52013DC0804

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Implementierung, Betrieb und Effektivität der Domäne oberster Stufe „.eu“ /* COM/2013/0804 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über Implementierung, Betrieb und Effektivität der Domäne oberster Stufe „.eu“

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.           Hintergrund

Im April 2013 feierte die Domäne oberster Stufe (Top Level Domain – TLD) „.eu“ ihr siebenjähriges Bestehen. In diesen ersten sieben Jahren wurde die .eu-TLD zur elftgrößten TLD und zur sechstgrößten Länderdomäne weltweit. Die .eu-TLD ist im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der aggressiven Werbekampagnen zweier anderer TLD, .cn und .tk, in ihrer Position leicht zurückgefallen. Mit über 3,7 Millionen Registrierungen ist die .eu-Domäne heute eine von den Europäern geschätzte Option bei der Wahl eines Domänennamens für ihre Internet-Präsenz.

Dieser Bericht an das Europäische Parlament und den Rat betrifft die Implementierung, die Effektivität und den Betrieb der .eu-TLD in den letzten zwei Jahren. Nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Jahr nach Verabschiedung der Verordnung und danach alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen.

Dieser Bericht ist der vierte nach den Berichten der Jahre 2007[1], 2009[2] und 2011[3] und beinhaltet die Entwicklungen im Zusammenhang mit der .eu-Domäne zwischen dem 1. April 2011 und dem 31. März 2013.

2.           Rechtsrahmen und Grundsätze der .eu-Domäne

Die .eu-TLD wurde durch folgende Rechtsakte eingeführt:

– Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ (in der geänderten Fassung)[4] („Rahmenverordnung“);

– Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung (in der geänderten Fassung)[5] („Durchführungsverordnung“).

Im Berichtszeitraum wurde die Verordnung (EG) Nr. 560/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004, mit der auch internationale Domänennamen (IDN) unter der .eu-TLD eingeführt wurden, berichtigt, um offensichtliche Fehler in der als Anhang beigefügten Liste der reservierten Domänennamen zu beheben. Die Berichtigung wurde am 20. März 2012 angenommen.

Das von der Kommission ausgewählte Register EURid (European Registry for Internet Domains)[6] ist für die Organisation und Verwaltung der TLD „.eu“ zuständig. Das Register ist eine unabhängige Einrichtung, die die erforderlichen Entscheidungen im Einklang mit der Rahmenverordnung[7] autonom trifft.

Als dieser Bericht erstellt wurde, prüften die Kommissionsdienststellen, ob eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 erforderlich ist, um Bestimmungen im Hinblick auf die Homoglyph-Bündelung, den Beitritt Kroatiens zur EU und die Tatsache, dass Serbien, Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM) nun EU-Kandidatenländer sind, sowie den Zugang der EFTA/EWR-Länder zur Registrierung von Domänennamen unter der .eu-TLD und Korrekturen einiger reservierter Domänennamen mit dem deutschen Eszett (ß) und dem griechischen Sigma am Wortende (ς) zu ergänzen.

3.           Registrierung und Verwendung von .eu-Domänennamen

Im Berichtszeitraum nahm die Verwendung der .eu-TLD  ebenso wie die der anderen europäischen Länderdomänen stetig zu. Mit 3,7 Mio. Registrierungen steht die Domäne „.eu“ weltweit an elfter Stelle und ist in Europa die viertpopulärste Länderdomäne (ccTLD). Dies entspricht einem Zuwachs von 0,3 Mio. Registrierungen seit dem letzten Bericht an das Europäische Parlament und den Rat.

In Europa verzeichnen lediglich die Domänen .de (Deutschland), .uk (Vereinigtes Königreich) und .nl (Niederlande) höhere Zahlen bei den Registrierungen. Im weltweiten Vergleich liegen die Domänen .com, .net, .org und .info sowie die zwei Länderdomänen .tk (für Tokelau) und .cn (für China) vor den .eu-Registrierungen (siehe Anhang 1). Die größten Märkte für die .eu-Domäne sind Deutschland (30,4 %), die Niederlande (13 %), Frankreich (9,1 %), das Vereinigte Königreich (9 %) und Polen (6,5 %) (siehe Anhang 4).

In mehreren EU-Mitgliedstaaten gab es Fluktuationen auf dem .eu-Markt. Trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich das Wachstum der .eu-Domäne halten und in einigen Ländern sogar steigern können.

Die Zahl der Verlängerungen von .eu-Domänennamen liegt gegenüber dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von 73 % weiterhin bei 80 %.

Seit der Liberalisierung bestimmter Länderdomänen und der Einführung neuer bzw. dem Rebranding bestehender Domänen, wie z. B. .co oder .me, besteht in den letzten 5 Jahren ein verstärkter Konkurrenzkampf unter den Unternehmen. Darüber hinaus wird das Aufkommen von mehr als 1000 neuen allgemeinen TLD einen enormen Marktschock bedeuten, der sich gravierend auf bestehende Geschäftsmodelle auswirken und den Konkurrenzkampf weiter verschärfen wird.

