ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSION zur Bewertung der Qualität der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2012 gemeldeten Daten der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen /* COM/2013/0784 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSION zur Bewertung der Qualität der von den
Mitgliedstaaten im Jahr 2012 gemeldeten Daten der Zahlungsbilanz, des
internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen
1. Einführung In Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung
(EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die
gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen
Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (die
„Zahlungsbilanzverordnung“)[1]
ist Folgendes festgelegt: „Die Qualität der
übermittelten Daten wird anhand der Qualitätsberichte von der Kommission mit
Unterstützung durch den in Artikel 11 Absatz 1 genannten
Zahlungsbilanzausschuss bewertet. Diese Bewertung durch die Kommission wird dem
Europäischen Parlament zur Kenntnisnahme übermittelt.“ In dieser
Arbeitsunterlage wird die Qualität der Daten bewertet, die von den
Mitgliedstaaten im Jahr 2012 gemeldet wurden. Wie in der
Zahlungsbilanzverordnung vorgeschrieben, wurde das vorliegende Dokument mit
Unterstützung des Ausschusses für Zahlungsbilanzstatistiken erstellt. Es stützt
sich auf die Ergebnisse der von Eurostat zwischen Januar und Juni 2013
vorgenommenen Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken. Nach einer kurzen
Beschreibung der Grundsätze, nach denen die Qualität amtlicher Statistiken
bewertet wird, und einem kurzen Überblick über die Schwierigkeiten, die sich
bei der Erstellung einer Zahlungsbilanz in einem globalisierten Umfeld ergeben,
wird in diesem Dokument untersucht, in welchem Ausmaß die Zahlungsbilanzdaten
den Qualitätsgrundsätzen entsprechen, auf die sich das Europäische Statistische
System (ESS) stützt. Im Mittelpunkt des
Berichts stehen dabei die rechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur
Erstellung und Übermittlung der Zahlungsbilanzdaten und das Ausmaß, in dem sie
diesen Verpflichtungen nachkommen. Darüber hinaus enthält der Bericht
Informationen, die für die Bewertung der Zahlungsbilanzdaten relevant sind,
wobei besonderes Augenmerk auf Gesamtaggregate und die wichtigsten Komponenten
zur Erstellung der Aggregate gelegt wird. 2. Bewertung der Qualität
amtlicher Statistiken Die
Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken wird jährlich von Eurostat
gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 der Kommission zur Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates
bezüglich der Qualitätskriterien und der Qualitätsberichtserstattung für
Zahlungsbilanzstatistiken[2]
festgelegten Grundsätzen durchgeführt. Durch die Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken
wird die Einhaltung aller in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und Rates vom 11. März 2009
über europäische Statistiken[3]
festgelegten Qualitätskriterien überprüft: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität,
Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit sowie Kohärenz. Eurostat hat mit großem Aufwand Methoden des
Qualitätsmanagements und Tools zur Unterstützung der Erstellung hochwertiger
europäischer Statistiken entwickelt. Die Qualitätsberichterstattung untermauert
die Qualitätsbeurteilung, die wiederum den Ausgangspunkt für
Qualitätsverbesserungen darstellt. Im „ESS Handbook for quality reports”
(ESS-Handbuch für Qualitätsberichte) wird das gesamte Spektrum an Methoden
erläutert, die zur Beurteilung der Qualität amtlicher Statistiken herangezogen
werden können[4]
und die sich je nach Art des statistischen Prozesses unterscheiden. Statistiken werden erstellt, um einen
unbekannten Wert zu schätzen; diese Schätzungen entsprechen aufgrund von
Variabilität und Verzerrung nicht den tatsächlichen Werten. Statistiken können
von zahlreichen Arten von Stichproben- und Nicht-Stichprobenfehlern
beeinträchtigt werden. Für auf Stichprobenerhebungen basierende Statistiken
besteht eine anerkannte Theorie über die Prüfung der Genauigkeit; dabei wird
untersucht, wie stark eine Schätzfunktion um ihren erwarteten Wert schwankt,
was durch ihre Varianz, den Standardfehler, den Variationskoeffizienten oder
die Konfidenzintervalle ausgedrückt wird. Zahlungsbilanzen werden wie
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen als Aggregate einer Reihe von
Primärstatistiken erstellt, von denen einige auf Stichprobenerhebungen beruhen,
andere aus Verwaltungsdaten abgeleitet werden und manche aus Modellen errechnet
sind. Wenn Statistiken, wie es bei der Zahlungsbilanz der Fall ist, auf
Aggregaten basieren, ist es nicht möglich, die Genauigkeit direkt zu messen.
Die beiden wichtigsten Instrumente, die laut den Handbüchern über die Qualität
von Statistiken zur Qualitätsbewertung dieser Art von Statistiken herangezogen
werden können, sind die Analyse der Revisionen und die Untersuchung von Fehlern
und Auslassungen[5];
beide Instrumente werden im vorliegenden Bericht behandelt. Auch der IWF entwickelte Standards zur
Bewertung der Qualität von Statistiken, die Teil des Rahmens zur Beurteilung
der Datenqualität („Data Quality Assessment Framework“ – DQAF) sind. Der
Zahlungsbilanz ist ein eigener DQAF gewidmet[6]. Die Qualitätsberichte von Eurostat zur
Zahlungsbilanz spiegeln die für das ESS festgelegten und im DQAF definierten
Standards wider. Damit aus diesen Berichten die unterschiedlichen Merkmale der
Datenqualität besser hervortreten, wurde ihr Inhalt im Laufe der Zeit
ausgeweitet und wird künftig weiter verbessert werden. Zwar besteht die Qualität aggregierter
Statistiken nicht einfach aus der Summe der Qualitäten der zugrunde liegenden
Primärdaten, doch hängt die Qualität der Zahlungsbilanzdaten mit Sicherheit von
der Qualität aller Quellen ab, auf denen diese Daten basieren. Qualitätsberichte
werden regelmäßig für den internationalen Warenverkehr[7] erstellt, die wichtigste
Komponente der Leistungsbilanz; es wäre jedoch ausgesprochen kostspielig und
langwierig, die Qualität jeder einzelnen Komponente der Zahlungsbilanz zu
bewerten. 3. Herausforderungen bei der
Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken Systeme für die Erstellung von
Zahlungsbilanzstatistiken wurden ursprünglich im Zuge der
Devisenbewirtschaftung entwickelt: Gebietsansässige Banken erhoben
Informationen über jede einzelne Transaktion in einer Fremdwährung und stellten
diese den Erstellern der Zahlungsbilanzen (die in der Regel den nationalen
Zentralbanken angehörten) zur Verfügung. Diese Informationsquelle, bekannt als
„International Transaction Reporting System“ (ITRS, Berichtssystem für
internationale Transaktionen) oder „abwicklungsbezogene Meldungen“, ist
weiterhin die wichtigste Quelle bei der Erstellung von
Zahlungsbilanzstatistiken in vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union. Die Aufhebung von Fremdwährungsbeschränkungen,
die zunehmende Anzahl und Komplexität grenzüberschreitender Finanztransaktionen
und die integrierte Verwaltung von Zahlungen multinationaler Unternehmen
führten dazu, dass die Vollständigkeit der über das Abwicklungssystem erhobenen
Daten schrittweise abnahm. In der EU wurde die Zweckmäßigkeit der
abwicklungsbezogenen Meldungen für die Erstellung von Zahlungsbilanzen durch
die Bemühungen, den EU-Markt für Finanzdienstleistungen zu liberalisieren, noch
weiter eingeschränkt[8].
