BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im Jahr 2012 /* COM/2013/0713 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Tätigkeiten der
Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im
Jahr 2012 1. Hintergrund des
Jahresberichts über die Tätigkeiten im Bereich der Forschung und
technologischen Entwicklung (FuE) Der Jahresbericht über
die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und
technologischen Entwicklung wird nach Artikel 190 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstellt. Der vorliegende Bericht
soll einen kompakten Überblick über die Schlüsselmaßnahmen im Berichtsjahr
geben, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Er enthält zudem einige
Informationen zu Forschungstätigkeiten im Rahmen des Euratom-Vertrags, auch
wenn diese formal nicht in seinen Themenbereich fallen. 2. Allgemeiner politischer
Kontext 2012 Die Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union, „Europa 2020“, ist der
tragende Pfeiler des Ansatzes der Union im Hinblick auf Strukturreformen und
eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit im Jahr 2012. Auf die
Handlungsschwerpunkte im Jahr 2012 wird im
Jahreswachstumsbericht 2012[1]
eingegangen. Das Jahr hat unter
schwierigen Bedingungen begonnen. Das Vertrauen in den Euro schwand, das Wirtschaftswachstum
verzeichnete einen starken Rückgang und die Unionsbürger glaubten so wenig wie
nie zuvor an die Problemlösungsfähigkeit Europas[2].
Die Europäische Union
führte den Kampf gegen die Krise kontinuierlich weiter. Der Vorschlag der
Kommission für einen Plan zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion
brachte eine langfristige Perspektive und konkrete Maßnahmen hervor, die kurz-
und mittelfristig umgesetzt werden müssen. Die Kommission stellte
fest, dass eine Änderung der Arbeitsweise der europäischen Wirtschaft
erforderlich war – eine Änderung, die die zahlreichen Stärken Europas zur
Förderung von Innovation, Wissen und Fertigkeiten zur Geltung bringen würde.
Aus diesem Grund stehen Forschung, Technologie und Innovation bei der Strategie
Europa 2020 im Mittelpunkt der Aktivitäten, die Europa bei der Überwindung der
derzeitigen Wirtschaftskrise und der Sicherstellung eines intelligenten,
nachhaltigen und integrativen Wachstums unterstützen sollen. Die europäische
Wirtschaft verfügt über ein noch unausgeschöpftes Potenzial für Innovation,
Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie über Möglichkeiten, gleichzeitig
Ressourcen einzusparen und die Belastung der Umwelt zu verringern[3]. Die Europäische Kommission kündigte heute die
letzte und zugleich umfangreichste Runde der Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen innerhalb des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) an. Diese
Förderung – die Organisationen und Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten und
Partnerländern offensteht – stellt den Löwenanteil des vorgeschlagenen
Forschungshaushalts der EU für 2013 dar, der insgesamt 10,8 Mrd. EUR
beträgt. Diese Ankündigung
erfolgte nur wenige Tage, nachdem die führenden Köpfe der EU im Pakt für
Wachstum und Beschäftigung[4]
die Bedeutung von Forschung und Innovation bei der Bekämpfung der Wirtschafts-
und Finanzkrise hervorgehoben hatten. 3. Die Innovationsunion Die Innovationsunion
wurde im Oktober 2010 von der Kommission als Bestandteil der Strategie
Europa 2020 ins Leben gerufen. Ziel der Innovationsunion ist die Schaffung
einer dynamischen, innovationsgestützten Wirtschaft, die von Ideen und
Kreativität angetrieben wird, sich mit globalen Wertschöpfungsketten vernetzt,
Chancen nutzt, neue Märkte erschließt und damit hochwertige Arbeitsplätze schafft.
3.1. Fortschrittsüberwachung der
Innovation Die bei der Schaffung eines politischen
Rahmens für die Innovationsunion erzielten Fortschritte sind sehr erfreulich:
mehr als 80 % der Initiativen wurden mittlerweile auf den Weg gebracht,
einschließlich der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und des
Programms Horizont 2020. Der Grundsatz der „intelligenten Haushaltskonsolidierung“
– d. h. die Beibehaltung oder, soweit möglich, die Erhöhung
wachstumsfreundlicher Ausgaben, beispielsweise für FuE – ist inzwischen in das
europäische Semester eingebettet. Das Unternehmensumfeld in Europa wird
innovationsfreundlicher. Ausschlaggebend hierfür sind Maßnahmen des
Binnenmarkts wie das einheitliche Patent, zügigere Normsetzung, modernisierte
EU-Vergabevorschriften und ein europäischer Pass für Risikokapitalfonds. Zur
Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen bündeln Europäische
Innovationspartnerschaften Ressourcen sowie nachfrage- und angebotsseitige
Maßnahmen. Noch ist Europas Position in der Welt relativ
stark. Die EU zählt weltweit bei der Qualität in Wissenschaft und Innovation zu
den leistungsstärksten Regionen. Auf sie entfällt nach wie vor der größte
Anteil der Einkommen aus den Wertschöpfungsketten der Fertigung weltweit. Seit
2008 hat die EU ihre Innovationsleistung verbessert und den Innovationsabstand
zu den USA und Japan fast um die Hälfte verringert. Auch kann die EU ihren
großen Innovationsvorsprung vor Brasilien, Indien, Russland und China halten,
wobei China deutlich aufholt. Darüber hinaus hat Südkorea seit 2008 seinen
Innovationsvorsprung gegenüber der EU fast verdreifacht und belegt jetzt mit
seiner Innovationsleistung gemeinsam mit den USA die Spitzenplätze. Außerdem stiegen die öffentlichen FuE-Ausgaben
auch während der Krise zwar weiter an, da die Regierungen bemüht waren, ihre
FuE-Investitionen aufrechtzuerhalten und Unternehmen Anreize zu geben, ihrem
Beispiel zu folgen, doch zeigen neueste Daten eine mögliche Umkehr dieses
Trends. 2011 war das öffentliche FuE-Budget der 27 EU-Mitgliedstaaten erstmals
seit Beginn der Krise insgesamt leicht rückläufig. Angesichts der
außergewöhnlichen Länge und Härte der gegenwärtigen Krise besteht die Gefahr,
dass der politische Konsens, dass diese Investitionen geschützt werden müssen,
untergraben werden könnte. Auch hat die anhaltende Wirtschaftskrise
strukturelle Schwächen der Innovationsleistung Europas aufgedeckt und verstärkt
die Notwendigkeit weiterer umfassender Reformen zur Steigerung der Effizienz
und Effektivität der nationalen Systeme im Bereich Forschung und Innovation.
