BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2012 /* COM/2013/0782 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 4 2........... Überblick über die Tätigkeit des
EGF im Jahr 2012......................................................... 4 3........... Follow-up zum Jahresbericht über
die Tätigkeit des EGF 2011........................................ 5 4........... Analyse der Tätigkeit des EGF im
Jahr 2012................................................................... 6 4.1........ Eingegangene Anträge..................................................................................................... 6 4.1.1..... Anträge nach Branche..................................................................................................... 6 4.1.2..... Anträge nach Höhe der beantragten
Unterstützung........................................................... 7 4.1.3..... Anträge nach Anzahl der zu
unterstützenden Arbeitskräfte................................................ 7 4.1.4..... Anträge nach Höhe des je Arbeitskraft
beantragten Betrags............................................. 7 4.1.5..... Anträge nach Interventionskriterium................................................................................. 7 4.2........ Bewilligte Beiträge.......................................................................................................... 8 4.2.1..... Mit EGF-Mitteln unterstützte
Maßnahmen..................................................................... 11 4.2.2..... Komplementarität zu den aus den
Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten
Maßnahmen................................................................................................................. 11 4.3........ Anträge, die die Bedingungen für
einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen............ 12 4.4........ Durch den EGF erzielte Ergebnisse............................................................................... 12 4.4.1..... Zusammenfassung der im Jahr 2012
gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren.... 13 4.4.2..... In den 2012 vorgelegten
Schlussberichten festgehaltene Detailangaben zu den durchgeführten Maßnahmen 13 4.5........ Programmplanungszeitraum 2014-2020 –
Vorschlag der Kommission für eine neue EGF-Verordnung 18 4.6........ Finanzbericht................................................................................................................ 18 4.6.1..... Aus dem EGF gewährte Mittel...................................................................................... 18 4.6.2..... Ausgaben für technische Unterstützung.......................................................................... 18 4.6.3..... Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder
eingestellte Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten.. 20 4.6.4..... Abwicklung der durch den EGF
bereitgestellten Finanzbeiträge...................................... 20 4.6.5..... Sonstige Erstattungen.................................................................................................... 22 4.7........ Von der Kommission durchgeführte
Maßnahmen zur technischen Unterstützung............. 22 4.7.1..... Informationen und
Öffentlichkeitsarbeit.......................................................................... 22 4.7.2..... Zusammenkünfte mit den nationalen
Behörden und den EGF-Interessenträgern.............. 22 4.7.3..... Schaffung einer Wissensbasis –
EGF-Datenbank und standardisierte Verfahren für EGF-Anträge 22 4.7.4..... Zweites Statistisches Porträt des EGF
2007–2011........................................................ 23 4.7.5..... Halbzeitevaluierung des EGF......................................................................................... 23 4.7.6..... Ex-post-Evaluierung des EGF – Erste
Phase................................................................. 23 5........... Trends.......................................................................................................................... 24 6........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 30 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2012 1. Einleitung Der Europäische Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1] eingerichtet, um Solidarität
mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu zeigen, die aufgrund weitreichender
Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, und um ihnen
Unterstützung zu bieten. Durch diesen Fonds soll der langfristige Gesamtnutzen
eines offenen Handels für Wachstum und Beschäftigung mit den möglichen
kurzfristigen Nachteilen der Globalisierung in Einklang gebracht werden, die
letztere vor allem für die Beschäftigungssituation der am stärksten gefährdeten
und am geringsten qualifizierten Arbeitskräfte mit sich bringen kann. Der EGF
kofinanziert aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit
denen die entlassenen Arbeitskräfte dabei unterstützt werden, sich auf dem
Arbeitsmarkt neu zu positionieren und wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom
18. Juni 2009[2]
wurden die Regeln geändert, um wirksamer auf die weltweite Finanz- und
Wirtschaftskrise reagieren zu können. Gemäß
Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 hat die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen quantitativen und
qualitativen Bericht über die Tätigkeiten des EGF im Vorjahr vorzulegen. Dieser
Bericht soll den Schwerpunkt auf die durch den EGF erzielten Ergebnisse legen
und vor allem Angaben zu den eingereichten Anträgen, den gefassten Beschlüssen,
den finanzierten Maßnahmen einschließlich ihrer Komplementarität mit den aus
den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten
Maßnahmen sowie zur Abwicklung der bereitgestellten Finanzbeiträge enthalten.
Des Weiteren sollen die Anträge dokumentiert werden, die aufgrund fehlender
Mittel oder nicht gegebener Förderberechtigung abgelehnt wurden. 2. Überblick über die
Tätigkeit des EGF im Jahr 2012 2012 gingen bei der Kommission 11 Anträge auf
einen Finanzbeitrag des EGF in Höhe von insgesamt 58,5 Mio. EUR ein.
Näheres zu diesen Anträgen ist Abschnitt 4.1 und Tabelle 1 zu
entnehmen. Die Haushaltsbehörde erließ 19 Beschlüsse zur
Inanspruchnahme des EGF im Jahr 2012, mit denen insgesamt
73,5 Mio. EUR aus dem EGF-Budget für 2012
bereitgestellt wurden. Nähere Angaben zu den
bereitgestellten Finanzbeiträgen sind Abschnitt 4.2 und den Tabellen 2 und
3 zu entnehmen. 2012 gingen bei der Kommission 41
Schlussberichte über die Verwendung der EGF-Finanzbeiträge ein. Näheres zu den
Ergebnissen ist Abschnitt 4.4 und Tabelle 4 zu entnehmen. 11 EGF-Finanzbeiträge, die in den Vorjahren
gewährt worden waren, wurden abgewickelt (Einzelheiten in Abschnitt 4.6.4
und Tabelle 6). Nähere Angaben zu den Maßnahmen technischer Unterstützung
auf Initiative der Kommission (Artikel 8 Absatz 1 der EGF-Verordnung)
sind Abschnitt 4.6.2 und Tabelle 5 zu entnehmen. Die Kommission leitete die erste Phase der
Ex-post-Evaluierung ein und unterzeichnete einen Vertrag mit einem externen
Dienstleister (Näheres hierzu in Abschnitt 4.7.6). Der Kommissionsvorschlag für eine künftige
EGF-Verordnung für den Zeitraum 2014-2020[3],
der dem Europäischen Parlament und dem Rat 2011 vorgelegt worden war, ist in
beiden Organen erörtert worden (Näheres siehe Abschnitt 4.5). 3. Follow-up zum
Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF 2011 Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EGF Die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EGF galt
