BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft /* COM/2013/0571 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik
der offenen Stellen in der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Mit der Statistik der offenen Stellen werden Informationen zu der
Anzahl offener Stellen zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitgestellt. Sie
entsprechen dem Anteil der Arbeitskräftenachfrage, der nicht von dem
Arbeitskräfteangebot gedeckt werden kann, und bieten insofern
Schlüsselinformationen zum Umfang und zur Struktur des Ungleichgewichts auf dem
Arbeitsmarkt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23. April 2008 über die vierteljährliche Statistik der
offenen Stellen in der Gemeinschaft[1]
(„Verordnung über die Statistik der offenen Stellen“) wurde ein Rahmen für die
Erstellung, Übermittlung und Bewertung von vierteljährlichen Statistiken über
offene Stellen geschaffen. Gemäß Artikel 10
der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen ist die Kommission
verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 24. Juni 2010
und danach jeweils alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser
Verordnung vorzulegen. Dieser Bericht sollte eine Beurteilung der Qualität der
von den Mitgliedstaaten gelieferten Statistiken und der EU-Gesamtwerte sowie
Angaben über Bereiche enthalten, in denen Verbesserungen möglich sind. Mit
diesem Dokument wird dem Europäischen Parlament und dem Rat der zweite Bericht
der Kommission vorgelegt[2].
Dieser Bericht baut auf den Erfahrungen im Zusammenhang mit den
vierteljährlichen Datenlieferungen sowie auf den von den Mitgliedstaaten in
ihren jährlichen Qualitätsberichten bereitgestellten Unterlagen auf. In Abschnitt 2 des Berichtes werden die im Laufe der letzten
drei Jahre bei der Durchführung der Verordnung über die Statistik der offenen
Stellen erzielten Fortschritte dargelegt. In Abschnitt 3 wird die
Qualität der Statistik der offenen Stellen bewertet. Den Schwerpunkt von Abschnitt
4 bilden die EU-Gesamtwerte. In Abschnitt 5 werden schließlich
Schlussfolgerungen gezogen und Methoden vorgeschlagen, mit deren Hilfe die
Erwartungen der Nutzer künftig noch besser erfüllt werden können. 2. Durchführung 2.1 Rechtlicher Rahmen In
Ergänzung des allgemeinen Rechtsrahmens, der mit der Verordnung über die
Statistik der offenen Stellen festgelegt wurde, erließ die Kommission zwei
Durchführungsverordnungen: ·
Die Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der
Kommission[3],
in der die ab dem ersten Quartal 2014 anzuwendenden Saisonbereinigungsverfahren
definiert sowie der Aufbau, der Inhalt und die Übermittlungsfristen der von den
Mitgliedstaaten der Kommission vorzulegenden jährlichen Qualitätsberichte
festgelegt werden; ·
die Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission[4], in der der Begriff „offene
Stelle“ definiert wird und die Übermittlungsfristen sowie die
Erfassungszeiträume für die erste Datenübermittlung festgelegt werden.
Schließlich werden im Anhang zu diesem Rechtsakt die Länder aufgelistet, die
Durchführbarkeitsstudien erstellen, und der Umfang dieser Studien angegeben. In Übereinstimmung
mit den oben genannten Rechtsvorschriften sind die Mitgliedstaaten
verpflichtet, ab dem ersten Quartal 2010 spätestens 70 Tage nach Quartalsende
Zeitreihen für die Anzahl offener und besetzter Stellen vorzulegen. Ferner
müssen Mitgliedstaaten mit einem Anteil von mehr als 3 % an der Gesamtzahl
der Arbeitnehmer in der EU ihre Daten 45 Tage nach Quartalsende übermitteln. Die Mitgliedstaaten
müssen die Zahl offener und besetzter Stellen für alle Unternehmenseinheiten
und für alle Abschnitte der Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2[5] angeben. In der Verordnung
über die Statistik der offenen Stellen ist jedoch festgelegt, dass Mitgliedstaaten,
