BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT SECHSTER FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2012 /* COM/2013/0657 final */
INHALT 1........... HAUSHALTSVERFAHREN.. 3 2........... KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG.. 6 3........... VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2012. 8 4........... ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2012. 9 5........... VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN.. 11 6........... AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN.. 12 Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4-I Anhang 4-II Anhang 5 Anhang 6 || Haushaltsverfahren 2012 - EGFL-Verpflichtungsermächtigungen Anteil des Haushalts des EGFL am Haushalt der EU 2006-2012 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2012 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL im Haushaltsjahr 2012, zweckgebundene Einnahmen. C4 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL im Haushaltsjahr 2012, zweckgebundene Einnahmen. C5 Haushaltsvollzug für den EGFL nach Abschnitten und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2012 Entwicklung der Verteilung der Ausgaben des EGFL in den Haushaltsjahren 2007 bis 2012 Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der Text (in englischer Sprache) und die dazugehörigen Tabellen (ebenfalls in englischer Sprache) sind auch auf der Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfügbar (http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/financial-reports/eagf/index_en.htm). 1. HAUSHALTSVERFAHREN[1] 1.1. Haushaltsentwurf 2012 Der Haushaltsentwurf
(HE) 2012 wurde von der Kommission angenommen und der Haushaltsbehörde am 20.
April 2011 vorgelegt. Für den aus Rubrik 2 des Finanzrahmens 2007-2013
finanzierten Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) wurden
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 44 179,7 Mio. EUR
vorgeschlagen. Der Rat verabschiedete
seinen Standpunkt zum Haushaltsentwurf 2012 am 25. Juli 2011, wobei er die
EGFL-Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsentwurf der Kommission
um 535,5 Mio. EUR auf 43 644,2 Mio. EUR senkte. Das Europäische Parlament
dagegen verabschiedete seinen Standpunkt zum Haushaltsentwurf 2012 am 26.
Oktober 2011 und stockte die EGFL-Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem
Haushaltsentwurf der Kommission um 271,9 Mio. EUR auf 44 451,6 Mio. EUR auf. 1.2. Berichtigungsschreiben
für 2012 Am 25. Oktober 2011 genehmigte
die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 3 zum Haushaltsentwurf 2012. Mit
diesem Berichtigungsschreiben wurde der Mittelbedarf für den EGFL auf 44 091,6
Mio. EUR festgesetzt. Das sind 88,1 Mio. EUR weniger als im Haushaltsentwurf
vorgesehen. Dieser Rückgang war hauptsächlich auf den Anstieg der erwarteten
verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen im Jahr 2012 um 291 Mio. EUR
zurückzuführen. Die im HE 2012 vorgesehenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen
sich auf 791 Mio. EUR. Dieser Betrag wurde im Berichtigungsschreiben für 2012
auf 1010 Mio. EUR angehoben. 1.3. Feststellung
des Haushaltsplans 2012 Im November 2011 wurde im Vermittlungsverfahren
eine Einigung über den EGFL-Haushalt für 2012 erzielt. Dieser Haushaltsplan
wurde am 1. Dezember 2011 vom Europäischen Parlament angenommen. Er umfasst
folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen: –
Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 603,4
Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 601,3 Mio. EUR für
Agrarmarktmaßnamen und Direktbeihilfen (Politikbereich 05 – Landwirtschaft und
Entwicklung des ländlichen Raums). –
Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 335,8 Mio.
EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 245,5 Mio. EUR für Veterinär- und
Pflanzenschutzmaßnahmen (Politikbereich 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz). –
Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 30,5 Mio.
EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 29,1 Mio. EUR für Fischereimärkte
(Politikbereich 11 – Maritime Angelegenheiten und Fischerei). Insgesamt sind im Haushaltsplan für den EGFL
Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 969,6 Mio. EUR und Mittel für
Zahlungen in Höhe von 43 876 Mio. EUR veranschlagt. Die Differenz zwischen
Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen ist darauf
zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte
Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Dies gilt in erster Linie für die
Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Politikstrategie
und die Koordinierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft sowie die Tiergesundheit
und den Pflanzenschutz. Von den bewilligten EGFL-Mitteln für
Verpflichtungen für den Politikbereich 05 in Höhe von 43 603,4 Mio. EUR waren
3230,8 Mio. EUR für Marktmaßnahmen im Rahmen von Kapitel 05 02, 40 510,7 Mio.
