BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Implementierung, Betrieb und Effektivität der Domäne oberster Stufe „.eu“ /* COM/2013/0804 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über Implementierung, Betrieb und
Effektivität der Domäne oberster Stufe „.eu“ (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Hintergrund Im April 2013 feierte die Domäne oberster
Stufe (Top Level Domain – TLD) „.eu“ ihr siebenjähriges Bestehen. In diesen
ersten sieben Jahren wurde die .eu-TLD zur elftgrößten TLD und zur
sechstgrößten Länderdomäne weltweit. Die .eu-TLD ist im Vergleich zu den
Vorjahren aufgrund der aggressiven Werbekampagnen zweier anderer TLD, .cn und
.tk, in ihrer Position leicht zurückgefallen. Mit über 3,7 Millionen
Registrierungen ist die .eu-Domäne heute eine von den Europäern geschätzte
Option bei der Wahl eines Domänennamens für ihre Internet-Präsenz. Dieser Bericht an das Europäische Parlament
und den Rat betrifft die Implementierung, die Effektivität und den Betrieb der
.eu-TLD in den letzten zwei Jahren. Nach Artikel 8 der Verordnung (EG)
Nr. 733/2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ muss die
Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Jahr nach Verabschiedung
der Verordnung und danach alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht ist
der vierte nach den Berichten der Jahre 2007[1],
2009[2] und 2011[3] und beinhaltet die
Entwicklungen im Zusammenhang mit der .eu-Domäne zwischen dem 1. April
2011 und dem 31. März 2013. 2. Rechtsrahmen und Grundsätze der
.eu-Domäne Die .eu-TLD wurde durch folgende Rechtsakte
eingeführt: –
Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne
oberster Stufe „.eu“ (in der geänderten Fassung)[4]
(„Rahmenverordnung“); –
Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission
vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die
Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der
allgemeinen Grundregeln für die Registrierung (in der geänderten Fassung)[5] („Durchführungsverordnung“). Im Berichtszeitraum wurde die Verordnung (EG)
Nr. 560/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004, mit der
auch internationale Domänennamen (IDN) unter der .eu-TLD eingeführt wurden,
berichtigt, um offensichtliche Fehler in der als Anhang beigefügten Liste der
reservierten Domänennamen zu beheben. Die Berichtigung wurde am 20. März
2012 angenommen. Das von der Kommission ausgewählte Register
EURid (European Registry for Internet Domains)[6] ist für die Organisation und
Verwaltung der TLD „.eu“ zuständig. Das Register ist eine unabhängige
Einrichtung, die die erforderlichen Entscheidungen im Einklang mit der
Rahmenverordnung[7]
autonom trifft. Als dieser Bericht erstellt wurde, prüften die
Kommissionsdienststellen, ob eine Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 874/2004 erforderlich ist, um Bestimmungen im Hinblick auf die
Homoglyph-Bündelung, den Beitritt Kroatiens zur EU und die Tatsache, dass
Serbien, Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM)
nun EU-Kandidatenländer sind, sowie den Zugang der EFTA/EWR-Länder zur
Registrierung von Domänennamen unter der .eu-TLD und Korrekturen einiger
reservierter Domänennamen mit dem deutschen Eszett (ß) und dem griechischen
Sigma am Wortende (ς) zu ergänzen. 3. Registrierung und Verwendung von
.eu-Domänennamen Im Berichtszeitraum nahm die Verwendung der
.eu-TLD ebenso wie die der anderen europäischen Länderdomänen stetig zu. Mit
3,7 Mio. Registrierungen steht die Domäne „.eu“ weltweit an elfter Stelle
und ist in Europa die viertpopulärste Länderdomäne (ccTLD). Dies entspricht
einem Zuwachs von 0,3 Mio. Registrierungen seit dem letzten Bericht
an das Europäische Parlament und den Rat. In Europa verzeichnen lediglich die Domänen
.de (Deutschland), .uk (Vereinigtes Königreich) und .nl (Niederlande) höhere
Zahlen bei den Registrierungen. Im weltweiten Vergleich liegen die Domänen
.com, .net, .org und .info sowie die zwei Länderdomänen .tk (für Tokelau) und
.cn (für China) vor den .eu-Registrierungen (siehe Anhang 1). Die größten
Märkte für die .eu-Domäne sind Deutschland (30,4 %), die Niederlande
(13 %), Frankreich (9,1 %), das Vereinigte Königreich (9 %) und
Polen (6,5 %) (siehe Anhang 4). In mehreren EU-Mitgliedstaaten gab es
Fluktuationen auf dem .eu-Markt. Trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise hat
sich das Wachstum der .eu-Domäne halten und in einigen Ländern sogar steigern
können. Die Zahl der Verlängerungen von .eu-Domänennamen
liegt gegenüber dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von 73 % weiterhin
bei 80 %. Seit der Liberalisierung bestimmter
Länderdomänen und der Einführung neuer bzw. dem Rebranding bestehender Domänen,
wie z. B. .co oder .me, besteht in den letzten 5 Jahren ein
verstärkter Konkurrenzkampf unter den Unternehmen. Darüber hinaus wird das
Aufkommen von mehr als 1000 neuen allgemeinen TLD einen enormen
Marktschock bedeuten, der sich gravierend auf bestehende Geschäftsmodelle
auswirken und den Konkurrenzkampf weiter verschärfen wird. Angesichts des bisherigen Trends und der
derzeitigen Marktlage strebt EURid bei den Registrierungen eine weiterhin
stetige Wachstumsrate von jährlich 5–8 % an. Das Register hat einen
jährlichen Marketing- und Kommunikationsplan aufgestellt, um die Erreichung
dieser Ziele zu unterstützen. 4. Internationale Domänennamen (IDN) 4.1. .eu-IDN Die Einführung von IDN auf der obersten Stufe,
d. h. rechts vom letzten Punkt eines Domänennamens, fällt in den
Zuständigkeitsbereich der ICANN[8].
