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BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im Jahr 2012 /* COM/2013/0713 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im Jahr 2012

1.           Hintergrund des Jahresberichts über die Tätigkeiten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FuE)

Der Jahresbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung wird nach Artikel 190 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstellt. Der vorliegende Bericht soll einen kompakten Überblick über die Schlüsselmaßnahmen im Berichtsjahr geben, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Er enthält zudem einige Informationen zu Forschungstätigkeiten im Rahmen des Euratom-Vertrags, auch wenn diese formal nicht in seinen Themenbereich fallen.

2.           Allgemeiner politischer Kontext 2012

Die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union, „Europa 2020“, ist der tragende Pfeiler des Ansatzes der Union im Hinblick auf Strukturreformen und eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit im Jahr 2012. Auf die Handlungsschwerpunkte im Jahr 2012 wird im Jahreswachstumsbericht 2012[1] eingegangen.

Das Jahr hat unter schwierigen Bedingungen begonnen. Das Vertrauen in den Euro schwand, das Wirtschaftswachstum verzeichnete einen starken Rückgang und die Unionsbürger glaubten so wenig wie nie zuvor an die Problemlösungsfähigkeit Europas[2].

Die Europäische Union führte den Kampf gegen die Krise kontinuierlich weiter. Der Vorschlag der Kommission für einen Plan zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion brachte eine langfristige Perspektive und konkrete Maßnahmen hervor, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden müssen.

Die Kommission stellte fest, dass eine Änderung der Arbeitsweise der europäischen Wirtschaft erforderlich war – eine Änderung, die die zahlreichen Stärken Europas zur Förderung von Innovation, Wissen und Fertigkeiten zur Geltung bringen würde. Aus diesem Grund stehen Forschung, Technologie und Innovation bei der Strategie Europa 2020 im Mittelpunkt der Aktivitäten, die Europa bei der Überwindung der derzeitigen Wirtschaftskrise und der Sicherstellung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums unterstützen sollen. Die europäische Wirtschaft verfügt über ein noch unausgeschöpftes Potenzial für Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie über Möglichkeiten, gleichzeitig Ressourcen einzusparen und die Belastung der Umwelt zu verringern[3].

Die Europäische Kommission kündigte heute die letzte und zugleich umfangreichste Runde der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen innerhalb des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) an. Diese Förderung – die Organisationen und Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern offensteht – stellt den Löwenanteil des vorgeschlagenen Forschungshaushalts der EU für 2013 dar, der insgesamt 10,8 Mrd. EUR beträgt.

Diese Ankündigung erfolgte nur wenige Tage, nachdem die führenden Köpfe der EU im Pakt für Wachstum und Beschäftigung[4] die Bedeutung von Forschung und Innovation bei der Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise hervorgehoben hatten.

3.           Die Innovationsunion

Die Innovationsunion wurde im Oktober 2010 von der Kommission als Bestandteil der Strategie Europa 2020 ins Leben gerufen. Ziel der Innovationsunion ist die Schaffung einer dynamischen, innovationsgestützten Wirtschaft, die von Ideen und Kreativität angetrieben wird, sich mit globalen Wertschöpfungsketten vernetzt, Chancen nutzt, neue Märkte erschließt und damit hochwertige Arbeitsplätze schafft.

3.1.        Fortschrittsüberwachung der Innovation

Die bei der Schaffung eines politischen Rahmens für die Innovationsunion erzielten Fortschritte sind sehr erfreulich: mehr als 80 % der Initiativen wurden mittlerweile auf den Weg gebracht, einschließlich der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und des Programms Horizont 2020. Der Grundsatz der „intelligenten Haushaltskonsolidierung“ – d. h. die Beibehaltung oder, soweit möglich, die Erhöhung wachstumsfreundlicher Ausgaben, beispielsweise für FuE – ist inzwischen in das europäische Semester eingebettet. Das Unternehmensumfeld in Europa wird innovationsfreundlicher. Ausschlaggebend hierfür sind Maßnahmen des Binnenmarkts wie das einheitliche Patent, zügigere Normsetzung, modernisierte EU-Vergabevorschriften und ein europäischer Pass für Risikokapitalfonds. Zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen bündeln Europäische Innovationspartnerschaften Ressourcen sowie nachfrage- und angebotsseitige Maßnahmen.

Noch ist Europas Position in der Welt relativ stark. Die EU zählt weltweit bei der Qualität in Wissenschaft und Innovation zu den leistungsstärksten Regionen. Auf sie entfällt nach wie vor der größte Anteil der Einkommen aus den Wertschöpfungsketten der Fertigung weltweit. Seit 2008 hat die EU ihre Innovationsleistung verbessert und den Innovationsabstand zu den USA und Japan fast um die Hälfte verringert. Auch kann die EU ihren großen Innovationsvorsprung vor Brasilien, Indien, Russland und China halten, wobei China deutlich aufholt. Darüber hinaus hat Südkorea seit 2008 seinen Innovationsvorsprung gegenüber der EU fast verdreifacht und belegt jetzt mit seiner Innovationsleistung gemeinsam mit den USA die Spitzenplätze.

