BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2012 durchgeführten internen Prüfungen (Artikel 99 Absatz 5 der Haushaltsordnung) /* COM/2013/0606 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht an die Entlastungsbehörde
über die im Jahr 2012 durchgeführten internen Prüfungen
(Artikel 99 Absatz 5 der Haushaltsordnung)
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 5 2........... Die Aufgaben des IAS:
Unabhängigkeit, Objektivität und Rechenschaftspflicht................. 5 3........... Durchführung der Prüfungen............................................................................................ 6 3.1........ Umsetzung des Prüfungsplans 2012 des
IAS................................................................... 6 3.2........ Neue Empfehlungen und
Annahmeprozentsatz................................................................. 7 3.3........ Umsetzung der im Zeitraum 2008-2012
abgegebenen Empfehlungen................................ 8 4........... Wichtigste Feststellungen und
Empfehlungen.................................................................... 8 4.1........ Horizontale Prüfungen..................................................................................................... 8 4.1.1..... Verfahren zur Erstellung der
jährlichen Tätigkeitsberichte (mehrere GD)........................... 8 4.1.2..... Verwaltung und Überwachung der
Personalzuweisung (mehrere GD)............................. 10 4.1.3..... Ausgleichsbuchungen und interne
Fakturierungssysteme (mehrere GD)........................... 10 4.2........ Landwirtschaft, Natürliche
Ressourcen und Gesundheit.................................................. 11 4.2.1..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD
MARE, SANCO)................................................ 12 4.2.2..... Kontrollstrategie – Direktion J
(GD AGRI)................................................................... 12 4.3........ Kohäsion...................................................................................................................... 12 4.3.1..... Abschluss des
Programmplanungszeitraums 2000-2006 (GD REGIO, GD EMPL)........ 13 4.3.2..... Umsetzung der Programme des Zeitraums
2007-2013 (GD REGIO)............................. 13 4.4........ Forschung, Energie und Verkehr................................................................................... 14 4.4.1..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD
ENER)................................................................. 14 4.5........ Außenhilfe, Entwicklung und
Erweiterung...................................................................... 14 4.5.1..... Gestaltung der internen Organisation
in EU-Delegationen (GD DEVCO)........................ 14 4.6........ Bildung und Bürgerschaft.............................................................................................. 15 4.6.1..... Programm für lebenslanges Lernen (GD
EAC/EACEA)................................................. 15 4.6.2..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD
HOME)................................................................ 15 4.6.3..... Überwachung der Umsetzung des
EU-Rechts (GD JUST)............................................. 16 4.7........ Wirtschaft und Finanzen................................................................................................ 16 4.7.1..... Umsetzung des CIP-Programms durch den
EIF (GD ECFIN)....................................... 16 4.7.2..... Vorgänge außerhalb des Haushaltsplans
(GD ECFIN)................................................... 17 4.7.3..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD
ENTR)................................................................. 17 4.7.4..... Überwachung der Umsetzung des
EU-Rechts (GD TAXUD)........................................ 17 4.8........ Allgemeine Dienstleistungen und HR.............................................................................. 18 4.8.1..... Erstellung, Entwicklung und Verbreitung
statistischer Daten (GD ESTAT)...................... 18 4.9........ IT-Prüfungen................................................................................................................ 18 4.9.1..... Verwaltung der lokalen IT-Systeme (GD
DEVCO, GD TRADE).................................. 19 4.9.2..... IT-Governance und Leistung (GD
SANCO/EAHC)...................................................... 19 4.9.3..... Horizont 2020 (GD RTD, GD CNECT,
ERCEA)......................................................... 19 5........... Anhörung des Fachgremiums für
finanzielle Unregelmäßigkeiten der Kommission............ 20 6........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 20 1. Einleitung Mit dem vorliegenden Bericht wird die
Entlastungsbehörde gemäß Artikel 99 Absatz 5 der Haushaltsordnung
über die Tätigkeit des Internen Auditdienstes (Internal Audit Service; IAS) der
Kommission unterrichtet. Der Bericht stützt sich auf den Bericht, den der
Interne Prüfer der Kommission nach Artikel 99 Absatz 3 der
Haushaltsordnung in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungsberichte des IAS aus
dem Jahr 2012[1]
über die Generaldirektionen, Dienststellen und Exekutivagenturen der Kommission[2] erstellt hat. Er beschreibt die
ermittelten Schwachstellen sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung und enthält
Informationen über wesentliche Risikopotenziale, Fragen der Kontrolle und
Aspekte der Führung und Überwachung[3]. Die Kommission hat bereits auf einige dieser
Empfehlungen in ihrem Synthesebericht[4]
reagiert. 2. Die Aufgaben des IAS:
Unabhängigkeit, Objektivität und Rechenschaftspflicht Der IAS hat die Aufgabe, die internen
