MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt NAIADES II /* COM/2013/0623 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt NAIADES II
1. Einleitung Das Binnenwasserstraßennetz der Europäischen
Union erstreckt sich über 20 Mitgliedstaaten und hat eine Gesamtausdehnung
von etwa 37 000 Kilometern. Jedes Jahr werden auf diesen
Binnenwasserstraßen etwa 500 Millionen Tonnen Fracht befördert, vor allem
in den dicht bevölkerten Ballungsräumen Deutschlands, der Niederlande,
Frankreichs und Belgiens. Dieses Gebiet wird von den Flüssen Rhein, Schelde,
Maas und Seine durchflossen und ist mit der Donau verbunden. Der Sektor der
Binnenschifffahrt ist relativ betrachtet nur klein, leistet aber dennoch mit 140 Mrd. Tonnenkilometern
einen wesentlichen Beitrag zum Verkehrssystem der EU. Er spielt eine bedeutende
Rolle bei der Beförderung von Gütern zwischen den größten Häfen der EU und dem
Hinterland. Die größten Häfen der EU hätten sich ohne den Beitrag der Binnenschifffahrt
niemals zu den hoch effizienten logistischen Drehkreuzen entwickeln können, die
sie heute sind. Sie sind auf die Binnenschifffahrt angewiesen, um die
Überlastung in ihrem Hinterland zu verringern und weiter expandieren zu können. Die Binnenschifffahrt ist energieeffizient und
trägt zu den Zielen der emissionsarmen Wirtschaft bei, die im Weißbuch zur
EU-Verkehrspolitik festgelegt wurden[1].
Ihre geringen Lärmemissionen machen sie auch geeignet für den Gütertransport in
den dicht bevölkerten Gebieten, die von den Schiffen durchfahren und bedient
werden. Die Binnenschifffahrt könnte jedoch ihren komparativen Umweltvorteil
verlieren, wenn nichts unternommen wird, um die Emissionen von Luftschadstoffen
weiter zu verringern, vor allem in Anbetracht der Fortschritte im
Straßenverkehr aufgrund strenger Emissionsgrenzwerte. Ziel des von der Kommission 2006
verabschiedeten Aktionsprogramm NAIADES[2]
war es, die Vorteile der Binnenschifffahrt auszubauen und eine Reihe von
Hemmnissen zu beseitigen, die der Ausnutzung ihres vollen Potenzials im Wege
standen. Viele der im Rahmen des Programms NAIADES eingeführten Maßnahmen
wurden mit Hilfe von Finanzierungsinstrumenten wie TEN-V[3], Marco Polo[4], Leonardo Da Vinci[5], IPA[6] und siebtes
Forschungsrahmenprogramm[7]
durchgeführt. Weitere Maßnahmen, wie die Harmonisierung der technischen
Vorschriften für Schiffe, werden noch von der Kommission entwickelt, während
andere, insbesondere im Zusammenhang mit Harmonisierungsbestrebungen[8], noch nicht einmal in Angriff
genommen wurden. Eine Bewertung des derzeitigen
NAIADES-Programms[9]
ergab, dass NAIADES einen beträchtlichen Mobilisierungseffekt in den
Mitgliedstaaten und bei den betroffenen Akteuren hatte. Inzwischen
verschlechterten sich jedoch die wirtschaftlichen und ökologischen Perspektiven
der Binnenschifffahrt zusehends, und die Fortschritte zur Beseitigung der
wichtigsten Engpässe bei der Infrastruktur waren nur begrenzt. Zudem befindet
sich der Sektor zur Zeit in einer schwierigen Phase und leidet unter
Überkapazitäten in manchen Segmenten sowie unter einer anhaltenden
Fragmentierung der Marktteilnehmer – zusätzlich zur allgemeinen Abschwächung
der Konjunktur in der EU seit 2008. Die Überkapazitäten im Sektor der flüssigen
Massengüter sind auf die Einführung der Doppelhüllen-Anforderung zurückzuführen[10]. Dadurch wurden neue
Doppelhüllen-Schiffe eingeführt, ohne dass die alten Einhüllen-Schiffe aus dem
Verkehr gezogen wurden. Das Problem der Überkapazitäten dürfte sich ab 2018
verringern, wenn die Einhüllen-Tankschiffe ausgemustert werden. Im großen
Schüttgutsegment kommt es hingegen durch Überinvestitionen und die daraus
resultierenden Überkapazitäten zu einem heftigen Wettbewerb, der sich auch auf
andere Marktsegmente auswirkt, insbesondere auf den Markt für kleinere
Nutzlasten. Etwa 80 % der Flotte werden von
Partikulieren betrieben, die mit ihren Familien auf den Schiffen leben und
arbeiten. Ihr Angebot ist fragmentiert, wodurch es schwierig mit der Nachfrage
in Deckung zu bringen ist, was die Position der Partikuliere gegenüber anderen
Marktteilnehmern wie Spediteuren oder großen Schifffahrtsunternehmen schwächt.
