52013DC0784

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSION zur Bewertung der Qualität der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2012 gemeldeten Daten der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen /* COM/2013/0784 final */


ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSION

zur Bewertung der Qualität der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2012 gemeldeten Daten der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

1.           Einführung

In Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (die „Zahlungsbilanzverordnung“)[1] ist Folgendes festgelegt:

„Die Qualität der übermittelten Daten wird anhand der Qualitätsberichte von der Kommission mit Unterstützung durch den in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zahlungsbilanzausschuss bewertet. Diese Bewertung durch die Kommission wird dem Europäischen Parlament zur Kenntnisnahme übermittelt.“

In dieser Arbeitsunterlage wird die Qualität der Daten bewertet, die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2012 gemeldet wurden. Wie in der Zahlungsbilanzverordnung vorgeschrieben, wurde das vorliegende Dokument mit Unterstützung des Ausschusses für Zahlungsbilanzstatistiken erstellt. Es stützt sich auf die Ergebnisse der von Eurostat zwischen Januar und Juni 2013 vorgenommenen Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken.

Nach einer kurzen Beschreibung der Grundsätze, nach denen die Qualität amtlicher Statistiken bewertet wird, und einem kurzen Überblick über die Schwierigkeiten, die sich bei der Erstellung einer Zahlungsbilanz in einem globalisierten Umfeld ergeben, wird in diesem Dokument untersucht, in welchem Ausmaß die Zahlungsbilanzdaten den Qualitätsgrundsätzen entsprechen, auf die sich das Europäische Statistische System (ESS) stützt.

Im Mittelpunkt des Berichts stehen dabei die rechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Erstellung und Übermittlung der Zahlungsbilanzdaten und das Ausmaß, in dem sie diesen Verpflichtungen nachkommen. Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen, die für die Bewertung der Zahlungsbilanzdaten relevant sind, wobei besonderes Augenmerk auf Gesamtaggregate und die wichtigsten Komponenten zur Erstellung der Aggregate gelegt wird.

2.           Bewertung der Qualität amtlicher Statistiken

Die Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken wird jährlich von Eurostat gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Qualitätskriterien und der Qualitätsberichtserstattung für Zahlungsbilanzstatistiken[2] festgelegten Grundsätzen durchgeführt. Durch die Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken wird die Einhaltung aller in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken[3] festgelegten Qualitätskriterien überprüft: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit sowie Kohärenz.

Eurostat hat mit großem Aufwand Methoden des Qualitätsmanagements und Tools zur Unterstützung der Erstellung hochwertiger europäischer Statistiken entwickelt. Die Qualitätsberichterstattung untermauert die Qualitätsbeurteilung, die wiederum den Ausgangspunkt für Qualitätsverbesserungen darstellt. Im „ESS Handbook for quality reports” (ESS-Handbuch für Qualitätsberichte) wird das gesamte Spektrum an Methoden erläutert, die zur Beurteilung der Qualität amtlicher Statistiken herangezogen werden können[4] und die sich je nach Art des statistischen Prozesses unterscheiden.

Statistiken werden erstellt, um einen unbekannten Wert zu schätzen; diese Schätzungen entsprechen aufgrund von Variabilität und Verzerrung nicht den tatsächlichen Werten. Statistiken können von zahlreichen Arten von Stichproben- und Nicht-Stichprobenfehlern beeinträchtigt werden. Für auf Stichprobenerhebungen basierende Statistiken besteht eine anerkannte Theorie über die Prüfung der Genauigkeit; dabei wird untersucht, wie stark eine Schätzfunktion um ihren erwarteten Wert schwankt, was durch ihre Varianz, den Standardfehler, den Variationskoeffizienten oder die Konfidenzintervalle ausgedrückt wird. Zahlungsbilanzen werden wie Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen als Aggregate einer Reihe von Primärstatistiken erstellt, von denen einige auf Stichprobenerhebungen beruhen, andere aus Verwaltungsdaten abgeleitet werden und manche aus Modellen errechnet sind. Wenn Statistiken, wie es bei der Zahlungsbilanz der Fall ist, auf Aggregaten basieren, ist es nicht möglich, die Genauigkeit direkt zu messen. Die beiden wichtigsten Instrumente, die laut den Handbüchern über die Qualität von Statistiken zur Qualitätsbewertung dieser Art von Statistiken herangezogen werden können, sind die Analyse der Revisionen und die Untersuchung von Fehlern und Auslassungen[5]; beide Instrumente werden im vorliegenden Bericht behandelt.

Auch der IWF entwickelte Standards zur Bewertung der Qualität von Statistiken, die Teil des Rahmens zur Beurteilung der Datenqualität („Data Quality Assessment Framework“ – DQAF) sind. Der Zahlungsbilanz ist ein eigener DQAF gewidmet[6].

Die Qualitätsberichte von Eurostat zur Zahlungsbilanz spiegeln die für das ESS festgelegten und im DQAF definierten Standards wider. Damit aus diesen Berichten die unterschiedlichen Merkmale der Datenqualität besser hervortreten, wurde ihr Inhalt im Laufe der Zeit ausgeweitet und wird künftig weiter verbessert werden.

Zwar besteht die Qualität aggregierter Statistiken nicht einfach aus der Summe der Qualitäten der zugrunde liegenden Primärdaten, doch hängt die Qualität der Zahlungsbilanzdaten mit Sicherheit von der Qualität aller Quellen ab, auf denen diese Daten basieren. Qualitätsberichte werden regelmäßig für den internationalen Warenverkehr[7] erstellt, die wichtigste Komponente der Leistungsbilanz; es wäre jedoch ausgesprochen kostspielig und langwierig, die Qualität jeder einzelnen Komponente der Zahlungsbilanz zu bewerten.

3.           Herausforderungen bei der Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken

Systeme für die Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken wurden ursprünglich im Zuge der Devisenbewirtschaftung entwickelt: Gebietsansässige Banken erhoben Informationen über jede einzelne Transaktion in einer Fremdwährung und stellten diese den Erstellern der Zahlungsbilanzen (die in der Regel den nationalen Zentralbanken angehörten) zur Verfügung. Diese Informationsquelle, bekannt als „International Transaction Reporting System“ (ITRS, Berichtssystem für internationale Transaktionen) oder „abwicklungsbezogene Meldungen“, ist weiterhin die wichtigste Quelle bei der Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken in vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Die Aufhebung von Fremdwährungsbeschränkungen, die zunehmende Anzahl und Komplexität grenzüberschreitender Finanztransaktionen und die integrierte Verwaltung von Zahlungen multinationaler Unternehmen führten dazu, dass die Vollständigkeit der über das Abwicklungssystem erhobenen Daten schrittweise abnahm. In der EU wurde die Zweckmäßigkeit der abwicklungsbezogenen Meldungen für die Erstellung von Zahlungsbilanzen durch die Bemühungen, den EU-Markt für Finanzdienstleistungen zu liberalisieren, noch weiter eingeschränkt[8]. Da die herkömmliche Datenquelle für die Erstellung der Zahlungsbilanzdaten zunehmend an Vollständigkeit verlor, erschlossen europäische Zahlungsbilanzstatistiker andere Datenquellen, wobei sie sich mit knapperen Ressourcen und wegen der statistischen Belastung mit wachsendem Unwillen der Auskunftgeber konfrontiert sahen.