Mögliche Wege zum Erreichen dieser Ziele sind beispielsweise Strategien zur
intelligenten Spezialisierung, eine bessere Verknüpfung zwischen öffentlicher
Forschung und Geschäftsinnovationen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für
Unternehmensinvestitionen. Der Leistungsanzeiger der
Innovationsunion 2013[5]
macht deutlich, dass der Prozess der Annäherung der Innovationsleistung der
Mitgliedstaaten zu einem Stillstand gekommen ist. Angesichts der seit der
Einführung des Leistungsanzeigers im Jahr 2001 überwiegend stattfindenden
Angleichung ist dies ein deutlicher Hinweis auf die Gefahr einer wachsenden
Innovationskluft. Mit der anhaltenden und sich vertiefenden Krise vergrößern
sich die Wachstumsunterschiede zwischen einigen europäischen Regionen, sodass
es noch wichtiger wird, die Innovationsunion zügig umzusetzen und in den
innovationsrelevanten Bereichen zu vertiefen – etwa in der höheren Bildung,
beim innovativen Unternehmertum und bei nachfrageseitigen Maßnahmen. Auch in
Bereichen wie der sozialen Innovation gilt es, die Dynamik aufrechtzuerhalten.
Ferner finden gegenwärtig vorbereitende Arbeiten zur Erzielung eines
Höchstmaßes an Synergien zwischen Horizont 2020 und Strukturfonds im
Kontext einer intelligenten Spezialisierung statt. 3.2. Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen: Europäische Innovationspartnerschaften Mit dem Beginn der Umsetzung des Pilotprojekts
„Aktives und gesundes Altern“ (AHA) und mit der vorgeschlagenen Ausweitung auf
vier weitere Bereiche ist das Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaft
(EIP) für die Beschleunigung der Entwicklung und Übernahme von Innovationen zur
Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen 2012 in eine neue Phase
getreten. Die Aufforderung zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der
Pilotpartnerschaft stieß auf eine beachtliche Resonanz. Es wurden
261 Zusagen zu spezifischen Maßnahmen verzeichnet. 50 Regionen und
Gemeinden bekundeten Interesse an einer Berücksichtigung als Referenz-Website
und Hunderte von Partnern haben sich auf dem webgestützten Marktplatz für
Innovative Ideen eingeschrieben. Im Anschluss an die Bestätigung des
strategischen Umsetzungsplans der Pilotpartnerschaft hat die Kommission
Vorschläge für neue europäische Innovationspartnerschaften in den Bereichen
„Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, „Rohstoffe“, „Wasser“
und „Intelligente Städte und Gemeinschaften“ eingereicht. Nach Billigung durch
den Rat hat die EIP zum Thema „Wasser“ ihren strategischen Durchführungsplan im
Dezember 2012 vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die
entsprechenden Pläne für die Themen „Landwirtschaft“, „Rohstoffe“ und
„Intelligente Städte und Gemeinden“ im Laufe des Jahres 2013
fertiggestellt werden, sodass mit der Umsetzung so früh wie möglich begonnen
werden kann. 4. Verwirklichung des
europäischen Forschungsraums Zusätzlich zu den Beschlüssen des Europäisches
Rates, den europäischen Forschungsraum zu verwirklichen, hat die Kommission
eine Mitteilung bezüglich einer engeren EFR-Partnerschaft für Exzellenz und
Wachstum[6]
angenommen, die Folgendes vorsieht: effiziente nationale Forschungssysteme,
einen optimale transnationale Zusammenarbeit und einen grenzüberschreitenden
Wettbewerb, einen offenen Arbeitsmarkt für Forscher, die Gleichstellung der
Geschlechter und Förderung der Geschlechtergleichstellung im Forschungsbereich
sowie den Zugang zu und die Weitergabe von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Im
Mittelpunkt steht ein verstärkter partnerschaftlicher Ansatz zwischen den
Mitgliedstaaten, der Kommission und den Interessenträgern in der Forschung. Der
Ansatz wurde vom Europäischen Rat bestätigt[7].