Angesichts des bisherigen Trends und der derzeitigen Marktlage strebt EURid bei den Registrierungen eine weiterhin stetige Wachstumsrate von jährlich 5–8 % an. Das Register hat einen jährlichen Marketing- und Kommunikationsplan aufgestellt, um die Erreichung dieser Ziele zu unterstützen.

4.           Internationale Domänennamen (IDN)

4.1.        .eu-IDN

Die Einführung von IDN auf der obersten Stufe, d. h. rechts vom letzten Punkt eines Domänennamens, fällt in den Zuständigkeitsbereich der ICANN[8]. Am 16. November 2009 führte die ICANN das Schnellverfahren[9] für internationale (IDN-) Länderdomänen ein, um die Registrierung von Ländercode-TLD (z. B. „.gr“, „.bg“, „.eu“) mit nicht lateinischen Schriftzeichen (kyrillischen, griechischen, arabischen, chinesischen Schriftzeichen etc.) zu erleichtern. Das Verfahren umfasst drei Stufen: i) das Register eines Landes stellt einen Antrag auf Verwendung einer IDN-Zeichenfolge (Ländercode-TLD in nicht lateinischen Schriftzeichen) unter Nachweis der Unterstützung der Internetgemeinschaft seines Hoheitsgebiets und Angabe der Gründe für die Wahl (Kriterium der Aussagekraft); ii)  die gewünschte Zeichenfolge wird dann von der ICANN evaluiert, die sie an einen unabhängigen Ausschuss weiterleitet; dieser nimmt eine Prüfung im Hinblick auf mögliche Überschneidungen mit bestehenden TLD-Zeichenfolgen vor (Kriterium der Verwechslungsmöglichkeit); iii)  ist die Zeichenfolge genehmigt, wird sie dem Register zugewiesen („Delegation“).

EURid stellte im Mai 2010 bei der ICANN einen Antrag auf Zulassung der Registrierung für kyrillische und griechische Versionen der .eu-TLD. Der Antrag erfolgte, nachdem Zypern, Griechenland und Bulgarien der Kommission ihre bevorzugten Versionen des .eu-Kürzels übermittelt hatten[10] („.ευ“ in griechischen bzw. „.ею“ in kyrillischen Schriftzeichen).

Die ICANN bestätigte die Erfüllung der beiden ersten Kriterien (Unterstützung der Internetgemeinschaft und Aussagekraft).

Im Februar 2012 informierte die IANA/ICANN das EURid, dass die Prüfung der kyrillischen Zeichenfolge „.ею“ erfolgreich abgeschlossen worden sei, aber dass die griechische Zeichenfolge die technische Evaluierung des Verfahrens nicht bestanden habe, da sie „mit mindestens den drei ISO-646-BV-Zeichenketten „eu“, „ev“ und „ev“ vom Schriftbild her entweder identisch oder verwechselbar“ sei. Die Kommission wies das EURid an, den möglichen Antrag auf Delegation der kyrillischen Zeichenfolge (.ею) bis zur abschließenden Klärung der Fragen in Verbindung mit der griechischen Zeichenfolge (.ευ) zurückzuhalten, weil dies als eine Billigung der ICANN-Entscheidung ausgelegt werden könnte.

Im August 2012 übermittelte das EURid der ICANN eine Studie über die visuelle Darstellung der griechischen Zeichenfolge (.ευ). Unter Bezug auf die kognitive Neurowissenschaft wurde in der Studie der Schluss gezogen, dass eine Verwechslung der griechischen Zeichenkette (.ευ) mit den von der ICANN genannten Zeichenfolgen sehr unwahrscheinlich sei, insbesondere unter Berücksichtigung der Regel, dass die Schriftzeichen der zweiten Stufe den Schriftzeichen der obersten Stufe entsprechen müssen. In der Zwischenzeit hat die ccNSO (Country-Code Names Supporting Organization, Unterstützungsorganisation für Ländercodenamen) einen Richtlinienentwicklungsprozess im Rahmen des Schnellverfahrens für internationale Länderdomänen initiiert, um ein Berufungsverfahren für abgelehnte Zeichenfolgen einzuleiten, damit diese von einer Jury aus Sprachsachverständigen erneut geprüft werden können. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts befand sich die Empfehlung der ccNSO, das IDN-Schnellverfahren zu überprüfen, in der Phase der Abstimmung im ccNSO-Rat; anschließend wird sie den ccNSO-Mitgliedern und dem ICANN-Vorstand für das anschließende Abstimmungsverfahren vorgelegt.

5.           Funktionsweise des Registers

5.1.        Das Register

Die Kommission benannte 2003 im Anschluss an eine Aufforderung zur Interessenbekundung[11] EURid als .eu-Register.