für EGF-Anträge, die ab dem 1. Mai 2009 eingereicht wurden. Mit ihr wurden
zeitlich befristete[4]
und unbefristete Änderungen festgelegt. Die geänderte Verordnung führte zu deutlichen
Verbesserungen, indem sie günstigere Bedingungen für die Beantragung einer
EGF-Kofinanzierung einführte, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten insbesondere
ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der weltweiten Finanz-
und Wirtschaftskrise auf die Beschäftigung ergänzen konnten. Da im Rat 2011 keine politische Einigung zur
Verlängerung der zeitlich befristeten „Krisen-Ausnahmeregelung“ erzielt wurde,
lief diese zum 31. Dezember 2011 aus. Für die verbleibende Laufzeit der
EGF-Verordnung, also bis zum 31. Dezember 2013, können Anträge auf
EGF-Unterstützung nicht mehr mit der Finanz- und Wirtschaftskrise, sondern nur
noch mit Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge begründet werden, und der
Kofinanzierungssatz wurde wieder auf 50 % der gesamten förderfähigen
Kosten gesenkt. Die unbefristeten Änderungen, d. h. die Senkung der
Mindestzahl von 1000 auf 500 Entlassungen und die Verlängerung des
Durchführungszeitraums von 12 auf 24 Monate ab Antragstellung, gelten weiterhin
bis zum 31. Dezember 2013. Vereinfachte Beschlussfassung bei
EGF-Anträgen: Verfahren für die Vorlage der Vorschläge beim Rat und beim
Europäischen Parlament Die seit 2010 unternommenen Bemühungen zur Beschleunigung der
Beschlussfassung im Rahmen der geltenden Verordnung wurden auch 2012
fortgesetzt. Im März 2012 fand eigens ein Seminar für Vertreter der
Mitgliedstaaten statt, auf dem verschiedene Fragen in Zusammenhang mit einer
effizienten Umsetzung des Fonds erörtert wurden. 4. Analyse der Tätigkeit
des EGF im Jahr 2012 4.1. Eingegangene
Anträge Die 11 Anträge[5],
die 2012 bei der Kommission gestellt wurden (siehe Tabelle 1), wurden von neun
Mitgliedstaaten (Irland, Deutschland, Dänemark, Spanien, Schweden, Finnland,
Italien, Belgien und Rumänien) eingereicht; sie betrafen 10 403
Arbeitskräfte, die infolge von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge
aufgrund der Globalisierung entlassen worden waren. Beantragt wurden EGF-Mittel
in Höhe von insgesamt 58 499 659 EUR. Noch nicht bewilligte
Beträge werden unter Vorbehalt angegeben, da sie sich in der Prüfphase noch
ändern können. Alle neun Mitgliedstaaten hatten bereits vorher einen Antrag auf
einen EGF-Finanzbeitrag gestellt. Für alle Anträge gilt die Verordnung (EG)
Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009 (d. h. Kofinanzierungssatz:
50 %; Durchführungszeitraum: 24 Monate ab Datum der Antragstellung
usw.). Tabelle
1 – 2012 eingegangene Anträge 4.1.1. Anträge
nach Branche Die 11 Anträge betrafen sechs Branchen.[6] Für zwei Branchen (Call Centers
und Geräte der Unterhaltungselektronik) wurde 2012 erstmals ein EGF-Antrag
eingereicht. 4.1.2. Anträge
nach Höhe der beantragten Unterstützung Jeder Mitgliedstaat, der EGF-Mittel beantragt,
muss ein koordiniertes Maßnahmenpaket schnüren, das dem jeweiligen Profil der
zu unterstützenden Arbeitskräfte am besten entspricht, und die Höhe der
beantragten Unterstützung selbst festlegen. Die EGF-Verordnung enthält weder
eine Empfehlung noch eine Beschränkung hinsichtlich der Höhe des beantragten
Beitrags; bei der Prüfung eines Antrags durch die Kommission können jedoch
Fragen auftreten, die den betreffenden Mitgliedstaat zur Überarbeitung seines
vorgeschlagenen Pakets personalisierter Leistungen veranlassen. Dadurch kann
sich der beantragte Beitrag ändern. Die im Jahr 2012 beantragten EGF-Beiträge
bewegten sich zwischen 2 620 982 EUR und
12 536 454 EUR (im Durchschnitt 5 318 151 EUR). 4.1.3. Anträge
nach Anzahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte Insgesamt waren von den Maßnahmen, für die
eine EGF-Kofinanzierung beantragt wurde, 10 403 Arbeitskräfte betroffen;
das entspricht ungefähr 74 % aller entlassenen Arbeitskräfte (die neun
Mitgliedstaaten hatten in ihren 11 Anträgen etwa 14 000 Entlassungen
gemeldet). Die Maßnahmen betrafen zwischen 295 und 2103
Arbeitskräfte; fünf Anträge betrafen mehr als 1000 Personen und zwei Anträge
weniger als 500. Die Zahl der von den Entlassungen betroffenen Beschäftigten
und die Zahl der durch den EGF zu unterstützenden Arbeitskräfte können
voneinander abweichen, weil der antragstellende Mitgliedstaat beschließen kann,
die EGF-Unterstützung nur auf bestimmte Gruppen zu konzentrieren, z. B.
auf diejenigen, die außergewöhnlichen Schwierigkeiten gegenüberstehen, wenn sie
sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten wollen, und/oder die Hilfe am dringendsten
benötigen. Manche der betroffenen Arbeitskräfte erhalten möglicherweise
anderweitig Unterstützung, andere finden selbst eine Stelle oder gehen in den
Vorruhestand, so dass sie nicht mehr für eine EGF-Unterstützung in Frage
kommen. 4.1.4. Anträge
nach Höhe des je Arbeitskraft beantragten Betrags Welches Paket persönlicher Dienstleistungen
die Mitgliedstaaten für die betroffenen Arbeitskräfte vorschlagen, steht ihnen
im Rahmen der Verordnung frei. Der pro betroffene Arbeitskraft beantragte
Betrag kann daher variieren, je nach Umfang der Entlassungen, der jeweiligen
Arbeitsmarktsituation, den individuellen Umständen der betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den vom Mitgliedstaat bereits getroffenen
Maßnahmen und den Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen in dem
betroffenen Mitgliedstaat oder der betroffenen Region. Dies erklärt, warum die
2012 pro Arbeitskraft vorgeschlagenen Beträge sich zwischen etwa 2500 EUR
und knapp über 42 000 EUR (im Durchschnitt: 8668 EUR pro
Arbeitskraft) bewegten. 4.1.5. Anträge
nach Interventionskriterium Alle 11 Anträge betrafen die Unterstützung von
Arbeitskräften, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im
Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden waren. 10 Anträge basierten auf Artikel 2
Buchstabe a der EGF-Verordnung und ein Antrag auf Artikel 2
Buchstabe c (außergewöhnliche Umstände). 4.2. Bewilligte Beiträge Im Jahr 2012
erließ die Haushaltsbehörde 19 Beschlüsse, um infolge der Anträge der
Mitgliedstaaten Mittel aus dem EGF zur Kofinanzierung aktiver
Arbeitsmarktmaßnahmen zu gewähren (Überblick und Aufschlüsselung nach Profil
der Arbeitskräfte: siehe Tabellen 2 und 3). Fünf dieser Beschlüsse
betrafen Anträge aus dem Jahr 2012, 13 Beschlüsse bezogen sich auf Anträge aus
dem Jahr 2011 und ein Beschluss betraf einen Antrag, der 2010 eingereicht
worden war. Für 14 der 19 bewilligten Beiträge gilt die Verordnung (EG)
Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009 (d. h. Kofinanzierungssatz:
65 %, Durchführungszeitraum: 24 Monate nach Datum der Antragstellung
usw.). Für die fünf im Jahr 2012 eingereichten Anträge liegt der
Kofinanzierungssatz bei 50 %, während der Durchführungszeitraum weiterhin
24 Monate beträgt (unbefristete Änderung durch die Verordnung (EG)
Nr. 546/2009). Die 19 bewilligten EGF-Finanzbeiträge in Höhe
von insgesamt 73 536 222 EUR (14,7 % des verfügbaren
jährlichen EGF-Höchstbetrags) kamen 15 700 entlassenen Arbeitskräften in
11 Mitgliedstaaten zugute. Sieben der 19 EGF-Beiträge wurden im Dezember
2012 bewilligt und im ersten Quartal 2013 ausbezahlt (aus dem Haushaltsplan
2012). Die im Vergleich zu 2011 gesunkenen Beiträge
(2011 wurden 128 167 758 EUR für 22 Beiträge bewilligt) lassen
sich zum Teil durch den niedrigeren EGF-Kofinanzierungssatz (50 % anstatt