Der EFR ist Bestandteil der Innovationsunion.
Das Programm Horizont 2020 unterstützt dessen Einführung in vielerlei
Hinsicht. Er gehört zu den zentralen Strukturreformen zur Förderung des
Wachstums in Europa – und wird zunehmend als solche anerkannt. Durch die
Erreichung des Ziels der Aufwendung von 3 % des BIP für die Forschung,
durch Horizont 2020 und den infolge der Verwirklichung des EFR höheren
Anteil transnationaler Förderung (derzeit bei 0,8 %) könnte es der EU
insgesamt gelingen, bis 2030 zusätzliche 445 Mrd. EUR des BIP zu
generieren und 7,2 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.[8] Ein wesentliches Element dieses
Partnerschaftsansatzes ist die gemeinsame Erklärung der Kommission und fünf
wichtiger Interessenträger der Forschung vom 17. Juli 2012[9] in Verbindung mit schriftlichen
Verpflichtungen auf der Grundlage von Vereinbarungen (Memoranda of
Understanding). Diese werden dazu führen, dass die Organisationen bis
Ende 2013 spürbare Fortschritte erzielen. Die Umsetzung der EFR-Mitteilung wird durch
das EFR-Überwachungssystem unterstützt. Ziel ist das Sammeln von Informationen
zur Überwachung der Fortschritte auf Ebene der Mitglied- und assoziierten
Staaten. Die Kommission wird bei der Einrichtung und Durchführung des
EFR-Überwachungssystems bei nationalen Behörden und Forschungsakteuren eine
Schlüsselrolle spielen. Als ersten Schritt hat die Kommission eine EFR-Umfrage
durchgeführt, um Fortschritte bei der Umsetzung der in der EFR-Mitteilung
festgelegten einschlägigen Maßnahmen innerhalb öffentlicher
Forschungseinrichtungen zu erzielen. 4.1 Forscher Die Umsetzung der sechzehn zur Förderung der
Mobilität, Schulungsmaßnahmen und Karrieremöglichkeiten von Forschern
vorgesehenen Maßnahmen stand bei dieser Initiative im Mittelpunkt. Im Fokus
standen dabei unter anderem folgende Aspekte: offenes, transparentes und
leistungsorientiertes Einstellungsverfahren; Einführung des Netzwerks „EURAXESS“
zur Gewährleistung einer direkten Kommunikation mit den einzelnen Forschern;
Einrichtung einer Taskforce, um Lösungen für einen potenziellen europaweiten
Zusatzrentenfonds für Forscher vorzuschlagen; Zusammenarbeit mit
Forschungsakteuren zur Definition und Umsetzung der Grundsätze für den Zugang
und die Übertragbarkeit von nationalen Darlehen; spezifisches
Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen
Forschung. Die EFR-Lenkungsgruppe „Humanressourcen und
Mobilität“ hat die Vorbereitung und Nachverfolgung entsprechender Initiativen
insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützt: Bereitstellung des
Abschlussberichts und der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu personellen Fragen,
einschließlich der Personalstrategie für Forscher (HR4R); Einrichtung neuer
Arbeitsgruppen für die innovative Doktorandenförderung und berufliche
Weiterbildung von Forschern; Bereitstellung des Forscherberichts 2012 zur
Fortschrittsüberwachung. 4.2
Gemeinsame Programmplanung Zur Unterstützung der gemeinsamen
Programmplanung hat die Kommission 2012 Koordinations- und
Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet, die fünf von sechs Initiativen zur
gemeinsamen Planung der zweiten Welle fördert: Vernetzung des Klimawissens für
Europa; Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane; Länger und besser leben –
Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels; Das Problem der Mikroben
– eine neue Gefahr für die menschliche Gesundheit; Die Problematik des Wassers
in einer Welt im Wandel. Es gab eine weitere Aufforderung für eine potenzielle
Unterstützung der 6. Initiative zur gemeinsamen Planung „Das städtische Europa
— globale Herausforderungen, gemeinsame europäische Lösungen“ 2013. 2012 wurden die strategischen Forschungspläne
von drei der vier Initiativen zur gemeinsamen Planung der ersten Welle – die
Pilotinitiative zur Bekämpfung neurodegenerativer Erkrankungen einschließlich
Alzheimer; Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Klimawandel; Gesunde
Ernährung für ein gesundes Leben – verabschiedet, in denen die durchzuführenden
Maßnahmen für die kommenden Jahre festgelegt werden. Im Rahmen der Initiative
zur gemeinsamen Planung „Kulturelles Erbe und globaler Wandel als eine neue
Herausforderung für Europa“ wurde eine Aufforderung zur Teilnahme an einem
Pilotprojekt veröffentlicht; der strategische Forschungsplan für diese
Initiative soll Anfang 2013 angenommen werden. Um das laufende Verfahren der gemeinsamen
Programmplanung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Forschungsbereich
zu vereinfachen, hat die Kommission zwei neue Maßnahmen für Mitgliedstaaten und
Interessenträger vorgeschlagen: das EFR-Logo und gleichzeitige Aufforderungen.