Am 12. Oktober 2004 schlossen die Kommission und das EURid einen Dienstleistungskonzessionsvertrag, der 2009 bis zum 12. Oktober 2014 verlängert wurde.

EURid ist eine europaweite Einrichtung ohne Erwerbszweck mit Sitz in Diegem (Belgien) und Regionalbüros in Stockholm, Prag und Pisa[12].

5.2.        Beziehungen zu den Registrierstellen

Das .eu-Register selbst ist keine Registrierstelle[13]. Oberste Priorität für das EURid ist nach wie vor die Erbringung hochwertiger Dienste für die 780 zugelassenen Registrierstellen. In den letzten zwei Jahren ging die Zahl der zugelassenen Registrierstellen nach der Zusammenlegung bestimmter Kunden einiger Registrierstellen zurück. EURid bewertet regelmäßig die Zufriedenheit der .eu-Registrierstellen. Nach der jüngsten Erhebung zur Zufriedenheit der Registrierstellen mit der .eu-Domäne, die im 4. Quartal 2012 durchgeführt wurde, waren 95 % der Umfrageteilnehmer entweder zufrieden oder sehr zufrieden (2011: 93 %). Auf die Frage, ob sie weiterhin EURid nutzen würden, statt zu einem anderen Anbieter zu wechseln, gaben 80 % der Umfrageteilnehmer EURid mindestens acht von zehn Punkten. Die Investitionen in eine .eu-Domäne wird weiterhin als sinnvoll angesehen, wobei sich diese Einschätzung im oberen Bereich der Skala ebenfalls verbessert hat (47 % der befragten Kunden bewerteten diesen Aspekt mit mindestens 8 von 10 Punkten gegenüber 44 % im Jahr 2010).

Darüber hinaus hat EURid damit begonnen, mit den Registrierstellen über sozialen Medien wie Facebook und Twitter sowie über YouTube[14] zu kommunizieren, wo mehr als 100 Videos mit Beiträgen zur eu.-Domäne angesehen werden können.

In den letzten zwei Jahren hat das Register an Neuerungen in den Handels- und Übertragungsverfahren gearbeitet, die am 21. November 2012 in Kraft getreten sind: Dazu gehören die „Registry-Lock“-Funktion, die noch mehr Sicherheit für .eu-Domänennamen bietet, die Einführung von mehrjährigen Registrierungen am 7. April 2011 (im 1. Quartal 2013 gingen 6466 neue Registrierungen über Zeiträume von mehr als einem Jahr ein; dies entsprach einem Anteil von 3,1 % aller Registrierungen im 1. Quartal wie auch der Anzahl der mehrjährigen Registrierungen bei anderen TLD) sowie neue Dienste für Registrierstellen. In den letzten beiden Jahren hat das Register die TLD „.eu“ in Partnerschaft mit seinen Registrierstellen über das kofinanzierte Marketingprogramm und andere Werbeprogramme gefördert. Das Programm wird bei den Registrierstellen immer erfolgreicher und wurde darüber hinaus auch von anderen Registern übernommen.

Außerdem hat das Register selbst verstärkt für die .eu-Domäne geworben, indem es gezielte Bannerkampagnen sowie eine Werbekampagne an vier europäischen Flughäfen (Brüssel, Kopenhagen, Mailand-Linate und München) durchführte. Alle Kampagnen werden auf der speziellen Marketing-Website des Registers (ambitionhasanaddress.eu) dokumentiert, auf der Internetnutzer Erfahrungsberichte von Unternehmen und Personen ansehen können, die sich zur eigenen Darstellung und/oder Online-Vermarktung ihrer Produkte für einen .eu-Domänennamen entschieden haben.

5.3.        Finanzielle Lage

Die finanzielle Situation des .eu-Registers blieb im Berichtszeitraum stabil.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Registers ist für die Glaubwürdigkeit der .eu-Domäne von zentraler Bedeutung. Die Kommission beobachtet die finanzielle Situation des Registers entsprechend dem Rechtsrahmen und dem Dienstleistungskonzessionsvertrag genau. Die Kommission übt ihre Aufsichtsfunktion mittels verschiedener Instrumente aus, z. B. durch die Prüfung der Kommentare der Rechnungsprüfer, vierteljährliche und jährliche Finanzberichte, vierteljährliche Zwischenberichte, Haushaltsvorschläge sowie Strategie- und Marketingpläne. Auf vierteljährlichen Sitzungen und Sitzungen auf Arbeitsebene werden regelmäßig Finanzangelegenheiten mit dem Register erörtert.

