52013DC0606

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2012 durchgeführten internen Prüfungen (Artikel 99 Absatz 5 der Haushaltsordnung) /* COM/2013/0606 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Jahresbericht an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2012 durchgeführten internen Prüfungen (Artikel 99 Absatz 5 der Haushaltsordnung)

INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung........................................................................................................................ 5

2........... Die Aufgaben des IAS: Unabhängigkeit, Objektivität und Rechenschaftspflicht................. 5

3........... Durchführung der Prüfungen............................................................................................ 6

3.1........ Umsetzung des Prüfungsplans 2012 des IAS................................................................... 6

3.2........ Neue Empfehlungen und Annahmeprozentsatz................................................................. 7

3.3........ Umsetzung der im Zeitraum 2008-2012 abgegebenen Empfehlungen................................ 8

4........... Wichtigste Feststellungen und Empfehlungen.................................................................... 8

4.1........ Horizontale Prüfungen..................................................................................................... 8

4.1.1..... Verfahren zur Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte (mehrere GD)........................... 8

4.1.2..... Verwaltung und Überwachung der Personalzuweisung (mehrere GD)............................. 10

4.1.3..... Ausgleichsbuchungen und interne Fakturierungssysteme (mehrere GD)........................... 10

4.2........ Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Gesundheit.................................................. 11

4.2.1..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD MARE, SANCO)................................................ 12

4.2.2..... Kontrollstrategie – Direktion J (GD AGRI)................................................................... 12

4.3........ Kohäsion...................................................................................................................... 12

4.3.1..... Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 (GD REGIO, GD EMPL)........ 13

4.3.2..... Umsetzung der Programme des Zeitraums 2007-2013 (GD REGIO)............................. 13

4.4........ Forschung, Energie und Verkehr................................................................................... 14

4.4.1..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD ENER)................................................................. 14

4.5........ Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung...................................................................... 14

4.5.1..... Gestaltung der internen Organisation in EU-Delegationen (GD DEVCO)........................ 14

4.6........ Bildung und Bürgerschaft.............................................................................................. 15

4.6.1..... Programm für lebenslanges Lernen (GD EAC/EACEA)................................................. 15

4.6.2..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD HOME)................................................................ 15

4.6.3..... Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts (GD JUST)............................................. 16

4.7........ Wirtschaft und Finanzen................................................................................................ 16

4.7.1..... Umsetzung des CIP-Programms durch den EIF (GD ECFIN)....................................... 16

4.7.2..... Vorgänge außerhalb des Haushaltsplans (GD ECFIN)................................................... 17

4.7.3..... Prüfungen der Kontrollstrategie (GD ENTR)................................................................. 17

4.7.4..... Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts (GD TAXUD)........................................ 17

4.8........ Allgemeine Dienstleistungen und HR.............................................................................. 18

4.8.1..... Erstellung, Entwicklung und Verbreitung statistischer Daten (GD ESTAT)...................... 18

4.9........ IT-Prüfungen................................................................................................................ 18

4.9.1..... Verwaltung der lokalen IT-Systeme (GD DEVCO, GD TRADE).................................. 19

4.9.2..... IT-Governance und Leistung (GD SANCO/EAHC)...................................................... 19

4.9.3..... Horizont 2020 (GD RTD, GD CNECT, ERCEA)......................................................... 19

5........... Anhörung des Fachgremiums für finanzielle Unregelmäßigkeiten der Kommission............ 20

6........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 20

1.           Einleitung

Mit dem vorliegenden Bericht wird die Entlastungsbehörde gemäß Artikel 99 Absatz 5 der Haushaltsordnung über die Tätigkeit des Internen Auditdienstes (Internal Audit Service; IAS) der Kommission unterrichtet. Der Bericht stützt sich auf den Bericht, den der Interne Prüfer der Kommission nach Artikel 99 Absatz 3 der Haushaltsordnung in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungsberichte des IAS aus dem Jahr 2012[1] über die Generaldirektionen, Dienststellen und Exekutivagenturen der Kommission[2] erstellt hat. Er beschreibt die ermittelten Schwachstellen sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung und enthält Informationen über wesentliche Risikopotenziale, Fragen der Kontrolle und Aspekte der Führung und Überwachung[3].

Die Kommission hat bereits auf einige dieser Empfehlungen in ihrem Synthesebericht[4] reagiert.

2.           Die Aufgaben des IAS: Unabhängigkeit, Objektivität und Rechenschaftspflicht

Der IAS hat die Aufgabe, die internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme zwecks kontinuierlicher Verbesserungen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und so einen Beitrag zu einem soliden Management der Europäischen Kommission zu leisten.

Der IAS ist dem für den Bereich Audit zuständigen Mitglied der Kommission unterstellt und gegenüber dem Auditbegleitausschuss rechenschaftspflichtig. Die Unabhängigkeit des IAS ist in der Haushaltsordnung und in seiner Charta verbrieft, die von der Kommission angenommen wurde.

Der IAS übt seine Tätigkeit im Einklang mit der Haushaltsordnung und den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision und dem Ethikkodex des Institute of Internal Auditors (IIA) aus.

Der IAS prüft nicht die Systeme der Mitgliedstaaten für die Kontrolle über die Mittel der Kommission. Solche Prüfungen, die bis hinunter auf die Ebene der einzelnen Begünstigten reichen, werden von den internen Prüfern der Mitgliedstaaten, nationalen Prüfbehörden, anderen einzelnen GD der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof (ERH) durchgeführt. Der IAS prüft jedoch Maßnahmen, die von den Dienststellen der Kommission ergriffen werden, um Stellen in den Mitgliedstaaten und andere Stellen, die für die Auszahlung von EU-Mitteln verantwortlich sind, wie die Vereinten Nationen, zu überwachen und zu prüfen. Wie in der Haushaltsordnung vorgesehen, kann der IAS diese Aufgaben vor Ort wahrnehmen, auch in den Mitgliedstaaten.

Allgemeine Stellungnahme zum Finanzmanagement der Kommission

Gemäß seiner Charta gab der IAS seine dritte allgemeine Stellungnahme zum Finanzmanagement der Kommission ab.

