MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Abschließende Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) /* COM/2013/0478 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Abschließende Bewertung der Verordnung (EG)
Nr. 614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) 1. EINLEITUNG Das LIFE-Programm ist das einzige
Finanzierungsinstrument der EU, das ausschließlich der Umsetzung der
Umweltpolitik und des Umweltrechts der EU gewidmet ist. Es wurde 1992 ins Leben
gerufen und befindet sich derzeit in seinem vierten Programmplanungszeitraum im
Rahmen der LIFE+-Verordnung (EG) Nr. 614/2007[1]. Diese Verordnung gilt für den
Zeitraum 2007-2013 und verfügt über einen Finanzrahmen von
2,17 Mrd. EUR. Drei Arten von Maßnahmen sind im
LIFE+-Programm vorgesehen: ·
projektmaßnahmenbezogene Finanzhilfen (78 % der Gesamtmittel). Die Finanzhilfen werden in drei Teilbereichen
vergeben: „Natur und biologische Vielfalt“, „Umweltpolitik und
Verwaltungspraxis“ sowie „Information und Kommunikation“; ·
Betriebskostenzuschüsse für NRO (3 % der Gesamtmittel); ·
Vergabe öffentlicher Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen (19 % der Gesamtmittel). Gemäß Artikel 15 Absätze 2 und 3 der
Verordnung hat die Kommission Folgendes ausgearbeitet: –
eine Halbzeitbilanz, die dem Europäischen Parlament
und dem LIFE+-Ausschuss im September 2010 vorgelegt wurde[2]; –
einen Vorschlag für ein Nachfolgeprogramm von
LIFE+, der dem Europäischen Parlament und dem Rat im Dezember 2011
vorgelegt wurde[3]. Im Dezember 2012 veröffentlichte die
Kommission die Ergebnisse einer Studie mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen
für das LIFE+-Programm und seine Durchführung[4].
Die erhobenen und analysierten Daten und
Meinungen in der endgültigen Bewertung haben deutlich gemacht, dass es seit der
Halbzeitbilanz im Jahr 2010 bei Art und Durchführung des LIFE+-Programms
oder der Qualität seiner Ergebnisse keine Änderungen gegeben hat. Somit sind
die Schlussfolgerungen der Halbzeitbilanz im Allgemeinen nach wie vor gültig.
Die abschließende Bewertung bringt Belege für die stetige Verbesserung der
Programmdurchführung seit den vorangegangenen Bewertungen[5]. In den folgenden Abschnitten
dieser Mitteilung werden die beobachteten Ergebnisse sowie die verbleibenden
Herausforderungen und Schwächen des LIFE-Programms erläutert. Im Vorschlag der
Kommission für ein Nachfolgeinstrument für den Zeitraum 2014-2020 wird bereits die
Bewältigung der ermittelten Herausforderungen und Schwächen angestrebt. 2. ERFOLGE UND
HERAUSFORDERUNGEN 2.1. Erfolge LIFE+ hat als wirksames Instrument die
Umsetzung der Prioritäten des sechsten Umweltaktionsprogramms (6. UAP)[6] gefördert. Das Programm hat
eine wesentliche Rolle dabei gespielt, den Bekanntheitsgrad, die
verantwortungsvolle Verwaltung und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Umsetzung von EU-Umweltpolitik und -Umweltrecht zu steigern. Die Evaluierungen
bestätigen, dass LIFE+ ein erfolgreiches Instrument mit bedeutendem Mehrwert
für die Europäische Union ist[7].
