BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau /* COM/2013/0459 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Bericht über die Umsetzung des
Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau 1. Einleitung Seit dem 15. Juni 2010 führt die EU einen
Visadialog mit der Republik Moldau, um die Bedingungen für die visumfreie
Einreise der Staatsbürger der Republik Moldau (im Folgenden „moldauische
Staatsbürger“) in die EU zu prüfen. Die Kommission legte den Behörden der
Republik Moldau (im Folgenden „moldauische Behörden“) am 24. Januar 2011
den Aktionsplan zur Visaliberalisierung[1]
vor. Dieser Aktionsplan gibt der Republik Moldau im Hinblick auf die
Verabschiedung eines rechtlichen und politischen Rahmens (Phase 1) sowie dessen
wirksame Umsetzung (Phase 2) eine Reihe von Vorgaben zu vier so genannten
„Blöcken“[2]
von technisch relevanten Themen vor. Die Kommission hat dem Europäischen Parlament
und dem Rat regelmäßig Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung erstattet. Der erste Fortschrittsbericht über die
Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau
wurde am 16. September 2011[3]
vorgelegt. Am 7. Oktober 2011 fand eine Sitzung hochrangiger Beamter
statt, auf der der erste Fortschrittsbericht vorgelegt und das weitere Vorgehen
erörtert wurde. In der zweiten Oktoberhälfte und Anfang
November 2011 besuchten Experten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Beamte der
Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (im Folgenden „EAD“) die
Republik Moldau, um die Umsetzung der Themenblöcke 2, 3 und 4 des Aktionsplans
zur Visaliberalisierung zu evaluieren. Ziel dieser Sachverständigenmissionen
war die Bewertung des rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens
anhand der Vorgaben, die für die erste Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung
erstellt worden waren, sowie die Einhaltung europäischer und internationaler
Normen. Die Expertenberichte wurden im Dezember 2011 endgültig fertig
gestellt. Der zweite Fortschrittsbericht über die
Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau
wurde am 9. Februar 2012[4]
vorgelegt. Am 27. Februar 2012 fand eine Sitzung hochrangiger Beamter
statt, auf der der zweite Fortschrittsbericht vorgelegt und das weitere
Vorgehen erörtert wurde. Der dritte Fortschrittsbericht über die
Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch die Republik Moldau
wurde am 22. Juni 2012[5]
vorgelegt. Dies war der dritte und letzte Fortschrittsbericht über die
Umsetzung der ersten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung. In ihm nimmt
die Kommission eine zusammenfassende Bewertung der Fortschritte vor, die die
Republik Moldau im Hinblick auf die Umsetzung der Vorgaben der ersten Phase des
Aktionsplans zur Visaliberalisierung für die Errichtung eines gesetzlichen,
politischen und institutionellen Rahmens erzielt hat. Die Bewertung der möglichen Auswirkungen
der Visaliberalisierung hinsichtlich Migration und Sicherheit für die
moldauischen Staatsbürger, die in die EU einreisen, wurde am 3. August
2012[6] von der Kommission unter
Beteiligung maßgeblicher EU-Agenturen und Interessengruppen veröffentlicht. Basierend auf diesen Berichten verabschiedete
der Rat am 19. November 2012 Schlussfolgerungen, in denen er gemeinsam mit
der Kommission befand, dass die Republik Moldau alle Vorgaben im Rahmen der
ersten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erfüllt hatte.
Nachfolgend wurde mit der Bewertung der für die zweite Phase festgelegten
Vorgaben begonnen. Die nächsten Schritte der zweiten Phase sowie
die Vorbereitung der Evaluierungsmissionen wurden während einer Sitzung
hochrangiger Beamter erörtert, die am 28. Januar 2013 stattfand. Vom 18. Februar
bis 15. März 2013 wurde eine Reihe von Evaluierungsmissionen zu
allen vier Themenblöcken des Aktionsplans zur Visaliberalisierung organisiert.
Die Evaluierungsmissionen waren im Hinblick auf Umfang und Detailgenauigkeit
der Bewertung einzigartig: vier Wochen unter Beteiligung von 12 Experten
aus EU-Mitgliedstaaten in Begleitung von Bediensteten der Kommission und des
EAD. Im Rahmen dieser Expertenmissionen sollte
bewertet werden, inwieweit die Vorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung erfüllt wurden und der rechtliche, politische und
institutionelle Rahmen im Einklang mit europäischen und internationalen Normen
umgesetzt wurde. Besonderes Augenmerk wurde auf Bereiche wie
Antidiskriminierung und Integration kultureller Minderheiten sowie
Menschenhandel gelegt, von denen einige auch in den Schlussfolgerungen des
Rates vom 19. November 2012 genannt wurden. Die Expertenberichte wurden im Mai 2013
endgültig fertiggestellt. Die Republik Moldau hat zugesagt, die in diesen
Berichten enthaltenen Empfehlungen durch den aktualisierten Nationalen
Aktionsplan umzusetzen, der Ende Mai 2013 ausgearbeitet wurde. Der Aktionsplan zur Visaliberalisierung hat
sich als wichtiger Anreiz für Reformen erwiesen und der Republik Moldau dabei
geholfen, seit 2010 ein anhaltendes Tempo bei ihren Strukturreformen zu
gewährleisten. Der rechtliche und politische Rahmen wurde geschaffen, was im
November 2012 durch die Schlussfolgerung bezüglich der ersten Phase des
Aktionsplans zur Visaliberalisierung anerkannt wurde. Im vorliegenden Bericht sollen der Status
der Umsetzung des rechtlichen und institutionellen Rahmens, die Arbeitsweise
der Institutionen und das Niveau der interinstitutionellen Koordinierung
bewertet werden. Die Kommission hat diesen Fortschrittsbericht auf der
Grundlage der umfangreichen Evaluierungsmissionen im Februar/März 2013,
einschließlich der Berichte, die in diesem Zusammenhang von den Experten der
Mitgliedstaaten verfasst wurden, sowie der zusätzlichen Informationen, die während
des Dialogs des Gemischten Unterausschusses Nr. 3 der EU und der Republik
Moldau[7]
und des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Republik Moldau, die
beide im April 2013 stattfanden, ausgearbeitet. Besonderes Augenmerk wurde
dabei auf die Nachhaltigkeit der Reformen und der erzielten Ergebnisse,
darunter auch durch eine sinnvolle Personal- und Mittelausstattung,
gelegt. In dem Bericht wird ferner bewertet, inwieweit die Umsetzung der
Empfehlungen, die der Republik Moldau im Rahmen des Berichts über die Bewertung
der Auswirkungen[8]
vom August 2012 vorgelegt wurden, vorangeschritten ist. 2. Bewertung der Umsetzung der
vier Themenblöcke des Aktionsplans zur Visaliberalisierung Erster Themenblock:
Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Schrittweise Einführung der biometrischen
Reisepässe gemäß den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde, auch
in den konsularischen Vertretungen der Republik Moldau im Ausland, sowie
vollständige Abschaffung aller nicht mit den Vorgaben der Internationalen
Zivilluftfahrtbehörde übereinstimmenden Reisepässe Seit Januar 2011 gibt die Republik Moldau
ausschließlich biometrische Reisepässe (normale Reisepässe, Diplomatenpässe,
Dienstpässe und Reisepässe für Staatenlose) aus, wobei der Grundsatz „Ein Pass,
ein Dokument“ umgesetzt wird. Am 31. Dezember 2012 waren 2 514 335
Reisepässe von Staatsbürgern der Republik Moldau im Umlauf, davon 487 745
(oder 19,3 %) biometrische Reisepässe. Das endgültige Auslaufen der nicht
biometrischen Reisepässe ist für Ende 2020 geplant. Ab 1. Januar 2012 können im Ausland
lebende moldauische Staatsbürger bei den diplomatischen und konsularischen
Vertretungen der Republik Moldau einen biometrischen Reisepass erhalten. Alle
Botschaften und Konsulate der Republik Moldau im Ausland wurden ausnahmslos mit
speziellen Geräten für die Erfassung der biometrischen Daten von Antragstellern
ausgestattet. Dieser neue biometrische Reisepass erfüllt die Vorgaben der
Internationalen Zivilluftfahrtbehörde und enthält verschiedene
Sicherheitsmerkmale, die von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde
empfohlen werden[9].
Seit 2. Januar 2013 verwendet das Zentrum
für staatliche Informationsquellen „Registru“ (im Folgenden „Registru“) eigene
Root- und Public-Key-Zertifikate. Die moldauischen Behörden reichten am 28. September
2012 einen Antrag auf Beitritt zum Public Key Directory, dem
Authentifizierungsverfahren der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde für
maschinenlesbare Dokumente (im Folgenden „PKD der Internationalen
Zivilluftfahrtbehörde“) ein. Die Anweisung des Ministeriums für
Informationstechnologie und Kommunikation zur Zahlung der einmaligen Registrierungsgebühr
für den Beitritt zum PKD der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde wurde Anfang
2013 erteilt. Die Unterzeichnung eines Vertrags über die Beschaffung von
Reisepässen mit integriertem Chip durch das Registru auf der Grundlage der
Ergebnisse der Ausschreibung vom Januar 2012 wurde wegen einer
Anfechtungsklage, die vom Obersten Gerichtshof der Republik Moldau abgewiesen
wurde, bis Februar 2013 ausgesetzt. Der Gewinner der Ausschreibung und das
Registru werden voraussichtlich im Sommer 2013 einen Vertrag unterzeichnen. ·
Hohes Integritäts- und Sicherheitsniveau des
Antrags, Personalisierungs- und Verteilungsprozesses bei Reisepässen, Ausweisen
und anderen Ausgangsdokumenten Das Registru ist für die Ausgabe der Reise-
und Ausweisdokumente zuständig. Alle Dienststellen des Personenstandsamtes sind
mit Computern ausgestattet und über einen sicheren Kommunikationskanal mit
einem automatisierten Informationssystem mit der Bezeichnung „State Register of
Population“ (im Folgenden „Staatliches Bevölkerungsregister“) verbunden. Die
ausgestellten Geburts-, Heirats-, Sterbe-, Scheidungs- und
Namensänderungsurkunden sind identisch formatiert und enthalten die gleichen
Sicherheitsmerkmale[10].
Anträge auf Reisedokumente und nationale
Ausweise werden in den 49 territorialen und regionalen Dienststellen des
Registru gestellt. Die von diesen Dienststellen durchgeführten Prüfungen
betreffen im Allgemeinen die Genauigkeit der Daten und die Vollständigkeit des
Antrags sowie nicht elektronische Prüfungen in Verbindung mit dem
Innenministerium in Bezug auf Gesetz, Strafsachen und Straftäter. Aufgrund des Vorhandenseins des Staatlichen
Bevölkerungsregisters, das eine große Menge an Daten über jeden moldauischen
Staatsbürger enthält, scheint die Möglichkeit äußerst begrenzt zu sein, dass
von einer Person mehrere Identitäten genutzt werden. Durch die Aufnahme der
Biometrik in Reisepässe wird die Identität des Inhabers fixiert und verhindert,
dass eine andere Identität verwendet wird. Das Registru unternimmt ernsthafte Schritte,
um die Möglichkeit einer Korruption auf Personalebene möglichst gering zu
halten: klare Aufgaben- und Funktionstrennung bei den Bediensteten; zufällige
Zuweisung von Antragstellern zu Bediensteten; Überprüfung der Anfragen von
Antragstellern durch mindestens drei verschiedene Bedienstete und Zahlung der
Gebühren über Bankautomaten. Durch die Tatsache, dass Anträge mehrfach geprüft
werden, ist die Aufnahme von betrügerischen Anträgen in das System durch das
Personal äußerst schwierig. Darüber hinaus hat das Personenstandsamt eine
Strategie zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption auf Personalebene
entwickelt. Zu den Maßnahmen zählen ungeplante Inspektionen, begrenzter Zugriff
auf Daten, Videoüberwachung und Erklärungen zu Einkommen, Vermögen und Interessenskonflikten.