Die allgemeine Stellungnahme für 2012 stützt sich auf die Prüfungen im Bereich des Finanzmanagements in der Kommission, die sowohl vom IAS als auch von den internen Auditstellen in den vergangenen drei Jahren (2010 bis 2012) durchgeführt wurden. Außerdem werden darin Informationen aus anderen Quellen, wie Berichten des ERH, berücksichtigt.

Um einen umfassenden Deckungsgrad sicherzustellen, sahen der IAS, die internen Auditstellen oder der ERH die Prüfung aller prüffähigen Finanzeinrichtungen vor, die als risikoreich eingestuft und für die Ausführung des Haushaltsplans bis zum Ende dieses Zeitraums wesentlich sind. Der Abschluss der Prüfungsaufträge im Jahr 2012 trägt zur Gewährleistung eines hinreichenden Prüfungsumfangs für das Jahr 2012 bei.

Beitrag des IAS zur Verringerung des Entlastungsrisikos und einer positiveren Zuverlässigkeitserklärung (DAS)

Das Entlastungsverfahren birgt Reputationsrisiken für die Kommission. Die Arbeit des IAS unterstützt die Kommission bei der Minderung dieses Risikos.

Obgleich das Entlastungsverfahren zunehmend auf Leistung ausgerichtet ist, bleibt die Konformität der wichtigste Aspekt der Diskussion. Die Bewertung der Konformität stützt sich auf die Ergebnisse der Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung (DAS) des Europäischen Rechnungshofs (ERH). Darin nimmt der Europäische Rechnungshof Stellung zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Transaktionen.

Zur Eindämmung des Fehlerrisikos bei den Zahlungen muss die Kommission sicherstellen, dass die umgesetzten Kontrollstrategien den Risiken angemessen sind. Diese Kontrollstrategien müssen Fehler wirksam vermeiden und aufdecken und mit abschreckenden verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Berichten über die Restfehlerquote einhergehen.

Aus diesem Grund haben Prüfungen, die für alle zentralen Ausgabenbereiche eine durchgängige Kontrollstrategie sicherstellen sollen, im strategischen Prüfungsplan des IAS für 2010-2012 sowie für 2013-2015 Priorität. 2012 wurden Prüfungen der Kontrollstrategien in den GD AGRI, ENER, ENTR, HOME, MARE und SANCO durchgeführt.

3.           Durchführung der Prüfungen

3.1.        Umsetzung des Prüfungsplans 2012 des IAS

Bis zum Stichtag am 1. Februar 2013 hatte der IAS 100 % seiner vorrangigen Prüfungsaufträge (88 % im Jahr 2011) und 62 % seiner nicht vorrangigen Prüfungsaufträge (69 % im Jahr 2011) durchgeführt.

Insgesamt wurden 89 Berichte (die Prüfungen, Follow-ups und Beratungsleistungen umfassen) abgeschlossen und können wie folgt aufgeschlüsselt werden[5]:

|| 2012 || 2011 || 2010

|| Aufträge || Berichte || Aufträge || Berichte || Aufträge || Berichte

AUDIT || 29 || 49 || 20 || 23 || 24 || 28

BERATUNG || 2 || 2 || 1 || 1 || 6 || 6

FOLLOW-UP || 32 || 37 || 41 || 50 || 44 || 50

ÜBERPRÜFUNGEN || 1 || 1 || 3 || 3 || 0 || 0

Insgesamt || 64 || 89 || 65 || 77 || 74 || 84

In dem beigefügten Arbeitsdokument der Dienststellen sind alle abgeschlossenen Prüfungsberichte zusammengefasst. Es enthält Ziele, Umfang, Risiken und Empfehlungen jedes Berichts, den Stand der Umsetzung der für 2008-2012 abgegebenen Empfehlungen insgesamt sowie Zusammenfassungen der Schlussfolgerungen von Follow-up-Aufträgen.

3.2.        Neue Empfehlungen und Annahmeprozentsatz

Im Jahr 2012 gab der IAS folgende die Anzahl von Empfehlungen ab, einschließlich ihres Annahmeprozentsatzes:

|| Neue Empfehlungen || Angenommene Empfehlungen || Nicht angenommene Empfehlungen

Priorität || # || # || % || # || %

Kritisch || 0 || 0 || || 0 ||

Sehr wichtig || 83 || 83[6] || 100 % || 0 ||

Wichtig || 109 || 108 || 99 % || 1 || 1 %

Wünschenswert || 0 || 0 || || 0 ||

Insgesamt || 192 || 191 || 99 % || 1 || 1 %

Die geprüften Stellen haben für alle angenommenen (oder teilweise angenommenen) Empfehlungen Maßnahmenpläne erarbeitet, die dem IAS übermittelt und als zufriedenstellend bewertet wurden.

3.3.        Umsetzung der im Zeitraum 2008-2012 abgegebenen Empfehlungen

Nach Angaben der geprüften Stellen wurden 78 % der zwischen 2008 und 2012 abgegebenen angenommenen Empfehlungen bis Anfang 2013 umgesetzt. Das beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen bietet eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen (Einschätzung der geprüften Stellen).

29 sehr wichtige Empfehlungen[7] hätten jedoch seit mehr als sechs Monaten gegenüber der ursprünglichen Frist[8] umgesetzt sein müssen. Kritische Empfehlungen stehen nicht aus. Der Auditbegleitausschuss wurde regelmäßig über kritische oder wichtige Empfehlungen unterrichtet, die mehr als sechs Monate überfällig waren.

Insgesamt wurden 733 Empfehlungen angenommen, zu denen der IAS bis Ende 2012 Follow-up-Prüfungen durchführte.

Das Follow-up des IAS bestätigte, dass die Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt wurden und zur Verbesserung der Kontrollsysteme in den geprüften Dienststellen beitrugen. Der IAS sah 88 % der Empfehlungen, die während dieses Zeitraums Gegenstand eines Follow-ups waren, als erledigt an.

4.           Wichtigste Feststellungen und Empfehlungen

4.1.        Horizontale Prüfungen

4.1.1.     Verfahren zur Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte (mehrere GD)

Ziel der Prüfung war die Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Verfahrens zur Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte in der Kommission insgesamt und insbesondere, inwiefern es als Unterstützung für die Zuverlässigkeitserklärung der verschiedenen bevollmächtigten Anweisungsbefugten hilfreich war. Der IAS analysierte die Gestaltung des Verfahrens, das Vorhandensein klarer Leitlinien und regelmäßiger Überwachung auf Institutionsebene und die Umsetzung durch die einzelnen GD/Dienststellen.