Außerdem stiegen die öffentlichen FuE-Ausgaben auch während der Krise zwar weiter an, da die Regierungen bemüht waren, ihre FuE-Investitionen aufrechtzuerhalten und Unternehmen Anreize zu geben, ihrem Beispiel zu folgen, doch zeigen neueste Daten eine mögliche Umkehr dieses Trends. 2011 war das öffentliche FuE-Budget der 27 EU-Mitgliedstaaten erstmals seit Beginn der Krise insgesamt leicht rückläufig. Angesichts der außergewöhnlichen Länge und Härte der gegenwärtigen Krise besteht die Gefahr, dass der politische Konsens, dass diese Investitionen geschützt werden müssen, untergraben werden könnte. Auch hat die anhaltende Wirtschaftskrise strukturelle Schwächen der Innovationsleistung Europas aufgedeckt und verstärkt die Notwendigkeit weiterer umfassender Reformen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der nationalen Systeme im Bereich Forschung und Innovation. Mögliche Wege zum Erreichen dieser Ziele sind beispielsweise Strategien zur intelligenten Spezialisierung, eine bessere Verknüpfung zwischen öffentlicher Forschung und Geschäftsinnovationen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

Der Leistungsanzeiger der Innovationsunion 2013[5] macht deutlich, dass der Prozess der Annäherung der Innovationsleistung der Mitgliedstaaten zu einem Stillstand gekommen ist. Angesichts der seit der Einführung des Leistungsanzeigers im Jahr 2001 überwiegend stattfindenden Angleichung ist dies ein deutlicher Hinweis auf die Gefahr einer wachsenden Innovationskluft. Mit der anhaltenden und sich vertiefenden Krise vergrößern sich die Wachstumsunterschiede zwischen einigen europäischen Regionen, sodass es noch wichtiger wird, die Innovationsunion zügig umzusetzen und in den innovationsrelevanten Bereichen zu vertiefen – etwa in der höheren Bildung, beim innovativen Unternehmertum und bei nachfrageseitigen Maßnahmen. Auch in Bereichen wie der sozialen Innovation gilt es, die Dynamik aufrechtzuerhalten. Ferner finden gegenwärtig vorbereitende Arbeiten zur Erzielung eines Höchstmaßes an Synergien zwischen Horizont 2020 und Strukturfonds im Kontext einer intelligenten Spezialisierung statt.

3.2.        Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen: Europäische Innovationspartnerschaften

Mit dem Beginn der Umsetzung des Pilotprojekts „Aktives und gesundes Altern“ (AHA) und mit der vorgeschlagenen Ausweitung auf vier weitere Bereiche ist das Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für die Beschleunigung der Entwicklung und Übernahme von Innovationen zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen 2012 in eine neue Phase getreten. Die Aufforderung zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Pilotpartnerschaft stieß auf eine beachtliche Resonanz. Es wurden 261 Zusagen zu spezifischen Maßnahmen verzeichnet. 50 Regionen und Gemeinden bekundeten Interesse an einer Berücksichtigung als Referenz-Website und Hunderte von Partnern haben sich auf dem webgestützten Marktplatz für Innovative Ideen eingeschrieben.

Im Anschluss an die Bestätigung des strategischen Umsetzungsplans der Pilotpartnerschaft hat die Kommission Vorschläge für neue europäische Innovationspartnerschaften in den Bereichen „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, „Rohstoffe“, „Wasser“ und „Intelligente Städte und Gemeinschaften“ eingereicht. Nach Billigung durch den Rat hat die EIP zum Thema „Wasser“ ihren strategischen Durchführungsplan im Dezember 2012 vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Pläne für die Themen „Landwirtschaft“, „Rohstoffe“ und „Intelligente Städte und Gemeinden“ im Laufe des Jahres 2013 fertiggestellt werden, sodass mit der Umsetzung so früh wie möglich begonnen werden kann.

4.           Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Zusätzlich zu den Beschlüssen des Europäisches Rates, den europäischen Forschungsraum zu verwirklichen, hat die Kommission eine Mitteilung bezüglich einer engeren EFR-Partnerschaft für Exzellenz und Wachstum[6] angenommen, die Folgendes vorsieht: effiziente nationale Forschungssysteme, einen optimale transnationale Zusammenarbeit und einen grenzüberschreitenden Wettbewerb, einen offenen Arbeitsmarkt für Forscher, die Gleichstellung der Geschlechter und Förderung der Geschlechtergleichstellung im Forschungsbereich sowie den Zugang zu und die Weitergabe von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Im Mittelpunkt steht ein verstärkter partnerschaftlicher Ansatz zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Interessenträgern in der Forschung. Der Ansatz wurde vom Europäischen Rat bestätigt[7].

