52013DC0571

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft /* COM/2013/0571 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einleitung

Mit der Statistik der offenen Stellen werden Informationen zu der Anzahl offener Stellen zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitgestellt. Sie entsprechen dem Anteil der Arbeitskräftenachfrage, der nicht von dem Arbeitskräfteangebot gedeckt werden kann, und bieten insofern Schlüsselinformationen zum Umfang und zur Struktur des Ungleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft[1] („Verordnung über die Statistik der offenen Stellen“) wurde ein Rahmen für die Erstellung, Übermittlung und Bewertung von vierteljährlichen Statistiken über offene Stellen geschaffen.

Gemäß Artikel 10 der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 24. Juni 2010 und danach jeweils alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vorzulegen. Dieser Bericht sollte eine Beurteilung der Qualität der von den Mitgliedstaaten gelieferten Statistiken und der EU-Gesamtwerte sowie Angaben über Bereiche enthalten, in denen Verbesserungen möglich sind.

Mit diesem Dokument wird dem Europäischen Parlament und dem Rat der zweite Bericht der Kommission vorgelegt[2]. Dieser Bericht baut auf den Erfahrungen im Zusammenhang mit den vierteljährlichen Datenlieferungen sowie auf den von den Mitgliedstaaten in ihren jährlichen Qualitätsberichten bereitgestellten Unterlagen auf.

In Abschnitt 2 des Berichtes werden die im Laufe der letzten drei Jahre bei der Durchführung der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen erzielten Fortschritte dargelegt. In Abschnitt 3 wird die Qualität der Statistik der offenen Stellen bewertet. Den Schwerpunkt von Abschnitt 4 bilden die EU-Gesamtwerte. In Abschnitt 5 werden schließlich Schlussfolgerungen gezogen und Methoden vorgeschlagen, mit deren Hilfe die Erwartungen der Nutzer künftig noch besser erfüllt werden können.

2. Durchführung

2.1 Rechtlicher Rahmen

In Ergänzung des allgemeinen Rechtsrahmens, der mit der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen festgelegt wurde, erließ die Kommission zwei Durchführungsverordnungen:

· Die Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission[3], in der die ab dem ersten Quartal 2014 anzuwendenden Saisonbereinigungsverfahren definiert sowie der Aufbau, der Inhalt und die Übermittlungsfristen der von den Mitgliedstaaten der Kommission vorzulegenden jährlichen Qualitätsberichte festgelegt werden;

· die Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission[4], in der der Begriff „offene Stelle“ definiert wird und die Übermittlungsfristen sowie die Erfassungszeiträume für die erste Datenübermittlung festgelegt werden. Schließlich werden im Anhang zu diesem Rechtsakt die Länder aufgelistet, die Durchführbarkeitsstudien erstellen, und der Umfang dieser Studien angegeben.

In Übereinstimmung mit den oben genannten Rechtsvorschriften sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem ersten Quartal 2010 spätestens 70 Tage nach Quartalsende Zeitreihen für die Anzahl offener und besetzter Stellen vorzulegen. Ferner müssen Mitgliedstaaten mit einem Anteil von mehr als 3 % an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in der EU ihre Daten 45 Tage nach Quartalsende übermitteln.

Die Mitgliedstaaten müssen die Zahl offener und besetzter Stellen für alle Unternehmenseinheiten und für alle Abschnitte der Systematik der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2[5] angeben.

In der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen ist jedoch festgelegt, dass Mitgliedstaaten, die Schwierigkeiten mit der Bereitstellung von Daten für kleine Unternehmen (definiert als Einheiten mit weniger als zehn Beschäftigten) und für die NACE-Abschnitte O bis S[6] (mit den wichtigsten Wirtschaftszweigen öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen und Bildung) haben, Durchführbarkeitsstudien erstellen sollten.

2.2 Durchführbarkeitsstudien

Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Malta und Österreich haben die oben erwähnten Durchführbarkeitsstudien durchgeführt. All diese Mitgliedstaaten haben die Ergebnisse an Eurostat übermittelt, die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Möglichkeit einer kurzfristigen Erweiterung des Geltungsumfangs der Statistik offener Stellen fielen jedoch unterschiedlich aus.