Zu Beginn der Tätigkeit im Zusammenhang mit der .eu-TLD übertrafen die Einnahmen aus der großen Zahl der Domänenregistrierungen bei weitem die Kosten des Registers. Die entsprechenden Jahresüberschüsse wurden dem EU-Haushalt zugeführt. Das Register hat die von den EURid-Registrierstellen erhobenen Gebühren schrittweise gesenkt. Nach internen und externen Konsultationen des Registers wurden im Februar 2012 sowohl die Gebühren für die Reaktivierung als auch für Übertragungen aus der Quarantäne einheitlich auf 4 EUR festgelegt. Aufgrund des immer größer werdenden Bestands an Domänennamen sind die Einnahmen aus Verlängerungen von Domänennamen gestiegen. Um weiterhin seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, zum Selbstkostenpreis zu arbeiten, beschloss das Register, die Gebühren für die Verlängerung und die Erweiterung der Vertragslaufzeit eines Domänennamens ab dem 1. Januar 2013 von 4,00 EUR auf 3,75 EUR zu senken.

Die wichtigsten Finanzdaten des Registers blieben 2011 und 2012 stabil. Die Einnahmen und Ausgaben des Registers beliefen sich für beide Jahre auf etwa 13 Mio. EUR. Damit war das Nettofinanzergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 772 892 EUR zugunsten des EU-Haushalts für das Geschäftsjahr 2011 und von 443 117 EUR für 2012 ausgeglichener als in früheren Jahren.

Veränderungen bei den veranschlagten und den tatsächlichen Kosten des Registers wurden von der Kommission aufmerksam beobachtet, insbesondere die Kosten für Marketing (2,8 Mio. EUR 2011 und 2,7 Mio. EUR 2012) und Personal (4,0 Mio. EUR 2011 und 4,4 Mio. EUR 2012). Die höheren Kosten wurden mit der Notwendigkeit einer höheren Dienstleistungsqualität und verbesserter Sicherheitsstufen begründet.

Das Register verfügt nach wie vor über vier verschiedene Finanzreserven: Abschreibungen, Investitionen, Sozialverbindlichkeiten und Haftpflicht. Im Berichtszeitraum blieb das Gesamtniveau der Rückstellungen etwa gleich: 5,4 Mio. EUR im Jahr 2011 gegenüber 5,0 Mio. EUR im Jahr 2012. Ende 2012 ließ sich dieser Gesamtbetrag für Rückstellungen wie folgt aufschlüsseln: Abschreibungen (1,0 Mio. EUR), Investitionen (0,5 Mio. EUR), Sozialverbindlichkeiten (2,7 Mio. EUR) und Haftpflicht (0,8 Mio. EUR). Außerdem wurden zusätzlich 150 000 EUR bereitgestellt, um die alternative Streitbeilegung zu fördern und attraktiver zu machen.

5.4.        Betriebskontinuität, Ausfallsicherheit und Qualität

5.4.1.     Betriebskontinuität

Am 12. Dezember 2012 führte EURid erfolgreich eine unangekündigte Übung nach dem Betriebskontinuitätsplan (Business Continuity Plan – BCP) durch, um seine Leistungsfähigkeit in der Krisenbewältigung zu testen. Die Übung bestand darin, das EPP- und die Registrar-Extranet-, Registrar-DAS- und Registrar-WHOIS-Dienste von einem Rechenzentrum in ein anderes und zurück zu transferieren. Die Auswirkungen auf die Registrierstelleninfrastruktur waren äußerst gering (ein vorübergehender Ausfall von etwa 15 Minuten), sofern die Registrierstellen die von EURid 2011 in der BCP-Übung von 2011 eingeführten bewährte Praktiken implementiert hatten. Die Verwendung von vollständigen Domänennamen (Fully Qualified Domain Names – FQDN) seitens der Registrierstellendienste gewährleistete eine transparente Ausfallsicherung während des Transfers.

Nach der Simulation eines Problems im Hauptrechenzentrum erfolgte die Ausfallsicherung seitens EURid durch den Wechsel zum zweiten Rechenzentrum mittels DNS-Aktualisierung. Nachdem dieser Wechsel vollständig vollzogen war, waren die korrekten Registrierstellendienste innerhalb von 10 Minuten wieder verfügbar, sofern die Registrierstellen FQDN verwendeten (andernfalls wurde eine manuelle Aktualisierung erforderlich). Nach zwei Stunden aktualisierte EURid die FQDN, so dass sie wieder auf das Hauptrechenzentrum verwiesen. Nachdem die FQDN von den DNS-Servern der .eu-Registrierstellen wieder gefunden worden waren, stellten die Systeme ausfallsicher wieder auf das Hauptrechenzentrum um. Die gesamte Übung wurde von PricewaterhouseCoopers geprüft.

5.4.2.     Sicherheit

Das EURid organisierte Schulungen[15] für .eu-Registrierstellen, um sie dazu anzuregen, ihren Kunden DNSSEC (ein Protokoll, das Internetznutzer vor gefälschten DNS-Daten schützt) zu empfehlen, damit diese wiederum das Protokoll bei den Internet-Akteuren (Diensteanbietern, Webmastern u. a.) verbreiten. 2013 wurde zur weiteren Förderung der DNSSEC-Implementierung ein sogenannter DNSSEC-Rabatt (0,02 EUR Ermäßigung auf die Domänennamengebühr je korrekt signierten Domänennamen im Monat) auf Registrierstellenebene eingeführt.