Am 16. November 2009 führte die ICANN das Schnellverfahren[9] für internationale (IDN-)
Länderdomänen ein, um die Registrierung von Ländercode-TLD (z. B. „.gr“,
„.bg“, „.eu“) mit nicht lateinischen Schriftzeichen (kyrillischen,
griechischen, arabischen, chinesischen Schriftzeichen etc.) zu erleichtern. Das
Verfahren umfasst drei Stufen: i) das Register eines Landes stellt einen Antrag
auf Verwendung einer IDN-Zeichenfolge (Ländercode-TLD in nicht lateinischen
Schriftzeichen) unter Nachweis der Unterstützung der Internetgemeinschaft
seines Hoheitsgebiets und Angabe der Gründe für die Wahl (Kriterium der
Aussagekraft); ii) die gewünschte Zeichenfolge wird dann von der ICANN
evaluiert, die sie an einen unabhängigen Ausschuss weiterleitet; dieser nimmt eine
Prüfung im Hinblick auf mögliche Überschneidungen mit bestehenden
TLD-Zeichenfolgen vor (Kriterium der Verwechslungsmöglichkeit); iii) ist die
Zeichenfolge genehmigt, wird sie dem Register zugewiesen („Delegation“). EURid stellte im
Mai 2010 bei der ICANN einen Antrag auf Zulassung der Registrierung für
kyrillische und griechische Versionen der .eu-TLD. Der Antrag erfolgte, nachdem
Zypern, Griechenland und Bulgarien der Kommission ihre bevorzugten Versionen
des .eu-Kürzels übermittelt hatten[10]
(„.ευ“ in griechischen bzw. „.ею“ in kyrillischen
Schriftzeichen). Die ICANN bestätigte die Erfüllung der beiden
ersten Kriterien (Unterstützung der Internetgemeinschaft und Aussagekraft). Im Februar 2012 informierte die IANA/ICANN das EURid, dass
die Prüfung der kyrillischen Zeichenfolge „.ею“ erfolgreich
abgeschlossen worden sei, aber dass die griechische Zeichenfolge die technische
Evaluierung des Verfahrens nicht bestanden habe, da sie „mit mindestens den
drei ISO-646-BV-Zeichenketten „eu“, „ev“ und „ev“ vom Schriftbild her entweder
identisch oder verwechselbar“ sei. Die Kommission wies das EURid an, den
möglichen Antrag auf Delegation der kyrillischen Zeichenfolge (.ею)
bis zur abschließenden Klärung der Fragen in Verbindung mit der griechischen Zeichenfolge
(.ευ) zurückzuhalten, weil dies als eine Billigung der
ICANN-Entscheidung ausgelegt werden könnte. Im
August 2012 übermittelte das EURid der ICANN eine Studie über die visuelle
Darstellung der griechischen Zeichenfolge (.ευ). Unter Bezug auf die
kognitive Neurowissenschaft wurde in der Studie der Schluss gezogen, dass eine
Verwechslung der griechischen Zeichenkette (.ευ) mit den von der
ICANN genannten Zeichenfolgen sehr unwahrscheinlich sei, insbesondere unter
Berücksichtigung der Regel, dass die Schriftzeichen der zweiten Stufe den
Schriftzeichen der obersten Stufe entsprechen müssen. In der Zwischenzeit hat
die ccNSO (Country-Code Names Supporting Organization,
Unterstützungsorganisation für Ländercodenamen) einen
Richtlinienentwicklungsprozess im Rahmen des Schnellverfahrens für
internationale Länderdomänen initiiert, um ein Berufungsverfahren für
abgelehnte Zeichenfolgen einzuleiten, damit diese von einer Jury aus
Sprachsachverständigen erneut geprüft werden können. Zum Zeitpunkt der
Abfassung dieses Berichts befand sich die Empfehlung der ccNSO, das
IDN-Schnellverfahren zu überprüfen, in der Phase der Abstimmung im ccNSO-Rat;
anschließend wird sie den ccNSO-Mitgliedern und dem ICANN-Vorstand für das
anschließende Abstimmungsverfahren vorgelegt. 5. Funktionsweise des Registers 5.1. Das Register Die Kommission
benannte 2003 im Anschluss an eine Aufforderung zur Interessenbekundung[11] EURid als .eu-Register. Am
12. Oktober 2004 schlossen die Kommission und das EURid einen
Dienstleistungskonzessionsvertrag, der 2009 bis zum 12. Oktober 2014
verlängert wurde. EURid ist eine
europaweite Einrichtung ohne Erwerbszweck mit Sitz in Diegem (Belgien) und
Regionalbüros in Stockholm, Prag und Pisa[12]. 5.2. Beziehungen zu den
Registrierstellen Das .eu-Register selbst ist keine
Registrierstelle[13].