Im Anschluss an ihre Durchführbarkeitsstudien gingen Spanien und Österreich unmittelbar zur Erfassung der gesamten Wirtschaft über. In Dänemark wurde damit begonnen, Daten für kleine Unternehmen zu erheben, Malta hat dies für die NACE-Abschnitte O bis S durchgeführt. Frankreich erhebt Daten für kleine Unternehmen auf jährlicher Basis und arbeitet an einer Erweiterung der Statistik der offenen Stellen auf nicht-marktbestimmte Dienstleistungen der NACE-Abschnitte O bis S. Italien hingegen hat bisher keine greifbaren Fortschritte zu vermelden.

Nach der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen ist die Kommission (Eurostat) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, sobald die Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudien vorliegen. Im Einklang mit dieser Anforderung stellt die Kommission gegenwärtig Überlegungen hinsichtlich der geeigneten Maßnahmen an.

2.3 Entwicklungen seit dem letzten Bericht

Seit der Vorlage des ersten Berichtes an das Europäische Parlament und den Rat im Jahr 2010 haben die Mitgliedstaaten die Erhebung und Übermittlung der statistischen Daten zu offenen Stellen weiterentwickelt. Die Kommission hat einigen Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen zu diesem Zweck finanzielle Unterstützung gewährt.

Die letzte Runde der Zuschüsse im Rahmen der Statistik der offenen Stellen fand im Jahr 2012 statt. Mit den Zuschüssen wurden die Begünstigten in die Lage versetzt, neue Erhebungen zu konzipieren bzw. vorhandene Datensammlungen zu optimieren, beispielsweise durch Maßnahmen zur Verringerung des Beantwortungsaufwands.

Seit 2010 haben alle Mitgliedstaaten Statistiken zu offenen Stellen bereitgestellt. In einigen Ländern wurden jedoch, im Einklang mit den spezifischen Bestimmungen der Verordnung über die Statistik der offenen Stellen, kleine Unternehmen bzw. mindestens einer der NACE-Abschnitte O bis S ausgeschlossen. Dies war möglicherweise auf Probleme zum Beginn der Datenerhebung zurückzuführen. 22 Mitgliedstaaten stellen nun Daten zu der gesamten Wirtschaft bereit. Für die verbleibenden Länder (Dänemark, Griechenland, Frankreich, Italien und Malta) bestehen immer noch Lücken in der Datenerfassung im Zusammenhang mit kleinen Unternehmenseinheiten bzw. den NACE-Abschnitten O und/oder P bis S.

Eurostat veröffentlicht seit 2010 etwa 80 Tage nach dem Bezugsquartal (T+80) die Quote der freien Stellen, d. h. den Anteil nicht besetzter Stellen an allen (besetzten und unbesetzten) Stellen. 2011 war eine erhebliche Verbesserung der Aktualität der Berichterstattung festzustellen, da Eurostat mit der Zusammenstellung von Blitzschätzungen für die Quote der offenen Stellen für die Europäische Union und den Euro-Raum begann. Diese Blitzschätzung für die vierteljährliche Quote der freien Stellen ist auf der Eurostat-Website etwa 50 Tage nach Quartalsende (T+50) verfügbar.

Kroatien erweiterte seine Statistikerhebung über offene Stellen 2012 rechtzeitig vor dem EU-Beitritt des Landes am 1. Juli 2013 auf kleine Unternehmen.

Im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren haben die Mitgliedstaaten und Eurostat gemeinsam eine Reihe von Workshops durchgeführt, in deren Rahmen Fragen der Qualität und Verbreitung sowie der Methodik erörtert wurden, einschließlich der Berechnung von Variationskoeffizienten für die offenen Stellen. Der letzte Workshop fand im März 2013 in Luxemburg statt.

3. Qualität

Die Qualität wird anhand der fünf Hauptdimensionen beurteilt, die in den Leitlinien „ESS Standard for Quality Reports“[7] festgelegt wurden: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität, Kohärenz/Vergleichbarkeit und Zugänglichkeit/Klarheit.