Diese unsichere Position hat zusammen mit den Überkapazitäten zu einem harten
Preiswettbewerb geführt, der wiederum eine Schwächung der Ertragskraft und
somit der Fähigkeit des Sektors zu neuen Investitionen und Innovation nach sich
zog. Während die Tätigkeit in dem Sektor im Jahr 2011 nach einer deutlichen
Verlangsamung zwischen 2009 und 2010 wieder zunahm, deuten die Indikatoren für 2012
in Teilen des Marktes wieder auf eine rückläufige Entwicklung hin. Immer mehr
Unternehmer haben Vereinbarungen mit ihren Banken über den Aufschub von
Zahlungen geschlossen[11]. Aus der Langzeitperspektive wird klar, dass
der Sektor im Vergleich zum Straßenverkehr einen langsamen aber kontinuierlichen
Rückgang seines Modalanteils hinnehmen musste. Es wird Zeit brauchen, bis bei
der aktuellen schwierigen Wirtschaftslage eine Wende eintritt. Aber es gibt
auch positive Entwicklungen. Zum Beispiel ist der Umschlag der Seehäfen seit 2009
wieder kontinuierlich gestiegen, und neue Technologien wie im Bereich der
alternativen Kraftstoffe können zur Senkung der Betriebskosten beitragen und
eröffnen neue Marktmöglichkeiten. Der Sektor ist gut aufgestellt, um diese
Entwicklungen zu nutzen. Angesichts der Chancen und Herausforderungen
für den Sektor hat die Kommission beschlossen, das NAIADES-Programm zu
aktualisieren, bis 2020 fortzuschreiben und es an das Weißbuch Verkehr
anzupassen. Den Schwerpunkt des Programms NAIADES II bilden langfristige
strukturelle Veränderungen im Sektor der Binnenschifffahrt, um es diesem zu
ermöglichen, in vollem Umfang zur Strategie „Europa 2020“ beizutragen, die
auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum abzielt. Zu
diesem Zweck sollte die Qualität des betrieblichen Umfelds in dem Sektor
verbessert werden, einschließlich Infrastruktur, Umweltleistung, Märkten und
Innovation, Beschäftigung, Qualifikationen und Integration in die
Logistikkette. Die EU, die Mitgliedstaaten, Regionalbehörden, Stromkommissionen[12], sonstige internationale
Organisationen und der Sektor selbst – sie alle haben dabei eine Rolle zu
spielen. Der Sektor operiert auf liberalisierten
Märkten, die nur begrenzte Möglichkeiten für öffentliche Interventionen bieten.
Im Grunde könnten sich massive öffentliche Interventionen sogar negativ auf die
künftigen unternehmerischen Entscheidungen der Marktteilnehmer und die
Umstrukturierungseffekte der Marktkräfte auswirken. Der Kommission ist bewusst,
dass die Schwierigkeiten, mit denen Teile der Binnenschifffahrtsbranche zu
kämpfen haben, eine Folge der Wirtschaftskrise sind. Um Hilfestellung bei der
Überwindung der derzeitigen schwierigen Wirtschaftslage zu leisten, hat die
Kommission mit den Verbänden der Branche und den betroffenen Mitgliedstaaten Gespräche
über geeignete Abhilfemaßnahmen aufgenommen. Diese Maßnahmen müssen angemessen,
effektiv und mit den geltenden Vorschriften vereinbar sein. Außerdem wird die
Kommission kurzfristig angelegte Maßnahmen treffen, die in Einklang mit den
Grundsätzen liberalisierter Märkte stehen. Sie wird zum Beispiel die
technischen Vorschriften für Schiffe überprüfen, um sicherzustellen, dass bei
Festlegung der Übergangsvorschriften Ausgewogenheit zwischen Sicherheitsrisiken
und Kosten der Einhaltung der Vorschriften erzielt wurde. Sie wird ferner auf
einen möglichst frühzeitigen Einstieg in die Nutzung von Flüssiggas (LNG) als
alternativen Kraftstoff hinwirken, der auf lange Sicht ein beträchtliches
Kosteneinsparungspotenzial hat, und wird Maßnahmen des Sektors zur Verringerung
der Fragmentierung zwischen Marktakteuren erleichtern. Die Mitteilung
zum Programm NAIADES II wird von zwei Initiativen flankiert, die den
ersten Schritt zur Umsetzung des Programms darstellen: ·
dem Legislativvorschlag für eine Richtlinie über die
technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates, ·
und dem Legislativvorschlag zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates über kapazitätsbezogene Maßnahmen
für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des
Binnenschiffsverkehrs. 2. Ziel von NAIADES II Das Ziel von NAIADES II ist die Schaffung
der notwendigen Voraussetzungen, damit sich die Binnenschifffahrt zu einem qualitativ
hochwertigen Verkehrsträger entwickeln kann: mit einer guten
Lenkungsstruktur, effizient, sicher, integriert in die intermodale Kette, mit
hochwertigen Arbeitsplätzen und qualifizierten Beschäftigten und in
Übereinstimmung mit strengen Umweltnormen. Wenn der Sektor Qualität anstrebt und
gleichzeitig kostenwirksam bleibt, sollte es gelingen, den Teufelskreis aus
geringer Ertragskraft, Unterinvestition, Innovationsmangel und eingeschlossenen
Märkten zu durchbrechen. Der Sektor muss sich um Qualität bemühen, um die Ziele
des EU-Weißbuchs Verkehr - Verkehrsverlagerung auf Schienen- und Wasserwege
sowie Verringerung der Emissionen aus der Binnenschifffahrt – einzuhalten. 3. NAIADES - Aktionsprogramm 2014-2020:
Qualität durch Interventionen in Schlüsselbereichen ·
Qualitätsinfrastruktur Die Infrastruktur der Binnenwasserstraßen in
der EU ist unzureichend vernetzt und in die anderer Verkehrsträger integriert.
Die Binnenwasserstraßen sind oft nicht mit Logistikzentren verbunden.