Diese Prüfung wurde im SG, in der GD BUDG und in neun operativen GD/Dienststellen, den GD CNECT, EAC, REGIO, EMPL, MARE, AGRI, HOME und DEVCO, sowie im OIB durchgeführt.

Insgesamt ist der IAS der Ansicht, dass das Verfahren gut etabliert ist und sein Ziel erreicht hat, ein Rechenschafts- und Zuverlässigkeitsinstrument vom Management bis zur Institution zu sein. Gleichwohl wurden einige sehr wichtige Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungsbedarf bestand. Insbesondere forderte der IAS die zentralen Dienststellen auf,

(i) weitere Anweisungen zur Berichterstattung über die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit finanzieller und nicht finanzieller Transaktionen und über die Kosten/Wirksamkeit der Kontrollen bereitzustellen, um die Schlussfolgerungen des bevollmächtigten Anweisungsbefugten zur wirtschaftlichen Haushaltsführung und die Zuverlässigkeitserklärung angemessen zu unterstützen,

(ii) das Qualitätskontrollverfahren dahingehend zu stärken, dass es sich mehr auf wesentliche Elemente des jährlichen Tätigkeitsberichts konzentriert, wie die Verlässlichkeit des Testierungsprozesses und die Informationen zur Unterstützung der Zuverlässigkeitserklärung, und

(iii) die Struktur des jährlichen Tätigkeitsberichts zu straffen, um übermäßig lange und komplexe Berichte zu vermeiden und Dokumente zu erstellen, die für das Kollegium, den ERH und die Entlastungsbehörde nützlicher sind.

Die zentralen Dienststellen nahmen die Empfehlungen des IAS an und erarbeiteten einen Maßnahmenplan zur Verbesserung des Verfahrens zur Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte, der vom IAS als zufriedenstellend erachtet wurde. Einige Maßnahmen wurden im Rahmen der jährlichen Tätigkeitsberichte 2012 bereits umgesetzt.

Was die Arbeit in den neun operativen GD/Dienststellen betrifft, stellte der IAS nur ein größeres Problem[9] bei der GD DEVCO fest. Eine eingeschränkte Prüfung der Koordinierung des Beitrags der Delegationen zum jährlichen Tätigkeitsbericht ergab, dass die GD DEVCO ihr System der Rechenschaftspflicht (die sogenannte „Kontrollpyramide“) stärken sollte, indem sie

(i) die Qualität des jährlichen Tätigkeitsberichts der GD DEVCO verbessert, insbesondere bezüglich Informationen über das interne Kontrollsystem und Elementen zur Unterstützung der Zuverlässigkeitserklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten,

(ii) Berichte von den Delegationsleitern (EAMR) als „Rechenschaftsinstrumente“ fördert, indem sie um Bereitstellung weiterer Informationen zur Unterstützung ihrer Zuverlässigkeitserklärung bittet,

(iii) den Delegationsleitern weitere Leitlinien an die Hand gibt, die es ihnen ermöglichen, umfassende, einheitliche Informationen zur Unterstützung ihrer Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten, und

(iv) die Rolle der zentralen Dienststellen bei der Unterstützung, Koordinierung und Überwachung der Berichtspflichten der Delegationsleiter stärkt. Der Maßnahmenplan der GD DEVCO wird als zufriedenstellend bewertet.

4.1.2.     Verwaltung und Überwachung der Personalzuweisung (mehrere GD)

Mit der Prüfung sollte bewertet werden, ob ausgewählte Dienststellen der Kommission über angemessene Verfahren und Mechanismen verfügen, um die Personalzuweisung im Rahmen eines Personalabbaus wirksam und effizient zu verwalten und zu überwachen[10].

Schwerpunkt der Prüfung waren die betreffenden Verfahren in den vier GD AGRI, RTD, COMP und DGT, die ausgewählt worden waren, um einen repräsentativen Überblick über die verschiedenen Aktivitäten in der Kommission zu erlangen. Der IAS nahm zudem eine intensive Überprüfung der Personalzuweisungsverfahren auf Institutionsebene, im SG, in der GD BUDG und der GD HR vor.

Darüber hinaus wurde eine allgemeine Erhebung durchgeführt, um einen umfassenden Überblick über die in den Dienststellen der Kommission vorhandenen Verfahren zu erhalten.

Der IAS empfahl den GD AGRI und RTD, ihre Bemühungen zur Entwicklung von Mechanismen und Instrumenten für die Aufgabenzuordnung fortzusetzen, Instrumente/Methoden zur Einholung ausreichender, verlässlicher Informationen über Arbeitslasten einzuführen und einen HR-Plan auszuarbeiten. Die GD nahmen alle Empfehlungen an. Die Maßnahmenpläne wurden vom IAS als insgesamt zufriedenstellend bewertet.

Auf Ebene der operativen GD deckten die Prüfung und die Ergebnisse der kommissionsweiten Erhebung des IAS Schwachstellen auf, die einhergehend mit einer Minderung der damit verbundenen Risiken nur durch Maßnahmen der zentralen Dienststellen gelöst werden können. Der IAS empfahl den zentralen Dienststellen, den übergeordneten Rahmen für die Verwaltung und Überwachung der Personalzuweisung weiterzuentwickeln und die Verbreitung bewährter Praktiken zwischen der Strategie- und Programmplanung (SPP) und den Personalverantwortlichen in diesem Bereich zu erleichtern. Die zentralen Dienststellen sollten zudem den übergeordneten Rahmen für die Berichterstattung und Rechenschaftspflicht durch die Dienststellen der Kommission bezüglich der Nutzung von Stellen verbessern, die im Einklang mit den Beschlüssen der Kommission über die Personalzuweisung in diese Dienststellen umgeschichtet wurden.

