52013DC0685

ANHANG zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick /* COM/2013/0685 final */


Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick

I. Einleitung

Die Gesetzgebung ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Gesellschaft und der verantwortungsvollen Staatsführung. Die Gesetzgebung auf EU-Ebene geht mit einem Mehrwert in Bereichen wie Wettbewerb, Handel und Binnenmarkt einher und schafft gleiche Ausgangsbedingungen, die wiederum Unternehmen, Arbeitnehmern und Verbrauchern zugutekommen. Auch schützt sie die Gesundheit und Sicherheit von Bürgern, Verbrauchern und Arbeitnehmern. Das EU-Recht ersetzt oder harmonisiert achtundzwanzig verschiedene nationale Rechtssysteme und bildet so einen gemeinsamen Rahmen. Es bietet die Grundlage für die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten, um Grundrechte und Grundfreiheiten zu sichern oder Chancen zu schaffen, die von Natur aus grenzübergreifenden Charakter haben, wie z. B. durch das Internet oder im Rahmen der Mobilität der Arbeitnehmer, und Probleme anzugehen, die nicht an Landesgrenzen Halt machen, wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Bedrohungen der Tier- und Pflanzengesundheit u. a. Der rechtliche und institutionelle Rahmen, in dem die Kommission und der Europäische Gerichtshof die Anwendung der Rechtsvorschriften überwachen, bietet den Mitgliedstaaten die Gewähr, dass das EU-Recht in der gesamten EU korrekt angewandt wird. Gleichzeitig wird die Gesetzgebung auf EU-Ebene häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie zu viele Anforderungen umfasst, die Unternehmen, vor allem aber die kleinsten, hemmen.[1]

Die Kommission hat diese Vorwürfe ernst genommen und deshalb in den letzten Jahren gezielte Anstrengungen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Verringerung des regelungsbedingten Aufwands unternommen. Seit 2005 hat die Kommission 660 Initiativen zur Vereinfachung, Kodifizierung oder Neufassung gebilligt.[2] Mehr als 5590 Rechtsakte wurden aufgehoben. Der neue Rechtsrahmen für Produkte hat eine wichtige Vereinfachung der Rechtsvorschriften und einen bedeutenden Abbau der Belastungen für Unternehmen in vielen Bereichen wie Landwirtschaft, Statistik, Tier- und Pflanzengesundheit, Mehrwertsteuer, Verkehr, öffentliches Auftragswesen, Jahresabschlüsse u. a. zur Folge, um nur einige zu nennen. In der Umweltpolitik wurden Rahmenrichtlinien für Wasser, Luft, Emissionen und Abfälle erlassen, die den Rechtsrahmen vereinfachten, die Zahl der Richtlinien in jedem Bereich reduzierten und die Umsetzung flexibler gestalteten. Richtlinien über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ermöglichen den Mitgliedstaaten, die Flexibilität für kleine Unternehmen zu verbessern.

Die Art und Weise, in der die Kommission Rechtsakte vorbereitet, hat sich erheblich verändert. Folgenabschätzungen und Konsultationen von Interessengruppen werden systematisch in der gesamten Kommission angewandt. Der Bürokratieabbau liegt deutlich über dem Ziel von 25 %, das im Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten festgeschrieben wurde. Grundsätze und Praktiken der intelligenten Rechtsetzung von A bis Z sind nun Grundlage der Kommissionsarbeit. Der Prozess benötigt jedoch ständig neue Schwungkraft. Intelligente Rechtsetzung ist ein kontinuierlicher Prozess und nicht eine einmalige Maßnahme. Dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften der EU ‚fit for purpose‘ werden, ist wichtig, um Europa wieder auf den Pfad zu mehr Wachstum und Beschäftigung zu führen. Die Kommission hat deshalb im Dezember 2012 ein Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT)[3] auf den Weg gebracht. Mit REFIT verpflichtet sich die Kommission kontinuierlich zu einem einfachen, klaren, stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Bürger. REFIT ist ein Programm zur Überprüfung des gesamten Bestands an EU-Rechtsvorschriften, um Verwaltungslasten, Unstimmigkeiten, Lücken oder wirkungslose Maßnahmen zu ermitteln und die erforderlichen Vorschläge zur Umsetzung der Ergebnisse der Überprüfung zu unterbreiten.

In dieser Mitteilung legt die Kommission die im August 2013 veröffentlichten Ergebnisse der Überprüfung vor.[4] Sie zeigen die Bereiche auf, in denen die Kommission Maßnahmen ergreifen wird, sowie jene, in denen sie im Interesse einer effizienten Rechtsetzung beschlossen hat, vorläufig auf Maßnahmen zu verzichten. Es werden die Herausforderungen der ersten REFIT-Umsetzungsphase genannt sowie ein Ausblick auf die nächsten Schritte gegeben. Der Anhang enthält die REFIT-Maßnahmen, die zurzeit umgesetzt werden oder Gegenstand eines Legislativvorschlags sind.

II. REFIT-Überprüfungsergebnisse

Die Überprüfung ergab, dass die Kommission in den letzten Jahren viel getan hat, um die Rechtsvorschriften ‚fit for purpose‘ zu halten und zu vereinfachen und die Kosten zu senken. Einige dieser Initiativen sind in Kraft, während andere noch von Parlament und Rat verabschiedet werden müssen. Bei der Überprüfung wurden auch Bereiche ausgemacht, in denen es einer weiteren Überarbeitung der Rechtsvorschriften (Konsolidierung, Vereinfachung) bedarf, und andere, in denen zuvor noch weitere Analysen (Bewertung und Fitness-Checks) vorgenommen werden müssen.

1. Bisherige Fortschritte und Erfolge

Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass die Grundsätze der intelligenten Rechtsetzung in die politische Gestaltung in allen Bereichen eingeflossen sind und Instrumente der intelligenten Rechtsetzung (Folgenabschätzung, Konsultation der Beteiligten und Bewertung) über die einzelnen Politikbereiche hinweg einheitlich angewandt werden.

Die Instrumente der intelligenten Rechtsetzung sind voller Bestandteil des politischen Prozesses. Derzeit wird zu fast allen Vorschlägen der Kommission mit zu erwartenden erheblichen Auswirkungen eine Folgenabschätzung erarbeitet und die Ex-post-Evaluierung wird stärker berücksichtigt.[5] Im Zeitraum 2010-2012 führte die Kommission 340 öffentliche Konsultationen und eine Reihe von Anhörungen der Sozialpartner durch, um die Meinungen der Bürger, Sozialpartner und anderer Teilnehmer von Wirtschaft und Gesellschaft zu hören und ihre Kommentare in den Prozess der Entwicklung und Überprüfung von politischen Maßnahmen einfließen zu lassen.[6]

In den letzten 10 Jahren hat die Kommission wichtige politische Reformen eingeleitet, die u. a. auf eine erhebliche Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands abzielten. Nachfolgend hierzu einige Beispiele:

Die Dienstleistungsrichtlinie hat dazu beigetragen, dass mit Hilfe von Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften Hunderte von diskriminierenden, ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Anforderungen beseitigt wurden. Genehmigungsregelungen wurden in wichtigen Dienstleistungsbereichen wie Handel, reglementierte Berufe, Bauwesen, Tourismus usw. vereinfacht. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten an der Beseitigung der Hindernisse für die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen, um im Sinne der Mitteilung von 2012[7] eine ehrgeizige Umsetzung zu gewährleisten. Darüber hinaus arbeitet die Kommission weiter an den Bestimmungen auf dem Gebiet der reglementierten Berufe, um die Niederlassungsfreiheit in diesem Bereich zu verstärken.[8].

Das Reformpaket für das Patentrecht, das auf einen einheitlichen Patentschutz und die Einrichtung eines einheitlichen Patentgerichts abzielt, wird erhebliche Vorteile und Einsparungen bringen. Die Verwaltungskosten für die Erteilung eines einheitlichen, in fast allen Mitgliedstaaten geschützten Patents werden um bis zu 80 % gesenkt. Ein einheitliches Patentgericht bedeutet, dass Unternehmen vermeiden können, dass ihre Patentrechtsstreitigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten vor Gericht gebracht werden.

Der Schengengrenz‑ und ‑visakodex hat die Unternehmens- und Reisetätigkeit durch die Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen erheblich erleichtert, in dem sich Bürger, Geschäftsleute und Touristen ohne Grenzkontrollen frei bewegen können. Der Schengen-Raum ist seit 1985 schrittweise gewachsen und umfasst heute fast alle EU-Mitgliedstaaten und einige assoziierte Nicht-EU-Länder.