In jeder lokalen Antragsstelle sind Schilder mit Hinweisen in Bezug auf
Korruption ausgehängt. Infolge
dieser neuen Maßnahmen wurden im Anschluss an Untersuchungen, die 2012
durchgeführt wurden, sieben Disziplinarmaßnahmen wegen Verstößen, die von
Standesbeamten begangen wurden, verhängt. Antragsteller, die in der transnistrischen[11] Region wohnen, können in einer
der Dienststellen in der Nähe der Verwaltungslinie einen Antrag stellen. Seit
dem 17. Juli 2003 werden solche Anfragen von sechs ständigen Dienststellen
in der Republik Moldau und einer mobilen Dienststelle bearbeitet, wobei die
gleiche praktische Organisation und die wichtigsten Verfahren wie im übrigen
Teil der Republik Moldau gelten. Personen, die nur die von den transnistrischen
„Behörden“ ausgegebenen Dokumente besitzen, können ihre Personenstandsdokumente
bei den moldauischen Behörden registrieren lassen, indem sie durch das
Personenstandsamt eine Abschrift erstellen und in das Staatliche
Bevölkerungsregister aufnehmen lassen. Anschließend wird vom Personenstandsamt
ein Dokument ausgestellt, mit dem diese Personen einen moldauischen Reisepass
erlangen können. Für die Anerkennung von Ausgangsdokumenten, die von den
transnistrischen „Behörden“ ausgestellt wurden, ist gesetzlich ein spezielles
Verfahren vorgesehen. Die Identität kann anhand von früheren Ausweis- oder
Reisedokumenten der Republik Moldau oder auf der Grundlage von
Familienstammbüchern festgestellt werden. In vielen Fällen ist die Überprüfung
der Identität einer Person relativ einfach, da Aufzeichnungen bis 1992
vorhanden sind. Bei Personen, die nach 1992 in der transnistrischen Region
geboren wurden, müssen zur Feststellung der Identität und des Rechts auf
Staatsbürgerschaft der Republik Moldau die Aufzeichnungen der Eltern und
Geschwister untersucht werden, um die familiäre Beziehung zu ermitteln.
Schließlich kann die Identität mit hinreichender Sicherheit festgestellt
werden, indem Querverweise zwischen den Daten in Bezug auf die Aufzeichnungen
von Familienmitgliedern im Staatlichen Bevölkerungsregister hergestellt werden. ·
Prompte und systematische Berichterstattung an
Interpol/Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe Seit Oktober 2011 sind Prozesse eingerichtet,
mit denen die Detailangaben aller gestohlenen und verlorenen Pässe alle fünf
Minuten vom Registru an das Nationale Zentralbüro der Polizei (im Folgenden
„NZB“) übermittelt werden, die die Verbindungsstelle zu Interpol bildet. Das
NZB übermittelt diese Informationen ferner täglich über ein elektronisches
Echtzeitsystem an Interpol. Hierbei gibt es keinen Unterschied zwischen
verlorenen und gestohlenen Pässen. Die Grenzübergangsstellen sind mit der
Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe verbunden. Die Anzahl der
verlorenen Pässe ist verglichen mit der Anzahl der ausgestellten Pässe sehr
hoch. 2011 wurden 29 946 Pässe für verloren erklärt, während 261 259
Pässe ausgestellt wurden. 2012 wurden 32 343 Pässe für verloren erklärt,
während 260 393 Pässe ausgestellt wurden. Seit Oktober 2011 wurden 15 603
verlorene Pässe für gefunden und wiedererlangt erklärt. ·
Regelmäßiger Austausch von Passmustern und
Zusammenarbeit im Bereich der Dokumentensicherheit mit der EU Die
EU-Mitgliedstaaten werden jährlich über einen spezifischen Kommunikationskanal über
die neuen Passmuster der Republik Moldau in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus
ist die Republik Moldau 2009 dem Öffentlichen Online-Register echter
Identitäts- und Reisedokumente (Public Register of Authentic Identity and
Travel Documents online, im Folgenden „PRADO“) des Rates der Europäischen Union
beigetreten. Die letzte Aktualisierung im PRADO-System erfolgte am 1. Juli
2011, wobei neue Muster mit den Sicherheitsmerkmalen der biometrischen Pässe
der Republik Moldau aufgenommen wurden. Im Dezember 2012 wurden 65 neue
Muster mit den Sicherheitsmerkmalen der biometrischen Diplomaten- und
Dienstpässe der Republik Moldau übermittelt. 2012 hat die
Dokumentenexpertenabteilung der Grenzpolizeiverwaltung über das Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration (im Folgenden
„Außenministerium“) Muster der Reisedokumente der EU-Mitgliedstaaten (62 Stück)
erhalten. (b) Bewertung der Empfehlungen ·
Festlegung und Anwendung von verhältnismäßigen,
effektiven und abschreckenden Strafmaßnahmen für Personen, die wegen des
Verkaufs oder Ausleihens ihrer Pässe verurteilt wurden In Artikel 361 des Strafgesetzbuchs der
Republik Moldau sind bereits Strafmaßnahmen für die Herstellung, den Besitz,
den Verkauf oder die Verwendung von gefälschten amtlichen Dokumenten
vorgesehen. Im Hinblick auf verlorene oder gestohlene Pässe untersuchen die
moldauischen Behörden gegenwärtig die Möglichkeit, die Bedingungen für die
Ausstellung von Pässen für Personen, die solche Straftaten begangen haben, zu
verschärfen. ·
Regelmäßiger Austausch mit den EU-Behörden in
Bezug auf verlorene und gestohlene biometrische Pässe, insbesondere unter
Nutzung der Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Punkt „Prompte und systematische Berichterstattung an
Interpol/Interpol-Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe“, Seite 5
des vorliegenden Berichts. ·
Stärkung des rechtlichen und institutionellen
Rahmens in Bezug auf das Zivilregister, um den Missbrauch von Namens- oder
Identitätsänderungen zur Erlangung eines neuen Passes zu verhindern. Es sollten
klare Vorschriften für Namensänderungen festgelegt und angewandt werden; der
rechtliche und institutionelle Rahmen sollte verstärkt werden und effektive
Kontrollen sowie Rückververfolgbarkeitsmaßnahmen beinhalten Jeder
Staatsbürger kann einen Antrag auf Änderung seines Vor- oder Nachnamens
einreichen. Die Entscheidung trifft das Zentrale Personenstandsamt nach
Stellungnahme eines Sonderausschusses. Gesetzlich ist keine Beschränkung
vorgesehen, wie oft der Vor- oder Nachname geändert werden kann. Die eindeutige
Persönliche Identifikationsnummer (im Folgenden „IDNP“) in der Geburtsurkunde
kann in keinem Fall geändert werden und im Falle einer Änderung des Vor- oder
Nachnamens werden alle vorherigen Reise- und Ausweisdokumente für ungültig
erklärt. Die Grenzkontrollen bei der Ausreise erfolgen auf der Grundlage der
IDNP, wobei die Grenzpolizei Zugang zum Staatlichen Bevölkerungsregister hat,
in dem alle vorherigen Vor- und Nachnamen der moldauischen Staatsbürger
vermerkt sind. Durch das vorhandene System wird der Missbrauch von
Namensänderungen erheblich verringert. Allgemeine Bewertung – Erster Themenblock Die Organisation sowie die vorhandenen Prozesse garantieren ein hohes Maß an Integrität und Sicherheit bei den Dokumenten. Die Prozesse zur Personenstandsregistrierung sowie zur Ausstellung von Dokumenten wurden seit 2010 erheblich verbessert. Die Anwendung und die vorhandenen Systeme für die Ausstellung sind sicher, gut durchdacht und bieten den Staatsbürgern einen guten Service. Biometrische Pässe, die mit den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde übereinstimmen, werden verteilt und alte Pässe rasch aus dem Verkehr gezogen. Die Republik Moldau wird indes gebeten, weitere Informationen über die hohe Anzahl an verlorenen Pässen zur Verfügung zu stellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase, die für den ersten Themenblock festgesetzt wurden, im Allgemeinen erfüllt. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Einführung eines Passes mit integriertem Chip, um sowohl die „Extended Access Control“ (EAC) als auch die „Supplemental Access Control“ (SAC) umzusetzen. · Automatisierung möglichst vieler Prozesse, Einstellung der verbleibenden Anzahl an manuellen Verfahren, die derzeit noch existieren, und Schaffung einer elektronischen Verbindung zwischen Registru und Innenministerium Zweiter Themenblock: Irreguläre Einwanderung
einschließlich Rückübernahme Zweiter Themenblock / Punkt 1 –
Grenzmanagement (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Effektive Umsetzung der Rechtsvorschriften für
Grenzkontrollen durch angemessene Kontrollen und Überwachung der Grenzen,
Verfahren und operationelle Effizienz, Lagebild auf nationaler und lokaler
Ebene, einschließlich der Durchführung von Risikoanalysen, Nachrichtendienst
und Datenflussmanagement sowie direkter Zugang zu den einschlägigen nationalen
und internationalen Datenbanken und Konsultation solcher Datenbanken Am 1. Juli 2012 trat ein
Grenzpolizeigesetz in Kraft, nach dem der Grenzschutz in die
Grenzpolizeiverwaltung des Innenministeriums der Republik Moldau umstrukturiert
wurde. Die Grenzpolizei besitzt Befugnisse und
Exekutivgewalt im Bereich des integrierten Grenzmanagements sowie bei der
Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Im Gesetz zu
den Staatsgrenzen werden die Begriffsbestimmungen und Rahmenbedingungen des
Schengener Grenzkodex[12]
aufgegriffen und auch der Rechtsrahmen der Europäischen Union für die Haftung
von Luftfahrunternehmen, insbesondere die Richtlinie über die Verpflichtung von
Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln
(Richtlinie 2004/82/EG), berücksichtigt. Die Grenzpolizei führt ihre Tätigkeit
nach ähnlichen Regeln und Vorschriften aus wie der Grenzschutz in den
EU-/Schengen-Staaten. In dem von der Republik Moldau kontrollierten Gebiet sind
56 Grenzübergangsstellen vorhanden und der Verkehr über die Grenzen der
Republik Moldau schwankt zwischen 13 und 15 Millionen Reisenden jährlich.