4.1.3.     Ausgleichsbuchungen[11] und interne Fakturierungssysteme (mehrere GD)

Der IAS bewertete, ob die Ausgleichsbuchungsvorgänge[12] der Haushaltsordnung und den zentralen Leitlinien entsprechen und ob die Kosten der erbrachten Dienstleistungen kohärent und transparent berechnet werden. Die Prüfung wurde in der GD BUDG (als führende Abteilung für den Entwurf und die Umsetzung der für den Haushaltsplan maßgeblichen Rechtsvorschriften und für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung), der GD DIGIT und der GD SCIC durchgeführt. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die geprüften GD bei nicht vorhandenen zentralen Leitlinien oder Anweisungen zum Ausgleichsbuchungsverfahren ihre eigenen Kriterien festlegen. Diese entsprachen insgesamt den Haushaltsvorschriften.

Der IAS forderte die geprüften Stellen jedoch auf, das Verfahren zu stärken und eine konsequente Umsetzung in der gesamten Kommission zu ermöglichen, indem sie

(i) einen Governance-Rahmen mit eindeutiger Zuweisung der Verantwortung für das Verfahren, Definition des Ausgleichsbuchungsverfahrens und Bestätigung der Kostenmodelle der größeren Dienstleistungserbringer einführen,

(ii) zentrale Anweisungen und Leitlinien (einschließlich der Kriterien zur Ermittlung der Dienstleistungen und Kosten) bereitstellen und

(iii) mehr Klarheit bezüglich der für die Finanzierung der IT-Ausgaben in Anspruch genommenen Haushaltslinien schaffen.

Nach Ansicht des IAS sollte die ABM-Lenkungsgruppe als Leitungsgremium die Verantwortung für das Verfahren tragen und letztlich die verantwortliche Stelle für die Festlegung des Verfahrens sein.

Die GD BUDG nahm alle Empfehlungen an und der daraus resultierende Maßnahmenplan wird als zufriedenstellend bewertet.

Die GD DIGIT wurde aufgefordert,

(i) die auszugleichenden Dienstleistungen und Kosten eindeutiger zu identifizieren und Kriterien zur Identifizierung der IT-Systeme, für die Hosting-Kosten ausgeglichen werden, vorzuschlagen und

(ii) sicherzustellen, dass das Leitungsgremium wesentliche Änderungen des Kostenmodells unterstützt.

Der daraus resultierende Maßnahmenplan für die angenommenen Empfehlungen wird als zufriedenstellend bewertet.

4.2.        Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Gesundheit

(AGRI, ENV, CLIMA, MARE, EAHC, SANCO)

4.2.1.     Prüfungen der Kontrollstrategie (GD MARE, SANCO)

Die Kontrollstrategie der GD MARE umfasst keine eindeutigen quantifizierbaren und messbaren Ziele für den Testierungsprozess, insbesondere in Bezug auf die geplante Abdeckung der nationalen Prüfbehörden und der GD MARE selbst. Die quantitativen und qualitativen Indikatoren zur Messung der Durchführung der Prüftätigkeit der GD MARE sind unzureichend. Außerdem muss die GD MARE ihre Überwachung der nationalen Prüfstrategien und jährlichen Kontrollberichte stärken und ihre Kontrollen der Art und Weise, wie die nationalen Prüfbehörden die Stichprobennahme und die Fehlerquote bestimmen, verbessern.

Die Prüfung der GD SANCO umfasste Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen. Der IAS betonte, dass die GD SANCO ihr Kontrollstrategiedokument fertigstellen muss.

Die Maßnahmenpläne zur Behebung der Probleme in beiden Prüfungen wurden als zufriedenstellend bewertet.

4.2.2.     Kontrollstrategie – Direktion J (GD AGRI)

Diese Prüfung in der GD AGRI befasste sich schwerpunktmäßig mit der Gestaltung und Überwachung der Kontrollstrategie für den Programmplanungszeitraum 2007-2013.

Der IAS stellte fest, dass die Prüfstrategie nicht ausreichend formalisiert war und dass es Lücken in der Definition des allgemeinen Prüfungsrahmens („audit universe“), der Festlegung quantitativer und messbarer Ziele (z. B. Prüfungsumfang) und der zugehörigen Kapazitätsanalyse gab.

Da der nächste Programmplanungszeitraum naht, sollte die Rolle der Sicherungsdienstleister, die in den Mitgliedstaaten von den Zertifizierungsstellen gespielt wird, gestärkt werden, um die Kontrollen zu verbessern und die Nutzung der begrenzten Prüfmittel der GD AGRI zu optimieren.

Der IAS wies auch darauf hin, dass die Prüfungspläne nicht ausreichend durch Risikobewertungen gestützt wurden und dass es einen beträchtlichen Prüfungsrückstand gab (13 % der Prüfungsaufträge von 2007-2010 waren noch offen), trotz der Bemühungen der GD, diesen abzubauen. Der IAS empfahl der GD AGRI, ihre Kontrollstrategie zu entwickeln und zu formalisieren, ihre Risikobewertungen gemäß den festgelegten Zielen umzuarbeiten, und eine ordnungsgemäße Überwachung durch bessere quantitative und qualitative Leistungskennzahlen sicherzustellen, deren Offenlegung im jährlichen Tätigkeitsbericht verbessert werden sollte.

Die GD nahm alle Empfehlungen an, und der IAS bewertete ihren Maßnahmenplan als zufriedenstellend.

4.3.        Kohäsion

(REGIO, EMPL)

2012 wurden vier Prüfungen durchgeführt, um sich der Bemühungen der GD zur Beseitigung der hohen Fehlerquoten zu vergewissern, vor allem in der GD REGIO. Erstmalig begleitete[13] der IAS die GD-Prüfer bei Besuchen in den Mitgliedstaaten.

4.3.1.     Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 (GD REGIO, GD EMPL)

Es ist unerlässlich, dass die GD über ein gut vorbereitetes Abschlussverfahren verfügen, um nachzuweisen, dass alle Fehler und Unregelmäßigkeiten erkannt und korrigiert werden.

Obgleich die GD das Abschlussverfahren für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (GD REGIO) und den Europäischen Sozialfonds (GD EMPL) gut vorbereiteten und verwalteten, müssen die Planung, Methoden und Leitlinien, insbesondere bei der Vorbereitung auf den Abschluss des Programmplanungszeitraums 2007-2013, sowie die Dokumentation für eine bessere Nachweisbarkeit der Kontrollen von Abschlussdokumenten verbessert werden.