die Schwierigkeiten mit der Bereitstellung von Daten für kleine Unternehmen
(definiert als Einheiten mit weniger als zehn Beschäftigten) und für die
NACE-Abschnitte O bis S[6]
(mit den wichtigsten Wirtschaftszweigen öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen
und Bildung) haben, Durchführbarkeitsstudien erstellen sollten. 2.2 Durchführbarkeitsstudien Dänemark, Spanien,
Frankreich, Italien, Malta und Österreich haben die oben erwähnten
Durchführbarkeitsstudien durchgeführt. All diese Mitgliedstaaten haben die
Ergebnisse an Eurostat übermittelt, die Schlussfolgerungen hinsichtlich der
Möglichkeit einer kurzfristigen Erweiterung des Geltungsumfangs der Statistik
offener Stellen fielen jedoch unterschiedlich aus. Im Anschluss an ihre
Durchführbarkeitsstudien gingen Spanien und Österreich unmittelbar zur
Erfassung der gesamten Wirtschaft über. In Dänemark wurde damit begonnen, Daten
für kleine Unternehmen zu erheben, Malta hat dies für die NACE-Abschnitte O bis
S durchgeführt. Frankreich erhebt Daten für kleine Unternehmen auf jährlicher
Basis und arbeitet an einer Erweiterung der Statistik der offenen Stellen auf
nicht-marktbestimmte Dienstleistungen der NACE-Abschnitte O bis S. Italien
hingegen hat bisher keine greifbaren Fortschritte zu vermelden. Nach der Verordnung
über die Statistik der offenen Stellen ist die Kommission (Eurostat)
verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, sobald die Ergebnisse der
Durchführbarkeitsstudien vorliegen. Im Einklang mit dieser Anforderung stellt
die Kommission gegenwärtig Überlegungen hinsichtlich der geeigneten Maßnahmen
an. 2.3 Entwicklungen seit dem letzten Bericht Seit der
Vorlage des ersten Berichtes an das Europäische Parlament und den Rat im Jahr
2010 haben die Mitgliedstaaten die Erhebung und Übermittlung der statistischen Daten
zu offenen Stellen weiterentwickelt. Die Kommission hat einigen Mitgliedstaaten
im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung über die Statistik
der offenen Stellen zu diesem Zweck finanzielle Unterstützung gewährt. Die letzte Runde der Zuschüsse im Rahmen der
Statistik der offenen Stellen fand im Jahr 2012 statt. Mit den Zuschüssen
wurden die Begünstigten in die Lage versetzt, neue Erhebungen zu konzipieren
bzw. vorhandene Datensammlungen zu optimieren, beispielsweise durch Maßnahmen
zur Verringerung des Beantwortungsaufwands. Seit 2010 haben alle
Mitgliedstaaten Statistiken zu offenen Stellen bereitgestellt. In einigen
Ländern wurden jedoch, im Einklang mit den spezifischen Bestimmungen der
Verordnung über die Statistik der offenen Stellen, kleine Unternehmen bzw.
mindestens einer der NACE-Abschnitte O bis S ausgeschlossen. Dies war
möglicherweise auf Probleme zum Beginn der Datenerhebung zurückzuführen. 22
Mitgliedstaaten stellen nun Daten zu der gesamten Wirtschaft bereit. Für die
verbleibenden Länder (Dänemark, Griechenland, Frankreich, Italien und Malta)
bestehen immer noch Lücken in der Datenerfassung im Zusammenhang mit kleinen
Unternehmenseinheiten bzw. den NACE-Abschnitten O und/oder P bis S. Eurostat
veröffentlicht seit 2010 etwa 80 Tage nach dem Bezugsquartal (T+80) die Quote
der freien Stellen, d. h. den Anteil nicht besetzter Stellen an allen
(besetzten und unbesetzten) Stellen. 2011 war eine erhebliche Verbesserung der
Aktualität der Berichterstattung festzustellen, da Eurostat mit der Zusammenstellung
von Blitzschätzungen für die Quote der offenen Stellen für die Europäische
Union und den Euro-Raum begann. Diese Blitzschätzung für die vierteljährliche
Quote der freien Stellen ist auf der Eurostat-Website etwa 50 Tage nach
Quartalsende (T+50) verfügbar. Kroatien erweiterte
seine Statistikerhebung über offene Stellen 2012 rechtzeitig vor dem
EU-Beitritt des Landes am 1. Juli 2013 auf kleine Unternehmen. Im Hinblick auf den
