52013DC0478

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Abschließende Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) /* COM/2013/0478 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Abschließende Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)

1.           EINLEITUNG

Das LIFE-Programm ist das einzige Finanzierungsinstrument der EU, das ausschließlich der Umsetzung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der EU gewidmet ist. Es wurde 1992 ins Leben gerufen und befindet sich derzeit in seinem vierten Programmplanungszeitraum im Rahmen der LIFE+-Verordnung (EG) Nr. 614/2007[1]. Diese Verordnung gilt für den Zeitraum 2007-2013 und verfügt über einen Finanzrahmen von 2,17 Mrd. EUR.

Drei Arten von Maßnahmen sind im LIFE+-Programm vorgesehen:

· projektmaßnahmenbezogene Finanzhilfen (78 % der Gesamtmittel). Die Finanzhilfen werden in drei Teilbereichen vergeben: „Natur und biologische Vielfalt“, „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ sowie „Information und Kommunikation“;

· Betriebskostenzuschüsse für NRO (3 % der Gesamtmittel);

· Vergabe öffentlicher Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen (19 % der Gesamtmittel).

Gemäß Artikel 15 Absätze 2 und 3 der Verordnung hat die Kommission Folgendes ausgearbeitet:

– eine Halbzeitbilanz, die dem Europäischen Parlament und dem LIFE+-Ausschuss im September 2010 vorgelegt wurde[2];

– einen Vorschlag für ein Nachfolgeprogramm von LIFE+, der dem Europäischen Parlament und dem Rat im Dezember 2011 vorgelegt wurde[3].

Im Dezember 2012 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse einer Studie mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen für das LIFE+-Programm und seine Durchführung[4].

Die erhobenen und analysierten Daten und Meinungen in der endgültigen Bewertung haben deutlich gemacht, dass es seit der Halbzeitbilanz im Jahr 2010 bei Art und Durchführung des LIFE+-Programms oder der Qualität seiner Ergebnisse keine Änderungen gegeben hat. Somit sind die Schlussfolgerungen der Halbzeitbilanz im Allgemeinen nach wie vor gültig. Die abschließende Bewertung bringt Belege für die stetige Verbesserung der Programmdurchführung seit den vorangegangenen Bewertungen[5]. In den folgenden Abschnitten dieser Mitteilung werden die beobachteten Ergebnisse sowie die verbleibenden Herausforderungen und Schwächen des LIFE-Programms erläutert. Im Vorschlag der Kommission für ein Nachfolgeinstrument für den Zeitraum 2014-2020 wird bereits die Bewältigung der ermittelten Herausforderungen und Schwächen angestrebt.

2.           ERFOLGE UND HERAUSFORDERUNGEN

2.1.        Erfolge

LIFE+ hat als wirksames Instrument die Umsetzung der Prioritäten des sechsten Umweltaktionsprogramms (6. UAP)[6] gefördert. Das Programm hat eine wesentliche Rolle dabei gespielt, den Bekanntheitsgrad, die verantwortungsvolle Verwaltung und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung von EU-Umweltpolitik und -Umweltrecht zu steigern. Die Evaluierungen bestätigen, dass LIFE+ ein erfolgreiches Instrument mit bedeutendem Mehrwert für die Europäische Union ist[7].

Zusätzlich zu den quantifizierten Vorteilen, die auf etwa 600 Mio. EUR jährlich geschätzt werden, konnten in den zwanzig Jahren des LIFE-Programms

· eine bessere Erhaltung und Wiederherstellung von etwa 4,7 Mio. ha Land erzielt,

· die Wasserqualität auf einer Fläche von etwa 3 Mio. ha verbessert,

· die Luftqualität für rund 12 Mio. Menschen erhöht,

· rund 300 000 Tonnen Abfall vermieden und eine zusätzliche Million Tonnen recycelt und

· CO2-Emissionen pro Jahr um 1,13 Mio. t reduziert werden.