Ab dem Jahr 2000 führten die Ersteller von Zahlungsbilanzen in der EU neue Datenerhebungs- und Erstellungssysteme ein. Die neuen Systeme, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten bereits angewendet werden, stützen sich auf eine Kombination aus unterschiedlichen Erhebungen, die in einigen Fällen mit den noch beschränkt verfügbaren Informationen aus dem ITRS verbunden werden. Informationen, die direkt von Firmen oder Einzelpersonen stammen, werden stärker genutzt. Umfassend genutzt werden auch Stichproben- und Schätzmethoden. Die Kohärenz mit anderen Statistiken wie den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und Daten zum Warenverkehr wird genauer beobachtet, und auf EU- und Euroraum-Ebene wurden gemeinsame Instrumente eingeführt, um die Erstellung stärker zu vereinheitlichen. Beispielsweise ermöglicht die zentrale Wertpapierstammdatenbank (Centralised Securities Database, CSDB) die Erstellung von Wertpapieranlagendaten auf der Grundlage der einzelnen Wertpapiere, und das Direktinvestitionsnetz (FDI network) ermöglicht den Austausch von Mikrodaten über Direktinvestitionen.

4.           Relevanz

„Relevanz“ bezieht sich auf den Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen. Infolge der Finanzkrise achten die Nutzer stärker auf die Daten der Zahlungsbilanz (und des Auslandsvermögensstatus). Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus sind grundlegende Instrumente für die Analyse außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte und werden darüber hinaus als Primärdatenquelle für drei der elf Indikatoren des Anzeigers für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) in der EU herangezogen[9].

Bei der Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken wird die Relevanz anhand der Verfügbarkeit der von der Zahlungsbilanzverordnung vorgeschriebenen Zahlungsbilanzdaten für den Endnutzer gemessen, wobei angenommen wird, dass der Bedarf der Nutzer in der Verordnung angemessen berücksichtigt wird.

Da sich dieser Bedarf im Laufe der Zeit wandelt, änderte die Kommission die Zahlungsbilanz-Datenanforderungen gemäß den neuen internationalen Vorgaben. Die jüngste Verordnung der Kommission zur Änderung der Zahlungsbilanzverordnung im Hinblick auf die Aktualisierung der Datenanforderungen und Definitionen[10] wurde am 27. Juni 2012 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2014.

Infolge der jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten verlangen Nutzer allerdings eine Detailliertheit der Daten zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus, die bereits jetzt über die geänderte Zahlungsbilanzverordnung hinausgeht. Benötigt würden beispielsweise eine stärkere geografische Aufgliederung und – nach Möglichkeit – bilaterale Daten. Nutzer, die für Handelsverhandlungen mit Nicht-EU-Ländern zuständig sind, bekräftigten ihren Wunsch nach Informationen zum Dienstleistungsverkehr nach Erbringungsarten[11]. Eurostat drängt die Mitgliedstaaten, diese zusätzlichen Informationen freiwillig zur Verfügung zu stellen.

4.1.        Datenverfügbarkeit

Das Kriterium der Datenvollständigkeit stützt sich auf die Verfügbarkeit der Daten, die durch die Zahlungsbilanzverordnung vorgeschrieben sind. Der Abdeckungsgrad wird als Anteil der Anzahl der übermittelten Werte im Verhältnis zur Anzahl aller erforderlichen Werte gemessen. In Tabelle 1 wird dieser Indikator nach Mitgliedstaaten und Datensätzen aufgeschlüsselt dargestellt.

Hinsichtlich der Euroindikatoren erfüllten alle Mitgliedstaaten für die Bezugsquartale (2011Q3-2012Q2) die Anforderungen der Zahlungsbilanzverordnung vollständig.

Für die vierteljährlichen Zahlungsbilanzen blieb die Datenverfügbarkeit in den letzten Quartalen stabil und stieg dank der größeren Gliederungstiefe der Meldungen Bulgariens, Frankreichs (zu 100 % vorschriftsmäßig seit 2012Q1) und Rumäniens für die Bezugszeiträume (2011Q3-2012Q2) auf durchschnittlich 98 %, während sie in den vorangegangenen vier Quartalen (2010Q3-2011Q2) bei 95 % gelegen hatte.

In Bezug auf den internationalen Dienstleistungsverkehr hat sich die Datenverfügbarkeit von 97 % im Vorjahr auf 98 % aller erforderlichen Datenzellen leicht verbessert.

Sowohl bei den Strömen als auch bei den Beständen an Direktinvestitionen (DI) ging im Bezugszeitraum 2011 (t + 9) der EU-Durchschnitt gegenüber dem Vorjahreswert von 100 % auf 98 % bzw. 99 % zurück. Die Gesamtverfügbarkeit der Direktinvestitionsdaten mit Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen und geografischer Aufgliederung für das Bezugsjahr 2010 (t + 21) verbesserte sich jedoch hinsichtlich der Direktinvestitionsströme von 92 % auf 95 % und hinsichtlich der Direktinvestitionsbestände von 95 % auf 97 %.

Die Datenverfügbarkeit liegt für alle Zahlungsbilanzbereiche auf einem sehr hohen Niveau. Die wenigen nicht gemeldeten Daten beziehen sich auf sehr detaillierte Positionen, Aufgliederungen nach Wirtschaftszweigen oder geografische Aufgliederungen.

Tabelle 1: Datenvollständigkeit

|| Euroindikatoren (t + 2) || Vierteljährliche Zahlungsbilanz (t + 3) || Internationaler Dienstleistungsverkehr (t + 9) || Direktinvestitionsströme (t + 9) || Direktinvestitionsbestände (t + 9) || Direktinvestitionsströme (t + 21) || Direktinvestitionsbestände (t + 21)

Belgien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 96 % || 39 % || 100 %

Bulgarien || 100 % || 93 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Tschechische Republik || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Dänemark || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 99 % || 99 %

Deutschland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Estland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Irland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 99 % || 99 %

Griechenland || 100 % || 100 % || 74 % || 100 % || 100 % || 70 % || 100 %

Spanien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Frankreich || 100 % || 92 % || 100 % || 93 % || 100 % || 100 % || 100 %

Italien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 97 % || 100 % || 63 %

Zypern || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Lettland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Litauen || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 95 % || 100 %

Luxemburg || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Ungarn || 100 % || 98 % || 100 % || 99 % || 96 % || 100 % || 100 %