Da die herkömmliche Datenquelle für die Erstellung der Zahlungsbilanzdaten
zunehmend an Vollständigkeit verlor, erschlossen europäische
Zahlungsbilanzstatistiker andere Datenquellen, wobei sie sich mit knapperen
Ressourcen und wegen der statistischen Belastung mit wachsendem Unwillen der
Auskunftgeber konfrontiert sahen. Ab dem Jahr 2000 führten die Ersteller
von Zahlungsbilanzen in der EU neue Datenerhebungs- und Erstellungssysteme ein.
Die neuen Systeme, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten bereits angewendet
werden, stützen sich auf eine Kombination aus unterschiedlichen Erhebungen, die
in einigen Fällen mit den noch beschränkt verfügbaren Informationen aus dem
ITRS verbunden werden. Informationen, die direkt von Firmen oder Einzelpersonen
stammen, werden stärker genutzt. Umfassend genutzt werden auch Stichproben- und
Schätzmethoden. Die Kohärenz mit anderen Statistiken wie den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und Daten zum Warenverkehr wird genauer
beobachtet, und auf EU- und Euroraum-Ebene wurden gemeinsame Instrumente
eingeführt, um die Erstellung stärker zu vereinheitlichen. Beispielsweise
ermöglicht die zentrale Wertpapierstammdatenbank (Centralised Securities
Database, CSDB) die Erstellung von Wertpapieranlagendaten auf der Grundlage der
einzelnen Wertpapiere, und das Direktinvestitionsnetz (FDI network) ermöglicht
den Austausch von Mikrodaten über Direktinvestitionen. 4. Relevanz „Relevanz“ bezieht sich auf den Umfang, in dem
die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen.
Infolge der Finanzkrise achten die Nutzer stärker auf die Daten der
Zahlungsbilanz (und des Auslandsvermögensstatus). Statistiken zur
Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus sind grundlegende Instrumente
für die Analyse außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte und werden darüber
hinaus als Primärdatenquelle für drei der elf Indikatoren des Anzeigers
für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) in der EU
herangezogen[9]. Bei der Qualitätsbewertung der
Zahlungsbilanzstatistiken wird die Relevanz anhand der Verfügbarkeit der von
der Zahlungsbilanzverordnung vorgeschriebenen Zahlungsbilanzdaten für den
Endnutzer gemessen, wobei angenommen wird, dass der Bedarf der Nutzer in der
Verordnung angemessen berücksichtigt wird. Da sich dieser Bedarf im Laufe der Zeit
wandelt, änderte die Kommission die Zahlungsbilanz-Datenanforderungen gemäß den
neuen internationalen Vorgaben. Die jüngste Verordnung der Kommission zur
Änderung der Zahlungsbilanzverordnung im Hinblick auf die Aktualisierung der
Datenanforderungen und Definitionen[10]
wurde am 27. Juni 2012 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem
1. Januar 2014. Infolge der jüngsten Turbulenzen an den
Finanzmärkten verlangen Nutzer allerdings eine Detailliertheit der Daten zur
Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus, die bereits jetzt über die
geänderte Zahlungsbilanzverordnung hinausgeht. Benötigt würden beispielsweise
eine stärkere geografische Aufgliederung und – nach Möglichkeit – bilaterale
Daten. Nutzer, die für Handelsverhandlungen mit Nicht-EU-Ländern zuständig
sind, bekräftigten ihren Wunsch nach Informationen zum Dienstleistungsverkehr
nach Erbringungsarten[11].
Eurostat drängt die Mitgliedstaaten, diese zusätzlichen Informationen
freiwillig zur Verfügung zu stellen. 4.1. Datenverfügbarkeit Das Kriterium der Datenvollständigkeit stützt
sich auf die Verfügbarkeit der Daten, die durch die Zahlungsbilanzverordnung
vorgeschrieben sind. Der Abdeckungsgrad wird als Anteil der Anzahl der
übermittelten Werte im Verhältnis zur Anzahl aller erforderlichen Werte
gemessen. In Tabelle 1 wird dieser Indikator nach Mitgliedstaaten
und Datensätzen aufgeschlüsselt dargestellt. Hinsichtlich der Euroindikatoren
erfüllten alle Mitgliedstaaten für die Bezugsquartale (2011Q3-2012Q2) die
Anforderungen der Zahlungsbilanzverordnung vollständig. Für die vierteljährlichen Zahlungsbilanzen
blieb die Datenverfügbarkeit in den letzten Quartalen stabil und stieg dank der
größeren Gliederungstiefe der Meldungen Bulgariens, Frankreichs (zu 100 % vorschriftsmäßig
seit 2012Q1) und Rumäniens für die Bezugszeiträume (2011Q3-2012Q2) auf
durchschnittlich 98 %, während sie in den vorangegangenen vier Quartalen
(2010Q3-2011Q2) bei 95 % gelegen hatte. In Bezug auf den internationalen
Dienstleistungsverkehr hat sich die Datenverfügbarkeit von 97 % im
Vorjahr auf 98 % aller erforderlichen Datenzellen leicht verbessert. Sowohl bei den Strömen
als auch bei den Beständen an Direktinvestitionen (DI) ging im
Bezugszeitraum 2011 (t + 9) der EU-Durchschnitt gegenüber dem
Vorjahreswert von 100 % auf 98 % bzw. 99 % zurück. Die
Gesamtverfügbarkeit der Direktinvestitionsdaten mit Aufgliederung nach
Wirtschaftszweigen und geografischer Aufgliederung für das Bezugsjahr 2010
(t + 21) verbesserte sich jedoch hinsichtlich der
Direktinvestitionsströme von 92 % auf 95 % und hinsichtlich der
Direktinvestitionsbestände von 95 % auf 97 %. Die Datenverfügbarkeit liegt für alle