Diese Ergebnisse wurden durch die Durchführung von fast 50 000 Projektmaßnahmen erzielt, darunter der Erwerb von 194 Mio. ha Land für die Umsetzung des Natura-2000-Netzes, über 95 000 Schulungen, Kommunikationsmaßnahmen, mit denen 6,1 Mio. Menschen erreicht wurden, und die Beteiligung von 1,2 Mio. Schülern und Studierenden.

EU-Mehrwert

Der Mehrwert von LIFE+ für die EU ergibt sich daraus, dass es als Plattform für den Austausch bewährter Verfahren und den Wissensaustausch dienen kann, so dass die Akteure in der gesamten EU von den Erfahrungen der anderen lernen und Umweltprobleme wirksamer angehen können. Der Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“ beispielsweise hat zur Schaffung von Kooperationsplattformen beigetragen, die Partnerschaften verbesserten, wodurch die Weitergabe bewährter Verfahren zwischen Akteuren und politischen Entscheidungsträgern erleichtert wird. LIFE+ ermöglicht auch eine bessere Verteilung der Verantwortung und der Solidarität bei der Erhaltung der öffentlichen Güter der Umwelt in der EU. Das Programm wirkt als Katalysator, mit dem einmalige Investitionen bereitgestellt werden, um anfängliche Hindernisse für die Durchführung der Umwelt- und Klimapolitik der EU zu beseitigen und neue Konzepte zu erproben. Die Halbzeitbewertung zeigte, dass LIFE weiterhin relevant bleibt, weil es das einzige EU-Finanzierungsinstrument mit dem speziellen Schwerpunkt Umwelt ist[8]:

Der hohe EU-Mehrwert der Verordnung wurde erreicht, indem sichergestellt wurde, dass

· die mit maßnahmenbezogenen Finanzhilfen geförderten Projekte von hoher Qualität waren und ihr Nutzen durch die Verbreitung und gemeinsame Nutzung von Projektergebnissen multipliziert wurde, so dass eine maximale Anzahl von Entscheidungsträgern und Akteuren in der gesamten EU erreicht wurde;

· finanzierte NRO in die Lage versetzt wurden, eine aktive Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung politischer Maßnahmen zu spielen;

· das öffentliche Beschaffungswesen gut geplant und auf die offiziell vereinbarten Prioritäten abgestimmt war.

Jedoch wurde der EU-Mehrwert durch das System nationaler Zuteilungen beeinträchtigt, was zu Kompromissen bei der Qualität der finanzierten Projekte und zu übermäßig breit angelegten Prioritäten und somit zu mangelnder Fokussierung auf konkrete Erfordernisse und Prioritäten führte. Da die Liste der LIFE+-Prioritäten in der Verordnung festgelegt wurde, war es nicht möglich, während der Umsetzung des Programms neue Anforderungen einzuführen, um die Projektfinanzierung auf bestimmte politische Erfordernisse und Prioritäten zu beschränken.

Auswahlverfahren und Überwachung der Projekte

Das strenge Bewertungs- und Auswahlverfahren für LIFE+-Projekte hat sichergestellt, dass die geförderten Projekte gut konzipiert und daher aller Wahrscheinlichkeit nach ein Erfolg sind. Externe Teams mit fundierten Kenntnissen der Sprache und des Kontexts der Projekte waren regelmäßig zur Unterstützung und Überwachung vor Ort. Die Begünstigten fühlten sich sowohl von diesem externen Überwachungsteam als auch von den zuständigen technischen und finanziellen Sachbearbeitern gut unterstützt[9].

Betriebskostenzuschüssen für NRO

Mit dieser Komponente des LIFE+-Programms soll NRO im Umweltbereich mit europäischer Perspektive ermöglicht werden, einen Beitrag zu einer ausgewogenen Einbindung der Akteure in den politischen Entscheidungsprozess der EU zu leisten. Durch Betriebskostenzuschüsse konnten NRO an EU-Arbeitsgruppen teilnehmen, Informationsunterlagen und Analysen erstellen, Sensibilisierungsmaßnahmen und beratende Tätigkeiten durchführen sowie langfristige Projekte umsetzen. Die Bewertungen bestätigen die andauernde Relevanz dieser Maßnahme und kamen zu dem Schluss, dass die ausgewählten NRO einen unerlässlichen Beitrag zur EU-Politik geleistet haben.