Zudem hat die Kommission Gespräche mit den Interessenträgern aufgenommen, um
bis zum Jahr 2014 Pilotprojekte einzuleiten. 4.3 Forschungsinfrastrukturen Die Europäische Kommission arbeitet weiterhin
eng mit dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI)
zusammen, um 60 % der Projekte des ESFRI-Fahrplans bis zum Jahr 2015
umzusetzen bzw. einzuleiten. Im Jahr 2012 wurden 15 nationale Fahrpläne
veröffentlicht, sieben Fahrpläne sind derzeit noch in Bearbeitung. 2012 wurden die Bemühungen um die Nutzung von
Strukturfonds für die Ausführung der ESFRI-Projekte verstärkt und auf die
Umsetzung der ersten beiden Infrastrukturen einschließlich ELI (Extreme Light
Infrastructure) in der Tschechischen Republik (290 Mio. EUR) und
Rumänien (180 Mio. EUR) bis zum Jahr 2016 gelenkt. Im Jahr 2012 hat die Kommission eine
Änderung der Verordnung zur Einrichtung eines Rechtsrahmens für ein Konsortium
für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) vorgeschlagen, die die
Einrichtung und den Betrieb großer Forschungsinfrastrukturen erleichtern
sollte, an denen mehrere europäische Länder beteiligt sind. Die einheitliche
und fristgerechte Umsetzung dieser Verordnung in den verschiedenen
Mitgliedstaaten bleibt zwar eine Herausforderung, jedoch wurde das Projekt
„Gemeinsame Infrastruktur für Sprachressourcen- und -technologien“ (CLARIN
ERIC) umgesetzt. Ferner überprüft die Kommission die Durchführung sieben
weiterer Projekte (ECRIN, EURO-ARGO, ESS-Umfrage, BBMRI, EATRIS, DARIAH,
C-ERIC). Am 11. Dezember 2012 hat der Rat[10] die Notwendigkeit einer
Erneuerung und Anpassung des ESFRI-Mandats betont, um die bestehenden
Herausforderungen angemessen anzugehen, und auch um die Nachbearbeitung der
Subsidiarität bereits laufender ESFRI-Projekte nach einer umfassenden Bewertung
sowie die Priorisierung der im ESFRI-Fahrplan aufgeführten
Infrastrukturprojekte zu gewährleisten. Zur Bewertung der EU-Unterstützung im Rahmen
von Horizont 2020 hat die Kommissionen eine hochrangige
Sachverständigengruppe eingerichtet. Darüber hinaus hat die Kommission eine
Konsultation für zukünftige Forschungsaktivitäten eingeleitet. Ziel ist eine
verstärkte und effizientere transnationale Nutzung bestehender
Forschungsinfrastrukturen. 4.4
Hochschulen: Modernisierungsagenda Für die europaweite Betreuung von
Strukturprogrammen wurde eine Studie zur Schaffung einer strukturierten
Promotionsförderung durchgeführt. Zudem wurde ein Pilotaufruf für
EFR-Lehrstühle in den Konvergenzregionen veröffentlicht, um den strukturellen
Wandel in Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu vereinfachen. Ziel ist die
Förderung der Exzellenz und die Verbesserung ihrer Leistung bei der
wettbewerbsorientierten Forschungsfinanzierung. Es wurde eine
Machbarkeitsstudie zu einem europäischen Anerkennungsmechanismus für gute
Personalverwaltung in Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen
durchgeführt, die bei ihrer Strategie auf die Grundsätze der Charta der
Europäischen Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern
bauen. 4.5 Offener Zugang, Wissenstransfer und digitaler EFR Horizont 2020 ist öffentlich zugänglich.