Bei der Prüfung des Abschlusses von Kohäsionsfonds-Projekten in der GD REGIO wurden Inkonsistenzen und Lücken im Bewertungsverfahren festgestellt. Angesichts der großen Projektanzahl und der noch anstehenden Arbeit müssen diese für den Rest des Abschlussverfahrens beseitigt werden. Diesbezüglich wurden seit dem 21. Dezember 2012 harmonisierte Vorlagen für die Analyse der Abschlussvermerke eingeführt. Diese wurden so gestaltet, dass sie die vom IAS festgestellten besonderen Lücken angehen, insbesondere in Bezug auf die Koordinierung zwischen Prüfungs- und geografischen Referaten und die Gewährleistung der Einheitlichkeit der qualitativen Bewertung der Abschlussdokumente.

Durch diese Prüfungen wurden die GD rechtzeitig an die Notwendigkeit erinnert, über die Effektivität des Abschlussverfahrens für den Zeitraum 2000-2006 Bericht zu erstatten und die mehrjährige Korrekturkapazität der Kontrollstrategie nachzuweisen[14].

Die GD nahm alle Empfehlungen an, und der IAS bewertete ihre Maßnahmenpläne als zufriedenstellend.

4.3.2.     Umsetzung der Programme des Zeitraums 2007-2013 (GD REGIO)

Angesichts der hohen Fehlerquoten in der Kohäsion führte der IAS eine Prüfung der Umsetzung der Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds im Programmplanungszeitraum 2007-2013 durch, um zu bewerten, inwiefern die GD REGIO zuverlässige Fehlerquoten bestimmt und gemeldet hatte und inwiefern ausreichende und angemessene Maßnahmen zur Verringerung der hohen Fehlerquoten ergriffen worden waren.

Der IAS verwies auf die Bemühungen der GD REGIO zur Stärkung der Korrekturmaßnahmen und Verringerung der Fehlerquoten, betonte jedoch das sehr hohe inhärente Risiko, das mit einer so starken Abhängigkeit der GD von den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten verbunden ist. Trotz der bereits unternommenen Anstrengungen stellt dies nach wie vor eine große Herausforderung für die GD dar. Diese Behörden haben die Leitlinien unterschiedlich ausgelegt, insbesondere was die statistische Stichprobennahme und die Abdeckung des allgemeinen Prüfungsrahmens betrifft[15]. Darüber hinaus muss die GD ihre eigenen Kontrollen der jährlichen Kontrollberichte der Prüfbehörden verbessern, um sicherzustellen, dass die Prüfer Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen der Zuverlässigkeit der Fehlerquoten aus den Prüfungen der Mitgliedstaaten ziehen können.

Der IAS stellte erhebliche Abweichungen beim Umfang und der Gründlichkeit der Vor-Ort-Tests fest. Obgleich anerkannt wird, dass die GD REGIO einen risikoorientierten Ansatz verfolgen muss, ist die Arbeit vor Ort von so entscheidender Bedeutung für ihre Zuverlässigkeitsgewähr, dass diese Inkonsistenzen ausgeräumt werden müssen, um die Gefahr der Nichterkennung von Systemschwächen und/oder Fehlern und Unregelmäßigkeiten zu minimieren.

Die geprüften Stellen nahmen alle Empfehlungen an, und der IAS bewertete ihren Maßnahmenplan als zufriedenstellend.

4.4.        Forschung, Energie und Verkehr[16]

(EACI, ERCEA, CNECT, JRC, REA, RTD, TEN T-EA, MOVE, ENER)

4.4.1.     Prüfungen der Kontrollstrategie (GD ENER)

Die Überprüfung der Kontrollen in der GD ENER umfasste Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen. Dabei wurde festgestellt, dass nach der Prüfung vollständige und einheitliche Arbeits- und Prüfungsunterlagen erstellt werden müssen. Anschließend empfahl der IAS der GD ENER, ein standardisiertes Prüfungsprogramm zu verwenden und einen besseren Nachweis für die Überprüfung und Genehmigung der Prüfungsthemen zu erbringen. Die Empfehlungen wurden angenommen und der Maßnahmenplan wurde als zufriedenstellend bewertet.

4.5.        Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung

(DEVCO, ECHO, ELARG, FPI)

4.5.1.     Gestaltung der internen Organisation in EU-Delegationen (GD DEVCO)

Die Schaffung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) erforderte die Einrichtung einer Reihe neuer Strukturen und Verfahren, die sowohl die zentralen Dienststellen als auch die Delegationen betreffen. Das allgemeine Ziel dieser eingeschränkten Überprüfung war die Bewertung der zwischen der Europäischen Kommission und dem EAD eingerichteten Verfahren, um die wirtschaftliche Haushaltsführung des durch die EU-Delegationen ausgeführten Außenhilfebudgets sicherzustellen.

Der IAS forderte die GD DEVCO auf, zu prüfen, ob die Schaffung einer mittleren Managementfunktion – insbesondere in den größeren EU-Delegationen – den Delegationsleiter bei der Finanzhilfenverwaltung unterstützen könnte. Aufgrund laufender Änderungen der Verfahren (z. B. überarbeitete Finanzkreisläufe) und der Umsetzung einer überarbeiteten internen Kontrollarchitektur in den Delegationen[17] zur Zeit der eingeschränkten Überprüfung wird eine Prüfung der wirksamen Umsetzung dieser überarbeiteten Maßnahmen stattfinden.

4.6.        Bildung und Bürgerschaft

(COMM, EAC, EACEA, HOME, JUST)

4.6.1.     Programm für lebenslanges Lernen (GD EAC/EACEA)

Das Ziel der Prüfung bestand darin, zu bewerten, ob die Kontrollstrategie in der EACEA zur Verwaltung des Programms für lebenslanges Lernen es ihr ermöglicht, hinreichende Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Finanztransaktionen zu erlangen, und die Angemessenheit, Effizienz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der GD EAC für die Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion als zuständige GD bei der Umsetzung des Programms durch die Agentur zu bewerten.

Das Verfahren der Abschlusszahlungen[18] ist in der EACEA gut organisiert und etabliert, aber die Prüfung zeigte eine inkonsistente Umsetzung der risikoorientierten Kontrollstrategie und die Nichteinhaltung des Rückwirkungsverbots auf.