Verwaltungs- und Kontrollsysteme zwecks kontinuierlicher Verbesserungen auf
ihre Wirksamkeit zu prüfen und so einen Beitrag zu einem soliden Management der
Europäischen Kommission zu leisten. Der IAS ist dem
für den Bereich Audit zuständigen Mitglied der Kommission unterstellt und
gegenüber dem Auditbegleitausschuss rechenschaftspflichtig. Die Unabhängigkeit
des IAS ist in der Haushaltsordnung und in seiner Charta verbrieft, die von der
Kommission angenommen wurde. Der IAS übt seine Tätigkeit im Einklang mit der
Haushaltsordnung und den Internationalen Standards für die berufliche Praxis
der Internen Revision und dem Ethikkodex des Institute of Internal Auditors
(IIA) aus. Der IAS prüft nicht die Systeme der
Mitgliedstaaten für die Kontrolle über die Mittel der Kommission. Solche
Prüfungen, die bis hinunter auf die Ebene der einzelnen Begünstigten reichen,
werden von den internen Prüfern der Mitgliedstaaten, nationalen Prüfbehörden,
anderen einzelnen GD der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof (ERH)
durchgeführt. Der IAS prüft jedoch Maßnahmen, die von den Dienststellen der
Kommission ergriffen werden, um Stellen in den Mitgliedstaaten und andere
Stellen, die für die Auszahlung von EU-Mitteln verantwortlich sind, wie die
Vereinten Nationen, zu überwachen und zu prüfen. Wie in der Haushaltsordnung
vorgesehen, kann der IAS diese Aufgaben vor Ort wahrnehmen, auch in den
Mitgliedstaaten. Allgemeine Stellungnahme zum Finanzmanagement
der Kommission Gemäß seiner Charta gab der IAS seine dritte
allgemeine Stellungnahme zum Finanzmanagement der Kommission ab. Die allgemeine Stellungnahme für 2012 stützt
sich auf die Prüfungen im Bereich des Finanzmanagements in der Kommission, die
sowohl vom IAS als auch von den internen Auditstellen in den vergangenen drei
Jahren (2010 bis 2012) durchgeführt wurden. Außerdem werden darin Informationen
aus anderen Quellen, wie Berichten des ERH, berücksichtigt. Um einen umfassenden Deckungsgrad
sicherzustellen, sahen der IAS, die internen Auditstellen oder der ERH die
Prüfung aller prüffähigen Finanzeinrichtungen vor, die als risikoreich
eingestuft und für die Ausführung des Haushaltsplans bis zum Ende dieses
Zeitraums wesentlich sind. Der Abschluss der Prüfungsaufträge im Jahr 2012
trägt zur Gewährleistung eines hinreichenden Prüfungsumfangs für das Jahr 2012
bei. Beitrag des IAS zur Verringerung des
Entlastungsrisikos und einer positiveren Zuverlässigkeitserklärung (DAS) Das Entlastungsverfahren birgt
Reputationsrisiken für die Kommission. Die Arbeit des IAS unterstützt die
Kommission bei der Minderung dieses Risikos. Obgleich das Entlastungsverfahren zunehmend auf
Leistung ausgerichtet ist, bleibt die Konformität der wichtigste Aspekt der
Diskussion. Die Bewertung der Konformität stützt sich auf die Ergebnisse der
Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung (DAS) des Europäischen
Rechnungshofs (ERH). Darin nimmt der Europäische Rechnungshof Stellung zur
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU und zur Rechtmäßigkeit und
Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Transaktionen. Zur Eindämmung des Fehlerrisikos bei den
Zahlungen muss die Kommission sicherstellen, dass die umgesetzten
Kontrollstrategien den Risiken angemessen sind. Diese Kontrollstrategien müssen
Fehler wirksam vermeiden und aufdecken und mit abschreckenden
verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Berichten über die Restfehlerquote
einhergehen. Aus diesem Grund haben Prüfungen, die für alle
zentralen Ausgabenbereiche eine durchgängige Kontrollstrategie sicherstellen
sollen, im strategischen Prüfungsplan des IAS für 2010-2012 sowie für 2013-2015
Priorität. 2012 wurden Prüfungen der Kontrollstrategien in den GD AGRI, ENER,
ENTR, HOME, MARE und SANCO durchgeführt. 3. Durchführung der
Prüfungen 3.1. Umsetzung
des Prüfungsplans 2012 des IAS Bis zum Stichtag am
1. Februar 2013 hatte der IAS 100 % seiner vorrangigen
Prüfungsaufträge (88 % im Jahr 2011) und 62 % seiner nicht
vorrangigen Prüfungsaufträge (69 % im Jahr 2011) durchgeführt. Insgesamt wurden 89 Berichte
(die Prüfungen, Follow-ups und Beratungsleistungen umfassen) abgeschlossen und
können wie folgt aufgeschlüsselt werden[5]: || 2012 || 2011 || 2010 || Aufträge || Berichte || Aufträge || Berichte || Aufträge || Berichte AUDIT || 29 || 49 || 20 || 23 || 24 || 28 BERATUNG || 2 || 2 || 1 || 1 || 6 || 6 FOLLOW-UP || 32 || 37 || 41 || 50 || 44 || 50 ÜBERPRÜFUNGEN || 1 || 1 || 3 || 3 || 0 || 0 Insgesamt || 64 || 89 || 65 || 77 || 74 || 84 In dem beigefügten
Arbeitsdokument der Dienststellen sind alle abgeschlossenen Prüfungsberichte
zusammengefasst. Es enthält Ziele, Umfang, Risiken und Empfehlungen jedes
Berichts, den Stand der Umsetzung der für 2008-2012 abgegebenen Empfehlungen
insgesamt sowie Zusammenfassungen der Schlussfolgerungen von
Follow-up-Aufträgen. 3.2. Neue
Empfehlungen und Annahmeprozentsatz Im Jahr 2012 gab der IAS
folgende die Anzahl von Empfehlungen ab, einschließlich ihres
Annahmeprozentsatzes: || Neue Empfehlungen || Angenommene Empfehlungen || Nicht angenommene Empfehlungen Priorität || # || # || % || # || % Kritisch || 0 || 0 || || 0 || Sehr wichtig || 83 || 83[6] || 100 % || 0 || Wichtig || 109 || 108 || 99 % || 1 || 1 % Wünschenswert || 0 || 0 || || 0 || Insgesamt || 192 || 191 || 99 % || 1 || 1 % Die geprüften Stellen haben
für alle angenommenen (oder teilweise angenommenen) Empfehlungen Maßnahmenpläne
erarbeitet, die dem IAS übermittelt und als zufriedenstellend bewertet wurden. 3.3. Umsetzung
der im Zeitraum 2008-2012 abgegebenen Empfehlungen Nach Angaben der geprüften Stellen wurden
78 % der zwischen 2008 und 2012 abgegebenen angenommenen Empfehlungen bis
Anfang 2013 umgesetzt. Das beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen bietet
eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen (Einschätzung der
geprüften Stellen). 29 sehr wichtige Empfehlungen[7] hätten jedoch seit mehr als
sechs Monaten gegenüber der ursprünglichen Frist[8]
umgesetzt sein müssen. Kritische Empfehlungen stehen nicht aus. Der
Auditbegleitausschuss wurde regelmäßig über kritische oder wichtige
Empfehlungen unterrichtet, die mehr als sechs Monate überfällig waren. Insgesamt wurden 733 Empfehlungen
angenommen, zu denen der IAS bis Ende 2012 Follow-up-Prüfungen
durchführte. Das Follow-up des IAS bestätigte, dass die
Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt wurden und zur Verbesserung der
Kontrollsysteme in den geprüften Dienststellen beitrugen. Der IAS sah 88 %
der Empfehlungen, die während dieses Zeitraums Gegenstand eines Follow-ups
waren, als erledigt an. 4. Wichtigste
Feststellungen und Empfehlungen 4.1. Horizontale
Prüfungen 4.1.1. Verfahren
zur Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte (mehrere GD) Ziel der Prüfung war die Bewertung der
Angemessenheit und Wirksamkeit des Verfahrens zur Erstellung der jährlichen
Tätigkeitsberichte in der Kommission insgesamt und insbesondere, inwiefern es
als Unterstützung für die Zuverlässigkeitserklärung der verschiedenen
bevollmächtigten Anweisungsbefugten hilfreich war. Der IAS analysierte die
Gestaltung des Verfahrens, das Vorhandensein klarer Leitlinien und regelmäßiger
Überwachung auf Institutionsebene und die Umsetzung durch die einzelnen
GD/Dienststellen. Diese Prüfung wurde im SG, in der GD BUDG und in
neun operativen GD/Dienststellen, den GD CNECT, EAC, REGIO, EMPL, MARE, AGRI,
HOME und DEVCO, sowie im OIB durchgeführt. Insgesamt ist der IAS der Ansicht, dass das
Verfahren gut etabliert ist und sein Ziel erreicht hat, ein Rechenschafts- und
Zuverlässigkeitsinstrument vom Management bis zur Institution zu sein. Gleichwohl
wurden einige sehr wichtige Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungsbedarf
bestand. Insbesondere forderte der IAS die zentralen Dienststellen auf, (i) weitere Anweisungen zur Berichterstattung
über die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit finanzieller und nicht
finanzieller Transaktionen und über die Kosten/Wirksamkeit der Kontrollen
bereitzustellen, um die Schlussfolgerungen des bevollmächtigten
Anweisungsbefugten zur wirtschaftlichen Haushaltsführung und die
Zuverlässigkeitserklärung angemessen zu unterstützen, (ii) das Qualitätskontrollverfahren dahingehend
zu stärken, dass es sich mehr auf wesentliche Elemente des jährlichen
Tätigkeitsberichts konzentriert, wie die Verlässlichkeit des
Testierungsprozesses und die Informationen zur Unterstützung der
Zuverlässigkeitserklärung, und (iii) die Struktur des jährlichen
Tätigkeitsberichts zu straffen, um übermäßig lange und komplexe Berichte zu
vermeiden und Dokumente zu erstellen, die für das Kollegium, den ERH und die
Entlastungsbehörde nützlicher sind. Die zentralen Dienststellen nahmen die
Empfehlungen des IAS an und erarbeiteten einen Maßnahmenplan zur Verbesserung
des Verfahrens zur Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte, der vom IAS
als zufriedenstellend erachtet wurde. Einige Maßnahmen wurden im Rahmen der
jährlichen Tätigkeitsberichte 2012 bereits umgesetzt.
Was die Arbeit in den neun operativen
GD/Dienststellen betrifft, stellte der IAS nur ein größeres Problem[9] bei der GD DEVCO fest. Eine
eingeschränkte Prüfung der Koordinierung des Beitrags der Delegationen zum
jährlichen Tätigkeitsbericht ergab, dass die GD DEVCO ihr System der
Rechenschaftspflicht (die sogenannte „Kontrollpyramide“) stärken sollte, indem
sie (i) die Qualität des jährlichen
Tätigkeitsberichts der GD DEVCO verbessert, insbesondere bezüglich
Informationen über das interne Kontrollsystem und Elementen zur Unterstützung
der Zuverlässigkeitserklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten, (ii) Berichte von den Delegationsleitern (EAMR)
als „Rechenschaftsinstrumente“ fördert, indem sie um Bereitstellung weiterer
Informationen zur Unterstützung ihrer Zuverlässigkeitserklärung bittet, (iii) den Delegationsleitern weitere Leitlinien
an die Hand gibt, die es ihnen ermöglichen, umfassende, einheitliche
Informationen zur Unterstützung ihrer Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten,
und (iv) die Rolle der zentralen Dienststellen bei
der Unterstützung, Koordinierung und Überwachung der Berichtspflichten der
Delegationsleiter stärkt. Der Maßnahmenplan der GD DEVCO wird als zufriedenstellend
bewertet. 4.1.2. Verwaltung
und Überwachung der Personalzuweisung (mehrere GD) Mit der Prüfung sollte bewertet werden, ob
ausgewählte Dienststellen der Kommission über angemessene Verfahren und
Mechanismen verfügen, um die Personalzuweisung im Rahmen eines Personalabbaus
wirksam und effizient zu verwalten und zu überwachen[10]. Schwerpunkt der Prüfung waren die betreffenden
Verfahren in den vier GD AGRI, RTD, COMP und DGT, die ausgewählt worden waren,
um einen repräsentativen Überblick über die verschiedenen Aktivitäten in der
Kommission zu erlangen. Der IAS nahm zudem eine intensive Überprüfung der
Personalzuweisungsverfahren auf Institutionsebene, im SG, in der GD BUDG und
der GD HR vor. Darüber hinaus wurde eine allgemeine Erhebung
durchgeführt, um einen umfassenden Überblick über die in den Dienststellen der
Kommission vorhandenen Verfahren zu erhalten. Der IAS empfahl den GD AGRI und RTD, ihre
Bemühungen zur Entwicklung von Mechanismen und Instrumenten für die
Aufgabenzuordnung fortzusetzen, Instrumente/Methoden zur Einholung
ausreichender, verlässlicher Informationen über Arbeitslasten einzuführen und
einen HR-Plan auszuarbeiten. Die GD nahmen alle Empfehlungen an. Die