Zahlungsbilanzbereiche auf einem sehr hohen Niveau. Die wenigen nicht
gemeldeten Daten beziehen sich auf sehr detaillierte Positionen, Aufgliederungen
nach Wirtschaftszweigen oder geografische Aufgliederungen. Tabelle 1:
Datenvollständigkeit || Euroindikatoren (t + 2) || Vierteljährliche Zahlungsbilanz (t + 3) || Internationaler Dienstleistungsverkehr (t + 9) || Direktinvestitionsströme (t + 9) || Direktinvestitionsbestände (t + 9) || Direktinvestitionsströme (t + 21) || Direktinvestitionsbestände (t + 21) Belgien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 96 % || 39 % || 100 % Bulgarien || 100 % || 93 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Tschechische Republik || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Dänemark || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 99 % || 99 % Deutschland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Estland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Irland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 99 % || 99 % Griechenland || 100 % || 100 % || 74 % || 100 % || 100 % || 70 % || 100 % Spanien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Frankreich || 100 % || 92 % || 100 % || 93 % || 100 % || 100 % || 100 % Italien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 97 % || 100 % || 63 % Zypern || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Lettland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Litauen || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 95 % || 100 % Luxemburg || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Ungarn || 100 % || 98 % || 100 % || 99 % || 96 % || 100 % || 100 % Malta || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Niederlande || 100 % || 100 % || 92 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Österreich || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Polen || 100 % || 74 % || 100 % || 59 % || 87 % || 76 % || 84 % Portugal || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Rumänien || 100 % || 97 % || 95 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Slowenien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Slowakei || 100 % || 94 % || 97 % || 100 % || 100 % || 95 % || 96 % Finnland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Schweden || 100 % || 94 % || 98 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % Ver. Königreich || 100 % || 100 % || 93 % || 99 % || 96 % || 91 % || 91 % EU-Durchschnitt || 100 % || 98 % || 98 % || 98 % || 99 % || 95 % || 97 % 5. Genauigkeit „Genauigkeit“ bezieht sich
auf den Grad der Übereinstimmung der Schätzungen mit den unbekannten wahren
Werten. Während sich bei Primärstatistiken die Genauigkeit anhand von
statistischen Indikatoren wie Standardfehler und Varianz messen lässt, können
vergleichbare Indikatoren nicht für makroökonomische Statistiken entwickelt
werden, die aus mehreren verschiedenen Datenerhebungs- und Erstellungsverfahren
hervorgehen. Im Zahlungsbilanz-Qualitätsbericht wird Genauigkeit anhand des
Umfangs der Revisionen gemessen. Dabei geht man davon aus, dass jede Revision
den Datensatz den tatsächlichen Werten näher bringt. Revisionen bedeuten nicht,
dass Fehler enthalten waren oder die Datenqualität im Laufe der Zeit abgenommen
hat. Im Gegenteil: Revisionen werden vorgenommen, wenn neue Datenquellen und
bessere Informationen verfügbar werden. Eine gut dokumentierte und öffentlich
kommunizierte Revisionspolitik ist Zeichen für die Stärke des betreffenden
statistischen Systems. Der Umfang der Revisionen
misst jedoch die Qualität der ersten Version eines bestimmten Datensatzes im
Vergleich zur neuesten verfügbaren Version. Zwischen Aktualität und Umfang der
Revision besteht ein Konflikt: Je älter die erste verfügbare Version eines
Datensatzes ist, desto umfangreicher fallen die Revisionen aus, mit denen zu
rechnen ist, wenn spätere Versionen desselben Datensatzes verfügbar werden. 5.1. Stabilität Eine sehr vorläufige Schätzung der vierteljährlichen
Zahlungsbilanzdaten ist 60 Tage nach dem Bezugszeitraum verfügbar („Euroindikatoren“),
während die erste vollständige Schätzung 90 Tage nach Ablauf des
Bezugszeitraums vorliegt. Endgültige Schätzungen liegen normalerweise nach
dreieinhalb Jahren (14 Quartalen) vor, Revisionen sind aber auch noch nach
längeren Zeiträumen möglich. Tabelle 2
enthält die durchschnittlichen Werte der Revisionen der vierteljährlichen
Zahlungsbilanzen zwischen den zum Zeitpunkt t+60 und zum Zeitpunkt
t+90 Tagen vorliegenden Daten, während die Tabellen 3 und 4
die durchschnittlichen Werte der Revisionen von der ersten bis zur endgültigen
Schätzung über die letzten 14 Bezugsquartale (2009Q1-2012Q2) hinweg
enthalten, ausgedrückt in Prozent des ursprünglichen Werts. Schaubild 1 zeigt die Unterschiede
zwischen der ersten und der endgültigen Schätzung für die gesamte
Leistungsbilanz der EU-27. Die Revisionen für die Einnahmen waren 2007 am
höchsten, nahmen dann bis 2009 ab und blieben anschließend konstant. An
nationalen Daten vorgenommene Revisionen heben sich häufig gegeneinander auf.
Schätzungen der EU-27-Aggregate sind daher im Zeitverlauf recht stabil. Revisionen von Einnahmen und Ausgaben in