Der EFR ist Bestandteil der Innovationsunion. Das Programm Horizont 2020 unterstützt dessen Einführung in vielerlei Hinsicht. Er gehört zu den zentralen Strukturreformen zur Förderung des Wachstums in Europa – und wird zunehmend als solche anerkannt. Durch die Erreichung des Ziels der Aufwendung von 3 % des BIP für die Forschung, durch Horizont 2020 und den infolge der Verwirklichung des EFR höheren Anteil transnationaler Förderung (derzeit bei 0,8 %) könnte es der EU insgesamt gelingen, bis 2030 zusätzliche 445 Mrd. EUR des BIP zu generieren und 7,2 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.[8]

Ein wesentliches Element dieses Partnerschaftsansatzes ist die gemeinsame Erklärung der Kommission und fünf wichtiger Interessenträger der Forschung vom 17. Juli 2012[9] in Verbindung mit schriftlichen Verpflichtungen auf der Grundlage von Vereinbarungen (Memoranda of Understanding). Diese werden dazu führen, dass die Organisationen bis Ende 2013 spürbare Fortschritte erzielen.

Die Umsetzung der EFR-Mitteilung wird durch das EFR-Überwachungssystem unterstützt. Ziel ist das Sammeln von Informationen zur Überwachung der Fortschritte auf Ebene der Mitglied- und assoziierten Staaten. Die Kommission wird bei der Einrichtung und Durchführung des EFR-Überwachungssystems bei nationalen Behörden und Forschungsakteuren eine Schlüsselrolle spielen. Als ersten Schritt hat die Kommission eine EFR-Umfrage durchgeführt, um Fortschritte bei der Umsetzung der in der EFR-Mitteilung festgelegten einschlägigen Maßnahmen innerhalb öffentlicher Forschungseinrichtungen zu erzielen.

4.1 Forscher

Die Umsetzung der sechzehn zur Förderung der Mobilität, Schulungsmaßnahmen und Karrieremöglichkeiten von Forschern vorgesehenen Maßnahmen stand bei dieser Initiative im Mittelpunkt. Im Fokus standen dabei unter anderem folgende Aspekte: offenes, transparentes und leistungsorientiertes Einstellungsverfahren; Einführung des Netzwerks „EURAXESS“ zur Gewährleistung einer direkten Kommunikation mit den einzelnen Forschern; Einrichtung einer Taskforce, um Lösungen für einen potenziellen europaweiten Zusatzrentenfonds für Forscher vorzuschlagen; Zusammenarbeit mit Forschungsakteuren zur Definition und Umsetzung der Grundsätze für den Zugang und die Übertragbarkeit von nationalen Darlehen; spezifisches Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung.

Die EFR-Lenkungsgruppe „Humanressourcen und Mobilität“ hat die Vorbereitung und Nachverfolgung entsprechender Initiativen insbesondere durch folgende Maßnahmen unterstützt: Bereitstellung des Abschlussberichts und der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu personellen Fragen, einschließlich der Personalstrategie für Forscher (HR4R); Einrichtung neuer Arbeitsgruppen für die innovative Doktorandenförderung und berufliche Weiterbildung von Forschern; Bereitstellung des Forscherberichts 2012 zur Fortschrittsüberwachung.

4.2 Gemeinsame Programmplanung

Zur Unterstützung der gemeinsamen Programmplanung hat die Kommission 2012 Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet, die fünf von sechs Initiativen zur gemeinsamen Planung der zweiten Welle fördert: Vernetzung des Klimawissens für Europa; Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane; Länger und besser leben – Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels; Das Problem der Mikroben – eine neue Gefahr für die menschliche Gesundheit; Die Problematik des Wassers in einer Welt im Wandel. Es gab eine weitere Aufforderung für eine potenzielle Unterstützung der 6. Initiative zur gemeinsamen Planung „Das städtische Europa — globale Herausforderungen, gemeinsame europäische Lösungen“ 2013.

2012 wurden die strategischen Forschungspläne von drei der vier Initiativen zur gemeinsamen Planung der ersten Welle – die Pilotinitiative zur Bekämpfung neurodegenerativer Erkrankungen einschließlich Alzheimer; Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Klimawandel; Gesunde Ernährung für ein gesundes Leben – verabschiedet, in denen die durchzuführenden Maßnahmen für die kommenden Jahre festgelegt werden. Im Rahmen der Initiative zur gemeinsamen Planung „Kulturelles Erbe und globaler Wandel als eine neue Herausforderung für Europa“ wurde eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Pilotprojekt veröffentlicht; der strategische Forschungsplan für diese Initiative soll Anfang 2013 angenommen werden.