Maßnahmenpläne wurden vom IAS als insgesamt zufriedenstellend bewertet. Auf Ebene der operativen GD deckten die Prüfung
und die Ergebnisse der kommissionsweiten Erhebung des IAS Schwachstellen auf,
die einhergehend mit einer Minderung der damit verbundenen Risiken nur durch
Maßnahmen der zentralen Dienststellen gelöst werden können. Der IAS empfahl den
zentralen Dienststellen, den übergeordneten Rahmen für die Verwaltung und
Überwachung der Personalzuweisung weiterzuentwickeln und die Verbreitung
bewährter Praktiken zwischen der Strategie- und Programmplanung (SPP) und den
Personalverantwortlichen in diesem Bereich zu erleichtern. Die zentralen
Dienststellen sollten zudem den übergeordneten Rahmen für die Berichterstattung
und Rechenschaftspflicht durch die Dienststellen der Kommission bezüglich der
Nutzung von Stellen verbessern, die im Einklang mit den Beschlüssen der
Kommission über die Personalzuweisung in diese Dienststellen umgeschichtet
wurden. 4.1.3. Ausgleichsbuchungen[11] und interne Fakturierungssysteme (mehrere GD) Der IAS bewertete, ob die
Ausgleichsbuchungsvorgänge[12]
der Haushaltsordnung und den zentralen Leitlinien entsprechen und ob die Kosten
der erbrachten Dienstleistungen kohärent und transparent berechnet werden. Die
Prüfung wurde in der GD BUDG (als führende Abteilung für den Entwurf und die
Umsetzung der für den Haushaltsplan maßgeblichen Rechtsvorschriften und für die
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung), der GD DIGIT und der GD SCIC
durchgeführt. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die geprüften GD bei
nicht vorhandenen zentralen Leitlinien oder Anweisungen zum
Ausgleichsbuchungsverfahren ihre eigenen Kriterien festlegen. Diese entsprachen
insgesamt den Haushaltsvorschriften. Der IAS forderte die geprüften Stellen jedoch
auf, das Verfahren zu stärken und eine konsequente Umsetzung in der gesamten
Kommission zu ermöglichen, indem sie (i) einen Governance-Rahmen mit eindeutiger
Zuweisung der Verantwortung für das Verfahren, Definition des
Ausgleichsbuchungsverfahrens und Bestätigung der Kostenmodelle der größeren
Dienstleistungserbringer einführen, (ii) zentrale Anweisungen und Leitlinien
(einschließlich der Kriterien zur Ermittlung der Dienstleistungen und Kosten)
bereitstellen und (iii) mehr Klarheit bezüglich der für die
Finanzierung der IT-Ausgaben in Anspruch genommenen Haushaltslinien schaffen. Nach Ansicht des IAS sollte die
ABM-Lenkungsgruppe als Leitungsgremium die Verantwortung für das Verfahren
tragen und letztlich die verantwortliche Stelle für die Festlegung des
Verfahrens sein. Die GD BUDG nahm alle Empfehlungen an und der
daraus resultierende Maßnahmenplan wird als zufriedenstellend bewertet. Die GD DIGIT wurde aufgefordert, (i) die auszugleichenden Dienstleistungen und
Kosten eindeutiger zu identifizieren und Kriterien zur Identifizierung der
IT-Systeme, für die Hosting-Kosten ausgeglichen werden, vorzuschlagen und (ii) sicherzustellen, dass das Leitungsgremium
wesentliche Änderungen des Kostenmodells unterstützt. Der daraus resultierende Maßnahmenplan für die
angenommenen Empfehlungen wird als zufriedenstellend bewertet. 4.2. Landwirtschaft,
Natürliche Ressourcen und Gesundheit (AGRI, ENV, CLIMA,
MARE, EAHC, SANCO) 4.2.1. Prüfungen
der Kontrollstrategie (GD MARE, SANCO) Die Kontrollstrategie der GD
MARE umfasst keine eindeutigen quantifizierbaren und messbaren Ziele für den
Testierungsprozess, insbesondere in Bezug auf die geplante Abdeckung der
nationalen Prüfbehörden und der GD MARE selbst. Die quantitativen und
qualitativen Indikatoren zur Messung der Durchführung der Prüftätigkeit der GD
MARE sind unzureichend. Außerdem muss die GD MARE ihre Überwachung der
nationalen Prüfstrategien und jährlichen Kontrollberichte stärken und ihre
Kontrollen der Art und Weise, wie die nationalen Prüfbehörden die
Stichprobennahme und die Fehlerquote bestimmen, verbessern. Die Prüfung der GD SANCO
umfasste Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen. Der IAS betonte, dass die GD SANCO
ihr Kontrollstrategiedokument fertigstellen muss. Die Maßnahmenpläne zur
Behebung der Probleme in beiden Prüfungen wurden als zufriedenstellend
bewertet. 4.2.2. Kontrollstrategie
– Direktion J (GD AGRI) Diese Prüfung in der GD AGRI
befasste sich schwerpunktmäßig mit der Gestaltung und Überwachung der
Kontrollstrategie für den Programmplanungszeitraum 2007-2013. Der IAS stellte fest, dass
die Prüfstrategie nicht ausreichend formalisiert war und dass es Lücken in der
Definition des allgemeinen Prüfungsrahmens („audit universe“), der Festlegung
quantitativer und messbarer Ziele (z. B. Prüfungsumfang) und der
zugehörigen Kapazitätsanalyse gab. Da der nächste
Programmplanungszeitraum naht, sollte die Rolle der Sicherungsdienstleister,
die in den Mitgliedstaaten von den Zertifizierungsstellen gespielt wird,
gestärkt werden, um die Kontrollen zu verbessern und die Nutzung der begrenzten
Prüfmittel der GD AGRI zu optimieren. Der IAS wies auch darauf
hin, dass die Prüfungspläne nicht ausreichend durch Risikobewertungen gestützt
wurden und dass es einen beträchtlichen Prüfungsrückstand gab (13 % der
Prüfungsaufträge von 2007-2010 waren noch offen), trotz der Bemühungen der GD,
diesen abzubauen. Der IAS empfahl der GD AGRI, ihre Kontrollstrategie zu
entwickeln und zu formalisieren, ihre Risikobewertungen gemäß den festgelegten
Zielen umzuarbeiten, und eine ordnungsgemäße Überwachung durch bessere
quantitative und qualitative Leistungskennzahlen sicherzustellen, deren
Offenlegung im jährlichen Tätigkeitsbericht verbessert werden sollte. Die GD nahm alle
Empfehlungen an, und der IAS bewertete ihren Maßnahmenplan als
zufriedenstellend. 4.3. Kohäsion (REGIO, EMPL) 2012 wurden vier Prüfungen durchgeführt, um sich