Erhebliche Engpässe in Form unzureichend dimensionierter Schleusen, Brücken
oder Fahrwasser und fehlender Verbindungen wie z. B. zwischen Seine und
Schelde beinträchtigen das Entwicklungspotenzial des Sektors. Um dieses Defizit
zu beseitigen, wurden beim Vorschlag über Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz
(TEN-V)[13]
die Prioritäten für die Binnenwasserstraßen auf die Schließung von
Verbindungslücken, die Beseitigung der Hauptengpässe, die Einführung
innovativer Technologien, die Verbesserung intermodaler Verbindungen und die
Entwicklung einer intelligenten Infrastruktur gelegt. See- und Binnenhäfen wird
besondere Aufmerksamkeit gewidmet: ein angemessen dimensioniertes Netz von
Häfen des Kernnetzes, die in Bezug auf Binnenwasserstraßen über günstige
Zugänge und Einrichtungen verfügen, ist eine Grundvoraussetzung für die
Steigerung des Verkehrsanteils des Sektors. Die Kommission ermutigt den
Hafensektor zum Ausbau der Zusammenarbeit und zur Koordinierung der
Investitionen über Korridore hinweg sowie zur Prüfung und Förderung eines
Austauschs bewährter Praktiken im Hinblick auf eine für die Anbindung an die
Binnenwasserstraßen günstige Auslegung der Häfen und ihres Betriebs. Binnenwasserstraßen sind darüber hinaus eine
wichtige Komponente bei sechs von neun Korridoren des TEN-V-Kernnetzes[14]. Sektorspezifische Aspekte
sollen kohärent und korridorübergreifend behandelt werden, um die Planung und
Überwachung der Realisierung der TEN-V-Korridore aus der Perspektive der
Binnenwasserstraßen zu erleichtern. Nach der Veröffentlichung der Arbeitsunterlage
„Towards NAIADES II” der Kommissionsdienststellen haben Vertreter des
Sektors auf freiwilliger Basis eine Teilübersicht der
Infrastrukturprojekt-Pipeline für den Finanzrahmen 2014-2020 erstellt. Diese
sollte durch Angaben zu Status, Reife und Planung der Projekte vervollständigt
und ergänzt sowie aktualisiert werden, um die Realisierung der TEN-V-Korridore
zu unterstützen. Spezifische Maßnahmen bis 2016 Integration der Binnenschifffahrt in die multimodalen Korridore: – 2013: Beginn der Realisierung der Korridore durch die Mitteilung über TEN-V-Korridore, in Abhängigkeit von der Annahme der TEN-V-Leitlinien durch die Mitgesetzgeber, einschließlich Orientierungen für die Integration der verschiedenen Verkehrsträger, wie auch der Binnenschifffahrt, in die multimodalen TEN-V-Korridore (Hauptakteur: Kommission) – 2014-2015: Annahme von Arbeitsplänen zu den multimodalen Korridoren und Fortsetzung der Realisierung der Korridore (durch die wichtigsten Interessenträger, einschließlich See- und Binnenhäfen, Infrastrukturbetreiber der Binnenwasserstraßen, Stromkommissionen, Vertreter der Schiffsbetreiber, Arbeitnehmervertreter und Nutzer der Verkehrsdienstleistungen unter Federführung der Europäischen Koordinatoren[15], in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und in Abstimmung mit den noch einzurichtenden Korridorplattformen) Orientierung für 2017-2020 Vollständige Realisierung der TEN-V-Korridore, bei Bedarf Stärkung der Instrumente und Verfahren für die Integration der Binnenschifffahrt in das TEN-V-Kernnetz im Hinblick auf die Bereitstellung von Daten oder Analysekapazitäten Ausbau der Maßnahmen und Investitionen zur Beseitigung der Hauptengpässe der Infrastruktur der Binnenschifffahrt (Mitgliedstaaten mit EU-Unterstützung) ·
Qualität durch Innovation Der Innovationsgrad des Sektors ist im
Vergleich zu anderen Verkehrsträgern gering. Die Langlebigkeit der Ausrüstung[16], die Fragmentierung des
Marktes, die mangelnde Innovationskultur und die zunehmende finanzielle
Schwäche der Betreiber von Binnenschifffahrtsdiensten tragen hierzu bei. Innovation kann auch nicht von außen
„verordnet” werden. Bei NAIADES II wird der Sektor aufgefordert, für
Initiativen in Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) mehr Verantwortung
zu übernehmen. Der Sektor benötigt zu allererst einen FEI-Fahrplan. Zu
diesem Zweck müssen Prioritäten festgelegt, ihre Umsetzung koordiniert und ihre
Einführung auf dem Markt geplant werden. In diesem Prozess sollten
Schiffsbetreiber, Werften, Ausrüstungshersteller, Behörden von See- und
Binnenhäfen, Terminalbetreiber, Spediteure und Logistikintegratoren eingebunden
werden. FEI für die Verbesserung der Umweltfreundlichkeit der Flotte sollte
sehr weit oben auf der Agenda stehen. Zertifizierungstechnologien können die
Markteinführung weiter erleichtern und die Vorrangigkeit der Bereitstellung von
Marktanreizen unterstützen. Es ist der Kommission ein Anliegen, diesen Prozess
zu erleichtern, der Sektor sollte jedoch die Federführung übernehmen, um sich
die Ergebnisse zu eigen zu machen und die nachfolgende Umsetzung zu gewährleisten.