EUR für Direktbeihilfen im Rahmen von Kapitel 05 03, 192,7 Mio EUR für das
Audit der Agrarausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 und 45,8 Mio EUR für
allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Rahmen von Kapitel 05
08 vorgesehen. Einzelheiten siehe Anhang 1. 1.4. Zweckgebundene Einnahmen des
EGFL[2] Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005
des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die
Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von
Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur
Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen
können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet
werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr
übertragen. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 wurden
die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2012 und die Höhe der
vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden
zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Diese Schätzung belief sich auf 1010 Mio.
EUR und wurde bei der Annahme des Haushaltsplans 2012 durch die
Haushaltsbehörde berücksichtigt. Im Einzelnen: –
Die Einnahmen aus Rückforderungen beim
Konformitätsabschluss und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten
wurden mit 600 Mio. EUR bzw. 150 Mio. EUR, die Einnahmen aus der Milchabgabe
mit 55 Mio. EUR veranschlagt. Somit wurde der Betrag der erwarteten
zweckgebundenen Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2012 auf 805 Mio. EUR
geschätzt. –
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf das
Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 205
Mio. EUR angesetzt. Im Haushalt 2012 hat die Kommission diese
ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1010 Mio. EUR
zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen: –
310 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und –
700 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung
(Direktbeihilfen). Für
diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich
entsprechend den Vorschlägen der Kommission Beträge in Höhe von 496 Mio. EUR
bzw. 30 472 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten
zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von
insgesamt 806 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im
Obst- und Gemüsesektor und 31 172 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung. 1.5. Befristete
Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor[3] Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im
Zuckersektor werden, wie in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006
festgelegt, als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der
Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere im Zucker-Umstrukturierungsfonds
vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die Wirtschaftsjahre 2006/07 bis 2008/09
wurden diese Beträge für die den Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat
zugeteilten mengenmäßigen Quoten für Zucker, Inulinsirup und Isoglucose von den
Mitgliedstaaten in den Fonds eingezahlt. Zum Zeitpunkt der
Festlegung des Haushalts 2012 wurde damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe
von 832,2 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen
werden kann. 1.6. Anteil
des Mittelvolumens des EGFL am Gesamthaushalt der EU Für den Anteil
des endgültigen Mittelvolumens des EGFL (Verpflichtungsermächtigungen) am
Gesamthaushalt der EU im Zeitraum 2006-2012 wird auf Anhang 2 verwiesen. 2. KASSENFÜHRUNG
UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG 2.1. Mittelbewirtschaftung 2.1.1. Für das Haushaltsjahr 2012 verfügbare Mittel in EUR || Ausgabenteil des Haushaltsplans (1) || Mittel für Verpflichtungen || Mittel für Zahlungen || Einnahmenteil des Haushaltsplans (AR) (2) || Prognosen 1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon || 43 969 637 305 || 43 875 978 049 || 1. Konformitätsabschluss || 600 000 000 1a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung || 43 540 900 000 || 43 540 900 000 || 2. Unregelmäßigkeiten || 150 000 000 1b. Mittelansätze unter zentralisierter direkter Verwaltung (3) || 428 737 305 || 335 078 049 || 3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger || 55 000 000 2. Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 || -65 420 000 || 17 000 000 || 4. Befristete Um-strukturierungs-beträge im Zuckersektor (4) || 0 3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr || 71 000 || 10 614 720 || Gesamtprognose AR || 805 000 000 4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon || 43 904 288 305 || 43 903 592 769 || || 4a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung || 43 540 900 000 || 43 540 900 000 || || 4b. Mittelansätze unter zentralisierter direkter Verwaltung || 363 388 305 || 362 692 769 || || (1) In den Haushalt 2012 eingesetzte Mittel nach Abzug der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2012 sowie der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen. (2) AR: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p.m.)[4], werden jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt. (3) 78 % der Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz. Der Rest betrifft Ausgaben für Politikstrategie und Koordinierung im Politikbereich 05 – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (15 %) und im Politikbereich 11– Maritime Angelegenheiten und Fischerei (7 %). (4) Diese Einnahmen werden dazu verwendet, Mittel für die Zahlungen der Beihilfen aus dem Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie bereitzustellen. Dieser Fonds ist am 30. Septemer 2012 abgelaufen. 2.1.2. Ausführung
der für das Haushaltsjahr 2012 verfügbaren Mittel in EUR || Ausführung der Mittel für Verpflichtungen || Ausführung der Mittel für Zahlungen Geteilte Verwaltung (1) || 44 495 484 915,34 || 44 495 484 915,34 Ausgaben im Rahmen der zentralisierten direkten Mittelverwaltung || 359 808 478,00 || 347 851 305,54 Insgesamt (mit Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie Insgesamt (ohne Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) || 44 855 293 393,34 109 698 527,03 44 745 594 866,31 || 44 843 336 220,88 109 698 527,03 44 733 637 693,85 (1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen
abzüglich zweckgebundener Einnahmen für die geteilte Verwaltung: 43 588 043
789,62 EUR. Im Haushaltsjahr 2012
wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 44 855 293 393,34 EUR
und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 843 336 220,88 EUR in
Anspruch genommen. 2.1.3. Haushaltsausführung
– Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission in EUR || Ausgaben im Rahmen der zentralisierten direkten Mittelverwaltung || Mittel für Verpflichtungen || Aufgehobene Mittelbindungen || Mittel für Zahlungen || Übertrag auf 2013 (2) Mittelansätze (C1) (1) || 363 388 305,00 || - || 362 692 769,11 || - Ausführung (C1) || 358 622 779,47 || - || 341 045 358,37 || 16 140 424,02 Verfallene Mittel || 4 765 525,53 || - || 5 506 986,72 || - (1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag berücksichtigt den Berichtigungshaushalt 6/2012 mit Übertragungen zum/vom EGFL: 65 349 000,00 EUR für Mittel für Verpflichtungen und 27 614 720,11 EUR für Mittel für Zahlungen. (2) Übertrag auf 2013 nur für nichtgetrennte Mittel. Im Haushaltsplan 2012
waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 363,4 Mio. EUR für Ausgaben im
Rahmen der zentralisierten direkten Mittelverwaltung vorgesehen. Im Jahr 2012
wurde ein Betrag von 358,6 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (4,8 Mio.
EUR) ist verfallen. 74,4 % der Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben
des Politikbereichs 17 (Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen). Der Rest teilt
sich zwischen dem Politikbereich 05 - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(17,2 %) und dem Politikbereich 11 – Fischerei (8,4 %) auf. Bei den ausgeführten
EGFL-Mitteln für Verpflichtungen in Bezug auf Ausgaben im Rahmen der direkten
Verwaltung durch die Kommission handelt es sich größtenteils um getrennte
Mittel. Der automatische Übertrag auf 2013, der sich lediglich auf
nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 16,1 Mio. EUR. 2.2. Monatliche
Zahlungen 2.2.1. Monatliche
Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung 2.2.1.1. Monatliche
Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des
Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik[5] lautet: „Die Kommission leistet die
monatlichen Zahlungen [...] für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen
der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die
monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag
des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben
getätigt wurden. Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um
eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits
angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen
Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten[6]. Die
monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt
Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis der detaillierten
Ausgabenerklärung[7]. Zudem
werden diese Zahlungen nach den Prüfungen der Kommission im Rahmen des
Rechnungsabschlussverfahrens endgültig. Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2011
bis 15. Oktober 2012 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der
monatlichen Zahlungen. Die verbleibenden Zahlungen werden für eine begrenzte
Anzahl von Maßnahmen direkt von der Kommission geleistet. Für das Haushaltsjahr 2012 belief sich der
Nettogesamtbetrag der getätigten monatlichen Zahlungen nach Abzug von
Rechnungsabschluss- und anderen Berichtigungen, auf 43 588 043 789,62 EUR. 2.2.1.2. Beschlüsse
über monatliche Zahlungen für 2012 Für das Haushaltsjahr 2012 hat die Kommission
zwölf Beschlüsse über die monatlichen Zahlungen erlassen. Im Dezember 2012
wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Beschluss über monatliche Zahlungen
erlassen, um die bereits gewährten Zahlungen entsprechend den zu Lasten des
Haushaltsjahres zu verbuchenden Ausgaben zu berichtigen. 3. VOLLZUG
DES EGFL-HAUSHALTS 2012 3.1. Inanspruchnahme
der EGFL-Haushaltsmittel Die Mittel für
Verpflichtungen im Haushaltsplan 2012 wurden vollständig in Anspruch genommen,
die Mittel für Zahlungen zu 99,9 %. Dabei sind die übertragenen zweckgebundenen
Einnahmen berücksichtigt, nicht aber die Ausführung des Fonds für die
Umstrukturierung der Zuckerindustrie. Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf
insgesamt 44 745,6 Mio. EUR. Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen
Mittelansätze unter Verwendung des gesamten Betrags der aus dem Haushaltsjahr
2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen (441,5 Mio. EUR) sowie eines Teils
der zweckgebundenen Einnahmen von 2012 (408,9 Mio. EUR) von insgesamt 899,6
Mio. EUR finanziert. Im Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung) betrugen die Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 3406 Mio. EUR
und diejenigen für Direktbeihilfen 40 880 Mio. EUR. Die für bestimmte
Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen angefallenen Ausgaben überschritten die
bewilligten Haushaltsmittel und wurden zum einen Teil durch die Übertragung von
Mitteln aus anderen Haushaltsposten und zum anderen Teil durch Einnahmen
gedeckt, die dem EGFL-Haushalt zugewiesen waren. Darüber hinaus umfasst die genannte vollständige
Ausführung Ausgaben im Politikbereich 11 (Marktmaßnahmen Fischerei) in Höhe von
30,5 Mio. EUR sowie Ausgaben im Politikbereich 17 (Veterinär- und
Pflanzenschutzmaßnahmen) in Höhe von 268,4 Mio. EUR. Einzelheiten zum
Haushaltvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 3. In Anhang 5 sind die
Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der Agrarausgaben
nach Artikeln und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt. 4. ANMERKUNGEN
ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2012 Es folgen Bemerkungen
zur Ausführung der Haushaltsmittel des EGFL 2012 sowie zur Verwendung der
verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen 2012 auf der Grundlage der in Anhang 3
genannten Einzelheiten. 4.1. Kapitel
05 02: Interventionen auf den Agrarmärkten 4.1.1. Einleitung Die Gesamtzahlungen
für dieses Kapitel des Haushalts beliefen sich auf 3406 Mio. EUR und wurden aus
den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 3230,8 Mio. EUR und
zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 177,4 Mio. EUR finanziert, die für die
Ausgaben im Obst- und Gemüsesektor verwendet wurden. Der verbleibende Saldo der
zweckgebundenen Einnahmen 2012 in Höhe von 143,4 Mio. EUR wurde auf 2013
übertragen. (NB: Einzelheiten zu diesem Sektor werden unter Ziffer 4.1.3
erläutert). Die aus Haushaltsposten, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu
verzeichnen war, verfügbar gemachten Mittel wurden auf andere Haushaltsposten
übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken. 4.1.2. Nahrungsmittelhilfeprogramme Die Mitgliedstaaten haben das Programm 2012 für
die Verteilung von Nahrungsmitteln an Bedürftige nahezu vollständig ausgeführt.
Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten noch ausstehende Restbeträge für
Verwaltungs- und Transportkosten für die Programme der Vorjahre gezahlt. Aus
diesem Grunde wurden die Haushaltsmittel für 2012 um 15,1 Mio. EUR
überschritten. 4.1.3. Obst
und Gemüse Die Ausgaben für diesen Sektor beliefen sich auf
1071,2 Mio. EUR; der Mehrverbrauch ist hauptsächlich auf die Ausgaben der
Mitgliedstaaten für die Beihilfen für Erzeugergruppierungen zur vorläufigen
Anerkennung zurückzuführen, da sich nach der Mitteilung der Mitgliedstaaten im
Januar 2011, die Grundlage für die Haushaltsschätzung 2012 war, noch zahlreiche
Erzeugergruppierungen der Regelung angeschlossen haben. Die Ausgaben der
Mitgliedstaaten für Betriebsfonds von Erzeugerorganisationen waren geringer als
der im Haushaltsplan 2012 geschätzte Mittelbedarf, da ihre Zahlungen der ersten
Tranche für die für 2012 genehmigten Pläne niedriger waren als ursprünglich
veranschlagt und da sie einen geschätzten Restbetrag im Rahmen der
E.-coli-Maßnahmen letztendlich nicht gezahlt haben. Beim Schulobstprogramm
schließlich lagen die Ausgaben mehrerer Mitgliedstaaten unter ihrer
Mittelzuweisung für das Schuljahr 2011/12, während sie für das Schuljahr
2012/13, das am 1. August 2012 begann, bis Ende des Haushaltsjahrs 2012
noch keine Ausgaben tätigten. Diese Ausgaben werden im Rahmen des Haushalts
2013 getätigt und gemeldet. 4.1.4. Weinbauerzeugnisse Die wichtigste
Maßnahme, die in diesem Sektor finanziert wurde, sind die nationalen
Stützungsprogramme für Wein, für die zwei Mitgliedstaaten etwas geringere
Ausgaben getätigt haben als in ihren Programmen vorgesehen. Alle anderen im
Rahmen dieser Regelung vorgesehenen Programme wurden jedoch vollständig
durchgeführt, mit der Folge, dass insgesamt mehr als 98,4 % der für 2012
veranschlagten Mittel in Anspruch genommen wurden. Für die Zahlung der noch
ausstehenden Restbeträge im Rahmen der (2011 beendeten) Rodungsregelung
tätigten die Mitgliedstaaten geringere Ausgaben als im Haushaltsplan
vorgesehen. 4.1.5. Milch
und Milcherzeugnisse Der Minderverbrauch des Sektors ist hauptsächlich
zurückzuführen auf geringere Ausgaben der Mitgliedstaaten für die private
Lagerhaltung von Butter (da geringere Mengen Butter im Rahmen dieser Regelung
eingelagert wurden) und für die Schulmilchregelung (da geringere Mengen
abgegeben wurden als im Haushaltsplan 2012 vorgesehen). Es ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass die Haushaltsbehörde diesen Posten im Haushaltsplan 2012
gegenüber dem ursprünglichen Mittelbedarf von 81 Mio. EUR, den die Kommission
in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 3/2012 gefordert hatte, um 9 Mio. EUR
aufgestockt hatte. 4.1.6. Rindfleisch Der Rückgang der Ausfuhrerstattungssätze für
Fleisch und lebende Tiere im April 2012 führte bei diesem Artikel zu einem
Minderverbrauch in Höhe von 7,5 Mio. EUR für die Ausfuhr von frischem und
gefrorenem Fleisch und in Höhe von 1,3 Mio. EUR für die Ausfuhr lebender Tiere. 4.2. Kapitel
05 03: Direktbeihilfen Die bewilligten Mittel für dieses Kapitel des Haushaltsplans
2012 beliefen sich auf 40 510,7 Mio. EUR, während die Direktzahlungen etwa 40
880 Mio. EUR betrugen. Die Höhe der EGFL-Ausgaben für Direktzahlungen war 2012
im Vergleich zu den Zahlungen von 2011 hauptsächlich aufgrund der schrittweisen
Einführung von Direktzahlungen für die EU12 höher, die im Jahr 2012 weiter
fortgesetzt wurde. Ein Teil der Betriebsprämienregelung sollte aus
zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, was zu diesem offensichtlichen
Mehrverbrauch führte, der wie geplant durch diese Einnahmen gedeckt wurde. Die
für andere Regelungen dieses Kapitels getätigten Ausgaben wurden durch
Übertragungen von bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten abgedeckt. 4.3. Kapitel
05 07: Audit der Agrarausgaben 4.3.1. Artikel
05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben Dieser Artikel umfasst
im Wesentlichen Beträge, die dem EGFL-Haushalt durch Berichtigungen im Rahmen
des Rechnungsabschlusses und aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen für
Zahlungen an Begünstigte gutgeschrieben wurden. Dieses Jahr nahm die Kommission
jedoch insgesamt positive Berichtigungen der Rechnungen der Mitgliedstaaten in
Höhe von etwa 28,5 Mio. EUR vor, einschließlich der negativen Berichtigungen,
die den Mitgliedstaaten durch Sanktionen für die Überschreitung der Zahlungsfristen
bei dem Haushaltsposten 05 07 01 06 auferlegt wurden. Die von der
Haushaltsbehörde angenommenen Haushaltsmittel 2012 beliefen sich auf –200 Mio.