Im Unternehmens- und Industriebereich sind neue Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger und für das Messwesen an die Stelle von jeweils 24, 15 und 8 Richtlinien getreten.

Im Umweltbereich wurde mit der Wasserrahmenrichtlinie die Zahl der Wasserrichtlinien von 18 auf 9 gesenkt. Zusammen mit dem Wasserinformationssystem für Europa (WISE) wurden zudem die Berichtspflichten vereinfacht und reduziert. Die Richtlinie von 2010 über Industrieemissionen stellt mit der Aufhebung von sieben sektoralen Richtlinien eine bedeutende Konsolidierungsanstrengung dar. Die neue Richtlinie verringert die Verwaltungslasten um ca. 30 Mio. EUR jährlich dank kombinierter Genehmigungen und um 2 Mio. EUR pro Jahr mittels einer schlankeren Berichterstattung und Überwachung.

Die Kommission hat ein ehrgeiziges Aktionsprogramm zur Reduzierung der Bürokratie aufgelegt. Zwischen 2007 und 2012 erzielte das Programm zur Verringerung der Verwaltungslasten einen Rückgang von 25 % der Lasten in 13 vorrangigen Bereichen, was Einsparungen in Höhe von 30,8 Mrd. EUR entspricht. Weitere 5 Mrd. EUR werden nach der noch ausstehenden Verabschiedung durch den EU-Gesetzgeber[9] erwartet. Die Kommission selbst geht über diese Zielvorgabe hinaus, da sie Vorschläge mit einem Einsparpotenzial von knapp 41 Mrd. EUR (33 %) vorgelegt hat. Im Laufe des Rechtsetzungsprozesses hat sich dieses Potenzial aufgrund von Änderungen an den Kommissionsvorschlägen um mehr als 3 Mrd. EUR verringert. Die Förderung der elektronischen Rechnungsstellung im Bereich der MwSt sowie Ausnahmen oder Sonderregelungen für KMU in den Bereichen Rechnungslegung, elektronische Abfälle und Statistiken für den Handel innerhalb der EU zählen zu den wichtigsten Ergebnissen des Programms. Im Rahmen von REFIT prüft die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, ob diese Einsparungen von den Unternehmen vor Ort in vollem Umfang verwirklicht wurden. Auf diese Weise kann die Kommission sehen, wie der Bürokratieabbau weiter voran gebracht werden kann.

Die MwSt–Richtlinie über Rechnungsstellung verringert den Bürokratieaufwand erheblich, da die elektronische Rechnungsstellung Papierrechnungen gleichgestellt wird. Der Zollkodex der Europäischen Union sieht außerdem die Umsetzung neuer elektronischer Verfahren vor.

Die Top-10-Konsultation der KMU zu den mit dem größten Aufwand verbundenen EU-Rechtsakten für KMU ist in die Prioritäten für KMU der REFIT-Agenda der Kommission eingeflossen. Auch wurden Folgemaßnahmen als direkte Reaktion auf die Anliegen der KMU festgelegt.[10]

REFIT zielt vor allem auf den Abbau des regelungsbedingten Aufwands für KMU ab.[11] Die Kommission nahm ihre Mitteilung zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Top-10-Konsultation der KMU am 18. Juni 2013 an. Die mit dem größten Aufwand verbundenen und im Rahmen dieser Konsultation genannten EU-Rechtsvorschriften betreffen folgende Bereiche: Chemikalien (REACH); die Verwaltung der Mehrwertsteuer; Sicherheit von Verbraucherprodukten; Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; Fähigkeit qualifizierter Berufsangehöriger, überall in der EU zu arbeiten; Verbringung und Behandlung von Abfällen ohne Schädigung der Umwelt; Zugang zu wichtigen Märkten für öffentliche Aufträge; Straßengüterverkehr und Datenschutzrichtlinie.

Für sechs der zuvor genannten zehn legislativen Maßnahmen hat die Kommission bereits Vereinfachungsvorschläge an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Dazu gehören die Vereinfachung für KMU im Zusammenhang mit dem Datenschutz, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Produktsicherheit, öffentliches Auftragswesen, berufliche Qualifikationen und Kontrollgeräte im Straßenverkehr (Fahrtenschreiber). Geplant sind zwei weitere Vorschläge, die in diesem Jahr vorgelegt werden sollen (eine Standard-MwSt-Erklärung, die die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen mit Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten erleichtern soll, und Kontrollen der Abfallverbringung). Die Kommission hofft, dass diese Vorschläge bald verabschiedet werden.

Weitere Änderungen werden innerhalb des aktuellen Rechtsrahmens vorgenommen. So wurden z. B. Gebühren für KMU im Rahmen von REACH um 35 bis 95 % für mittlere, kleine und kleinste Unternehmen gesenkt, und die Europäische Chemikalienagentur hat einen „KMU-Botschafter“ ernannt.

2. Dem EU-Gesetzgeber vorgelegte Vorschläge

Es gibt wichtige gesetzgeberische Initiativen zur Rechtsvereinfachung und Verringerung des regelungsbedingten Aufwands für Unternehmen, die dem EU-Gesetzgeber vorgelegt wurden. Insgesamt sind 21 solcher Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren anhängig. Dazu gehören Vorschläge auf dem Gebiet der Pflanzen- und Tiergesundheit, landwirtschaftlichen Subventionen für Kleinlandwirte, Produktsicherheit für Verbraucher und Marktüberwachung, des öffentlichen Auftragswesens, der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), der klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, von Pauschalreisen sowie des Straßenverkehrs (Fahrtenschreiber).

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie für klinische Prüfungen wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen — Sponsoren bewerben sich über ein einziges Portal und legen ein einziges Dokumentationspaket vor („einheitlicher Ansprechpartner“).

Die Vorschläge der Kommission für die Bereiche Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, pflanzliches Vermehrungsgut und amtliche Kontrollen führen jeweils zur Aufhebung von 37, 7, 12 und 10 Rechtsakten. Dadurch entstehen ein flexiblerer Rahmen und neue Möglichkeiten zur Verringerung des bürokratischen Aufwands. So werden z. B. eine doppelte Meldung von Tierseuchen an die EU und internationale Organisationen, ein innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs ohne Bescheinigungen vermieden und freiwillige Mechanismen für eine höhere Biosicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten, die Übertragung der Verantwortung für die Sortenregistrierung und den Pflanzenpass auf den privaten Sektor und eine verbesserte risikobezogene Festlegung der Schwerpunkte der amtlichen Kontrollen eingeführt.

Der Kommissionsvorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zielt auf die Einführung eines fakultativen Systems mit einer Reihe gemeinsamer EU-Vorschriften für die Berechnung der Körperschaftsteuer von im Binnenmarkt tätigen Unternehmen ab. Zudem böte das System grenzübergreifend tätigen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre gesamte Geschäftstätigkeit in der EU eine einzige konsolidierte Steuererklärung bei einer Behörde abzugeben. Die derzeitigen Befolgungskosten könnten um 7 % gesenkt werden, und mit der GKKB würden die Unternehmen Einsparungen von 750 Mio. EUR aufgrund geringerer Befolgungskosten und 1 Mrd. EUR aufgrund geringerer Kosten für die grenzübergreifende Ausweitung ihrer Tätigkeit erzielen.

Die Kommission hat im Dezember 2011 eine Neuregelung des öffentlichen Auftragswesens vorgeschlagen. Einige der geplanten Änderungen werden sich unmittelbar auf den Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auswirken. Die Überarbeitung umfasst Bestimmungen, die festlegen, dass Eigenerklärungen bei der Auswahl akzeptiert werden müssen (nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss vollständige Unterlagen beibringen), und eine Bestimmung, die besagt, dass der öffentliche Auftraggeber zur Anwendung verhältnismäßiger Auswahlkriterien für die Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bieter verpflichtet ist. Der Kommissionsvorschlag sieht einen schrittweisen Übergang zur elektronischen Auftragsvergabe vor. Die Unternehmen könnten Aufträge online einsehen und Angebote elektronisch vorlegen, wodurch die Verfahren einfacher und transparenter würden. Hinsichtlich des Vorschlags zum Fahrtenschreiber im Straßenverkehr haben Parlament und Rat eine Einigung erzielt, und der Vorschlag für die Auftragsvergabe soll bald verabschiedet werden.