3.1 Relevanz

Die Erfassung der statistischen Daten zu offenen Stellen ist von großer Relevanz, da diese die einzige harmonisierte Quelle zur Erfassung des nicht gedeckten Arbeitskräftebedarfs darstellen.

Vierteljährliche Daten über offene Stellen werden von den Dienststellen der Kommission (Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit) und der Europäischen Zentralbank zur Überwachung der kurzfristigen Entwicklung der Konjunktur und des Arbeitsmarktes verwendet. Statistiken der offenen Stellen bilden einen der Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI))[8], die als Instrumente zur Überwachung der unterjährlichen makroökonomischen Entwicklungen ausgewählt wurden.

Die Statistikdaten über offene Stellen werden darüber hinaus für indikatorgestützte Strukturanalysen verwendet, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[9] durchgeführt werden. Zwei Indikatoren auf der Grundlage der Statistik offener Stellen wurden in den Gemeinsamen Bewertungsrahmen aufgenommen, einen Leistungsanzeiger zur Beurteilung der Fortschritte der beschäftigungsbezogenen Bestandteile der Strategie Europa 2020.

Die Relevanz der Statistik der offenen Stellen könnte durch die Beseitigung bestehender Erfassungslücken aufgrund der fakultativen Bereitstellung von Statistiken für die NACE-Abschnitte O bis S sowie für kleine Unternehmen gesteigert werden.

3.2 Genauigkeit

Die Berechnung des Variationskoeffizienten für die offenen Stellen gestaltet sich besonders schwierig aufgrund der höchst unregelmäßigen Verteilung offener Stellen – so ist das Ergebnis meist Null. Den Qualitätsberichten für 2011 zufolge bewegten sich die Variationskoeffizienten der Mitgliedstaaten für die Anzahl offener Stellen zwischen einem und sieben Prozent. Nur für Bulgarien lagen die Daten außerhalb dieses Intervalls.

Die Überarbeitungen von Schätzungen sind von besonderem Belang für die Nutzer und stellen einen wichtigen Aspekt der Genauigkeit dar. Dabei gestaltet sich die Situation für die zwei Meldungen der Quote der offenen Stellen unterschiedlich. Im Normalfall sind die Angaben der Mitgliedstaaten im Rahmen der Daten verfügbar, die zum Zeitpunkt T+80 bereitgestellt werden. Folglich erfolgen die Schätzungen für den Euro-Raum und die EU-27 (T+80-Schätzungen) auf der Grundlage aller übermittelten Daten. Sie werden nur dann überarbeitet, wenn die Mitgliedstaaten Daten nach der Veröffentlichungsfrist übermitteln. Tatsächlich waren seit dem dritten Quartal 2010 keine Überarbeitungen der Schätzungen bezüglich der Quote der offenen Stellen für den Euro-Raum oder die EU-27 zu verzeichnen.

Die Blitzschätzungen der aggregierten Quote der offenen Stellen für den Euro-Raum und die EU-27, die zum Zeitpunkt T+50 veröffentlicht werden, können bis zur Veröffentlichung der T+80-Schätzungen überarbeitet werden. Bisher wurden nur wenige Überarbeitungen vorgenommen. In den sechs Quartalen vom 3. Quartal 2011 bis zum 4. Quartal 2012, für die bisher Blitzschätzungen veröffentlicht wurden, wurde die Schätzung für den Euro-Raum zweimal angepasst (im 1. Quartal 2012 um 0,1 Prozentpunkte von 1,6 % auf 1,7 % und im 4. Quartal 2012 um -0,2 Prozentpunkte, von 1,8 % auf 1,6 %); die Schätzung für die EU-27 wurde hingegen einmal überarbeitet (im 4. Quartal 2012 um -0.2 Prozentpunkte von 1,6 % auf 1,4 %).

Einige Mitgliedstaaten haben, insbesondere zum Beginn ihrer Reihen, wesentliche Änderungen bei der Zahl offener und besetzter Stellen vorgenommen. Diese Änderungen wirkten sich jedoch nicht wesentlich auf die EU-Gesamtwerte aus, da sie hauptsächlich kleinere Mitgliedstaaten betrafen.