Die Grenzkontrollen werden weitestgehend im Einklang mit den besten Praktiken
des EU-Schengen-Katalogs durchgeführt. Die Berichterstattung sowie die
Risikoanalysesysteme entsprechen einem sehr guten Niveau, selbst im Vergleich
zu den Systemen der Schengen-Länder. Das Risikoanalysesystem knüpft an das
Gemeinsame integrierte Risikoanalysemodell von FRONTEX an und die Profile sind
gut ausgearbeitet und von hoher Qualität. Im Rahmen des Eastern Borders Risk
Analysis Network (EB-RAN) von FRONTEX tauscht die Grenzpolizei monatlich
Informationen mit FRONTEX aus. Darüber hinaus erstellen die Grenzpolizei und
der Zoll und ihre ukrainischen Amtskollegen mit Unterstützung der EU-Mission
zur Unterstützung der Grenzbehörden in der Republik Moldau und der Ukraine (im
Folgenden „EUBAM“) gemeinsame Bewertungsberichte zur Sicherheit der Grenzen. Die Grenzüberwachung wird nach einem
Risikoanalysesystem geplant und durchgeführt. Die Anzahl der Patrouillen
entspricht einem angemessenen guten Niveau. Das integrierte Grenzmanagement
beinhaltet Pläne für den Aufbau eines umfangreichen festen Überwachungssystems
entlang der Grenzen. Durch die Einführung des festen Überwachungssystems mit
den ergänzenden mobilen (unbemannten) Systemen kann die Grenzpolizei die
Grenzüberwachung angemessen durchführen. Die Grenzpolizei verfügt über eine
adäquate Anzahl von Diensthunden (insgesamt 123, davon 74 Spürhunde). Im
Allgemeinen erfüllen die Geräte für die Grenzkontrollen der ersten Stufe die
europäischen Normen. Die Anzahl der Warnmeldungen in den Datenbanken betrug 2012
mehr als 5 700 (5 687 nationale Warnmeldungen, 56
Interpol-Warnmeldungen) und die Gesamtzahl hat sich gegenüber 2011 mehr als
vervierfacht. Die Beamten der ersten Stufe haben Zugriff auf das Integrierte
Informationssystem der Grenzpolizei, den Rechtsrahmen, ausländische
Warnmeldungen, Risikoprofile und das Internet (z. B. PRADO). Alle
Grenzübergangsstellen verfügen über Online-Verbindungen zu den zentralen
Datenbanken. Da die Geräte nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind, sind
die Kontrollen der zweiten Stufe nicht an allen Grenzübergangsstellen
angemessen. ·
Bereitstellung von angemessener Infrastruktur,
technischer Ausrüstung, IT-Systemen sowie finanziellen und personellen
Ressourcen gemäß der Strategie und dem Aktionsplan für das integrierte
Grenzmanagement (noch zu verabschieden) und effektive Durchführung von
Ausbildungsprogrammen und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung Die Grenzpolizei erweitert gerade das
Grenzüberwachungssystem und wird eine Nationale Koordinierungsstelle
einrichten. Die Entwicklung des Lagebilds ist Teil eines fortlaufenden,
dreiphasigen Plans zur Entwicklung eines festen und mobilen
Kommunikationssystems an der Staatsgrenze („Development of fixed and mobile
communication system at the state border“). Diese Phasen beinhalten die
Anschaffung von Geräten sowie den Aufbau eines festen und mobilen
Telekommunikationssystems für das gesamte Land. Durch die Einrichtung der
Nationalen Koordinierungsstelle wird die Lageerkennung verbessert und ferner
die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Grenzüberwachungssystem[13] (im Folgenden „EUROSUR“)
ermöglicht. Die Grenzpolizei verfügt über eine ausreichende Anzahl an Geräten
für die Grenzüberwachung (z. B. Wärmebildkameras und Nachtsichtbrillen,
jedoch fehlen derzeit noch feste Überwachungssysteme). Der geplante Personalbestand der Grenzpolizei
beträgt 3 543, wovon 83 % (2 945) gegenwärtig erfüllt sind. Der
Grund für den Personalfehlbestand liegt darin, dass Wehrpflichtige nicht mehr
für die Grenzkontrolle eingesetzt werden. Alle vakanten Stellen sollten bis
Ende 2013 besetzt sein. Das Nationale Grenzpolizeikolleg organisiert
zweijährige Ausbildungsprogramme für Unteroffiziere und sechsmonatige
Grundausbildungskurse für neue Bedienstete. Das zweijährige Programm für
Unteroffiziere entspricht dem Kopenhagen-Prozess und wurde mithilfe von EUBAM
sowie gemäß dem „Common Core Curriculum“ der EU (im Folgenden „CCC“) für die
Ausbildung der Grenzpolizei ausgearbeitet. Die Ausbildungsprogramme stellen im
Allgemeinen eine solide Grundlage für die Vorbereitung von Fachkräften zu
Grenzmanagementzwecken dar. Die Grenzpolizei hat bereits die meisten der
Empfehlungen und besten Praktiken zur Korruptionsverhütung[14] des EU-Schengen-Katalogs:
Kontrollen an den Außengrenzen[15]
umgesetzt. Der Verhaltenskodex der Grenzpolizei wurde am 13. Juni 2008
genehmigt und die Gehälter der Grenzpolizei bewegen sich auf einem
wettbewerbsfähigen Niveau. Es werden unangekündigte Kontrollen durchgeführt und
das Personal der Grenzpolizei muss seine persönlichen Interessen und sein
Einkommen bei Dienstantritt und danach in jährlichen Abständen offenlegen. Es
existiert ein System für die regelmäßige Rotation des Personals. ·
Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
(einschließlich Austausch von Daten zwischen der Grenzpolizeiverwaltung und den
Strafverfolgungsbehörden), der internationalen Zusammenarbeit, einschließlich
mit den Nachbarländern, und Umsetzung der Arbeitsvereinbarung mit FRONTEX zum
Erreichen eines hohen Effizienzniveaus Bei der interinstitutionellen Zusammenarbeit
im Grenzmanagement wurde ein zufrieden stellendes Niveau erreicht. Die
Grenzpolizei arbeitet intensiv mit Polizei, Zoll und dem Amt für Migration und
Asyl zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Grenzpolizei und
Generalstaatsanwaltschaft nahm strukturell zu, nachdem die Grenzpolizei mit
neuen Befugnissen für strafrechtliche Ermittlungen ausgestattet wurde. Die
wichtigsten Formen der interinstitutionellen Zusammenarbeit sind der Austausch
von Informationen, gemeinsame Ermittlungsteams, gemeinsame Aktionen und
gemeinsame Ausbildung. An allen Grenzübergangsstellen haben Grenzpolizei und
Zoll Ein-Stopp-Kontrollen eingeführt. Sie nutzen ein gemeinsames
LKW-Registrierungssystem und sie können auf die Geräte der jeweils anderen
zurückgreifen (beispielsweise bei Fahrzeugkontrollen). Die Grenzpolizei hat mit Rumänien und der
Ukraine eine umfangreiche Reihe von Kooperationsvereinbarungen und Protokollen
abgeschlossen. Die Grenzpolizei hat 2012 die Zusammenarbeit mit EUBAM
fortgesetzt, um die effiziente Umsetzung des Neunten jährlichen Aktionsplans[16] sicherzustellen. Seit 2006
verfügt die Grenzpolizei über einen Verbindungsbeamten im gemeinsamen Zentrum
für grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Galati. Mit einigen
EU-Mitgliedstaaten bestehen Kooperationsvereinbarungen (Lettland, Litauen,
Estland, Ungarn und Polen). Die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft
unabhängiger Staaten (im Folgenden „GUS“) erfolgt über den Kommandierenden Rat
der Grenzpolizeiverwaltungen der GUS. Schließlich existiert ein Protokoll über
die Zusammenarbeit zwischen den Grenzschutzdiensten der GUAM-Staaten[17]. Die Grenzpolizei
unterzeichnete im August 2008 eine Arbeitsvereinbarung mit FRONTEX und hat an
zahlreichen koordinierten FRONTEX-Maßnahmen teilgenommen. Im Dezember 2012
wurde die Nationale FRONTEX-Kontaktstelle innerhalb der Grenzpolizeiabteilung
eingerichtet, die mit Befugnissen in Bezug auf die Koordinierung und
Durchführung der Bestimmungen des FRONTEX-Kooperationsplans ausgestattet wurde.
(b) Bewertung der Empfehlungen ·
Weitere Verstärkung der Grenzkontrollen,
einschließlich der Risikoanalyse- und Überwachungsmaßnahmen, sowie Verhütung
und Bekämpfung von Korruption an der Grenze sowie Fortsetzung der verbesserten
Zusammenarbeit mit EUBAM in allen Bereichen des Grenzmanagements Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 7 und 8 des vorliegenden Berichts. ·
Verbesserung der Zusammenarbeit mit den
Nachbarländern. Verstärkung der bilateralen und internationalen Kooperation
sowie des Informationsaustauschs über statistische und analytische Daten sowie
taktische/operative/nachrichtendienstliche Daten durch Maßnahmen wie z. B.
Einleitung von gemeinsamen grenzüberschreitenden Operationen und Beteiligung an
solchen Operationen, gemeinsame Ermittlungsteams und gemeinsame
Geheimdienstteams, Vereinfachung des Austauschs von Verbindungsbeamten bei
solchen Operationen und Bereitstellung von Ausbildung für die Durchführung von
gemeinsamen Grenz- und Zollkontrollen Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 8, 9 und 10 des vorliegenden Berichts. ·
Verbesserung der Ausbildung und des
Kapazitätsaufbaus in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich
Zoll und Strafverfolgung sowie des Informationsaustauschs Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 8, 9 und 10 des vorliegenden Berichts. ·
Koordinierung der Kontrollen an der gemeinsamen
Grenze; Austausch von Erkenntnissen und Verbesserung der Lageeinschätzung auf
operativer Ebene Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 8, 9 und 10 des vorliegenden Berichts. ·
Verbesserung der Zusammenarbeit mit den
Nachbarländern, insbesondere der Ukraine Die Behörden der Republik Moldau und der
Ukraine haben 2007 ein Pilotprojekt über den gemeinsam betriebenen
Grenzübergang Rososhany-Briceni gestartet. Das Pilotprojekt über diesen
gemeinsam betriebenen Grenzübergang wurde mit der Hilfe und Unterstützung von
EUBAM und der Europäischen Kommission geplant und eingeleitet. Beide haben sich
gegenseitig die Verantwortung für Ausreisekontrollen übertragen. In diesem
Pilotprojekt wurden die Grundsätze „Einziger Schalter“, „Zentrale
Anlaufstelle“, „Hand in Hand“, „Unter einem Dach“ und „Schulter an Schulter“
erfolgreich eingeführt. ·
Fortsetzung der nachhaltigen Zusammenarbeit mit
EUBAM und der Umsetzung der EUBAM-Empfehlungen zur Verbesserung und
Intensivierung des Einsatzes von mobilen Einheiten Der transnistrische Abschnitt der Grenze
zwischen der Republik Moldau und der Ukraine fällt nicht unter die Kontrolle
der Grenzpolizei und des Zolls der Republik Moldau. Dieser Abschnitt umfasst 25
offizielle Grenzübergangsstellen zur Ukraine und die Funktionen für
international anerkannte Grenzkontrollen und Grenzüberwachung werden nur vom
ukrainischen Grenzschutz wahrgenommen. Entlang der internen Verwaltungslinie
zwischen der transnistrischen Region und der Republik Moldau sind 14 interne
Zollkontrollposten eingerichtet, an denen der Zoll der Republik Moldau
Warenkontrollen durchführt. Im Februar 2013
begannen die moldauischen Behörden mit der Umsetzung einer neuen Strategie, um
der irregulären Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität
vorzubeugen und den Strom von Reisenden durch die transnistrische Region zu
vereinfachen. Die Strategie beinhaltet beispielsweise folgende Maßnahmen:
Registrierung der ausländischen Staatsbürger, die über die Verwaltungslinie in
die Republik Moldau ein- und ausreisen; Verstärkung der Kapazität an den
internen Zollkontrollposten durch das Amt für Migration und Asyl (an sechs der
internen Zollkontrollstellen gibt es eine rund um die Uhr besetzte
Registrierungsstelle für ausländische Staatsbürger); Ausarbeitung von
Vorschriften für die internen Zollkontrollposten (Datenschutz, Austausch von