Der Sektor ist daher aufgefordert, seine Koordinierung zu diesem Zweck über
seine europäischen Verbände zu stärken. Der vom Sektor entwickelte Fahrplan
sollte es erleichtern, Forschungs- und Innovationsprioritäten auf europäischer,
nationaler und privater Ebene auszuweisen. Die EU-Unterstützung würde
schwerpunktmäßig Prioritäten dieses Fahrplans zugute kommen, die Ziele von
NAIADES II unterstützen. Spezifische Maßnahmen bis 2016 2014: Ausarbeitung eines FEI-Fahrplans für die Binnenschifffahrt (Sektor, einschließlich Schiffsbetreiber, Werften, Ausrüstungshersteller und Diensteanbieter, Anbieter von Daten- und Logistikdiensten, Terminalbetreiber, Hafenbehörden, Spediteure, Wasserstraßenverwaltungen, Arbeitnehmervertreter) 2014: Einrichtung von Marktbeobachtungsdiensten, einschließlich Bereitstellung von Daten zu Verkehrsaufkommen und Beförderungsmengen, Verkehrsverlagerung auf die Binnenschifffahrt, Angebot und Nachfrage und Arbeitsmarkt, Übernahme von Innovationen und Integration der Binnenschifffahrt in multimodale Logistikketten (Kommission) Orientierung für 2017-2020 Regelmäßige Überprüfung der Umsetzung des Fahrplans für Forschung und Entwicklung in dem Sektor, mit Schwerpunkt auf der Übernahme von Innovationen und deren Verbreitung (Sektor) ·
Reibungsloses Funktionieren des Marktes Der Binnenschifffahrtsmarkt ist voll
liberalisiert. Bestimmte Vorschriften werden jedoch noch auf regionaler Ebene
oder Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt, z. B. für die
Schiffsbesatzungen oder die Arbeitszeiten der Schiffsbesatzungen. Mangelnde
Harmonisierung in diesen Bereichen kann zu Hemmnissen für das Funktionieren des
Binnenmarktes führen. Probleme wie die unzureichende
Internalisierung der externen Kosten, mangelnde Überwachung oder das Fehlen
einheitlicher Rahmenbedingungen können Maßnahmen der öffentlichen Behörden
rechtfertigen oder sogar erforderlich machen. Die Kommission wird unter anderem
die Übergangsbestimmungen für die technischen Vorschriften für Schiffe
überprüfen und Marktentwicklungen ständig analysieren, um fundierte politische
Entscheidungen zu ermöglichen. Auf der anderen Seite ist es in erster Linie die
Aufgabe der Marktakteure, gegen die Fragmentierung des Marktes und die damit
verbundenen Probleme der Abstimmung von Angebot und Nachfrage vorzugehen. Die
Kommission wird diesen Prozess allerdings unterstützen, indem sie eine weitere
Harmonisierung fördert und Initiativen des Sektors erleichtert, deren Ziel eine
Verringerung der Fragmentierung im Angebotsbereich der Binnenschifffahrt und
eine Verbesserung der Synergien zwischen Marktakteuren ist. Die Bestandsaufnahme der Kommission über
Maßnahmen zur Internalisierung der externen Kosten im Verkehr[17] bildet die Kenntnisgrundlage
für eine spätere Konsultation über die Einführung von Infrastrukturentgelten
zur Internalisierung der externen Kosten in der Binnenschifffahrt. Die Binnenhäfen waren nicht Gegenstand der
Mitteilung der Kommission über Häfen[18]
und des Vorschlags für eine Verordnung über den Zugang zum Markt für
Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen[19]. Während die Seehäfen die
wichtigsten Eingangs- und Ausgangsportale für Güter und/oder Drehkreuze für den
Kurzstreckenseeverkehr bilden, sind die Binnenhäfen im Hinblick auf ihre
Funktionen eher mit multimodalen Terminals zu vergleichen und mit anderen
Sachzwängen konfrontiert. Die Kommission wird den Sektor konsultieren und die
Notwendigkeit etwaiger Vorschriften zur Unterstützung der Binnenhäfen prüfen. Spezifische
Maßnahmen bis 2016 2014:
Entsprechend den Fortschritten bei anderen Verkehrsträgern Durchführung einer
Konsultation über die Einführung von Infrastrukturentgelten, um zu einer
Internalisierung der externen Kosten in der Binnenschifffahrt zu gelangen
(Kommission) 2014:
Überarbeitung bestimmter technischer Vorschriften für Schiffe im Hinblick auf
Kosten- und Sicherheitsaspekte (Kommission) 2016:
Bewertung der Hemmnisse für die weitere Entwicklung der Binnenhäfen und der
Notwendigkeit eines Rechtsrahmens zur Beseitigung dieser Hemmnisse (Kommission) Orientierung
für 2017-2020 Prüfung von
Optionen für die Einführung von Infrastrukturentgelten zur Internalisierung der
externen Kosten in der Binnenschifffahrt (Kommission) ·
Mehr Umweltqualität durch geringere
Emissionen Im Vergleich zu anderen Landverkehrsträgern
ist die Binnenschifffahrt energieeffizient, sicher, nahezu staufrei und
geräuscharm. Allerdings stehen die Fortschritte bei der Verringerung der
Schadstoffemissionen nicht in Einklang mit dieser ansonsten günstigen
Entwicklung. Weniger strenge Emissionsgrenzen in der Binnenschifffahrt und die
Langlebigkeit der Motoren sind die Hauptgründe für dieses deutliche Defizit. Die Emissionsgrenzen für Schiffsmotoren sind
im EU-Recht festgelegt. Die Grenzwerte für neue und bestehende Motoren sind in
der Richtlinie 97/68/EG[20]
bzw. der Richtlinie 2006/87/EG[21]
enthalten. Beim Vergleich der unterschiedlichen Ansprüche hinsichtlich der
Festsetzung von Emissionsgrenzwerten ergibt sich aus der begleitenden
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, dass zwei Ansätze mit
unterschiedlich hohem Anspruch ähnliche Kosten-Nutzen-Verhältnisse aufweisen.