Öffentliches Auftragswesen

Die Kommission nutzt öffentliche Aufträge für unterstützende Studien und Evaluierungen, zur Organisation von Tagungen, Workshops und Seminaren oder für die Entwicklung und Pflege von Computersystemen (z. B. die LIFE-Website oder das Natura-2000-Informationssystem). Diese Komponente des LIFE+-Programms dient auch der Unterstützung der Kommission mit Informationen sowie bei der Veröffentlichungs- und Verbreitungsmaßnahmen, die für ihr politisches Ziel von zentraler Bedeutung sind. Derartige Aufträge spielten trotz ihres vergleichbar geringen Anteils am LIFE+-Haushalt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Programmziele. Die Bewertungen haben ergeben, dass die Ausgaben über das öffentliche Auftragswesen angemessen waren und dem politischen Bedarf entsprachen. Zu den Ergebnissen gehörte eine hochwertige Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit. Obwohl es schwierig ist, die tatsächlichen Gesamtauswirkungen solcher Maßnahmen zu beurteilen, standen die Leistungen im Einklang mit den festgelegten Qualitätskriterien und beruhten auf strategischem Bedarf.

2.2.        Herausforderungen und Maßnahmen innerhalb des derzeitigen Rahmens

2.2.1.     Projektmaßnahmenbezogene Finanzhilfen

Strategie und Kohärenz

Das LIFE+-Programm wurde als relevant und notwendig beurteilt, da es einen Mehrwert für die Entwicklung und Durchführung der EU-Umweltpolitik schafft[10]. Die Programmziele sind jedoch nicht immer eindeutig, und es mangelt ihnen manchmal an Kohärenz mit anderen EU-Politiken. Das Fehlen eines klaren strategischen Ansatzes und der kritischen Masse ist ein Nachteil des Programms, der sich vor allem aus den Beschränkungen der Verordnung ergibt. Folglich ist es bei der Durchführung des LIFE+-Programms bislang nicht möglich gewesen, die Entwicklung der politischen Prioritäten der EU widerzuspiegeln; das gilt insbesondere für die Teilbereiche „Umwelt“ und „Information und Kommunikation“. Bessere strategische und mehrjährige Planung und eine höhere Flexibilität in Bezug auf die Auswahl und Komplementarität der Finanzierungsinstrumente wurden in den Bewertungen für das weitere Vorgehen empfohlen. Außerdem wurde in den Bewertungen geschlossen, dass im LIFE+-Teilbereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ der Schwerpunkt stärker auf die Umsetzung der EU-Umweltvorschriften und die Schaffung von Multiplikatoren gelegt werden sollte.

Gemäß Artikel 9 der Verordnung sollten im Rahmen von LIFE+ keine Maßnahmen finanziert werden, die durch andere EU-Finanzierungsinstrumente gefördert werden könnten; dadurch wird verhindert, dass ein einziges Projekt durch mehrere EU-Instrumente gefördert wird. Allerdings hätten größere Synergien und mehr Kohärenz mit nationalen, regionalen und lokalen Programmen in den Mitgliedstaaten von Vorteil sein können.

Beschränkungen für Finanzierungstätigkeiten außerhalb der EU haben die Wirksamkeit des Programms bei der Bewältigung von Umweltproblemen in der EU, die durch viele Faktoren außerhalb ihrer Grenzen verstärkt werden, verringert.

Die Kommission setzt ihre Bemühungen zur besseren Integration der Ergebnisse von projektmaßnahmenbezogenen Finanzhilfen bei der Entwicklung und Umsetzung von politischen Strategien innerhalb der Grenzen des derzeitigen LIFE+-Rahmens fort. Der Leitfaden für Antragsteller wurde grundlegend überarbeitet, insbesondere für die Komponente „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“, um potenziellen Begünstigten innerhalb der Grenzen der LIFE+-Verordnung die Schwerpunktsetzung zu erleichtern und eine bessere Anleitung zu geben.