Informationen zwischen den Behörden und Aufgabenteilung); Informationskampagne
über die neuen Registrierungsvorschriften für ausländische Staatsbürger;
Einrichtung von mobilen Einheiten[18]
innerhalb des Landes und Verstärkung der Zusammenarbeit mit den ukrainischen
Behörden und EUBAM. Nach dieser Strategie können sich ausländische
Staatsbürger, die über die transnistrische Region in das Hoheitsgebiet der
Republik Moldau ein- oder ausreisen, einschließlich der dort ansässigen
Staatsbürger, freiwillig an den internen Zollkontrollposten,
Grenzübergangsstellen oder in benannten Dienststellen in Chisinau, Balti oder
Comrat registrieren lassen. Dieser Mechanismus wirkt sich nicht auf die
Bewegung von ausländischen Staatsbürgern innerhalb der international
anerkannten Grenzen der Republik Moldau aus. Zur Bekämpfung der irregulären
Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität führt eine mobile
Einheit bestehend aus 70 Beamten Inlandskontrollen basierend auf einer
Risikoanalyse innerhalb des Landes durch. Diese Patrouillen werden häufiger in
Form von gemeinsamen Patrouillen unter Beteiligung von Zoll, Polizei,
Grenzpolizei und Amt für Migration und Asyl durchgeführt. Die Umsetzung dieser
Politik, einschließlich des rechtlichen Rahmens, soll im ersten Halbjahr 2013
abgeschlossen sein. Darüber hinaus hat die Republik Moldau die Absicht, die
Praxis der gemeinsamen Kontrollen und Patrouillen mit dem ukrainischen
Grenzschutz des zentralen (transnistrischen) Abschnitts der gemeinsamen Grenze
auszudehnen. Diese Praxis wurde 2012 am nördlichen Abschnitt der Grenze an dem
gemeinsam betriebenen Grenzübergang Rososhany-Briceni eingeleitet und soll bald
auf den Grenzübergang Palanca/Mayaki im südlichen Abschnitt der Grenze
ausgedehnt werden. Bewertung – Zweiter Themenblock / Punkt 1 – Grenzmanagement Die Grenzpolizei der Republik Moldau ist gemäß den Empfehlungen des EU-Schengen-Katalogs organisiert, die Grenzkontrollen und die Grenzüberwachung werden überwiegend im Einklang mit den EU-Normen durchgeführt und das Risikoanalysesystem ist nach den bewährten Praktiken des Schengen-Katalogs organisiert. Dennoch sind noch einige technische Verbesserungen notwendig. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Einführung eines festen technischen Überwachungssystems entlang der Landesgrenze. Umsetzung der bewährten EU-Praktiken für die Einrichtung der Nationalen Koordinierungsstelle und der Regionalen Kooperationsräte. · Intensivierung der Fahrzeugkontrollen zur Entdeckung von versteckten Personen und Verbesserung der Risikoanalyse und des Profilings in Bezug auf den Menschenhandel. Verbesserung der Ausbildung und der Verfügbarkeit der Beamten der ersten und zweiten Stufe für die Erkennung von gefälschten Dokumenten. Weitere Anschaffung von Ausrüstung für Kontrollen der zweiten Stufe und Fahrzeugkontrollen. Überwachung und Protokollierung der Grenzkontrollen durch Kameras in jeder Kabine. Intensivierung der Korruptionsverhütung beim Zoll und Umsetzung der bewährten Praktiken der EU. · Weitere Umsetzung des Konzepts einer mobilen Einheit für die transnistrische Region bestehend aus den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, die in der Bekämpfung von irregulärer Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität geschult sind. Es sollte ein automatischer Echtzeit-Austausch von Informationen und personenbezogenen Daten zwischen allen Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden Zweiter Themenblock / Punkt 2 –
Migrationsmanagement (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Fortgesetzte effektive Umsetzung des
Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau und Maßnahmen
zur Rückführung von moldauischen Staatsbürgern (die freiwillig zurückkehren
oder rückübernommen wurden) Das Amt für Migration und Asyl des
Innenministeriums ist die zuständige Behörde für die Durchführung der
Rückübernahmeabkommen der Republik Moldau. Die folgenden Rückübernahmeabkommen
zwischen der Republik Moldau und anderen Staaten bestehen: EU (unterzeichnet in
Brüssel am 10. Oktober 2007), Norwegen (9. August 2006),
Schweizerische Eidgenossenschaft (1. Juni 2004, 19. Mai 2010) und
Türkei (1. November 2012). Verhandlungen mit Albanien, Aserbaidschan, der
Russischen Föderation und dem Libanon laufen. Während der letzten Sitzung des
Gemischten Rückübernahmeausschusses der EU und der Republik Moldau[19] wurde erläutert, dass die Zahl
der Rückübernahmeersuchen in Bezug auf moldauische Staatsbürger aus EU-Ländern
von 242 im Jahr 2011 auf 142 im Jahr 2012 und 57 in den ersten fünf Monaten des
Jahres 2013 zurückgegangen ist. 2012 kam die größte Anzahl der Ersuchen aus
Frankreich (54), Deutschland (34) und Österreich (26). Das Ministerium für Arbeit, soziale Sicherheit
und Familie hat nachhaltige Maßnahmen zur Rückführung von moldauischen
Staatsbürgern durch die Dienststellen der Nationalen Beschäftigungsagentur
eingerichtet. Es werden regelmäßige Arbeitsmarktmessen organisiert, eine
Hotline ist eingerichtet, verfügbare Informationen (Flyer,
Informationsschilder, Broschüren) über freie Stellen und
Arbeitslosenunterstützung werden in allen lokalen Zweigstellen gut sichtbar
bereitgestellt. Durch das Programm „PARE 1+1“ werden weiterhin lokale
Investitionen zurückgekehrter moldauischer Staatsbürger mit staatlicher
Aufstockung gefördert. ·
Effektive Umsetzung des rechtlichen Rahmens für
das Migrationsmanagement, einschließlich der Bereitstellung von
Verwaltungsstrukturen mit ausreichenden personellen Ressourcen mit klaren und
maßgeblichen Befugnissen für alle Aspekte des Migrationsmanagements, sowie
effektive Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Behörden Das Migrationsmanagement in der Republik
Moldau ist im Gesetz Nr. 200/16.07.2010 zur Rechtsstellung von Ausländern
in der Republik Moldau verankert. Die älteren nationalen Gesetze (d. h.
das Gesetz Nr. 275/1994 und das Gesetz Nr. 180/2008) finden weiterhin
Anwendung in Bezug auf den legalen Aufenthalt von Ausländern und wurden weder
aufgehoben noch in das neue Gesetz eingegliedert. Umfassende Verfahren zur
Klärung der Fristen und der Verzicht auf Strafmaßnahmen bei Verstößen im Rahmen
des Mechanismus der freiwilligen Rückkehr sowie Garantien für Familien und
Kinder stehen noch aus[20].
Das Amt für Migration und Asyl des
Innenministeriums ist die wichtigste zuständige Behörde für das
Migrationsmanagement in der Republik Moldau. Der Ausschuss für die
Koordinierung bestimmter Maßnahmen im Zusammenhang mit Migrationsfragen
(eingerichtet durch den Regierungsbeschluss 133/23.02.2010) sorgt für die
Durchführung der gesamten staatlichen Politik sowie der Strategien im Bereich
der Migration, der Verhütung und Bekämpfung von irregulärer Migration sowie der
Koordinierung der Tätigkeit aller zuständigen öffentlichen Behörden im Bereich
des Migrationsmanagements. Im Zuge der internen Umstrukturierung des
Innenministeriums wurde das Amt für Migration und Asyl mit ausreichenden
personellen Ressourcen (22 Mitarbeiter) für die Koordinierung der verschiedenen
Aufgaben, die innerhalb der Migrationsstrategie ausgeführt werden,
ausgestattet. Die Einwanderungsabteilung innerhalb des Amts für Migration und
Asyl verfügt über zusätzliche Befugnisse wie beispielsweise
Registrierung/Löschung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts von Ausländern,
Registrierung des vorübergehenden Wohnsitzes von Ausländern, die für bis zu 90
Tage in die Republik Moldau entsandt wurden[21],
Koordinierung der Ausgabe langfristiger Visa sowie Bekämpfung des irregulären
Aufenthalts von Ausländern. Die Fortbildung der Bediensteten des Amts für
Migration und Asyl wird im Rahmen verschiedener EU-Projekte mit der
Unterstützung von IOM, ICMPD und UNHCR sichergestellt. Im Rahmen des Projekts
ReVis werden umfangreiche Workshops zum Visainformationssystem und
Studienreisen in verschiedene EU-Mitgliedstaaten organisiert. Während der letzten Sitzung des Gemischten
Visaerleichterungsausschusses der EU und der Republik Moldau[22] wurde die Schlussfolgerung
gezogen, dass die Zahl der abgelehnten Visumanträge von moldauischen
Staatsbürgern erheblich zurückgegangen ist, und zwar von 11,43 % im Jahr 2010
auf 6,53 % im Jahr 2012. Die Statistiken für 2010 und 2012 zeigen,
dass die Zahl der abgelehnten Anträge auf ein einheitliches Schengen-Visum in
den Botschaften und Konsulaten der EU in Chisinau rückläufig war. Für die
Tschechische Republik ist dies ein Rückgang von 22,72 % auf 9,55 %,
für Litauen von 15,86 % auf 2,9 %, für Frankreich von 14,11 % auf
9,9 %, für Polen von 11,64 % auf 6,42 %, für Italien von 15,23 %
auf 8,0 %, für Ungarn (Gemeinsame Visumstelle) von 7,75 % auf 5,9 %
und für Deutschland von 5,33 % im Jahr 2010 auf 2,4 % im Jahr 2012.
Die gewichtete durchschnittliche Ablehnungsquote von Visumanträgen betrug 2010 11,43 %
und 2012 4,8 %. Der Anteil der in der Republik Moldau ausgestellten
Schengen-Mehrfachvisa stieg ebenfalls stetig an (25,2 % im Jahr 2010 und 26,7 %
im Jahr 2012). ·
Migrationsprofil erstellt und regelmäßig
aktualisiert und effektive Analyse der Daten über Migration (Bestände und
Ströme) Laut den amtlichen Statistiken
(Grenzübergangsstellen) vom 1. Januar 2013 wohnen 899 500 moldauische
Staatsbürger im Ausland, wovon 274 500 weniger als 3 Monate, 289 500
mehr als 3 Monate, 100 700 bis zu einem Jahr, 55 600 bis zu drei
Jahre und 179 100 mehr als drei Jahre im Ausland verbrachten. Das
Erweiterte Migrationsprofil (Extended Migration Profile, EMP) wurde durch den
Regierungsbeschluss Nr. 634/24.08.2012 zur Genehmigung der Liste der Indikatoren
und des EMP-Musters festgelegt. Das erste EMP wurde im April 2013
veröffentlicht. Das EMP ist ein Instrument zur Entwicklung einer effizienteren
und kohärenteren Migrationspolitik in der Republik Moldau – ergänzend zur
Nationalen Migrationsstrategie und zum zugehörigen Koordinierungsmechanismus.
Innerhalb des Amts für Migration und Asyl wurde eine Sondereinheit (Einheit für
Informationsentwicklung, Datenmanagement und Risikoanalyse – 5 Mitarbeiter)
geschaffen, die für die Erstellung und Aktualisierung des Erweiterten
Migrationsprofils zuständig ist. ·
Konsistente Umsetzung einer effektiven Methodik
bei der Erkennung von irregulärer Migration im Inland, Risikoanalyse
(einschließlich der Berichterstattung der relevanten Behörden und Analyse auf
jeder Verwaltungsebene, z. B. lokal, zentral) und Untersuchung von Fällen
von organisierter und unterstützter irregulärer Migration, einschließlich der
effektiven Zusammenarbeit zwischen den relevanten Behörden Die Entdeckung irregulär aufhältiger Ausländer
erfolgt durch spezifische Überprüfungen und Kontrollen des Amts für Migration
und Asyl. Die Beweise werden anhand des Integrierten automatisierten
Informationssystem „Migration und Asyl“ (SIIAMA) des Amts für Migration und
Asyl, von Aufzeichnungen der Grenzpolizei, des Staatlichen
Bevölkerungsregisters (ACCESS), des NZB INTERPOL sowie von computerbasierten
Beweismitteln zu strafrechtlich verfolgten Personen – „SEARCH“ gegengeprüft.