Zusätzlich zu den quantifizierten Vorteilen,
die auf etwa 600 Mio. EUR jährlich geschätzt werden, konnten in den
zwanzig Jahren des LIFE-Programms ·
eine bessere Erhaltung und Wiederherstellung
von etwa 4,7 Mio. ha Land erzielt, ·
die Wasserqualität auf einer Fläche von etwa
3 Mio. ha verbessert, ·
die Luftqualität für rund
12 Mio. Menschen erhöht, ·
rund 300 000 Tonnen Abfall vermieden
und eine zusätzliche Million Tonnen recycelt und ·
CO2-Emissionen pro Jahr um 1,13 Mio. t reduziert werden. Diese Ergebnisse wurden durch die Durchführung
von fast 50 000 Projektmaßnahmen erzielt, darunter der Erwerb von
194 Mio. ha Land für die Umsetzung des Natura-2000-Netzes, über
95 000 Schulungen, Kommunikationsmaßnahmen, mit denen
6,1 Mio. Menschen erreicht wurden, und die Beteiligung von
1,2 Mio. Schülern und Studierenden. EU-Mehrwert
Der Mehrwert von LIFE+ für die EU ergibt sich
daraus, dass es als Plattform für den Austausch bewährter Verfahren und den
Wissensaustausch dienen kann, so dass die Akteure in der gesamten EU von den
Erfahrungen der anderen lernen und Umweltprobleme wirksamer angehen können. Der
Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“ beispielsweise hat zur Schaffung
von Kooperationsplattformen beigetragen, die Partnerschaften verbesserten,
wodurch die Weitergabe bewährter Verfahren zwischen Akteuren und politischen
Entscheidungsträgern erleichtert wird. LIFE+ ermöglicht auch eine bessere
Verteilung der Verantwortung und der Solidarität bei der Erhaltung der
öffentlichen Güter der Umwelt in der EU. Das Programm wirkt als Katalysator,
mit dem einmalige Investitionen bereitgestellt werden, um anfängliche
Hindernisse für die Durchführung der Umwelt- und Klimapolitik der EU zu beseitigen
und neue Konzepte zu erproben. Die Halbzeitbewertung zeigte, dass LIFE
weiterhin relevant bleibt, weil es das einzige EU-Finanzierungsinstrument mit
dem speziellen Schwerpunkt Umwelt ist[8]: Der hohe EU-Mehrwert der Verordnung wurde
erreicht, indem sichergestellt wurde, dass ·
die mit maßnahmenbezogenen Finanzhilfen geförderten
Projekte von hoher Qualität waren und ihr Nutzen durch die Verbreitung und
gemeinsame Nutzung von Projektergebnissen multipliziert wurde, so dass eine
maximale Anzahl von Entscheidungsträgern und Akteuren in der gesamten EU
erreicht wurde; ·
finanzierte NRO in die Lage versetzt wurden, eine
aktive Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung politischer Maßnahmen zu
spielen; ·
das öffentliche Beschaffungswesen gut geplant und
auf die offiziell vereinbarten Prioritäten abgestimmt war. Jedoch wurde der EU-Mehrwert durch das System
nationaler Zuteilungen beeinträchtigt, was zu Kompromissen bei der Qualität der
finanzierten Projekte und zu übermäßig breit angelegten Prioritäten und somit
zu mangelnder Fokussierung auf konkrete Erfordernisse und Prioritäten führte.
Da die Liste der LIFE+-Prioritäten in der Verordnung festgelegt wurde, war es
nicht möglich, während der Umsetzung des Programms neue Anforderungen
einzuführen, um die Projektfinanzierung auf bestimmte politische Erfordernisse
und Prioritäten zu beschränken. Auswahlverfahren und Überwachung der
Projekte Das strenge Bewertungs- und Auswahlverfahren
für LIFE+-Projekte hat sichergestellt, dass die geförderten Projekte gut
konzipiert und daher aller Wahrscheinlichkeit nach ein Erfolg sind. Externe
Teams mit fundierten Kenntnissen der Sprache und des Kontexts der Projekte
waren regelmäßig zur Unterstützung und Überwachung vor Ort. Die Begünstigten