3. Neue Initiativen und Vorbereitung der nächsten Reformrunde

Gleichzeitig ergab das Screening, dass die Möglichkeiten für eine Rechtsvereinfachung und Verringerung des regelungsbedingten Aufwands nicht ausgeschöpft sind. Durch Vereinfachung und/oder Konsolidierung bestehender Rechtsvorschriften soll dafür gesorgt werden, dass die EU-Vorschriften ihren Zweck erfüllen. Des Weiteren sind im Anschluss an die Empfehlungen aus der Evaluierung, die, wo erforderlich, eine weitergehende Reduzierung der Rechtsanwendungskosten nahelegen, 23 neue Legislativinitiativen zur Rechtsvereinfachung und zur Verringerung des regelungsbedingten Aufwands geplant (siehe Anhang). Vorgesehen ist u. a. Folgendes:

· Änderung und Konsolidierung: Für eine Konsolidierung kommen nach entsprechendem Fitness-Check und Konsultation der Sozialpartner drei Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in Betracht. Mehrere Statistik-Verordnungen sollen in einer Rahmenverordnung zur Unternehmensstatistik zusammengefasst werden, und acht Richtlinien zum Gesellschaftsrecht sollen in einem Rechtsakt kodifiziert werden. Vorgeschlagen wird auch die Einführung einer Standard-MwSt-Erklärung für alle Mitgliedstaaten. Des Weiteren sollen 11 Rechtsakte im Bereich Tierzucht neu gefasst und 26 Handelsverordnungen kodifiziert werden.

· Evaluierungen und Fitness-Checks: Ein wichtiges Ergebnis dieses Screening war die Identifizierung von Bereichen, die eingehender untersucht werden müssen, um genauer feststellen zu können, wie der regelungsbedingte Aufwand reduziert werden kann, um die Ziele der EU mit geringeren Kosten zu verwirklichen und die Vorteile einer Regelung auf EU-Ebene optimal zu nutzen. 16 Evaluierungen und Fitness-Checks dieser Art sind zurzeit im Gange (siehe Anhang). Zur Vorbereitung weiterer Legislativinitiativen zur Verringerung des regelungsbedingten Aufwands werden 2013 und 2014 31 Evaluierungen, Fitness Checks und sonstige Untersuchungen durchgeführt. Darin eingeschlossen sind sieben neue Fitness-Checks der wichtigsten Vorschriften über Chemikalien, die nicht von REACH erfasst sind, Natura 2000[12], das EU-Umweltzeichen, EMAS, legale Zuwanderung, Verbraucherrechte und Werbung sowie über das allgemeine Lebensmittelrecht. Evaluierungen unter dem Aspekt der regulatorischen Eignung sind u. a. geplant für den Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, die Fusionskontrollverordnung, die Richtlinie über Leiharbeit, die Maschinenrichtlinie, die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Rechtsmittel im öffentlichen Beschaffungswesen und Verbrauchsteuervorschriften. Die Kommission bereitet darüber hinaus eine Evaluierung vor, die die Kohärenz der neuen EU-Vorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen zum Gegenstand hat. Die Arbeiten zur Bestimmung und Umsetzung der Anforderungen an die Luftfahrtsicherheit für den nichtgewerblichen Sektor gehen weiter. Bis Ende 2014 wird die Kommission 47 Evaluierungen, Fitness-Checks und andere auf die Reduzierung der Rechtsanwendungskosten gerichtete Berichte auf den Weg gebracht oder abgeschlossen haben. Die Arbeiten konzentrieren sich ganz besonders auf die Bereiche Umwelt (12 Initiativen), Unternehmen und Industrie (8 Initiativen) und Beschäftigung (5 Initiativen).

Der gesamte Regelungsbestand im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Richtlinie 89/391/EWG und die 23 damit verbundenen Richtlinien) ist derzeit Gegenstand einer umfassenden Evaluierung, in deren Rahmen auch die Sozialpartner (d. h. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), darunter auch Vertreter von KMU, konsultiert werden. Die Schlussfolgerungen aus dieser Ex-post-Evaluierung werden vor Ende 2015 vorliegen. Die Mitgliedstaaten werden bis Dezember 2013 Umsetzungsberichte zu dieser Evaluierung beisteuern.

Die Kommission nimmt im Rahmen von REFIT eine Überprüfung der EU-Abfallpolitik und der diesbezüglichen Regelungen vor, die 2014 abgeschlossen sein soll. Anfang 2014 wird die Kommission auf einem Workshop die Anliegen der KMU im Hinblick auf die EU-Vorschriften zu Abfällen behandeln. Sie wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren an praktischen Hilfestellungen und Beratung arbeiten. Sie wird ferner Maßnahmen ergreifen, um KMU im Rahmen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz stärker zu beteiligen.[13]

4. Verzicht auf Legislativmaßnahmen und Aufhebung von Rechtsakten

Dem Screening zufolge laufen in sechs Bereichen Vorbereitungen für Legislativvorschläge, auf deren Vorlage die Kommission aber verzichten will. Hierzu zählen Initiativen, die die Sicherheit und Gesundheit von Friseuren am Arbeitsplatz, Erkrankungen des Bewegungsapparats, Bildschirme, Passivrauchen, Karzinogene und Mutagene betreffen (hier sind die Evaluierungen in einigen Bereichen noch nicht abgeschlossen).[14]

Des Weiteren bestehen Regelungen, die mittlerweile nicht mehr notwendig sind. Die Kommission beabsichtigt, die Aufhebung dieser Regelungen vorzuschlagen. Geplant sind neun solcher Vorschläge. Betroffen sind Regelungen u. a. in folgenden Bereichen: Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, Versorgung mit Rohöl und Erdölerzeugnissen, Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen und Stahlstatistiken. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Vorschlägen, die die Kommission zurückzuziehen gedenkt. Auf sieben Vorschläge wird die Kommission deshalb verzichten, darunter auf den Vorschlag betreffend den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten,[15] auf einen Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten, den Vorschlag zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft,[16] die Verordnung über die Stahlstatistiken und den Vorschlag betreffend die Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln.

 

III. Gewährleistung einer leistungsfähigen EU-Rechtsetzung: neue horizontale Maßnahmen

Im Zuge des Screening konnten eine Reihe legislativer und vorbereitender Maßnahmen ausgemacht werden, die unter Effizienzaspekten relevant sind. Gleichzeitig wurden zahlreiche Hürden bei den Bemühungen um die Leistungsfähigkeit der EU-Vorschriften zutage gefördert, die ein neues, horizontales Konzept erfordern, um die Leistungsfähigkeit des EU-Rechts zu gewährleisten. Diese Probleme können nur gemeinsam gelöst werden. Hier sind alle EU-Organe und die Mitgliedstaaten gefordert. Anzusetzen wäre u. a. bei folgenden Faktoren:

1. Arbeiten innerhalb des legislativen Rahmens

Da der EU-Gesetzgebungsprozess langwierig ist und die Akteure rechtliche Stabilität einer häufigen legislativen Überarbeitung vorziehen, müssen die Möglichkeiten zum Abbau der Verwaltungslasten ohne Änderung der Rechtsvorschriften unter allen Aspekten geprüft werden. Zwar wird der Verwaltungsaufwand inzwischen systematisch in den Folgenabschätzungen berücksichtigt, doch muss dies auch im Hinblick auf die Umsetzung in den Mitgliedstaaten (z. B. Berichts- und Genehmigungspflichten, Kontrollen und Gebühren) geschehen, und Lasten müssen wo immer möglich reduziert werden. Es könnte zudem mehr getan werden, um leichter auf nützliche Informationen zu EU-Recht und zu nationalem Recht zugreifen zu können.

Die Kommission wird beispielsweise systematisch Art, Umfang und Häufigkeit der Berichtspflichten in Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten erfassen und regelmäßig überprüfen, inwieweit eine Beschränkung der Berichtspflichten möglich ist. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich an dieser Initiative zu beteiligen und Informationen über die Art und Weise, wie sie die Berichtspflichten in innerstaatliches Recht umgesetzt haben, mitzuteilen. Ein Pilotprojekt im Bereich der Behandlung kommunaler Abwässer[17] ist auf EU- und nationaler Ebene bereits weit fortgeschritten. Die Arbeiten werden 2014 fortgeführt und gegebenenfalls auf andere Bereiche ausgedehnt. Sie beruhen auf vergleichbaren Änderungen der Berichtspflichten in den Bereichen Wasserrecht, Luftqualität und Naturschutz.

