erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Auf dem Gebiet der Nanoelektronik haben
CATRENE und ENIAC ein gemeinsames Papier über Ziele, Auftrag und Strategie der FuE
im Bereich Mikro- und Nanoelektronik in Europa erstellt. Auch im Bereich der
eingebetteten Systeme führen ITEA2[14] und ARTEMIS
Gespräche auf hoher Ebene und haben einen Koordinierungsmechanismus[15] eingerichtet. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, eine globale
EU-Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich
Nanoelektronik, eingebettete IKT und cyberphysikalische Systeme im Einklang mit
der Empfehlung 16 zu entwickeln, und sollten verstärkt werden. 5.3. Empfehlungen
an die Gemeinsamen Unternehmen Die Kommission stimmt den Feststellungen des
Expertengremiums zu, dass die Verfahren zur Bewertung und Auswahl der
Vorschläge und zur technischen Überprüfung gestrafft wurden, angemessen sind
und von den Teilnehmern als sehr hilfreich wahrgenommenen werden. Die mit dem
Beginn der Gemeinsamen Unternehmen eingeleiteten Projekte werden demnächst
abgeschlossen sein; der Schwerpunkt der abschließenden Berichterstattung sollte
auf der Verwertung der Ergebnisse liegen. Die Kommission begrüßt daher die Empfehlungen 3
und 15 und wird die Exekutivdirektoren auffordern, die Möglichkeit ihrer
Umsetzung zu prüfen und eine angemessene Berichterstattung über die
Verwertungsmaßnahmen sicherzustellen, wobei allerdings der Aufwand für die
Empfänger zu begrenzen ist. Ebenso wichtig ist es, geeignete Methoden für die
Messung der Auswirkungen und des Erfolgs der Projekte der Gemeinsamen
Unternehmen zu entwickeln. Wie oben dargelegt, waren beide Unternehmen in der Lage,
sich schnell und auf angemessene Weise an sich ändernde Anforderungen
anzupassen und die Initiativen stärker am Markt auszurichten. Den verschiedenen
Gremien der Gemeinsamen Unternehmen gebührt hierfür Anerkennung. Die Kommission
ist daher zuversichtlich, dass die Empfehlungen 4, 6 und 14 in den Gremien
der Gemeinsamen Unternehmen ein positives Echo finden werden, da sie Fragen
eher operativer Art betreffen. Die Durchführung einer Ex-post-Prüfungsstrategie durch die
Gemeinsamen Unternehmen hat sich als besonders schwierig erwiesen; der
Rechnungshof hat hierzu Bemerkungen vorgebracht. Die Kommission wird dieses
Thema in den Verwaltungsräten auch in Zukunft ansprechen, um eine hinreichende
Gewähr dafür zu erhalten, dass die finanziellen Transaktionen der Gemeinsamen
Unternehmen korrekt sind. Die Empfehlungen 10, 12 und 13 werden in der
vorgeschlagenen Verordnung des Rates über ECSEL in dem Maße berücksichtigt, in
dem sie innerhalb des geltenden Rechtsrahmens umgesetzt werden können. 5.4. Empfehlungen
an die Europäische Kommission Die Kommission hat die Empfehlungen für die nächste Generation
gemeinsamer Technologieinitiativen in ihrem Vorschlag für eine Verordnung des
Rates über das GU ECSEL berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die
Empfehlung, eine einzige gemeinsame Technologieinitiative (Empfehlung 5)
mit einer integrierten Forschungs- und Innovationsagenda (Empfehlung 1)
auf der Grundlage einer vereinfachten Finanzordnung (Empfehlung 7) zu
gründen und deren Verwaltungsrat eine umfassendere strategische Funktion zu
übertragen (Empfehlung 8). Ein weiteres Thema des ECSEL-Vorschlags ist eine
stärkere Harmonisierung der Vorschriften (Empfehlung 9), in
Übereinstimmung mit den Regeln für die Beteiligung an „Horizont 2020“. Außerdem nahm die Kommission am 23. Mai 2013 eine europäische
Strategie für mikro- und nanoelektronische Komponenten und Systeme[16] im Einklang mit
der Empfehlung 16 an. Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist die
Gründung des neuen GU ECSEL, dessen Schwerpunkt auf der Innovation und
einem höheren technologischen Reifegrad liegt. 5.5. Empfehlungen
an die Mitgliedstaaten Die Kommission erkennt an, dass es für die Mitgliedstaaten
der Gemeinsamen Unternehmen schwierig ist, die sie betreffenden Empfehlungen
umzusetzen, insbesondere in Bezug auf mehrjährige Verpflichtungen, die
Harmonisierung der Vorschriften und Fördersätze und die Abstimmung der
Verfahren. Die Erfahrung und das gegenseitige Verständnis, die durch die
Beteiligung an den Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und ENIAC aufgebaut wurden,
dürften jedoch mit dem GU ECSEL im Rahmen von „Horizont 2020“ einen neuen
Anfang ermöglichen. Dies ist bereits aus der von der Kommission vorgeschlagenen
Verordnung über ECSEL ersichtlich, in der auf diese Fragen eingegangen wird.