Um das laufende Verfahren der gemeinsamen Programmplanung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Forschungsbereich zu vereinfachen, hat die Kommission zwei neue Maßnahmen für Mitgliedstaaten und Interessenträger vorgeschlagen: das EFR-Logo und gleichzeitige Aufforderungen. Zudem hat die Kommission Gespräche mit den Interessenträgern aufgenommen, um bis zum Jahr 2014 Pilotprojekte einzuleiten.

4.3 Forschungsinfrastrukturen

Die Europäische Kommission arbeitet weiterhin eng mit dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) zusammen, um 60 % der Projekte des ESFRI-Fahrplans bis zum Jahr 2015 umzusetzen bzw. einzuleiten. Im Jahr 2012 wurden 15 nationale Fahrpläne veröffentlicht, sieben Fahrpläne sind derzeit noch in Bearbeitung.

2012 wurden die Bemühungen um die Nutzung von Strukturfonds für die Ausführung der ESFRI-Projekte verstärkt und auf die Umsetzung der ersten beiden Infrastrukturen einschließlich ELI (Extreme Light Infrastructure) in der Tschechischen Republik (290 Mio. EUR) und Rumänien (180 Mio. EUR) bis zum Jahr 2016 gelenkt.

Im Jahr 2012 hat die Kommission eine Änderung der Verordnung zur Einrichtung eines Rechtsrahmens für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) vorgeschlagen, die die Einrichtung und den Betrieb großer Forschungsinfrastrukturen erleichtern sollte, an denen mehrere europäische Länder beteiligt sind. Die einheitliche und fristgerechte Umsetzung dieser Verordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten bleibt zwar eine Herausforderung, jedoch wurde das Projekt „Gemeinsame Infrastruktur für Sprachressourcen- und -technologien“ (CLARIN ERIC) umgesetzt. Ferner überprüft die Kommission die Durchführung sieben weiterer Projekte (ECRIN, EURO-ARGO, ESS-Umfrage, BBMRI, EATRIS, DARIAH, C-ERIC).

Am 11. Dezember 2012 hat der Rat[10] die Notwendigkeit einer Erneuerung und Anpassung des ESFRI-Mandats betont, um die bestehenden Herausforderungen angemessen anzugehen, und auch um die Nachbearbeitung der Subsidiarität bereits laufender ESFRI-Projekte nach einer umfassenden Bewertung sowie die Priorisierung der im ESFRI-Fahrplan aufgeführten Infrastrukturprojekte zu gewährleisten.

Zur Bewertung der EU-Unterstützung im Rahmen von Horizont 2020 hat die Kommissionen eine hochrangige Sachverständigengruppe eingerichtet. Darüber hinaus hat die Kommission eine Konsultation für zukünftige Forschungsaktivitäten eingeleitet. Ziel ist eine verstärkte und effizientere transnationale Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen.

4.4 Hochschulen: Modernisierungsagenda

Für die europaweite Betreuung von Strukturprogrammen wurde eine Studie zur Schaffung einer strukturierten Promotionsförderung durchgeführt. Zudem wurde ein Pilotaufruf für EFR-Lehrstühle in den Konvergenzregionen veröffentlicht, um den strukturellen Wandel in Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu vereinfachen. Ziel ist die Förderung der Exzellenz und die Verbesserung ihrer Leistung bei der wettbewerbsorientierten Forschungsfinanzierung. Es wurde eine Machbarkeitsstudie zu einem europäischen Anerkennungsmechanismus für gute Personalverwaltung in Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen durchgeführt, die bei ihrer Strategie auf die Grundsätze der Charta der Europäischen Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern bauen.

4.5 Offener Zugang, Wissenstransfer und digitaler EFR

Horizont 2020 ist öffentlich zugänglich. Die Mitgliedstaaten wurden gebeten, eine nationale Referenzstelle zu benennen, um den Austausch von Informationen zu erleichtern und eine gegenseitige Wissensvermittlung zu ermöglichen. Die Kommission beabsichtigt, ein erstes Treffen der nationalen Referenzpunkte zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu organisieren.

Im Jahr 2012 wurde eine Expertengruppe für den Wissenstransfer eingerichtet, um vertiefende Analysen und Empfehlungen bereitzustellen. Die Kommission leitete eine Studie zur Entwicklung eines Leitfadens zu den wichtigsten Fragen ein, die die Teilnehmer in ihren Konsortialvereinbarungen aufwerfen können. Der Leitfaden der ERAC-Arbeitsgruppe „Wissenstransfer“ enthielt Ratschläge und Rückmeldungen zu der Studie, die den Fortschritt der Durchführung der Empfehlung der Kommission zu geistigem Eigentum und Verhaltenskodex verfolgte[11].