Entsprechend ihrem Aktionsplan „Ihr Europa“[18] baut die Kommission das Portal in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiter aus, um Zugang zu allen Informationen über Rechte und Chancen im Binnenmarkt zu ermöglichen, die KMU und Bürger benötigen. Damit soll die Qualität der Informationen und insbesondere die Verknüpfung mit Inhalten auf den nationalen Portalen verbessert werden. Darüber hinaus wird die Kommission die Nutzung von online-Informationen in anderen Bereichen wie der MwSt. fördern.

Auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Vorbereitung der Umsetzung von EU-Recht muss intensiviert werden. In Zukunft sollen jedem Kommissionsvorschlag ein Umsetzungsplan und ein Evaluierungsrahmen beiliegen mit den maßnahmenbezogenen Zielen und Indikatoren sowie einem Zeitplan für die Leistungskontrolle und -bewertung. Die Kommission hat sich bereits zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in der Umsetzungsphase verpflichtet, um den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern und andere in den Umsetzungsplänen aufgeführte Maßnahmen zu unterstützen. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Kapazitäten bereitstellen, um die Umsetzung und Anwendung von EU-Recht verfolgen zu können. Die Kommission sagt hierfür ihre Unterstützung zu.

Die Kommission wird gezielt Maßnahmen ergreifen, um die Wahrnehmung neuer Pflichten zu erleichtern; dies gilt vor allem für Bereiche, die für die KMU von besonderem Interesse sind. Beispiel für eine erfolgreiche Initiative im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz ist das Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“, das systematische Schulungen für Beamte der Mitgliedstaaten über wichtige neue Rechtsvorschriften und praktische Möglichkeiten vorsieht, wie diese besser und einfacher umgesetzt werden können. Die Initiative beruht auf dem Konzept „Ausbildung für Ausbilder“, d. h. dass die Beamten, die an der Schulung teilnehmen, ihrerseits andere Beamte schulen und so als Multiplikatoren den positiven Nutzen der Maßnahme verbreiten. Ein weiteres Beispiel ist die für 2015 vorgesehene Initiative, die KMU bei der Anwendung der EU-Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und bei der Bereitstellung aller relevanten Informationen zu unterstützen sowie auf deren Anliegen einzugehen. Eine ähnliche Vorgehensweise käme bei der Vermarktung von homöopathischen Erzeugnissen und traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln in Betracht.

Die Kommission wird darüber hinaus andere Anregungen aufgreifen, die sie von KMU im Rahmen der Top-10-Konsultation erhalten hat.[19] Hierzu zählen u. a. die Bereitstellung von Informationen für den Umgang mit Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen,[20] und KMU-Tests in Folgenabschätzungen zu Durchführungsbestimmungen betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel[21]. .

Müssen Rechtsvorschriften geändert werden, könnte, um Zeit zu sparen, mit Parlament und Rat die Einführung eines beschleunigten Verfahrens erörtert werden. Zusammen mit dem EU-Gesetzgeber müssen verstärkt auch Wege zur Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses ausgelotet werden. Im Verfahren sollte in größerem Umfang auf konsolidierte Texte zurückgegriffen werden.[22] Dies würde Umfang und Anzahl der Rechtsakte verringern und das EU-Recht sowie den Zugang dazu vereinfachen.

Die Kommission wird die Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verwendung konsolidierter Texte als wirksame Möglichkeit, den Umfang des EU-Rechts zu reduzieren, fortsetzen.

2. Strengere Prüfung der Leistungsfähigkeit

Das Screening ergab, dass die Rechtsetzung nicht in allen Fällen streng genug auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft wird. Es besteht die Tendenz, am Status quo festzuhalten, wenn die Effizienz der Rechtsetzung bewertet wird. Es muss stärker darauf geachtet werden, ob die Zielvorgaben mit den wirksamsten und effizientesten Mitteln erreicht wurden. Dies erfordert eine strengere Bewertung der Vorteile, Kosten und Lasten und eine Konsultation der Betroffenen.

Dies zu bewerkstelligen, ist nicht einfach. Die Bewertung von Kosten und Nutzen eines Rechtsakts sowie seiner Gesamtwirkung bereitet Schwierigkeiten in methodischer Hinsicht. Es ist schwierig, Kosten und Nutzen einer Regelung zu berechnen und gleichzeitig deren vielfältige Wirkungen zu berücksichtigen, die sich gegenseitig verstärken, bremsen oder aufheben können. In diesem Bereich sind weitere Arbeiten erforderlich, einschließlich einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, die ähnlichen Herausforderungen in ihrer Evaluierungspraxis gegenüberstehen.

2012 hat die Kommission eine Bewertung der kumulativen Rechtsanwendungskosten in der Stahl- und Aluminiumindustrie durchgeführt, um die mit der Einhaltung von EU-Vorschriften verbundenen Kosten zu ermitteln, zu bewerten und nach Möglichkeit zu quantifizieren. Bei dieser Bewertung wurden sämtliche Kosten berücksichtigt, die dem Wirtschaftszweig aufgrund der EU-Gesetzgebung tatsächlich entstehen.

Der Zugang zu den entsprechenden Daten ist nicht unproblematisch: Welche Kosten/Vorteile sich aus der Anwendung von EU-Recht konkret ergeben, hängt davon ab, wie die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Gemeinsam müssen prioritäre Bereiche ermittelt werden, in denen sich der Aufwand der Datenerhebung lohnt.

Letzten Endes muss auch der Überprüfung der Konformität der nationalen Umsetzungsvorschriften mit dem EU-Recht mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies sollte der Ausgangspunkt für die Evaluierung sein. Dabei muss auch Signalen aus der Rechtsanwendung nachgegangen werden.[23]

Die Kommission wird ihren Evaluierungsrahmen überarbeiten und verbessern und unter anderem Mindestanforderungen an die Häufigkeit und den Umfang der Evaluierungen aufnehmen[24];Interessenträger stärker in die Evaluierung und die Folgenabschätzung einbeziehen und sie aufbauend auf den Erfahrungen mit der Top-10-Konsultation direkt konsultieren, um festzustellen, in welchen Bereichen Evaluierungen vorgenommen werden sollten; sicherstellen, dass durch den Input der verschiedenen Beteiligten ein Austausch zwischen den einzelnen Politikbereichen stattfindet; dafür sorgen, dass bei Evaluierungen darauf geachtet wird, wie und inwieweit die Ziele erreicht worden sind (als Referenz dienen dabei die formalen Zielvorgaben und Erwartungen/Projektionen in Folgenabschätzungen, sofern vorhanden und soweit nach erheblichen Änderungen durch den Gesetzgeber noch relevant). Wiederholt auftretende Probleme bei der Rechtsanwendung (wie z. B. aus Beschwerden oder der Rechtsprechung ersichtlich) sollten ebenfalls in die Evaluierung einbezogen werden. Der Ausschuss für Folgenabschätzung wird systematisch prüfen, ob er in seinen Qualitätsbewertungen von den Evaluierungsergebnissen Gebrauch macht. Folgenabschätzungsberichte enthalten eine zweiseitige Standardzusammenfassung, die einen raschen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der Folgenabschätzung, einschließlich der voraussichtlichen Vor- und Nachteile, ermöglicht.

Im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten (ABR Plus) wird festgestellt, wie die geplante Verringerung konkret ausgefallen ist. Die Mitgliedstaaten und Interessenträger werden quantitative Daten erheben und bewährte Verfahren zur effektiven Reduzierung des regelungsbedingten Aufwands bei der Umsetzung von zwölf vorrangigen Maßnahmen austauschen. Dies dürfte zur weiteren Entwicklung der Methodik und des praktischen Vorgehens bei der Kosten-Nutzen-Analyse einer Regelung beitragen.

3. Einbindung des Kriteriums der Leistungsfähigkeit in den Gesetzgebungsprozess

Intelligente Rechtsetzung ist eine Arbeitsmethode, keine einmalige Initiative. Sie muss in das Arbeitsprogramm und den strategischen Planungszyklus (Managementpläne, jährliche Tätigkeitsberichte) eingebunden werden. 42 % der Regelungen, die im Rahmen des REFIT-Programms einem Screening unterzogen werden, waren bereits Gegenstand einer Evaluierung, weitere 19 % sind geplant. Dieser Anteil muss höher werden, damit Evaluierungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt und regulatorische Schwachstellen rechtzeitig erkannt werden. Auch ist die zeitliche Planung der Evaluierungen noch nicht zur Gänze mit anderen wichtigen Elementen des Rechtsetzungsprozesses abgestimmt.