Insbesondere bietet sie die Möglichkeit eines gemeinsamen Konzepts für die Verwendung
der öffentlichen Beiträge zu den Projekten. Die Kommission fordert die
Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der
vorgeschlagenen Harmonisierung und Vereinfachung der Verfahren für die
Begünstigten der künftigen Maßnahmen, die für eine Förderung ausgewählt werden,
zu ergreifen. Die Kommission stellt außerdem fest, dass in jüngster Zeit
bei den GU ARTEMIS und ENIAC bedeutende Fortschritte im Hinblick auf ein
Gleichgewicht zwischen der Unterstützung nationaler Prioritäten und der
Verwirklichung gemeinsamer europäischer Ziele erreicht wurden. 6. Fazit Während die erste
Zwischenbewertung dazu beigetragen hat, dass die Gemeinsamen Unternehmen ihre
Vorgehensweise verbessern und den Schwerpunkt auf ihre operativen Ziele legen konnten,
lagen die Ergebnisse der zweiten Zwischenbewertung rechtzeitig für die
Ausarbeitung des Vorschlags der Kommission für die ECSEL-Verordnung des Rates
vor und stellten einen wesentlichen Beitrag hierzu dar. Obwohl administrative
Hürden weiter bestehen, die im Rahmen des GU ECSEL überwunden werden
können, haben sich die GU ARTEMIS und ENIAC als wirksame und effiziente
Instrumente zur Durchführung eines industriebasierten, von den Mitgliedstaaten
und der EU kofinanzierten FuE-Programms erwiesen. Die abschließende
Evaluierung der GU ARTEMIS und ENIAC ist für 2017 im Rahmen der
Zwischenbewertung des GU ECSEL geplant. Diese Schlussbewertung sollte auf
die Gesamtwirkung der von den Gemeinsamen Unternehmen geförderten Projekte und
auf deren Beitrag im Gesamtkontext der europäischen Strategie für die Mikro-
und Nanoelektronik und eingebettete Systeme eingehen. Anhang – Liste
der Empfehlungen des Bewertungsgremiums Nr.[17] || Zusammenfassung der Empfehlungen || Zeitplan Empfehlungen an die Industrieverbände 1 || Die strategische Forschungsagenda und die Arbeitsprogramme der gemeinsamen Technologieinitiative (JTI) müssen noch stärker eine kohärente europäische Perspektive zum Ausdruck bringen, indem sie sich auf eine übergeordnete europäische Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der elektronischen Bauteile und Systeme stützen, wie es in der Empfehlung 16 vorgeschlagen wird. || JTI der nächsten Generation 2 || Die Industrieverbände sollten eine aktivere Rolle bei der Festlegung der übergeordneten Ziele und der Gesamtstrategie der JTI spielen und aktiver mit den Interessenträgern in Kontakt treten, um die Beteiligung an Projektvorschlägen zu fördern und zu erleichtern (insbesondere die Beteiligung von KMU) und um die strategische Forschungsagenda zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren. || sofort/JTI der nächsten Generation Empfehlungen an die Gemeinsamen Unternehmen[18] 3 || Mit JTI-Projektüberprüfungen, einschließlich einer abschließenden Überprüfung nach Projektabschluss, die nach Auffassung des Expertengremiums zwischen 6 und 12 Monaten nach dem Ende eines Projekts stattfinden sollte, sollte die geplante und tatsächliche Nutzung der Projektergebnisse genauer und strenger verfolgt werden, ebenso die Maßnahmen der Projektpartner im Hinblick auf die geplante Nutzung. || sofort 4 || ARTEMIS-Projekte sollten, wo dies sinnvoll ist, auf der bisher entwickelten ARTEMIS-Technologie aufbauen, wobei auf in der Vergangenheit geförderte Projekte verwiesen und – neben den Neuerungen – aufgezeigt werden sollte, wie frühere Projektergebnisse sinnvoll weiterverwendet wurden und durch Weiterentwicklung ein angemessener höherer technologischer Reifegrad erreicht wurde. Der Anteil der Mittel für Projekte für generische Anwendungen und Dienstleistungen (Anwendungsprojekte) sollte erhöht werden. || sofort/JTI der nächsten Generation 6 || Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und deren Auswahl im Rahmen von ENIAC und CATRENE sollten besser abgestimmt