Austausch bewährter Verfahren haben die Mitgliedstaaten und Eurostat gemeinsam
eine Reihe von Workshops durchgeführt, in deren Rahmen Fragen der Qualität und
Verbreitung sowie der Methodik erörtert wurden, einschließlich der Berechnung
von Variationskoeffizienten für die offenen Stellen. Der letzte Workshop fand
im März 2013 in Luxemburg statt. 3. Qualität Die Qualität wird
anhand der fünf Hauptdimensionen beurteilt, die in den Leitlinien „ESS Standard
for Quality Reports“[7]
festgelegt wurden: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Kohärenz/Vergleichbarkeit
und Zugänglichkeit/Klarheit. 3.1 Relevanz Die Erfassung der
statistischen Daten zu offenen Stellen ist von großer Relevanz, da diese die
einzige harmonisierte Quelle zur Erfassung des nicht gedeckten
Arbeitskräftebedarfs darstellen. Vierteljährliche
Daten über offene Stellen werden von den Dienststellen der Kommission
(Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit)
und der Europäischen Zentralbank zur Überwachung der kurzfristigen Entwicklung
der Konjunktur und des Arbeitsmarktes verwendet. Statistiken der offenen
Stellen bilden einen der Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren
(WEWI))[8],
die als Instrumente zur Überwachung der unterjährlichen makroökonomischen
Entwicklungen ausgewählt wurden. Die Statistikdaten
über offene Stellen werden darüber hinaus für indikatorgestützte
Strukturanalysen verwendet, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[9] durchgeführt werden. Zwei
Indikatoren auf der Grundlage der Statistik offener Stellen wurden in den
Gemeinsamen Bewertungsrahmen aufgenommen, einen Leistungsanzeiger zur
Beurteilung der Fortschritte der beschäftigungsbezogenen Bestandteile der
Strategie Europa 2020. Die Relevanz der
Statistik der offenen Stellen könnte durch die Beseitigung bestehender
Erfassungslücken aufgrund der fakultativen Bereitstellung von Statistiken für
die NACE-Abschnitte O bis S sowie für kleine Unternehmen gesteigert werden. 3.2 Genauigkeit Die Berechnung des
Variationskoeffizienten für die offenen Stellen gestaltet sich besonders
schwierig aufgrund der höchst unregelmäßigen Verteilung offener Stellen – so
ist das Ergebnis meist Null. Den Qualitätsberichten für 2011 zufolge bewegten
sich die Variationskoeffizienten der Mitgliedstaaten für die Anzahl offener
Stellen zwischen einem und sieben Prozent. Nur für Bulgarien lagen die Daten
außerhalb dieses Intervalls. Die Überarbeitungen
von Schätzungen sind von besonderem Belang für die Nutzer und stellen einen
wichtigen Aspekt der Genauigkeit dar. Dabei gestaltet sich die Situation für
die zwei Meldungen der Quote der offenen Stellen unterschiedlich. Im Normalfall
sind die Angaben der Mitgliedstaaten im Rahmen der Daten verfügbar, die zum
Zeitpunkt T+80 bereitgestellt werden. Folglich erfolgen die Schätzungen für den
Euro-Raum und die EU-27 (T+80-Schätzungen) auf der Grundlage aller
übermittelten Daten. Sie werden nur dann überarbeitet, wenn die Mitgliedstaaten
Daten nach der Veröffentlichungsfrist übermitteln. Tatsächlich waren seit dem
dritten Quartal 2010 keine Überarbeitungen der Schätzungen bezüglich der Quote
der offenen Stellen für den Euro-Raum oder die EU-27 zu verzeichnen. Die Blitzschätzungen
der aggregierten Quote der offenen Stellen für den Euro-Raum und die EU-27, die
zum Zeitpunkt T+50 veröffentlicht werden, können bis zur Veröffentlichung der
T+80-Schätzungen überarbeitet werden. Bisher wurden nur wenige Überarbeitungen
vorgenommen. In den sechs Quartalen vom 3. Quartal 2011 bis zum 4. Quartal
2012, für die bisher Blitzschätzungen veröffentlicht wurden, wurde die
Schätzung für den Euro-Raum zweimal angepasst (im 1. Quartal 2012 um 0,1
Prozentpunkte von 1,6 % auf 1,7 % und im 4. Quartal 2012 um -0,2
Prozentpunkte, von 1,8 % auf 1,6 %); die Schätzung für die EU-27