Die Kommission wird in ihrem Jahresarbeitsprogramm alle REFIT-Legislativinitiativen einschließlich Rücknahme von Vorschlägen, Aufhebung und Konsolidierung von Rechtsakten, ausweisen. Ab 2014 wird die Kommission ihre Evaluierungen im Rahmen des REFIT-Programms terminieren und ihrem Arbeitsprogramm den jährlichen Evaluierungsplan als Anhang beifügen. Sie wird in allen wichtigen Rechtsetzungsbereichen Fitness-Checks durchführen.[25] Die reguläre Evaluierungsplanung wird geändert, um Interessenträgern einschließlich Unternehmen, KMU und allen anderen Interessierten Gelegenheit zu geben, Bereiche vorzuschlagen, in denen sie Bedarf für einen Fitness-Check sehen.

4. Zusammenarbeit mit den EU-Gesetzgebern und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ein leistungsfähiges EU-Recht

Ohne eine enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten kann die Kommission die Leistungsfähigkeit des EU-Rechts nicht gewährleisten. Von der Kommission vorgeschlagene Initiativen, die eine Rechtsvereinfachung oder eine Verringerung des Aufwands bezwecken, werden vom EU-Gesetzgeber nicht immer in einer Weise erlassen, dass dieser Zweck gewahrt bleibt. Die Kommission begrüßt die Einführung von Folgenabschätzungen im Europäischen Parlament und bittet Parlament und Rat dringend, die Auswirkungen ihrer legislativen Änderungen systematischer zu bewerten. Damit soll vermieden werden, dass im Mitentscheidungsverfahren kein unbeabsichtigter Verwaltungsaufwand eingeführt wird. Auch erhöhen die Mitgliedstaaten in manchen Fällen den Aufwand, wenn sie EU-Recht umsetzen oder anwenden, und das mitunter entgegen den auf europäischer Ebene beschlossenen Vereinfachungsbemühungen.[26]

Das Engagement der Kommission zugunsten einer Verringerung der Rechtsanwendungskosten steht in engem Zusammenhang mit der uneingeschränkten Achtung des Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzips.[27] Bemühungen, die darauf ausgerichtet sind, die regelungsbedingten Belastungen zu reduzieren, sind eng mit der Sorge verbunden, dass Rechtsvorschriften verhältnismäßig sind und dem Subsidiaritätsgrundsatz entsprechen. Sie verstärken sich in ihrer Wirkung gegenseitig. Deshalb überschneiden sich auch die Ziele des REFIT-Programms bei der Überprüfung der EU-Gesetzgebung mit denen der Mitgliedstaaten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich gleichermaßen eine EU-Gesetzgebung zum Ziel gesetzt, die ihren Zweck erfüllt, verhältnismäßig ist und voll und ganz dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Anregungen der Mitgliedstaaten werden sorgfältig geprüft und in einigen Fällen sofort umgesetzt; andere werden in den laufenden REFIT-Bewertungsprozess eingehen.

Die Kommission wird jährlich einen REFIT-Anzeiger veröffentlichen, um den Gesetzgebungsprozess bei allen REFIT-Initiativen zu begleiten und die auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen sowie die Auswirkungen der Umsetzung in den Mitgliedstaaten auf die Rechtsvereinfachung und Verringerung der Rechtsanwendungskosten zu verfolgen. Der REFIT-Anzeiger wird Aufschluss darüber geben, in welcher Weise den REFIT-Verpflichtungen nachgekommen wurde und ob die von der Kommission zur Aufwandsverringerung und zur Rechtsvereinfachung vorgeschlagenen Initiativen in den Verfahren auf EU-Ebene beibehalten wurden. Informationen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden, soweit sie vorliegen, zur Verfügung gestellt.[28] Anhand des REFIT-Anzeigers wird zudem deutlich werden, wo der Gesetzgeber von einem Vereinfachungsvorschlag der Kommission abgewichen ist und wo Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zusätzliche Auflagen eingeführt oder die auf EU-Ebene beschlossene Aufwandsverringerung nicht in vollem Umfang an die Unternehmen weitergegeben haben. Schließlich bietet der REFIT-Anzeiger auch die Möglichkeit für Feedback und einen transparenten Dialog mit den Bürgern, Mitgliedstaaten, Unternehmen, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft über die Effizienz der Rechtsetzung. Er verfolgt die Fortschritte in allen Bereichen, in denen Vorschläge zur Rechtsvereinfachung und zur Verringerung der Rechtsanwendungskosten vorgelegt wurden. Hierzu zählen die Folgemaßnahmen zum Programm ABR+, zu der Top-10-Konsultation und zu den Maßnahmen, die bislang im KMU-Anzeiger erfasst waren.

IV. Schlussfolgerungen und Ausblick

Die Kommission hat im Rahmen des REFIT-Programms eine umfassende Bestandsaufnahme des EU-Rechts angekündigt und entsprechende Folgemaßnahmen vorgeschlagen.

REFIT ist ein fortlaufendes Programm. Die legislative Bestandsaufnahme und das Screening werden jährlich aktualisiert, um neue Maßnahmen zu ermitteln und um über bereits abgeschlossene Initiativen zu berichten oder deren Umsetzung zu verfolgen.

Die Kommission freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat, um die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung und Reduzierung der Rechtsanwendungskosten rasch auf den Weg bringen zu können.

Die Kommission wird ihre enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern fortsetzen und deren Meinung und Vorschläge zur effizienten Rechtsetzung einholen, die im Rahmen des REFIT-Programms angegangen werden können. Dabei wird es auch um die Verbesserung jener Aspekte des Programms gehen, die weiterer Überlegungen oder eines gemeinsamen Vorgehens bedürfen.

[1] Siehe auch: Ergebnisse der letzten Eurobarometer-Umfrage: 74 % der Europäer sind der Ansicht, dass die EU zu viel Bürokratie erzeugt.  (Frage QA16.4 auf Seite 59: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb79/eb79_anx_en.pdf).

[2] Kodifizierung ist der Prozess, bei dem ein Rechtsakt und alle seine Änderungen in einem neuen Rechtsakt zusammengefasst werden. Neufassung ähnelt der Kodifizierung insofern, als ein Rechtsakt und alle Änderungsrechtsakte in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst werden. Anders als bei der Kodifizierung umfasst die Neufassung aber neue inhaltliche Änderungen, da der Basisrechtsakt im Zuge der Neufassung geändert wird. In beiden Fällen durchläuft der neue Rechtsakt das gesamte Rechtsetzungsverfahren und ersetzt die kodifizierten Rechtsakte.

[3] COM(2012) 746 final.

[4] SWD(2013) 401 final.

[5] 29 % der überprüften Verordnungen wurden bereits bewertet, bei 13 % ist die Bewertung noch nicht abgeschlossen und bei 19 % steht die Bewertung noch aus.

[6] Die Qualität des Folgenabschätzungssystems der Kommission ist weithin anerkannt [siehe: OECD 2011: „Nachhaltigkeit der Folgenabschätzungen – ein Überblick über die Folgenabschätzungssysteme ausgewählter OECD-Staaten und der Europäischen Kommission“, Europäisches Parlament 2011: „Vergleichende Studie über Zweck, Anwendungsbereich und Verfahren betreffend in den Mitgliedstaaten der EU durchgeführte Folgenabschätzungen“, CEPS/University of Exeter 2012: „Regulatory Quality in the European Commission and the UK: Old questions and new findings“, Sonderbericht Nr. 3/2010 des Europäischen Rechnungshofs zu dem Thema „Folgenabschätzungen in den EU-Organen: Helfen sie bei der Entscheidungsfindung?“.

[7] Richtlinie 2006/123/EG.

[8] Mitteilung der Kommission zur Bewertung des Zugangs zu reglementierten Berufen und  begleitendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zum Ergebnis der Peer Review zur Rechtsform, Beteiligung und Tarifanforderungen, 2. Oktober 2013.