65 %) und den Rückgang bei den neuen Anträgen nach Auslaufen der „Krisen-Ausnahmeregelung“
Ende 2011 erklären. Tabelle
2 – Detailangaben zu den 2012 bewilligten Finanzbeiträgen Tabelle
3 – 2012 bewilligte EGF-Beiträge: Profil der Arbeitskräfte 4.2.1. Mit EGF-Mitteln unterstützte Maßnahmen Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 kann der EGF nur aktive Arbeitsmarktmaßnahmen kofinanzieren,
durch die entlassene Arbeitskräfte wieder in Beschäftigung gebracht werden
sollen. Ferner sieht die Verordnung vor, dass der EGF Maßnahmen eines
Mitgliedstaats zur Vorbereitung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung des
Finanzbeitrags sowie entsprechende Informations- und Werbemaßnahmen finanzieren
kann („Durchführungsmaßnahmen“). Mit den Maßnahmen, die für die 2012
bewilligten 19 EGF-Beiträge genehmigt wurden, sollten 15 700 entlassene
Arbeitskräfte wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Hauptsächlich
handelte es sich bei den Maßnahmen um intensive, persönliche Unterstützung bei
der Arbeitssuche und Einzelfallmanagement, eine Reihe beruflicher Ausbildungs-,
Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, verschiedene befristete finanzielle
Anreize/Beihilfen für die Dauer der aktiven Unterstützungsmaßnahmen bis zur
tatsächlichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Anleitung während der
ersten Zeit am neuen Arbeitsplatz und andere Maßnahmen wie Förderung des
Unternehmertums/der Unternehmensgründung und einmalige
Beschäftigungs-/Einstellungsanreize. Bei der Ausarbeitung ihrer
Unterstützungspakete berücksichtigten die Mitgliedstaaten den Hintergrund, die
Erfahrung und den Bildungsgrad der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre
Mobilität und die bestehenden oder künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten in der
betroffenen Region. 4.2.2. Komplementarität zu den aus den Strukturfonds, insbesondere
dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten Maßnahmen Der EGF soll durch aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit der entlassenen Arbeitskräfte
verbessern und deren schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
gewährleisten. Damit ergänzt der EGF den ESF, das wichtigste EU-Instrument zur
Beschäftigungsförderung. Generell liegt die Komplementarität
der beiden Fonds in ihrer Fähigkeit begründet, diesen Herausforderungen aus
zwei verschiedenen Zeitperspektiven zu begegnen: Während der EGF in bestimmten
Fällen von Massenentlassungen maßgeschneiderte Unterstützung für die
entlassenen Arbeitskräfte bietet, fördert der ESF strategische, langfristige
Ziele (z. B. Ausbau des Humankapitals, Bewältigung des Wandels) mit Hilfe
vorher festgelegter Mehrjahresprogramme, deren Ressourcen in der Regel nicht
für die Bewältigung von Krisensituationen infolge von Massenentlassungen
abgezweigt werden können. Die EGF- und die ESF-Maßnahmen können sich in manchen
Fällen ergänzen, so dass sowohl kurz- als auch längerfristige Lösungen zur
Verfügung stehen. Entscheidendes Kriterium ist, wie geeignet die vorhandenen
Instrumente sind, um den Arbeitskräften tatsächlich zu helfen, und es obliegt
den Mitgliedstaaten, die Instrumente und Maßnahmen auszuwählen – und zu
programmieren –, mit denen die Ziele am besten erreicht werden können. Der Inhalt des „koordinierten Pakets
personalisierter Leistungen“, das durch den EGF kofinanziert werden soll,
sollte im Verhältnis zu anderen Maßnahmen ausgewogen sein und diese ergänzen.
Die aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen dürfen durchaus über Standardkurse und
-maßnahmen hinausgehen; die Praxis zeigt, dass die Mitgliedstaaten den
entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dank des EGF eine besser auf
diese zugeschnittene und umfassendere Unterstützung bieten können, als es ohne
den EGF möglich wäre, u. a. durch Maßnahmen, zu denen diese Arbeitskräfte
normalerweise keinen Zugang hätten (z. B. Sekundar- oder
Hochschulbildung). Der EGF ermöglicht es den Mitgliedstaaten, sich besser auf
gefährdete Gruppen wie Geringqualifizierte oder Personen mit
Migrationshintergrund zu konzentrieren, ein besseres zahlenmäßiges Verhältnis
zwischen Beratern und Arbeitskräften anzubieten und/oder die Unterstützung über
einen längeren Zeitraum zu gewähren, als es ohne den EGF möglich wäre. All das
steigert die Aussichten der Arbeitskräfte auf eine Verbesserung ihrer
Situation. Alle Mitgliedstaaten müssen entsprechend
Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jegliches Risiko einer
Doppelfinanzierung aus den EU-Finanzinstrumenten zu vermeiden. 4.3. Anträge,
die die Bedingungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen Die Kommission und die Haushaltsbehörde haben keinen der von den
Mitgliedstaaten eingereichten Anträge auf EGF-Unterstützung abgelehnt. 4.4. Durch
den EGF erzielte Ergebnisse Die wichtigsten Informationsquellen im
Hinblick auf die durch den EGF erzielten Ergebnisse sind die Schlussberichte,
die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 vorzulegen haben. Ergänzt werden sie durch Informationen,
die die Mitgliedstaaten direkt an die Kommission sowie auf Sitzungen und Konferenzen
im Laufe des Jahres weitergeben. 2012 sind bei der Kommission Schlussberichte
für 41 EGF-kofinanzierte Maßnahmenpakete eingegangen, die bis Mitte 2012 in 12
Mitgliedstaaten umgesetzt worden sind. Für alle 41 Dossiers galten ein
verlängerter Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab Antragstellung (nach der
Verlängerung von 12 auf 24 Monate im Zuge der Änderung der EGF-Verordnung im
Jahr 2009) sowie ein EGF-Kofinanzierungssatz von 65 % (nachdem der Satz
von ursprünglich 50 % vorübergehend angehoben worden war). Die von den betreffenden Mitgliedstaaten im
Jahr 2012 gemeldeten wichtigsten Ergebnisse und Daten werden nachstehend und in
Tabelle 4 zusammengefasst. Diese 41 Dossiers werden auch im Rahmen der
Ex-post-Evaluierung des EGF geprüft, um den Mehrwert der EGF-Unterstützung und
die Auswirkungen auf die entlassenen Arbeitskräfte und die Arbeitsmärkte zu
ermitteln (29 Dossiers werden in der ersten Evaluierungsphase geprüft, die
restlichen 12 in der Endphase – siehe Abschnitt 4.7.6). Insgesamt gingen bei der Kommission bis zum
31. Dezember 2012 die Schlussberichte für 60 EGF-Dossiers ein,
d. h. für 57 % aller bis zu diesem Datum gestellten Anträge (105)[7]. Ausgehend von den Informationen in den
Schlussberichten der Mitgliedstaaten kann festgehalten werden, dass der EGF
einen Mehrwert zu den Maßnahmen erbringt, die von den Mitgliedstaaten
durchgeführt werden, um die Arbeitskräfte dabei zu unterstützen, einen neuen
Arbeitsplatz zu finden und sich auf dem Arbeitsmarkt neu aufzustellen. Dank des
EGF können die Mitgliedstaaten Maßnahmen für eine größere Zahl entlassener
Arbeitskräfte, während eines längeren Zeitraums und von besserer Qualität
anbieten, als es ohne die EGF-Beiträge möglich wäre. 4.4.1. Zusammenfassung
der im Jahr 2012 gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren Laut den von den 12 Mitgliedstaaten vorgelegten Schlussberichten hatten
bei Ablauf des EGF-Durchführungszeitraums 14 333 Arbeitskräfte (50 %
der 28 662 durch den EGF unterstützen Arbeitskräfte) einen neuen
Arbeitsplatz gefunden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen. Das ist ein
gutes Ergebnis, vor allem da die unterstützten Arbeitskräfte in der Regel zu
denjenigen gehören, die größere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben.