werden (z. B. durch gemeinsame und/oder ergänzende Aufforderungen). Die für die Vergabe der Fördermittel zuständigen Stellen sollten dabei über eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Lenkung des Finanzierungsstroms verfügen. || sofort/JTI der nächsten Generation 8 || Der Schwerpunkt der Arbeit der GU-Verwaltungsräte sollte auf strategischen Fragen liegen; ihr Verwaltungsaufwand ist zu verringern, damit für hochrangige Vertreter der Industrie die Teilnahme an den Verwaltungsräten attraktiv ist. || sofort/JTI der nächsten Generation 10 || Die GU sollten geeignete Mechanismen zur Schaffung eines „Frühwarnsystems“ prüfen bzw. entwickeln, das potenzielle Verzögerungen der Bereitstellung oder Einschränkungen der Verfügbarkeit von Finanzmitteln der Mitgliedstaaten erfasst. Um ermittelte Finanzlücken zu schließen, sollten Vorschüsse der EU (im Namen eines Mitgliedstaates) bei Projekten zugelassen werden, die im Hinblick auf den Auftrag des JU entscheidend sind. || sofort 12 || Es sollten Maßnahmen (z. B. Änderung der Bewertungskriterien) für die Phase der Bewertung und Auswahl der Vorschläge ergriffen werden, damit das Projektportfolio eher den strategischen europäischen Zielen entspricht und die wichtigsten Bereiche, die in der EU-Strategie für elektronische Komponenten und Systeme (vorgeschlagen in der Empfehlung 16) und den daraus abgeleiteten Arbeitsprogrammen genannt werden, optimal abgedeckt sind. || JTI der nächsten Generation 13 || Es sollten spezifische Unterstützungsmechanismen zur Verbesserung der Projektabwicklung bei JTI-Projekten entwickelt und angewendet werden. Die Verwaltungskosten sollten bei allen JTI-Projekten zu 100 % von der EU finanziert werden. || sofort/JTI der nächsten Generation 14 || Für JTI-Projekte sollten nur eine Projektüberprüfung und ein Berichterstattungsverfahren (im Rahmen des JU) vorgeschrieben sein. || sofort 15 || Es sollten geeignete Methoden für die Messung der Auswirkungen und des Erfolgs von JTI-Projekten entwickelt und für die derzeitigen und künftigen JTI verwendet werden. || sofort Empfehlungen an die Europäische Kommission 5 || Die JTI ARTEMIS und ENIAC sollten gemeinsam mit der Europäischen Technologieplattform für die Integration intelligenter Systeme (EPoSS) in einer einzigen Organisation (JTI ECS) zusammengeführt werden. || JTI der nächsten Generation 7 || Die vorgeschlagene neue, integrierte JTI (Empfehlung 5) bzw. alle künftigen JTI sollten als öffentlich-private Partnerschaften gemäß Artikel 209 der Haushaltsordnung gegründet werden. || JTI der nächsten Generation 13 || Es sollten spezifische Unterstützungsmechanismen zur Verbesserung der Projektabwicklung bei JTI-Projekten entwickelt und angewendet werden. Die Verwaltungskosten sollten bei allen JTI-Projekten zu 100 % von der EU finanziert werden. || sofort/JTI der nächsten Generation 16 || Eine mittel- bis langfristige globale EU-Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der elektronischen Komponenten und Systeme (ECS) sollte eindeutig definiert und eine zentrale Grundlage für Finanzierungsbeschlüsse sein. || sofort Empfehlungen an die Mitgliedstaaten 9 || Die Beteiligungsregeln für die Mitgliedstaaten, Fördersätze und Verfahren sollten soweit wie möglich angeglichen und synchronisiert werden, wobei die bestmögliche Praxis zugrunde zu legen ist. || sofort/JTI der nächsten Generation 11 || Die Mitgliedstaaten sollten sich zur Einhaltung eines mehrjährigen Finanzierungssystems verpflichten. || sofort/JTI der nächsten Generation 14 || Für JTI-Projekte sollten nur eine Projektüberprüfung und ein Berichterstattungsverfahren (im Rahmen des JU) vorgeschrieben sein. || sofort [1] Verordnung Nr. 74/2008 des Rates vom 20. Dezember
2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Artemis zur Umsetzung einer
gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme.