Malta || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Niederlande || 100 % || 100 % || 92 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Österreich || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Polen || 100 % || 74 % || 100 % || 59 % || 87 % || 76 % || 84 %

Portugal || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Rumänien || 100 % || 97 % || 95 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Slowenien || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Slowakei || 100 % || 94 % || 97 % || 100 % || 100 % || 95 % || 96 %

Finnland || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Schweden || 100 % || 94 % || 98 % || 100 % || 100 % || 100 % || 100 %

Ver. Königreich || 100 % || 100 % || 93 % || 99 % || 96 % || 91 % || 91 %

EU-Durchschnitt || 100 % || 98 % || 98 % || 98 % || 99 % || 95 % || 97 %

5.           Genauigkeit

„Genauigkeit“ bezieht sich auf den Grad der Übereinstimmung der Schätzungen mit den unbekannten wahren Werten. Während sich bei Primärstatistiken die Genauigkeit anhand von statistischen Indikatoren wie Standardfehler und Varianz messen lässt, können vergleichbare Indikatoren nicht für makroökonomische Statistiken entwickelt werden, die aus mehreren verschiedenen Datenerhebungs- und Erstellungsverfahren hervorgehen. Im Zahlungsbilanz-Qualitätsbericht wird Genauigkeit anhand des Umfangs der Revisionen gemessen. Dabei geht man davon aus, dass jede Revision den Datensatz den tatsächlichen Werten näher bringt.

Revisionen bedeuten nicht, dass Fehler enthalten waren oder die Datenqualität im Laufe der Zeit abgenommen hat. Im Gegenteil: Revisionen werden vorgenommen, wenn neue Datenquellen und bessere Informationen verfügbar werden. Eine gut dokumentierte und öffentlich kommunizierte Revisionspolitik ist Zeichen für die Stärke des betreffenden statistischen Systems.

Der Umfang der Revisionen misst jedoch die Qualität der ersten Version eines bestimmten Datensatzes im Vergleich zur neuesten verfügbaren Version. Zwischen Aktualität und Umfang der Revision besteht ein Konflikt: Je älter die erste verfügbare Version eines Datensatzes ist, desto umfangreicher fallen die Revisionen aus, mit denen zu rechnen ist, wenn spätere Versionen desselben Datensatzes verfügbar werden.

5.1.        Stabilität

Eine sehr vorläufige Schätzung der vierteljährlichen Zahlungsbilanzdaten ist 60 Tage nach dem Bezugszeitraum verfügbar („Euroindikatoren“), während die erste vollständige Schätzung 90 Tage nach Ablauf des Bezugszeitraums vorliegt. Endgültige Schätzungen liegen normalerweise nach dreieinhalb Jahren (14 Quartalen) vor, Revisionen sind aber auch noch nach längeren Zeiträumen möglich.

Tabelle 2 enthält die durchschnittlichen Werte der Revisionen der vierteljährlichen Zahlungsbilanzen zwischen den zum Zeitpunkt t+60 und zum Zeitpunkt t+90 Tagen vorliegenden Daten, während die Tabellen 3 und 4 die durchschnittlichen Werte der Revisionen von der ersten bis zur endgültigen Schätzung über die letzten 14 Bezugsquartale (2009Q1-2012Q2) hinweg enthalten, ausgedrückt in Prozent des ursprünglichen Werts.

Schaubild 1 zeigt die Unterschiede zwischen der ersten und der endgültigen Schätzung für die gesamte Leistungsbilanz der EU-27.

Die Revisionen für die Einnahmen waren 2007 am höchsten, nahmen dann bis 2009 ab und blieben anschließend konstant. An nationalen Daten vorgenommene Revisionen heben sich häufig gegeneinander auf. Schätzungen der EU-27-Aggregate sind daher im Zeitverlauf recht stabil.

Revisionen von Einnahmen und Ausgaben in gegensätzliche Richtungen können zu beträchtlichen Revisionen der Bilanz führen, auch wenn die absoluten Revisionen nur geringfügig ausfallen.

Die durchschnittlichen Revisionswerte sollten mit Vorsicht ausgelegt werden, da sie außergewöhnlich hoch sein könnten, wenn die ursprünglichen Schätzungen niedrig ausfielen. Indikatoren kleiner Volkswirtschaften reagieren hierauf empfindlich: In einigen wenigen Fällen zeigen sie extreme Werte – trotz der Tatsache, dass die absolute Menge sowohl der ersten Schätzungen als auch der darauffolgenden Revisionen sehr klein ist. Allgemeiner betrachtet ist eine vorsichtige Auslegung auch in Fällen notwendig, in denen Revisionen von Nettoströmen (Einnahmen abzüglich Ausgaben) gemessen werden (z. B. bei Finanzderivaten).

In der Leistungsbilanz wurden äußerst geringfügige Revisionen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite der Waren verzeichnet, während für die Dienstleistungen die Werte der Revisionen in der Regel leicht höher ausfielen als bei den Waren und bei den sonstigen Dienstleistungen am höchsten waren. Das Einkommen ist von den Revisionen am stärksten betroffen und weist unter dem Vermögenseinkommen (Direktinvestitionen) häufig sehr hohe Werte auf, da die Ersteller Schwierigkeiten haben, bei der ersten Datenübermittlung die Gewinne zu schätzen. Für die 14 betrachteten Quartale waren die durchschnittlichen Revisionen in der Regel bei den Positionen der Kapitalbilanz umfangreicher als bei den Positionen der Leistungsbilanz, was die Unterschiede sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Unbeständigkeit von grenzüberschreitenden Finanztransaktionen unterstreicht. Auf EU-Ebene fielen die Revisionen bei den Direktinvestitionen im Ausland, Forderungen bei Wertpapieranlagen und Finanzderivaten am umfangreichsten aus.

Tabelle 2: Durchschnittswerte für Revisionen der Euroindikatoren, 2009Q1-2012Q2, als Anteil (in %) am ursprünglichen Wert

MS || Waren || Dienstleistungen || Erwerbseinkommen || Vermögenseinkommen aus DI || Vermögenseinkommen aus Wertpapieranlagen || Sonstiges VE || Laufende Übertragungen