Das Amt für Migration und Asyl führt in Zusammenarbeit mit der Arbeitsaufsichtsbehörde,
des Finanzamts und dem Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit Razzien
innerhalb des Landes durch. Infolgedessen wurden im Jahr 2011 107 Ausländer
und im Jahr 2012 123 Ausländer wegen Verstoßes gegen die
Aufenthaltsbestimmungen und Schwarzarbeit bestraft. Weitere 34 Bedienstete
wurden bereitgestellt, um die regionale Abdeckung des Landes und die
Einrichtung von regionalen Dienststellen des Amts für Migration und Asyl zur
Bekämpfung des irregulären Aufenthalts von Ausländern zu gewährleisten. Das Amt
für Migration und Asyl hat kürzlich eine Einheit für Informationsentwicklung,
Datenmanagement und Risikoanalyse (5 Bedienstete) eingerichtet und die
Grenzpolizei hat ebenfalls eine auf Risikoanalysen spezialisierte Einheit für
irreguläre Migration geschaffen. Die Verbreitung und Nutzung dieser Daten in
allen Grenzübergangsstellen erfolgt über eine Online-Datenbank, auf die in
allen Grenzübergangsstellen zugegriffen werden kann. Um die umfassende
Durchführung des Gesetzes zur Rechtsstellung von Ausländern sowie der regelnden
Rechtsinstrumente sicherzustellen, arbeitet das Amt für Migration und Asyl mit
den folgenden Sonderabteilungen des Innenministeriums zusammen:
Polizeiabteilung, Strafvollzugsabteilung, Informations- und Sicherheitsdienst,
Grenzpolizeiabteilung und Karabinier-Truppenabteilung. Am 20. Dezember 2012
wurde zwischen dem Amt für Migration und Asyl und der Grenzpolizeiabteilung
eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die irreguläre Migration von
Ausländern an den Grenzen und innerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Moldau
zu verhindern und zu bekämpfen. Es wird ein Aktionsplan für die Umsetzung der
Maßnahmen zur Sicherstellung der Kontrolle der Migrationsströme durch die
transnistrische Region durchgeführt. Damit sollen eine bessere Registrierung
ausländischer Staatsbürger an den internen Zollkontrollposten sowie die
Kontrolle der Migrationsströme durch das Innenministerium an der
Verwaltungslinie sichergestellt werden. Innerhalb des Amts für Migration und
Asyl wurde eine für die Verwaltung der Tätigkeit der internen
Zollkontrollposten zuständige Einheit für Nachweise und die Registrierung von
Ausländern geschaffen. Die Registrierungspflicht gilt nur für Ausländer, ohne
dass alle Reisenden, die die transnistrische Region durchqueren, überprüft
werden müssen. Darüber hinaus können sich Ausländer zusätzlich zu dem
angebotenen Verfahren an den Internen Kontrollposten bei folgenden Stellen
registrieren lassen: (i) jedes Gebietsbüro für Bevölkerungsnachweise und
-dokumentation des Ministeriums für Informationstechnologie und Kommunikation,
(ii) regionale Dienststellen jeder territorialen Unterabteilung des Amts für
Migration und Asyl (in Chisinau, Balti und Cahul) und (iii) Unterabteilungen
der Grenzpolizeiabteilung, und zwar jeweils maximal 72 Stunden nach
Grenzübertritt. ·
Bereitstellung einer adäquaten Infrastruktur
(einschließlich Gewahrsamseinrichtungen) und Stärkung der zuständigen Stellen
zur Sicherstellung der effektiven Abschiebung von irregulär aufhältigen und/oder durchreisenden Drittstaatsangehörigen aus dem
Hoheitsgebiet der Republik Moldau Die Abschiebungsmaßnahme wird durch das Amt
für Migration und Asyl durchgeführt, indem Ausländer zur Staatsgrenze oder in
das Herkunftsland eskortiert werden. Ausländer, die in öffentlichen Gewahrsam
genommen wurden, werden im Zentrum für die vorübergehende Unterbringung von
Ausländern, einer Unterabteilung des Amts für Migration und Asyl untergebracht,
wo der Zugang zu Rechtsbeistand sowie die gesetzlich vorgesehenen sozialen,
kulturellen und Menschenrechte garantiert sind. Im Rahmen der internen
Umstrukturierung des Amts für Migration und Asyl/Innenministeriums wurden dem
Zentrum weitere Bedienstete zugewiesen, sodass es nun 5 Dienststellen und 40 Bedienstete
umfasst. Im Zeitraum 2009–2013 wurden 360 Ausländer in öffentlichen
Gewahrsam genommen: 71 Personen im Jahr 2009, 80 Personen im Jahr 2010,
103 Personen im Jahr 2011, 97 Personen im Jahr 2012 und (bislang) 9 Personen
im Jahr 2013. Bezogen auf die 115 Identifikationsuntersuchungen, die vom
Amt für Migration und Asyl eingeleitet wurden, wurden 85 ausländische
Staatsbürger in öffentlichen Gewahrsam genommen, ohne dass ihre Identität
festgestellt werden konnte. (b) Bewertung der Empfehlungen ·
Organisation von fortgesetzten, gezielten
Informationskampagnen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des
visumfreien Reiseverkehrs, einschließlich Informationen über Vorschriften zur
Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt der EU (einschließlich des
EU-Zuwanderungsportals) sowie über die Haftung im Falle des Rechtsmissbrauchs
unter der visumfreien Regelung Es wurden
ausgedehnte Sitzungen der Visa Task Force mit hochrangigen Beratern von EU,
Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen organisiert. Im Rahmen der
EU-Integrationssitzungen, die vom Außenministerium in verschiedenen Medien und
gesellschaftlichen und akademischen Umgebungen durchgeführt wurden, finden
regelmäßig Informationsveranstaltungen statt. Ziel dieser öffentlichen
Sitzungen ist auch die Klarstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des
visumfreien Reiseverkehrs, einschließlich Informationen über Vorschriften zur
Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt der EU und über die Haftung im Falle des
Rechtsmissbrauchs unter der visumfreien Regelung. Ein sehr aktives
Informationszentrum befindet sich in Bali in den Räumen der Nationalen
Universität. Des Weiteren werden zahlreiche Kommunikations- und
Informationsmaßnahmen innerhalb von verschiedenen Projekten der
Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und der Republik Moldau durchgeführt
(z. B. „Legal in EU“, Nexus usw.). Die exakten Bedingungen für die
Einreise in die EU, die EU-Visumpolitik sowie die Bestimmungen des Abkommens
zwischen der EU und der Republik Moldau über Visaerleichterungen werden jeweils
auf der Website des Außenministeriums (Rubrik mit den konsularischen
Informationen) sowie über die Beschwerdestelle des Außenministeriums, einer
kostenlosen Hotline, bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert. Bewertung – Zweiter Themenblock / Punkt 2 – Migrationsmanagement Die operativen Verfahren für die Anwendung des Gesetzes zur Rechtsstellung von Ausländern funktionieren und das Amt für Migration und Asyl hat sich zum koordinierenden Akteur beim Management der Migrationsströme entwickelt. Das Erweiterte Migrationsprofil wurde neben einem Datenbewertungsbericht festgelegt. Die effektive Durchführung des Rückübernahmeabkommens sowie des Abkommens über Visaerleichterungen zwischen der EU und der Republik Moldau wird eingehalten. Es existiert eine adäquate Infrastruktur, einschließlich Gewahrsamseinrichtungen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Fortgesetzte Anwendung des Gesetzes Nr. 200/2010 zur Rechtsstellung von Ausländern und Aufhebung von älteren nationalen Gesetzen. · Verstärkung der personellen Ressourcen für die regionale Abdeckung des Amts für Migration und Asyl im Bereich der Einwanderung und der Bekämpfung des irregulären Aufenthalts von Ausländern. Bereitstellung eines Berichts- und Analysemechanismus auf jeder Verwaltungsebene durch Verstärkung der auf Risikoanalysen spezialisierten Einheit. · Weitere Eröffnung von Registrierungsstellen des Amts für Migration und Asyl an der transnistrischen Linie. Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden und Sicherstellung des automatischen Datenaustauschs. Zweiter Themenblock / Punkt 3 –
Asylpolitik (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Effektive Durchführung des Asylrechts,
einschließlich der Bereitstellung einer adäquaten Infrastruktur und der
Verstärkung der zuständigen Einrichtungen (Personal, Mittelausstattung),
insbesondere im Bereich der Asylverfahren, der Aufnahme von Asylsuchenden und
des Schutzes ihrer Rechte sowie der Integration von Flüchtlingen;
Sicherstellung, dass Begünstigte des internationalen Schutzes Zugang zu den
gesetzlich vorgesehenen Reisedokumenten haben Das Gesetz der Republik Moldau im Bereich des
Flüchtlingsschutzes steht größtenteils im Einklang mit internationalen und
europäischen Normen. Im Asylrecht sind der erforderliche institutionelle Rahmen
sowie Rechtsverfahren und -grundsätze vorgesehen. Das Recht wird auf zufrieden
stellende Weise durchgeführt. Die Qualität des Verfahrens zur Bestimmung des
Flüchtlingsstatus ist gut und wird gerade verbessert. Der Zugang zum Verfahren
wird durch das Recht garantiert und in der Praxis umgesetzt. Der UNHCR hat
vollständigen Zugriff auf Personen unter UNHCR-Mandat und verfügt über gute
Arbeitsbeziehungen zu den Asylbehörden sowie zur Grenzpolizei. Der Grundsatz
der Nichtzurückweisung wird in der Praxis eingehalten. Es wird davon
ausgegangen, dass das Verfahren zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus von guter
Qualität ist und kontinuierlich verbessert wird. 2012 wurde der
Flüchtlingsstatus 19 Personen und der humanitäre Schutz 45 Personen
gewährt. Insgesamt wurden 119 Entscheidungen gefällt, was bedeutet, dass
mehr als die Hälfte der Anträge in der Gewährung von Schutz in irgendeiner Form
resultierte. Weitere Länder unter den führenden fünf Ländern bei Anträgen, die
zur Gewährung von Schutz in irgendeiner Form führten, sind: Armenien,
Afghanistan, Kirgisistan und Russland. Diese Zahlen könnten ein Indiz dafür
sein, dass die Entscheidungen auf objektiven und aktuellen Informationen über
Herkunftsländer basieren und dass der Schutz jenen Personen gewährt wird, die
internationalen Schutz benötigen. Allerdings muss das System der Informationen
über Herkunftsländer verstärkt und mehr Personal eingestellt werden. Bei der
Entscheidungsfindung in erster Instanz[23]
zeigt sich eine extrem geringe Kippquote bei Beschwerden: 2012 wurden alle
Entscheidungen im Justizverfahren aufrechterhalten. Innerhalb der Abteilung für Asyl und
Integration arbeiten fünf Personen in der Einheit für Internationalen Schutz
und Asylverfahren. Dies wird momentan als ausreichend erachtet, da die Anzahl
der Asylanträge immer noch relativ gering ist (177 im Jahr 2012, 72 im Jahr 2011),
wodurch genügend Zeit für eine qualitative Befragung und Entscheidungsfindung
gewährleistet ist. In den Räumlichkeiten des AID ist ein Befragungsraum
vorhanden, der gut ausgestattet ist und genügend Privatsphäre für den
Asylbewerber bietet. Es wird berichtet, dass den am stärksten gefährdeten
Personen, wie beispielsweise Minderjährigen, Folteropfern, traumatisierten
Personen, Gewaltopfern oder Personen mit psychischen Störungen, besondere Aufmerksamkeit
geschenkt wird. Sie erhalten im Allgemeinen Unterstützung durch einen Vertreter
der Nichtregierungsorganisation „Memoria“. Innerhalb der neuen Struktur des
Amts für Migration und Asyl wurde eine neue Einheit geschaffen: Einheit für
Staatenlose und Aufklärung (mit 4 Bediensteten). Diese Einheit ist für
Anträge auf Staatenlosigkeit[24]
zuständig, aber auch für die Registrierung von Asylbewerbern. Es wurden ein
Fragebogen, eine Befragungsvorlage und ein Leitfaden entwickelt, um zu
gewährleisten, dass die gesetzlichen Bestimmungen in die Praxis umgesetzt
werden. Seit Februar 2012 sind 160 Anfragen eingegangen und wurde 16 Personen
der Staatslosenstatus gewährt. Das Gesetz über die Integration von Ausländern
in der Republik Moldau trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Es wurden Methoden