3.3 Aktualität

Die Mitgliedstaaten haben ihre rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die fristgerechte Übermittlung der Statistikdaten zu offenen Stellen größtenteils erfüllt. Im Falle Griechenlands war jedoch eine strukturell bedingte Verzögerung festzustellen. Zur Lösung des Problems der verspäteten Datenübermittlung wurde mit dem Land ein Zeitplan vereinbart.

Seit dem letzten Bericht hat sich die Aktualität verbessert. Dies ist hauptsächlich auf die im Jahr 2011 erfolgte Einführung der Blitzschätzungen für den Euro-Raum und die EU zurückzuführen, die 50 Tage nach Quartalsende, also weit vor dem ursprünglichen, innerhalb des WEWI-Rahmens festgelegten Ziel von T+75 Tagen, veröffentlicht werden. Die zweite Schätzung für alle Mitgliedstaaten wurde etwa 80 Tage nach dem Bezugsquartal veröffentlicht.

3.4 Kohärenz und Vergleichbarkeit

Die Kohärenz der Angaben zu offenen Stellen kann nicht unmittelbar überprüft werden, da auf europäischer Ebene keine anderen harmonisierten Datenquellen zur nicht gedeckten Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Während in vielen Ländern die von den öffentlichen Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen erfasst werden, ist die Verwendung dieser Zahlen zu einer Überprüfung der Kohärenz der Statistiken der offenen Stellen problematisch, da diese eine erhebliche Untererfassung aufweisen und auf der Grundlage nationaler Definitionen entstehen.

Die Anzahl besetzter Stellen, eine Variable, die Bestandteil des Nenners für die Quote der offenen Stellen ist, sollte mit Angaben aus anderen Quellen verglichen werden, insbesondere mit der Anzahl der im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung gemeldeten beschäftigten Personen. Eurostat hat mit den Mitgliedstaaten vereinbart, den Umfang der Qualitätsberichterstattung entsprechend auszuweiten. Bei den Vergleichen und nachfolgenden Auswertungen der Unterschiede müssen die konzeptionsbedingten und erhebungsbezogenen Unterschiede zwischen den Quellen berücksichtigt werden.

Ein im Hinblick auf die Vergleichbarkeit wichtiges Merkmal ist der Messzeitpunkt, der für die Erhebung der Statistikdaten über offene Stellen in einem gegebenen Quartal als Bezug dient. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission soll die Datenerhebung vorzugsweise auf kontinuierlicher Basis oder an bestimmten Messzeitpunkten des Quartals erfolgen. Derzeit erheben nur zwölf Mitgliedstaaten und Kroatien[10] Statistikdaten über offene Stellen an mehreren Zeitpunkten in einem Quartal. Es wird empfohlen, dass andere Mitgliedstaaten die gleiche Praxis befolgen, damit sichergestellt werden kann, dass die Schätzung für das gesamte Quartal vollständig repräsentativ ist.

Schließlich besteht die wichtigste Herausforderung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit darin, dass alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Erhebungen zu offenen Stellen die gesamte Wirtschaft erfassen, d. h. kleine Unternehmen und NACE-Abschnitte O bis S, wie in den Abschnitten 2.2 und 2.3 weiter oben ausgeführt. Fünf Mitgliedstaaten konnten bisher diese Vorgabe nicht erfüllen.

3.5 Zugänglichkeit und Klarheit

Die Statistiken zu offenen Stellen werden über die üblichen Verbreitungskanäle von Eurostat zur Verfügung gestellt, nämlich die Online-Datenbank „Eurobase“ und die spezifischen Themen gewidmeten Seiten „Statistics Explained“ auf der Eurostat-Website[11]. Auf den letzteren werden aktuelle Informationen zu offenen Stellen zur Verfügung gestellt, sowohl als EU-Gesamtwerte als auch für einzelne Länder, darunter auch Diagramme über die zeitliche Entwicklung.

Da die Mitgliedstaaten die jährlichen Qualitätsberichte im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission bereitstellen, ist Eurostat in der Lage, die für die Nutzer bereitgestellten Metadaten zu aktualisieren.

Insofern können die Zugänglichkeit und Verständlichkeit der Daten über die Quote der offenen Stellen als gut bezeichnet werden.