Die Mitgliedstaaten wurden gebeten, eine nationale Referenzstelle zu benennen,
um den Austausch von Informationen zu erleichtern und eine gegenseitige
Wissensvermittlung zu ermöglichen. Die Kommission beabsichtigt, ein erstes
Treffen der nationalen Referenzpunkte zum Austausch von Erfahrungen und
bewährten Verfahren zu organisieren. Im Jahr 2012 wurde eine Expertengruppe
für den Wissenstransfer eingerichtet, um vertiefende Analysen und Empfehlungen
bereitzustellen. Die Kommission leitete eine Studie zur Entwicklung eines
Leitfadens zu den wichtigsten Fragen ein, die die Teilnehmer in ihren
Konsortialvereinbarungen aufwerfen können. Der Leitfaden der ERAC-Arbeitsgruppe
„Wissenstransfer“ enthielt Ratschläge und Rückmeldungen zu der Studie, die den
Fortschritt der Durchführung der Empfehlung der Kommission zu geistigem Eigentum
und Verhaltenskodex verfolgte[11]. Der digitale EFR unterstützt die Einrichtung
von e-Infrastrukturen, den nahtlosen grenzübergreifenden Zugang zu
digitalen Forschungsdiensten, die Einführung der e-Wissenschaft und die
Entwicklung entsprechender Richtlinien. Diese Kooperation wurde 2012 durch die
Integration des digitalen EFR in die EFR-Follow-up-Strukturen und -Aktivitäten
eingeleitet. Zu diesen Aktivitäten gehören unter anderem Interaktionen zwischen
Akteuren über Plattformen und die systematische Überwachung der
EFR-Kommunikationsmaßnahmen. e-Infrastrukturen ermöglichen die
Schaffung, Verbreitung und Nutzung von Wissen innerhalb Europas und fördern die
Zusammenarbeit von Wissenschaftlern. Im Jahr 2012 standen folgende
Maßnahmen im Mittelpunkt: datengestützte Wissenschaft und Technik (EUDAT,
OpenAIRE), rechnergestützte Infrastrukturen (PRACE, EGI, Helix Nebula), das
Forschungs- und Bildungsnetzwerk „GÉANT“, virtuelle Forschungsgemeinschaften
und die e-Wissenschaft. Wichtigste Arbeitsergebnisse waren die
Veröffentlichung der europäischen Strategie für Hochleistungsrechnen
(Mitteilung an das Parlament und den Rat), die Entwicklung der Infrastruktur
für einen freien Zugang und der globalen Allianz für datengetriebene Forschung
(Research Data Alliance, RDA) sowie die Verknüpfung Europas mit den südlich der
Sahara gelegenen afrikanischen Staaten („Africa Connect“). 5. Internationale
Zusammenarbeit Das wichtigste Arbeitsergebnis dieses Jahres
war die Mitteilung „Verbesserung und Fokussierung der internationalen
Zusammenarbeit der EU in Forschung und Innovation: ein strategischer Ansatz“[12]. In dieser Mitteilung schlägt
die Kommission eine neue Strategie für die internationale Zusammenarbeit in
Forschung und Innovation vor, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitungen
für Horizont 2020. Die internationale Zusammenarbeit in Forschung
und Innovation ist kein Ziel an sich, sondern vielmehr ein Instrument für die
Europäische Union zur Erreichung ihrer übergeordneten Ziele. Dazu gehört in
erster Linie die Stärkung der Exzellenz und Attraktivität der Union in
Forschung und Innovation sowie die Stärkung ihrer wirtschaftlichen und
industriellen Wettbewerbsfähigkeit, die Bewältigung globaler sozialer
Herausforderungen und die Unterstützung der EU-Außenpolitik. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die
Maßnahme einen dualen Ansatz vor: Horizont 2020
wird Einrichtungen in der ganzen Welt zur Teilnahme offen stehen, auch wenn das
Konzept zur Bereitstellung von EU-Fördermitteln an diese Einrichtungen
überarbeitet wird. Dank dieser allgemeinen Öffnung haben europäische Forscher
die Möglichkeit, mit Kollegen aus Drittländern zu Themen ihrer Wahl
zusammenzuarbeiten. In
Fällen, in denen eine Zusammenarbeit zu bestimmten Themen mit ausgewiesenen
Ländern oder Regionen angestrebt wird, werden gezielte Aktivitäten entwickelt.
Diese werden anschließend in mehrjährige Roadmaps eingeteilt. Die folgenden übergreifenden Themen werden
ebenso integraler Bestandteil dieser Strategie sein: ·
Stärkung der Partnerschaft mit Mitgliedstaaten im
Sinne einer Fortsetzung der Arbeiten des Strategieforums
für die Internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technik; ·
Entwicklung und Förderung gemeinsamer Grundsätze
zur Durchführung internationaler Forschungs- und Innovationstätigkeiten
mithilfe der internationalen Partner. Ziel ist die Schaffung von globalen
einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Dies wird durch die kürzlich
eingerichtete globale Forschungsgemeinschaft, ein freiwilliger Zusammenschluss
zum Austausch bewährter Verfahren und zur Festlegung gemeinsamer Grundsätze,
erleichtert; ·
Es wird eine engere Koordinierung – mit
außenpolitischer Dimension – mit anderen Maßnahmen der Europäischen Union und
mit den Aktivitäten internationaler Organisationen und multilateraler Gremien
angestrebt. Die Umsetzung der
Strategie wird eng an Horizont 2020 angelehnt. Um die Governance zu
stärken, hat sich die Kommission verpflichtet, ab Anfang 2014 alle zwei
Jahre einen Fortschrittsbericht zu veröffentlichen. Einige der
350 qualifizierten Wissenschaftler und politischen Entscheidungsträger aus
über 30 Ländern innerhalb der Europäischen Union und des Mittelmeerraums
sind im April 2012 in Barcelona (Spanien) zusammengekommen, um eine neue
Partnerschaft in Forschung und Entwicklung zu gründen. Die neue Partnerschaft
wurde von der Europäischen Kommission als Bestandteil der Reaktion der EU auf