der Bemühungen der GD zur Beseitigung der hohen Fehlerquoten zu vergewissern,
vor allem in der GD REGIO. Erstmalig begleitete[13] der IAS die GD-Prüfer bei
Besuchen in den Mitgliedstaaten. 4.3.1. Abschluss
des Programmplanungszeitraums 2000-2006 (GD REGIO, GD EMPL) Es ist unerlässlich, dass die GD über ein gut
vorbereitetes Abschlussverfahren verfügen, um nachzuweisen, dass alle Fehler
und Unregelmäßigkeiten erkannt und korrigiert werden. Obgleich die GD das Abschlussverfahren für den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (GD REGIO) und den Europäischen
Sozialfonds (GD EMPL) gut vorbereiteten und verwalteten, müssen die Planung,
Methoden und Leitlinien, insbesondere bei der Vorbereitung auf den Abschluss
des Programmplanungszeitraums 2007-2013, sowie die Dokumentation für eine
bessere Nachweisbarkeit der Kontrollen von Abschlussdokumenten verbessert
werden. Bei der Prüfung des Abschlusses von
Kohäsionsfonds-Projekten in der GD REGIO wurden Inkonsistenzen und Lücken im
Bewertungsverfahren festgestellt. Angesichts der großen Projektanzahl und der
noch anstehenden Arbeit müssen diese für den Rest des Abschlussverfahrens
beseitigt werden. Diesbezüglich wurden seit dem 21. Dezember 2012
harmonisierte Vorlagen für die Analyse der Abschlussvermerke eingeführt. Diese
wurden so gestaltet, dass sie die vom IAS festgestellten besonderen Lücken
angehen, insbesondere in Bezug auf die Koordinierung zwischen Prüfungs- und
geografischen Referaten und die Gewährleistung der Einheitlichkeit der
qualitativen Bewertung der Abschlussdokumente. Durch diese Prüfungen wurden die GD rechtzeitig
an die Notwendigkeit erinnert, über die Effektivität des Abschlussverfahrens
für den Zeitraum 2000-2006 Bericht zu erstatten und die mehrjährige
Korrekturkapazität der Kontrollstrategie nachzuweisen[14]. Die GD nahm alle Empfehlungen an, und der IAS
bewertete ihre Maßnahmenpläne als zufriedenstellend. 4.3.2. Umsetzung
der Programme des Zeitraums 2007-2013 (GD REGIO) Angesichts der hohen Fehlerquoten in der
Kohäsion führte der IAS eine Prüfung der Umsetzung der Programme des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds im
Programmplanungszeitraum 2007-2013 durch, um zu bewerten, inwiefern die GD
REGIO zuverlässige Fehlerquoten bestimmt und gemeldet hatte und inwiefern ausreichende
und angemessene Maßnahmen zur Verringerung der hohen Fehlerquoten ergriffen
worden waren. Der IAS verwies auf die Bemühungen der GD REGIO
zur Stärkung der Korrekturmaßnahmen und Verringerung der Fehlerquoten, betonte
jedoch das sehr hohe inhärente Risiko, das mit einer so starken Abhängigkeit
der GD von den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten verbunden ist. Trotz der
bereits unternommenen Anstrengungen stellt dies nach wie vor eine große
Herausforderung für die GD dar. Diese Behörden haben die Leitlinien
unterschiedlich ausgelegt, insbesondere was die statistische Stichprobennahme
und die Abdeckung des allgemeinen Prüfungsrahmens betrifft[15]. Darüber hinaus muss die GD
ihre eigenen Kontrollen der jährlichen Kontrollberichte der Prüfbehörden
verbessern, um sicherzustellen, dass die Prüfer Schlussfolgerungen zu den
Auswirkungen der Zuverlässigkeit der Fehlerquoten aus den Prüfungen der
Mitgliedstaaten ziehen können. Der IAS stellte erhebliche Abweichungen beim
Umfang und der Gründlichkeit der Vor-Ort-Tests fest. Obgleich anerkannt wird,
dass die GD REGIO einen risikoorientierten Ansatz verfolgen muss, ist die
Arbeit vor Ort von so entscheidender Bedeutung für ihre Zuverlässigkeitsgewähr,
dass diese Inkonsistenzen ausgeräumt werden müssen, um die Gefahr der Nichterkennung
von Systemschwächen und/oder Fehlern und Unregelmäßigkeiten zu minimieren. Die geprüften Stellen nahmen alle Empfehlungen
an, und der IAS bewertete ihren Maßnahmenplan als zufriedenstellend. 4.4. Forschung,
Energie und Verkehr[16] (EACI, ERCEA, CNECT,
JRC, REA, RTD, TEN T-EA, MOVE, ENER) 4.4.1. Prüfungen
der Kontrollstrategie (GD ENER) Die Überprüfung der
Kontrollen in der GD ENER umfasste Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen. Dabei wurde
festgestellt, dass nach der Prüfung vollständige und einheitliche Arbeits- und
Prüfungsunterlagen erstellt werden müssen. Anschließend empfahl der IAS der GD
ENER, ein standardisiertes Prüfungsprogramm zu verwenden und einen besseren
Nachweis für die Überprüfung und Genehmigung der Prüfungsthemen zu erbringen.
Die Empfehlungen wurden angenommen und der Maßnahmenplan wurde als
zufriedenstellend bewertet. 4.5. Außenhilfe,
Entwicklung und Erweiterung (DEVCO, ECHO, ELARG,
FPI) 4.5.1. Gestaltung
der internen Organisation in EU-Delegationen (GD DEVCO) Die Schaffung des Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD) erforderte die Einrichtung einer Reihe neuer Strukturen und
Verfahren, die sowohl die zentralen Dienststellen als auch die Delegationen
betreffen. Das allgemeine Ziel dieser eingeschränkten Überprüfung war die
Bewertung der zwischen der Europäischen Kommission und dem EAD eingerichteten
Verfahren, um die wirtschaftliche Haushaltsführung des durch die
EU-Delegationen ausgeführten Außenhilfebudgets sicherzustellen. Der IAS forderte die GD
DEVCO auf, zu prüfen, ob die Schaffung einer mittleren Managementfunktion –
insbesondere in den größeren EU-Delegationen – den Delegationsleiter bei der
Finanzhilfenverwaltung unterstützen könnte. Aufgrund laufender Änderungen der
Verfahren (z. B. überarbeitete Finanzkreisläufe) und der Umsetzung einer
überarbeiteten internen Kontrollarchitektur in den Delegationen[17] zur Zeit der eingeschränkten
Überprüfung wird eine Prüfung der wirksamen Umsetzung dieser überarbeiteten
Maßnahmen stattfinden. 4.6. Bildung
und Bürgerschaft (COMM, EAC, EACEA, HOME,