Das interne Kontrollsystem für die Ausübung der Aufsichtsfunktion der GD EAC als zuständige GD wurde als angemessen, effizient und wirksam bewertet, obgleich Schwachstellen, wie das Fehlen einer aktualisierten Aufsichtsstrategie, Lücken in der Dokumentation der Aufsichtsregelungen und das Fehlen von Leistungskennzahlen, es schwierig machen, zu beurteilen, ob die Aufsichtsstrategie erreicht wurde. Die direkte Beteiligung der GD EAC am Betriebsmanagement des Programms für lebenslanges Lernen stellt womöglich nicht die effizienteste Nutzung der Mittel dar.

Die GD EAC und die EACEA nahmen alle Empfehlungen an und die EACEA und die Maßnahmenpläne wurden als zufriedenstellend bewertet.

4.6.2.     Prüfungen der Kontrollstrategie (GD HOME)

Der IAS hob Schwachstellen bei der Überwachung der Abschlussverfahren der GD HOME hervor, insbesondere das Fehlen geeigneter Instrumente, um die Verwaltung einer großer Anzahl von Abschlussverfahren von Jahresprogrammen angemessen zu überwachen. Außerdem hatte die GD HOME die verspätete Einreichung von Abschlussdokumenten nicht korrekt als Nichtkonformitäten verzeichnet. Der IAS empfahl der GD, die Vorgaben der internen Kontrollnormen der Kommission zu befolgen. Die GD sollte ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme stärken und ihre Verfahren durch eine Abschlusscheckliste und Leitlinien für die Abschlussunterlagen überarbeiten.

Der IAS wies auch auf Schwachstellen in der Ex-post-Prüfstrategie der GD hin und empfahl die Einführung einer Methode, damit die Ergebnisse der Ex-post-Audits in das Modell zur Erlangung der Prüfungssicherheit der GD für den jährlichen Tätigkeitsbericht aufgenommen werden könnten. Der zugehörige Maßnahmenplan wird als zufriedenstellend bewertet.

4.6.3.     Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts (GD JUST)

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung der EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten zählt zu den im Vertrag festgeschriebenen zentralen Aufgaben der Kommission. Der gemeinschaftliche Besitzstand und die Politikbereiche der GD JUST, die 2012 geprüft wurde, geben Anlass zu mehr als 10 % aller kommissionsweiten Fälle von aktiven Verstößen. Die Prüfer erkannten die gute Ausreifung und die laufenden Bemühungen der GD an, wiesen jedoch auf einige Mängel in ihren Strategie- und Programmplanungsverfahren hin, insbesondere bei der Beachtung, die diesem Thema in den Managementplänen und jährlichen Tätigkeitsberichten gewidmet wird. Folglich sind die dieser Tätigkeit zugewiesenen Mittel und ihre Leistungsbewertung trotz ihrer Bedeutung und ihres Umfangs nicht optimal. Der zugehörige Maßnahmenplan wird als zufriedenstellend bewertet.

4.7.        Wirtschaft und Finanzen

(COMP, ECFIN, ENTR, MARKT, OLAF, TAXUD, TRADE)

4.7.1.     Umsetzung des CIP-Programms durch den EIF (GD ECFIN)

Die Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF), ein Teil des umfassenderen Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP), ist ein Finanzinstrument der Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen. Der Europäische Investitionsfonds setzt die GIF im Auftrag der Kommission auf der Grundlage eines Treuhand- und Verwaltungsabkommens (FMA) um.

Mit der Prüfung sollte bewertet werden, wie effektiv der EIF die GIF umsetzt, und insbesondere (i) wie der EIF dem FMA nachkommt und (ii) wie wirksam und effizient die GD ECFIN die GIF überwacht, so dass sie ihre spezifischen Ziele erreicht.

Bei der Prüfung wurden zwei Probleme hervorgehoben:

(i) Mängel bei den Indikatoren, mit denen die Ziele des Finanzinstruments widergespiegelt werden, und

(ii) die Definition von Ereignissen, die eine wesentliche Änderung des FMA darstellen.

Die GD ECFIN nahm alle Empfehlungen an und die Maßnahmenpläne wurden als zufriedenstellend bewertet.

4.7.2.     Vorgänge außerhalb des Haushaltsplans (GD ECFIN)

Infolge der Finanz- und Staatsschuldenkrise hat die Europäische Union neue Finanzinstrumente geschaffen, die als Darlehensnehmer fungieren und Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten Geld leihen. Die Europäische Kommission betreibt den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus, ein Programm zur finanziellen Unterstützung, in dessen Rahmen sie Darlehen gewähren und diese durch die Emission von Schuldtiteln auf den Kapitalmärkten finanzieren kann.

Bei der Prüfung wurden zwei Probleme in der Verwaltung des neuen Instruments festgestellt:

(i) die GD ECFIN wird mit neuen internen und externen Herausforderungen konfrontiert, für die das übliche Risikomanagement nicht geeignet war. Die Entwicklung von Kontrollen in den Bereichen logistische Unterstützung, IT-Sicherheit und Dokumentenmanagement war im Rückstand, und

(ii) angesichts des Umfelds, in dem die Tätigkeiten der GD ECFIN ausgeübt werden, steht sie vor der Herausforderung, Bedienstete mit den erforderlichen Kompetenzen zu gewinnen und auch zu behalten, ohne die Kontinuität der Dienstabläufe zu gefährden.

Diese Schwächen können die Kontinuität der Dienstabläufe und die Effizienz und Wirksamkeit der Tätigkeiten beeinträchtigen, was für die Kommission ein hohes Reputationsrisiko nach sich ziehen kann.

Die GD ECFIN hat die Empfehlungen des IAS aufgegriffen und eine umfassende Risikobewertung ihrer Umsetzung ihrer neuen Aufgaben durchgeführt.

4.7.3.     Prüfungen der Kontrollstrategie (GD ENTR)

Diese Prüfung umfasste Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen. Der IAS empfahl der GD ENTR, die Rolle des Koordinators der internen Kontrolle zu stärken. Des Weiteren sollten das Dokumentenmanagement und die Aufzeichnung von Ausnahmen verbessert werden. Der Maßnahmenplan der GD wurde als zufriedenstellend bewertet.

4.7.4.     Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts (GD TAXUD)

Der IAS führte in der GD TAXUD eine Prüfung in Bezug auf die Überwachung der Umsetzung des EU-Rechts durch. Trotz einer Reihe von Stärken, wie der umfassenden Berufserfahrung und dem profunden Hintergrund der Sachbearbeiter sowie der wirksamen Festlegung von Arbeitsprioritäten, ergab die Prüfung einige Unzulänglichkeiten.