wurde hingegen einmal überarbeitet (im 4. Quartal 2012 um -0.2 Prozentpunkte
von 1,6 % auf 1,4 %). Einige
Mitgliedstaaten haben, insbesondere zum Beginn ihrer Reihen, wesentliche
Änderungen bei der Zahl offener und besetzter Stellen vorgenommen. Diese
Änderungen wirkten sich jedoch nicht wesentlich auf die EU-Gesamtwerte aus, da
sie hauptsächlich kleinere Mitgliedstaaten betrafen. 3.3 Aktualität Die Mitgliedstaaten
haben ihre rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die fristgerechte
Übermittlung der Statistikdaten zu offenen Stellen größtenteils erfüllt. Im
Falle Griechenlands war jedoch eine strukturell bedingte Verzögerung
festzustellen. Zur Lösung des Problems der verspäteten Datenübermittlung wurde
mit dem Land ein Zeitplan vereinbart. Seit dem letzten
Bericht hat sich die Aktualität verbessert. Dies ist hauptsächlich auf die im
Jahr 2011 erfolgte Einführung der Blitzschätzungen für den Euro-Raum und die EU
zurückzuführen, die 50 Tage nach Quartalsende, also weit vor dem
ursprünglichen, innerhalb des WEWI-Rahmens festgelegten Ziel von T+75 Tagen,
veröffentlicht werden. Die zweite Schätzung für alle Mitgliedstaaten wurde etwa
80 Tage nach dem Bezugsquartal veröffentlicht. 3.4 Kohärenz und Vergleichbarkeit Die Kohärenz der
Angaben zu offenen Stellen kann nicht unmittelbar überprüft werden, da auf
europäischer Ebene keine anderen harmonisierten Datenquellen zur nicht
gedeckten Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Während in vielen Ländern
die von den öffentlichen Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen erfasst
werden, ist die Verwendung dieser Zahlen zu einer Überprüfung der Kohärenz der
Statistiken der offenen Stellen problematisch, da diese eine erhebliche
Untererfassung aufweisen und auf der Grundlage nationaler Definitionen
entstehen. Die Anzahl besetzter
Stellen, eine Variable, die Bestandteil des Nenners für die Quote der offenen
Stellen ist, sollte mit Angaben aus anderen Quellen verglichen werden,
insbesondere mit der Anzahl der im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung gemeldeten
beschäftigten Personen. Eurostat hat mit den Mitgliedstaaten vereinbart, den
Umfang der Qualitätsberichterstattung entsprechend auszuweiten. Bei den
Vergleichen und nachfolgenden Auswertungen der Unterschiede müssen die
konzeptionsbedingten und erhebungsbezogenen Unterschiede zwischen den Quellen
berücksichtigt werden. Ein im Hinblick auf
die Vergleichbarkeit wichtiges Merkmal ist der Messzeitpunkt, der für die
Erhebung der Statistikdaten über offene Stellen in einem gegebenen Quartal als
Bezug dient. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der
Kommission soll die Datenerhebung vorzugsweise auf kontinuierlicher Basis oder
an bestimmten Messzeitpunkten des Quartals erfolgen. Derzeit erheben nur zwölf
Mitgliedstaaten und Kroatien[10]
Statistikdaten über offene Stellen an mehreren Zeitpunkten in einem Quartal. Es
wird empfohlen, dass andere Mitgliedstaaten die gleiche Praxis befolgen, damit
sichergestellt werden kann, dass die Schätzung für das gesamte Quartal
vollständig repräsentativ ist. Schließlich besteht
die wichtigste Herausforderung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit darin, dass
alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Erhebungen zu offenen Stellen die gesamte
Wirtschaft erfassen, d. h. kleine Unternehmen und NACE-Abschnitte O bis S,
wie in den Abschnitten 2.2 und 2.3 weiter oben ausgeführt. Fünf Mitgliedstaaten
konnten bisher diese Vorgabe nicht erfüllen. 3.5 Zugänglichkeit und Klarheit Die Statistiken zu
offenen Stellen werden über die üblichen Verbreitungskanäle von Eurostat zur
Verfügung gestellt, nämlich die Online-Datenbank „Eurobase“ und die
spezifischen Themen gewidmeten Seiten „Statistics Explained“ auf der
Eurostat-Website[11].