JUST) 4.6.1. Programm
für lebenslanges Lernen (GD EAC/EACEA) Das Ziel der Prüfung bestand darin, zu bewerten,
ob die Kontrollstrategie in der EACEA zur Verwaltung des Programms für
lebenslanges Lernen es ihr ermöglicht, hinreichende Gewähr für die Rechtmäßigkeit
und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Finanztransaktionen zu erlangen,
und die Angemessenheit, Effizienz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
der GD EAC für die Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion als zuständige GD bei der
Umsetzung des Programms durch die Agentur zu bewerten. Das Verfahren der Abschlusszahlungen[18] ist in der EACEA gut
organisiert und etabliert, aber die Prüfung zeigte eine inkonsistente Umsetzung
der risikoorientierten Kontrollstrategie und die Nichteinhaltung des Rückwirkungsverbots
auf. Das interne Kontrollsystem für die Ausübung der
Aufsichtsfunktion der GD EAC als zuständige GD wurde als angemessen, effizient
und wirksam bewertet, obgleich Schwachstellen, wie das Fehlen einer
aktualisierten Aufsichtsstrategie, Lücken in der Dokumentation der
Aufsichtsregelungen und das Fehlen von Leistungskennzahlen, es schwierig
machen, zu beurteilen, ob die Aufsichtsstrategie erreicht wurde. Die direkte
Beteiligung der GD EAC am Betriebsmanagement des Programms für lebenslanges Lernen
stellt womöglich nicht die effizienteste Nutzung der Mittel dar. Die GD EAC und die EACEA nahmen alle
Empfehlungen an und die EACEA und die Maßnahmenpläne wurden als
zufriedenstellend bewertet. 4.6.2. Prüfungen
der Kontrollstrategie (GD HOME) Der IAS hob Schwachstellen
bei der Überwachung der Abschlussverfahren der GD HOME hervor, insbesondere das
Fehlen geeigneter Instrumente, um die Verwaltung einer großer Anzahl von
Abschlussverfahren von Jahresprogrammen angemessen zu überwachen. Außerdem
hatte die GD HOME die verspätete Einreichung von Abschlussdokumenten nicht
korrekt als Nichtkonformitäten verzeichnet. Der IAS empfahl der GD, die
Vorgaben der internen Kontrollnormen der Kommission zu befolgen. Die GD sollte
ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme stärken und ihre Verfahren durch eine
Abschlusscheckliste und Leitlinien für die Abschlussunterlagen überarbeiten. Der IAS wies auch auf
Schwachstellen in der Ex-post-Prüfstrategie der GD hin und empfahl die
Einführung einer Methode, damit die Ergebnisse der Ex-post-Audits in das Modell
zur Erlangung der Prüfungssicherheit der GD für den jährlichen
Tätigkeitsbericht aufgenommen werden könnten. Der zugehörige Maßnahmenplan wird
als zufriedenstellend bewertet. 4.6.3. Überwachung
der Umsetzung des EU-Rechts (GD JUST) Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung der
EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten zählt zu den im Vertrag
festgeschriebenen zentralen Aufgaben der Kommission. Der gemeinschaftliche
Besitzstand und die Politikbereiche der GD JUST, die 2012 geprüft wurde, geben
Anlass zu mehr als 10 % aller kommissionsweiten Fälle von aktiven
Verstößen. Die Prüfer erkannten die gute Ausreifung und die laufenden
Bemühungen der GD an, wiesen jedoch auf einige Mängel in ihren Strategie- und
Programmplanungsverfahren hin, insbesondere bei der Beachtung, die diesem Thema
in den Managementplänen und jährlichen Tätigkeitsberichten gewidmet wird.
Folglich sind die dieser Tätigkeit zugewiesenen Mittel und ihre
Leistungsbewertung trotz ihrer Bedeutung und ihres Umfangs nicht optimal. Der
zugehörige Maßnahmenplan wird als zufriedenstellend bewertet. 4.7. Wirtschaft
und Finanzen (COMP, ECFIN, ENTR,
MARKT, OLAF, TAXUD, TRADE) 4.7.1. Umsetzung
des CIP-Programms durch den EIF (GD ECFIN) Die Fazilität für wachstumsintensive und
innovative KMU (GIF), ein Teil des umfassenderen Rahmenprogramms für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und des Programms für
unternehmerische Initiative und Innovation (EIP), ist ein Finanzinstrument der
Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen. Der Europäische
Investitionsfonds setzt die GIF im Auftrag der Kommission auf der Grundlage
eines Treuhand- und Verwaltungsabkommens (FMA) um. Mit der Prüfung sollte bewertet werden, wie
effektiv der EIF die GIF umsetzt, und insbesondere (i) wie der EIF dem FMA
nachkommt und (ii) wie wirksam und effizient die GD ECFIN die GIF überwacht, so
dass sie ihre spezifischen Ziele erreicht. Bei der Prüfung wurden zwei Probleme
hervorgehoben: (i) Mängel bei den Indikatoren, mit denen die
Ziele des Finanzinstruments widergespiegelt werden, und (ii) die Definition von Ereignissen, die eine
wesentliche Änderung des FMA darstellen. Die GD ECFIN nahm alle Empfehlungen an und die
Maßnahmenpläne wurden als zufriedenstellend bewertet. 4.7.2. Vorgänge
außerhalb des Haushaltsplans (GD ECFIN) Infolge der Finanz- und Staatsschuldenkrise hat
die Europäische Union neue Finanzinstrumente geschaffen, die als
Darlehensnehmer fungieren und Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten
Geld leihen. Die Europäische Kommission betreibt den europäischen
Finanzstabilisierungsmechanismus, ein Programm zur finanziellen Unterstützung,
in dessen Rahmen sie Darlehen gewähren und diese durch die Emission von
Schuldtiteln auf den Kapitalmärkten finanzieren kann. Bei der Prüfung wurden zwei Probleme in der
Verwaltung des neuen Instruments festgestellt: (i) die GD ECFIN wird mit neuen internen
und externen Herausforderungen konfrontiert, für die das übliche
Risikomanagement nicht geeignet war. Die Entwicklung von Kontrollen in den
Bereichen logistische Unterstützung, IT-Sicherheit und Dokumentenmanagement war
im Rückstand, und (ii) angesichts des Umfelds, in dem die
Tätigkeiten der GD ECFIN ausgeübt werden, steht sie vor der Herausforderung,
Bedienstete mit den erforderlichen Kompetenzen zu gewinnen und auch zu