gegensätzliche Richtungen können zu beträchtlichen Revisionen der Bilanz
führen, auch wenn die absoluten Revisionen nur geringfügig ausfallen. Die durchschnittlichen Revisionswerte sollten
mit Vorsicht ausgelegt werden, da sie außergewöhnlich hoch sein könnten, wenn
die ursprünglichen Schätzungen niedrig ausfielen. Indikatoren kleiner
Volkswirtschaften reagieren hierauf empfindlich: In einigen wenigen Fällen
zeigen sie extreme Werte – trotz der Tatsache, dass die absolute Menge
sowohl der ersten Schätzungen als auch der darauffolgenden Revisionen sehr
klein ist. Allgemeiner betrachtet ist eine vorsichtige Auslegung auch in Fällen
notwendig, in denen Revisionen von Nettoströmen (Einnahmen abzüglich Ausgaben)
gemessen werden (z. B. bei Finanzderivaten). In der Leistungsbilanz wurden äußerst
geringfügige Revisionen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der
Ausgabenseite der Waren verzeichnet, während für die Dienstleistungen
die Werte der Revisionen in der Regel leicht höher ausfielen als bei den Waren
und bei den sonstigen Dienstleistungen am höchsten waren. Das Einkommen
ist von den Revisionen am stärksten betroffen und weist unter dem
Vermögenseinkommen (Direktinvestitionen) häufig sehr hohe Werte auf, da die
Ersteller Schwierigkeiten haben, bei der ersten Datenübermittlung die Gewinne
zu schätzen. Für die 14 betrachteten Quartale waren die durchschnittlichen
Revisionen in der Regel bei den Positionen der Kapitalbilanz
umfangreicher als bei den Positionen der Leistungsbilanz, was die Unterschiede
sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Unbeständigkeit von
grenzüberschreitenden Finanztransaktionen unterstreicht. Auf EU-Ebene fielen
die Revisionen bei den Direktinvestitionen im Ausland, Forderungen bei
Wertpapieranlagen und Finanzderivaten am umfangreichsten aus. Tabelle 2: Durchschnittswerte für
Revisionen der Euroindikatoren, 2009Q1-2012Q2, als Anteil (in %) am
ursprünglichen Wert MS || Waren || Dienstleistungen || Erwerbseinkommen || Vermögenseinkommen aus DI || Vermögenseinkommen aus Wertpapieranlagen || Sonstiges VE || Laufende Übertragungen C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D BE || 0,9 || 1,2 || 3,3 || 3,9 || 0,6 || 12,3 || 16,3 || -56,5 || -1,9 || - || -2,8 || -8,5 || 20,4 || 7,3 BG || -0,9 || 0,1 || 2,8 || 3,8 || 4,5 || -33,4 || 98,4 || 17,7 || 23,9 || - || 12,5 || 22,7 || -0,5 || -9,6 CZ || 0,6 || 3,1 || 1,6 || 31,2 || 5,2 || -3,4 || 13,0 || 35,9 || 11,9 || - || -0,8 || -12,1 || 8,6 || 1,3 DK || 0,2 || 0,1 || 0,6 || 0,3 || 0,5 || 8,9 || 0,7 || 0,0 || -0,4 || - || 0,2 || 3,0 || 3,1 || 1,6 DE || 0,2 || 0,7 || 0,1 || -3,4 || 1,9 || 3,3 || 12,2 || 0,2 || -0,4 || - || 2,8 || 2,4 || 0,1 || -3,3 EE || 0,0 || 0,0 || 0,1 || 0,0 || -2,0 || 0,3 || -6,5 || -2,3 || -5,3 || - || 1,5 || 0,2 || 1,5 || 0,1 IE || 3,2 || 9,9 || 5,7 || -1,0 || 12,9 || -0,1 || 17,5 || 13,3 || 4,8 || - || -2,2 || -5,7 || 75,5 || 28,8 EL || -2,0 || -1,2 || -0,8 || -3,9 || -3,3 || -0,7 || 47,6 || -17,2 || -21,0 || - || -8,5 || -0,5 || -0,8 || 5,4 ES || 0,4 || -0,1 || 4,1 || 1,7 || 0,5 || 0,0 || 2,6 || 78,3 || -0,6 || - || -2,6 || -6,0 || -0,4 || -0,5 FR || -1,6 || -0,6 || -2,3 || -4,4 || 3,5 || 3,1 || 12,5 || 4,9 || 27,7 || - || -15,7 || -20,4 || 19,4 || 17,9 IT || 0,1 || 0,2 || 1,6 || 1,4 || 7,5 || 3,8 || -0,6 || -10,2 || -4,1 || - || 1,8 || 2,4 || 4,0 || 10,4 CY || 29,9 || 8,1 || 35,9 || 4,5 || 21,6 || 11,3 || 133,2 || 114,4 || -4,3 || - || 26,2 || 20,5 || 30,1 || 30,7 LV || -0,2 || -1,0 || -3,6 || -2,8 || 0,5 || -2,6 || -54,2 || -17,5 || 0,3 || - || -0,9 || -3,9 || -0,4 || -0,5 LT || 0,4 || 0,9 % || 26,1 || 0,6 || 12,5 || 144,9 || -278,3 || 85,8 || 46,7 || - || 36,3 || 107,7 || 15,3 || 7,6 LU || 5,7 || 3,8 || 2,1 || 3,5 || -0,7 || -27,1 || 42,9 || 127,5 || 1,2 || - || 2,8 || -3,0 || 2,1 || -0,2 HU || -1,3 || -1,1 || -2,0 || -6,1 || 554,0 || -0,8 || 23,0 || 4,2 || -1,6 || - || 4,2 || 2,2 || 70,0 || 52,1 MT || 1,3 || 0,9 || 3,2 || 3,5 || 0,0 || 0,0 || -369,8 || 18,8 || 0,6 || - || -0,7 || -2,5 || c || c NL || -0,2 || 1,7 || 3,6 || -0,9 || -41,4 || -23,1 || -13,2 || -35,1 || 2,6 || - || -46,0 || -39,8 || -19,8 || -2,3 AT || 1,5 || 11,1 || 6,1 || 3,2 || 0,8 || 1,1 || 2,2 || 7,7 || 0,9 || - || 0,5 || 1,9 || -1,0 || 2,3 PL || 1,1 || 1,2 || 0,5 || 0,9 || -2,9 || 26,7 || -485,0 || 14,8 || -1,7 || - || -5,3 || 35,4 || 16,9 || -0,6 PT || 0,4 || 0,0 || 0,1 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || - || 0,3 || 7,0 || 17,8 || 26,0 RO || 0,0 || 0,1 || 3,9 || 2,1 || 4,5 || 2,7 || 189,3 || -11,0 || 4,7 || - || 19,3 || 2,0 || 1,7 || -0,6 SI || 2,7 || 6,9 || 20,1 || 12,9 || 0,0 || -0,9 || 1,0 || -3,3 || -0,2 || - || 0,2 || -0,1 || 1,9 || 2,1 SK || 3,3 || 0,5 || -6,6 || -6,4 || 79,1 || 25,7 || -252,3 || 83,9 || -7,4 || - || -13,1 || -15,9 || -7,4 || 65,6 FI || 1,2 || -1,8 || 0,2 || 0,3 || 0,2 || 1,0 || -2,5 || -57,3 || -0,2 || - || 0,1 || 0,0 || 17,8 || 4,5 SE || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || -0,6 || 0,0 || -36,3 || -50,8 || 0,0 || - || 0,0 || 0,0 || 8,8 || 6,0 UK || -0,8 || -0,5 || 0,1 || 0,6 || 2,7 || -2,5 || 125,2 || 2,0 || 2,5 || - || -5,6 || -4,2 || 23,9 || 4,1 EU || 0,1 || 0,7 || 1,8 || -0,4 || 0,7 || -2,2 || -1,3 || -12,7 || 3,8 || 3,5 || -7,4 || -7,8 || 0,6 || 4,5 Tabelle 3: Durchschnittswerte für