[9] Dazu zählten u. a geringere Kontrollkosten für die Vermarktung von Obst und Gemüse (970 Mio. EUR), die Freistellung der Kleinstunternehmen von den Rechnungslegungsrichtlinien und eine weitere Aktualisierung der Gesamtregelung (6 471 Mio. EUR), die Vereinfachung der Berichterstattung bei Änderungen an Arzneimitteln, Pharmakovigilanz und Anträge für klinische Prüfungen (368 Mio. EUR), die Verringerung der statistischen Anforderungen im Handel innerhalb der EU, der Landwirtschaft, Industrieproduktion usw. (330 Mio. EUR), die elektronische Rechnungstellung der MwSt., vereinfachte Erstattungen, einheitliche Ansprechpartner, Sonderregelungen für KMU und der Fernabsatz (26 000 Mio. EUR). Diese Beispiele beziehen sich auf den auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags geschätzten Aufwand.

[10] Siehe Folgemaßnahmen der Kommission zu den 10 wichtigsten Konsultationen der KMU zur EU-Rechtsetzung, COM(2013) 446 final und SWD (2013) 401 final.

[11] Siehe auch KOM(2011) 803 und COM(2013) 122.

[12] Richtlinien 92/43/EG und 2009/147/EG: Dieser Fitness Check wird in Ergänzung der rechtlich vorgeschriebenen Evaluierung durchgeführt unter Einhaltung der in den Richtlinien gesetzten Fristen.

[13] http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/re_platform/

[14] In Fällen, in denen sich die Sozialpartner einig sind, dass Regelungsbedarf besteht, ist die Kommission verpflichtet, die entsprechenden Vereinbarungen zu prüfen und die Sozialpartner über das Ergebnis zu informieren. Die Kommission wird die Prüfung der Vereinbarung der Sozialpartner über den Schutz von Gesundheit und Sicherheit in der Friseurbranche fortsetzen. Einen Vorschlag zur legislativen Umsetzung dieser Vereinbarung wird die Kommission während dieses Mandats nicht vorlegen.

[15] Die Kommission wird Alternativen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Aarhus in Betracht ziehen und führt in Abwartung eines EuGH-Urteils eine Folgenabschätzung durch.

[16] Die Kommission erwägt die Vorlage eines neuen Vorschlags.

[17] Das Pilotprojekt für ein sogenanntes Strukturiertes Anwendungs- und Informationskonzept für die Abwasserrichtlinie zielt auf eine Verringerung der Berichtspflichten ab, soll aber gleichzeitig den Stand der Umsetzung transparenter machen und den Zugang der Bürger zu Umweltinformationen in Echtzeit verbessern.

[18] Mitteilung der Kommission „Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt ausrüsten:

Aktionsplan zur Verbesserung und Weiterentwicklung von Ihr Europa in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten“, COM(2013) 636 vom 17.9.2013.

[19] Diese Maßnahmen sind in SWD(2013) 401 final nach Politikbereich aufgeführt.

[20] Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

[21] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

[22] Vorschläge für Änderungsrechtsakte werden derzeit als Änderungen zu bestehenden Rechtsakten angenommen. Konsolidierte Fassungen in allen Sprachen werden erst nach Erlass des Rechtsakts erstellt. Es wird derzeit erörtert, diese Vorgehensweise zu vereinfachen und schon im Gesetzgebungsverfahren konsolidierte Texte zu verwenden.

[23] Beratungsdienste der Kommission wie „Ihr Europa – Beratung“ und „Solvit“ verfügen über Datenbanken, die eventuell nützliche Hinweise enthalten.

[24] Bei der Überarbeitung der Leitlinien für Evaluierungen und Folgenabschätzungen Anfang 2014 wird die Kommission Entsprechendes veranlassen.

[25] Diese Bereiche werden 2014 festgelegt.

[26] Vgl. u. a. „The Midas Touch: Gold-plating of EU employment directives in UK law“, London, Institute of Directors, Juni 2013.

[27] „Subsidiarität“ verweist auf den Grundsatz, dass Maßnahmen auf der Exekutivebene getroffen werden sollten, auf denen sie am wirksamsten sind, d. h. sie sollten beispielsweise nicht auf EU-Ebene getroffen werden, wenn sie auf internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eine größere Wirkung entfalten würden und effizienter wären. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip besagt, dass Maßnahmen ungeachtet der Ebene, auf der sie getroffen werden, im Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen und nicht darüber hinausgehen dürfen.

[28] Der KMU-Anzeiger (vgl. SWD(2013) 60) wird mit dem REFIT-Anzeiger verschmolzen.

ANHANG

REFIT-Initiativen

Dieser Anhang enthält die im Rahmen des REFIT-Programms erarbeiteten Vorschläge für neue Initiativen zur Kostenreduzierung, zur Rechtsvereinfachung, zur besseren Erreichung der politischen Ziele und Nutzung der Vorteile der EU‑Rechtsetzung sowie Initiativen zur Aufhebung veralteter Rechtsvorschriften und zur Rücknahme anhängiger Vorschläge bzw. zum Verzicht auf Maßnahmen in Bereichen, wo dies nicht angemessen oder die Notwendigkeit legislativer Maßnahmen nicht ersichtlich ist. Rechtsetzungsinitiativen der Kommission mit erheblichen Auswirkungen unterliegen der Evaluierung und Folgenabschätzung im Einklang mit den Grundsätzen der „intelligenten Rechtsetzung“ der Kommission.

Die Initiativen werden in vier Hauptkategorien eingeteilt:

1. Anhängige Kommissionsvorschläge zur Rechtsvereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten, die noch vom EU-Gesetzgeber angenommen werden müssen;

2. Neue Initiativen der Kommission zur Rechtsvereinfachung, Verringerung der Rechtsanwendungskosten und Konsolidierung der Rechtsvorschriften;

3. Bereiche, in denen die Kommission die Aufhebung von Rechtsvorschriften vorschlägt, in denen anhängige Vorschläge zurückgezogen oder Initiativen nicht weiterverfolgt werden

4. Fitness-Checks und Evaluierungen zur Verringerung Rechtsanwendungskosten und von Verwaltungsaufwand (geplant und laufend).

1. Anhängige Kommissionsvorschläge zur Rechtsvereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten, die noch vom EU-Gesetzgeber angenommen werden müssen

Gesundheit und Verbraucherpolitik

· Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten[1] und für eine Verordnung über die Marktüberwachung[2], die zu klareren Vorschriften, zur Beseitigung von Überschneidungen und zur Kodifizierung bestimmter Ausnahmen von den Berichtspflichten führen sollen.

· Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über klinische Prüfungen[3], wobei straffere Genehmigungsverfahren und einfachere Berichtspflichten vorgeschlagen werden;

· Vorschläge für ein neues Tiergesundheitsgesetz[4] anstelle von 37 Rechtsakten, für eine neue Verordnung über Pflanzengesundheit[5] anstelle von sieben Rechtsakten, für neue Rechtsvorschriften für Pflanzenvermehrungsmaterial anstelle von 12 Rechtsakten, und für eine neue Verordnung in Bezug auf amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette anstelle von zehn Rechtsakten[6].

Umwelt

· Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten;

· Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen.

Binnenmarkt und Dienstleistungen

· Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen (2005/36/EG)[7]

· Vorschlag der Kommission zur Änderung der Vergaberichtlinien 2004/18/EG und der Richtlinie 2004/17/EG[8]

· Vorschlag der Kommission über europäische langfristige Investmentfonds[9]

Justiz

· Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung),[10]

· Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates[11]

Inneres

· Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung [12]

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

· Vorschlag der Kommission über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik[13]

· Vorschlag der Kommission über die Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur[14]

Energie

· Gemeinschaftssystem zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials, das die nationalen Melde‑ und Genehmigungsverfahren durch ein einziges Registrierungssystem ersetzt, wodurch das Verfahren vereinfacht und gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass die erreichten hohen Strahlenschutzstandards aufrecht erhalten werden;[15]

· Konsolidierung der grundlegenden Sicherheitsnormen im Bereich Strahlenschutz und der damit verbundenen Richtlinien;[16]

Haushalt

· Vorschlag der Kommission für ein neues Eigenmittelsystem auf der Grundlage der Mehrwertsteuer[17]

Steuern und Zölle

· Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Handel

· Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsgrundverordnungen[18].

Mobilität und Verkehr

· Vorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (Tachometer).