fühlten sich sowohl von diesem externen Überwachungsteam als auch von den
zuständigen technischen und finanziellen Sachbearbeitern gut unterstützt[9]. Betriebskostenzuschüssen für NRO Mit dieser Komponente des LIFE+-Programms soll
NRO im Umweltbereich mit europäischer Perspektive ermöglicht werden, einen
Beitrag zu einer ausgewogenen Einbindung der Akteure in den politischen
Entscheidungsprozess der EU zu leisten. Durch Betriebskostenzuschüsse konnten
NRO an EU-Arbeitsgruppen teilnehmen, Informationsunterlagen und Analysen
erstellen, Sensibilisierungsmaßnahmen und beratende Tätigkeiten durchführen
sowie langfristige Projekte umsetzen. Die Bewertungen bestätigen die andauernde
Relevanz dieser Maßnahme und kamen zu dem Schluss, dass die ausgewählten NRO
einen unerlässlichen Beitrag zur EU-Politik geleistet haben. Öffentliches Auftragswesen Die Kommission nutzt öffentliche Aufträge für
unterstützende Studien und Evaluierungen, zur Organisation von Tagungen,
Workshops und Seminaren oder für die Entwicklung und Pflege von
Computersystemen (z. B. die LIFE-Website oder das
Natura-2000-Informationssystem). Diese Komponente des LIFE+-Programms dient
auch der Unterstützung der Kommission mit Informationen sowie bei der
Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen, die für ihr politisches Ziel von
zentraler Bedeutung sind. Derartige Aufträge spielten trotz ihres vergleichbar
geringen Anteils am LIFE+-Haushalt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung
der Programmziele. Die Bewertungen haben ergeben, dass die Ausgaben über das
öffentliche Auftragswesen angemessen waren und dem politischen Bedarf
entsprachen. Zu den Ergebnissen gehörte eine hochwertige Kommunikations- und
Öffentlichkeitsarbeit. Obwohl es schwierig ist, die tatsächlichen
Gesamtauswirkungen solcher Maßnahmen zu beurteilen, standen die Leistungen im
Einklang mit den festgelegten Qualitätskriterien und beruhten auf strategischem
Bedarf. 2.2. Herausforderungen und
Maßnahmen innerhalb des derzeitigen Rahmens 2.2.1. Projektmaßnahmenbezogene
Finanzhilfen Strategie und Kohärenz Das LIFE+-Programm wurde als relevant und
notwendig beurteilt, da es einen Mehrwert für die Entwicklung und Durchführung
der EU-Umweltpolitik schafft[10].
Die Programmziele sind jedoch nicht immer eindeutig, und es mangelt ihnen
manchmal an Kohärenz mit anderen EU-Politiken. Das Fehlen eines klaren
strategischen Ansatzes und der kritischen Masse ist ein Nachteil des Programms,
der sich vor allem aus den Beschränkungen der Verordnung ergibt. Folglich ist
es bei der Durchführung des LIFE+-Programms bislang nicht möglich gewesen, die
Entwicklung der politischen Prioritäten der EU widerzuspiegeln; das gilt
insbesondere für die Teilbereiche „Umwelt“ und „Information und Kommunikation“.
Bessere strategische und mehrjährige Planung und eine höhere Flexibilität in
Bezug auf die Auswahl und Komplementarität der Finanzierungsinstrumente wurden
in den Bewertungen für das weitere Vorgehen empfohlen. Außerdem wurde in den
Bewertungen geschlossen, dass im LIFE+-Teilbereich „Umweltpolitik und
Verwaltungspraxis“ der Schwerpunkt stärker auf die Umsetzung der
EU-Umweltvorschriften und die Schaffung von Multiplikatoren gelegt werden
sollte. Gemäß Artikel 9 der Verordnung sollten im
Rahmen von LIFE+ keine Maßnahmen finanziert werden, die durch andere
EU-Finanzierungsinstrumente gefördert werden könnten; dadurch wird verhindert,
dass ein einziges Projekt durch mehrere EU-Instrumente gefördert wird.