Oberste Priorität für das EURid ist nach wie vor die Erbringung hochwertiger
Dienste für die 780 zugelassenen Registrierstellen. In den letzten zwei
Jahren ging die Zahl der zugelassenen Registrierstellen nach der Zusammenlegung
bestimmter Kunden einiger Registrierstellen zurück. EURid bewertet regelmäßig
die Zufriedenheit der .eu-Registrierstellen. Nach der jüngsten Erhebung zur
Zufriedenheit der Registrierstellen mit der .eu-Domäne, die im 4. Quartal
2012 durchgeführt wurde, waren 95 % der Umfrageteilnehmer entweder
zufrieden oder sehr zufrieden (2011: 93 %). Auf die Frage, ob sie
weiterhin EURid nutzen würden, statt zu einem anderen Anbieter zu wechseln,
gaben 80 % der Umfrageteilnehmer EURid mindestens acht von zehn Punkten.
Die Investitionen in eine .eu-Domäne wird weiterhin als sinnvoll angesehen,
wobei sich diese Einschätzung im oberen Bereich der Skala ebenfalls verbessert
hat (47 % der befragten Kunden bewerteten diesen Aspekt mit mindestens 8
von 10 Punkten gegenüber 44 % im Jahr 2010). Darüber hinaus hat EURid damit begonnen, mit
den Registrierstellen über sozialen Medien wie Facebook und Twitter sowie über
YouTube[14]
zu kommunizieren, wo mehr als 100 Videos mit Beiträgen zur eu.-Domäne
angesehen werden können. In den letzten zwei Jahren hat das Register an
Neuerungen in den Handels- und Übertragungsverfahren gearbeitet, die am
21. November 2012 in Kraft getreten sind: Dazu gehören die
„Registry-Lock“-Funktion, die noch mehr Sicherheit für .eu-Domänennamen bietet,
die Einführung von mehrjährigen Registrierungen am 7. April 2011 (im
1. Quartal 2013 gingen 6466 neue Registrierungen über Zeiträume von
mehr als einem Jahr ein; dies entsprach einem Anteil von 3,1 % aller
Registrierungen im 1. Quartal wie auch der Anzahl der mehrjährigen Registrierungen
bei anderen TLD) sowie neue Dienste für Registrierstellen. In den letzten
beiden Jahren hat das Register die TLD „.eu“ in Partnerschaft mit seinen
Registrierstellen über das kofinanzierte Marketingprogramm und andere
Werbeprogramme gefördert. Das Programm wird bei den Registrierstellen immer
erfolgreicher und wurde darüber hinaus auch von anderen Registern übernommen. Außerdem hat das Register selbst verstärkt für
die .eu-Domäne geworben, indem es gezielte Bannerkampagnen sowie eine Werbekampagne
an vier europäischen Flughäfen (Brüssel, Kopenhagen, Mailand-Linate und
München) durchführte. Alle Kampagnen werden auf der speziellen
Marketing-Website des Registers (ambitionhasanaddress.eu) dokumentiert, auf der
Internetnutzer Erfahrungsberichte von Unternehmen und Personen ansehen können,
die sich zur eigenen Darstellung und/oder Online-Vermarktung ihrer Produkte für
einen .eu-Domänennamen entschieden haben. 5.3. Finanzielle Lage Die finanzielle Situation des .eu-Registers
blieb im Berichtszeitraum stabil. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des
Registers ist für die Glaubwürdigkeit der .eu-Domäne von zentraler Bedeutung.
Die Kommission beobachtet die finanzielle Situation des Registers entsprechend
dem Rechtsrahmen und dem Dienstleistungskonzessionsvertrag genau. Die
Kommission übt ihre Aufsichtsfunktion mittels verschiedener Instrumente aus,
z. B. durch die Prüfung der Kommentare der Rechnungsprüfer,
vierteljährliche und jährliche Finanzberichte, vierteljährliche
Zwischenberichte, Haushaltsvorschläge sowie Strategie- und Marketingpläne. Auf
vierteljährlichen Sitzungen und Sitzungen auf Arbeitsebene werden regelmäßig
Finanzangelegenheiten mit dem Register erörtert. Zu Beginn der Tätigkeit im Zusammenhang mit
der .eu-TLD übertrafen die Einnahmen aus der großen Zahl der
Domänenregistrierungen bei weitem die Kosten des Registers. Die entsprechenden
Jahresüberschüsse wurden dem EU-Haushalt zugeführt. Das Register hat die von
den EURid-Registrierstellen erhobenen Gebühren schrittweise gesenkt. Nach internen
und externen Konsultationen des Registers wurden im Februar 2012 sowohl die
Gebühren für die Reaktivierung als auch für Übertragungen aus der Quarantäne
einheitlich auf 4 EUR festgelegt. Aufgrund des immer größer werdenden
Bestands an Domänennamen sind die Einnahmen aus Verlängerungen von Domänennamen
gestiegen. Um weiterhin seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, zum
Selbstkostenpreis zu arbeiten, beschloss das Register, die Gebühren für die
Verlängerung und die Erweiterung der Vertragslaufzeit eines Domänennamens ab
dem 1. Januar 2013 von 4,00 EUR auf 3,75 EUR zu senken. Die wichtigsten Finanzdaten des Registers blieben 2011 und 2012 stabil.