die politischen Veränderungen in den südlichen Mittelmeerländern und im
Hinblick auf das Programm Horizont 2020 vorgeschlagen. Im Rahmen der
Konferenz wurde eine Initiative zur Schaffung einer gemeinsamen Forschungs- und
Innovationsagenda für den Mittelmeerraum eingeleitet. 6. Horizont 2020 - Das
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) Horizont 2020
vereinigt erstmals die gesamte finanzielle Förderung der EU für Forschung und
Innovation in einem zentralen Programm. Dabei stehen drei Ziele im Vordergrund:
Stärkung der weltweiten Führungsposition der EU in der Wissenschaft; Ausbau der
Führungsposition der Industrie im Bereich Innovation; Antworten auf die
hauptsächlichen Bedenken aller Europäer bezüglich einiger wichtiger gesellschaftlicher
Herausforderungen. Am
28. November 2012 hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und
Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments mit absoluter Mehrheit drei der vier
Berichte des Pakets Horizont 2020 angenommen. Der Rat der Europäischen
Union hat sich in Bezug auf die Verordnungen für das Rahmenprogramm
(31. Mai. 2012), für die Beteiligungsregeln
(10. Oktober 2012) und bei der Entscheidung über die spezifischen
Programme (11. Dezember 2012) auf eine teilweise allgemeine
Ausrichtung verständigt. Dies schafft eine sehr
gute Grundlage für die trilateralen Verhandlungen der EU-Organe im Hinblick auf
den Beschluss des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens für Horizont 2020
in erster Lesung bis Ende 2013. 7. Das Siebte Rahmenprogramm 7.1 Durchführung der
Arbeitsprogramme 2012 2012 wurden 53 Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen mit einem veranschlagten Gesamtbudget von
4,4 Mrd. EUR beschlossen. Insgesamt gingen 17 374 zulässige Vorschläge
ein, von denen 3 089 zur Finanzierung angenommen wurden. Dies entspricht
einem Erfolgsanteil von 17,78 % bei den Vorschlägen. Insgesamt waren 70 059 Antragsteller an
den zulässigen Vorschlägen beteiligt, die Gesamtprojektkosten beliefen sich auf
36,99 Mrd. EUR mit einem beantragten EU-Beitrag von
30,78 Mrd. EUR. Insgesamt waren an den angenommenen Vorschlägen
14 821 Antragsteller beteiligt, die Gesamtprojektkosten beliefen sich
auf 6,92 Mrd. EUR mit einem beantragten EU-Beitrag von
4,98 Mrd. EUR. In Bezug auf die Antragsteller betrug der
Gesamterfolgsanteil 21,16 %, in Bezug auf den beantragten EU-Beitrag
16,18 %. 7.2 Die Arbeitsprogramme 2013 Im Rahmen der im Juli 2012 angenommenen
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2013 werden
insgesamt 8,1 Mrd. EUR für Projekte und Ideen bereitgestellt, mit
denen Europas Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird, Fragen zur menschlichen
Gesundheit und zum Umweltschutz angegangen und neue Lösungen für die wachsenden
Herausforderungen der Verstädterung und der Abfallbewirtschaftung gesucht
werden. Die Arbeitsprogramme umfassen unter anderem
folgende Merkmale: –
Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
sind sowohl auf Innovationen als auch auf eine Reihe gesellschaftlicher
Herausforderungen ausgerichtet und schaffen somit einen Übergang zu
Horizont 2020. –
Insgesamt sind 4,8 Mrd. EUR für bestimmte
thematische Forschungsprioritäten ausgewiesen. Industrielle Innovationen werden
durch marktnahe Maßnahmen wie Pilot- und Demonstrationsprojekte, Standardisierung
und Technologietransfer gefördert. Die drei im Rahmen des Europäischen
Konjunkturprogramms eingerichteten öffentlich-privaten Partnerschaften werden
im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt und durch
private Investitionen finanziert. Die Aufforderungen sind von hoher
industrieller Relevanz; mehr als 50 % der industriellen Beteiligungen und
rund 30 % der Mittel des EU-Haushalts kommen KMU zugute. –
Besonderes Augenmerk gilt den kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU), für die Fördermittel von bis zu 1,2 Mrd. EUR
vorgesehen sind. Davon entfallen 150 Millionen Euro auf Maßnahmen, die
rund 1 Mrd. EUR an Krediten für KMU und Unternehmen mit mittelhohem
Börsenwert verfügbar machen sollen. –
Rund 2,7 Mrd. EUR werden dazu beitragen,
Europas Reputation als Standort allererster Klasse in der Forschung zu
festigen, hauptsächlich durch Einzelzuschüsse des Europäischen Forschungsrats
(1,75 Mrd. EUR) und durch Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
(963 Mrd. EUR) für Ausbildung und Mobilität in der Forschung. –
Zur Bewältigung des Innovationsgefälles wird eine
neue Initiative für „Lehrstühle im Europäischen Forschungsraum“ ausgearbeitet.
Bei einer 12 Mio. EUR umfassenden Pilot-Aufforderung werden insgesamt fünf
EFR-Lehrstühle ausgewählt, die an Universitäten oder anderen förderfähigen
Forschungsinstitutionen in weniger entwickelten Regionen in fünf verschiedenen
EU-Ländern ansässig sein müssen. –
Zu den thematischen Forschungsprioritäten dieser
Aufforderungen gehören: „Der Ozean von morgen” mit etwa 155 Mio. EUR zur
Unterstützung des nachhaltigen Wachstums in der Meereswirtschaft; „Intelligente
Städte und Gemeinden” mit etwa 365 Mio. EUR für Technologien zur Förderung
der Nachhaltigkeit städtischer Gebiete; die Bekämpfung der Zunahme
antibiotikaresistenter Bakterien mit etwa 147 Mio. EUR und innovative
Lösungen zur Bewirtschaftung der Süßwasserressourcen mit nahezu 100 Mio.