Ein ehrgeizigerer auf Innovation basierender Ansatz, der sowohl bestehende als
auch neue Motoren einbezieht, erfordert zwar im Vorfeld Investitionen in
emissionsarme Technologien, könnte aber erhebliche Kosteneinsparungen während
der gesamten Laufzeit der Investition ermöglichen und gestattet außerdem die
Erreichung ähnlicher Emissionswerte wie im Straßenverkehr. Ein konservativerer
Ansatz, der nur neue Motoren einbezieht, verlangt im Vorfeld geringere
Investitionen, würde es der Binnenschifffahrt aber nicht ermöglichen, den
Rückstand zum Straßenverkehr im Hinblick auf die Emissionen von
Luftschadstoffen aufzuholen. Der im Hinblick auf die Emissionsgrenzen zu
wählende Ansatz sollte vom Standpunkt der Motorentechnologie und der
Kraftstoffwahl absolut technologieneutral sein. Daher wird davon ausgegangen,
dass die Entscheidung zugunsten der Technologie mit dem besten
Kosten-Nutzen-Profil fallen wird. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik
würden mit Flüssiggas (LNG) betriebene Schiffe wesentlich dazu beitragen, die
Emissionswerte des ehrgeizigeren Ansatzes zu erreichen. Die Verbreitung von LNG
im Sektor wird jedoch durch Hemmnisse auf Ebene der Regulierung, der Finanzen,
der Technik und der Infrastruktur behindert. Daher muss dringend gehandelt
werden, um diese Hemmnisse zu beseitigen, damit LNG spätestens bis 2016 für den
Schiffsbetrieb eingesetzt werden kann. Die Umsetzung der europäischen Strategie
für alternative Kraftstoffe, die in der Mitteilung der Kommission über saubere
Energie für den Verkehr[22]
dargelegt wurde, wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, ebenso wie Maßnahmen
im Regulierungsbereich, um den Einsatz und die Beförderung von LNG zu
ermöglichen. Dieses Paket enthält ferner einen Vorschlag zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates über kapazitätsbezogene Maßnahmen
für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des
Binnenschiffsverkehrs[23],
der die Mobilisierung finanzieller Ressourcen unter anderem für Umweltmaßnahmen
ermöglichen soll. Bei der Festlegung neuer Emissionsgrenzen für
die in der Binnenschifffahrt eingesetzten Motoren kann es erforderlich sein,
zwischen kleinen und großen Schiffen und zwischen bestehenden und neuen Motoren
zu unterscheiden, um den technologischen und wirtschaftlichen Beschränkungen
bestehender Motoren und kleiner Schiffe Rechnung zu tragen. Der Kommission ist
außerdem bewusst, dass der Sektor ausreichend Zeit benötigt, um sich auf
strengere Emissionsgrenzen einzustellen. Der endgültige Beschluss über den Vorschlag
für Legislativmaßnahmen, die Strenge und das Inkrafttreten solcher Maßnahmen
betreffend Emissionsgrenzen wird im Rahmen der anstehenden
Umweltfolgenabschätzung zu den betreffenden Legislativvorschlägen getroffen
werden. Die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über
Emissionsgrenzen für die Binnenschifffahrt ist ein Beitrag zu diesem Prozess. Spezifische Maßnahmen bis 2016 Rechtsrahmen 2014: Annahme des Vorschlags über Emissionsgrenzen für neue Motoren (Kommission) 2015/16: Prüfung weiterer Emissionsgrenzen für bestehende Motoren (Kommission) 2014: Änderung der Vorschriften[24] zur Ermöglichung der Beförderung von LNG (UN-ECE, Mitgliedstaaten und Kommission) Vorbereitung der Infrastruktur auf den Einsatz von LNG 2014: Umsetzung der EU-Strategie für alternative Kraftstoffe, einschließlich Annahme technischer Standards für das Bunkern und die Nutzung von LNG als Kraftstoff für die Binnenschifffahrt (Mitgliedstaaten und Sektor, insbesondere Häfen, Binnenschifffahrtsbehörden, Betreiber von Bunkereinrichtungen, Bunkeranbieter, Schiffsbetreiber, Klassifikationsgesellschaften, Stromkommissionen) Finanzielle Anreize 2014: Gewährleistung einer finanziellen Unterstützung aus EU-Programmen[25], nationalen Programmen und dem Reservefonds des Sektors für Investitionen zur Emissionsverringerung (Teil des Pakets NAIADES II) (Kommission, Mitgliedstaaten und Sektor) ·
Qualifizierte Arbeitskräfte und qualitativ
hochwertige Arbeitsplätze Es gibt noch immer zu viele Hemmnisse für den Zugang
zum Beruf und für die Anerkennung der Qualifikationen von Arbeitnehmern in der
Binnenschifffahrt. Die Verfahren für den Nachweis von Erfahrung und
Qualifikationen sind schwerfällig und/oder lassen sich leicht umgehen. Der
fragmentierte Rechtsrahmen betreffend Fähigkeiten und Qualifikationen in der
Branche muss überarbeitet werden. Die Kommission überarbeitet derzeit die
Richtlinie 96/50/EG des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den
Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und
-personenverkehr in der Gemeinschaft im Hinblick auf eine Modernisierung und
Straffung des Regelungsrahmens für die beruflichen Qualifikationen der
Arbeitnehmer. Die Bemühungen um eine Überarbeitung der
Richtlinie über Schifferpatente im Rahmen von NAIADES I konzentrierten
sich ausschließlich auf die Anerkennung der Schifferpatente; wesentliche
wirtschaftliche und soziale Auswirkungen ergaben sich daraus nicht. Die jetzige
Überarbeitung ist breiter angelegt und deckt zahlreiche Aspekte der
Berufsqualifikationen aller Besatzungsmitglieder ab. Die Schaffung eines
kohärenten Regelungsrahmens für die Qualifikationen mit modernen Instrumenten
dürfte zur Verbesserung der Qualität und zur Verringerung von
Verwaltungsaufwand und Kosten beitragen. Der weiter gefasste Rahmen für die
Anerkennung von Berufsqualifikationen der Richtlinie 2005/36/EG[26] dient in der Hauptsache der