Die Einnahmen und Ausgaben des Registers beliefen sich für beide Jahre auf etwa
13 Mio. EUR. Damit war das Nettofinanzergebnis mit einem Überschuss
in Höhe von 772 892 EUR zugunsten des EU-Haushalts für das
Geschäftsjahr 2011 und von 443 117 EUR für 2012 ausgeglichener
als in früheren Jahren. Veränderungen bei den veranschlagten und den tatsächlichen Kosten des
Registers wurden von der Kommission aufmerksam beobachtet, insbesondere die
Kosten für Marketing (2,8 Mio. EUR 2011 und 2,7 Mio. EUR
2012) und Personal (4,0 Mio. EUR 2011 und 4,4 Mio. EUR
2012). Die höheren Kosten wurden mit der Notwendigkeit einer höheren
Dienstleistungsqualität und verbesserter Sicherheitsstufen begründet. Das Register verfügt nach wie vor über vier verschiedene
Finanzreserven: Abschreibungen, Investitionen, Sozialverbindlichkeiten und
Haftpflicht. Im Berichtszeitraum blieb das Gesamtniveau der Rückstellungen etwa
gleich: 5,4 Mio. EUR im Jahr 2011 gegenüber
5,0 Mio. EUR im Jahr 2012. Ende 2012 ließ sich dieser
Gesamtbetrag für Rückstellungen wie folgt aufschlüsseln: Abschreibungen
(1,0 Mio. EUR), Investitionen (0,5 Mio. EUR), Sozialverbindlichkeiten
(2,7 Mio. EUR) und Haftpflicht (0,8 Mio. EUR). Außerdem
wurden zusätzlich 150 000 EUR bereitgestellt, um die alternative
Streitbeilegung zu fördern und attraktiver zu machen. 5.4. Betriebskontinuität,
Ausfallsicherheit und Qualität 5.4.1. Betriebskontinuität Am 12. Dezember 2012 führte EURid
erfolgreich eine unangekündigte Übung nach dem Betriebskontinuitätsplan
(Business Continuity Plan – BCP) durch, um seine Leistungsfähigkeit in der
Krisenbewältigung zu testen. Die Übung bestand darin, das EPP- und die
Registrar-Extranet-, Registrar-DAS- und Registrar-WHOIS-Dienste von einem
Rechenzentrum in ein anderes und zurück zu transferieren. Die Auswirkungen auf
die Registrierstelleninfrastruktur waren äußerst gering (ein vorübergehender
Ausfall von etwa 15 Minuten), sofern die Registrierstellen die von EURid
2011 in der BCP-Übung von 2011 eingeführten bewährte Praktiken implementiert
hatten. Die Verwendung von vollständigen Domänennamen (Fully Qualified
Domain Names – FQDN) seitens der Registrierstellendienste gewährleistete
eine transparente Ausfallsicherung während des Transfers. Nach der Simulation eines Problems im
Hauptrechenzentrum erfolgte die Ausfallsicherung seitens EURid durch den
Wechsel zum zweiten Rechenzentrum mittels DNS-Aktualisierung. Nachdem dieser
Wechsel vollständig vollzogen war, waren die korrekten Registrierstellendienste
innerhalb von 10 Minuten wieder verfügbar, sofern die Registrierstellen
FQDN verwendeten (andernfalls wurde eine manuelle Aktualisierung erforderlich).
Nach zwei Stunden aktualisierte EURid die FQDN, so dass sie wieder auf das
Hauptrechenzentrum verwiesen. Nachdem die FQDN von den DNS-Servern der
.eu-Registrierstellen wieder gefunden worden waren, stellten die Systeme
ausfallsicher wieder auf das Hauptrechenzentrum um. Die gesamte Übung wurde von
PricewaterhouseCoopers geprüft. 5.4.2. Sicherheit Das EURid organisierte Schulungen[15] für .eu-Registrierstellen, um
sie dazu anzuregen, ihren Kunden DNSSEC (ein Protokoll, das Internetznutzer vor
gefälschten DNS-Daten schützt) zu empfehlen, damit diese wiederum das Protokoll
bei den Internet-Akteuren (Diensteanbietern, Webmastern u. a.) verbreiten.