für die Durchführung von Schulungen zur soziokulturellen Anpassung und Kursen
in der Staatssprache entwickelt. Die Verordnung über das Verfahren und die
Bedingungen für Mietwohnungen für ausländische Begünstigte von Integrationsprogrammen
und Ausländer, denen eine Form von Schutz gewährt wurde, sowie die Verordnung
über das Unterbringungszentrum wurden genehmigt. Das Gesetz garantiert den
Begünstigten irgendeiner Form von Schutz den vollständigen Zugang zum
Arbeitsmarkt und Asylbewerbern den vollständigen Zugang zu Arbeitslosenhilfe
und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit. Es wurden mehrere
erfolgreiche Pilotprojekte beobachtet. Zum Zeitpunkt der vorliegenden
Evaluierung konnten Flüchtlinge nach wie vor keine Reisedokumente erlangen, mit
denen sie aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau ausreisen konnten. Aufgrund
von Problemen bei der Ausschreibung für die Ausgabe von IDs und biometrischen
Pässen dürften diese Dokumente nun Ende September 2013 verfügbar sein. Die
Verordnung über das Zentrum für die Unterbringung von Asylbewerbern wurde von
der Regierung am 28. Dezember 2012 genehmigt. Das Zentrum existiert seit
September 2010 und dessen Unterhaltung und Personal werden aus dem
Staatshaushalt bezahlt. Am 15. Februar 2013 wohnten 18 Asylbewerber, 2 Begünstigte
von humanitärem Schutz und 1 Person mit Flüchtlingsstatus in dem
Auffanglager. Sozialarbeiter, Rechtsberater und UNHCR haben jederzeit Zugang
zum Zentrum. Die Bedingungen und die Qualität in dem Zentrum sind trotz der personellen
Unterbesetzung und unzureichenden Mitteln im Allgemeinen gut. Bewertung – Zweiter Themenblock / Punkt 3 – Asylpolitik Das Asylrecht wird angemessen durchgeführt und die Qualität des Verfahrens zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus ist gut und wird gerade verbessert. Die Republik Moldau hat ein Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit entwickelt, das beispielhaft ist. Im Bereich der Integration wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Aufnahme der zentralen Anlaufstelle als eine der für den Eingang von Asylanträgen zuständigen Behörden in Artikel 52 des Asylrechts. · Bereitstellung von Fortbildung zum Asylrecht für Polizei und Grenzpolizei. Sicherstellung der notwendigen Fachkenntnisse in Bezug auf Asylfälle im Gerichtswesen, beispielsweise durch Schaffung von spezialisierten Gerichten oder durch spezialisierte Richter. · Weiterentwicklung der Methodik für das Management der Informationen über Herkunftsländer und sicherer Zugang zu aktuellen „COI Subject Related Briefings“. · Erhöhung der Mittelausstattung für staatliche geförderte Integrationsmaßnahmen und Entwicklung eines Verhaltenskodexes für das Personal der Auffanglager. Allgemeine Bewertung – Zweiter Themenblock Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase, die für den zweiten Themenblock festgesetzt wurden, weitgehend erfüllt. Einige Empfehlungen müssen allerdings noch umgesetzt werden, wie oben beschrieben. Dritter Themenblock: Öffentliche Ordnung und
Sicherheit Dritter Themenblock / Punkt 1 –
Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und
der Korruption (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur
Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der
effektiven Koordinierung zwischen den betroffenen Behörden, sowie Durchführung
von effektiver Untersuchung, Strafverfolgung und Beschlagnahme von Erträgen aus
Straftaten Zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur
Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden seit 2011
verschiedene Durchführungsmaßnahmen ausgeführt. Am 4. Mai 2012 wurde der
Nationale Rat für die Koordinierung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
der organisierten Kriminalität geschaffen. Der Rat ist eine
abteilungsübergreifende Kollegialbehörde, die eingerichtet wurde, um eine
effiziente Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der zentralen öffentlichen
Verwaltung und die Koordinierung ihrer Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung
der organisierten Kriminalität zu gewährleisten. Am 8. Juni 2012 wurde ein
Fahrplan zur Umsetzung der Empfehlungen der EU-Evaluierungsmissionen von
Oktober bis November 2011 in Bezug auf spezielle Untersuchungsmaßnahmen und die
Bekämpfung der organisierten Kriminalität genehmigt. Der Nationale Rat für die
Koordinierung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten
Kriminalität wurde von der Generalstaatsanwaltschaft geschaffen. 2012 wurden 70 Straftaten
von 49 kriminellen Vereinigungen mit 229 aktiven Mitgliedern begangen
(davon 6 kriminelle Vereinigungen mit strafbaren Handlungen auf
internationaler Ebene). Ferner war in der Praxis eine Verbesserung der
Berichterstattung der Zivilgesellschaft über unerlaubte Handlungen, eine
striktere Protokollierung und eine strenge Disziplin, um die Verschleierung von
Straftaten und anderen Vergehen zu vermeiden, zu beobachten. Parallel zur Umsetzung der Strategie und des
Aktionsplans trat am 5. März 2013 eine größere Reform des
Innenministeriums in Kraft. Die wichtigste Grundsätze und Ziele der Reform
sind: Entpolitisierung der Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden;
Entmilitarisierung der Karabinier-Truppenabteilung; Verstärkung der Präsenz der
Strafvollstreckungsbehörden innerhalb des Landes durch einen besser
koordinierten Einsatz von Polizeieinheiten; bessere Harmonisierung und
Koordinierung der verschiedenen Polizeiabteilungen, um eine Überlappung und
Duplizierung der Funktionen zu vermeiden; effizientere Reaktion auf größere und
schwere Verbrechen durch Spezialisierung der strafrechtlichen
Untersuchungsmaßnahmen und der parallelen Strafverfolgungsbehörden. Mit der
Reform des Innenministeriums wurden zwei neue Konzepte eingeführt und werden
gegenwärtig umgesetzt: Spezialisierung der Polizeieinheiten, die mit Fällen von
schwerer und organisierter Kriminalität befasst ist, und nachrichtendienstlich
unterstützte Polizeiarbeit. Die Analyseeinheit der Polizeiabteilung wurde
eingerichtet und verfügt über fünf Geheimdienstanalytiker, die mit I2 und dem
IT-Analyse-Tool „Letizia“ arbeiten. Die Reform ist allgemein anerkannt als
exzellentes Instrument zur Trennung von Politikgestaltung und Politikumsetzung.
In den neuen Befugnissen des Ministers in Bezug auf polizeiliche Maßnahmen ist
die frühere Strafermittlungsfunktion nicht mehr enthalten, was im Einklang mit
bewährten europäischen und internationalen Normen steht. Ein erstes positives
Ergebnis der Reform ist die Benennung des Polizeichefs durch die Regierung nach
Vorschlag des Innenministers. Im Rahmen der Reform des Innenministeriums wurden
die Karabinieri umorganisiert, entmilitarisiert und in die Struktur der
Polizeigeneralinspektion eingegliedert. Ferner wurden Maßnahmen zur Verstärkung der
forensischen Labors unternommen. Durch den Beschluss Nr. 399 vom 29. November
2012 wurde eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, um den
erforderlichen rechtlichen und regulatorischen Rahmen für die Einrichtung und
Verwaltung einer DNA-Datenbank und eines DNA-Labors zu entwickeln. Im Juni 2013
werden Experten aus Österreich das Innenministerium beim Entwurf eines
DNA-Gesetzes unterstützen. Für die Ausrüstung und Schulung des im technischen
und forensischen Bereich tätigen Personals werden 2 Millionen Euro
abgestellt. Alle einschlägigen internationalen Abkommen
wurden verabschiedet und der gegenwärtige rechtliche Rahmen und das
institutionelle Strafverfolgungssystem könnten im Allgemeinen als dem
EU-Besitzstand und bewährten EU-Normen entsprechend betrachtet werden, wobei
sich die Umsetzung in einem fortgeschrittenen Stadium befindet. Allerdings
klaffen in den Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme immer noch einige
Lücken in Bezug auf die internationalen Normen und den EU-Besitzstand. Diese
beziehen sich hauptsächlich auf die Befugnisse zum Einfrieren von
Vermögensgegenständen sowie auf die Beschlagnahme durch Dritte. Die Republik Moldau sollte die gegenwärtigen
Vorschriften für die Registrierung von Gesellschaften und die Bestimmungen zur
strafrechtlichen Haftung von Unternehmen stärken, um die Nutzung von so
genannten Mantelgesellschaften zum Waschen von Erträgen aus Straftaten sowie
zum Verbergen von durch Straftaten erlangten Vermögenswerten zu beschränken.
Basierend auf den Statistiken über die Beschlagnahme sind die beschlagnahmten
Beträge im Vergleich zur Anzahl der Verurteilungen gering. Die moldauischen
Behörden sollten ihre Beschlagnahmebefugnisse stärker einsetzen. Außerdem
sollte die Republik Moldau eine zentralisierte Vermögensabschöpfungsstelle
einrichten, um die Identifizierung und Verfolgung der Erträge aus Straftaten,
die aus inländischen und grenzüberschreitenden kriminellen Handlungen
herrühren, zu verstärken und auf sinnvolle Weise Informationen mit den
Vermögensabschöpfungsstellen in den Mitgliedstaaten auszutauschen. Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 1a – Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus Die Umsetzung der Reform des Innenministeriums wurde ordnungsgemäß geplant und in Angriff genommen. Die Strafverfolgungsbehörden, die für die Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität zuständig sind, sind gut koordiniert, nähern sich den europäischen Normen und liefern Ergebnisse. Weitere Anpassungen und Investitionen in technische Mittel sind notwendig, um die Reform nachhaltig zu gestalten und vollständig nutzen zu können. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weiterentwicklung eines strategischen, nachrichtendienstlichen Analysemodells für die Polizei im Einklang mit nachrichtendienstlich unterstützter Polizeiarbeit. Verstärkung der Bemühungen zur Verbesserung der Koordinierung der Patrouillepflichten aller Abteilungen im Rahmen der Nationalen Inspektion für Patrouillen. Streichung der intermediären technischen Funktion des Sicherheits- und Nachrichtendienstes in Bezug auf das Abhören von Gesprächen, da solche Maßnahmen zu strafrechtlichen Ermittlungszwecken ausschließlich von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden sollten. · Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Beschlagnahme, Einrichtung einer Vermögensabschöpfungsstelle, Verbesserung der Transparenz der rechtlichen Entitäten und systematische Verwendung der Beschlagnahmebefugnisse. ·
Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Verhütung
des Menschenhandels und des entsprechenden Nationalen Plans, einschließlich der
effektiven Koordinierung zwischen den staatlichen Behörden und des wirksamen
Schutzes der Opfer von Menschenhandel, insbesondere Kindern Die Republik Moldau konnte in den vergangenen
beiden Jahren erhebliche Fortschritte im Bereich der Bekämpfung des
Menschenhandels im Sinne einer Modernisierung des rechtlichen und
institutionellen Rahmens erzielen. Augenscheinlich stehen politische Maßnahmen
zur Bekämpfung des Menschenhandels ganz oben auf der politischen Tagesordnung.
Der Nationale Aktionsplan 2010–2011 und der Nationale Aktionsplan 2012–2013 (in
Bezug auf die für 2012 geplanten Maßnahmen) wurden zu 75 % vollständig und
zu 11 % teilweise umgesetzt. Zahlreiche Maßnahmen des Plans wurden auch
aufgrund der Unterstützung umgesetzt, die von internationalen Organisationen
und Nichtregierungsorganisationen innerhalb von verschiedenen internationalen
Programmen bereitgestellt wurde. Im zweiten Halbjahr 2013 soll ein neuer
Sechster Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels ausgearbeitet werden.