5.4.3.     Phishing und andere böswillige Handlungen

Das Register wendet täglich Maßnahmen zur Bekämpfung von Phishing und anderen Arten böswilligen Online-Verhaltens[16] an. Fortlaufend werden insbesondere Domänennamen auf Übereinstimmung mit den Registrierungsvoraussetzungen[17] überprüft und Neuregistrierungen auf verdächtige Muster oder sonstige Anomalien hin untersucht.

Täglich wird das Register ferner von privaten Sicherheitsunternehmen oder von Behörden über vermutetes oder nachgewiesenes Fehlverhalten in Kenntnis gesetzt[18].

Dies kann dazu führen, dass ein verdächtiger Domänenname widerrufen wird. Dank der Maßnahmen des Registers ging die Anzahl widerrufener verdächtiger Domänennamen im Berichtszeitraum drastisch zurück: Gegenüber 81 zurückgezogenen Domänen im Jahr 2010 waren es im Januar 2011 nur noch 2 Widerrufe und im vierten Quartal 2012 keine mehr[19].

Darüber hinaus hat das Register den Dialog mit den Strafverfolgungsbehörden intensiviert, um etwaigem Missbrauch im .eu-Domänensystem vorzubeugen und entgegenzuwirken. Dies führte zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Kommission, CERT-eu und EURid im Oktober 2012.

5.5.        Profil eines .eu-Nutzers

Kunden lassen .eu-Domänennamen zu ganz unterschiedlichen Zwecken registrieren (geschäftlich, für soziale Aktivitäten, Internetpräsenz von Institutionen usw.). Aus dem jüngsten Bericht[20] über die Verwendung von Websites der .eu-TLD geht hervor, dass etwa 31,4 % der Websites geschäftlicher Natur sind.

Im dritten Jahr in Folge hat die .eu-Domäne ein stark geschäftsorientiertes Profil gezeigt, das ihre einzigartige Stellung als TLD mit länderübergreifender Ausrichtung für Unternehmen und KMU bestätigt. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die älteren allgemeinen Domänen oberster Stufe (gTLD) noch immer unterschiedliche Profile haben. Wichtigstes Beispiel ist .org mit einem sehr hohen Prozentsatz an Community-Websites. Hierbei unterscheiden sich die gTLD von den ccTLD (länderspezifischen Domänen oberster Stufe), die alle für ganz unterschiedliche Zwecke genutzt werden. „.eu“ hat viele Gemeinsamkeiten sowohl mit den ccTLD als auch mit bestimmten gTLD (vor allem mit .net, aber auch mit .biz und .com).

5.6.        Gerichtsverfahren und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Domänennamen

5.6.1.     Vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängige Verfahren

Gericht: keine.

Gerichtshof der Europäischen Union: eine Vorabentscheidung.

Das Brüsseler Berufungsgericht übermittelte dem EuGH zwei Vorlagen zur Vorabentscheidung in der Rechtssache „lensworld.eu“ (C-376/11, Pie Optiek/Bureau Gevers).

Am 19. Juli 2012 entschied der EuGH: „Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung ist dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem das betroffene frühere Recht ein Markenrecht ist, der Begriff „Lizenznehmer früherer Rechte“ keine Person erfasst, der vom Inhaber der betreffenden Marke nur erlaubt worden ist, im eigenen Namen, aber für Rechnung dieses Inhabers einen Domänennamen zu registrieren, der mit der genannten Marke identisch oder ihr ähnlich ist, ohne dass dieser Person erlaubt worden wäre, die Marke kommerziell gemäß ihren Funktionen zu benutzen.“

Das Brüsseler Berufungsgericht dürfte seine endgültige Entscheidung im Herbst 2013 treffen.

5.6.2.     Alternative Streitbeilegungsverfahren

Streitigkeiten zwischen den Inhabern von .eu-Domänennamen oder Klagen gegen Entscheidungen des .eu-Registers können der für das alternative Streitbeilegungsverfahren zuständigen Stelle[21] (dem tschechischen Schiedsgericht mit Sitz in Prag[22]) vorgelegt werden.

Die meisten Beschwerden werden gegen Inhaber von .eu-Domänennamen eingereicht. Dies ist deshalb der Fall, weil jedermann alternative Streitbeilegungsverfahren gegen Inhaber von .eu-Domänennamen anstrengen kann, wenn die Registrierung für spekulativ oder missbräuchlich im Sinne des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission gehalten wird.

In den letzten zwei Jahren wurden durchschnittlich 12 Beschwerden je Quartal eingereicht[23] (siehe Anhang 3).

Im Jahr 2011 ergingen 52 Entscheidungen des tschechischen Schiedsgerichts. 73 % der Beschwerden wurden zugelassen.