C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D

BE || 0,9 || 1,2 || 3,3 || 3,9 || 0,6 || 12,3 || 16,3 || -56,5 || -1,9 || - || -2,8 || -8,5 || 20,4 || 7,3

BG || -0,9 || 0,1 || 2,8 || 3,8 || 4,5 || -33,4 || 98,4 || 17,7 || 23,9 || - || 12,5 || 22,7 || -0,5 || -9,6

CZ || 0,6 || 3,1 || 1,6 || 31,2 || 5,2 || -3,4 || 13,0 || 35,9 || 11,9 || - || -0,8 || -12,1 || 8,6 || 1,3

DK || 0,2 || 0,1 || 0,6 || 0,3 || 0,5 || 8,9 || 0,7 || 0,0 || -0,4 || - || 0,2 || 3,0 || 3,1 || 1,6

DE || 0,2 || 0,7 || 0,1 || -3,4 || 1,9 || 3,3 || 12,2 || 0,2 || -0,4 || - || 2,8 || 2,4 || 0,1 || -3,3

EE || 0,0 || 0,0 || 0,1 || 0,0 || -2,0 || 0,3 || -6,5 || -2,3 || -5,3 || - || 1,5 || 0,2 || 1,5 || 0,1

IE || 3,2 || 9,9 || 5,7 || -1,0 || 12,9 || -0,1 || 17,5 || 13,3 || 4,8 || - || -2,2 || -5,7 || 75,5 || 28,8

EL || -2,0 || -1,2 || -0,8 || -3,9 || -3,3 || -0,7 || 47,6 || -17,2 || -21,0 || - || -8,5 || -0,5 || -0,8 || 5,4

ES || 0,4 || -0,1 || 4,1 || 1,7 || 0,5 || 0,0 || 2,6 || 78,3 || -0,6 || - || -2,6 || -6,0 || -0,4 || -0,5

FR || -1,6 || -0,6 || -2,3 || -4,4 || 3,5 || 3,1 || 12,5 || 4,9 || 27,7 || - || -15,7 || -20,4 || 19,4 || 17,9

IT || 0,1 || 0,2 || 1,6 || 1,4 || 7,5 || 3,8 || -0,6 || -10,2 || -4,1 || - || 1,8 || 2,4 || 4,0 || 10,4

CY || 29,9 || 8,1 || 35,9 || 4,5 || 21,6 || 11,3 || 133,2 || 114,4 || -4,3 || - || 26,2 || 20,5 || 30,1 || 30,7

LV || -0,2 || -1,0 || -3,6 || -2,8 || 0,5 || -2,6 || -54,2 || -17,5 || 0,3 || - || -0,9 || -3,9 || -0,4 || -0,5

LT || 0,4 || 0,9 % || 26,1 || 0,6 || 12,5 || 144,9 || -278,3 || 85,8 || 46,7 || - || 36,3 || 107,7 || 15,3 || 7,6

LU || 5,7 || 3,8 || 2,1 || 3,5 || -0,7 || -27,1 || 42,9 || 127,5 || 1,2 || - || 2,8 || -3,0 || 2,1 || -0,2

HU || -1,3 || -1,1 || -2,0 || -6,1 || 554,0 || -0,8 || 23,0 || 4,2 || -1,6 || - || 4,2 || 2,2 || 70,0 || 52,1

MT || 1,3 || 0,9 || 3,2 || 3,5 || 0,0 || 0,0 || -369,8 || 18,8 || 0,6 || - || -0,7 || -2,5 || c || c

NL || -0,2 || 1,7 || 3,6 || -0,9 || -41,4 || -23,1 || -13,2 || -35,1 || 2,6 || - || -46,0 || -39,8 || -19,8 || -2,3

AT || 1,5 || 11,1 || 6,1 || 3,2 || 0,8 || 1,1 || 2,2 || 7,7 || 0,9 || - || 0,5 || 1,9 || -1,0 || 2,3

PL || 1,1 || 1,2 || 0,5 || 0,9 || -2,9 || 26,7 || -485,0 || 14,8 || -1,7 || - || -5,3 || 35,4 || 16,9 || -0,6

PT || 0,4 || 0,0 || 0,1 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || - || 0,3 || 7,0 || 17,8 || 26,0

RO || 0,0 || 0,1 || 3,9 || 2,1 || 4,5 || 2,7 || 189,3 || -11,0 || 4,7 || - || 19,3 || 2,0 || 1,7 || -0,6

SI || 2,7 || 6,9 || 20,1 || 12,9 || 0,0 || -0,9 || 1,0 || -3,3 || -0,2 || - || 0,2 || -0,1 || 1,9 || 2,1

SK || 3,3 || 0,5 || -6,6 || -6,4 || 79,1 || 25,7 || -252,3 || 83,9 || -7,4 || - || -13,1 || -15,9 || -7,4 || 65,6

FI || 1,2 || -1,8 || 0,2 || 0,3 || 0,2 || 1,0 || -2,5 || -57,3 || -0,2 || - || 0,1 || 0,0 || 17,8 || 4,5

SE || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || -0,6 || 0,0 || -36,3 || -50,8 || 0,0 || - || 0,0 || 0,0 || 8,8 || 6,0

UK || -0,8 || -0,5 || 0,1 || 0,6 || 2,7 || -2,5 || 125,2 || 2,0 || 2,5 || - || -5,6 || -4,2 || 23,9 || 4,1

EU || 0,1 || 0,7 || 1,8 || -0,4 || 0,7 || -2,2 || -1,3 || -12,7 || 3,8 || 3,5 || -7,4 || -7,8 || 0,6 || 4,5

Tabelle 3: Durchschnittswerte für Revisionen der wichtigsten Positionen der Leistungsbilanz, 2009Q1-2012Q2 (in %)

MS || Waren || Dienstleistungen || Transportleistungen || Reiseverkehr || Andere Dienstleistungen || Erwerbseinkommen || Vermögenseinkommen aus DI || Vermögenseinkommen aus Wertpapieranlagen || Sonstiges VE || Laufende Übertragungen

C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D || C || D

BE || 1,1 || 3,1 || 9,3 || 6,0 || 1,5 || 2,5 || 3,0 || 1,6 || 15,1 || 2,5 || 4,8 || 29,0 || 9,6 || -3,6 || 7,1 || - || -10,0 || -29,8 || 31,7 || 11,1

BG || -0,4 || 1,2 || 0,6 || -0,7 || -8,1 || -9,1 || 5,1 || 4,5 || 3,5 || 7,9 || 2,4 || 41,7 || -92,1 || -308,7 || 3,3 || - || 3,8 || 9,5 || 9,4 || -3,9

CZ || 2,1 || -3,2 || 1,0 || 11,3 || -8,5 || 2,3 || 12,9 || -8,4 || 0,2 || -1,2 || 0,5 || 6,2 || -54,1 || 12,7 || -4,1 || - || -6,9 || -1,0 || 11,3 || -10,6

DK || 0,8 || -1,5 || 4,4 || 2,9 || 3,9 || 6,4 || -6,5 || 1,2 || 9,1 || -3,1 || 30,5 || -0,6 || -0,1 || -52,9 || 4,4 || - || 1,6 || -1,4 || 3,2 || -0,7

DE || 1,6 || 1,9 || 3,5 || 1,8 || 2,7 || 1,6 || 0,2 || 0,7 || 4,4 || 2,6 || 7,5 || 17,0 || 53,5 || -8,7 || -2,1 || - || 8,6 || 9,8 || -0,3 || -7,6