Die GD TAXUD ist einer der drei am meisten verstoßanfälligen Politikbereiche, der mehr als 12 % aller kommissionsweiten Fälle von aktiven Verstößen ausmacht, doch dies wird im Managementplan oder im jährlichen Tätigkeitsbericht nicht in vollem Umfang wiedergegeben. Es besteht Verbesserungsbedarf bei der Leistungsmessung in dieser Tätigkeit. Außerdem empfahl der IAS, eine bessere Koordinierung zwischen den Referaten sicherzustellen, um die Anwendung des EU-Rechts im Zollbereich effektiver zu überwachen. Der Maßnahmenplan der GD wurde als zufriedenstellend bewertet.

4.8.        Allgemeine Dienstleistungen und HR

(HR, BUDG, DGT, DIGIT, EPSO, ESTAT, SJ, OIB, OIL, OP, PMO, SCIC, SG)

4.8.1.     Erstellung, Entwicklung und Verbreitung statistischer Daten (GD ESTAT)

Die GD ESTAT (Eurostat) trägt die Verantwortung dafür, die Erstellung europäischer Statistiken nach den geltenden Regeln und statistischen Grundsätzen[19] und durch die Einhaltung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken[20] sicherzustellen.

Die fehlende Koordinierung zwischen den politischen GD und Eurostat bei der statistischen Arbeit wurde im Risikoregister 2011 der GD ESTAT als kritisches Risiko aufgenommen.

Ziel dieser Prüfung war die Bewertung der Angemessenheit, Effizienz und Wirksamkeit der Abläufe bei der Erstellung, Entwicklung und Verbreitung der von der GD ESTAT geführten Statistiken (in Abstimmung mit anderen GD und Dienststellen der Kommission).

Dabei wurden folgende Probleme festgestellt, die zu Inkonsistenzen, Lücken/Überschneidungen, geringer Qualität der Daten und Unterbrechung der Kontinuität der Dienstabläufe führen können:

(i) Fehlen einer eindeutigen Definition und eines allgemeinen Verständnisses des Begriffs „Statistik“ in der Kommission,

(ii) Nichtübereinstimmung des Statistischen Programms der Gemeinschaft von Eurostat mit dem Strategieplanungszyklus der Kommission,

(iii) Rolle und Zuständigkeit von Eurostat werden nicht uneingeschränkt anerkannt,

(iv) keine Zuverlässigkeitsgewähr für die Einhaltung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken und

(v) fehlende Koordinierung auf Kommissionsebene bei der Inanspruchnahme von externen Anbietern statistischer Dienste.

Nach der Prüfung erließ die Kommission am 17. September 2012 einen neuen Beschluss über Eurostat (2012/504/EU), in dem viele der obigen Ergebnisse aufgegriffen werden. Der Maßnahmenplan wurde als zufriedenstellend erachtet.

4.9.        IT-Prüfungen

Der IAS führte mehrere Prüfungen im Bereich IT durch, mit denen der IAS zur Gesamtüberwachung der technischen Sicherheit und Lebensfähigkeit der Kommission beiträgt.

4.9.1.     Verwaltung der lokalen IT-Systeme (GD DEVCO, GD TRADE)

Die Prüfungen der lokalen IT in den GD DEVCO und TRADE betrafen die wirksame und effiziente Verwaltung der IT-Aktivitäten und ergaben gut etablierte IT-Referate. In den Prüfberichten wurde die Bedeutung der Umsetzung einer wirksamen IT-Governance und eines besseren IT-Risikomanagements und des Schutzes der Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen (GD TRADE) sowie der Stärkung des IT-Sicherheitsrahmens zur Minimierung von Sicherheitslücken (GD DEVCO) besonders hervorgehoben.

4.9.2.     IT-Governance und Leistung (GD SANCO/EAHC)

Die GD SANCO verfügt über ein recht hohes IT-Budget und finanziert den Großteil ihrer IT-Ausgaben aus operativen Mitteln. Seit der letzten Prüfung[21] wurde eine erhebliche Verbesserung der allgemeinen Reife der allgemeinen IT-Kontrollen festgestellt. Schwerpunkt dieser Prüfung waren Governance-, Leistungs- und Qualitätsaspekte. Eine eingeschränktere Überprüfung wurde für die EAHC unter Berücksichtigung ihres deutlich kleineren IT-Budgets durchgeführt.

Die Prüfer stellten fest, dass

(i) der GD SANCO nach wie vor ein allgemeiner langfristiger IT-Strategieplan oder eine dokumentierte Strategie fehlt, der bzw. die auch die EAHC umfasst und erläutert, wie sie die Geschäftsprozesse in diesem Zeitrahmen unterstützen würde. Der IT-Masterplan und der Managementplan beinhalten zwar einige hochaggregierte Leistungskennzahlen, doch es gibt keinen umfassenden Leistungsmanagementprozess, und

(ii) die EAHC einige Schlüsselverfahren (Änderungs-, Leistungs- und Qualitätsmanagement) formalisieren sollte.

Der Maßnahmenplan wird als zufriedenstellend bewertet.

4.9.3.     Horizont 2020 (GD RTD, GD CNECT, ERCEA)

Das Vorzeigeprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ soll die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas sicherstellen und fördert die Schaffung neuen Wachstums und neuer Beschäftigung. Zur Unterstützung bei der Verwaltung dieses Projekts wurden mehrere IT-Projekte entwickelt, bei denen die GD RTD als Systemverantwortliche und die GD CNECT und ERCEA als Business-Manager fungieren.

Der IAS formulierte zwei sehr wichtige Empfehlungen:

(i) die Notwendigkeit einer stärkeren Integration des Informationssystems, damit die Initiative weitere Fortschritte machen kann, einschließlich der Notwendigkeit eindeutiger Abläufe und einer übergreifenden Governance der IT über einen IT-Projektlenkungsausschuss, und

(ii) die Notwendigkeit, dass die GD RTD ihre Projektarbeit und ihren Ressourcenplan besser definiert.

Da es sich bei Horizont 2020 um eine neue Querschnittsinitiative handelt, kann die Umsetzung der Empfehlungen die GD DIGIT und andere für Forschung zuständige GD betreffen.