Allerdings hätten größere Synergien und mehr Kohärenz mit nationalen,
regionalen und lokalen Programmen in den Mitgliedstaaten von Vorteil sein
können. Beschränkungen für Finanzierungstätigkeiten
außerhalb der EU haben die Wirksamkeit des Programms bei der Bewältigung von
Umweltproblemen in der EU, die durch viele Faktoren außerhalb ihrer Grenzen
verstärkt werden, verringert. Die Kommission
setzt ihre Bemühungen zur besseren Integration der Ergebnisse von
projektmaßnahmenbezogenen Finanzhilfen bei der Entwicklung und Umsetzung von
politischen Strategien innerhalb der Grenzen des derzeitigen LIFE+-Rahmens
fort. Der Leitfaden für Antragsteller wurde grundlegend überarbeitet,
insbesondere für die Komponente „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“, um
potenziellen Begünstigten innerhalb der Grenzen der LIFE+-Verordnung die
Schwerpunktsetzung zu erleichtern und eine bessere Anleitung zu geben. Die Kommission
hat sichergestellt, dass kein LIFE+-Projekt zusätzlich Unterstützung aus
anderen EU-Instrumenten erhielt, und folgte damit den Bestimmungen der
LIFE+-Verordnung. Allerdings gab das Auswahlverfahren Projekten den Vorzug, die
Synergien mit den anderen Fonds aufwiesen oder einen integrierter Ansatz unter
Verwendung unterschiedlicher Fonds verfolgten, indem die Auswahlkriterien so
gewählt wurden, dass solche Projekte bei der Bewertung zusätzliche Punkte
erhielten. Auch indem sie
einen neuen Projekttyp – das „integrierte Projekt“ im Rahmen des
LIFE+-Nachfolgeprogramms vorgeschlagen hat, folgt die Kommission den
Empfehlungen der Bewertung. Bei integrierten Projekten würde ein größeres
Augenmerk auf die Umsetzung der EU-Politik gelegt und zwar über einen längeren
Zeitraum und unter Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel. Das
vorgeschlagene neue Programm würde auch die Möglichkeit der Finanzierung von
Maßnahmen außerhalb der EU einführen, wo dies zur Verwirklichung umwelt- und
klimapolitischer Ziele der EU erforderlich ist. Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand für LIFE+ hat sich mit
der Zeit aufgrund strengerer Anforderungen bei der Antragstellung und der
Berichterstattung, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzverwaltung,
erhöht; daher wurden Bedenken in Bezug auf die Effizienz geäußert. Die
Aufteilung des LIFE+-Referats in zwei getrennte Referate im Jahr 2009 scheint
auch den Verwaltungsaufwand für die einzelnen Sachbearbeiter erhöht zu haben. Die Kommission
hat sich bemüht, die Verfahren zu vereinfachen, und hat Maßnahmen
vorgeschlagen, um beim LIFE+-Nachfolgeprogramm den Verwaltungsaufwand zu
senken. Antrags- und Auswahlverfahren Die Verfahren für Projektbeantragung und
-auswahl wurden als zu langwierig und komplex beurteilt, was eine Vereinfachung
erforderlich macht. Ein Online-Antragsformular wurde 2011
eingeführt, um diese Bedenken auszuräumen. Das erste Jahr des Pilotprojekts
ergab einige Anfangsschwierigkeiten, darunter Probleme bei Abweichungen
zwischen den elektronischen und Papierfassungen, die manuell gelöst werden
mussten. Die Kommission
hat nach jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Workshops für
potenzielle Antragsteller organisiert, um das Antragsverfahren zu erläutern und
die Qualität der Anträge zu verbessern. Der Schwerpunkt bei diesen Workshops
wurde insbesondere auf Länder mit einer geringen Anzahl von Antragstellern
und/oder einer niedrigen Erfolgsquote gelegt. Die Kommission hat außerdem
Verbreitungsmaßnahmen und Bemühungen weiter verstärkt und verbessert, um
nicht-traditionelle Antragsteller insbesondere im Bereich biologische Vielfalt
und bei den neuen Themen im Bereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“
anzuziehen. Sie hat die
Dauer des Verfahrens zur Projektauswahl verkürzt, jedoch ohne dabei dessen
Qualität zu senken. Das Online-Antragssystem hat seit der Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen 2012 gut funktioniert, und die Kommission sucht
nach Möglichkeiten, bei der Projektüberwachung die elektronische
Berichterstattung verstärkt einzusetzen. Projektergebnisse und Integration In den Bewertungen wird vorschlagen, dass die