EE || -1,6 || -1,8 || 0,3 || -1,1 || 0,5 || -5,4 || -0,3 || 4,0 || 0,2 || 0,6 || -6,8 || 0,1 || 14,7 || 995,4 || 2,4 || - || -0,7 || -1,5 || -11,2 || -5,1

IE || -1,4 || -0,2 || -1,9 || -0,7 || -0,1 || 0,1 || 13,6 || -9,7 || -2,5 || -0,1 || 13,7 || -4,4 || 5,9 || -6,7 || 5,3 || - || -8,5 || -8,7 || -1,3 || 2,5

EL || -1,3 || -0,7 || -0,2 || -0,7 || -0,2 || -0,6 || 0,0 || 0,0 || -1,3 || -1,7 || -1,4 || -0,7 || 312,8 || -75,8 || 0,0 || - || -2,7 || -1,4 || -0,5 || 0,5

ES || 0,5 || -0,3 || 1,3 || 1,9 || 1,8 || 5,5 || 3,0 || 0,5 || 0,6 || 0,5 || 1,9 || -1,1 || 39,5 || 17,6 || -0,5 || - || 0,8 || -0,3 || 2,9 || 1,2

FR || 0,0 || -1,2 || 23,1 || 12,0 || 3,7 || 3,8 || 4,4 || -0,1 || 42,4 || 29,4 || 16,1 || -5,7 || 31,8 || 34,0 || 0,0 || - || 4,8 || 0,1 || 34,9 || 40,2

IT || -0,3 || 0,6 || 8,0 || 5,6 || 0,1 || 0,5 || 0,7 || 0,1 || 21,7 || 12,7 || 245,7 || 67,9 || 158,1 || 34,9 || 0,6 || - || 21,7 || -1,0 || 33,9 || 8,5

CY || -24,5 || -7,1 || 3,1 || 7,3 || 1,2 || 5,2 || -4,5 || 10,2 || 5,8 || 8,7 || 12,0 || 6,1 || 51,0 || 53,5 || 0,5 || - || 4,3 || 5,6 || -6,3 || -2,6

LV || -0,6 || -0,1 || -0,5 || -1,6 || -0,3 || 2,5 || 0,2 || 0,0 || -1,4 || -3,6 || -3,2 || 2,5 || 50,5 || -21,9 || -5,7 || - || -1,0 || -2,0 || 0,1 || -0,2

LT || -0,1 || -1,4 || 2,1 || 6,0 || -0,1 || 1,1 || 13,5 || 25,3 || -4,2 || -3,0 || 24,2 || 26,0 || 195,3 || 16,6 || -8,2 || - || -3,0 || -29,6 || -6,1 || 17,9

LU || -0,8 || 1,0 || -7,3 || -0,8 || -0,4 || -2,2 || 14,4 || 0,9 || -7,9 || -3,4 || 0,3 || 11,3 || 11,9 || 13,9 || 0,1 || - || -10,9 || -21,9 || -2,2 || -0,7

HU || -5,6 || -0,2 || 2,6 || 0,1 || -1,0 || -1,4 || 0,0 || -13,2 || 4,7 || 3,5 || -3,6 || -17,6 || 61,0 || 46,1 || 1,7 || - || -0,4 || 1,5 || 9,4 || 0,5

MT || 17,8 || 17,9 || 4,0 || 30,2 || 1,3 || 10,1 || c* || c* || 16,4 || 45,3 || -0,8 || -4,7 || -122,6 || -630,7 || 0,1 || - || -0,1 || 0,2 || c* || c*

NL || -1,2 || -1,0 || -0,1 || 2,1 || -0,1 || 0,8 || -1,8 || 0,0 || -0,1 || 2,6 || -0,5 || 63,9 || 31,1 || 27,5 || 2,3 || - || -1,5 || -5,1 || -21,3 || -6,2

AT || 0,7 || -1,0 || 1,8 || 0,4 || 1,6 || 1,1 || -0,5 || 0,7 || 2,8 || -0,3 || -0,2 || -5,9 || 24,7 || 56,4 || 2,4 || - || 0,5 || -0,2 || -0,8 || -2,3

PL || -0,5 || -1,4 || -1,2 || 0,8 || 1,3 || 2,4 || -2,8 || 5,7 || -0,9 || -2,0 || -22,7 || 203,1 || 163,1 || -22,2 || 8,0 || - || 0,0 || -0,3 || -34,4 || -14,2

PT || -0,4 || 0,0 || 0,3 || -0,1 || 0,1 || -1,6 || 0,0 || 0,3 || 1,1 || 0,7 || 0,1 || 8,5 || 21,2 || 2,2 || 0,4 || - || 15,3 || -4,0 || -8,5 || -10,7

RO || -0,1 || 1,3 || 2,3 || -8,9 || -5,4 || -22,5 || 2,7 || -0,2 || 5,6 || 2,6 || 4,6 || 1,4 || -662,5 || -277,7 || 0,3 || - || 22,7 || -4,4 || -0,5 || -4,2

SI || 0,3 || -0,1 || -7,2 || -1,9 || 6,1 || 0,1 || -0,4 || -6,5 || 0,7 || 3,6 || 91,3 || -8,7 || -137,7 || -26,2 || -1,2 || - || -0,2 || 2,3 || 3,6 || 17,5

SK || -0,4 || -0,5 || -1,8 || -1,0 || -0,9 || -5,0 || -3,9 || 6,5 || -2,6 || 0,6 || -12,3 || -29,6 || 186,5 || 118,9 || -1,0 || - || -1,0 || -3,1 || -20,5 || -20,6

FI || 1,0 || 0,7 || 10,8 || 18,7 || 12,3 || 4,1 || 3,2 || 2,0 || c* || c* || 0,3 || 6,2 || 13,2 || 506,3 || -4,7 || - || 0,3 || 3,2 || -1,9 || 7,0

SE || 0,2 || 0,5 || -1,3 || -0,1 || -0,9 || -3,9 || -5,9 || -2,8 || 0,1 || 1,9 || 2,0 || -3,6 || 7,7 || 51,4 || 3,0 || || -5,0 || -10,7 || -8,4 || 0,5

UK || 0,2 || -0,1 || 5,4 || 0,0 || 1,8 || -1,1 || 8,6 || 1,4 || 5,7 || -1,2 || 8,8 || -3,4 || -2,5 || 7,5 || 0,5 || - || 9,9 || 3,9 || 20,1 || 8,2

EU || 0,3 || 0,3 || 4,9 || 2,9 || 1,6 || 1,7 || 2,0 || 0,1 || 7,0 || 3,8 || 13,9 || 19,2 || 16,0 || 8,7 || -0,7 || -2,3 || 1,2 || -3,3 || 1,6 || 1,7

*c – vertraulich

Tabelle 4: Durchschnittswerte für Revisionen der wichtigsten Positionen der Leistungsbilanz, 2009Q1-2012Q2