Die GD RTD erstellte einen Maßnahmenplan, der als zufriedenstellend bewertet wurde.

5.           Anhörung des Fachgremiums für finanzielle Unregelmäßigkeiten der Kommission

2012 wurden vom Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten keine systeminhärenten Probleme gemäß Artikel 73 Absatz 6[22] der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgestellt.

6.           Schlussfolgerungen

Die Umsetzung der Maßnahmenpläne, die in diesem und den vorhergehenden Jahren als Reaktion auf Prüfungen des IAS erstellt wurden, trägt zur ständigen Verbesserung des internen Kontrollrahmens der Kommission bei.

Die Dienststellen der Kommission werden daher gebeten, die Umsetzung der sich aus den Prüfungen ergebenden Empfehlungen sicherzustellen. Der IAS wird Follow-up-Prüfungen der Ausführung der Maßnahmenpläne durchführen, die vom Auditbegleitausschuss untersucht werden, der gegebenenfalls das Kollege unterrichtet.

In enger Abstimmung mit allen internen Auditstellen hat der IAS einen neuen strategischen Prüfungsplan für den Zeitraum 2013-2015 erstellt. Darin wird sich der IAS weiterhin auf Finanz-/Konformitäts- und IT-Prüfungen konzentrieren und zudem die Tätigkeiten im Bereich der Leistungsprüfung intensivieren.

[1]               In diesen Bericht sind die Prüfungs- und Beratungsberichte eingeflossen, die bis zum 1. Februar 2013 fertiggestellt wurden.

[2]               Nicht Gegenstand des Berichts sind die dezentralisierten EU-Agenturen, der Europäische Auswärtige Dienst oder andere vom IAS geprüfte Stellen, für die separate Jahresberichte erstellt werden.

[3]               Gemäß Ausführungsstandard 2060 der vom IIA festgelegten und herausgegebenen Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards).

[4]               COM(2013) 334 final.

[5]               Aus einem Prüfungsauftrag können mehrere Prüfungsberichte hervorgehen, wenn der Auftrag mehr als eine Generaldirektion oder Dienststelle als geprüfte Stellen umfasst.

[6]               4 Empfehlungen wurden nur teilweise angenommen.

[7]               Zwei dieser 29 Empfehlungen stammen aus dem Jahr 2006, von denen eine seit März 2013 vom Management als „umgesetzt“ gemeldet wird.

[8]               Stichtag ist der 1. Februar 2013.

[9]               Weniger wichtige ermittelte Bereiche mit Verbesserungspotenzial wurden der GD durch eine Prüfungsmitteilung zur Kenntnis gegeben. Die geprüften GD reagierten positiv auf diese Mitteilung und verpflichteten sich, die Feststellungen des IAS ab dem aktuellen jährlichen Tätigkeitsbericht – so weit wie möglich – zu berücksichtigen.

[10]             Die Kommission hatte vorgeschlagen, das Personal während des Zeitraums 2013-2017 in allen Institutionen, Einrichtungen und Agenturen der EU durch Nichtersetzung ausscheidender Mitarbeiter (aufgrund von Pensionierung oder ausgelaufenen Verträgen) um 5 % abzubauen. Um ihre Prioritäten umzusetzen, hat die Kommission außerdem einen Mechanismus für die Umschichtung von Stellen eingerichtet, der auf einer linearen Kürzung sämtlicher formellen Dotierungen um 1 % basiert.

[11]             Kosten von Dienstleistungen von GD/Dienststellen an andere GD/Dienststellen oder Institutionen, die von der Haushaltslinie des Kunden zu der des Dienstleistungserbringers übertragen werden (Einziehungsanordnungen, Mitbevollmächtigungen und Kreuz-Bevollmächtigungen). Es liegt keine konsolidierte Zahl vor, die einen Überblick über die Beträge gibt, die von den Dienstleistungserbringern der Kommission zu den internen und externen Kunden rückgebucht, d. h. ausgeglichen wurden.

[12]             Kosten von Dienstleistungen von GD/Dienststellen an andere GD/Dienststellen oder Institutionen, die von der Haushaltslinie des Kunden zu der des Dienstleistungserbringers übertragen werden (Einziehungsanordnungen, Mitbevollmächtigungen und Kreuz-Bevollmächtigungen). Es liegt keine konsolidierte Zahl vor, die einen Überblick über die Beträge gibt, die von den Dienstleistungserbringern der Kommission zu den internen und externen Kunden rückgebucht, d. h. ausgeglichen wurden.

[13]             Bei der Prüfung der Umsetzung des Programmplanungszeitraums 2007-2013 in der GD REGIO

[14]             Am 12. April 2013 wurde dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments (COCOBU) ein Bericht über die Korrekturkapazität der Finanzkorrekturen für den Zeitraum 2000-2006 vorgelegt.

[15]             Am 4. April 2013 übermittelte die GD REGIO aktualisierte Leitlinien zur Stichprobennahme an die Prüfbehörden. Zudem organisierte sie im November 2012 in Brüssel Workshops für diese Stellen, und 2013 wurden in einigen Mitgliedstaaten (Italien, Spanien, Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik) Seminare veranstaltet.

[16]             In diesem Politikbereich gab es 2011 eine umfangreiche Prüftätigkeit, insbesondere in Bezug auf die Kontrollstrategien.

[17]             Z. B. umgestaltete Managementberichte über die Außenhilfe, Zuverlässigkeitserklärung der Delegationsleiter.

[18]             Ausgenommen Abschlusszahlungen des Verwaltungshaushalts und der Beschaffung sowie die Teile des Programms für lebenslanges Lernen, die durch die nationalen Agenturen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

[19]             Verordnung (EG) Nr. 223/2009, Artikel 6.

[20]             KOM(2005) 0217 endgültig.

[21]             IT-Prüfung von groß angelegten Informationssystemen im Jahr 2006.

[22]             In Artikel 117 der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung wird Folgendes festgelegt: „Dieser Jahresbericht [d. h. der Bericht nach Artikel 99 Absatz 3] befasst sich außerdem mit den systeminhärenten Problemen, die von dem gemäß Artikel 73 Absatz 6 der Haushaltsordnung eingerichteten Fachgremium festgestellt wurden.