Hinweis: Mehrere Vorschläge der Kommission im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung wurden vom Mitgesetzgeber noch nicht verabschiedet. Dies betrifft Vorschläge in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Gesundheit, Verbraucherpolitik, Fonds für die interne Sicherheit, Asyl‑ und Migrationsfonds, maritime Angelegenheiten und Fischerei, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz sowie Erweiterung.[19]

2. Neue Initiativen der Kommission zur Rechtsvereinfachung, Verringerung der Rechtsanwendungskosten und Konsolidierung der Rechtsvorschriften

Beschäftigung

· Konsolidierung der drei Richtlinien im Bereich der Information und Anhörung der Arbeitnehmer vorbehaltlich der Ergebnisse einer Konsultation der Sozialpartner.[20]

Gesundheit und Verbraucherpolitik

· Überarbeitung des Lebensmittelhygienerechts zur Konsolidierung der Hygienevorschriften, Vereinfachung der Verfahren und Ausweitung der Flexibilität für KMU;

· Konsolidierung der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen.

· Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Bereich der Tierarzneimittel.

Statistiken

· Rahmenverordnungen zur Integration der Unternehmensstatistiken (FRIBS) und der Sozialstatistiken[21];

· Reform des Betriebserhebungssystems.

Inneres

· Vereinfachung und Verschlankung des Visa-Kodex[22];

· Kodifizierung des Schengener Grenzkodex[23].

Justiz

· Konsolidierung und Zusammenfassung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Verbraucherrechte und Werbung vorbehaltlich der Ergebnisse eines Fitness-Checks[24];

· Überarbeitung der Rechtsvorschriften des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen[25].

Binnenmarkt und Dienstleistungen

· Überarbeitung des OGAW[26];

· Kodifizierung von acht Richtlinien zum Gesellschaftsrecht[27];

Steuern und Zölle

· Einführung einer EU-weit einheitlichen Mehrwertsteuererklärung in allen Mitgliedstaaten.

Landwirtschaft

· Vereinfachung der Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft[28];

· Überarbeitung und Vereinfachung des Rechtsrahmens für den ökologischen Landbau[29].

Handel

· Kodifizierung von 26 Ratsverordnungen nach der Verabschiedung von zwei Ermächtigungsverordnungen[30], um die Handelsvorschriften an den AEUV anzupassen

· Export zur Verwertung von nichtgefährlichen Abfällen – die Aktualisierung der Verordnung Nr. 1418/2007[31] vereinfacht die Verfahren und vermindert die Verwaltungslasten;

Mobilität und Verkehr

· Vereinfachung der Kabotageregeln im Straßenverkehr[32].

Wettbewerbspolitik

· Überarbeitung der Verordnung der Kommission zur Durchführung der Verordnung des Rates Nr. 139/2004[33] zwecks Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Fusionskontrolle [Wettbewerb]

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

· Fanggenehmigungsverordnung

· Technische Maßnahmen für den Schutz von Meerestieren

3. Bereiche, in denen die Kommission vorschlägt oder prüft, Rechtsvorschriften aufzuheben, anhängige Vorschläge zurückzuziehen oder Initiativen nicht weiterzuverfolgen

Umwelt

· Rücknahme eines Vorschlags für eine Bodenrahmenrichtlinie[34];

Die Kommission stellt fest, dass der Vorschlag acht Jahre lang anhängig war, ohne dass es zu wirksamen Maßnahmen kam. Sie prüft daher sorgfältig, ob dem Ziel des Vorschlags, dem die Kommission weiterhin verpflichtet ist, am besten gedient ist, wenn der Vorschlag aufrecht erhalten bzw. zurückgezogen wird. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit für eine alternative Initiative während der nächsten Amtszeit. Dies wird danach beurteilt, ob eine Verabschiedung vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament möglich ist.

· Rücknahme eines Vorschlags über den Zugang zur Justiz im Bereich Umweltschutz[35];

Beschäftigung

· In der laufenden Mandatsperiode wird die Kommission keine Vorschläge für Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Friseure, Erkrankungen des Bewegungsapparats und Bildschirme, Passivrauchen sowie Karzinogene und Mutagene unterbreiten.

Unternehmen und Industrie

· Aufhebung der Richtlinie 1999/45/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen;

Gesundheit und Verbraucherpolitik

· Rücknahme zweier Vorschläge in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel[36].

· Aufhebung der Richtlinie des Rates über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen[37]

Statistiken

· Aufhebung der Verordnung über Statistiken über die Stahlindustrie[38]

· Rücknahme eines Vorschlags für eine Verordnung über europäische Statistiken über den Schutz vor Kriminalität (KOM(2011) 335)

Inneres

· Aufhebung eines Beschlusses des Rates über Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen[39].

Binnenmarkt und Dienstleistungen

· Rücknahme von Vorschlägen im Rechtsetzungsverfahren über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und des Gemeinschaftspatents (Umwandlung des Patentvorschlags in eine verstärkte Zusammenarbeit).

· Rücknahme des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft[40].

Steuern

· Rücknahme des Vorschlags für eine Richtlinie zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten[41]

Mobilität und Verkehr

· Aufhebung der Richtlinie 2007/38/EG über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln;

· Aufhebung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge;

· Rücknahme eines Vorschlags im Rechtsetzungsverfahren in Bezug auf Führerscheine, die die Funktion einer Fahrerkarte beinhalten.

Energie

· Aufhebung der Entscheidung des Rates zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen[42] und Durchführungsbestimmungen.

Entwicklungszusammenarbeit

· Die Kommission schlägt keine neue EU‑Nahrungsmittelfazilität vor. Diese Fazilität läuft Ende 2013 aus.

4. Fitness-Checks, Evaluierungen und andere Berichte zur Bewertung des Potenzials zur Vereinfachung und Reduzierung von Rechtsanwendungskosten und von Verwaltungsaufwand

Umwelt

Geplante Fitness-Checks und Evaluierungen:

· Fitness-Checks zu Natura 2000[43], zum EU-Umweltzeichen[44] und EMAS[45];

· Optimierung der Berichtspflichten im Umweltbereich unter Anwendung der Grundsätze der strukturierten Anwendungs‑ und Informationskonzepte;

· Evaluierungen des Europäischen Schadstofffreisetzungs‑ und ‑verbringungsregisters (EPRTR), der Rechtsvorschriften über die Haltung von Wildtieren in Zoos und im Hinblick auf das Übereinkommen von Aarhus (ein Urteil des Gerichtshofs ist anhängig).

Laufende Fitness-Checks und Evaluierungen:

· Fitness-Checks zur Abfallpolitik[46];

· Evaluierungen der Rechtsvorschriften im Hinblick auf Umgebungslärm, Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, Umwelthaftung und eine Geodateninfrastruktur.[47]

Beschäftigung

Geplante Evaluierungen:

· Evaluierungen der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Auskunftspflichten von Arbeitgebern über Beschäftigungsverträge.

Laufende Evaluierungen:

· Evaluierung der Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.[48]

· Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit

· Richtlinien 97/81/EG über Teilzeitarbeit und 99/70/EG über befristete Arbeitsverträge

Gesundheit und Verbraucherpolitik

Geplante Fitness-Checks und Evaluierungen:

· Fitness-Checks der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Allgemeines Lebensmittelrecht).

Unternehmen und Industrie

Geplante Fitness-Checks, kumulative Kostenbewertungen und Evaluierungen:

· Fitness-Checks der wichtigsten Rechtsvorschriften für chemische Stoffe, die nicht unter REACH fallen, somit damit verbundene Aspekte der Rechtsvorschriften für nachgelagerte Industrien;

· Evaluierung der Maschinenrichtlinie und der Rechtsvorschriften für Feuerwaffen;

· Kumulative Kostenbewertungen im Bereich der Chemieindustrie und der Holz‑ und Forstwirtschaft (Holzindustrie, Möbelindustrie, Holzverarbeitung und Druck).

Laufende/abgeschlossene Fitness-Checks und Evaluierungen:

· Evaluierung der Verordnungen im Hinblick auf den Binnenmarkt für Industrieerzeugnisse;

· Fitness-Checks des Typgenehmigungssystems für Kraftfahrzeuge und der erdölverarbeitenden Industrie;

· kumulative Kostenbewertung der Aluminiumindustrie;

· Eine kumulative Kostenbewertung der Stahlindustrie erfolgte 2013.