4. EU-Gesamtwerte

Die EU-Gesamtwerte werden derzeit nur für die Quote der offenen Stellen, nicht aber für die absolute Zahl der offenen Stellen verbreitet. Dies ist damit begründet, dass sich die bestehenden Lücken in der Erfassung kleiner Unternehmen und der NACE-Abschnitte O bis S direkt auf die Zahl der offenen Stellen auswirken, die Gesamtrate davon jedoch nicht notwendigerweise betroffen wird.

Qualitätsstudien in Ländern, in denen die gesamte Wirtschaft erfasst wird – wo beispielsweise offene Stellen in kleinen Unternehmen mit denen in anderen Wirtschaftszweigen verglichen werden –, zeigen jedoch, dass dies nicht ohne Einschränkungen gültig ist. Folglich besteht das Risiko, dass die Schätzungen der Quote der offenen Stellen für die EU und den Euro-Raum zu gering ausfallen.

Trotz dieser Einschränkung kann die Qualität der EU-Gesamtwerte als zufriedenstellend betrachtet werden. Auch die Blitzschätzungen können als verlässlich eingestuft werden, da nach der Veröffentlichung der endgültigen Daten etwa einen Monat nach den Blitzschätzungen nur geringe Änderungen vorgenommen werden.

5. Schlussfolgerungen

In den letzten drei Jahren wurden bei der Durchführung der Rechtsvorschriften zur Statistik der offenen Stellen sowie bei der Bereitstellung fundierter Statistiken in diesem Bereich Fortschritte erzielt.

Die Länderdaten wurden fristgerecht übermittelt und die EU-Gesamtwerte wurden nach Plan veröffentlicht. Seit dem Beginn der Veröffentlichung von Blitzschätzungen durch Eurostat im Jahr 2011 hat sich die Aktualität weiter verbessert. Die veröffentlichten EU-Gesamtwerte waren, sowohl was Blitzschätzungen als auch endgültige Schätzungen anbelangt, nur in geringem Umfang Gegenstand von Überarbeitungen.

Darüber hinaus haben manche der Länder, deren Erfassung der Wirtschaft zuvor eingeschränkt war, den Umfang ihrer Erhebungen zur Statistik der offenen Stellen in der jüngsten Vergangenheit ausgeweitet.

Nichtsdestotrotz ist die unvollständige Erfassung weiterhin der Hauptgrund dafür, dass die Statistikdaten über offene Stellen nicht in stärkerem Maße genutzt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der öffentliche Sektor und die kleinen Unternehmen von allen Mitgliedstaaten in ihren vierteljährlichen Schätzungen erfasst werden. Die Kommission wird die Möglichkeiten prüfen, diese Situation auch unter Erwägung neuer legislativer Initiativen zu ändern, damit die notwendigen Verbesserungen gewährleistet werden.

[1]               ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 234.

[2]               Siehe KOM(2010) 421 (vorangeganener Bericht).

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission vom 28. Oktober 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf Saisonbereinigungsverfahren und Qualitätsberichte (ABl. L 285 vom 29.10.2008, S. 3).

[4]               Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission vom 13. Januar 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf die Definition des Begriffs der offenen Stelle, die Messzeitpunkte für die Datenerhebung, die Spezifikationen für die Datenübermittlung und die Durchführbarkeitsstudien (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 3).

[5]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[6]               Umfang: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (Abschnitt O), Bildung (Abschnitt P), Gesundheits- und Sozialwesen (Abschnitt Q), Kunst, Unterhaltung und Erholung (Abschnitt R) und andere Dienstleistungen wie Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport), Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (Abschnitt S).

[7]               Siehe „ESS Standard for Quality Reports“ (nur auf Englisch) unter folgender Adresse:

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/ver-1/quality/documents/ESQR_FINAL.pdf.

[8]               Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Statistik über die Eurozone „Wege zu Methodologisch verbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone“, COM(2002) 661.

[9]               Mitteilung der Kommission „EUROPA 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020).

[10]             Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Berichtes ist Kroatien noch nicht Mitgliedstaat der EU.

[11]             http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php/Job_vacancy_statistics.