2013 wurde zur weiteren Förderung der DNSSEC-Implementierung ein sogenannter
DNSSEC-Rabatt (0,02 EUR Ermäßigung auf die Domänennamengebühr je korrekt
signierten Domänennamen im Monat) auf Registrierstellenebene eingeführt. 5.4.3. Phishing und andere böswillige
Handlungen Das Register wendet täglich Maßnahmen zur
Bekämpfung von Phishing und anderen Arten böswilligen Online-Verhaltens[16] an. Fortlaufend werden
insbesondere Domänennamen auf Übereinstimmung mit den
Registrierungsvoraussetzungen[17]
überprüft und Neuregistrierungen auf verdächtige Muster oder sonstige Anomalien
hin untersucht. Täglich wird das
Register ferner von privaten Sicherheitsunternehmen oder von Behörden über
vermutetes oder nachgewiesenes Fehlverhalten in Kenntnis gesetzt[18]. Dies kann dazu
führen, dass ein verdächtiger Domänenname widerrufen wird. Dank der Maßnahmen
des Registers ging die Anzahl widerrufener verdächtiger Domänennamen im
Berichtszeitraum drastisch zurück: Gegenüber 81 zurückgezogenen Domänen im
Jahr 2010 waren es im Januar 2011 nur noch 2 Widerrufe und im vierten
Quartal 2012 keine mehr[19]. Darüber hinaus hat
das Register den Dialog mit den Strafverfolgungsbehörden intensiviert, um
etwaigem Missbrauch im .eu-Domänensystem vorzubeugen und entgegenzuwirken. Dies
führte zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Kommission, CERT-eu
und EURid im Oktober 2012. 5.5. Profil eines .eu-Nutzers Kunden lassen .eu-Domänennamen zu ganz unterschiedlichen Zwecken
registrieren (geschäftlich, für soziale Aktivitäten, Internetpräsenz von
Institutionen usw.). Aus dem jüngsten Bericht[20]
über die Verwendung von Websites der .eu-TLD geht hervor, dass etwa 31,4 %
der Websites geschäftlicher Natur sind. Im dritten Jahr in Folge hat die .eu-Domäne ein stark
geschäftsorientiertes Profil gezeigt, das ihre einzigartige Stellung als TLD
mit länderübergreifender Ausrichtung für Unternehmen und KMU bestätigt. Der
Bericht kommt zu dem Schluss, dass die älteren allgemeinen Domänen oberster
Stufe (gTLD) noch immer unterschiedliche Profile haben. Wichtigstes Beispiel
ist .org mit einem sehr hohen Prozentsatz an Community-Websites. Hierbei
unterscheiden sich die gTLD von den ccTLD (länderspezifischen Domänen oberster
Stufe), die alle für ganz unterschiedliche Zwecke genutzt werden. „.eu“ hat
viele Gemeinsamkeiten sowohl mit den ccTLD als auch mit bestimmten gTLD (vor
allem mit .net, aber auch mit .biz und .com). 5.6. Gerichtsverfahren und
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Domänennamen 5.6.1. Vor dem Gericht und dem
Gerichtshof der Europäischen Union anhängige Verfahren Gericht: keine. Gerichtshof der
Europäischen Union: eine Vorabentscheidung. Das Brüsseler
Berufungsgericht übermittelte dem EuGH zwei Vorlagen zur Vorabentscheidung in
der Rechtssache „lensworld.eu“ (C-376/11, Pie Optiek/Bureau Gevers). Am 19. Juli
2012 entschied der EuGH: „Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung
von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne
oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung ist
dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem das betroffene frühere Recht ein
Markenrecht ist, der Begriff „Lizenznehmer früherer Rechte“ keine Person
erfasst, der vom Inhaber der betreffenden Marke nur erlaubt worden ist, im
eigenen Namen, aber für Rechnung dieses Inhabers einen Domänennamen zu
registrieren, der mit der genannten Marke identisch oder ihr ähnlich ist, ohne
dass dieser Person erlaubt worden wäre, die Marke kommerziell gemäß ihren
Funktionen zu benutzen.“ Das Brüsseler
Berufungsgericht dürfte seine endgültige Entscheidung im Herbst 2013 treffen. 5.6.2. Alternative Streitbeilegungsverfahren Streitigkeiten zwischen den Inhabern von
.eu-Domänennamen oder Klagen gegen Entscheidungen des .eu-Registers können der
für das alternative Streitbeilegungsverfahren zuständigen Stelle[21] (dem tschechischen
Schiedsgericht mit Sitz in Prag[22])
vorgelegt werden. Die meisten
Beschwerden werden gegen Inhaber von .eu-Domänennamen eingereicht. Dies ist
deshalb der Fall, weil jedermann alternative Streitbeilegungsverfahren gegen
Inhaber von .eu-Domänennamen anstrengen kann, wenn die Registrierung für
spekulativ oder missbräuchlich im Sinne des Artikels 21 der Verordnung
(EG) Nr. 874/2004 der Kommission gehalten wird. In den letzten zwei Jahren wurden
durchschnittlich 12 Beschwerden je Quartal eingereicht[23] (siehe Anhang 3). Im Jahr 2011
ergingen 52 Entscheidungen des tschechischen Schiedsgerichts. 73 %
der Beschwerden wurden zugelassen. Im Jahr 2012
ergingen 44 Entscheidungen des tschechischen Schiedsgerichts. 81 %
der Beschwerden wurden zugelassen. Die Gebühren für solche Verfahren werden nach
dem Kostendeckungsprinzip festgelegt[24].