Die Kommission hat sichergestellt, dass kein LIFE+-Projekt zusätzlich Unterstützung aus anderen EU-Instrumenten erhielt, und folgte damit den Bestimmungen der LIFE+-Verordnung. Allerdings gab das Auswahlverfahren Projekten den Vorzug, die Synergien mit den anderen Fonds aufwiesen oder einen integrierter Ansatz unter Verwendung unterschiedlicher Fonds verfolgten, indem die Auswahlkriterien so gewählt wurden, dass solche Projekte bei der Bewertung zusätzliche Punkte erhielten.

Auch indem sie einen neuen Projekttyp – das „integrierte Projekt“ im Rahmen des LIFE+-Nachfolgeprogramms vorgeschlagen hat, folgt die Kommission den Empfehlungen der Bewertung. Bei integrierten Projekten würde ein größeres Augenmerk auf die Umsetzung der EU-Politik gelegt und zwar über einen längeren Zeitraum und unter Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel.

Das vorgeschlagene neue Programm würde auch die Möglichkeit der Finanzierung von Maßnahmen außerhalb der EU einführen, wo dies zur Verwirklichung umwelt- und klimapolitischer Ziele der EU erforderlich ist.

Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand für LIFE+ hat sich mit der Zeit aufgrund strengerer Anforderungen bei der Antragstellung und der Berichterstattung, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzverwaltung, erhöht; daher wurden Bedenken in Bezug auf die Effizienz geäußert. Die Aufteilung des LIFE+-Referats in zwei getrennte Referate im Jahr 2009 scheint auch den Verwaltungsaufwand für die einzelnen Sachbearbeiter erhöht zu haben.

Die Kommission hat sich bemüht, die Verfahren zu vereinfachen, und hat Maßnahmen vorgeschlagen, um beim LIFE+-Nachfolgeprogramm den Verwaltungsaufwand zu senken.

Antrags- und Auswahlverfahren

Die Verfahren für Projektbeantragung und -auswahl wurden als zu langwierig und komplex beurteilt, was eine Vereinfachung erforderlich macht.

Ein Online-Antragsformular wurde 2011 eingeführt, um diese Bedenken auszuräumen. Das erste Jahr des Pilotprojekts ergab einige Anfangsschwierigkeiten, darunter Probleme bei Abweichungen zwischen den elektronischen und Papierfassungen, die manuell gelöst werden mussten.

Die Kommission hat nach jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Workshops für potenzielle Antragsteller organisiert, um das Antragsverfahren zu erläutern und die Qualität der Anträge zu verbessern. Der Schwerpunkt bei diesen Workshops wurde insbesondere auf Länder mit einer geringen Anzahl von Antragstellern und/oder einer niedrigen Erfolgsquote gelegt. Die Kommission hat außerdem Verbreitungsmaßnahmen und Bemühungen weiter verstärkt und verbessert, um nicht-traditionelle Antragsteller insbesondere im Bereich biologische Vielfalt und bei den neuen Themen im Bereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ anzuziehen.

Sie hat die Dauer des Verfahrens zur Projektauswahl verkürzt, jedoch ohne dabei dessen Qualität zu senken. Das Online-Antragssystem hat seit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2012 gut funktioniert, und die Kommission sucht nach Möglichkeiten, bei der Projektüberwachung die elektronische Berichterstattung verstärkt einzusetzen.

Projektergebnisse und Integration

In den Bewertungen wird vorschlagen, dass die Kommission mehr Ex-post-Besuche bei den Projekten durchführen sollte, auch wenn dies nach der Verordnung nicht erforderlich ist. Eine systematischere Ex-post-Überwachung würde eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Regelung darstellen, denn sie würde nachweisen, welche Projekte wirklich langfristigen Nutzen bringen. Dies würde dazu beitragen, dass die Projektergebnisse besser genutzt und in den politischen Entscheidungsprozess integriert werden. Im Allgemeinen sollte der Transfer von Know-how verbessert werden, insbesondere auf EU-Ebene.