Laut Statistik[25]
wurden 2012 an den Grenzen 18 Fälle von Menschenhandel mit 35 Personen
aufgedeckt, während die Zahl im Jahr 2010 bei 10 (15 Personen) und im Jahr
2011 bei 13 (29 Personen) lag. Mehr als die Hälfte der Fälle wurde am
Flughafen Chisinau aufgedeckt. Bei den Opfern handelte es sich typischerweise
um junge Mädchen, die in die Vereinigten Arabischen Emirate, in die Türkei,
nach Nordzypern und Saudi-Arabien und sehr selten in EU-Länder verschleppt
werden sollten. Die Gesetze und Verordnungen zum
Menschenhandel stehen im Einklang mit den internationalen und europäischen
Normen auf diesem Gebiet: Das Palermo-Protokoll, das Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
(von 2000) und die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des
Menschenhandels (Warschau 2005) wurden jeweils ratifiziert und werden gerade
umgesetzt. Die Struktur des nationalen Systems zur Bekämpfung des
Menschenhandels stützt sich auf die interinstitutionelle Zusammenarbeit
zwischen den am stärksten betroffenen Institutionen, einschließlich der
Zivilgesellschaft. Ferner liegt der Schwerpunkt auf einem auf Menschenrechten
basierenden Ansatz, in dem den Bedürfnissen der Opfer Vorrang eingeräumt werden
soll. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz,
darunter auch in den Verhandlungen über bilaterale Abkommen mit Zielländern von
Opfern des Menschenhandels, wurden die Bemühungen verstärkt. Im Rahmen der
Reform des Innenministeriums wurde das Zentrum zur Bekämpfung des
Menschenhandels vollständig in die Polizeigeneralinspektion eingegliedert und
ein Zivilist mit umfangreicher Erfahrung in der Bekämpfung des Menschenhandels
als Leiter des Zentrums benannt. Im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung der
Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels scheint die Mittelzuweisung
(finanzielle und personelle Ressourcen) – trotz erheblicher Bemühungen –
weiterhin im Hinblick auf eine angemessene staatliche Beteiligung und
Nachhaltigkeit der Maßnahme auf lange Sicht unzureichend zu sein. Die Regierung
verstärkt ihre Bemühungen in dieser Hinsicht stetig. Gegenwärtig kann der Staat
(aufgrund des gegenwärtig geltenden Rechtsrahmens)
Nichtregierungsorganisationen nicht finanziell unterstützen, wodurch eine
ausgedehnte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in gewisser Weise
verhindert wird. Allerdings wurde kürzlich ein Gesetzesentwurf über die
öffentliche Finanzierung von privaten Sozialdienstleistern genehmigt. In Bezug
auf die Datenerfassung ist eine nationale statistische Datenbank über die
Bekämpfung des Menschenhandels noch im Aufbau begriffen. Die
Strafverfolgungsbehörden verfügen über eine eigene Datenbank für Untersuchungen
und Strafverfahren und das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat
eine eigene Datenbank in Bezug auf unterstützte Personen. Kürzlich wurde vom
Ständigen Sekretariat des Nationalen Ausschusses zur Bekämpfung
des Menschenhandels in
Zusammenarbeit mit dem IOM ein Pilotprojekt zur Harmonisierung der
Datenerfassung gestartet. Die Regierung zeigt sich der Prävention
verpflichtet und das nationale Weiterleitungssystem zur Bekämpfung des
Menschenhandels bietet ferner potenziellen Opfern und gefährdeten Gruppen
Unterstützung an. Allerdings wird das Thema „Prävention“ in gewisser Hinsicht
eng ausgelegt und sollte Arbeiten über die eigentlichen Ursachen des
Menschenhandels einschließen. Diesbezüglich unternimmt die Regierung mit einem
Gesetzesentwurf über den Schutz von Kindern, der derzeit geprüft wird,
Anstrengungen mit Unterstützung spezialisierter Nichtregierungsorganisationen,
um den Schutz von gefährdeten Kindern zu verbessern. Es wurden spezielle
Befragungsräume für Kinder eingerichtet und darüber hinaus sollen spezielle
Befragungsräume für Opfer und Zeugen in den Regionen geschaffen werden. Es
wurden Leitlinien für Polizei, Gesundheitsfachkräfte und Sozialarbeiter
aufgestellt, die als Leitfaden bei der Lösung von Fällen von häuslicher Gewalt
dienen sollen. Des Weiteren wird das Finanzministerium 2013 Mittel für
Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit gewähren. Bis August 2013
werden Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gefahren und
die Schwere der Internet-Kriminalität fortgesetzt, denen im Oktober 2013 eine
einwöchige Kampagne gegen Menschenhandel im Einklang mit dem EU-Tag gegen
Menschenhandel folgt. Die Regierung scheint sich sehr zu bemühen,
der Korruption von Beamten und öffentlichen Bediensteten und ihrer Beteiligung
an Fällen von Menschenhandel Herr zu werden. 2012 wurden gegen 11 Personen,
die in die Kategorie „Öffentliche Bedienstete“ fallen, strafrechtliche
Ermittlungen eingeleitet, davon: vor Gericht gestellt – 7 Personen,
klassifiziert – 1 Person, laufende strafrechtliche Ermittlung – 3 Personen. Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 1b – Verhütung des Menschenhandels Durch die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans wurden erhebliche Verbesserungen erreicht. Die Struktur des nationalen Systems zur Bekämpfung des Menschenhandels stützt sich auf die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, einschließlich der Zivilgesellschaft. Es sollten zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden, um die Beteiligung der Regierung an der Umsetzung der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels sicherzustellen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Konsolidierung der nationalen Datenbank mit Informationen über Menschenhandel, in die Daten von allen Strafverfolgungsbehörden sowie von öffentlichen und privaten Einrichtungen, die für die Unterstützung der Opfer zuständig sind, einfließen. Zuweisung von ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans. · Verknüpfung des nationalen Systems für den Schutz von Opfern und potenziellen Opfern des Menschenhandels mit dem nationalen System für den Schutz von Kindern. Einrichtung eines nationalen Fonds für die Unterstützung, den Schutz und die Entschädigung von Opfern. · Weiterentwicklung von Qualitätsmindestnormen für die Unterstützung und Behandlung der Opfer und potenziellen Opfer des Menschenhandels und Anerkennung des Status von Sozialarbeitern. Durchführung des Gesetzes und der Verordnung zur Akkreditierung von privaten Sozialdienstleistern. ·
Durchführung der Rechtsvorschriften zur
Verhütung und Bekämpfung der Korruption, um die effiziente Arbeitsweise des
unabhängigen Amts für Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten; Entwicklung von
Verhaltenskodizes und Ausbildung in Korruptionsbekämpfung, die insbesondere auf
öffentliche Bedienstete, die in Strafverfolgung und Justiz tätig sind, abzielt In den vergangenen vier Jahren hat die
Republik Moldau wichtige Schritte auf dem Weg der Korruptionsbekämpfung
unternommen, wobei hochrangige Fälle von Amtsmissbrauch aufgedeckt wurden.
Vorfälle neueren Datums in der Republik Moldau deuten darauf hin, dass
professionelle und neutrale Ermittlungen gegen hochrangige Beamte durch die
indirekte politische Abhängigkeit der Institutionen zur Korruptionsbekämpfung
gefährdet werden. Ermittlungen sollten nicht missbraucht und in eine politische
Waffe verwandelt werden. Es müssen angemessene Garantien eingerichtet werden,
um die unabhängige und effiziente Arbeitsweise der Institutionen zur
Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten. Hochrangige Positionen müssen nach
objektiven und transparenten Kriterien besetzt werden. Die Republik Moldau hat im Juli 2011 die
Nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2011–2015 per Parlamentsbeschluss
verabschiedet. Hierbei handelt es sich um ein komplexes und gut entwickeltes
programmatisches Dokument. Im Februar 2012 verabschiedete das Parlament den
Aktionsplan 2012–2013 für die Umsetzung der Strategie[26]. Viele der Maßnahmen wurden
verschoben oder nicht umgesetzt und die Auswirkung der umgesetzten Maßnahmen
ist noch abzuwarten. Es gibt keine Hinweise, welche geschätzten Fristen für die
noch nicht umgesetzten Maßnahmen gelten. Im Bereich der Korruptionsverhütung hat die
Republik Moldau Schritte unternommen, um den öffentlichen Sektor transparenter
zu gestalten und somit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentlichen
Institutionen zu erhöhen, die Menschen stärker in den
Entscheidungsfindungsprozess der Regierung einzubeziehen und Anfälligkeiten
gegenüber Korruption zu begrenzen. Ein Teil dieser Bemühungen betrifft ein
breit angelegtes offenes Datenprogramm, durch das die moldauische Regierung der
Öffentlichkeit verschiedene Datensätze an öffentlichen Informationen
(einschließlich Informationen zum Haushalt) in einem offenen Datenformat zur
Verfügung stellt. Ferner hat die Republik Moldau 2008 die Pflicht eingeführt,
dass der Initiator eines Gesetzes dieses online veröffentlichen muss, sodass
die Bürger öffentliche Kommentare dazu abgeben können. Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum
besitzt wichtige Kompetenzen im Bereich Korruptionsverhütung und die
moldauischen Institutionen haben mit der Umsetzung von Integritätsplänen
begonnen, die auf der Bewertung der Korruptionsrisiken in jeder Institution
basieren[27].
Das Zentrum stellt auf Anfrage der Regierung oder des Parlaments auch
Fachkenntnisse in Bezug auf Gesetzesentwürfe im Bereich Korruptionsbekämpfung
bereit. Im Bereich der Korruptionsunterdrückung sind
die Kompetenzen zwischen dem Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrum und der
spezialisierten Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgeteilt. Der Großteil der
Ermittlungsarbeit wird von den Mitarbeitern des Nationalen
Korruptionsbekämpfungszentrums geleistet, wobei der Staatsanwalt der
Korruptionsstaatsanwaltschaft die Tätigkeit leitet und überwacht, verschiedene
Genehmigungen erteilt oder verschiedene Gerichtsbeschlüsse während der
Ermittlungsphase beantragt. Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum wurde 2012
anerkannt und vom Aufsichtsbereich der Regierung in den Aufsichtsbereich[28] des Parlaments verlagert, um
im Mai 2013 wieder der Kontrolle durch die Regierung unterstellt zu werden. Die Rechtsvorschriften über das Nationale
Korruptionsbekämpfungszentrum sehen Lebensstil-[29] und Integritätsüberprüfungen
vor, die von den moldauischen Behörden auch für den Rest der öffentlichen
Verwaltung potenziell in Erwägung gezogen werden. Diskrepanzen könnten auf
Probleme hinweisen und zur Anwendung von Sanktionen, einschließlich der
Abberufung, führen. Ausführliche Verfahren für Lebensstilüberprüfungen befinden
sich noch in der Entwurfsphase. Gegenwärtig kann nur der Informations- und Sicherheitsdienst
technisch gesehen Telefone abhören. Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum
darf abgefangene Gespräche in Echtzeit abhören und Niederschriften und
Tonaufzeichnungen für die Strafverfolger durchführen. Finanzrechtliche
Ermittlungen sind eine Schwachstelle der Strafverfolgungsbehörden in der
Republik Moldau. Die fehlende Spezialisierung der an solchen finanzrechtlichen
Ermittlungen beteiligten Ermittler hat angesichts der Komplexität der
Ermittlungen schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Vermögensabschöpfung
von verurteilten Angeklagten. Die Streichung der Immunität von Richtern bei
strafrechtlichen Korruptionsermittlungen (Artikel 324 und 326) ist ein
begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Ähnliche Schritte sollten in
Bezug auf alle anderen verbleibenden Kategorien von Beamten, die Immunität
genießen, in Erwägung gezogen werden. 2011 wurden 314 Urteile im Zusammenhang
mit Korruption angenommen, darunter jedoch nur wenige hochrangige – 213 Verurteilungen,
18 Freisprüche und 83 eingestellte Verfahren. 2012 wurden 293 Urteile
angenommen – 197 Verurteilungen, 27 Freisprüche und 69 eingestellte
Verfahren. 2012 wurde in nur 17 Fällen eine Gefängnisstrafe verhängt – die
übrigen Verurteilungen führten zu Geldstrafen oder Gefängnisstrafen mit
Bewährung oder zum Verbot, eine Position im öffentlichen Sektor zu bekleiden.