Am 27. Juni 2012 kündigten das
tschechische Schiedsgericht und das .eu-Register eine besondere
Gebührenermäßigung an, durch die das alternative Streitbeilegungsverfahren für
die europäische Öffentlichkeit noch leichter zugänglich gemacht werden soll.
Die Kosten des Grundverfahrens wurden ab dem 1. Juli 2012 um 50 %
gesenkt. Dieser Schritt war eine Reaktion auf die Empfehlungen aus einer
externen Prüfung des Streitbeilegungsdienstes für die .eu-Domäne (demnach
funktioniert das alternative Streitbeilegungsverfahren gut, eine
Gebührensenkung würde die Sichtbarkeit dieses Rechtsmittels jedoch verbessern
und den Zugang dazu erleichtern). Seit der Einführung der Ermäßigung im
Juli 2012 ist die durchschnittliche Zahl der alternativen Streitbeilegungsverfahren
im Monat um 80 % gestiegen. 5.6.3. Gerichtliche Verfahren Im
Berichtszeitraum war das EURid Verfahrenspartei in den folgenden Rechtssachen: Zheng: Zheng legte Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Brüsseler Gerichts
erster Instanz ein. Der Antrag wurde vom Brüsseler Berufungsgericht in dessen
Entscheidung vom 21. September 2010 zurückgewiesen. Nach dem endgültigen
Abschluss des Verfahrens im Jahr 2011 wurden die von Zheng beanspruchten
Domänennamen (mehr als 9000) am 24. Oktober 2011 zur allgemeinen
Registrierung freigegeben. Das Verfahren ist abgeschlossen. Ovidio: Im Februar 2011 schlossen die Parteien einen Vergleich, der im Zuge der
Einstellung aller anhängigen Verfahren am 9. September 2011 in das
amtliche Verzeichnis des Brüsseler Gerichts erster Instanz Brüssel eingetragen
wurde. Im Rahmen des Vergleichs zahlte Ovidio 45 000 EUR an das
EURid. Das Verfahren ist abgeschlossen. Topeu (u. a. sex.eu): Am 4. August 2011 wurde dem ungarischen
Unternehmen Sex BT das Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts zugestellt.
Die Rechtsbehelfsfrist endete am 4. Dezember 2011; am 6. Dezember
2011 wurde das Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts rechtskräftig. Am
12. Dezember 2011 aktivierte EURid den Domänennamen sex.eu unter dem Namen
von Yellow Register On Line AB, dessen Bewerbung in der
Vorabregistrierungsphase als erste eingegangen war (sie wurde zunächst auch
akzeptiert, jedoch war die Domäne aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens um
den Domänennamen bis dahin nie aktiviert worden). Das Verfahren ist
abgeschlossen. 6. EMAS-Registrierung 2011 leitete EURid das Verfahren ein, um das
erste EMAS-zertifizierte[25]
Register in Europa zu werden. Das Registrierungsverfahren wurde am 23. Mai
2012 abgeschlossen. Die Registernummer ist BE-VL-000016. EURid hat im Rahmen verschiedener Initiativen
damit begonnen, alle Betroffenen über ihr Engagement für ein
umweltfreundlicheres Internet zu informieren. Vom 21.–23. Mai 2012 fand im
Europäischen Parlament in Straßburg eine Veranstaltung anlässlich der EMAS-Registrierung
von EURid statt[26].