Öffnung des Marktes, bei den Berufen im Verkehrsbereich ist jedoch nicht nur
der Marktzugang, sondern auch der Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen. Daher
sind getrennte sektorale Rechtsvorschriften wie die Richtlinie 96/50/EG der am
besten geeignete Weg zur Lösung des Problems. Der soziale Dialog ist eines der
Instrumente, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Qualität der
Arbeitsplätze beitragen können. Nach der Unterzeichnung einer europäischen
Vereinbarung über bestimmte Aspekte zur Organisation der Arbeitszeit in der
Binnenschifffahrt am 15. Februar 2012 haben die europäischen
Sozialpartner die Kommission aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die
Vereinbarung im Rahmen eines Ratsbeschlusses gemäß Artikel 155
Absatz 2 AEUV umgesetzt wird. Die Kommission bewertet derzeit die
Vereinbarung. Der bei NAIADES II vorgelegte neue Rahmen
soll dazu beitragen, die Hemmnisse für den Zugang zum Beruf und die Mobilität
wesentlich zu verbessern, die Qualifikationen und Laufbahnen in dem Sektor
aufzuwerten und einheitliche Bedingungen zu schaffen. Erwogen wird auch die
Einführung elektronischer Instrumente für die Erfassung und Überwachung der
Fahrzeiten von Schiffen und Besatzungen, wobei befürwortet wird, dass die
Umsetzung des neuen Konzepts für die Lenkung (siehe Abschnitt 5 unten)
auch auf Arbeitsplätze und Qualifikationen ausgeweitet wird. Die Kommission anerkennt die Schwierigkeit der
Organisation von Berufsbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer in der
Binnenschifffahrt und ermutigt die Mitgliedstaaten, den Europäischen
Sozialfonds für die Aus- und Fortbildung dieser Arbeitskräfte zu nutzen, sich
insbesondere über bewährte Praktiken und Qualifikationen im Bereich der
Binnenschifffahrt und der Logistik auszutauschen und die Nutzung innovativer
Technologien und unternehmerischer Fähigkeiten zu fördern. Spezifische Maßnahmen bis 2016 2013/2014: Überarbeitung des Rahmens für die Harmonisierung und Modernisierung der Berufsqualifikationen in dem Sektor, einschließlich der Prüfung der Durchführbarkeit einer Initiative zu Ausrüstungen für die Erfassung der Fahrzeiten von Besatzungen und Schiffen und der beruflichen Erfahrung (Kommission) 2014: Förderung unternehmerischer Fähigkeiten und Fähigkeiten zur Nutzung innovativer Technologien in dem Sektor (Mitgliedstaaten und Sektor, ggf. mit finanzieller Unterstützung der EU) Orientierung für 2017-20 Vervollständigung des Rahmens für Berufsqualifikationen durch die Ausarbeitung technischer Standards ·
Integration der Binnenschifffahrt in die
multimodale Logistikkette Die Integration dieses Verkehrsträgers in die
multimodale Logistikkette erfordert die Integration von Infrastruktur,
Dienstleistungen und Informationsströmen: –
Die Integration der Infrastruktur ist im oben
beschriebenen ersten Aktionsbereich zur Infrastruktur vorgesehen. –
Die Integration der Dienstleistungen verlangt in
erster Linie einen proaktiveren Ansatz des Sektors. Die Ermittlung und
Verbreitung bewährter Praktiken dürfte hilfreich sein. Wo dies angemessen ist,
sollten öffentliche Behörden ausreichende Grundstücke entlang von Flüssen
bereithalten oder durch Landnutzungsplanung verfügbar machen, um
Logistiktätigkeiten der Binnenschifffahrt zu unterstützen. Städte sollten das
Fracht- und Abfallaufkommen der Binnenschifffahrt bei ihren nachhaltigen
städtischen Mobilitätsplänen und Strategien zur Stadtlogistik in vollem Umfang
berücksichtigen. Was die Integration von Informationsströmen
angeht, so hat die Kommission eine Bewertung der Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG
über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) eingeleitet.
RIS-Dienste werden derzeit in der Hauptsache für das Verkehrs- und
Infrastrukturmanagement oder für Sicherheitszwecke genutzt. Der derzeitige
Datenaustausch könnte erweitert und in Informationsströme anderer
Verkehrsträger integriert werden, wobei dem e-Freight-Konzept[27] Rechnung getragen werden
sollte. Wie in der Richtlinie vorgesehen, wird die Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat über die Fortschritte bei der RIS-Einführung Bericht
erstatten, weitere Orientierungen für die Entwicklung ermitteln und
untersuchen, wie die dynamische Anpassung der technischen Standards an den
technischen Fortschritt erleichtert werden kann. Der Prozess wird von der
gemeinsamen RIS-Lenkungsplattform überwacht. Spezifische Maßnahmen bis 2016 2014: Überprüfung des RIS und Ermittlung künftiger Orientierungen (Kommission) 2015: Ermittlung, Verbreitung und Übernahme bewährter Praktiken zur Integration der Binnenschifffahrt in die multimodalen Logistikketten (Sektor, ggf. mit finanzieller Unterstützung der EU) Orientierung für 2017-20 Integration des RIS, der Daten aus der Beobachtung des Binnenschifffahrtsmarktes und der Instrumente aus dem Bereich der TEN-V-Korridore zur Unterstützung einer integrierten multimodalen Lenkung des Verkehrs 4. Differenzierung der
Zuständigkeiten für die einzelnen Durchführungsbereiche Die Qualität in dem Sektor kann nur durch ein
koordiniertes Vorgehen des Sektors und der öffentlichen Behörden auf Ebene der
Mitgliedstaaten sowie auf europäischer und internationaler Ebene gewährleistet
werden. Differenzierte Zuständigkeiten sind für folgende Bereiche
festzustellen: ·
Eine qualitativ hochwertige Infrastruktur,
die sich durch Zuverlässigkeit, gute Vernetzung und gute Fahrbedingungen
auszeichnet (Zuständigkeit: EU und
Mitgliedstaaten) Die öffentlichen Behörden investieren bereits