Kommission mehr Ex-post-Besuche bei den Projekten durchführen sollte, auch wenn
dies nach der Verordnung nicht erforderlich ist. Eine systematischere
Ex-post-Überwachung würde eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Regelung
darstellen, denn sie würde nachweisen, welche Projekte wirklich langfristigen
Nutzen bringen. Dies würde dazu beitragen, dass die Projektergebnisse besser
genutzt und in den politischen Entscheidungsprozess integriert werden. Im
Allgemeinen sollte der Transfer von Know-how verbessert werden, insbesondere
auf EU-Ebene. Die Kommission
wird nun systematischere Ex-Post-Besuche durchführen, um die Nachhaltigkeit der
Projekte zu beurteilen und Erfahrungswissen daraus zu ziehen. Zudem hat sie
ihre Bemühungen verstärkt, Projektergebnisse in die Entwicklung und Umsetzung
politischer Maßnahmen im Rahmen von Workshops und Diskussionsrunden mit
Begünstigten und politischen Entscheidungsträgern einzubeziehen. Die
Verbindungen zwischen Politik und Projekten im Teilbereich „Natur und
biologische Vielfalt“ sind bereits stark, aber insbesondere im Teilbereich
„Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ könnten im nächsten
Programmplanungszeitraum weitere Anstrengungen unternommen werden. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit In den Bewertungen wurde empfohlen, dass die
horizontale Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation des LIFE-Programms
verbessert werden könnte und dass die Verbreitung von Projektergebnissen und
Wissen vor allem auf EU-Ebene verstärkt werden sollte. Mehrere
Verbesserungen wurden vorgenommen. Von außen am besten sichtbar ist die
Aktualisierung und Verbesserung der LIFE-Website im Internet. Die Kommission
veröffentlicht regelmäßig thematische Broschüren, die zeigen, wie sich
LIFE-Projekte mit Umweltthemen befassen. Drei zusammenfassende Studien über
Wasser, Abfälle sowie Luft und Lärmschutz wurden durchgeführt und
veröffentlicht. Die Kommission
hat eine stärkere Vernetzung gefördert, u. a. indem sie regionale und
EU-weite Projekttreffen organisierte, um Erfahrungen und technisches Wissen
auszutauschen. Insbesondere
im Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“ gab es intensive Zusammenarbeit
und Wissensaustausch zwischen den Begünstigten, was auch einen Beitrag zum
Aufbau des wissenschaftlichen Kenntnisstands über Naturschutz und Biodiversität
und somit zur Umsetzung der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien in weiterem
Sinne geleistet hat. Nationale Organisationen und Verwaltung Nationale Kontaktstellen spielen eine wichtige
Rolle bei der Gewährleistung der Kohärenz, Komplementarität und Koordinierung
des LIFE+-Programms und von nationalen Programmen. Allerdings scheint die
Koordinierung mit anderen – vor allem nationalen – Finanzquellen weiterhin
unzureichend. Laut nationalen Kontaktstellen gibt es Spielraum für die
Bereitstellung zusätzlicher nationaler Ressourcen über LIFE+. Es wird als wichtig angesehen, die nationalen
Strategien zu fördern, zu verbreiten und das Programm innerhalb der einzelnen
Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Zahl der eingereichten Vorschläge aus den
einzelnen Mitgliedstaaten variiert stark, zum Teil aufgrund der bisherigen
Erfahrungen mit dem LIFE-Programm im jeweiligen Mitgliedstaat und teilweise
aufgrund der Unterstützung durch die nationalen Kontaktstellen. Dies führt zu
einer ungleichen Verteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten. Italien,
Spanien und Deutschland erhalten stets erhebliche Beträge aus den
LIFE+-Mitteln, wohingegen einige der neuesten Mitgliedstaaten bisher weniger
Erfolg hatten. Die Kommission
führt Schulungsmaßnahmen durch, um die Rolle, die die nationalen Kontaktstellen
bei der Unterstützung der Antragsteller und Begünstigten spielen, zu stärken,
und hat Leitlinien für Kommunikationsmaßnahmen entwickelt. Während die
nationalen Zuteilungen nach der Verordnung nicht zu einer erheblich
ausgeglicheneren Verteilung der Projekte über die gesamte EU beizutragen
scheinen, werden durch die Bemühungen der nationalen Kontaktstellen in einigen
Ländern Fortschritte gemacht. Diese erfolgreichen Bemühungen sollten in anderen