Auf den letzteren werden aktuelle Informationen zu offenen Stellen zur
Verfügung gestellt, sowohl als EU-Gesamtwerte als auch für einzelne Länder,
darunter auch Diagramme über die zeitliche Entwicklung. Da die
Mitgliedstaaten die jährlichen Qualitätsberichte im Einklang mit der Verordnung
(EG) Nr. 19/2009 der Kommission bereitstellen, ist Eurostat in der Lage,
die für die Nutzer bereitgestellten Metadaten zu aktualisieren. Insofern können die
Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Daten über die Quote der offenen
Stellen als gut bezeichnet werden. 4. EU-Gesamtwerte Die EU-Gesamtwerte
werden derzeit nur für die Quote der offenen Stellen, nicht aber für die
absolute Zahl der offenen Stellen verbreitet. Dies ist damit begründet, dass
sich die bestehenden Lücken in der Erfassung kleiner Unternehmen und der
NACE-Abschnitte O bis S direkt auf die Zahl der offenen Stellen auswirken, die
Gesamtrate davon jedoch nicht notwendigerweise betroffen wird. Qualitätsstudien in
Ländern, in denen die gesamte Wirtschaft erfasst wird – wo beispielsweise
offene Stellen in kleinen Unternehmen mit denen in anderen Wirtschaftszweigen
verglichen werden –, zeigen jedoch, dass dies nicht ohne Einschränkungen gültig
ist. Folglich besteht das Risiko, dass die Schätzungen der Quote der offenen
Stellen für die EU und den Euro-Raum zu gering ausfallen. Trotz dieser
Einschränkung kann die Qualität der EU-Gesamtwerte als zufriedenstellend
betrachtet werden. Auch die Blitzschätzungen können als verlässlich eingestuft
werden, da nach der Veröffentlichung der endgültigen Daten etwa einen Monat
nach den Blitzschätzungen nur geringe Änderungen vorgenommen werden. 5. Schlussfolgerungen In den letzten drei
Jahren wurden bei der Durchführung der Rechtsvorschriften zur Statistik der
offenen Stellen sowie bei der Bereitstellung fundierter Statistiken in diesem
Bereich Fortschritte erzielt. Die Länderdaten
wurden fristgerecht übermittelt und die EU-Gesamtwerte wurden nach Plan
veröffentlicht. Seit dem Beginn der Veröffentlichung von Blitzschätzungen durch
Eurostat im Jahr 2011 hat sich die Aktualität weiter verbessert. Die
veröffentlichten EU-Gesamtwerte waren, sowohl was Blitzschätzungen als auch
endgültige Schätzungen anbelangt, nur in geringem Umfang Gegenstand von
Überarbeitungen. Darüber hinaus haben
manche der Länder, deren Erfassung der Wirtschaft zuvor eingeschränkt war, den
Umfang ihrer Erhebungen zur Statistik der offenen Stellen in der jüngsten
Vergangenheit ausgeweitet. Nichtsdestotrotz ist
die unvollständige Erfassung weiterhin der Hauptgrund dafür, dass die
Statistikdaten über offene Stellen nicht in stärkerem Maße genutzt werden. Es
ist von entscheidender Bedeutung, dass der öffentliche Sektor und die kleinen
Unternehmen von allen Mitgliedstaaten in ihren vierteljährlichen Schätzungen
erfasst werden. Die Kommission wird die Möglichkeiten prüfen, diese Situation
auch unter Erwägung neuer legislativer Initiativen zu ändern, damit die
notwendigen Verbesserungen gewährleistet werden. [1] ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 234. [2] Siehe KOM(2010) 421 (vorangeganener Bericht). [3] Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission vom
28. Oktober 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der
offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf Saisonbereinigungsverfahren
und Qualitätsberichte (ABl. L 285 vom 29.10.2008, S. 3). [4] Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission vom
13. Januar 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der
offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf die Definition des Begriffs
der offenen Stelle, die Messzeitpunkte für die Datenerhebung, die Spezifikationen
für die Datenübermittlung und die Durchführbarkeitsstudien (ABl. L 9 vom
14.1.2009, S. 3). [5] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [6] Umfang: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung (Abschnitt O), Bildung (Abschnitt P), Gesundheits- und
Sozialwesen (Abschnitt Q), Kunst, Unterhaltung und Erholung (Abschnitt R) und
andere Dienstleistungen wie Interessenvertretungen sowie kirchliche und
sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport), Reparatur von
Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie Erbringung von sonstigen
überwiegend persönlichen Dienstleistungen (Abschnitt S). [7] Siehe „ESS Standard for Quality Reports“ (nur auf
Englisch) unter folgender Adresse: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/ver-1/quality/documents/ESQR_FINAL.pdf. [8] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament
und den Rat zur Statistik über die Eurozone „Wege zu Methodologisch
verbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone“, COM(2002) 661. [9] Mitteilung der Kommission „EUROPA 2020 – Eine Strategie
für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020). [10] Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Berichtes ist Kroatien
noch nicht Mitgliedstaat der EU. [11] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php/Job_vacancy_statistics.