Revisionen der wichtigsten Positionen der Leistungsbilanz, 2009Q1-2012Q2
(in %) MS || Waren || Dienstleistungen || Transportleistungen || Reiseverkehr || Andere Dienstleistungen || Erwerbseinkommen || Vermögenseinkommen aus DI || Vermögenseinkommen aus Wertpapieranlagen || Sonstiges VE || Laufende Übertragungen C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D BE || 1,1 || 3,1 || 9,3 || 6,0 || 1,5 || 2,5 || 3,0 || 1,6 || 15,1 || 2,5 || 4,8 || 29,0 || 9,6 || -3,6 || 7,1 || - || -10,0 || -29,8 || 31,7 || 11,1 BG || -0,4 || 1,2 || 0,6 || -0,7 || -8,1 || -9,1 || 5,1 || 4,5 || 3,5 || 7,9 || 2,4 || 41,7 || -92,1 || -308,7 || 3,3 || - || 3,8 || 9,5 || 9,4 || -3,9 CZ || 2,1 || -3,2 || 1,0 || 11,3 || -8,5 || 2,3 || 12,9 || -8,4 || 0,2 || -1,2 || 0,5 || 6,2 || -54,1 || 12,7 || -4,1 || - || -6,9 || -1,0 || 11,3 || -10,6 DK || 0,8 || -1,5 || 4,4 || 2,9 || 3,9 || 6,4 || -6,5 || 1,2 || 9,1 || -3,1 || 30,5 || -0,6 || -0,1 || -52,9 || 4,4 || - || 1,6 || -1,4 || 3,2 || -0,7 DE || 1,6 || 1,9 || 3,5 || 1,8 || 2,7 || 1,6 || 0,2 || 0,7 || 4,4 || 2,6 || 7,5 || 17,0 || 53,5 || -8,7 || -2,1 || - || 8,6 || 9,8 || -0,3 || -7,6 EE || -1,6 || -1,8 || 0,3 || -1,1 || 0,5 || -5,4 || -0,3 || 4,0 || 0,2 || 0,6 || -6,8 || 0,1 || 14,7 || 995,4 || 2,4 || - || -0,7 || -1,5 || -11,2 || -5,1 IE || -1,4 || -0,2 || -1,9 || -0,7 || -0,1 || 0,1 || 13,6 || -9,7 || -2,5 || -0,1 || 13,7 || -4,4 || 5,9 || -6,7 || 5,3 || - || -8,5 || -8,7 || -1,3 || 2,5 EL || -1,3 || -0,7 || -0,2 || -0,7 || -0,2 || -0,6 || 0,0 || 0,0 || -1,3 || -1,7 || -1,4 || -0,7 || 312,8 || -75,8 || 0,0 || - || -2,7 || -1,4 || -0,5 || 0,5 ES || 0,5 || -0,3 || 1,3 || 1,9 || 1,8 || 5,5 || 3,0 || 0,5 || 0,6 || 0,5 || 1,9 || -1,1 || 39,5 || 17,6 || -0,5 || - || 0,8 || -0,3 || 2,9 || 1,2 FR || 0,0 || -1,2 || 23,1 || 12,0 || 3,7 || 3,8 || 4,4 || -0,1 || 42,4 || 29,4 || 16,1 || -5,7 || 31,8 || 34,0 || 0,0 || - || 4,8 || 0,1 || 34,9 || 40,2 IT || -0,3 || 0,6 || 8,0 || 5,6 || 0,1 || 0,5 || 0,7 || 0,1 || 21,7 || 12,7 || 245,7 || 67,9 || 158,1 || 34,9 || 0,6 || - || 21,7 || -1,0 || 33,9 || 8,5 CY || -24,5 || -7,1 || 3,1 || 7,3 || 1,2 || 5,2 || -4,5 || 10,2 || 5,8 || 8,7 || 12,0 || 6,1 || 51,0 || 53,5 || 0,5 || - || 4,3 || 5,6 || -6,3 || -2,6 LV || -0,6 || -0,1 || -0,5 || -1,6 || -0,3 || 2,5 || 0,2 || 0,0 || -1,4 || -3,6 || -3,2 || 2,5 || 50,5 || -21,9 || -5,7 || - || -1,0 || -2,0 || 0,1 || -0,2 LT || -0,1 || -1,4 || 2,1 || 6,0 || -0,1 || 1,1 || 13,5 || 25,3 || -4,2 || -3,0 || 24,2 || 26,0 || 195,3 || 16,6 || -8,2 || - || -3,0 || -29,6 || -6,1 || 17,9 LU || -0,8 || 1,0 || -7,3 || -0,8 || -0,4 || -2,2 || 14,4 || 0,9 || -7,9 || -3,4 || 0,3 || 11,3 || 11,9 || 13,9 || 0,1 || - || -10,9 || -21,9 || -2,2 || -0,7 HU || -5,6 || -0,2 || 2,6 || 0,1 || -1,0 || -1,4 || 0,0 || -13,2 || 4,7 || 3,5 || -3,6 || -17,6 || 61,0 || 46,1 || 1,7 || - || -0,4 || 1,5 || 9,4 || 0,5 MT || 17,8 || 17,9 || 4,0 || 30,2 || 1,3 || 10,1 || c* || c* || 16,4 || 45,3 || -0,8 || -4,7 || -122,6 || -630,7 || 0,1 || - || -0,1 || 0,2 || c* || c* NL || -1,2 || -1,0 || -0,1 || 2,1 || -0,1 || 0,8 || -1,8 || 0,0 || -0,1 || 2,6 || -0,5 || 63,9 || 31,1 || 27,5 || 2,3 || - || -1,5 || -5,1 || -21,3 || -6,2 AT || 0,7 || -1,0 || 1,8 || 0,4 || 1,6 || 1,1 || -0,5 || 0,7 || 2,8 || -0,3 || -0,2 || -5,9 || 24,7 || 56,4 || 2,4 || - || 0,5 || -0,2 || -0,8 || -2,3 PL || -0,5 || -1,4 || -1,2 || 0,8 || 1,3 || 2,4 || -2,8 || 5,7 || -0,9 || -2,0 || -22,7 || 203,1 || 163,1 || -22,2 || 8,0 || - || 0,0 || -0,3 || -34,4 || -14,2 PT || -0,4 || 0,0 || 0,3 || -0,1 || 0,1 || -1,6 || 0,0 || 0,3 || 1,1 || 0,7 || 0,1 || 8,5 || 21,2 || 2,2 || 0,4 || - || 15,3 || -4,0 || -8,5 || -10,7 RO || -0,1 || 1,3 || 2,3 || -8,9 || -5,4 || -22,5 || 2,7 || -0,2 || 5,6 || 2,6 || 4,6 || 1,4 || -662,5 || -277,7 || 0,3 || - || 22,7 || -4,4 || -0,5 || -4,2 SI || 0,3 || -0,1 || -7,2 || -1,9 || 6,1 || 0,1 || -0,4 || -6,5 || 0,7 || 3,6 || 91,3 || -8,7 || -137,7 || -26,2 || -1,2 || - || -0,2 || 2,3 || 3,6 || 17,5 SK || -0,4 || -0,5 || -1,8 || -1,0 || -0,9 || -5,0 || -3,9 || 6,5 || -2,6 || 0,6 || -12,3 || -29,6 || 186,5 || 118,9 || -1,0 || - || -1,0 || -3,1 || -20,5 || -20,6 FI || 1,0 || 0,7 || 10,8 || 18,7 || 12,3 || 4,1 || 3,2 || 2,0 || c* || c* || 0,3 || 6,2 || 13,2 || 506,3 || -4,7 || - || 0,3 || 3,2 || -1,9 || 7,0 SE || 0,2 || 0,5 || -1,3 || -0,1 || -0,9 || -3,9 || -5,9 || -2,8 || 0,1 || 1,9 || 2,0 || -3,6 || 7,7 || 51,4 || 3,0 || || -5,0 || -10,7 || -8,4 || 0,5 UK || 0,2 || -0,1 || 5,4 || 0,0 || 1,8 || -1,1 || 8,6 || 1,4 || 5,7 || -1,2 || 8,8 || -3,4 || -2,5 || 7,5 || 0,5 || - || 9,9 || 3,9 || 20,1 || 8,2 EU || 0,3 || 0,3 || 4,9 || 2,9 || 1,6 || 1,7 || 2,0 || 0,1 || 7,0 || 3,8 || 13,9 || 19,2 || 16,0 || 8,7 || -0,7 || -2,3 || 1,2 || -3,3 || 1,6 || 1,7 *c – vertraulich Tabelle 4: Durchschnittswerte für