Etwa 3,7 % nahmen noch an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil und
44,7 % waren arbeitslos oder aus persönlichen Gründen nicht erwerbstätig[8]. Einzelheiten hierzu sind
Tabelle 4 zu entnehmen. Ähnlich wie 2011 und 2010 wirkte sich die Tatsache, dass die
Aufnahmekapazitäten der lokalen und regionalen Arbeitsmärkte als direkte Folge
der weltweiten Krise erheblich geschrumpft waren, auf die Ergebnisse bezüglich
der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aus. Darüber hinaus ist zu beachten,
dass die am Ende des jeweiligen Durchführungszeitraums ermittelte Wiedereingliederungsquote
nur eine Momentaufnahme der Beschäftigungssituation der Arbeitskräfte zum
Zeitpunkt der Datenerhebung darstellt. Sie gibt keinerlei Hinweis auf die Art
der Beschäftigung und die Qualität der Arbeit, die die Personen gefunden haben,
und sie kann sich in kurzer Zeit erheblich ändern. Laut den Informationen
mehrerer Mitgliedstaaten sind die Wiedereingliederungsquoten einige Monate nach
Vorlage der Schlussberichte tendenziell bereits höher und steigen mittelfristig
weiter, vor allem, wenn die Arbeitskräfte auf Rechnung der Mitgliedstaaten oder
mit Hilfe aus dem ESF auch nach dem EGF-Durchführungszeitraum weiterhin
maßgeschneiderte Unterstützung erhalten. Dies zeigt, dass die EGF-Unterstützung
auch längerfristig positive Auswirkungen haben kann. 4.4.2. In den
2012 vorgelegten Schlussberichten festgehaltene Detailangaben zu den
durchgeführten Maßnahmen Die
Maßnahmenpakete der 12 Mitgliedstaaten zugunsten der entlassenen Arbeitskräfte
umfassten eine breite Palette von Leistungen in den Bereichen persönliche
Unterstützung bei der Arbeitssuche, Outplacement und Qualifizierung/Umschulung.
Die höchsten Beträge wurden für die zwei folgenden Kategorien von Maßnahmen
ausgegeben: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (ca. 56,5 Mio. EUR
oder 32 % aller personalisierten Leistungen für alle 41 Dossiers)
sowie finanzielle Beihilfen für die Arbeitskräfte während ihrer
Teilnahme an den aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen (ca. 68,5 Mio. EUR
oder 38,8 % aller personalisierten Leistungen für alle 41
Dossiers). Die Schulungs- und
Qualifizierungsprogramme waren auf die Bedürfnisse und Wünsche der
Arbeitskräfte zugeschnitten, wobei den Anforderungen der lokalen oder
regionalen Arbeitsmärkte und dem Potenzial zukunftsträchtiger Branchen Rechnung
getragen wurde. In einigen Mitgliedstaaten und in bestimmten Dossiers
(z. B. in Österreich und Irland) wurde der Schwerpunkt auf die
Hochschulbildung gelegt, während andere Mitgliedstaaten die Verbesserung der
technischen Kompetenzen der Arbeitskräfte anstrebten. Mitunter (z. B. in
Dänemark) wurde der EGF genutzt, um innovative Maßnahmen zu erproben, die noch
nicht für alle entlassenen Arbeitskräfte zur Verfügung standen, jedoch nach der
Erfahrung mit dem EGF in Zukunft auf allgemeinerer Basis durchgeführt werden
könnten. In den meisten Fällen konnten die Arbeitskräfte die Zertifizierung
ihrer Kompetenzen oder Erfahrungen erlangen, wodurch sich ihr Wert für künftige
Arbeitgeber erhöhte. Zu den Leistungen
gehörten des Weiteren Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums und von
Existenzgründungen (die in den meisten Maßnahmenpaketen vorgesehen waren) sowie
finanzielle Beihilfen zur Deckung von Fahrtkosten, schulungsbezogenen Ausgaben
und Tagegeld für die Dauer der Teilnahme an den aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen. Die 12 Mitgliedstaaten
legten eine Reihe interessanter Fakten und vielversprechender Informationen
vor, aus denen hervorgeht, dass persönliche Situation, Selbstvertrauen und
Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Arbeitskräfte sich dank der EGF-Hilfen
und ‑Leistungen sichtlich verbessert hatten, auch wenn nicht alle
Arbeitskräfte schnell eine neue Beschäftigung gefunden hatten. Mithilfe des EGF
konnten die Mitgliedstaaten in den von den Entlassungen betroffenen Regionen
hinsichtlich der Zahl der unterstützten Personen, des Umfangs, der Dauer und
der Qualität der Unterstützung umfassender handeln, als es ohne die EGF-Mittel
möglich gewesen wäre. Dank der EU-Mittel waren sie in der Lage, flexibler zu
reagieren und individuell zugeschnittene, – manchmal auch innovative –,
qualitativ hochwertige Maßnahmen in ihre Pakete aufzunehmen und sich stärker
auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zu konzentrieren, wie Geringqualifizierte und
schwerer zu vermittelnde Arbeitsuchende (Über-50-Jährige, Personen mit Migrationshintergrund,
Personen mit Behinderung, Personen, die lediglich über eine Grundausbildung und
Basisqualifikationen verfügen usw.). Als besonders effizient erwiesen sich
Jobmessen, an denen die entlassenen Arbeitskräfte teilnahmen, und Maßnahmen,
bei denen die mit der Durchführung befassten Stellen lokale Unternehmen
kontaktierten, um mit ihnen Stellenangebote zu ermitteln, die noch nicht
veröffentlicht worden waren, so dass die unterstützten Arbeitskräfte gezielt
geschult und ihre Kompetenzen auf die Bedürfnisse der freien Stellen angepasst
werden konnten. Betriebsinterne Praktika waren ebenfalls eine Maßnahme, die in
Stellenangeboten für die EGF-Arbeitskräfte münden konnte. In
einigen Mitgliedstaaten wirkte sich die EGF-Unterstützung auf ganze
Industriezweige aus; so wurde man sich z. B. im Druck-/Graphikgewerbe in
den Niederlanden stärker der Bedürfnisse älterer Arbeitskräfte bewusst, als
diese entlassen wurden. In Spanien führten die Kontakte mit den lokalen
Unternehmen zu einem besseren Verständnis des Arbeitsmarkts in Bezug auf die
benötigten Profile der Arbeitskräfte sowie die Arten und Bedingungen der
geltenden Arbeitsverträge. Die 12 Mitgliedstaaten führten zudem Informations-
und Sensibilisierungsmaßnahmen für die betreffenden Arbeitskräfte, potenzielle
Arbeitgeber, sonstige Interessenträger und die interessierte breite
Öffentlichkeit durch. Dazu gehörten Artikel in den lokalen und sozialen Medien,
Werbebroschüren und -videos, Websites sowie Abschlusskonferenzen am Ende der
durch den EGF kofinanzierten Projekte. Der EGF wurde von den
Mitgliedstaaten als nützliches Instrument empfunden, das es ihnen ermöglichte,
den aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten budgetärer
Zwänge zu begegnen. Die aus dem EGF kofinanzierte Unterstützung stellt somit
eine verstärkte Investition in Kompetenzen dar, was sich mittel- und