behalten, ohne die Kontinuität der Dienstabläufe zu gefährden. Diese Schwächen können die Kontinuität der
Dienstabläufe und die Effizienz und Wirksamkeit der Tätigkeiten
beeinträchtigen, was für die Kommission ein hohes Reputationsrisiko nach sich
ziehen kann. Die GD ECFIN hat die Empfehlungen des IAS
aufgegriffen und eine umfassende Risikobewertung ihrer Umsetzung ihrer neuen
Aufgaben durchgeführt. 4.7.3. Prüfungen
der Kontrollstrategie (GD ENTR) Diese Prüfung umfasste Ex-ante- und
Ex-post-Kontrollen. Der IAS empfahl der GD ENTR, die Rolle des Koordinators der
internen Kontrolle zu stärken. Des Weiteren sollten das Dokumentenmanagement
und die Aufzeichnung von Ausnahmen verbessert werden. Der Maßnahmenplan der GD
wurde als zufriedenstellend bewertet. 4.7.4. Überwachung
der Umsetzung des EU-Rechts (GD TAXUD) Der IAS führte in der GD
TAXUD eine Prüfung in Bezug auf die Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts
durch. Trotz einer Reihe von Stärken, wie der umfassenden Berufserfahrung und dem
profunden Hintergrund der Sachbearbeiter sowie der wirksamen Festlegung von
Arbeitsprioritäten, ergab die Prüfung einige Unzulänglichkeiten. Die GD TAXUD ist einer
der drei am meisten verstoßanfälligen Politikbereiche, der mehr als 12 %
aller kommissionsweiten Fälle von aktiven Verstößen ausmacht, doch dies wird im
Managementplan oder im jährlichen Tätigkeitsbericht nicht in vollem Umfang
wiedergegeben. Es besteht Verbesserungsbedarf bei der Leistungsmessung in
dieser Tätigkeit. Außerdem empfahl der IAS, eine bessere Koordinierung zwischen
den Referaten sicherzustellen, um die Anwendung des EU-Rechts im Zollbereich
effektiver zu überwachen. Der Maßnahmenplan der GD wurde als zufriedenstellend
bewertet. 4.8. Allgemeine
Dienstleistungen und HR (HR, BUDG, DGT, DIGIT,
EPSO, ESTAT, SJ, OIB, OIL, OP, PMO, SCIC, SG) 4.8.1. Erstellung,
Entwicklung und Verbreitung statistischer Daten (GD ESTAT) Die GD ESTAT (Eurostat) trägt die Verantwortung
dafür, die Erstellung europäischer Statistiken nach den geltenden Regeln und
statistischen Grundsätzen[19]
und durch die Einhaltung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken[20] sicherzustellen. Die fehlende Koordinierung zwischen den
politischen GD und Eurostat bei der statistischen Arbeit wurde im
Risikoregister 2011 der GD ESTAT als kritisches Risiko aufgenommen. Ziel dieser Prüfung war die Bewertung der
Angemessenheit, Effizienz und Wirksamkeit der Abläufe bei der Erstellung,
Entwicklung und Verbreitung der von der GD ESTAT geführten Statistiken (in
Abstimmung mit anderen GD und Dienststellen der Kommission). Dabei wurden folgende Probleme festgestellt, die
zu Inkonsistenzen, Lücken/Überschneidungen, geringer Qualität der Daten und
Unterbrechung der Kontinuität der Dienstabläufe führen können: (i) Fehlen einer eindeutigen Definition und
eines allgemeinen Verständnisses des Begriffs „Statistik“ in der Kommission, (ii) Nichtübereinstimmung des Statistischen
Programms der Gemeinschaft von Eurostat mit dem Strategieplanungszyklus der
Kommission, (iii) Rolle und Zuständigkeit von Eurostat
werden nicht uneingeschränkt anerkannt, (iv) keine Zuverlässigkeitsgewähr für die
Einhaltung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken und (v) fehlende Koordinierung auf Kommissionsebene
bei der Inanspruchnahme von externen Anbietern statistischer Dienste. Nach der Prüfung erließ die Kommission am
17. September 2012 einen neuen Beschluss über Eurostat (2012/504/EU),
in dem viele der obigen Ergebnisse aufgegriffen werden. Der Maßnahmenplan wurde
als zufriedenstellend erachtet. 4.9. IT-Prüfungen Der IAS führte mehrere Prüfungen im Bereich IT
durch, mit denen der IAS zur Gesamtüberwachung der technischen Sicherheit und
Lebensfähigkeit der Kommission beiträgt. 4.9.1. Verwaltung
der lokalen IT-Systeme (GD DEVCO, GD TRADE) Die Prüfungen der lokalen IT in den GD DEVCO und
TRADE betrafen die wirksame und effiziente Verwaltung der IT-Aktivitäten und
ergaben gut etablierte IT-Referate. In den Prüfberichten wurde die Bedeutung
der Umsetzung einer wirksamen IT-Governance und eines besseren IT-Risikomanagements
und des Schutzes der Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen (GD TRADE)
sowie der Stärkung des IT-Sicherheitsrahmens zur Minimierung von
Sicherheitslücken (GD DEVCO) besonders hervorgehoben. 4.9.2. IT-Governance
und Leistung (GD SANCO/EAHC) Die GD SANCO verfügt über
ein recht hohes IT-Budget und finanziert den Großteil ihrer IT-Ausgaben aus
operativen Mitteln. Seit der letzten Prüfung[21]
wurde eine erhebliche Verbesserung der allgemeinen Reife der allgemeinen
IT-Kontrollen festgestellt. Schwerpunkt dieser Prüfung waren Governance-,
Leistungs- und Qualitätsaspekte. Eine eingeschränktere Überprüfung wurde für
die EAHC unter Berücksichtigung ihres deutlich kleineren IT-Budgets
durchgeführt. Die Prüfer stellten fest,
dass (i) der GD SANCO nach wie
vor ein allgemeiner langfristiger IT-Strategieplan oder eine dokumentierte
Strategie fehlt, der bzw. die auch die EAHC umfasst und erläutert, wie sie die
Geschäftsprozesse in diesem Zeitrahmen unterstützen würde. Der IT-Masterplan
und der Managementplan beinhalten zwar einige hochaggregierte
Leistungskennzahlen, doch es gibt keinen umfassenden
Leistungsmanagementprozess, und (ii) die EAHC einige
Schlüsselverfahren (Änderungs-, Leistungs- und Qualitätsmanagement)
formalisieren sollte. Der Maßnahmenplan wird als zufriedenstellend
bewertet. 4.9.3. Horizont
2020 (GD RTD, GD CNECT, ERCEA) Das Vorzeigeprogramm für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“ soll die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas
sicherstellen und fördert die Schaffung neuen Wachstums und neuer Beschäftigung.