Energie

Geplante Evaluierungen:

· Evaluierung der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen[49]

Inneres

Geplante Fitness-Checks und Evaluierungen:

· Fitness-Checks der Rechtsvorschriften über die legale Zuwanderung;

· Evaluierungen des Visa-Informationssystems[50], FRONTEX[51], einschließlich der Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke[52], und der Rechtsvorschriften über die Aufenthaltstitel von Opfern des Menschenhandels[53].

Laufende Evaluierungen:

· Gesamtevaluierung des Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Terrorismusbekämpfung[54].

Justiz

Geplante Fitness-Checks und Evaluierungen:

· Fitness-Checks im Hinblick auf die eventuelle Notwendigkeit einer Konsolidierung und Fusion von Rechtsakten im Zusammenhang mit Verbraucherrechten und Werbung (siehe oben);

· Evaluierung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit[55].

· Evaluierung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen[56].

Binnenmarkt und Dienstleistungen

Geplante Evaluierungen:

· Verordnung Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS);

· Neue Richtlinie über Nachprüfungsverfahren 2007/66/EG;

· Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen[57];

· Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter.

Steuern und Zölle

Geplante Evaluierungen:

· Evaluierung der Richtlinie hinsichtlich der Struktur und der Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren und der allgemeinen Regelungen für Verbrauchsteuern.

Handel

Geplante Evaluierungen:

· Umfassender Durchführungsbericht über die EU-Ausfuhrkontrollverordnung, einschließlich einer Überprüfung der Doppelverwendungsverordnung Nr. 428/2009 (erforderlich aufgrund des Basisrechtsakts und der Ausfuhrkontrollpolitik). Der vorgesehene Bericht soll Möglichkeiten zur Reform und Vereinfachung enthalten;

· Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 953/2003 vom 26. Mai 2003 zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union;

Mobilität und Verkehr

Geplante Evaluierungen:

· Evaluierung der Richtlinie 2004/54/EG über die Sicherheit von Tunneln;

· Evaluierung der Richtlinie über den kombinierten Güterverkehr[58];

· Evaluierung der Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe[59];

· Fortsetzung der Arbeiten zur Bestimmung und Umsetzung der Anforderungen an die Luftfahrtsicherheit für den nichtgewerblichen Sektor[60].

Sonstige Bereiche

Laufende Evaluierungen:

· Evaluierung des Europäischen Konsens über die Humanitäre Hilfe – politischer Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten [Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz]

Geplante Evaluierungen:

· Evaluierung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation[61] [Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien]

· Evaluierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD)[62] [Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien]

· Evaluierung der Fusionskontrollverordnung: Verweisungssystem und Minderheitsbeteiligungen [Wettbewerb]

[1] COM(2013) 78.

[2] COM(2013) 74.

[3] COM(2012) 369 final.

[4] COM(2013) 260 final.

[5] COM(2013) 267 final.

[6] COM(2013) 265 final.

[7] KOM(2011) 883.

[8] KOM(2011) 896 und KOM(2011) 895.

[9] COM(2013) 462 final.

[10] COM(2012) 11.

[11] COM(2013) 512.

[12] COM(2013) 151.

[13] KOM(2011) 425.

[14] KOM (2011) 416.

[15] KOM(2011) 518.

[16] COM(2012) 242.

[17] KOM(2011) 737, 739 und 740. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juli 2013 soll das gegenwärtige System für den nächsten MFR beibehalten werden. Die Kommission hat am 4. September den Entwurf zu einer gemeinsamen Erklärung über Eigenmittel gebilligt, der Teil der politischen Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament ist. Vorgesehen ist die Einrichtung einer hochrangigen Gruppe, die ein generelle Überprüfung des Eigenmittelsystems vornehmen wird.

[18] Vorschlag der Kommission (COM(2013) 192) für eine Verordnung zur Änderung der Anti-Dumping und Anti-Subventions-Grundverordnungen (Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern und der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern).

[19] Verweise finden sich in SWD(2013) 401 final.

[20] Dies betrifft Richtlinie 98/59/EG über Massenentlassungen, Richtlinie 2001/23/EG über den Übergang von Unternehmen und Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft.

[21] Die Überarbeitung der Sozialstatistiken hängt von den Entwicklungen innerhalb des Europäischen Statistischen Systems ab.

[22] Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft

[23] Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

[24] Richtlinie 2005/29/EG[24] über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; und Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter sowie Richtlinie 93/13/EG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.

[25] Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007.

[26] Richtlinie 2009/65/EG.

[27] Richtlinien 82/891/EWG, 89/666/EWG, 2005/56/EG, 2009/101/EG, 2009/102/EG, 2011/35/EU, 2012/17/EU, 2012/30/EU.

[28] Die künftige „De-minimis-Verordnung“ wird im Hinblick auf ihre Verabschiedung bis Ende 2013 einer Folgenabschätzung unterzogen. Die Folgenabschätzung für das übrige Beihilfenpaket (d.h. Leitlinien für staatliche Beihilfen sowie Verordnungen für Gruppenfreistellungen und Formblätter für Voranmeldungen) ist für Anfang 2014 vorgesehen. Die neuen Leitlinien und Verordnungen sollen bis Juli 2014 verabschiedet werden.

[29] Durch die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sollen Unstimmigkeiten, Lücken und uneffektive Maßnahmen beseitigt, die Vorschriften vereinfacht und die Regulierungskosten gesenkt werden. Die Folgenabschätzung ist für Herbst 2013 geplant und die Verabschiedung der Vorschläge der Kommission soll im ersten Quartal 2014 stattfinden.

[30] KOM(2011) 82 und KOM(2011) 349.

[31] Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt.

[32] Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.

[33] Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“).

[34] KOM(2006) 232.

[35] Die Kommission wird andere Möglichkeiten prüfen, wie sie ihren Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Århus nachkommen kann; sie führt eine Folgenabschätzung durch und wartet auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

[36] COM(2012)48 und COM(2012)49.

[37] ABl. L 52 vom 4.1.1993, S. 18.

[38] Verordnung (EG) Nr. 48/2004.

[39] Beschluss des Rates 2000/642/JI vom 17. Oktober 2000. Der Zeitplan hängt von der Verabschiedung und Umsetzung des von der Kommission am 5.2.2013 verabschiedeten Vorschlags für eine Geldwäscherichtlinie ab, wodurch der Beschluss 2000/642/JI obsolet wird.

[40] KOM(2008) 396. Die Kommission erwägt die Unterbreitung eines neuen Vorschlags in diesem Bereich.

[41] KOM(2004) 728 endgültig vom 29. Oktober 2004.

[42] Entscheidung des Rates 77/706/EWG vom 7. November 1977 zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (+Durchführungsbestimmungen Entscheidung der Kommission 79/639).

[43] Richtlinien 92/43/EG und 2009/147/EG: Dieser Fitness-Check wird begleitend zu der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung unter Beachtung der in der Richtlinie festgelegten Fristen durchgeführt.

[44] Verordnung (EG) Nr. 66/2010.

[45] Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

[46] Umfasst Richtlinie 86/278/EWG (Klärschlamm), Richtlinie 94/62/EG (Verpackungen und Verpackungsabfälle), Richtlinie 96/59/EG (PCB/PCT), Richtlinie 2000/53/EG (Altfahrzeuge), Richtlinie 2006/66/EG (Batterien).

[47] Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm; Bewertung der Richtlinie 2009/126/EG vom 21. Oktober 2009 über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen; Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden; Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE).

[48] Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und 23 damit verbundene Richtlinien.

[49] Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.

[50] Verordnung 767/2008 und Entscheidung des Rates 2004/512.

[51] Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX).

[52] Verordnung (EG) Nr. 863/2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten

[53] Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren. Diese Richtlinie und die Richtlinie 2011/36 zur Bekämpfung des Menschenhandels kommen für eine Konsolidierung in Frage.

[54] Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates und Rahmenbeschluss 2008/919/JI des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI.

[55] Richtlinie 79/7/EWG des Rates zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit.

[56] Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen.

[57] Diese Evaluierung ist mittelfristig geplant.

[58] Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten, ABl. L 368 vom 17.12.1992, S. 38 - 42.

[59] Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung), ABl. L 163 vom 25.6.2009, S. 1 - 40.

[60] Grundverordnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) (216/2008).

[61] Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz.

[62] Richtlinie 2010/13/EU. Eine Anhörung zu den wichtigsten Elementen der AVMSD wurde kürzlich durchgeführt. Zu einer weiteren Anhörung über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden für den audiovisuellen Bereich (Artikel 30 der AVMSD) erfolgt gegenwärtig eine Bewertung.