Der digitale EFR unterstützt die Einrichtung von e-Infrastrukturen, den nahtlosen grenzübergreifenden Zugang zu digitalen Forschungsdiensten, die Einführung der e-Wissenschaft und die Entwicklung entsprechender Richtlinien. Diese Kooperation wurde 2012 durch die Integration des digitalen EFR in die EFR-Follow-up-Strukturen und -Aktivitäten eingeleitet. Zu diesen Aktivitäten gehören unter anderem Interaktionen zwischen Akteuren über Plattformen und die systematische Überwachung der EFR-Kommunikationsmaßnahmen. e-Infrastrukturen ermöglichen die Schaffung, Verbreitung und Nutzung von Wissen innerhalb Europas und fördern die Zusammenarbeit von Wissenschaftlern. Im Jahr 2012 standen folgende Maßnahmen im Mittelpunkt: datengestützte Wissenschaft und Technik (EUDAT, OpenAIRE), rechnergestützte Infrastrukturen (PRACE, EGI, Helix Nebula), das Forschungs- und Bildungsnetzwerk „GÉANT“, virtuelle Forschungsgemeinschaften und die e-Wissenschaft. Wichtigste Arbeitsergebnisse waren die Veröffentlichung der europäischen Strategie für Hochleistungsrechnen (Mitteilung an das Parlament und den Rat), die Entwicklung der Infrastruktur für einen freien Zugang und der globalen Allianz für datengetriebene Forschung (Research Data Alliance, RDA) sowie die Verknüpfung Europas mit den südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Staaten („Africa Connect“).

5.           Internationale Zusammenarbeit

Das wichtigste Arbeitsergebnis dieses Jahres war die Mitteilung „Verbesserung und Fokussierung der internationalen Zusammenarbeit der EU in Forschung und Innovation: ein strategischer Ansatz“[12]. In dieser Mitteilung schlägt die Kommission eine neue Strategie für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation vor, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitungen für Horizont 2020.

Die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation ist kein Ziel an sich, sondern vielmehr ein Instrument für die Europäische Union zur Erreichung ihrer übergeordneten Ziele. Dazu gehört in erster Linie die Stärkung der Exzellenz und Attraktivität der Union in Forschung und Innovation sowie die Stärkung ihrer wirtschaftlichen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit, die Bewältigung globaler sozialer Herausforderungen und die Unterstützung der EU-Außenpolitik.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Maßnahme einen dualen Ansatz vor:

Horizont 2020 wird Einrichtungen in der ganzen Welt zur Teilnahme offen stehen, auch wenn das Konzept zur Bereitstellung von EU-Fördermitteln an diese Einrichtungen überarbeitet wird. Dank dieser allgemeinen Öffnung haben europäische Forscher die Möglichkeit, mit Kollegen aus Drittländern zu Themen ihrer Wahl zusammenzuarbeiten.

In Fällen, in denen eine Zusammenarbeit zu bestimmten Themen mit ausgewiesenen Ländern oder Regionen angestrebt wird, werden gezielte Aktivitäten entwickelt. Diese werden anschließend in mehrjährige Roadmaps eingeteilt.

Die folgenden übergreifenden Themen werden ebenso integraler Bestandteil dieser Strategie sein:

· Stärkung der Partnerschaft mit Mitgliedstaaten im Sinne einer Fortsetzung der Arbeiten des Strategieforums für die Internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technik;

· Entwicklung und Förderung gemeinsamer Grundsätze zur Durchführung internationaler Forschungs- und Innovationstätigkeiten mithilfe der internationalen Partner. Ziel ist die Schaffung von globalen einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Dies wird durch die kürzlich eingerichtete globale Forschungsgemeinschaft, ein freiwilliger Zusammenschluss zum Austausch bewährter Verfahren und zur Festlegung gemeinsamer Grundsätze, erleichtert;

· Es wird eine engere Koordinierung – mit außenpolitischer Dimension – mit anderen Maßnahmen der Europäischen Union und mit den Aktivitäten internationaler Organisationen und multilateraler Gremien angestrebt.

Die Umsetzung der Strategie wird eng an Horizont 2020 angelehnt. Um die Governance zu stärken, hat sich die Kommission verpflichtet, ab Anfang 2014 alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht zu veröffentlichen. Einige der 350 qualifizierten Wissenschaftler und politischen Entscheidungsträger aus über 30 Ländern innerhalb der Europäischen Union und des Mittelmeerraums sind im April 2012 in Barcelona (Spanien) zusammengekommen, um eine neue Partnerschaft in Forschung und Entwicklung zu gründen. Die neue Partnerschaft wurde von der Europäischen Kommission als Bestandteil der Reaktion der EU auf die politischen Veränderungen in den südlichen Mittelmeerländern und im Hinblick auf das Programm Horizont 2020 vorgeschlagen. Im Rahmen der Konferenz wurde eine Initiative zur Schaffung einer gemeinsamen Forschungs- und Innovationsagenda für den Mittelmeerraum eingeleitet.