DURCHSCHNITTSWERTE DER KAPITALBILANZ DER VIERTELJÄHRLICHEN ZAHLUNGSBILANZ (IN %)

MS || DI im Ausland || DI im Inland || Wertpapieranlagen (Forderungen) || Wertpapieranlagen (Verbindlichkeiten) || Sonstige Investitionen (Forderungen) || Sonstige Investitionen (Verbindlichkeiten) || Finanzderivate

BE || 33,2 || 1,6 || -90,5 || -13,2 || 30,5 || 8,2 || 132,4

BG || -182,6 || -154,4 || 59,1 || -7,5 || -920,6 || -45,7 || 6,7

CZ || -89,4 || 683,4 || -41,4 || 0,0 || -20,2 || -1802,9 || -14,0

DK || -3,1 || 180,0 || -40,2 || -10,9 || -4,7 || 0,7 || -14,7

DE || 141,7 || 32,0 || -2,5 || 15,9 || 45,3 || 2,8 || 35,6

EE || 38,3 || 110,3 || 3,4 || 66,9 || 2,3 || -94,6 || -13,3

IE || 47,1 || 38,2 || -35,4 || 87,9 || -14,7 || -3,8 || 18,0

EL || -557,7 || -131,7 || 54,4 || 0,4 || 1,2 || 1,3 || -1,1

ES || 207,2 || 48,7 || 25,0 || -3,8 || -3,1 || -14,7 || -29,6

FR || -7,5 || -17,6 || -30,7 || 4,5 || -29,4 || -29,4 || -359,2

IT || 161,8 || -23,7 || -156,0 || -1,9 || -1330,6 || 11,1 || 697,3

CY || 314,7 || 296,8 || -16,5 || -258,3 || -170,3 || -87,4 || -21,6

LV || -36,1 || -63,9 || -207,3 || 34,2 || -22,3 || 8,0 || 10,7

LT || -87,5 || 188,9 || -3,3 || -29,9 || 73,9 || 3,7 || -16,7

LU || -142,3 || 64,8 || -8,5 || -14,6 || 79,1 || -0,1 || 1721,6

HU || -84,9 || 52,4 || 46,2 || 4,0 || -2,0 || 33,4 || -2,8

MT || -9,1 || -101,3 || -5,1 || -49,4 || 0,2 || 2,1 || -3,2

NL || -51,7 || 121,8 || -5,3 || 10,1 || -257,4 || 34,7 || 14,8

AT || 114,9 || 52,7 || -2,7 || 5,9 || -7,3 || 16,8 || -225,7

PL || 275,5 || -34,4 || -50,4 || 1,2 || 66,1 || -17,5 || -2,3

PT || -364,4 || -94,3 || -15,2 || 39,8 || -39,5 || -14,5 || -9,4

RO || 473,5 || -131,2 || -167,0 || -18,5 || -41,3 || 42,5 || 40,1

SI || -23,5 || 35,3 || 5,3 || 12,0 || -20,3 || 43,8 || -2028,6

SK || 16,3 || 64,0 || 98,6 || 15,0 || -25,3 || 82,9 || -0,4

FI || 249,3 || -140,1 || 4,9 || 20825,7 || 9,9 || -3,1 || 23,7

SE || 87,6 || -51,4 || 7,2 || 17,1 || -148,4 || -34,1 || -38,2

UK || -3,6 || 32,6 || 159,9 || 8,8 || 1,5 || 87,6 || -14,4

EU || 35,2 || 9,0 || 4,0 || -32,1 || -3,7 || 10,9 || 70,5

Schaubild 1: Unterschiede zwischen der ersten und der endgültigen Schätzung für die Leistungsbilanz der EU-27, 2005Q1-2012Q2, in Mio. EUR

6.           Aktualität und Pünktlichkeit

Die Pünktlichkeit wird anhand der Einhaltung der in der Zahlungsbilanzverordnung für die Datenübermittlung festgelegten Fristen gemessen. In Tabelle 5 wird die Pünktlichkeit der Zahlungsbilanzstatistiken analysiert. Die Tabelle zeigt, dass die Mitgliedstaaten mit sehr wenigen Ausnahmen die Fristen für alle Datensätze einhalten konnten.

Aktualität ließe sich auch anhand des Abstands zwischen dem von den Datensätzen erfassten Bezugszeitraum und dem Zeitpunkt messen, an dem die Daten den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Derzeit werden Eurostat Zahlungsbilanzdaten 90 Tage nach Ablauf des Bezugszeitraums gemeldet. In der geänderten Zahlungsbilanzverordnung werden die Forderungen der Nutzer nach aktuelleren Statistiken berücksichtigt und die Meldefrist von den derzeit 90 Tagen auf 85/82/80 Tage ab 2014/2017/2019 verkürzt.

Tabelle 5: Pünktlichkeit der Datenübermittlung

|| Euroindikatoren* || Vierteljährliche Zahlungsbilanz* || Internationaler Dienstleistungsverkehr || Direktinvestitionen –Ströme || Direktinvestitionen – Bestände

Frist: || Bezugszeitraum + 2 Monate || Bezugszeitraum + 3 Monate || Bezugszeitraum + 9 Monate || Bezugszeitraum + 9 (oder 21) Monate** || Bezugszeitraum + 9 (oder 21) Monate**

Belgien || -1 || -1 || 0 || -3 || 24

Bulgarien || -10 || -13 || 0 || -2 || -2

Tschechische Republik || -2 || -9 || -8 || 11 || -6

Dänemark || -16 || -8 || 0 || -3 || -3

Deutschland || -7 || -6 || -3 || -5 || -17

Estland || -1 || -20 || -35 || -21 || -21

Irland || -4 || -5 || -17 || -2 || -2

Griechenland || -7 || -4 || -2 || -4 || -3

Spanien || 0 || -2 || -1 || -2 || -2

Frankreich || -3 || -3 || 0 || -3 || -3

Italien || -1 || -4 || 0 || 0 || 0

Zypern || 0 || -1 || -1 || -3 || -3

Lettland || 0 || -23 || -25 || -27 || -27

Litauen || -2 || -5 || 0 || -2 || -2

Luxemburg || -9 || -2 || -1 || -3 || 0

Ungarn || -3 || -1 || 0 || -2 || -2

Malta || 0 || -4 || -10 || -3 || -3

Niederlande || -15 || -9 || -3 || -5 || -3

Österreich || -3 || -4 || -4 || -58 || -58

Polen || 0 || -2 || -3 || -3 || -2

Portugal || -5 || -6 || -7 || -10 || -10

Rumänien || -1 || -6 || -2 || -4 || -4

Slowenien || -16 || -17 || -86 || -30 || -30

Slowakei || 0 || 0 || 0 || -5 || -5

Finnland || -4 || -12 || -7 || -9 || -9

Schweden || -2 || -9 || -1 || -2 || -2

Ver. Königreich || 0 || 1 || -1 || -2 || -2

*Euroindikatoren und vierteljährliche Zahlungsbilanz: durchschnittliche Pünktlichkeit bei vier Datenübermittlungen (2011Q3-2012Q2)

**Für die Direktinvestitionen gibt es sowohl bei den Strömen als auch bei den Beständen zwei verschiedene Datenanforderungen mit unterschiedlichen Fristen: 9 Monate und 21 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums. Beide Datensätze sind jedoch zum selben Zeitpunkt, Ende September, vorzulegen.