Die Kommission wird nun systematischere Ex-Post-Besuche durchführen, um die Nachhaltigkeit der Projekte zu beurteilen und Erfahrungswissen daraus zu ziehen. Zudem hat sie ihre Bemühungen verstärkt, Projektergebnisse in die Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen im Rahmen von Workshops und Diskussionsrunden mit Begünstigten und politischen Entscheidungsträgern einzubeziehen. Die Verbindungen zwischen Politik und Projekten im Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“ sind bereits stark, aber insbesondere im Teilbereich „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ könnten im nächsten Programmplanungszeitraum weitere Anstrengungen unternommen werden.

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

In den Bewertungen wurde empfohlen, dass die horizontale Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation des LIFE-Programms verbessert werden könnte und dass die Verbreitung von Projektergebnissen und Wissen vor allem auf EU-Ebene verstärkt werden sollte.

Mehrere Verbesserungen wurden vorgenommen. Von außen am besten sichtbar ist die Aktualisierung und Verbesserung der LIFE-Website im Internet.

Die Kommission veröffentlicht regelmäßig thematische Broschüren, die zeigen, wie sich LIFE-Projekte mit Umweltthemen befassen. Drei zusammenfassende Studien über Wasser, Abfälle sowie Luft und Lärmschutz wurden durchgeführt und veröffentlicht.

Die Kommission hat eine stärkere Vernetzung gefördert, u. a. indem sie regionale und EU-weite Projekttreffen organisierte, um Erfahrungen und technisches Wissen auszutauschen.

Insbesondere im Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“ gab es intensive Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen den Begünstigten, was auch einen Beitrag zum Aufbau des wissenschaftlichen Kenntnisstands über Naturschutz und Biodiversität und somit zur Umsetzung der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien in weiterem Sinne geleistet hat.

Nationale Organisationen und Verwaltung

Nationale Kontaktstellen spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Kohärenz, Komplementarität und Koordinierung des LIFE+-Programms und von nationalen Programmen. Allerdings scheint die Koordinierung mit anderen – vor allem nationalen – Finanzquellen weiterhin unzureichend. Laut nationalen Kontaktstellen gibt es Spielraum für die Bereitstellung zusätzlicher nationaler Ressourcen über LIFE+.

Es wird als wichtig angesehen, die nationalen Strategien zu fördern, zu verbreiten und das Programm innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen.

Die Zahl der eingereichten Vorschläge aus den einzelnen Mitgliedstaaten variiert stark, zum Teil aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem LIFE-Programm im jeweiligen Mitgliedstaat und teilweise aufgrund der Unterstützung durch die nationalen Kontaktstellen. Dies führt zu einer ungleichen Verteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten. Italien, Spanien und Deutschland erhalten stets erhebliche Beträge aus den LIFE+-Mitteln, wohingegen einige der neuesten Mitgliedstaaten bisher weniger Erfolg hatten.

Die Kommission führt Schulungsmaßnahmen durch, um die Rolle, die die nationalen Kontaktstellen bei der Unterstützung der Antragsteller und Begünstigten spielen, zu stärken, und hat Leitlinien für Kommunikationsmaßnahmen entwickelt.

Während die nationalen Zuteilungen nach der Verordnung nicht zu einer erheblich ausgeglicheneren Verteilung der Projekte über die gesamte EU beizutragen scheinen, werden durch die Bemühungen der nationalen Kontaktstellen in einigen Ländern Fortschritte gemacht. Diese erfolgreichen Bemühungen sollten in anderen Mitgliedstaaten nachgeahmt werden.