7. Schlussfolgerungen Die .eu-TLD wurde erfolgreich implementiert
und ihre Funktionsweise ist effektiv. In den letzten beiden Jahren hat die
.eu-Domäne ihre Position als eine der größten und populärsten Domänen oberster
Stufe in Europa sowie weltweit gefestigt. Trotz der weiterhin – wenn auch
langsamer – zunehmenden Nutzung der 27 Länderdomänen in den
Mitgliedstaaten und der Verfügbarkeit generischer TLD wie „.com“ und „.org“ ist
sie nach wie vor erfolgreich. Zum Zeitpunkt der Übermittlung dieses Berichts an
das Europäische Parlament und den Rat wird Kroatien 28. Mitglied der
Europäischen Union sein. Die ICANN hat das geänderte
Evaluierungsverfahren für ccTLD-IDN-Zeichenfolgen, das eine Neubewertung der
abgelehnten Zeichenfolge (das griechische „.ευ“ wegen der angeblich
verwirrenden Ähnlichkeit mit anderen Zeichenfolgen) ermöglicht, noch nicht
abschließend festgelegt. Die Kommission hat die ICANN dringend aufgefordert,
diesen Vorgang so bald wie möglich abzuschließen. Sie hat klar zum Ausdruck
gebracht, dass die künftigen Regeln zur Einrichtung eines „ständigen“
IDN-Antragsverfahrens so gestaltet werden sollten, dass ungerechtfertigte
Verzögerungen vermieden werden. Dies ist eines der Themen von öffentlichem
Belang, die die Kommission auch in Zukunft im ICANN-Beratungsausschuss der
Regierungen zur Sprache bringen wird. Die finanzielle Situation des Registers blieb
2011 und 2012 stabil. Das vom tschechischen Schiedsgericht
angebotene alternative Streitbeilegungsverfahren ermöglicht es Domäneninhabern,
ihre Rechte in allen Amtssprachen der EU schützen zu lassen. Die Kommission
beobachtet die tatsächliche Nutzung des Systems. Entsprechend den Empfehlung
der Auditoren hat das EURid eine Ermäßigung der Gebühren für die alternative
Streitbeilegung eingeführt, damit alternative Streitbeilegungsverfahren für
Einzelpersonen und KMU leichter zugänglich werden, die Gründe zu der Annahme
haben, dass ihre .eu-Domänennamen von Dritten unrechtmäßig registriert wurden. In den nächsten Jahren sollte sich das
Register um eine bessere Wahrnehmung der .eu-TLD bei den unterschiedlichen
Zielgruppen bemühen, um seine Präsenz auf dem europäischen Markt der
Domänennamen zu vergrößern und die .eu-TLD in der Öffentlichkeit stärker
bekannt zu machen. Stabilität und Sicherheit der TLD-Dienste müssen im Einklang
mit den besten einschlägigen Standards gewährleistet sein. Angesichts der
Dynamik des TLD-Umfelds sollte das Register auch weiterhin den Dialog und den
Austausch mit der europäischen und internationalen Internetgemeinschaft
fortführen und ausweiten. Die Kommission wird weiterhin eng mit dem Register
zusammenarbeiten, wie es im Rechtsrahmen vorgesehen ist. ANHÄNGE Anhang 1:
Die weltweit größten TLD; Stand: 31. März 2013 Quelle: Vierteljährlicher EURid-Fortschrittsbericht,
1. Quartal 2013. ANHANG 2: .eu-Registrierungen je Quartal ANHANG 3: Übersicht über die
Entscheidungen des tschechischen Schiedsgerichts in .eu-Sachen Entscheidungen in alternativen Streitbeilegungsverfahren || 2011 || 2011 Abgelehnt || Stattgegeben || Unzulässige Beschwerde || Sonstiges (Antrag zurückgezogen / Vergleich) || Entscheidungen pro Monat Januar || || 2 || || || 2 Februar || 1 || 7 || || || 8 März || || 3 || 1 || 2 || 6 April || || 3 || 2 || || 5 Mai || 1 || 3 || || || 4 Juni || 1 || 3 || || 1 || 5 Juli || || 5 || || || 5 August || || 1 || 1 || 1 || 3 September || || 2 || 1 || || 3 Oktober || 1 || 4 || || || 5 November || || 1 || || 1 || 2 Dezember || || 4 || || || 4 Insgesamt || 4 || 38 || 5 || 5 || Entscheidungen insgesamt pro Jahr || 52 Beschwerde stattgegeben || 73 % Entscheidungen in alternativen Streitbeilegungsverfahren || 2012 || 2012 Abgelehnt || Stattgegeben || Beschwerde unzulässig || Andere (Antrag zurückgezogen / Vergleich) || Entscheidungen pro Monat Januar || || 2 || 1 || 1 || 4 Februar || || 2 || 1 || || 3 März || || 8 || || || 8 April || || 3 || || 1 || 4 Mai || || 7 || || || 7 Juni || || 1 || 1 || || 2 Juli || || || || || 0 August || || || || || 0 September || || 3 || || || 3 Oktober || 2 || 3 || || || 5 November || || 3 || || || 3 Dezember || 1 || 4 || || || 5 Insgesamt || 3 || 36 || 3 || 2 || Entscheidungen insgesamt pro Jahr || 44 Beschwerde stattgegeben || 81 % ANHANG 4: Gesamtzahl der .eu-Domänennamen
nach Domäneninhaberländern Quelle:
Vierteljährlicher EURid-Fortschrittsbericht, 1. Quartal 2013. ANHANG 5:
.eu-Domänennamen je 1000 Einwohner Quelle: Vierteljährlicher
EURid-Fortschrittsbericht, 1. Quartal 2013. ANHANG 6: IDN-Registrierungen in der
.eu-Domäne Quartal || IDN-Namen || Anteil IV/2009 || 56 036 || 1,8 % I/2010 || 62 609 || 1,9 % II/2010 || 65 109 || 2,0 % III/2010 || 67 074 || 2,1 % IV/2010 || 57 826 || 1,7 % I/2011 || 56 961 || 1,7 % II/2011 || 58 424 || 1,7 % III/2011 || 58 332 || 1,7 % IV/2011 || 56 699 || 1,6 % I/2012 || 58 455 || 1,6 % II/2012 || 60 681 || 1,7 % III/2012 || 61 752 || 1,7 % IV/2012 || 58 211 || 1,6 % I/2013 || 57 157 || 1,5 % Quelle: Vierteljährlicher
EURid-Fortschrittsbericht, 1. Quartal 2013. [1] KOM(2007) 385 endg., Mitteilung der Kommission