Mitgliedstaaten nachgeahmt werden. 2.2.2. Betriebskostenzuschüssen für
NRO Obwohl der Nutzen einzelner
NRO-Betriebskostenzuschüsse schwieriger zu bewerten ist als bei
projektmaßnahmenbezogenen Finanzhilfen, wurde anerkannt, dass das
NRO-Finanzhilfenprogramm durch einen Beitrag zur Entwicklung und Durchführung
politischer Maßnahmen einen hohen Mehrwert bietet. Die Förderkriterien wurden
in der Regel als angemessen betrachtet, wobei jedoch die Forderung nach
Mitgliedern in vielen Ländern als Widerspruch zu der Bestimmung gesehen wird,
dass die Beihilfe ausschließlich dem Begünstigten und nicht den Mitgliedern
gewährt werden kann. Bei früheren Bewertungen wurden Probleme im
Zusammenhang mit der Schnelligkeit und dem Zeitpunkt der Zahlungen
festgestellt, die bei den NRO zu mangelnder Liquidität führten. In der
Halbzeitbilanz wurde empfohlen, den zeitlichen Ablauf des Auswahlverfahrens zu
verändern oder auf mehrjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen umzustellen,
um Liquiditätsprobleme zu bewältigen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern[11]. Die Kommission
hat ihre Rückmeldung an die NRO in Bezug auf Kofinanzierungsbeschlüsse
verbessert, und beim zeitlichen Ablauf der Zahlungen wurden einige
Verbesserungen vorgenommen, obwohl diese positiven Auswirkungen durch die für
die Finanzverfahren der Kommission erforderliche Zeit beschränkt sind. Die Kommission
hat in der letzten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE+ den
Schwerpunkt stärker auf die jährlichen Prioritäten gelegt und eine externe Bewertungskomponente
zur Stärkung der Objektivität des Bewertungsverfahrens eingeführt. Die
Möglichkeit für eine mehrjährige Förderung wurde für das Nachfolgeinstrument
vorgeschlagen, um eine stabilere Unterstützung zu gewähren, so dass den
begünstigten NRO eine längerfristige Planung ermöglicht werden könnte. Außerdem
wird eine verstärkte Beteiligung der Netzwerkmitglieder an der Abwicklung der
Finanzhilfen gefördert werden. 3. Die Zukunft von LIFE+ Wie bereits erwähnt, waren zahlreiche
Empfehlungen aus den Bewertungen mit der gültigen LIFE+-Verordnung unvereinbar,
wurden aber beim Entwurf des künftigen Instruments berücksichtigt. In der Mitteilung vom 12. Dezember 2011,
die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt hat, schlug
sie vor, ein neues Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) für den
Zeitraum 2014-2020 mit 3,2 Mrd. EUR auszustatten. Das vorgeschlagene
neue Programm baut auf dem Erfolg des bestehenden LIFE+-Programms auf, wird
jedoch umstrukturiert werden, damit es einen größeren Nutzen entfaltet,
einfacher ist und über eine größere Flexibilität bei aufgestocktem Budget
verfügt. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen
sind: ·
die Schaffung eines Teilprogramms Klimapolitik
(800 Mio. EUR für den genannten Zeitraum) mit drei
Schwerpunktbereichen: Abschwächung des Klimawandels, Anpassung an den
Klimawandel sowie Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich; ·
eine klarere Strukturierung des Teilprogramms
Umwelt (2,4 Mrd. EUR für den genannten Zeitraum): biologische
Vielfalt, Umwelt und Verwaltungspraxis; ·
die Einführung integrierter Projekte als
Demonstrationsprojekte, um Umweltziele insbesondere durch die Mobilisierung
anderer verfügbarer nationaler und/oder EU-Mittel zu verwirklichen. Dies wird
insbesondere die Komplementarität und die Koordinierung mit aus dem
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) geförderten Maßnahmen
in den Bereichen Natur, Wasser, Abfall, Luft, Klimaschutz und Anpassung an den
Klimawandel gewährleisten. Mit dem Teilprogramm Umwelt werden Bemühungen
in den folgenden Bereichen unterstützt: ·
„Umwelt und Ressourceneffizienz“:
innovativere Lösungen für eine bessere Durchführung der Umweltpolitik und
Einbeziehung von Umweltzielen in andere Bereiche; ·
„Biodiversität“: Entwicklung von bewährten
Verfahren zur Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und zur
Wiederherstellung von Ökosystemdienstleistungen, wobei der Hauptschwerpunkt
weiter auf der Unterstützung der Natura-2000-Gebiete liegt, insbesondere über integrierte
Projekte, die mit den prioritären Aktionsrahmen der Mitgliedstaaten im Einklang