längerfristig positiv auswirken kann, wenn sich die Märkte nach der Krise
allmählich wieder im Aufschwung befinden. Außerdem haben die 12 Mitgliedstaaten eine Reihe Lehren gezogen, die
sich bei der Vorbereitung und Durchführung künftiger EGF-Maßnahmenpakete als
nützlich erweisen dürften. Der EGF ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die
Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte schnell in die Wege zu leiten: Sowie
die Ankündigung der bevorstehenden Entlassungen erfolgt ist, können die
Maßnahmen starten. Die Niederlande, Österreich, Deutschland und die
Tschechische Republik berichteten über positive Erfahrungen mit einer
frühzeitigen Aufnahme der Maßnahmen. Indem die Maßnahmen im Laufe der
Durchführung überprüft und die Mittel gegebenenfalls umgeschichtet werden, kann
man eine günstigere Zusammensetzung der Maßnahmen für die einzelnen
Arbeitskräfte und eine bessere Inanspruchnahme der Mittel erreichen. Dänemark
empfiehlt, einen Rechtsanwalt für Vergabeverfahren zu Rate zu ziehen, da die
für die Durchführung dieser Verfahren zur Verfügung stehende Zeit begrenzt und
Rechtssicherheit sehr wichtig ist. Die Niederlande sprachen sich dafür aus, die
betroffenen Arbeitskräfte frühzeitig über die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
informieren; dies sei ein zentrales Element, um deren Motivation für und ihr
Interesse an Beschäftigungs- und Karrieremöglichkeiten aufrechtzuerhalten. Tabelle
4 – 2012 eingegangene Schlussberichte – Überblick über die Ergebnisse 4.5. Programmplanungszeitraum
2014-2020 – Vorschlag der Kommission für eine neue EGF-Verordnung Gemäß Artikel 20 der EGF-Verordnung muss diese bis zum
31. Dezember 2013 überprüft werden. Dieses Datum fällt mit dem Ende des mehrjährigen
Finanzrahmens 2007–2013 zusammen. Auf der Grundlage des Vorschlags der
Kommission befürwortete der Europäische Rat am 7./8. Februar 2013 die Fortführung
des EGF während des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020, um eine
gezielte, einmalige Unterstützung für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die infolge
weitreichender Strukturveränderungen aufgrund der Globalisierung ihren
Arbeitsplatz verloren haben. Über die Einzelheiten der künftigen Verordnung
wird man Aufschluss haben, sobald der Rat und das Europäische Parlament den
entsprechenden Beschluss erlassen haben. 4.6. Finanzbericht 4.6.1. Aus
dem EGF gewährte Mittel Im Jahr 2012 bewilligte die Haushaltsbehörde
19 EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 73 536 222 EUR, d. h.
14,7 % des verfügbaren jährlichen Höchstbetrags (siehe
Tabelle 2). Alle 19 entsprechenden Zahlungen erfolgten im Rahmen des
Haushaltsplans 2012, wobei die letzten sieben Anfang 2013 geleistet wurden. Gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen
Vereinbarung vom 17. Mai 2006[9],
die den Finanzrahmen für den EGF festlegt, darf die jährliche Mittelausstattung
des Fonds 500 Mio. EUR nicht überschreiten; die Finanzierung des
Fonds erfolgt über die bis zur Gesamtausgabenobergrenze des Vorjahres
verfügbaren Spielräume und/oder über Mittel für Verpflichtungen (ausschließlich
der Mittel für Rubrik 1B des Finanzrahmens), die in den beiden
vorausgegangenen Jahren in Abgang gestellt wurden. Ferner muss nach
Artikel 12 der EGF-Verordnung am 1. September jedes Jahres mindestens
ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF verfügbar bleiben, damit ein
bis Ende des Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann. Die Mittel für Verpflichtungen für die
2012 gewährten Beihilfen wurden aus der EGF-Reserve auf die EGF-Haushaltslinie
übertragen. Ein Betrag von 50 000 000 EUR wurde der
EGF-Haushaltslinie zu Beginn des Jahres gutgeschrieben. Ein weiterer Betrag in
Höhe von 17 657 535 EUR kam durch einen Nachtragshaushalt hinzu.
Während der globalen Mittelübertragung wurden 5 878 687 EUR
ausgemacht und an den EGF übertragen. 4.6.2. Ausgaben
für technische Unterstützung Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 können bis zu 0,35 % der jährlich verfügbaren
Finanzmittel (1,75 Mio. EUR) als technische Unterstützung auf
Initiative der Kommission für Maßnahmen bereitgestellt werden, die für die Durchführung
der EGF-Verordnung erforderlich sind, wie Vorbereitung, Begleitung, Information
und Erstellung einer einschlägigen Wissensbasis, administrative und technische
Hilfe sowie Prüfung, Kontrolle und Bewertung. Am 4. Juli 2012 billigte die
Haushaltsbehörde die Bereitstellung von 730 000 EUR für technische
Unterstützung[10]
in Zusammenhang mit den in Tabelle 5 aufgelisteten Maßnahmen. Der
Restbetrag von 1 020 000 EUR, der für technische Unterstützung
während des Jahres potenziell verfügbar war, wurde nicht abgerufen. Der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Betrag von
1 120 000 EUR[11]
wurde von der Haushaltsbehörde auf 730 000 EUR gekürzt; diese Kürzung
machte sich bei nahezu allen Posten bemerkbar. In Bezug auf die technische
Unterstützung beschloss die Kommission, den Sitzungen mit den Vertretern der
Mitgliedstaaten Priorität einzuräumen, um eine wirksame Durchführung des Fonds
zu gewährleisten, und die Ex-post-Evaluierung des Fonds wie geplant in die Wege
zu leiten. Tabelle 5 – Ausgaben für technische Unterstützung 2012 Maßnahme || Im Haushalt angesetzter Betrag EUR *) || Tatsächlicher Betrag EUR Information (z. B. Aktualisierung der EGF-Website in allen EU-Amtssprachen, Veröffentlichungen und Maßnahmen im audiovisuellen Bereich) || 130 000 || Keine Ausgaben (Website von Kommissionsdienststellen aktualisiert) Administrative und technische Unterstützung: - Zusammenkünfte der Expertengruppe der EGF-Ansprechpartner - Seminar zur Durchführung des EGF || 35 000 125 000 || 70 000 181 900 Monitoring, Datenerfassung und Statistisches Porträt des EGF || 20 000 || Keine Ausgaben (Maßnahmen von den Kommissionsdienststellen durchgeführt) Erstellen einer Wissensbasis (standardisierte Verfahren für EGF-Anträge und ihre Bearbeitung); Schaffung und rationelle Gestaltung einer EGF-Datenbank mit Angaben und Zahlen zu den EGF-Dossiers) || 70 000 || Keine Ausgaben (Arbeit betreffend Datenbank von den Kommissionsdienststellen durchgeführt) (standardisierte Verfahren: auf Haushaltsplan 2013 verschoben) Evaluierung || 350 000 || 476 203 **) Insgesamt || 730 000 || 728 103 *) Beträge
im Anschluss an den Beschluss der Haushaltsbehörde vom 4.7.2012. **) 344 810 EUR