EUR. –
Ein Teil der Aufforderungen ist auf die
Förderungsziele der digitalen Agenda für die IKT-Forschung ausgerichtet: Fast
1,5 Mrd. EUR sind für den Themenbereich Informations- und
Kommunikationstechnologie vorgesehen. –
Es wird erwartet, dass die heute angekündigten
8,1 Mrd. EUR weitere 6 Mrd. EUR öffentlicher und privater
Forschungsinvestitionen nach sich ziehen. Außerdem wird kurzfristig eine
Beschäftigungszunahme von 210 000 Arbeitsplätzen erwartet und
langfristig – über einen Zeitraum von 15 Jahren – eine Steigerung des
Wachstums um 75 Mrd. EUR. –
Der gesamte Forschungshaushalt der EU in Höhe von
10,8 Mrd. EUR für 2013 stellt den bisher größten Haushaltsposten dar,
der für Rahmenprogramme der Europäischen Union bereitgestellt wurde, und
enthält Mittel, die in den Arbeitsprogrammen nicht vorgesehen sind –
beispielsweise Förderungen gemäß dem Euratom-Vertrag im Bereich der
Kernenergieforschung (993 Mrd. EUR), für gemeinsame
Technologieinitiativen mit der Industrie (751 Mrd. EUR) und
öffentlich-öffentliche Partnerschaften mit Mitgliedstaaten. Außerdem fließen in
den Haushalt Mittel für die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission[13]. 7.3 Die wichtigsten Punkte 7.3.1 Innovation Das RP7-Rahmenprogramm 2013 sieht weitere
markt- und nutzernähere Aktivitäten vor sowie neue Unterstützungsfunktionen für
die Zurverfügungstellung von Resultaten – von der Forschung bis zur
Markteinführung. Innovative KMU und kleine Unternehmen mit mittelhohem
Börsenwert erhalten durch die Einführung eines neuen Rückbürgschaftsprogramms
im Rahmen der RSFF (Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis) für
KMU leichten Zugang zu Risikofinanzierungen. Das Rückbürgschaftsprogramm
ergänzt die im Jahr 2012 erfolgreich umgesetzte Bürgschaftsfazilität. Öffentlich-private Partnerschaften werden
stärker unterstützt. Es werden verstärkt Fragestellungen zur vorkommerziellen
Auftragsvergabe behandelt, sowohl im Hinblick auf die Kofinanzierung
gemeinsamer Beschaffungsmaßnahmen als auch auf die Unterstützung der Vernetzung
und vorbereitende Maßnahmen. Innovationstätigkeiten im öffentlichen Sektor
gewinnen zunehmend an Bedeutung. Innovative Lösungen in den Bereichen
öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienste werden neuerdings unterstützt.
Soziale Innovationen werden in verschiedener Form unterstützt, beispielsweise
durch entsprechende Maßnahmen und sozioökonomische Forschungsaktivitäten. Zahlreiche Maßnahmen, darunter spezifische
Unterstützungsmaßnahmen zur Nutzung vorhandener Forschungsergebnisse –
ungeachtet deren Herkunft –, werden durch EU-Fördermittel und andere Finanzmittel
unterstützt. Die Maßnahmen umfassen Folgefinanzierungen für die Sicherung von
Ergebnissen aus Forschungsprojekten und die Einrichtung unterstützender
Netzwerke, um die Nutzung der Ergebnisse zu erleichtern. 7.3.2 Verbreitung Die Verbreitung der Ergebnisse aus
EU-finanzierten Forschungstätigkeiten spielt bei der Verwirklichung des
Europäischen Forschungsraums wie auch bei der Förderung der Offenheit und
Nutzung des kreativen Potenzials Europas eine entscheidende Rolle. Die
Kommission unterstützt die Verbreitung der Forschungsergebnisse, indem sie die
aktive Verbreitung im Rahmen der Projektfinanzierung fördert. Die Kommission
macht die geförderten Forschungsergebnisse zudem über CORDIS[14] (Forschungs- und
Entwicklungsinformationsdienst der Gemeinschaft) und über das „Publications
Repository“ des Gemeinsamen Forschungszentrums[15]
aktiv öffentlich bekannt und gewährt einen Onlinezugriff auf die Ergebnisse. Darüber hinaus untersucht die Kommission derzeit die
Ausweitung aktueller Aktivitäten und die weitere Verbesserung der Verbreitung,
Kommunikation und Nutzung der EU-finanzierten Forschungsergebnisse. 7.3.3 Vereinfachung Die Aktivitäten im Jahr 2012 haben auf den Impulsen der Mitteilung
der Kommission zum Thema Vereinfachung[16]
und der anschließenden Debatte aufgebaut. Eine Reihe von Maßnahmen, die
allgemein unterstützt werden, wurde in die Praxis umgesetzt. Die Entwicklung des „Participant Portal“ der
GD Forschung und Entwicklung wurde weiter vorangetrieben, indem neue
Dienste für Teilnehmer sowie weitere Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit
des Systems eingeführt wurden. Das Ergebnis dieser Debatte über Vereinfachungen ist auch in die