6.           Horizont 2020 - Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020)

Horizont 2020 vereinigt erstmals die gesamte finanzielle Förderung der EU für Forschung und Innovation in einem zentralen Programm. Dabei stehen drei Ziele im Vordergrund: Stärkung der weltweiten Führungsposition der EU in der Wissenschaft; Ausbau der Führungsposition der Industrie im Bereich Innovation; Antworten auf die hauptsächlichen Bedenken aller Europäer bezüglich einiger wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen.

Am 28. November 2012 hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments mit absoluter Mehrheit drei der vier Berichte des Pakets Horizont 2020 angenommen. Der Rat der Europäischen Union hat sich in Bezug auf die Verordnungen für das Rahmenprogramm (31. Mai. 2012), für die Beteiligungsregeln (10. Oktober 2012) und bei der Entscheidung über die spezifischen Programme (11. Dezember 2012) auf eine teilweise allgemeine Ausrichtung verständigt.

Dies schafft eine sehr gute Grundlage für die trilateralen Verhandlungen der EU-Organe im Hinblick auf den Beschluss des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens für Horizont 2020 in erster Lesung bis Ende 2013.

7.           Das Siebte Rahmenprogramm

7.1         Durchführung der Arbeitsprogramme 2012

2012 wurden 53 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit einem veranschlagten Gesamtbudget von 4,4 Mrd. EUR beschlossen. Insgesamt gingen 17 374 zulässige Vorschläge ein, von denen 3 089 zur Finanzierung angenommen wurden. Dies entspricht einem Erfolgsanteil von 17,78 % bei den Vorschlägen.

Insgesamt waren 70 059 Antragsteller an den zulässigen Vorschlägen beteiligt, die Gesamtprojektkosten beliefen sich auf 36,99 Mrd. EUR mit einem beantragten EU-Beitrag von 30,78 Mrd. EUR. Insgesamt waren an den angenommenen Vorschlägen 14 821 Antragsteller beteiligt, die Gesamtprojektkosten beliefen sich auf 6,92 Mrd. EUR mit einem beantragten EU-Beitrag von 4,98 Mrd. EUR. In Bezug auf die Antragsteller betrug der Gesamterfolgsanteil 21,16 %, in Bezug auf den beantragten EU-Beitrag 16,18 %.

7.2         Die Arbeitsprogramme 2013

Im Rahmen der im Juli 2012 angenommenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2013 werden insgesamt 8,1 Mrd. EUR für Projekte und Ideen bereitgestellt, mit denen Europas Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird, Fragen zur menschlichen Gesundheit und zum Umweltschutz angegangen und neue Lösungen für die wachsenden Herausforderungen der Verstädterung und der Abfallbewirtschaftung gesucht werden.

Die Arbeitsprogramme umfassen unter anderem folgende Merkmale:

– Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind sowohl auf Innovationen als auch auf eine Reihe gesellschaftlicher Herausforderungen ausgerichtet und schaffen somit einen Übergang zu Horizont 2020.

– Insgesamt sind 4,8 Mrd. EUR für bestimmte thematische Forschungsprioritäten ausgewiesen. Industrielle Innovationen werden durch marktnahe Maßnahmen wie Pilot- und Demonstrationsprojekte, Standardisierung und Technologietransfer gefördert. Die drei im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms eingerichteten öffentlich-privaten Partnerschaften werden im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen umgesetzt und durch private Investitionen finanziert. Die Aufforderungen sind von hoher industrieller Relevanz; mehr als 50 % der industriellen Beteiligungen und rund 30 % der Mittel des EU-Haushalts kommen KMU zugute.

– Besonderes Augenmerk gilt den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), für die Fördermittel von bis zu 1,2 Mrd. EUR vorgesehen sind. Davon entfallen 150 Millionen Euro auf Maßnahmen, die rund 1 Mrd. EUR an Krediten für KMU und Unternehmen mit mittelhohem Börsenwert verfügbar machen sollen.

– Rund 2,7 Mrd. EUR werden dazu beitragen, Europas Reputation als Standort allererster Klasse in der Forschung zu festigen, hauptsächlich durch Einzelzuschüsse des Europäischen Forschungsrats (1,75 Mrd. EUR) und durch Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (963 Mrd. EUR) für Ausbildung und Mobilität in der Forschung.

– Zur Bewältigung des Innovationsgefälles wird eine neue Initiative für „Lehrstühle im Europäischen Forschungsraum“ ausgearbeitet. Bei einer 12 Mio. EUR umfassenden Pilot-Aufforderung werden insgesamt fünf EFR-Lehrstühle ausgewählt, die an Universitäten oder anderen förderfähigen Forschungsinstitutionen in weniger entwickelten Regionen in fünf verschiedenen EU-Ländern ansässig sein müssen.

– Zu den thematischen Forschungsprioritäten dieser Aufforderungen gehören: „Der Ozean von morgen” mit etwa 155 Mio. EUR zur Unterstützung des nachhaltigen Wachstums in der Meereswirtschaft; „Intelligente Städte und Gemeinden” mit etwa 365 Mio. EUR für Technologien zur Förderung der Nachhaltigkeit städtischer Gebiete; die Bekämpfung der Zunahme antibiotikaresistenter Bakterien mit etwa 147 Mio. EUR und innovative Lösungen zur Bewirtschaftung der Süßwasserressourcen mit nahezu 100 Mio. EUR.