für die 1. Phase der Ex-post-Evaluierung (Artikel 17 Absatz 1
Buchstabe b der EGF-Verordnung) und 131 393 EUR für die
Restzahlung für die Halbzeitevaluierung (Artikel 17 Absatz 1
Buchstabe a der EGF-Verordnung). 4.6.3. Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder eingestellte Verfahren
wegen Unregelmäßigkeiten 2012 wurden der Kommission keine Unregelmäßigkeiten im Sinne der
EGF-Verordnung gemeldet. 2012 wurden keine Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten
im Sinne der EGF-Verordnung eingestellt. 4.6.4. Abwicklung
der durch den EGF bereitgestellten Finanzbeiträge In Artikel 15 Absatz 2 der
EGF-Verordnung ist das Verfahren zur Abwicklung der EGF-Finanzbeiträge
niedergelegt. 2012 wurden 11 Finanzbeiträge (siehe Tabelle 6) abgewickelt;
die betreffenden Maßnahmen wurden in den Jahren bis 2012 durchgeführt
(24-monatiger Durchführungszeitraum ab Antragstellung; EGF-Kofinanzierungssatz
von 65 %). Die Verwendungsrate lag zwischen 1,9 %
und über 100 %. Für diese 11 Dossiers beläuft sich der Betrag nicht in
Anspruch genommener, der Kommission erstatteter Mittel auf insgesamt
18,1 Mio. EUR (37,8 % der EGF-Beiträge zugunsten dieser
Dossiers). Die betreffenden Mitgliedstaaten haben die
gewährten Beiträge aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Gänze in Anspruch
genommen. Die Mitgliedstaaten werden zwar angehalten, mit
ihrem Vorschlag für ein koordiniertes Paket
personalisierter Leistungen realistische Finanzpläne zu unterbreiten, jedoch kann es bei der Planung an Präzision und
Information fehlen. Möglicherweise wurde bei den ursprünglichen Berechnungen
ein zu hoher Sicherheitszuschlag berücksichtigt, der sich am Ende als unnötig
herausstellte. Die Zahl der an den vorgeschlagenen Maßnahmen interessierten Arbeitskräfte
mag in der Planungsphase überschätzt worden sein, einige Arbeitskräfte mögen
kostengünstigere Maßnahmen oder Maßnahmen mit einer kürzeren Dauer gewählt oder
früher als erwartet eine neue Beschäftigung gefunden haben. Andere Gründe für
die geringen Ausgaben können Verzögerungen in der Anfangsphase oder mangelnde
Flexibilität bei der Umschichtung von Mitteln zwischen
Haushaltsposten während der Umsetzung des Pakets personalisierter Leistungen
sein. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten
mithilfe regelmäßiger Informationen und spezieller Seminare zur Förderung der
bestmöglichen Mittelbewirtschaftung unterstützt. Dies hat dazu geführt, dass
die ursprünglich hohe Rückzahlungsquote von 60 % bei den ersten Dossiers erheblich
zurückgegangen ist (auf 37,8 %); gleichwohl sind noch Verbesserungen
erforderlich. Mit zunehmender Erfahrung dürften die
Mitgliedstaaten bedarfsgerechtere Kostenvoranschläge für die Maßnahmen und
realistischere Angaben zur Teilnahme der Arbeitskräfte während des verlängerten
24-monatigen Durchführungszeitraums liefern. Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs
der EGF-Mittel vor Ort, die Kapazitäten der verschiedenen Koordinierungs- und
Durchführungsstrukturen und die Qualität der Kommunikation zwischen den Einrichtungen
auf nationaler und regionaler/lokaler Ebene werden ebenfalls optimiert. Die
Mitgliedstaaten nutzen die Möglichkeiten zur Überprüfung ihrer Finanzpläne und
zur Mittelumschichtung zwischen den verschiedenen Maßnahmen und/oder der
Ausführung der Ausgaben. Schließlich unternehmen auch die EU-Organe große
Anstrengungen, um die Verfahren der Beschlussfassung und der Auszahlung der
EGF-Mittel zu beschleunigen, so dass die Zeit und die bereitgestellten Mittel
bestmöglich genutzt werden können. Im März 2012 hat die Kommission ein Seminar
für Vertreter der Mitgliedstaaten organisiert, auf dem verschiedene Fragen in
Zusammenhang mit einer effizienten und zeitnahen Durchführung des Fonds
behandelt wurden. Tabelle
6 – 2012 abgewickelte Finanzbeiträge 4.6.5. Sonstige
Erstattungen 2012 erfolgten
keine sonstigen Erstattungen. 4.7. Von
der Kommission durchgeführte Maßnahmen zur technischen Unterstützung 4.7.1. Informationen und Öffentlichkeitsarbeit Website Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 richtet die Kommission „eine Website in sämtlichen
Gemeinschaftssprachen ein, auf der Informationen über den EGF, ein Leitfaden
für die Einreichung von Anträgen sowie aktualisierte Informationen über
genehmigte und abgelehnte Anträge unter Hervorhebung der Rolle der
Haushaltsbehörde veröffentlicht werden“. Entsprechend den Anforderungen von
Artikel 9 wurde die EGF-Website der Kommission[12] 2012 durch Eingabe der
relevanten Informationen aktualisiert. 2012 wurden für die EGF-Website
253 462 Seitenaufrufe und 32 030 Einzelbesucher verzeichnet
(Gesamtzahl der Besuche: 44 630). 4.7.2. Zusammenkünfte mit
den nationalen Behörden und den EGF-Interessenträgern Die neunte und zehnte Zusammenkunft der
Sachverständigengruppe der Ansprechpartner des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung, d. h. der Vertreter des EGF in den
Mitgliedstaaten, fanden am 21. März 2012 bzw. am 16. Oktober 2012 in
Brüssel statt. Auf der Tagesordnung beider Zusammenkünfte standen die
Überprüfung der geltenden EGF-Verordnung, der Kommissionsvorschlag für die
Fortführung des EGF im Zeitraum 2014-2020, Fragen in Zusammenhang mit der
künftigen Durchführung, die Unterrichtung der Mitglieder über die Vorbereitung
der Ex-post-Evaluierung des EGF 2007-2013 sowie verschiedene sonstige Tagesordnungspunkte. Am 22. März 2012 fand in Brüssel ein Netzwerkseminar
statt, auf dem der Zeitrahmen für die Durchführung des EGF erörtert und
bewährte Verfahren ausgetauscht werden sollten, um die Durchführung der
Maßnahmen im Sinne höchster Effizienz und eines optimalen Mitteleinsatzes zu
beschleunigen. Am 17. Oktober 2012 fand ein weiteres Netzwerkseminar
in Brüssel statt, auf dem verschiedene Aspekte der EGF-Durchführung besprochen
wurden, u. a. die Auswirkungen der Krise auf die einzelnen Branchen und
der Erfolg von Unternehmensgründungsmaßnahmen im Rahmen der EGF-Durchführung. 4.7.3. Schaffung
einer Wissensbasis – EGF-Datenbank und standardisierte Verfahren für
EGF-Anträge Zwecks Erhebung der quantitativen Daten der
EGF-Dossiers für statistische Zwecke verbesserten die Kommissionsdienststellen
2012 die EGF-Datenbank und arbeiteten verschiedene Formulare aus, die die
Eingabe von Dossierdaten in die Datenbank erleichtern sollen. Die Entwicklung
eines neuen elektronischen Antragsformulars ist für 2013/2014 geplant.