2.2.2.     Betriebskostenzuschüssen für NRO

Obwohl der Nutzen einzelner NRO-Betriebskostenzuschüsse schwieriger zu bewerten ist als bei projektmaßnahmenbezogenen Finanzhilfen, wurde anerkannt, dass das NRO-Finanzhilfenprogramm durch einen Beitrag zur Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen einen hohen Mehrwert bietet. Die Förderkriterien wurden in der Regel als angemessen betrachtet, wobei jedoch die Forderung nach Mitgliedern in vielen Ländern als Widerspruch zu der Bestimmung gesehen wird, dass die Beihilfe ausschließlich dem Begünstigten und nicht den Mitgliedern gewährt werden kann.

Bei früheren Bewertungen wurden Probleme im Zusammenhang mit der Schnelligkeit und dem Zeitpunkt der Zahlungen festgestellt, die bei den NRO zu mangelnder Liquidität führten. In der Halbzeitbilanz wurde empfohlen, den zeitlichen Ablauf des Auswahlverfahrens zu verändern oder auf mehrjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarungen umzustellen, um Liquiditätsprobleme zu bewältigen und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern[11].

Die Kommission hat ihre Rückmeldung an die NRO in Bezug auf Kofinanzierungsbeschlüsse verbessert, und beim zeitlichen Ablauf der Zahlungen wurden einige Verbesserungen vorgenommen, obwohl diese positiven Auswirkungen durch die für die Finanzverfahren der Kommission erforderliche Zeit beschränkt sind.

Die Kommission hat in der letzten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE+ den Schwerpunkt stärker auf die jährlichen Prioritäten gelegt und eine externe Bewertungskomponente zur Stärkung der Objektivität des Bewertungsverfahrens eingeführt. Die Möglichkeit für eine mehrjährige Förderung wurde für das Nachfolgeinstrument vorgeschlagen, um eine stabilere Unterstützung zu gewähren, so dass den begünstigten NRO eine längerfristige Planung ermöglicht werden könnte. Außerdem wird eine verstärkte Beteiligung der Netzwerkmitglieder an der Abwicklung der Finanzhilfen gefördert werden.

3.           Die Zukunft von LIFE+

Wie bereits erwähnt, waren zahlreiche Empfehlungen aus den Bewertungen mit der gültigen LIFE+-Verordnung unvereinbar, wurden aber beim Entwurf des künftigen Instruments berücksichtigt.

In der Mitteilung vom 12. Dezember 2011, die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt hat, schlug sie vor, ein neues Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) für den Zeitraum 2014-2020 mit 3,2 Mrd. EUR auszustatten. Das vorgeschlagene neue Programm baut auf dem Erfolg des bestehenden LIFE+-Programms auf, wird jedoch umstrukturiert werden, damit es einen größeren Nutzen entfaltet, einfacher ist und über eine größere Flexibilität bei aufgestocktem Budget verfügt.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind:

· die Schaffung eines Teilprogramms Klimapolitik (800 Mio. EUR für den genannten Zeitraum) mit drei Schwerpunktbereichen: Abschwächung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel sowie Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich;

· eine klarere Strukturierung des Teilprogramms Umwelt (2,4 Mrd. EUR für den genannten Zeitraum): biologische Vielfalt, Umwelt und Verwaltungspraxis;

· die Einführung integrierter Projekte als Demonstrationsprojekte, um Umweltziele insbesondere durch die Mobilisierung anderer verfügbarer nationaler und/oder EU-Mittel zu verwirklichen. Dies wird insbesondere die Komplementarität und die Koordinierung mit aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) geförderten Maßnahmen in den Bereichen Natur, Wasser, Abfall, Luft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gewährleisten.

Mit dem Teilprogramm Umwelt werden Bemühungen in den folgenden Bereichen unterstützt:

· „Umwelt und Ressourceneffizienz“: innovativere Lösungen für eine bessere Durchführung der Umweltpolitik und Einbeziehung von Umweltzielen in andere Bereiche;

· „Biodiversität“: Entwicklung von bewährten Verfahren zur Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und zur Wiederherstellung von Ökosystemdienstleistungen, wobei der Hauptschwerpunkt weiter auf der Unterstützung der Natura-2000-Gebiete liegt, insbesondere über integrierte Projekte, die mit den prioritären Aktionsrahmen der Mitgliedstaaten im Einklang stehen;

· „Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich“: Förderung der Weitergabe von Wissen, der Verbreitung von bewährten Verfahren und einer besseren Einhaltung der Vorschriften sowie Sensibilisierungskampagnen.