Revisionen der wichtigsten Positionen der Leistungsbilanz, 2009Q1-2012Q2 DURCHSCHNITTSWERTE DER KAPITALBILANZ DER VIERTELJÄHRLICHEN ZAHLUNGSBILANZ (IN %) MS || DI im Ausland || DI im Inland || Wertpapieranlagen (Forderungen) || Wertpapieranlagen (Verbindlichkeiten) || Sonstige Investitionen (Forderungen) || Sonstige Investitionen (Verbindlichkeiten) || Finanzderivate BE || 33,2 || 1,6 || -90,5 || -13,2 || 30,5 || 8,2 || 132,4 BG || -182,6 || -154,4 || 59,1 || -7,5 || -920,6 || -45,7 || 6,7 CZ || -89,4 || 683,4 || -41,4 || 0,0 || -20,2 || -1802,9 || -14,0 DK || -3,1 || 180,0 || -40,2 || -10,9 || -4,7 || 0,7 || -14,7 DE || 141,7 || 32,0 || -2,5 || 15,9 || 45,3 || 2,8 || 35,6 EE || 38,3 || 110,3 || 3,4 || 66,9 || 2,3 || -94,6 || -13,3 IE || 47,1 || 38,2 || -35,4 || 87,9 || -14,7 || -3,8 || 18,0 EL || -557,7 || -131,7 || 54,4 || 0,4 || 1,2 || 1,3 || -1,1 ES || 207,2 || 48,7 || 25,0 || -3,8 || -3,1 || -14,7 || -29,6 FR || -7,5 || -17,6 || -30,7 || 4,5 || -29,4 || -29,4 || -359,2 IT || 161,8 || -23,7 || -156,0 || -1,9 || -1330,6 || 11,1 || 697,3 CY || 314,7 || 296,8 || -16,5 || -258,3 || -170,3 || -87,4 || -21,6 LV || -36,1 || -63,9 || -207,3 || 34,2 || -22,3 || 8,0 || 10,7 LT || -87,5 || 188,9 || -3,3 || -29,9 || 73,9 || 3,7 || -16,7 LU || -142,3 || 64,8 || -8,5 || -14,6 || 79,1 || -0,1 || 1721,6 HU || -84,9 || 52,4 || 46,2 || 4,0 || -2,0 || 33,4 || -2,8 MT || -9,1 || -101,3 || -5,1 || -49,4 || 0,2 || 2,1 || -3,2 NL || -51,7 || 121,8 || -5,3 || 10,1 || -257,4 || 34,7 || 14,8 AT || 114,9 || 52,7 || -2,7 || 5,9 || -7,3 || 16,8 || -225,7 PL || 275,5 || -34,4 || -50,4 || 1,2 || 66,1 || -17,5 || -2,3 PT || -364,4 || -94,3 || -15,2 || 39,8 || -39,5 || -14,5 || -9,4 RO || 473,5 || -131,2 || -167,0 || -18,5 || -41,3 || 42,5 || 40,1 SI || -23,5 || 35,3 || 5,3 || 12,0 || -20,3 || 43,8 || -2028,6 SK || 16,3 || 64,0 || 98,6 || 15,0 || -25,3 || 82,9 || -0,4 FI || 249,3 || -140,1 || 4,9 || 20825,7 || 9,9 || -3,1 || 23,7 SE || 87,6 || -51,4 || 7,2 || 17,1 || -148,4 || -34,1 || -38,2 UK || -3,6 || 32,6 || 159,9 || 8,8 || 1,5 || 87,6 || -14,4 EU || 35,2 || 9,0 || 4,0 || -32,1 || -3,7 || 10,9 || 70,5 Schaubild 1: Unterschiede zwischen der ersten und der endgültigen
Schätzung für die Leistungsbilanz der EU-27, 2005Q1-2012Q2, in Mio. EUR 6. Aktualität und Pünktlichkeit Die Pünktlichkeit wird anhand der Einhaltung
der in der Zahlungsbilanzverordnung für die Datenübermittlung festgelegten
Fristen gemessen. In Tabelle 5 wird die Pünktlichkeit der
Zahlungsbilanzstatistiken analysiert. Die Tabelle zeigt, dass die
Mitgliedstaaten mit sehr wenigen Ausnahmen die Fristen für alle Datensätze
einhalten konnten. Aktualität ließe sich auch anhand des Abstands
zwischen dem von den Datensätzen erfassten Bezugszeitraum und dem Zeitpunkt
messen, an dem die Daten den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Derzeit
werden Eurostat Zahlungsbilanzdaten 90 Tage nach Ablauf des
Bezugszeitraums gemeldet. In der geänderten Zahlungsbilanzverordnung werden die
Forderungen der Nutzer nach aktuelleren Statistiken berücksichtigt und die
Meldefrist von den derzeit 90 Tagen auf 85/82/80 Tage ab
2014/2017/2019 verkürzt. Tabelle 5: Pünktlichkeit der Datenübermittlung || Euroindikatoren* || Vierteljährliche Zahlungsbilanz* || Internationaler Dienstleistungsverkehr || Direktinvestitionen –Ströme || Direktinvestitionen – Bestände Frist: || Bezugszeitraum + 2 Monate || Bezugszeitraum + 3 Monate || Bezugszeitraum + 9 Monate || Bezugszeitraum + 9 (oder 21) Monate** || Bezugszeitraum + 9 (oder 21) Monate** Belgien || -1 || -1 || 0 || -3 || 24 Bulgarien || -10 || -13 || 0 || -2 || -2 Tschechische Republik || -2 || -9 || -8 || 11 || -6 Dänemark || -16 || -8 || 0 || -3 || -3 Deutschland || -7 || -6 || -3 || -5 || -17 Estland || -1 || -20 || -35 || -21 || -21 Irland || -4 || -5 || -17 || -2 || -2 Griechenland || -7 || -4 || -2 || -4 || -3 Spanien || 0 || -2 || -1 || -2 || -2 Frankreich || -3 || -3 || 0 || -3 || -3 Italien || -1 || -4 || 0 || 0 || 0 Zypern || 0 || -1 || -1 || -3 || -3 Lettland || 0 || -23 || -25 || -27 || -27 Litauen || -2 || -5 || 0 || -2 || -2 Luxemburg || -9 || -2 || -1 || -3 || 0 Ungarn || -3 || -1 || 0 || -2 || -2 Malta || 0 || -4 || -10 || -3 || -3 Niederlande || -15 || -9 || -3 || -5 || -3 Österreich || -3 || -4 || -4 || -58 || -58 Polen || 0 || -2 || -3 || -3 || -2 Portugal || -5 || -6 || -7 || -10 || -10 Rumänien || -1 || -6 || -2 || -4 || -4 Slowenien || -16 || -17 || -86 || -30 || -30 Slowakei || 0 || 0 || 0 || -5 || -5 Finnland || -4 || -12 || -7 || -9 || -9 Schweden || -2 || -9 || -1 || -2 || -2 Ver. Königreich || 0 || 1 || -1 || -2 || -2 *Euroindikatoren und vierteljährliche
Zahlungsbilanz: durchschnittliche Pünktlichkeit bei vier Datenübermittlungen
(2011Q3-2012Q2) **Für
die Direktinvestitionen gibt es sowohl bei den Strömen als auch bei den
Beständen zwei verschiedene Datenanforderungen mit unterschiedlichen Fristen: 9 Monate
und 21 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums. Beide Datensätze sind
jedoch zum selben Zeitpunkt, Ende September, vorzulegen. 7. Zugänglichkeit und Klarheit Die Zahlungsbilanzdaten für die EU-27 stehen
kostenfrei auf der Website von Eurostat (Eurobase) zur Verfügung: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database.