Berücksichtigt wird hierbei die Vorbereitungsarbeit externer Experten aus
dem Jahr 2011 (die aus den Haushaltsmitteln 2011 für technische Unterstützung
finanziert wurde; der Schlussbericht wurde im April 2012 eingereicht). Zweck des neuen Formulars ist es, die
Verfahren für die Antragstellung und Bewertung zu standardisieren und somit den
Zeitraum von der Vorbereitung eines Antrags durch den Mitgliedstaat bis zur
Annahme des Kommissionsvorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat
zu verkürzen. Zusammen mit der Datenbank wird dieses Formular auch die Arbeit
der Kommission erleichtern, die die Fakten und Zahlen der EGF-Dossiers
analysiert, aggregiert und vergleicht. Sonstige für 2012 geplante Maßnahmen In ihrem Vorschlag für die technische Unterstützung
im Jahr 2012 hatte die Kommission vorgesehen, ein Video und einige
Informationsmappen zu den Aktivitäten des EGF herauszugeben. Da die
Haushaltsbehörde im Juli 2012 die Haushaltsmittel gekürzt hat, konnten diese
Maßnahmen nicht durchgeführt werden. 4.7.4. Zweites
Statistisches Porträt des EGF 2007–2011 Im ersten Halbjahr 2012 veröffentlichte die Kommission das zweite
Statistische Porträt des EGF (2007-2011), das von externen
Experten im Rahmen der Haushaltsmittel 2011 für technische
Unterstützung erstellt worden ist. 4.7.5. Halbzeitevaluierung
des EGF Die Ergebnisse der Halbzeitevaluierung des
EGF, die 2011 in Einklang mit Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a
der EGF-Verordnung durchgeführt wurde, wurden den EGF-Interessenträgern am
2. Februar 2012 in Brüssel präsentiert.[13]
Bei dieser Gelegenheit konnten die Hauptergebnisse der ersten EGF-Phase
(2007-2009) und die Empfehlungen der Bewerter, die mittlerweile umgesetzt oder
in den Vorschlag für eine neue EGF-Verordnung (2014-2020) aufgenommen wurden,
erörtert werden. 4.7.6. Ex-post-Evaluierung
des EGF – Erste Phase Die 33 Dossiers, die in der ersten Phase der
Ex-post-Evaluierung geprüft werden (Artikel 17 Absatz 1
Buchstabe b der EGF-Verordnung) sind nachstehend aufgelistet. Diese
Dossiers wurden ausgewählt, da die Schlussberichte bis zum 20. September
2012 bei der Kommission eingegangen waren. Eine weitere Serie von EGF-Dossiers
wird in der Endphase der Ex-post-Evaluierung geprüft (Dossiers, für die
die Schlussberichte bis Ende Dezember 2013 eingehen[14]). 5. Trends Mit
der zunehmenden Zahl von EGF-Anträgen stehen mehr Daten zur Verfügung, die es
ermöglichen, Trends auszumachen und einen Überblick über die Ausrichtung der
Fondsmaßnahmen zu gewinnen. Die Daten in den nachstehenden Abbildungen und in
den Anhängen betreffen 110 Anträge, die zwischen Januar 2007 und dem
12. August 2013 von den Mitgliedstaaten eingereicht wurden.[15] Zur Unterstützung von
100 022 Arbeitskräften (von den Mitgliedstaaten geschätzte Zahl der zu
unterstützenden Arbeitskräfte) wurden rund 471,2 Mio. EUR beantragt
(rund 416,3 Mio. EUR wurden bereits ausbezahlt). Abbildung 1:
Zahl der eingereichten Anträge, 2007-2013 (Stand: 12. August 2013) Die Änderung der
EGF-Verordnung aus dem Jahr 2009 hatte mit ihren zeitlich befristeten und
unbefristeten Neuerungen erheblichen Einfluss auf die Zahl der bei der
Europäischen Kommission eingereichten Anträge, da die Zahl der Anträge ab Mai
2009 (Zeitpunkt, ab dem die geänderte EGF-Verordnung galt) bis Ende 2011
deutlich stieg. Während des gesamten Zeitraums von Januar 2007 bis August 2013
wurden 65 Anträge mit der Krise und 45 Anträge mit dem Kriterium „Veränderungen
im Welthandelsgefüge“ begründet (nicht berücksichtigt sind hierbei die von den
Mitgliedstaaten zurückgezogenen Anträge). 82 % der ab Mai 2009 bis
Ende 2011 eingegangenen Anträge wurden mit der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise begründet. Anhang 2 zeigt, dass Spanien die meisten Anträge auf
Gewährung von EGF-Mitteln einreichte (18 Anträge), gefolgt von den Niederlanden
(16 Anträge), Italien (12 Anträge) und Dänemark (10 Anträge). Acht
Mitgliedstaaten hatten bis zum 12. August 2013 noch keine
EGF-Unterstützung beantragt: Estland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn,
Slowakei, Vereinigtes Königreich und Kroatien (das der EU erst am 1. Juli
2013 beitrat). Abbildung
2:
Pro Mitgliedstaat beantragte EGF-Beiträge, 2007-2013 (Stand: 12. August
2013) in Mio. EUR Im
gesamten Zeitraum von Januar 2007 bis August 2013 haben 20 Mitgliedstaaten
EGF-Anträge in Höhe von insgesamt 471,2 Mio. EUR gestellt (siehe auch
Überblick in Anhang 2). Dänemark beantragte den höchsten Kofinanzierungsbetrag
(63,7 Mio. EUR/10 Anträge), gefolgt von Irland
(63,3 Mio. EUR/7 Anträge), Italien
(60,6 Mio. EUR/12 Anträge) und Spanien
(57,1 Mio. EUR/18 Anträge). Noch nicht bewilligte Beträge werden
unter Vorbehalt angegeben, da sie sich in der Prüfphase noch ändern können. Abbildung
3:
Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Mitgliedstaat, 2007-2013
(Stand: 12. August 2013) Spanien
hat EGF-Unterstützung für die meisten entlassenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer beantragt (13 396/18 Anträge), gefolgt von Italien
(12 759/12 Anträge), Deutschland (11 349/7 Anträge) und Irland
(10 267/7 Anträge). In 12 weiteren Ländern reichen die Zahlen von
etwas über 8000 Arbeitskräften in den Niederlanden bis knapp unter 1800 in
Polen. In den restlichen vier antragstellenden Mitgliedstaaten waren jeweils
weniger als 1000 Arbeitskräfte betroffen. Abbildung
4:
Zahl der Anträge nach Branchen (NACE Rev. 2), 2007-2013 (Stand:
12. August 2013) Im gesamten Zeitraum von Januar 2007 bis
August 2013 gingen Anträge auf einen EGF-Beitrag für entlassene Arbeitskräfte aus
insgesamt 35 Wirtschaftszweigen (siehe auch Überblick in Anhang 1) ein.