Im Jahr 2012 ergingen 44 Entscheidungen des tschechischen Schiedsgerichts. 81 % der Beschwerden wurden zugelassen.

Die Gebühren für solche Verfahren werden nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegt[24].

Am 27. Juni 2012 kündigten das tschechische Schiedsgericht und das .eu-Register eine besondere Gebührenermäßigung an, durch die das alternative Streitbeilegungsverfahren für die europäische Öffentlichkeit noch leichter zugänglich gemacht werden soll. Die Kosten des Grundverfahrens wurden ab dem 1. Juli 2012 um 50 % gesenkt. Dieser Schritt war eine Reaktion auf die Empfehlungen aus einer externen Prüfung des Streitbeilegungsdienstes für die .eu-Domäne (demnach funktioniert das alternative Streitbeilegungsverfahren gut, eine Gebührensenkung würde die Sichtbarkeit dieses Rechtsmittels jedoch verbessern und den Zugang dazu erleichtern). Seit der Einführung der Ermäßigung im Juli 2012 ist die durchschnittliche Zahl der alternativen Streitbeilegungsverfahren im Monat um 80 % gestiegen.

5.6.3.     Gerichtliche Verfahren

Im Berichtszeitraum war das EURid Verfahrenspartei in den folgenden Rechtssachen:

Zheng: Zheng legte Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Brüsseler Gerichts erster Instanz ein. Der Antrag wurde vom Brüsseler Berufungsgericht in dessen Entscheidung vom 21. September 2010 zurückgewiesen. Nach dem endgültigen Abschluss des Verfahrens im Jahr 2011 wurden die von Zheng beanspruchten Domänennamen (mehr als 9000) am 24. Oktober 2011 zur allgemeinen Registrierung freigegeben. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Ovidio: Im Februar 2011 schlossen die Parteien einen Vergleich, der im Zuge der Einstellung aller anhängigen Verfahren am 9. September 2011 in das amtliche Verzeichnis des Brüsseler Gerichts erster Instanz Brüssel eingetragen wurde. Im Rahmen des Vergleichs zahlte Ovidio 45 000 EUR an das EURid. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Topeu (u. a. sex.eu): Am 4. August 2011 wurde dem ungarischen Unternehmen Sex BT das Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts zugestellt. Die Rechtsbehelfsfrist endete am 4. Dezember 2011; am 6. Dezember 2011 wurde das Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts rechtskräftig. Am 12. Dezember 2011 aktivierte EURid den Domänennamen sex.eu unter dem Namen von Yellow Register On Line AB, dessen Bewerbung in der Vorabregistrierungsphase als erste eingegangen war (sie wurde zunächst auch akzeptiert, jedoch war die Domäne aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens um den Domänennamen bis dahin nie aktiviert worden). Das Verfahren ist abgeschlossen.

6.           EMAS-Registrierung

2011 leitete EURid das Verfahren ein, um das erste EMAS-zertifizierte[25] Register in Europa zu werden. Das Registrierungsverfahren wurde am 23. Mai 2012 abgeschlossen. Die Registernummer ist BE-VL-000016.

EURid hat im Rahmen verschiedener Initiativen damit begonnen, alle Betroffenen über ihr Engagement für ein umweltfreundlicheres Internet zu informieren. Vom 21.–23. Mai 2012 fand im Europäischen Parlament in Straßburg eine Veranstaltung anlässlich der EMAS-Registrierung von EURid statt[26].

7.           Schlussfolgerungen

Die .eu-TLD wurde erfolgreich implementiert und ihre Funktionsweise ist effektiv.

In den letzten beiden Jahren hat die .eu-Domäne ihre Position als eine der größten und populärsten Domänen oberster Stufe in Europa sowie weltweit gefestigt. Trotz der weiterhin – wenn auch langsamer – zunehmenden Nutzung der 27 Länderdomänen in den Mitgliedstaaten und der Verfügbarkeit generischer TLD wie „.com“ und „.org“ ist sie nach wie vor erfolgreich. Zum Zeitpunkt der Übermittlung dieses Berichts an das Europäische Parlament und den Rat wird Kroatien 28. Mitglied der Europäischen Union sein.

Die ICANN hat das geänderte Evaluierungsverfahren für ccTLD-IDN-Zeichenfolgen, das eine Neubewertung der abgelehnten Zeichenfolge (das griechische „.ευ“ wegen der angeblich verwirrenden Ähnlichkeit mit anderen Zeichenfolgen) ermöglicht, noch nicht abschließend festgelegt. Die Kommission hat die ICANN dringend aufgefordert, diesen Vorgang so bald wie möglich abzuschließen. Sie hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die künftigen Regeln zur Einrichtung eines „ständigen“ IDN-Antragsverfahrens so gestaltet werden sollten, dass ungerechtfertigte Verzögerungen vermieden werden. Dies ist eines der Themen von öffentlichem Belang, die die Kommission auch in Zukunft im ICANN-Beratungsausschuss der Regierungen zur Sprache bringen wird.