EUR für die negativen Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlusses unter
demselben Haushaltsposten. Die Kommission hat diesen Posten durch die
Übertragung von bewilligten Mitteln in Höhe von 228,6 Mio. EUR aus anderen
Haushaltsposten, bei denen es zu einem Minderverbrauch gekommen ist,
abgeschlossen. Was den Konformitätsabschluss der Rechnungen der Vorjahre
betrifft, so hat die Kommission in dem Jahr positive Berichtigungen in Höhe von
36,2 Mio. EUR vorgenommen. Der Haushaltsplan 2012 sah keine Mittel für solche
positiven Berichtigungen vor, die schließlich durch die Übertragung bewilligter
Mittel in derselben Höhe aus anderen Haushaltsposten finanziert wurden. 5. VOLLZUG
ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN 5.1. Zweckgebundene
Einnahmen des EGFL Die von 2011 auf 2012 tatsächlich übertragenen
zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 441,5 Mio. EUR und wurden im
Einklang mit Artikel 10 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung der
Ausgaben des Haushaltsjahrs 2012 verwendet. Dieser Betrag deckte Ausgaben in
Höhe von 10,8 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im
Sektor Obst und Gemüse und 430,7 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung. Wie dem Anhang 4-I zu entnehmen ist, beliefen sich
die zweckgebundenen Einnahmen von 2012 auf 899,6 Mio. EUR und kamen wie folgt
zustande: –
Berichtigungen im Rahmen des
Konformitätsabschlusses in Höhe von etwa 674,8 Mio. EUR; –
Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten in Höhe von etwa 160,7 Mio. EUR; –
Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von etwa 64,1
Mio. EUR. Ein Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen von 2012
in Höhe von 408,9 Mio. EUR wurde innerhalb des Jahres verwendet. Ein Betrag in
Höhe von etwa 166,5 Mio. EUR wurde verwendet, um in dem Jahr getätigte Ausgaben
für die Betriebsfonds für Erzeugerorganisationen im Obst-und Gemüsesektor zu
decken, und der Restbetrag von 242,4 Mio. EUR wurde verwendet, um in dem Jahr
getätigte Ausgaben für Direktbeihilfen zu decken. Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von
2012 in Höhe von 490,7 Mio. EUR wurde automatisch auf das Haushaltsjahr 2013
übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu finanzieren. Einzelheiten siehe Anhänge 4-I und 4-II. 5.2. Zweckgebundene
Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden
seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von den
Mitgliedstaaten erhoben. Im Jahr 2012 wurde jedoch ein Betrag in Höhe von 7,8
Mio. EUR für Unregelmäßigkeiten gemeldet. Daher entsprechen die gesamten
zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die
Zuckerindustrie verfügbar sind, dem obengenannten Betrag zuzüglich dem Betrag
von 856,8 Mio. EUR, der von 2011 übertragen wurde und der höher war als der im
Haushaltsplan 2012 vorgesehene Betrag von 832,2 Mio. EUR, da die von den
Mitgliedstaaten Ende 2011 getätigten Zahlungen niedriger waren als erwartet.