erhebliche Ressourcen in die Aufrechterhaltung und Entwicklung der
Binnenschifffahrt. Auf EU-Ebene konzentrieren sich die Maßnahmen auf das
TEN-V-Kernnetz, sie sollen durch Realisierung des multimodalen TEN-V-Korridors
gestärkt werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten
auf, Vorhaben mit hohem Mehrwert für die EU zu unterstützen und in diese
Vorhaben zu investieren und ihre Bemühungen fortzusetzen, in ihren
Binnenwasserstrassennetzen gute Fahrbedingungen zu schaffen und zu erhalten. ·
Ein qualitativ hochwertiger Regelungsrahmen,
der faire Bedingungen für die Akteure schafft
(Zuständigkeit: EU, internationale Ebene und Mitgliedstaaten) Bei der Binnenschifffahrt in der EU entfällt
ein Anteil von über 75 % auf grenzüberschreitende Beförderungen. EU-weit
harmonisierte Vorschriften sind erforderlich, um die Vorteile des Binnenmarktes
voll auszuschöpfen. Die Vorschriften wurden jedoch in unterschiedlichen
internationalen Gremien und über einen langen Zeitraum hinweg entwickelt. Zwar
weist die Flotte nach wie vor eine hohe Sicherheit auf, doch haben komplexe
Strukturen es erschwert, Vorschriften an den technischen Fortschritt
anzupassen, wodurch Hemmnisse für die Innovation entstanden sind. Trotz der
Fortschritte im Rahmen von NAIADES I sind bestimmte Bereiche immer noch
nicht harmonisiert, wodurch die Befolgung und Durchsetzung der Vorschriften
erschwert wird. Bestimmte Unternehmen können daher ihre Kostengrundlage
absenken, wodurch der Preiswettbewerb angeheizt und die allgemeine Ertragskraft
des Sektors verringert wird. Die Kommission plant eine Verbesserung der
internationalen Zusammenarbeit, eine Modernisierung und Straffung des
Regelungsrahmens für die Binnenschifffahrt und eine Erleichterung der
Durchsetzung. ·
Qualität durch Innovation: ein inklusiver
Ansatz für die Ermittlung des Forschungs- und Innovationsbedarfs und die
Übernahme von Innovationen (Zuständigkeit:
Sektor) Beim Programm NAIADES I ermittelten
Forschungseinrichtungen und -institute den Forschungsbedarf, aber die Forschung
führte nicht in ausreichendem Maße zu Marktinnovationen. Bei NAIADES II
sind die Akteure der Branche und des Marktes aufgefordert, sich direkt und
proaktiv an der Festlegung der FEI-Prioritäten, der Planung und der
Markteinführung zu beteiligen. ·
Gewährleistung der Qualität auf dem Markt
durch Transparenz und fairen Wettbewerb
(Zuständigkeit: Sektor) Initiativen des privaten Sektors können
erheblich zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenschifffahrtsmarktes
beitragen: Es wurden bereits elektronische Märkte zur Synchronisation von
Angebot und Nachfrage eingerichtet, sie können auch die Markttransparenz
verbessern. Synergien zwischen kleineren Akteuren können zum Beispiel durch
gemeinsame Käufe, gemeinsame Innovationsinitiativen oder eine weitere
Konsolidierung gefördert werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsträgern
kann ausgebaut werden, um die Binnenschifffahrt besser in die multimodalen
Logistikketten zu integrieren. Außerdem könnte die gemeinsame Nutzung und der
Austausch von Informationen zwischen allen Akteuren der Logistikketten
erheblich ausgebaut werden, um eine bessere Transparenz und Integration des
Marktes zu erreichen. 5. Qualität im Bereich der
Lenkung Im Rahmen von NAIADES II soll ein neues
Lenkungskonzept eingeführt werden, um das Problem sich überschneidender
Rechtsvorschriften und Zuständigkeiten im Sektor der Binnenschifffahrt
anzugehen. Dieses Konzept beinhaltet institutionelle und legislative Maßnahmen
und wird dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags Rechnung tragen, der neue
Vorschriften zu delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen sowie zur
Koordinierung des Standpunktes der Union für die Annahme von Rechtsakten mit
rechtlichen Auswirkungen in internationalen Gremien vorsieht. Dieses Konzept wird durch eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kommissionsdienststellen und dem
Sekretariat der ZKR unterstützt, die am 22. Mai 2013 unterzeichnet
wurde und eine gezieltere Zusammenarbeit vorsieht als im Rahmen der seit 2003
geltenden allgemeinen Verwaltungsvereinbarung. Beim neuen Konzept werden
einheitliche Standards schrittweise die unterschiedlichen Standards im Rahmen
der verschiedenen rechtlichen Regelungen ablösen, die jeweils nach ihren
eigenen Vorschriften und Verfahren funktionieren. Dieser Prozess wird bei den
technischen Vorschriften für Binnenschiffe beginnen und in der zweiten Phase auf
bestimmte andere Bereiche, z B. die Berufsqualifikationen ausgeweitet
werden. Zuerst müssen die bestehenden Rahmenstrukturen
angepasst werden, damit die einheitlichen Standards in Rechtsvorschriften in
Rechtsvorschriften gefasst werden können. Dies ist der Gegenstand des
Legislativvorschlags für eine Richtlinie über die technischen Vorschriften für
Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates. Als zweiter Schritt ist in der
Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kommissionsdienststellen und der ZKR die
Ausarbeitung technischer Standards im Bereich der Binnenschifffahrt unter
Federführung der ZKR vorgesehen. An einem besonderen Ausschuss mit Vertretern
der EU-Mitgliedstaaten und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)
wird auch die Kommission beteiligt sein, er soll ferner der
UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE), den Stromkommissionen sowie
wichtigen Interessenträgern, einschließlich der europäischen Sozialpartner,