Ihre Struktur ist aus Abbildung 1 ersichtlich. Abbildung 1:
Für alle Nutzer online verfügbare Zahlungsbilanzdaten Sowohl die Zahl als auch der
Detaillierungsgrad der online verbreiteten Zahlungsbilanzdaten ist im Laufe der
Zeit stetig gestiegen. Im Februar 2010 wurde die regelmäßige Verbreitung
von Daten zu Überweisungen von Arbeitnehmern aufgenommen. Aufgrund des
gestiegenen Interesses an nationalen Daten zu Zahlungsbilanzen und
Auslandsvermögensstatus wurde 2011 damit begonnen, längere Zeitreihen,
detailliertere geografische Aufgliederungen und umfangreichere Tabellen zu
verbreiten. Im Jahr 2011 wurden die neuen Tabellen „Haupt-Zahlungsbilanz- und
Auslandsvermögensstatus-Posten als BIP-Anteil“ und „Exportmarktanteile“
eingeführt und es wurde mit der Verbreitung vierteljährlicher Daten zum
Auslandsvermögensstatus begonnen. Im April 2013 hat Eurostat damit
begonnen, detailliertere Informationen im Zusammenhang mit der Kapitalbilanz
der vierteljährlichen Zahlungsbilanz zu verbreiten. 8. Vergleichbarkeit Unter „Vergleichbarkeit“ sind die Unterschiede
zu verstehen, die beobachtet werden können, wenn Statistiken zu demselben
Bereich für unterschiedliche geografische Gebiete oder über unterschiedliche
Zeiträume verglichen werden. Im Zahlungsbilanz-Qualitätsbericht wird die
räumliche Vergleichbarkeit anhand der Asymmetrien gemessen. Eurostat stellt
regelmäßig Tabellen zur Verfügung, die die wichtigsten fortdauernden
Asymmetrien für jedes Land und jede Position enthalten, und fordert die Länder
auf, die zugrundeliegenden Probleme über bilaterale Kontakte und den Austausch
detaillierterer Informationen zu lösen. Auch das Direktinvestitionsnetz wurde
eingerichtet, um einen Austausch bilateraler Direktinvestitionsdaten zu
ermöglichen. Die Asymmetrien bei den Direktinvestitionen sollen so mit der Zeit
abnehmen. In Schaubild 2 werden Asymmetrien
zwischen der EU-27 und der übrigen Welt verglichen. Die Asymmetrien in der
EU-27 sind zwar keineswegs unerheblich (sie belaufen sich auf 0,8 % des
BIP der EU), sie bleiben aber seit 2004 konstant. Die verschiedenen
Initiativen, mit denen Eurostat diesen Asymmetrien in der Zahlungsbilanz der
EU-27 begegnet, tragen offensichtlich Früchte. Schaubild 2: Asymmetrien zwischen der
EU-27 und der übrigen Welt, gesamte Leistungsbilanz, 1999-2012, in
Mio. EUR 9. Kohärenz Die Kohärenz konzentriert sich auf die
Kohärenz der für unterschiedliche Zwecke produzierten Statistiken. Im
Zahlungsbilanz-Qualitätsbericht wird diese Komponente sowohl anhand der
internen Kohärenz (Einhaltung der Vorschriften zur Integrität, Kohärenz
zwischen den vierteljährlichen und jährlichen Daten sowie Umfang der Fehler und
Auslassungen) als auch der externen Kohärenz (Kohärenz zwischen den
Zahlungsbilanzdaten und ähnlichen Statistiken aus verschiedenen statistischen
Rahmen) gemessen. Die externe Kohärenz der Zahlungsbilanzdaten zu Waren und der
Außenhandelsstatistik (wie von Intrastat und Extrastat produziert) wird laufend
beobachtet. 9.1. Interne Kohärenz Die interne Kohärenz wird anhand der Werte der
statistischen Differenz gemessen. Die statistische Differenz stellt den Restposten
dar, mit dem die Konten ausgeglichen werden. Fehler bei der Datenerstellung
gleichen einander gelegentlich aus. Daher ergibt sich aus der Höhe dieses
Restpostens nicht notwendigerweise, wie genau die Daten insgesamt sind. Die statistische Differenz wird von den
nationalen Zahlungsbilanzerstellern genau beobachtet: Hohe Werte oder konstante
Wertzunahmen sind ein Zeichen für Probleme in den Erstellungssystemen, die
ermittelt und behoben werden müssen. Tabelle 6
zeigt den mittleren relativen Fehler der einzelnen Mitgliedstaaten im
Zeitraum 2009–2011. Dieser Fehler entspricht dem Durchschnitt des
absoluten Werts der statistischen Differenz im betreffenden Zeitraum (gemessen
als Anteil am Durchschnitt von Einnahmen und Ausgaben der Leistungsbilanz) laut
der vierteljährlichen Zahlungsbilanz der Mitgliedstaaten. Im Zeitraum 2009–2011
lag der Wert für diesen Indikator in fünf Mitgliedstaaten (Italien, Dänemark,
Schweden, Finnland und Irland) bei etwa 10 %. Gegenüber dem Zeitraum
2008–2010 ging der Umfang der Fehler und Auslassungen in Bulgarien, Finnland
und Schweden leicht zurück. In Italien sind die Werte der Fehler und
Auslassungen weiterhin hoch, was auf den Übergang zu einem völlig neuen
Erhebungs- und Erstellungssystem zurückzuführen ist. Tabelle 7 zeigt
die kumulierte relative Summe der Fehler und Auslassungen, die für jeden
Zeitraum als kumulierte Summe der Fehler und Auslassungen dividiert durch die
gesamte Leistungsbilanz (Summe der Einnahmen und Ausgaben) berechnet wird.
Dieser Indikator beurteilt die Persistenz des Vorzeichens von Fehlern und
Auslassungen, wonach niedrigere Werte für Mitgliedstaaten angezeigt werden, für
die sich das Vorzeichen der Fehler und Auslassungen ändert, so dass es sich
nicht um einen systematischen Indikator für Fehler und Auslassungen handelt.