Verordnung Nr. 72/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die
Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC. [2] ARTEMIS-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich,
Zypern (vor kurzem ausgeschieden).
ENIAC-Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. [3] http://ec.europa.eu/dgs/information_society/evaluation/rtd/jti/index_en.htm [4] KOM(2010)
752 endg. und http://ec.europa.eu/dgs/information_society/evaluation/rtd/jti/ [5] Das Expertengremium bestand aus den folgenden
Mitgliedern: M. Götzeler (CEO Aixtron SE); W. Arden (ehemals Infineon
Technologies); Ch. de Prost (ATMEL); J.-L. Dormoy (EDF); M. Jansz (Technology
Foundation STW); T. Luukkonen (Research Institute of the Finnish Economy); A. Sangiovanni-Vincentelli
(University of California in Berkeley); D. Wright (University of Exeter). [6] Als Evidenzbasis für die Bewertung diente eine
umfassende Durchsicht der einschlägigen Unterlagen zu den rechtlichen und
finanziellen Aspekten, der Forschungsagenden, der Arbeitsprogramme, der
Beteiligungsstatistiken und der Projektdaten. Mit 104 Befragungen wurde die
Meinung einer breiten Palette von Interessenträgern eingeholt: Industrie,
Hochschulen, Kommission, nationale Behörden, EUREKA-Cluster und Gemeinsame
Unternehmen. [7] https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/second-interim-evaluation-artemis-and-eniac-joint-technology-initiatives [8] http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/ict/files/kets/hlg_report_final_en.pdf [9] KOM(2013) 501 endg. und http://ec.europa.eu/research/press/2013/pdf/jti/ecsel_factsheet.pdf [10] Association for European NanoElectronics ActivitieS
(Europäischer Nanoelektronikverband)
http://www.aeneas-office.eu/web/index.php [11] EUREKA-Initiative „Cluster for Application and Technology
Research in Europe on NanoElectronics“ (Cluster für Anwendungs- und
Technologieforschung in Europa auf dem Gebiet der Nanoelektronik)
http://www.catrene.org/ [12] Innovation for the future of Europe: Nanoelectronics
beyond 2020
http://www.aeneas-office.eu/web/downloads/strategic-docs/position_paper_final.pdf [13] Industrieverband der JTI ARTEMIS (Advanced Research
& Technology for EMbedded Intelligence and Systems)
http://www.artemis-ia.eu/ [14] Eureka-Cluster „Information Technology for European
Advancement“ (Informationstechnologie für den Fortschritt in Europa)
http://www.itea2.org/ [15] „High-level vision 2030 ITEA-ARTEMIS“ -
http://www.artemis-ia.eu/publications [16] COM(2013) 298 final. [17] Die Nummerierung der Empfehlungen entspricht dem Bericht
der Experten. [18] Diese Empfehlungen legen die kollektive/gemeinsame
Verantwortung aller an den JTI Beteiligten zugrunde.