offen stehen. Dieser Ausschuss soll der europäische technische Ausschuss
werden, der als Referenzinstanz für bestimmte Bereiche der Binnenschifffahrt
fungiert. Er würde als solcher verschiedene derzeit bestehende Gremien
ersetzen, die sich mit diesen Bereichen befassen, um so Doppelarbeit und
Inkohärenzen zu vermeiden. Eine vollständige Einheitlichkeit der
Standards könnte schließlich bei den Rechtsvorschriften der EU und der
Rheinschifffahrt erreicht werden, wenn die ZKR in Übereinstimmung mit der
Verwaltungsvereinbarung vom 22. Mai 2013 die
Rheinschiffsuntersuchungsordnung dahingehend anpassen würde, dass diese
Rechtsvorschrift auch auf die Standards dieses Ausschusses verweist. Die
anderen Stromkommissionen und die UN/ECE sind eingeladen, sich diesem Konzept
anzuschließen, um für bestimmte Bereiche der Binnenschifffahrt zu wirklich
kohärenten Standards zu gelangen. Spezifische Maßnahmen bis 2016 2013: Neuer Legislativvorschlag für eine Richtlinie zur Ersetzung der Richtlinie 2006/87/EG und zur Gewährleistung einheitlicher Standards (Teil des Pakets NAIADES II) 6. Finanzierung Die Durchführung von NAIADES II erfordert
Mittel für flankierende Maßnahmen (Koordinierung, Lenkung und Vorbereitung),
sowie für Forschung und Innovation, Infrastruktur und die Verbesserung der
Umweltfreundlichkeit der Flotte. Auf EU-Ebene erfolgt die Finanzierung für
Infrastrukturinvestitionen durch die Fazilität „Connecting Europe“, für
Forschung, Entwicklung und Innovation durch „HORIZONT 2020“ und für die
Unterstützungsmaßnahmen von NAIADES II sowie die Verbreitung von Innovationen,
einschließlich der Verbesserung der Umweltfreundlichkeit der Flotte, durch die
CEF und die Programme von „HORIZONT 2020“. Die Mitgliedstaaten sollten die
Binnenschifffahrt in ihre integrierten territorialen Investitionsstrategien und
-Projekte einbeziehen und Unterstützung durch den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und die Kohäsionsfonds
einplanen. Wo dies angezeigt ist, soll der Einsatz innovativer
Finanzinstrumente gefördert werden, insbesondere bei der Umstellung auf LNG. Eine Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen zur Finanzierung von NAIADES wird ausgearbeitet,
sobald die Programme für die CEF und „HORIZONT 2020“ angenommen sind und die
Planung für diese Instrumente weiter fortgeschritten ist. 7. Schlussfolgerung Bei NAIADES II werden durch Konzentration auf
Bereiche mit dem höchsten Mehrwert für den Sektor der Binnenschifffahrt
ehrgeizigere Ziele gesetzt, um den Beitrag der Binnenschifffahrt zur
Verkehrspolitik der EU auszubauen. Durch eine klare Trennung der
Zuständigkeiten auf EU-Ebene, internationaler Ebene sowie auf Ebene der
Mitgliedstaaten und der Regionen kann die Lenkung insgesamt verbessert werden. 2017
wird die Kommission über die erreichten Fortschritte berichten und wird
spezifische Maßnahmen für die weitere Durchführung des Programms NAIADES II bis
2020 formulieren. Die Vorbereitungen zu NAIADES II sind bereits angelaufen und
die Finanzierungsinstrumente der EU für NAIADES II werden eingerichtet.
Die Arbeiten für mehr Qualität in der europäischen Binnenschifffahrt haben
begonnen. [1] KOM/2011/0144 endg. [2] Mitteilung der Kommission über die Förderung der
Binnenschifffahrt „NAIADES“ - Integriertes europäisches Aktionsprogramm für die
Binnenschifffahrt, KOM(2006) 6 endg. [3] Entscheidung Nr. 1692/96/EG. [4] Verordnung (EG) Nr. 1692/2006. [5] Beschluss Nr. 1720/2006/EG. [6] Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates. [7] Beschluss Nr. 1982/2006/EG. [8] Harmonisierung der Besatzungsvorschriften, Formulare für
den intermodalen Verkehr, Haftung und intermodale Ladeeinheiten (ILU) [9] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Towards
"NAIADES II”. Promoting, greening and integrating inland waterway
transport in the single EU transport area, SWD(2012) 168 final (nur EN) [10] Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im
Binnenland, in der auf das Europäische Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) verwiesen wird. [11] http://ec.europa.eu/transport/modes/inland/studies/doc/2013-06-03-contribution-to-impact-assessment-of-measures-for-reducing-emissions-of-inland-navigation.pdf [12] Zentralkommission für die Rheinschifffahrt,
Donaukommission, Internationale Savebecken-Kommission (ISRBC) und
Moselkommission [13] KOM/2011/0650 endgültig. [14] Nordsee – Ostsee, Mittelmeer, Osten/Südl. Mittelmeer,
Rhein-Alpen, Nordsee – Mittelmeer und Rhein – Donau [15] Von der Kommission in Übereinstimmung mit der
TEN-V-Verordnung benannt. [16] Zum Beispiel beträgt das Durchschnittsalter von
Rheinschiffen zum Transport von Schüttgütern bzw. flüssigen Massengütern 50
bzw. 35 Jahre (Quelle: http://ec.europa.eu/transport/modes/inland/studies/doc/2013-06-03-contribution-to-impact-assessment-of-measures-for-reducing-emissions-of-inland-navigation.pdf) [17] http://ec.europa.eu/transport/themes/sustainable/studies/sustainable.en.htm [18] COM(2013) 295 final. [19] COM(2013) 296 final. [20] ABl. L 59 vom 27.2.1998, S. 1.-86. [21] ABl. L 389 vom 30.12.2006, S. 1.-260. [22] COM(2013) 17 final. [23] Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates. [24] enthalten im Europäischen Übereinkommen über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN). [25] Fazilität „Connecting Europe“ (KOM/2011/0665 endgültig) und
„Horizont 2020“ (KOM(2011) 809 endgültig). [26] ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.-142 [27] Aktion 7 des Weißbuchs zur EU-Verkehrspolitik