an das Europäische Parlament und an den Rat – Bericht über die Implementierung,
Betrieb und Effektivität der „.eu“ TLD vom 6. Juli 2007. [2] KOM(2009) 303 endg., Bericht der Kommission an
das Europäische Parlament und den Rat über Implementierung, Betrieb und
Effektivität der „.eu“-TLD vom 26. Juni 2009. [3] KOM(2011) 616 endg., Bericht der Kommission an
das Europäische Parlament und den Rat über Implementierung, Betrieb und
Effektivität der „.eu“-TLD vom 5. Oktober 2011. [4] Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Anpassung einiger
Rechtsakte, für die das Verfahren des Artikels 251 des Vertrags gilt, an
den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit
Kontrolle – Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle – Erster Teil
(ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1). [5] Verordnung (EG) Nr. 1654/2005 der Kommission vom
10. Oktober 2005 (ABl. L 266 vom 11.10.2005, S. 35),
Verordnung (EG) Nr. 1255/2007 der Kommission vom 25. Oktober 2007
(ABl. L 282 vom 26.10.2007, S. 16) und Verordnung (EG)
Nr. 560/2009 der Kommission vom 26. Juni (ABl. L 166 vom
27.6.2009, S. 3). [6] Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2003 zur
Benennung des Registers für die Domäne oberster Stufe „.eu“. [7] Siehe Erwägungsgründe 9 und 12, Artikel 2
Buchstabe a, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c und
Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 733/2002. [8] Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and
Numbers) ist ein privatrechtliches Unternehmen ohne Erwerbszweck. Weitere
Informationen unter: http://www.icann.org/. [9] Weitere Informationen zum Schnellverfahren: http://www.icann.org/en/topics/idn/fast-track/. [10] Zypern und Griechenland im Oktober 2008, Bulgarien im
Februar 2009. [11] Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung
(EG) Nr. 733/2002. [12] Weitere Informationen EURid sind unter http://www.eurid.eu/de/über-uns abrufbar. [13] Siehe Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG)
Nr. 733/2002. [14] Facebook (EUregistry), Twitter (@Euregistry), YouTube
(Europeanregistry). [15] 2012 fanden drei Seminare statt: am 17. April in
Bratislava, am 11. Mai in Mailand und am 31. Juli in Budapest. [16] Phishing ist die Abfrage persönlicher und
finanzieller Informationen (Benutzernamen, Passwörter usw.) mittels Täuschung
(z. B. durch betrügerische E-Mails oder gefälschte Kopien rechtmäßiger
Websites).
Warehousing ist das Horten von Domänennamen, um sie zu einem höheren
Preis weiterzuverkaufen.
Cybersquatting ist die bösartige Registrierung oder Verwendung von
Marken anderer Personen oder Organisationen in einem Domänennamen (oder der
Handel mit Marken) in der Absicht, sich aus dem einem anderen gehörenden
Geschäftswert einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Cybersquatter
verkaufen die Domänennamen zu überhöhten Preisen an die Inhaber der jeweiligen
Marken. Domainers ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für
Domänennamen-Spekulanten. [17] Die Registrierungsvoraussetzungen sind Artikel 4
Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 zu
entnehmen. Das Register kann die Gültigkeit einer Registrierung überprüfen
(Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004). Nach den Registrierungsvorschriften
müssen die personenbezogenen Angaben der Antragsteller immer vollständig und
korrekt sein und die der Kommunikation mit dem Register dienende E-Mail-Adresse
muss funktionieren. Das Register behält sich das Recht vor, Domänennamen mit nicht
funktionierender E-Mail-Adresse zu widerrufen. [18] Beispielsweise Internet Identity,
Arbor Networks, MarkMonitor, Federal Computer Crime Unit
(FCCU) (Belgien), Internal Revenue Service (IRS) (US-Finanzministerium). [19] Siehe EURid-Bericht für das vierte Quartal 2012 unter:
http://www.eurid.eu/files/publ/quarterly_2012_Q4.pdf. [20] „Website usage trends among top-level domains“
(Website-Nutzungstrends bei Top-Level-Domains), November 2011, zu finden unter:
eurid.eu/insights. [21] Siehe Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der
Verordnung (EG) Nr. 733/2002 sowie Erwägungsgrund 15 und
Artikel 22 und 23 der Verordnung 874/2004 der Kommission. [22] Vereinbarung aus dem Jahr 2005 zwischen EURid und dem
tschechischen Schiedsgericht (der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer
der Tschechischen Republik unterstellt). [23] Die Zahl der vor dem tschechischen Schiedsgericht
angestrengten alternativen Streitbeilegungsverfahren ist seit 2006 (etwa
200 Fälle je Quartal) deutlich zurückgegangen. [24] Siehe Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der
Verordnung (EG) Nr. 733/2002. [25] Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und
Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist ein Managementinstrument zur Ermittlung,
Erfassung und Verbesserung der Umweltleistung durch Unternehmen und andere
Einrichtungen. [26] Weitere Informationen über das Umweltengagement von EURid
finden Sie unter: http://www.eurid.eu/de/ueber-uns/aus-gruen-setzen.