Nach Erstattung des von den Mitgliedstaaten gezahlten Nettobetrags für die
Umstrukturierung der Zuckerindustrie in Höhe von 109,7 Mio. EUR (Einzelheiten
siehe Ziffer 6.3) verblieb ein Saldo von etwa 754,9 Mio. EUR, nachdem der
befristete Umstrukturierungsfonds am 30. September 2012 abgelaufen war. Gemäß
Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 wurde dieser Betrag dem
EGFL zugewiesen. Einzelheiten siehe Anhänge 4-I und 4-II. 5.3. Umstrukturierungsfonds
für die Zuckerindustrie Die Erstattungen an die Mitgliedstaaten für
die von ihnen gezahlten Beihilfen für Umstrukturierungsmaßnahmen, für
Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination beliefen
sich auf einen Nettobetrag von 109,7 Mio. EUR. Diese Beihilfen wurden den
Mitgliedstaaten aus den unter Ziffer 5.2 genannten zweckgebundenen Einnahmen
erstattet. Einzelheiten siehe Anhang 3. 6. AUFSCHLÜSSELUNG
NACH AUSGABENARTEN Die Ausgaben des EGFL belaufen sich auf insgesamt
44 745,6 Mio. EUR (ohne den Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie). Im
Folgenden werden diese Ausgaben nach den wichtigsten
Berichterstattungskategorien aufgeschlüsselt, wobei der jeweilige Anteil an den
Gesamtausgaben des EGFL für 2012 angegeben wird. Lagerhaltung Die Ausgaben für die Lagerhaltung betrugen 17,4
Mio. EUR. Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den Ausgaben, die für die
private Lagerhaltung von Butter und Olivenöl getätigt wurden. Ausfuhrerstattungen Die Ausgaben für Ausfuhrerstattungen beliefen sich
auf 146,7 Mio. EUR, d. h. 0,3 % der Gesamtausgaben und betrafen vor allem
Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch, Eier und nicht unter Anhang 1 fallende
Erzeugnisse. Sonstige Marktmaßnahmen Die Ausgaben für andere Marktmaßnahmen als
Lagerhaltung und Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 3344,5 Mio. EUR, d. h.
7,5 % der Gesamtausgaben des Jahres. Zu dieser Kategorie gehören Ausgaben
hauptsächlich für Getreide, die Nahrungsmittelhilfeprogramme, Olivenöl, Obst
und Gemüse, Wein, POSEI und Trockenfutter, Milch und Milchprodukte sowie Rind-
und Schweinefleisch. Diese Ausgaben umfassen auch andere kleinere Beträge und
die Berichtigungen. die sich aus dem Rechnungsabschluss ergeben. Direktzahlungen Die Ausgaben für Direktbeihilfen beliefen sich auf
40 880 Mio. EUR (d. h. 91,4 % der Gesamtausgaben). Direkte Ausgaben im Rahmen der zentralisierten
Mittelverwaltung Diese Ausgaben in Höhe von 359,8 Mio. EUR (0,8 %)
wurden direkt von der Kommission getätigt, und es handelte sich hauptsächlich
um Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie
landwirtschaftliche Buchführung, Erhebungen über die Struktur der
landwirtschaftlichen Betriebe, Informationen über die GAP usw. Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der
Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL Für diese Programme können keine Mittel für
Verpflichtungen im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL mehr
gebunden werden. Die Mitgliedstaaten sind jetzt dabei, diese Programme
abzuschließen und unrechtmäßig gezahlte Beträge wiedereinzuziehen. Der
endgültige Nettobetrag der Wiedereinziehungen für diesen Haushaltsartikel
belief sich auf 2,8 Mio. EUR. Die Entwicklung der Aufgliederung nach
Ausgabenarten im Zeitraum 2007-2012 ist Anhang 6 zu entnehmen. [1] Das
Haushaltsverfahren wird in Anhang 1 erläutert. [2] Diese
Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670
enthält die für den EGFL zweckgebundenen Einnahmen), werden jedoch in den
Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt. [3] Diese
Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 680 für
befristete Umstrukturierungsbeträge für den Zuckersektor), werden jedoch in den
Bemerkungen zu diesem Artikel angeführt. [4] p.m.: „pour mémoire“. [5] ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. [6] Die Mitgliedstaaten übermitteln
diese monatlichen Ausgabenerklärungen am 10. des Monats N+1. [7] Die Mitgliedstaaten übermitteln
die detaillierten Erklärungen monatlich (anhand der Tabelle 104) am 20. des
Monats N+1.