Zur Unterstützung bei der Verwaltung dieses Projekts wurden mehrere IT-Projekte
entwickelt, bei denen die GD RTD als Systemverantwortliche und die GD CNECT und
ERCEA als Business-Manager fungieren. Der IAS formulierte zwei sehr wichtige Empfehlungen: (i) die Notwendigkeit einer stärkeren
Integration des Informationssystems, damit die Initiative weitere Fortschritte
machen kann, einschließlich der Notwendigkeit eindeutiger Abläufe und einer
übergreifenden Governance der IT über einen IT-Projektlenkungsausschuss, und (ii) die Notwendigkeit, dass die GD RTD ihre
Projektarbeit und ihren Ressourcenplan besser definiert. Da es sich bei Horizont 2020 um eine neue
Querschnittsinitiative handelt, kann die Umsetzung der Empfehlungen die GD
DIGIT und andere für Forschung zuständige GD betreffen. Die GD RTD erstellte einen Maßnahmenplan, der
als zufriedenstellend bewertet wurde. 5. Anhörung des
Fachgremiums für finanzielle Unregelmäßigkeiten der Kommission 2012 wurden vom Fachgremium
für finanzielle Unregelmäßigkeiten keine systeminhärenten Probleme gemäß
Artikel 73 Absatz 6[22]
der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften festgestellt. 6. Schlussfolgerungen Die Umsetzung der Maßnahmenpläne, die in diesem
und den vorhergehenden Jahren als Reaktion auf Prüfungen des IAS erstellt
wurden, trägt zur ständigen Verbesserung des internen Kontrollrahmens der
Kommission bei. Die Dienststellen der Kommission werden daher
gebeten, die Umsetzung der sich aus den Prüfungen ergebenden Empfehlungen
sicherzustellen. Der IAS wird Follow-up-Prüfungen der Ausführung der
Maßnahmenpläne durchführen, die vom Auditbegleitausschuss untersucht werden,
der gegebenenfalls das Kollege unterrichtet. In enger Abstimmung mit allen internen
Auditstellen hat der IAS einen neuen strategischen Prüfungsplan für den
Zeitraum 2013-2015 erstellt. Darin wird sich der IAS weiterhin auf
Finanz-/Konformitäts- und IT-Prüfungen konzentrieren und zudem die Tätigkeiten
im Bereich der Leistungsprüfung intensivieren. [1] In
diesen Bericht sind die Prüfungs- und Beratungsberichte eingeflossen, die bis
zum 1. Februar 2013 fertiggestellt wurden. [2] Nicht
Gegenstand des Berichts sind die dezentralisierten EU-Agenturen, der
Europäische Auswärtige Dienst oder andere vom IAS geprüfte Stellen, für die
separate Jahresberichte erstellt werden. [3] Gemäß
Ausführungsstandard 2060 der vom IIA festgelegten und herausgegebenen
Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards). [4] COM(2013)
334 final. [5] Aus
einem Prüfungsauftrag können mehrere Prüfungsberichte hervorgehen, wenn der
Auftrag mehr als eine Generaldirektion oder Dienststelle als geprüfte Stellen
umfasst. [6] 4
Empfehlungen wurden nur teilweise angenommen. [7] Zwei
dieser 29 Empfehlungen stammen aus dem Jahr 2006, von denen eine seit
März 2013 vom Management als „umgesetzt“ gemeldet wird. [8] Stichtag
ist der 1. Februar 2013. [9] Weniger
wichtige ermittelte Bereiche mit Verbesserungspotenzial wurden der GD durch
eine Prüfungsmitteilung zur Kenntnis gegeben. Die geprüften GD reagierten
positiv auf diese Mitteilung und verpflichteten sich, die Feststellungen des
IAS ab dem aktuellen jährlichen Tätigkeitsbericht – so weit wie möglich – zu
berücksichtigen. [10] Die
Kommission hatte vorgeschlagen, das Personal während des Zeitraums 2013-2017 in
allen Institutionen, Einrichtungen und Agenturen der EU durch Nichtersetzung
ausscheidender Mitarbeiter (aufgrund von Pensionierung oder ausgelaufenen
Verträgen) um 5 % abzubauen. Um ihre Prioritäten umzusetzen, hat die
Kommission außerdem einen Mechanismus für die Umschichtung von Stellen
eingerichtet, der auf einer linearen Kürzung sämtlicher formellen Dotierungen
um 1 % basiert. [11] Kosten
von Dienstleistungen von GD/Dienststellen an andere GD/Dienststellen oder
Institutionen, die von der Haushaltslinie des Kunden zu der des
Dienstleistungserbringers übertragen werden (Einziehungsanordnungen,
Mitbevollmächtigungen und Kreuz-Bevollmächtigungen). Es liegt keine
konsolidierte Zahl vor, die einen Überblick über die Beträge gibt, die von den
Dienstleistungserbringern der Kommission zu den internen und externen Kunden
rückgebucht, d. h. ausgeglichen wurden. [12] Kosten
von Dienstleistungen von GD/Dienststellen an andere GD/Dienststellen oder
Institutionen, die von der Haushaltslinie des Kunden zu der des
Dienstleistungserbringers übertragen werden (Einziehungsanordnungen,
Mitbevollmächtigungen und Kreuz-Bevollmächtigungen). Es liegt keine
konsolidierte Zahl vor, die einen Überblick über die Beträge gibt, die von den
Dienstleistungserbringern der Kommission zu den internen und externen Kunden
rückgebucht, d. h. ausgeglichen wurden. [13] Bei
der Prüfung der Umsetzung des Programmplanungszeitraums 2007-2013 in der GD
REGIO [14] Am
12. April 2013 wurde dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen
Parlaments (COCOBU) ein Bericht über die Korrekturkapazität der
Finanzkorrekturen für den Zeitraum 2000-2006 vorgelegt. [15] Am
4. April 2013 übermittelte die GD REGIO aktualisierte Leitlinien zur
Stichprobennahme an die Prüfbehörden. Zudem organisierte sie im November 2012
in Brüssel Workshops für diese Stellen, und 2013 wurden in einigen
Mitgliedstaaten (Italien, Spanien, Deutschland, Slowakei und Tschechische
Republik) Seminare veranstaltet. [16] In
diesem Politikbereich gab es 2011 eine umfangreiche Prüftätigkeit, insbesondere
in Bezug auf die Kontrollstrategien. [17] Z. B.
umgestaltete Managementberichte über die Außenhilfe, Zuverlässigkeitserklärung
der Delegationsleiter. [18] Ausgenommen
Abschlusszahlungen des Verwaltungshaushalts und der Beschaffung sowie die Teile
des Programms für lebenslanges Lernen, die durch die nationalen Agenturen in
den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. [19] Verordnung
(EG) Nr. 223/2009, Artikel 6. [20] KOM(2005) 0217
endgültig. [21] IT-Prüfung
von groß angelegten Informationssystemen im Jahr 2006. [22] In
Artikel 117 der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung wird Folgendes
festgelegt: „Dieser Jahresbericht [d. h. der Bericht nach Artikel 99
Absatz 3] befasst sich außerdem mit den systeminhärenten Problemen, die
von dem gemäß Artikel 73 Absatz 6 der Haushaltsordnung
eingerichteten Fachgremium festgestellt wurden.