Die finanzielle Situation des Registers blieb 2011 und 2012 stabil.

Das vom tschechischen Schiedsgericht angebotene alternative Streitbeilegungsverfahren ermöglicht es Domäneninhabern, ihre Rechte in allen Amtssprachen der EU schützen zu lassen. Die Kommission beobachtet die tatsächliche Nutzung des Systems. Entsprechend den Empfehlung der Auditoren hat das EURid eine Ermäßigung der Gebühren für die alternative Streitbeilegung eingeführt, damit alternative Streitbeilegungsverfahren für Einzelpersonen und KMU leichter zugänglich werden, die Gründe zu der Annahme haben, dass ihre .eu-Domänennamen von Dritten unrechtmäßig registriert wurden.

In den nächsten Jahren sollte sich das Register um eine bessere Wahrnehmung der .eu-TLD bei den unterschiedlichen Zielgruppen bemühen, um seine Präsenz auf dem europäischen Markt der Domänennamen zu vergrößern und die .eu-TLD in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Stabilität und Sicherheit der TLD-Dienste müssen im Einklang mit den besten einschlägigen Standards gewährleistet sein. Angesichts der Dynamik des TLD-Umfelds sollte das Register auch weiterhin den Dialog und den Austausch mit der europäischen und internationalen Internetgemeinschaft fortführen und ausweiten. Die Kommission wird weiterhin eng mit dem Register zusammenarbeiten, wie es im Rechtsrahmen vorgesehen ist.

ANHÄNGE

Anhang 1: Die weltweit größten TLD; Stand: 31. März 2013

Quelle: Vierteljährlicher EURid-Fortschrittsbericht, 1. Quartal 2013.

ANHANG 2: .eu-Registrierungen je Quartal

ANHANG 3: Übersicht über die Entscheidungen des tschechischen Schiedsgerichts in .eu-Sachen

Entscheidungen in alternativen Streitbeilegungs­verfahren || 2011 || 2011

Abge­lehnt || Stattge­geben || Unzuläs­sige Be­schwer­de || Sonstiges (Antrag zurück­gezogen / Vergleich) || Ent­schei­dungen pro Monat

Januar || || 2 || || || 2

Februar || 1 || 7 || || || 8

März || || 3 || 1 || 2 || 6

April || || 3 || 2 || || 5

Mai || 1 || 3 || || || 4

Juni || 1 || 3 || || 1 || 5

Juli || || 5 || || || 5

August || || 1 || 1 || 1 || 3

September || || 2 || 1 || || 3

Oktober || 1 || 4 || || || 5

November || || 1 || || 1 || 2

Dezember || || 4 || || || 4

Insgesamt || 4 || 38 || 5 || 5 ||

Entscheidungen insgesamt pro Jahr || 52

Beschwerde stattgegeben || 73 %

Entscheidungen in alternativen Streitbeile­gungsverfah­ren || 2012 || 2012

Abge­lehnt || Stattge­geben || Be­schwerde unzuläs­sig || Andere (Antrag zurückge­zogen / Vergleich) || Entschei­dungen pro Monat

Januar || || 2 || 1 || 1 || 4

Februar || || 2 || 1 || || 3

März || || 8 || || || 8

April || || 3 || || 1 || 4

Mai || || 7 || || || 7

Juni || || 1 || 1 || || 2

Juli || || || || || 0

August || || || || || 0

September || || 3 || || || 3

Oktober || 2 || 3 || || || 5

November || || 3 || || || 3

Dezember || 1 || 4 || || || 5

Insgesamt || 3 || 36 || 3 || 2 ||

Entschei­dungen insgesamt pro Jahr || 44

Beschwerde stattgegeben || 81 %

ANHANG 4: Gesamtzahl der .eu-Domänennamen nach Domäneninhaberländern

Quelle: Vierteljährlicher EURid-Fortschrittsbericht, 1. Quartal 2013.

ANHANG 5: .eu-Domänennamen je 1000 Einwohner

Quelle: Vierteljährlicher EURid-Fortschrittsbericht, 1. Quartal 2013.

ANHANG 6: IDN-Registrierungen in der .eu-Domäne

Quartal || IDN-Namen || Anteil

IV/2009 ||  56 036 || 1,8 %

I/2010 ||  62 609 || 1,9 %

II/2010 ||  65 109 || 2,0 %

III/2010 ||  67 074 || 2,1 %

IV/2010 ||  57 826 || 1,7 %

I/2011 ||  56 961 || 1,7 %

II/2011 ||  58 424 || 1,7 %

III/2011 ||  58 332 || 1,7 %

IV/2011 ||  56 699 || 1,6 %

I/2012 ||  58 455 || 1,6 %

II/2012 ||  60 681 || 1,7 %

III/2012 ||  61 752 || 1,7 %

IV/2012 ||  58 211 || 1,6 %

I/2013 ||  57 157 || 1,5 %

Quelle: Vierteljährlicher EURid-Fortschrittsbericht, 1. Quartal 2013.