Gespräche zur Überarbeitung der Haushaltsordnung eingeflossen. Hervorzuheben
sind die folgenden Auswirkungen auf Finanzhilfen für das Rahmenprogramm: ·
überarbeitete Regelungen in Bezug auf die
Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer. Dies würde die Finanzverwaltung von
Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung beispielsweise für Hochschulen und
andere öffentliche Forschungseinrichtungen erleichtern. ·
Abschaffung der Verpflichtung, Zinseinkünfte zu
erzielen und zu melden. Derzeit besteht eine solche Verpflichtung, die zu einem
erheblichen Verwaltungsaufwand und immensen Kosten in Bezug auf die Eröffnung
und Verwaltung separater Konten sowie die Führung eines Registers der Ausnahmen
für Organisationen geführt hat, die aufgrund der nationalen Gesetzgebung keine
zinstragenden Konten eröffnen können. 7.3.4 Erreichen des Ziels für KMU Die Teilnahme von KMU am RP7 wird von der
Europäischen Kommission streng überwacht. Besondere Aufmerksamkeit wird der
Förderung von KMU im Rahmen des Kooperationsprogramms geschenkt, unter
Berücksichtigung der im legislativen Paket festgelegten Ziels. Ziel ist es,
mindestens 15 % der Fördermittel aus dem spezifischen Kooperationsprogramm
für KMU zu sichern. Ende 2012 waren 18 589 KMU am
RP7 beteiligt. Der EU-Beitrag für KMU lag bei rund 4,8 Mrd. EUR. Das 15 %-Ziel wurde bereits
Ende 2011 erreicht. Damals erhielten die KMU im Rahmen des
Kooperationsprogramms 15,3 % der EU-Fördermittel. Im Jahr 2012 wurde
diese Zahl erhöht. Am Ende des Jahres lag der Prozentsatz der geleisteten
EU-Beiträge für KMU bei 16,6 %. Die beträchtliche Erhöhung des Budgetanteils
für KMU ist auf die Maßnahmen zur Stärkung von KMU zurückzuführen, die in den
Arbeitsprogrammen 2011 und 2012 festgelegt wurden. Mit der Einführung
des Arbeitsprogramms 2013 werden weitere Fortschritte erwartet. 8. Ausblick auf 2013 Im Jahr 2013 wird
die Kommission die Umsetzung der Maßnahmen der Innovationsunion fortführen und
über den Stand der Innovationsunion 2012 berichten: Beschleunigung des
Wandels. Angesichts der gegenwärtigen Krise muss Europa seine Anstrengungen zur
Verwirklichung der Innovationsunion verstärken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten
müssen ihre gemeinsamen Bemühungen beschleunigen und die Innovationsunion
stärken. Im Jahr 2013 wird die Kommission Überlegungen zur Vorbereitung
der Schritte für eine Stärkung der Innovationsunion einleiten. Außerdem wird die
Kommission 2013 den ersten EFR-Fortschrittsbericht erstellen. Hierin werden die
von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Reformprogrammen angekündigten
Maßnahmen mit der Ausgangssituation im Jahr 2011 verglichen. Ab 2014
wird eine umfassende Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung des EFR
erfolgen. Die Kommission
beabsichtigt, im Juli 2013 Vorschläge zu verschiedenen öffentlich-privaten
und öffentlich-öffentlichen Partnerschaftsinitiativen zu veröffentlichen. Das Paket
Horizont 2020 wird voraussichtlich Ende 2013 verabschiedet. Die Kommission
wird sämtliche Vorarbeiten und erforderlichen Maßnahmen durchführen, die für
einen reibungslosen Start und eine reibungslose Durchführung des Programms
erforderlich sind. [1] KOM(2011) 815 endgültig vom 23.11.2011. [2] Standard-Eurobarometer 78, Herbst 2012, Öffentliche
Meinung in der EU. [3] Eine stärkere europäische Industrie für Wachstum und
wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik,
COM(2012) 582 final. [4] Vom Europäischen Rat am 27-28. Juni 2012
angenommen. [5] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/innovation/files/ius-2013_en.pdf [6] COM(2012) 392 final vom 17.7.2012. [7] Schlussfolgerungen der 3208. Tagung des Rates
„Wettbewerbsfähigkeit“ am 11.12.2012. [8] SWD(2012)212, Arbeitsdokument der Dienststellen der
Kommission – Folgenabschätzung zur Mitteilung (2012)392 final. [9] EARTO, EUA, LERU, NordForsk und Science Europe. [10] Schlussfolgerungen der 3208. Tagung des Rates
„Wettbewerbsfähigkeit“. [11] KOM(2008) 1329. [12] COM(2012)497 vom 14.9.2012. [13] Informationen über die direkten Maßnahmen des RP7 für das
Jahr 2012 sind im Jahresbericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der
Kommission verfügbar: http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=2530 [14] http://cordis.europa.eu/ [15] http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/ [16] KOM(2010) 187.