– Ein Teil der Aufforderungen ist auf die Förderungsziele der digitalen Agenda für die IKT-Forschung ausgerichtet: Fast 1,5 Mrd. EUR sind für den Themenbereich Informations- und Kommunikationstechnologie vorgesehen.

– Es wird erwartet, dass die heute angekündigten 8,1 Mrd. EUR weitere 6 Mrd. EUR öffentlicher und privater Forschungsinvestitionen nach sich ziehen. Außerdem wird kurzfristig eine Beschäftigungszunahme von 210 000 Arbeitsplätzen erwartet und langfristig – über einen Zeitraum von 15 Jahren – eine Steigerung des Wachstums um 75 Mrd. EUR.

– Der gesamte Forschungshaushalt der EU in Höhe von 10,8 Mrd. EUR für 2013 stellt den bisher größten Haushaltsposten dar, der für Rahmenprogramme der Europäischen Union bereitgestellt wurde, und enthält Mittel, die in den Arbeitsprogrammen nicht vorgesehen sind – beispielsweise Förderungen gemäß dem Euratom-Vertrag im Bereich der Kernenergieforschung (993 Mrd. EUR), für gemeinsame Technologieinitiativen mit der Industrie (751 Mrd. EUR) und öffentlich-öffentliche Partnerschaften mit Mitgliedstaaten. Außerdem fließen in den Haushalt Mittel für die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission[13].

7.3         Die wichtigsten Punkte

7.3.1      Innovation

Das RP7-Rahmenprogramm 2013 sieht weitere markt- und nutzernähere Aktivitäten vor sowie neue Unterstützungsfunktionen für die Zurverfügungstellung von Resultaten – von der Forschung bis zur Markteinführung. Innovative KMU und kleine Unternehmen mit mittelhohem Börsenwert erhalten durch die Einführung eines neuen Rückbürgschaftsprogramms im Rahmen der RSFF (Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis) für KMU leichten Zugang zu Risikofinanzierungen. Das Rückbürgschaftsprogramm ergänzt die im Jahr 2012 erfolgreich umgesetzte Bürgschaftsfazilität.

Öffentlich-private Partnerschaften werden stärker unterstützt. Es werden verstärkt Fragestellungen zur vorkommerziellen Auftragsvergabe behandelt, sowohl im Hinblick auf die Kofinanzierung gemeinsamer Beschaffungsmaßnahmen als auch auf die Unterstützung der Vernetzung und vorbereitende Maßnahmen. Innovationstätigkeiten im öffentlichen Sektor gewinnen zunehmend an Bedeutung. Innovative Lösungen in den Bereichen öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienste werden neuerdings unterstützt. Soziale Innovationen werden in verschiedener Form unterstützt, beispielsweise durch entsprechende Maßnahmen und sozioökonomische Forschungsaktivitäten.

Zahlreiche Maßnahmen, darunter spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Nutzung vorhandener Forschungsergebnisse – ungeachtet deren Herkunft –, werden durch EU-Fördermittel und andere Finanzmittel unterstützt. Die Maßnahmen umfassen Folgefinanzierungen für die Sicherung von Ergebnissen aus Forschungsprojekten und die Einrichtung unterstützender Netzwerke, um die Nutzung der Ergebnisse zu erleichtern.

7.3.2      Verbreitung

Die Verbreitung der Ergebnisse aus EU-finanzierten Forschungstätigkeiten spielt bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums wie auch bei der Förderung der Offenheit und Nutzung des kreativen Potenzials Europas eine entscheidende Rolle. Die Kommission unterstützt die Verbreitung der Forschungsergebnisse, indem sie die aktive Verbreitung im Rahmen der Projektfinanzierung fördert. Die Kommission macht die geförderten Forschungsergebnisse zudem über CORDIS[14] (Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Gemeinschaft) und über das „Publications Repository“ des Gemeinsamen Forschungszentrums[15] aktiv öffentlich bekannt und gewährt einen Onlinezugriff auf die Ergebnisse.

Darüber hinaus untersucht die Kommission derzeit die Ausweitung aktueller Aktivitäten und die weitere Verbesserung der Verbreitung, Kommunikation und Nutzung der EU-finanzierten Forschungsergebnisse.

7.3.3      Vereinfachung

Die Aktivitäten im Jahr 2012 haben auf den Impulsen der Mitteilung der Kommission zum Thema Vereinfachung[16] und der anschließenden Debatte aufgebaut. Eine Reihe von Maßnahmen, die allgemein unterstützt werden, wurde in die Praxis umgesetzt.