7.           Zugänglichkeit und Klarheit

Die Zahlungsbilanzdaten für die EU-27 stehen kostenfrei auf der Website von Eurostat (Eurobase) zur Verfügung:            http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database.    Ihre Struktur ist aus Abbildung 1 ersichtlich.

Abbildung 1: Für alle Nutzer online verfügbare Zahlungsbilanzdaten

Sowohl die Zahl als auch der Detaillierungsgrad der online verbreiteten Zahlungsbilanzdaten ist im Laufe der Zeit stetig gestiegen. Im Februar 2010 wurde die regelmäßige Verbreitung von Daten zu Überweisungen von Arbeitnehmern aufgenommen. Aufgrund des gestiegenen Interesses an nationalen Daten zu Zahlungsbilanzen und Auslandsvermögensstatus wurde 2011 damit begonnen, längere Zeitreihen, detailliertere geografische Aufgliederungen und umfangreichere Tabellen zu verbreiten. Im Jahr 2011 wurden die neuen Tabellen „Haupt-Zahlungsbilanz- und Auslandsvermögensstatus-Posten als BIP-Anteil“ und „Exportmarktanteile“ eingeführt und es wurde mit der Verbreitung vierteljährlicher Daten zum Auslandsvermögensstatus begonnen. Im April 2013 hat Eurostat damit begonnen, detailliertere Informationen im Zusammenhang mit der Kapitalbilanz der vierteljährlichen Zahlungsbilanz zu verbreiten.

8.           Vergleichbarkeit

Unter „Vergleichbarkeit“ sind die Unterschiede zu verstehen, die beobachtet werden können, wenn Statistiken zu demselben Bereich für unterschiedliche geografische Gebiete oder über unterschiedliche Zeiträume verglichen werden.

Im Zahlungsbilanz-Qualitätsbericht wird die räumliche Vergleichbarkeit anhand der Asymmetrien gemessen. Eurostat stellt regelmäßig Tabellen zur Verfügung, die die wichtigsten fortdauernden Asymmetrien für jedes Land und jede Position enthalten, und fordert die Länder auf, die zugrundeliegenden Probleme über bilaterale Kontakte und den Austausch detaillierterer Informationen zu lösen. Auch das Direktinvestitionsnetz wurde eingerichtet, um einen Austausch bilateraler Direktinvestitionsdaten zu ermöglichen. Die Asymmetrien bei den Direktinvestitionen sollen so mit der Zeit abnehmen.

In Schaubild 2 werden Asymmetrien zwischen der EU-27 und der übrigen Welt verglichen. Die Asymmetrien in der EU-27 sind zwar keineswegs unerheblich (sie belaufen sich auf 0,8 % des BIP der EU), sie bleiben aber seit 2004 konstant. Die verschiedenen Initiativen, mit denen Eurostat diesen Asymmetrien in der Zahlungsbilanz der EU-27 begegnet, tragen offensichtlich Früchte.

Schaubild 2: Asymmetrien zwischen der EU-27 und der übrigen Welt, gesamte Leistungsbilanz, 1999-2012, in Mio. EUR

9.           Kohärenz

Die Kohärenz konzentriert sich auf die Kohärenz der für unterschiedliche Zwecke produzierten Statistiken. Im Zahlungsbilanz-Qualitätsbericht wird diese Komponente sowohl anhand der internen Kohärenz (Einhaltung der Vorschriften zur Integrität, Kohärenz zwischen den vierteljährlichen und jährlichen Daten sowie Umfang der Fehler und Auslassungen) als auch der externen Kohärenz (Kohärenz zwischen den Zahlungsbilanzdaten und ähnlichen Statistiken aus verschiedenen statistischen Rahmen) gemessen. Die externe Kohärenz der Zahlungsbilanzdaten zu Waren und der Außenhandelsstatistik (wie von Intrastat und Extrastat produziert) wird laufend beobachtet.

9.1.        Interne Kohärenz

Die interne Kohärenz wird anhand der Werte der statistischen Differenz gemessen. Die statistische Differenz stellt den Restposten dar, mit dem die Konten ausgeglichen werden. Fehler bei der Datenerstellung gleichen einander gelegentlich aus. Daher ergibt sich aus der Höhe dieses Restpostens nicht notwendigerweise, wie genau die Daten insgesamt sind.

Die statistische Differenz wird von den nationalen Zahlungsbilanzerstellern genau beobachtet: Hohe Werte oder konstante Wertzunahmen sind ein Zeichen für Probleme in den Erstellungssystemen, die ermittelt und behoben werden müssen.

Tabelle 6 zeigt den mittleren relativen Fehler der einzelnen Mitgliedstaaten im Zeitraum 2009–2011. Dieser Fehler entspricht dem Durchschnitt des absoluten Werts der statistischen Differenz im betreffenden Zeitraum (gemessen als Anteil am Durchschnitt von Einnahmen und Ausgaben der Leistungsbilanz) laut der vierteljährlichen Zahlungsbilanz der Mitgliedstaaten. Im Zeitraum 2009–2011 lag der Wert für diesen Indikator in fünf Mitgliedstaaten (Italien, Dänemark, Schweden, Finnland und Irland) bei etwa 10 %. Gegenüber dem Zeitraum 2008–2010 ging der Umfang der Fehler und Auslassungen in Bulgarien, Finnland und Schweden leicht zurück. In Italien sind die Werte der Fehler und Auslassungen weiterhin hoch, was auf den Übergang zu einem völlig neuen Erhebungs- und Erstellungssystem zurückzuführen ist.

Tabelle 7 zeigt die kumulierte relative Summe der Fehler und Auslassungen, die für jeden Zeitraum als kumulierte Summe der Fehler und Auslassungen dividiert durch die gesamte Leistungsbilanz (Summe der Einnahmen und Ausgaben) berechnet wird. Dieser Indikator beurteilt die Persistenz des Vorzeichens von Fehlern und Auslassungen, wonach niedrigere Werte für Mitgliedstaaten angezeigt werden, für die sich das Vorzeichen der Fehler und Auslassungen ändert, so dass es sich nicht um einen systematischen Indikator für Fehler und Auslassungen handelt. 2011 lag der Wert für diesen Indikator in fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, Italien, Polen, Slowakei und Finnland) bei über 10 %.