Das Teilprogramm „Klimapolitik“ deckt die folgenden Bereiche ab:

· „Klimaschutz“: Verringerung von Treibhausgasemissionen;

· „Anpassung an den Klimawandel“: Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;

· „Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich“: Sensibilisierung, Kommunikation, Zusammenarbeit und Verbreitung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.

Finanzhilfen für Projekte bleiben die wichtigste Interventionsart im Rahmen des Programms. Betriebskostenzuschüsse für NRO und andere Einrichtungen werden ebenfalls vorgeschlagen, und es sind auch Beiträge für innovative Finanzierungsinstrumente möglich.

Entsprechend dem Kommissionsvorschlag werden im Rahmen von LIFE 2014-2020 einfachere und flexiblere Verfahren zum Einsatz kommen.

4.           SCHLUSSFOLGERUNG

Laut den Bewertungen besteht zwar Spielraum für einige Verbesserungen im LIFE+-Programm, insgesamt ist aber davon auszugehen, dass es wirksam und gut verwaltet ist. Soweit möglich wurden die ermittelten Schwachstellen in den Endphasen des aktuellen Programmplanungszeitraums beseitigt. Stellte die LIFE+-Verordnung selbst die Schwachstelle dar, wurden die Empfehlungen beim Entwurf des Programmvorschlags LIFE 2014-2020 berücksichtigt.

Die Kommission ist der Ansicht, dass der EU-Haushalt die Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes weiterhin bei der Entwicklung und Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU unterstützen sollte, sowohl durch ein spezielles Instrument für die Umwelt als auch durch die Einbeziehung des Umweltschutzes in unter Haushaltsgesichtspunkten stärker ins Gewicht fallende Finanzierungsinstrumente.

Angesichts der uneinheitlichen und unzureichenden Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik der EU ist ein spezifisches Instrument für Umwelt- und Klimaschutz weiterhin erforderlich. Der Vorschlag der Kommission für das neue LIFE-Programm soll das gegenwärtig durch die erfolgreiche LIFE+-Verordnung geregelte Programm weiter ausbauen und entwickeln.

[1]               ABl. L 149 vom 9.6.2007.

[2]               http://ec.europa.eu/environment/life/publications/lifepublications/evaluation/index.htm#mte2010

[3]               http://ec.europa.eu/environment/life/about/documents/COMM_PDF_COM_2011_0874_F_DE.pdf? reference=IP/11/1526&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=de

[4]               http://ec.europa.eu/environment/life/about/documents/121214_conclusions.pdf

[5]               Siehe: EPEC (2008), abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/environment/pdf/epec_report_life.pdf; SEC (2008) 2633 ENDGÜLTIGES ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN zur Umsetzung des Programms zur finanziellen Unterstützung von europäischen Nichtregierungsorganisationen, die hauptsächlich im Bereich des Umweltschutzes tätig sind; COWI (2009) Ex-post Evaluierung von im Rahmen des LIFE Programms finanzierten Projekten und Tätigkeiten; Europäischer Rechnungshof (2009) Sonderbericht 11/2009 über die „Nachhaltigkeit der Projekte im Rahmen von LIFE-Natur sowie deren Verwaltung durch die Kommission“; Arcadis (2010) Halbzeitbilanz der Umsetzung der LIFE+-Verordnung; SEK(2011) 1541 Endgültiges ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN – FOLGENABSCHÄTZUNG – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE).

[6]               ABl. L 242 vom 10.9.2002.

[7]               http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/pdf/2020/1_EN_impact_assesment _part1_v4.pdf

[8]               SEK(2010) 1120 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT, Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung, S. 5.

[9]               Halbzeitbilanz, S. 9

[10]             SEK(2010) 1120 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT, Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung, S. 10.

[11]             SEK(2010) 1120 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT, Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung, S. 8.