Die Entwicklung des „Participant Portal“ der GD Forschung und Entwicklung wurde weiter vorangetrieben, indem neue Dienste für Teilnehmer sowie weitere Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit des Systems eingeführt wurden.

Das Ergebnis dieser Debatte über Vereinfachungen ist auch in die Gespräche zur Überarbeitung der Haushaltsordnung eingeflossen. Hervorzuheben sind die folgenden Auswirkungen auf Finanzhilfen für das Rahmenprogramm:

· überarbeitete Regelungen in Bezug auf die Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer. Dies würde die Finanzverwaltung von Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung beispielsweise für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen erleichtern.

· Abschaffung der Verpflichtung, Zinseinkünfte zu erzielen und zu melden. Derzeit besteht eine solche Verpflichtung, die zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und immensen Kosten in Bezug auf die Eröffnung und Verwaltung separater Konten sowie die Führung eines Registers der Ausnahmen für Organisationen geführt hat, die aufgrund der nationalen Gesetzgebung keine zinstragenden Konten eröffnen können.

7.3.4      Erreichen des Ziels für KMU

Die Teilnahme von KMU am RP7 wird von der Europäischen Kommission streng überwacht. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung von KMU im Rahmen des Kooperationsprogramms geschenkt, unter Berücksichtigung der im legislativen Paket festgelegten Ziels. Ziel ist es, mindestens 15 % der Fördermittel aus dem spezifischen Kooperationsprogramm für KMU zu sichern.

Ende 2012 waren 18 589 KMU am RP7 beteiligt. Der EU-Beitrag für KMU lag bei rund 4,8 Mrd. EUR.

Das 15 %-Ziel wurde bereits Ende 2011 erreicht. Damals erhielten die KMU im Rahmen des Kooperationsprogramms 15,3 % der EU-Fördermittel. Im Jahr 2012 wurde diese Zahl erhöht. Am Ende des Jahres lag der Prozentsatz der geleisteten EU-Beiträge für KMU bei 16,6 %.

Die beträchtliche Erhöhung des Budgetanteils für KMU ist auf die Maßnahmen zur Stärkung von KMU zurückzuführen, die in den Arbeitsprogrammen 2011 und 2012 festgelegt wurden. Mit der Einführung des Arbeitsprogramms 2013 werden weitere Fortschritte erwartet.

8.           Ausblick auf 2013

Im Jahr 2013 wird die Kommission die Umsetzung der Maßnahmen der Innovationsunion fortführen und über den Stand der Innovationsunion 2012 berichten: Beschleunigung des Wandels. Angesichts der gegenwärtigen Krise muss Europa seine Anstrengungen zur Verwirklichung der Innovationsunion verstärken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen ihre gemeinsamen Bemühungen beschleunigen und die Innovationsunion stärken. Im Jahr 2013 wird die Kommission Überlegungen zur Vorbereitung der Schritte für eine Stärkung der Innovationsunion einleiten.

Außerdem wird die Kommission 2013 den ersten EFR-Fortschrittsbericht erstellen. Hierin werden die von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Reformprogrammen angekündigten Maßnahmen mit der Ausgangssituation im Jahr 2011 verglichen. Ab 2014 wird eine umfassende Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung des EFR erfolgen.

Die Kommission beabsichtigt, im Juli 2013 Vorschläge zu verschiedenen öffentlich-privaten und öffentlich-öffentlichen Partnerschaftsinitiativen zu veröffentlichen.

Das Paket Horizont 2020 wird voraussichtlich Ende 2013 verabschiedet. Die Kommission wird sämtliche Vorarbeiten und erforderlichen Maßnahmen durchführen, die für einen reibungslosen Start und eine reibungslose Durchführung des Programms erforderlich sind.

[1]               KOM(2011) 815 endgültig vom 23.11.2011.

[2]               Standard-Eurobarometer 78, Herbst 2012, Öffentliche Meinung in der EU.

[3]               Eine stärkere europäische Industrie für Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik, COM(2012) 582 final.

[4]               Vom Europäischen Rat am 27-28. Juni 2012 angenommen.

[5]               http://ec.europa.eu/enterprise/policies/innovation/files/ius-2013_en.pdf

[6]               COM(2012) 392 final vom 17.7.2012.

[7]               Schlussfolgerungen der 3208. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ am 11.12.2012.

[8]               SWD(2012)212, Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission – Folgenabschätzung zur Mitteilung (2012)392 final.

[9]               EARTO, EUA, LERU, NordForsk und Science Europe.

[10]             Schlussfolgerungen der 3208. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“.

[11]             KOM(2008) 1329.

[12]             COM(2012)497 vom 14.9.2012.

[13]             Informationen über die direkten Maßnahmen des RP7 für das Jahr 2012 sind im Jahresbericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission verfügbar: http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=2530

[14]             http://cordis.europa.eu/

[15]             http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/

[16]             KOM(2010) 187.