stehen; ·
„Verwaltungspraxis und Information im
Umweltbereich“: Förderung der Weitergabe von Wissen, der Verbreitung von
bewährten Verfahren und einer besseren Einhaltung der Vorschriften sowie
Sensibilisierungskampagnen. Das Teilprogramm „Klimapolitik“ deckt die
folgenden Bereiche ab: ·
„Klimaschutz“: Verringerung von
Treibhausgasemissionen; ·
„Anpassung an den Klimawandel“: Stärkung der
Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel; ·
„Verwaltungspraxis und Information im
Klimabereich“: Sensibilisierung, Kommunikation, Zusammenarbeit und
Verbreitung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Finanzhilfen für Projekte bleiben die
wichtigste Interventionsart im Rahmen des Programms. Betriebskostenzuschüsse
für NRO und andere Einrichtungen werden ebenfalls vorgeschlagen, und es sind
auch Beiträge für innovative Finanzierungsinstrumente möglich. Entsprechend dem Kommissionsvorschlag werden
im Rahmen von LIFE 2014-2020 einfachere und flexiblere Verfahren zum Einsatz
kommen. 4. SCHLUSSFOLGERUNG Laut den Bewertungen besteht zwar Spielraum
für einige Verbesserungen im LIFE+-Programm, insgesamt ist aber davon
auszugehen, dass es wirksam und gut verwaltet ist. Soweit möglich wurden die
ermittelten Schwachstellen in den Endphasen des aktuellen
Programmplanungszeitraums beseitigt. Stellte die LIFE+-Verordnung selbst die
Schwachstelle dar, wurden die Empfehlungen beim Entwurf des Programmvorschlags
LIFE 2014-2020 berücksichtigt. Die Kommission ist der Ansicht, dass der
EU-Haushalt die Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes weiterhin bei der
Entwicklung und Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU unterstützen sollte,
sowohl durch ein spezielles Instrument für die Umwelt als auch durch die
Einbeziehung des Umweltschutzes in unter Haushaltsgesichtspunkten stärker ins
Gewicht fallende Finanzierungsinstrumente. Angesichts der uneinheitlichen und
unzureichenden Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik der EU ist ein spezifisches
Instrument für Umwelt- und Klimaschutz weiterhin erforderlich. Der Vorschlag
der Kommission für das neue LIFE-Programm soll das gegenwärtig durch die
erfolgreiche LIFE+-Verordnung geregelte Programm weiter ausbauen und
entwickeln. [1] ABl. L 149 vom 9.6.2007. [2] http://ec.europa.eu/environment/life/publications/lifepublications/evaluation/index.htm#mte2010
[3] http://ec.europa.eu/environment/life/about/documents/COMM_PDF_COM_2011_0874_F_DE.pdf?
reference=IP/11/1526&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=de [4] http://ec.europa.eu/environment/life/about/documents/121214_conclusions.pdf [5] Siehe: EPEC (2008), abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/environment/pdf/epec_report_life.pdf; SEC (2008) 2633 ENDGÜLTIGES ARBEITSDOKUMENT DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN zur Umsetzung des Programms zur finanziellen Unterstützung
von europäischen Nichtregierungsorganisationen, die hauptsächlich im Bereich
des Umweltschutzes tätig sind; COWI (2009) Ex-post Evaluierung von im Rahmen
des LIFE Programms finanzierten Projekten und Tätigkeiten; Europäischer
Rechnungshof (2009) Sonderbericht 11/2009 über die „Nachhaltigkeit der Projekte
im Rahmen von LIFE-Natur sowie deren Verwaltung durch die Kommission“; Arcadis
(2010) Halbzeitbilanz der Umsetzung der LIFE+-Verordnung; SEK(2011) 1541
Endgültiges ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN – FOLGENABSCHÄTZUNG –
Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung zur Aufstellung des
Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE). [6] ABl. L 242 vom 10.9.2002. [7] http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/pdf/2020/1_EN_impact_assesment
_part1_v4.pdf [8] SEK(2010) 1120 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT, Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung,
S. 5. [9] Halbzeitbilanz, S. 9 [10] SEK(2010) 1120 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT, Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung,
S. 10. [11] SEK(2010) 1120 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT, Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung,
S. 8.