Tabelle 6: Mittlerer relativer Fehler 2009-2011

Belgien || 1 % || Frankreich || 8 % || Österreich || 4 %

Bulgarien || 6 % || Italien || 12 % || Polen || 5 %

Tschechische Republik || 2 % || Zypern || 3 % || Portugal || 2 %

Dänemark || 10 % || Lettland || 2 % || Rumänien || 5 %

Deutschland || 4 % || Litauen || 1 % || Slowenien || 2 %

Estland || 2 % || Luxemburg || 0 % || Slowakei || 4 %

Irland || 9 % || Ungarn || 2 % || Finnland || 9 %

Griechenland || 3 % || Malta || 4 % || Schweden || 10 %

Spanien || 3 % || Niederlande || 4 % || Ver. Königreich || 4 %

Tabelle 7: Kumulierte relative Fehler und Auslassungen 2011

Belgien || 1 % || Frankreich || 3 % || Österreich || 0 %

Bulgarien || 9 % || Italien || -12 % || Polen || -17 %

Tschechische Republik || -4 % || Zypern || 2 % || Portugal || -2 %

Dänemark || -19 % || Lettland || 4 % || Rumänien || -4 %

Deutschland || 4 % || Litauen || 0 % || Slowenien || 0 %

Estland || -1 % || Luxemburg || 0 % || Slowakei || -12 %

Irland || -5 % || Ungarn || -5 % || Finnland || -19 %

Griechenland || -2 % || Malta || 7 % || Schweden || -1 %

Spanien || -2 % || Niederlande || -4 % || Ver. Königreich || 0 %

9.2.        Externe Kohärenz

Externe Kohärenz bezieht sich auf die Kohärenz zwischen Zahlungsbilanzdaten und ähnlichen Statistiken aus unterschiedlichen statistischen Rahmen.

Die externe Kohärenz im Zusammenhang mit Waren, wie in den Zahlungsbilanzdaten und der Außenhandelsstatistik aufgeführt, wird von Eurostat laufend beobachtet. Beim Vergleich der beiden Datensätze sind methodische Unterschiede zwischen der Zahlungsbilanz und der Außenhandelsstatistik zu berücksichtigen. Die Hauptunterschiede beruhen darauf, dass für die Zahlungsbilanz ein Eigentumsübergang erforderlich ist, damit eine Transaktion gebucht werden kann, während die Außenhandelsstatistik physische grenzübergreifende Warenbewegungen erfasst, und zwar mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden[12]. Ein Beispiel für diese Unterschiede ist die Behandlung von Nichtwährungsgold, das den Eigentümer wechselt, ohne physisch in das Land des neuen Eigentümers transportiert zu werden: Dieses Gold wird nicht in der Außenhandelsstatistik erfasst, wohl aber in der Zahlungsbilanz.

Die Gesamtkohärenz zwischen den Außenhandelsstatistik- und den Zahlungsbilanzdaten kann rasch anhand der Zeitreihen der Unterschiede zwischen den Werten für Einnahmen/Ausfuhren und Ausgaben/Einfuhren bewertet werden, die über die beiden statistischen Rahmen verfügbar sind; sie ist für das EU-27-Aggregat aus Schaubild 3 ersichtlich. In den letzten Jahren hat sich die Kohärenz zwischen den Daten zu Waren in der Zahlungsbilanz und der Außenhandelsstatistik gebessert und die Differenz hat sich auf einem ziemlich niedrigen Niveau stabilisiert.

Schaubild 3: Waren – Unterschied zwischen der Außenhandelsstatistik und der Zahlungsbilanz, EU-27 und „Extra-EU-27“-Partner

10.         Schlussfolgerungen

Durch das Inkrafttreten der Zahlungsbilanzverordnung wurde die Zahlungsbilanzstatistik in der EU stärker harmonisiert und die Verfügbarkeit der Daten für Nutzer erhöht.

Wie aus dieser Arbeitsunterlage hervorgeht, werden die von Eurostat gemäß der Zahlungsbilanzverordnung angeforderten Zahlungsbilanzdaten von allen Mitgliedstaaten in der Regel pünktlich übermittelt. Den Endnutzern stehen nun weitaus mehr Zahlungsbilanzdaten zur Verfügung als Ende der 1990er Jahre: Zu Transaktionen und geografischen Aufgliederungen sind jetzt mehr Details verfügbar, die Häufigkeit und Pünktlichkeit der Datenübermittlung wurde verbessert, und längere Zeitreihen wurden für die Zwecke der wirtschaftlichen Analyse rekonstruiert. Schätzungen werden häufiger eingesetzt, wodurch die Bedeutung der Qualitätsberichte zunimmt, die eine regelmäßige Beobachtung der Stabilität und Kohärenz der Daten ermöglichen.

Infolge der Finanzkrise werden die Daten sowohl zur Zahlungsbilanz als auch zum Auslandsvermögensstatus durch die Nutzer gründlicher geprüft. Eurostat und die nationalen Zahlungsbilanzersteller setzen alles daran, damit die Daten zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus den Anforderungen des breiten Nutzerkreises entsprechen.

Die nächste Qualitätsbewertung der Zahlungsbilanzstatistiken wird im Januar 2014 beginnen.

[1]               ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23.

[2]               ABl. L 283 vom 28.10.2008, S. 3.

[3]               ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

[4]               Siehe „ESS Handbook for quality reports", Eurostat Working Papers, 2009. Siehe auch „ESS Standard for Quality Reports“, Eurostat Working Papers, 2009.

[5]               Siehe „ESS Handbook for Quality Reports", Eurostat, 2009, S. 65.

[6]               Siehe http://dsbb.imf.org/images/pdfs/dqrs_bop.pdf.

[7]               Siehe http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-RA-10-026.

[8]               Mit der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro waren alle Transaktionen unter dem Grenzwert von 12 500 EUR von der statistischen Meldepflicht ausgenommen. Bei der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 wurde dieser Grenzwert auf 50 000 EUR angehoben (Verordnung (EG) Nr. 924/2009, Artikel 5 Absatz 1).

[9]               http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/excessive_imbalance_procedure/imbalance_scoreboard.

[10]             Verordnung (EU) Nr. 555/2012 der Kommission vom 22. Juni 2012, ABl. L 166 vom 27.6.2012, S. 22.

[11]             Dies würde bedeuten, die Transaktionen klar nach folgenden Kriterien zu unterscheiden: a) Die Dienstleistung wird grenzüberschreitend erbracht („Erbringungsart 1“); b) der Verbraucher überschreitet die Landesgrenze („Erbringungsart 2“); c) der Dienstleister überschreitet die Landesgrenze („Erbringungsart 4“). Siehe „Manual on Statistics of International Trade in Services 2010”, Kapitel V.

[12]             Einfuhren/Ausgaben werden in der Zahlungsbilanz als „free on board“ (FOB) bewertet, in der Außenhandelsstatistik jedoch als „cost, insurance and freight“ (CIF).