Die meisten Anträge betrafen das verarbeitende Gewerbe, aber auch das Bauwesen
und den Dienstleistungssektor. Auf vier Branchen des verarbeitenden Gewerbes
entfielen die meisten Anträge: die Automobilindustrie (19 Anträge bzw.
17 % aller Anträge), gefolgt von dem Maschinen- und Ausrüstungsbau (12
Anträge bzw. 11 %), der Textilindustrie (10 Anträge bzw. 9 %) und der
Druckindustrie (9 Anträge bzw. 8 %). Ungefähr 8 % (9 Anträge) wurden für
Arbeitskräfte aus dem Bauwesen im breiteren Sinne eingereicht, d. h.
Hochbau, spezialisierte Bauarbeiten, Architektur- und Engineeringaktivitäten.
(Falls verwandte Branchen wie Baumaterialien, Zimmerei und Schreinerei sowie
Keramik einbezogen würden, würde sich die Zahl der Anträge auf 13 bzw.
ca. 12 % erhöhen.) Für mehr als die Hälfte der Branchen (20 von 35)
ging nur ein Antrag ein. Abbildung
5:
Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Branchen (NACE Rev. 2),
2007-2013 (Stand:12. August 2013) Die 110 Anträge von 20 Mitgliedstaaten
betrafen 100 022 entlassene Arbeitskräfte. Die am stärksten betroffenen
Branchen sind die Automobilindustrie mit nahezu 24 000 Arbeitskräften
(23,8 % der von allen eingereichten Anträgen betroffenen Arbeitskräfte),
gefolgt von der Textilindustrie (mehr als 11 000 betroffene Arbeitskräfte
bzw. 11,2 %), Mobiltelefonen (etwas mehr als 10 000 betroffene
Arbeitskräfte bzw. 10 %) sowie dem Maschinen- und Ausrüstungsbau (mehr als
9000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 9,1 %). Abbildung
6:
Pro betroffene Arbeitskraft im Durchschnitt beantragter Betrag pro
Mitgliedstaat, 2007–2013 (Stand: 12. August 2013) EUR Durchschnitt Abbildung 6 gibt einen Überblick über den
durchschnittlichen EGF-Beitrag pro betroffene Arbeitskraft (4711 EUR für
alle 100 022 Arbeitskräfte in 20 Mitgliedstaaten). In Österreich und
Dänemark war der EGF-Beitrag mit 14 000 EUR bzw. 10 000 EUR
pro Arbeitskraft am höchsten. In Litauen, Slowenien und der Tschechischen
Republik betrug die beantragte Unterstützung pro Arbeitskraft dagegen weniger
als 1000 EUR. 6. Schlussfolgerung Die bisherige Entwicklung zeigt, dass für
immer mehr Branchen EGF-Anträge eingereicht werden. Die Mitgliedstaaten haben
Erfahrungen gesammelt mit der Auswahl der am besten geeigneten Maßnahmen, der effizienten
Planung der Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte und der Nutzung des
EGF zur Erprobung neuer Konzepte. Sie nutzen immer häufiger die Möglichkeit der
Mittelumschichtung zwischen Maßnahmen in der Durchführungsphase, um die
verfügbaren EGF-Mittel bestmöglich zu nutzen. Die Tatsache, dass die zeitlich befristete
„Krisen-Ausnahmeregelung“ nicht für den Zeitraum nach Ende 2011 hinaus
verlängert werden konnte (fehlende qualifizierte Mehrheit im Rat), schränkte
die Möglichkeit der EU ein, Arbeitskräfte zu unterstützen, auch wenn viele von
ihnen nach wie vor stark unter der Krise zu leiden haben. Von 2012 bis zum Ablauf der geltenden
EGF-Verordnung (Ende 2013) gelten weiterhin die unbefristeten Änderungen der
geänderten Verordnung (Absenken der Mindestzahl auf 500 Entlassungen,
verlängerter Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab Antragstellung) und die
Mitgliedstaten können nach wie vor Arbeitskräfte unterstützen, die infolge
weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge entlassen wurden.
Wenn das Potenzial des EGF voll genutzt wird – in Ergänzung zu anderen
bestehenden Instrumenten und in Abstimmung mit den wichtigsten
Interessenträgern – können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine
EGF-Unterstützung in Frage kommen, maßgeschneiderte und individuelle Hilfe
erhalten und so mittel- und langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
verbessern, wenn sich die Märkte allmählich von der Krise erholen. [1] Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vom 20. Dezember 2006
zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1), in der für alle Sprachen im ABl. L 48
vom 22.2.2008, S. 82 berichtigten Fassung sowie in der für die englische
Sprache im ABl. L 202 vom 31.7.2008, S. 74 berichtigten Fassung. [2] Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 167 vom 29.6.2009). [3] COM(2011) 608 final vom 6.10.2011. [4] Die zeitlich befristete Ausnahmeregelung der
EGF-Verordnung, gemäß der Anträge durch die weltweite Finanz- und
Wirtschaftskrise begründet werden konnten und der EGF-Kofinanzierungssatz von
50 % auf 65 % erhöht wurde, galt für den Zeitraum vom 1. Mai
2009 bis zum 30. Dezember 2011. [5] Ein Dossier
(EGF/2012/009 BE/Carsid) wurde nachträglich zurückgezogen und am 2. April
2013 erneut eingereicht. [6] Automobilindustrie (3), Maschinen- und Ausrüstungsbau
(3), Metallerzeugung und -bearbeitung (2), Mobiltelefone (1),Geräte der
Unterhaltungselektronik (1) und Call Centers (1). [7] Ausschließlich des Schlussberichts für ein Dossier, das
vom antragstellenden Mitgliedstaat in der Folge zurückgezogen wurde: EGF
2007/002 FR Renault. [8] NEET: not in education, employment or training
(Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung
absolvieren). [9] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [10] ABl. L 192 vom 20.7.2012, S. 11. [11] COM(2012) 160 vom 4.4.2012. [12] http://ec.europa.eu/egf
– verfügbar in allen 23 Amtssprachen, einschließlich Irisch. [13] Der Bericht über die Halbzeitevaluierung ist auf der
EGF-Website verfügbar (http://ec.europa.eu/egf). Siehe auch Kapitel 4.7.5
des EGF-Jahresberichts 2011. [14] Der Bericht über die erste Phase der Ex-post-Evaluierung
ist bis zum 31. Dezember 2013, der Bericht über die Endphase bis zum
31. Dezember 2014 vorzulegen (Artikel 17 Absatz 1
Buchstabe b der EGF-Verordnung). [15] Rechnet man die 10 Anträge mit, die von den
antragstellenden Mitgliedstaaten zurückgezogen wurden, steigt die Zahl auf 120.
In der Statistik werden die zurückgezogenen Anträge nicht berücksichtigt. Anhang 1 – EGF-Anträge Nach der Systematik der
Wirtschaftszweige
(Stand: 12. August 2013) ANHANG 2 – ÜBERBLICK ÜBER DIE EGF-ANTRÄGE BIS ZUM 12. AUGUST 2013 NACH MITGLIEDSTAAT UND ANTRAGSART (KRITERIEN GEM. ARTIKEL 1)