[1]               KOM(2007) 385 endg., Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat – Bericht über die Implementierung, Betrieb und Effektivität der „.eu“ TLD vom 6. Juli 2007.

[2]               KOM(2009) 303 endg., Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Implementierung, Betrieb und Effektivität der „.eu“-TLD vom 26. Juni 2009.

[3]               KOM(2011) 616 endg., Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Implementierung, Betrieb und Effektivität der „.eu“-TLD vom 5. Oktober 2011.

[4]               Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Anpassung einiger Rechtsakte, für die das Verfahren des Artikels 251 des Vertrags gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle – Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle – Erster Teil (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1).

[5]               Verordnung (EG) Nr. 1654/2005 der Kommission vom 10. Oktober 2005 (ABl. L 266 vom 11.10.2005, S. 35), Verordnung (EG) Nr. 1255/2007 der Kommission vom 25. Oktober 2007 (ABl. L 282 vom 26.10.2007, S. 16) und Verordnung (EG) Nr. 560/2009 der Kommission vom 26. Juni (ABl. L 166 vom 27.6.2009, S. 3).

[6]               Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2003 zur Benennung des Registers für die Domäne oberster Stufe „.eu“.

[7]               Siehe Erwägungsgründe 9 und 12, Artikel 2 Buchstabe a, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 733/2002.

[8]               Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ist ein privatrechtliches Unternehmen ohne Erwerbszweck. Weitere Informationen unter: http://www.icann.org/.

[9]               Weitere Informationen zum Schnellverfahren: http://www.icann.org/en/topics/idn/fast-track/.

[10]             Zypern und Griechenland im Oktober 2008, Bulgarien im Februar 2009.

[11]             Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002.

[12]             Weitere Informationen EURid sind unter http://www.eurid.eu/de/über-uns abrufbar.

[13]             Siehe Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 733/2002.

[14]             Facebook (EUregistry), Twitter (@Euregistry), YouTube (Europeanregistry).

[15]             2012 fanden drei Seminare statt: am 17. April in Bratislava, am 11. Mai in Mailand und am 31. Juli in Budapest.

[16]             Phishing ist die Abfrage persönlicher und finanzieller Informationen (Benutzernamen, Passwörter usw.) mittels Täuschung (z. B. durch betrügerische E-Mails oder gefälschte Kopien rechtmäßiger Websites). Warehousing ist das Horten von Domänennamen, um sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Cybersquatting ist die bösartige Registrierung oder Verwendung von Marken anderer Personen oder Organisationen in einem Domänennamen (oder der Handel mit Marken) in der Absicht, sich aus dem einem anderen gehörenden Geschäftswert einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Cybersquatter verkaufen die Domänennamen zu überhöhten Preisen an die Inhaber der jeweiligen Marken. Domainers ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Domänennamen-Spekulanten.

[17]             Die Registrierungsvoraussetzungen sind Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 zu entnehmen. Das Register kann die Gültigkeit einer Registrierung überprüfen (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004). Nach den Registrierungsvorschriften müssen die personenbezogenen Angaben der Antragsteller immer vollständig und korrekt sein und die der Kommunikation mit dem Register dienende E-Mail-Adresse muss funktionieren. Das Register behält sich das Recht vor, Domänennamen mit nicht funktionierender E-Mail-Adresse zu widerrufen.

[18]             Beispielsweise Internet Identity, Arbor Networks, MarkMonitor, Federal Computer Crime Unit (FCCU) (Belgien), Internal Revenue Service (IRS) (US-Finanzministerium).

[19]             Siehe EURid-Bericht für das vierte Quartal 2012 unter: http://www.eurid.eu/files/publ/quarterly_2012_Q4.pdf.

[20]             „Website usage trends among top-level domains“ (Website-Nutzungstrends bei Top-Level-Domains), November 2011, zu finden unter: eurid.eu/insights.

[21]             Siehe Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 sowie Erwägungsgrund 15 und Artikel 22 und 23 der Verordnung 874/2004 der Kommission.

[22]             Vereinbarung aus dem Jahr 2005 zwischen EURid und dem tschechischen Schiedsgericht (der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik unterstellt).

[23]             Die Zahl der vor dem tschechischen Schiedsgericht angestrengten alternativen Streitbeilegungsverfahren ist seit 2006 (etwa 200 Fälle je Quartal) deutlich zurückgegangen.

[24]             Siehe Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 733/2002.

[25]             Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist ein Managementinstrument zur Ermittlung, Erfassung und Verbesserung der Umweltleistung durch Unternehmen und andere Einrichtungen.

[26]             Weitere Informationen über das Umweltengagement von EURid finden Sie unter: http://www.eurid.eu/de/ueber-uns/aus-gruen-setzen.