2011 lag der Wert für diesen Indikator in fünf Mitgliedstaaten (Dänemark,
Italien, Polen, Slowakei und Finnland) bei über 10 %. Tabelle 6: Mittlerer relativer Fehler
2009-2011 Belgien || 1 % || Frankreich || 8 % || Österreich || 4 % Bulgarien || 6 % || Italien || 12 % || Polen || 5 % Tschechische Republik || 2 % || Zypern || 3 % || Portugal || 2 % Dänemark || 10 % || Lettland || 2 % || Rumänien || 5 % Deutschland || 4 % || Litauen || 1 % || Slowenien || 2 % Estland || 2 % || Luxemburg || 0 % || Slowakei || 4 % Irland || 9 % || Ungarn || 2 % || Finnland || 9 % Griechenland || 3 % || Malta || 4 % || Schweden || 10 % Spanien || 3 % || Niederlande || 4 % || Ver. Königreich || 4 % Tabelle 7: Kumulierte relative Fehler und
Auslassungen 2011 Belgien || 1 % || Frankreich || 3 % || Österreich || 0 % Bulgarien || 9 % || Italien || -12 % || Polen || -17 % Tschechische Republik || -4 % || Zypern || 2 % || Portugal || -2 % Dänemark || -19 % || Lettland || 4 % || Rumänien || -4 % Deutschland || 4 % || Litauen || 0 % || Slowenien || 0 % Estland || -1 % || Luxemburg || 0 % || Slowakei || -12 % Irland || -5 % || Ungarn || -5 % || Finnland || -19 % Griechenland || -2 % || Malta || 7 % || Schweden || -1 % Spanien || -2 % || Niederlande || -4 % || Ver. Königreich || 0 % 9.2. Externe Kohärenz Externe Kohärenz bezieht sich auf die Kohärenz
zwischen Zahlungsbilanzdaten und ähnlichen Statistiken aus unterschiedlichen
statistischen Rahmen. Die externe Kohärenz im Zusammenhang mit
Waren, wie in den Zahlungsbilanzdaten und der Außenhandelsstatistik aufgeführt,
wird von Eurostat laufend beobachtet. Beim Vergleich der beiden Datensätze sind
methodische Unterschiede zwischen der Zahlungsbilanz und der
Außenhandelsstatistik zu berücksichtigen. Die Hauptunterschiede beruhen darauf,
dass für die Zahlungsbilanz ein Eigentumsübergang erforderlich ist, damit eine
Transaktion gebucht werden kann, während die Außenhandelsstatistik physische
grenzübergreifende Warenbewegungen erfasst, und zwar mit unterschiedlichen
Bewertungsmethoden[12].
Ein Beispiel für diese Unterschiede ist die Behandlung von Nichtwährungsgold,
das den Eigentümer wechselt, ohne physisch in das Land des neuen Eigentümers
transportiert zu werden: Dieses Gold wird nicht in der Außenhandelsstatistik
erfasst, wohl aber in der Zahlungsbilanz. Die Gesamtkohärenz zwischen den
Außenhandelsstatistik- und den Zahlungsbilanzdaten kann rasch anhand der
Zeitreihen der Unterschiede zwischen den Werten für Einnahmen/Ausfuhren und Ausgaben/Einfuhren
bewertet werden, die über die beiden statistischen Rahmen verfügbar sind; sie
ist für das EU-27-Aggregat aus Schaubild 3 ersichtlich. In den
letzten Jahren hat sich die Kohärenz zwischen den Daten zu Waren in der
Zahlungsbilanz und der Außenhandelsstatistik gebessert und die Differenz hat
sich auf einem ziemlich niedrigen Niveau stabilisiert. Schaubild 3: Waren – Unterschied
zwischen der Außenhandelsstatistik und der Zahlungsbilanz, EU-27 und
„Extra-EU-27“-Partner 10. Schlussfolgerungen Durch das Inkrafttreten der
Zahlungsbilanzverordnung wurde die Zahlungsbilanzstatistik in der EU stärker
harmonisiert und die Verfügbarkeit der Daten für Nutzer erhöht. Wie aus dieser Arbeitsunterlage hervorgeht,
werden die von Eurostat gemäß der Zahlungsbilanzverordnung angeforderten
Zahlungsbilanzdaten von allen Mitgliedstaaten in der Regel pünktlich
übermittelt. Den Endnutzern stehen nun weitaus mehr Zahlungsbilanzdaten zur
Verfügung als Ende der 1990er Jahre: Zu Transaktionen und geografischen
Aufgliederungen sind jetzt mehr Details verfügbar, die Häufigkeit und
Pünktlichkeit der Datenübermittlung wurde verbessert, und längere Zeitreihen
wurden für die Zwecke der wirtschaftlichen Analyse rekonstruiert. Schätzungen
werden häufiger eingesetzt, wodurch die Bedeutung der Qualitätsberichte
zunimmt, die eine regelmäßige Beobachtung der Stabilität und Kohärenz der Daten
ermöglichen. Infolge der Finanzkrise werden die Daten
sowohl zur Zahlungsbilanz als auch zum Auslandsvermögensstatus durch die Nutzer
gründlicher geprüft. Eurostat und die nationalen Zahlungsbilanzersteller setzen
alles daran, damit die Daten zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus
den Anforderungen des breiten Nutzerkreises entsprechen. Die nächste Qualitätsbewertung der
Zahlungsbilanzstatistiken wird im Januar 2014 beginnen. [1] ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23. [2] ABl. L 283 vom 28.10.2008, S. 3. [3] ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164. [4] Siehe „ESS Handbook for quality reports",
Eurostat Working Papers, 2009. Siehe auch „ESS Standard for Quality Reports“,
Eurostat Working Papers, 2009. [5] Siehe „ESS Handbook for Quality Reports",
Eurostat, 2009, S. 65. [6] Siehe http://dsbb.imf.org/images/pdfs/dqrs_bop.pdf. [7] Siehe http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-RA-10-026. [8] Mit der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro waren alle Transaktionen unter dem Grenzwert von 12 500 EUR
von der statistischen Meldepflicht ausgenommen. Bei der Überarbeitung der
Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 wurde dieser Grenzwert auf 50 000 EUR
angehoben (Verordnung (EG) Nr. 924/2009, Artikel 5 Absatz 1). [9] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/excessive_imbalance_procedure/imbalance_scoreboard. [10] Verordnung (EU) Nr. 555/2012 der Kommission vom
22. Juni 2012, ABl. L 166 vom 27.6.2012, S. 22. [11] Dies würde bedeuten, die Transaktionen klar nach folgenden
Kriterien zu unterscheiden: a) Die Dienstleistung wird grenzüberschreitend
erbracht („Erbringungsart 1“); b) der Verbraucher überschreitet die
Landesgrenze („Erbringungsart 2“); c) der Dienstleister überschreitet die
Landesgrenze („Erbringungsart 4“). Siehe „Manual
on Statistics of International Trade in Services 2010”, Kapitel V. [12] Einfuhren/Ausgaben werden in der Zahlungsbilanz als „free
on board“ (FOB) bewertet, in der Außenhandelsstatistik jedoch als „cost,
insurance and freight“ (CIF).