Dies ist keine zufrieden stellende Praxis, da die Gerichte Milde gegenüber
Tätern zeigen. Das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum hat eine analytische
Studie in Auftrag gegeben, um mithilfe von MIAPAC[30] die Höhe der Strafen in allen
Korruptionsfällen, die die Gerichte erreicht haben, zu bewerten. Es wäre zu
empfehlen, innerhalb der moldauischen Justiz Debatten über die Sanktionspraxis
(Leitlinien für strafrechtliche Sanktionen) zu organisieren, was sicherstellen
würde, dass in Korruptionsfällen abschreckende Sanktionen verhängt werden. Die Nationale Integritätskommission ist eine
autonome öffentliche Behörde, die von anderen staatlichen Institutionen,
sonstigen Einheiten oder Personen unabhängig ist. Ihre Mitglieder werden vom
Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren benannt. Der Nationalen
Integritätskommission obliegt die Überprüfung von Vermögenserklärungen,
Interessenerklärungen und Unvereinbarkeiten. Das Gesetz zur Schaffung dieser
Kommission trat am 1. März 2012 in Kraft, jedoch hat die Kommission erst
am 1. März 2013 ihre Arbeit aufgenommen. Die Nationale
Integritätskommission verfügt über 21 Personalstellen, von denen 12
bereits besetzt sind. Die Kommission überwacht alle Würdenträger,
Staatsanwälte, Richter, öffentlichen Bediensteten und sonstigen
Leitungsfunktionen und deckt insgesamt 25 000 Staatsdiener ab. Im Hinblick
auf Software und technische Kapazität sind die Ressourcen der Kommission knapp.
Die neu ernannte Kommission hat noch keine Erfolgsbilanz bei Überprüfungen von
Vermögenserklärungen, Interessenerklärungen und Unvereinbarkeiten vorzuweisen. Kürzlich wurde ein Gesetz zur Verdoppelung der
Gehälter der Mitglieder des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums
verabschiedet (500 EUR für eine Anfangsposition, was dem Gehalt eines
Richters am Obersten Gerichtshof oder eines stellvertretenden Staatsanwalts
entspricht), was jedoch eine Gleichstellung der Korruptionsstaatsanwälte
erfordern könnte, um kein Ungleichgewicht innerhalb des Systems zu verursachen.
Die Republik Moldau wurde von GRECO bewertet
und erhielt 17 Empfehlungen, davon 9 im Bereich der Parteienfinanzierung
und 8 in Bezug auf Anschuldigungen. In dem GRECO-Bericht wird anerkannt, dass
erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um alle Empfehlungen umzusetzen.
Bislang wurde noch kein diesbezügliches Gesetz verabschiedet, allerdings wurde
von der Zentralen Wahlkommission[31]
ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet und öffentlich erörtert, der nun angenommen
werden muss. Die Streichung der Immunität von Richtern bei strafrechtlichen
Korruptionsermittlungen (Artikel 324 und 326) ist ein begrüßenswerter
Schritt in die richtige Richtung. Ähnliche Schritte sollten in Bezug auf alle
anderen Kategorien, die Immunität genießen, in Erwägung gezogen werden. Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 1c – Verhütung und Bekämpfung der Korruption Es wurden Fördermaßnahmen zur Stärkung des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums und der Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie zur Aufnahme der Arbeit der Nationalen Integritätskommission ergriffen. Solide Garantien, eine angemessene Finanzierung und zusätzliche Maßnahmen zum Kapazitätsausbau sind weiterhin notwendig, um die vollständige potenzielle Unabhängigkeit aller Korruptionsbekämpfungsbehörden sicherzustellen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Einrichtung eines soliden und ausschließlich auf professionellen und objektiven Kriterien basierenden Ernennungssystems für Schlüsselpositionen in Korruptionsbekämpfungsinstitutionen, in der Strafverfolgung und am Obersten Gerichtshof, was eine unparteiische und unabhängige operative Tätigkeit garantieren würde. Verschmelzung der Korruptionsstaatsanwaltschaft mit dem Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrum und Beschränkung ihrer Tätigkeiten auf Korruption auf höchster Ebene. Verbesserung des Gehaltsschemas und Erhöhung der Mitarbeiterzahl in allen Korruptionsbekämpfungsinstitutionen (Nationales Korruptionsbekämpfungszentrum, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Nationale Integritätskommission). · Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften und der Praxis bei der Überprüfung von Vermögenserklärungen/ungerechtfertigtem Vermögen und Interessenskonflikten und Ausbau der Kapazitäten bei finanzrechtlichen Ermittlungen in den Strafverfolgungsbehörden. Umsetzung von Verordnungen für Lebensstilüberprüfungen durch das Nationale Korruptionsbekämpfungszentrum basierend auf bewährten europäischen Praktiken und Gestaltung eines Mechanismus für die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Lebensstilüberprüfungen mit der Nationalen Integritätskommission. Überprüfung der noch vorhandenen Immunität von Beamten vor dem Hintergrund der bewährten internationalen Praktiken. Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und Strafverfolgungspersonal in Bezug auf die europäischen Abhörpraktiken. ·
Durchführung der Rechtsvorschriften und der
Strategie für die Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
Durchführung der einschlägigen Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme des
Vermögens von Straftätern (einschließlich der Bestimmungen unter
Berücksichtigung von grenzüberschreitenden Aspekten) Der Rechtsrahmen der
Republik Moldau zur Bekämpfung der Geldwäsche und
der Terrorismusfinanzierung ist äußerst umfangreich und vollständig. In diesen
Rechtsrahmen der Republik Moldau sind zahlreiche Verwaltungsbehörden mit
verschiedenen Rollen und Funktionen eingebunden und alle von ihnen beherrschen
ihre Kompetenzen. Das Niveau der institutionellen Koordinierung und der
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden ist gut und entspricht den
Anforderungen internationaler Normen. 2012 genehmigte die
Republik Moldau mehrere Gesetze (Gesetz zum
Kapitalmarkt, Gesetz zu Zahlungssystemen und elektronischem Geld, Gesetz zu
Sonderermittlungen), Verordnungen (Beschluss in Bezug auf die Regulierung von
Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den
bankfremden Finanzmarkt) und Anweisungen und Empfehlungen zur Beseitigung der
Schwachstellen, die der MONEYVAL-Ausschuss des Europarates in seinem im Rahmen
der dritten gegenseitigen Bewertungsrunde vorgelegten Bericht festgestellt hat,
und sorgte für deren Durchführung. Einige kleinere Schwachstellen bei der
Kriminalisierung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung müssen
angegangen werden und in dieser Hinsicht arbeiten die moldauischen Behörden
gegenwärtig an Änderungen in der Gesetzgebung. Allerdings steht die
gegenwärtige Regulierung der Straftaten im Einklang mit den Normen der
Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ sowie EU- und
internationalen Konventionen. 2011 wurden bezogen auf die 151 Fälle, die von
der Financial Intelligence Unit (FIU) eingeleitet wurden, in vier Fällen
Anklage erhoben und sind in zwei Fällen Verurteilungen ergangen. Alle Institutionen wurden in die Nationale
Strategie 2013–2017 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung, die gerade vom moldauischen Parlament genehmigt wird,
als aktive Mitglieder einbezogen. In dem Aktionsplan wurden jeder dieser
Institutionen im Rahmen der Koordinierung und Überwachung einer
Sonderkommission des moldauischen Parlaments des Amts zur
Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche[32] (Office for Prevention and Fight against Money Laundering,
OPFML) spezifische Aufgaben, Pflichten und Fristen zugewiesen. Die von NBM,
NCFM und dem Amt zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche durchgeführte
Überwachung und Leitung der Finanzinstitute, die dem moldauischen System zur
Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung angehören, scheinen
angemessen zu sein und internationalen Normen zu entsprechen. Die
Finanzinstitute zeigen einen guten Grad der Übereinstimmung mit den
Verhütungsmaßnahmen gemäß den Normen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen
gegen die Geldwäsche“ sowie den Normen der EU: Sorgfaltspflichten gegenüber
Kunden; verbesserte Identifizierungsmaßnahmen; fortlaufende
Geschäftsbeziehungen; politisch exponierte Persönlichkeiten;
wirtschaftsberechtigte Eigentümer; elektronische Zahlungsanweisungen;
Protokollierung; Ausbildung; interne Verfahren und Politik;
Compliance-Einheiten; Berichte über verdächtige Rechtsgeschäfte. Im Bericht vom Dezember 2012 des MONEYVAL-Ausschusses des Europarates werden die
stetigen Fortschritte anerkannt, die in der Republik Moldau im Bereich der
Sorgfalt gegenüber Kunden und der Berichterstattung erzielt wurden. Basierend auf diesem Bericht wurde die Republik Moldau ab Dezember 2012
einem vereinfachten Überwachungsplan unterstellt. Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 1d – Verhütung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist umfangreich und wird ordnungsgemäß umgesetzt. Das Niveau der institutionellen Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden ist angemessen und entspricht den Anforderungen der europäischen und internationalen Normen. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weitere Stärkung des Sanktionierungssystems im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, Erhöhung der Strafen und Verbesserung des Systems zur Einziehung, zum Einfrieren und zur Beschlagnahme von Vermögen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen für benannte finanzfremde Unternehmen und Berufe. Abstimmung der Bargeldtransaktionen an der Grenze mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und den Normen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“. · Fortsetzung der systematischen und zeitgerechten Umsetzung der Nationalen Strategie 2013–2017 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und des von MONEYVAL ausgearbeiteten Empfohlenen Aktionsplans. ·
Umsetzung der nationalen
Drogenbekämpfungsstrategie und des zugehörigen Aktionsplans; Bereitstellung der
Informationen über Drogenbeschlagnahmen und beteiligte Personen an den
Grenzübergangsstellen; Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und des
Informationsaustauschs mit den einschlägigen internationalen Einrichtungen im
Drogenbereich Die Nationale Antidrogenstrategie 2011–2018
und der zugehörige Nationale Aktionsplan 2011–2013 wurden im Einklang mit den
europäischen Normen umgesetzt. Der neue Nationale Aktionsplan zur
Drogenbekämpfung 2014–2018 wird gegenwärtig ausgearbeitet, wobei der Bekämpfung
des Drogenkonsums und dem Drogenhandel jeweils die gleiche Bedeutung
beigemessen wird. Wie im Aktionsplan vorgesehen ist die Republik
Moldau im April 2012 der Pompidou-Gruppe des Europarates beigetreten. Nach
Unterzeichnung der Absichtserklärung mit der Europäischen Beobachtungsstelle
für Drogen und Drogensucht im Jahr 2012 wurde ein gutes Niveau der
Zusammenarbeit erreicht. Der 2011 eingerichtete Nationale
Drogenausschuss koordiniert die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen
den Regierungsbehörden und steht im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen
und der Zivilgesellschaft über alle Angelegenheiten im Rahmen der
Drogenpolitik. Es wurde ein sehr gutes Niveau bei der Zusammenarbeit und
Koordinierung zwischen den maßgeblichen Institutionen erreicht. Dabei findet
ein ausgewogener Ansatz zwischen der Reduzierung der Drogennachfrage und des
Drogenangebots Anwendung. Die Zusammenarbeit zwischen der
Antidrogendirektion der Polizeigeneralinspektion des Innenministeriums und den
für Prävention und Betreuung zuständigen Institutionen entspricht einem sehr
guten Niveau. Die Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, die an der
Unterstützung von Drogenkonsumenten beteiligt sind, ist zufrieden stellend,
allerdings scheint sie in Bezug auf HIV-bezogene Maßnahme besser entwickelt zu
sein als im Bereich der Prävention des Drogenkonsums und der Schadensminderung.
2004 wurden Substitutionsbehandlungen eingeführt, wobei Methadon in
Gesundheits- und Betreuungszentren verteilt wird. Alle Drogendelikte und sonstige Kategorien von
Straftaten werden gemeldet und im Integrierten automatischen
Informationssystem, das vom Innenministerium für die Registrierung von
Straftaten, Strafsachen und an Straftaten beteiligten Personen eingerichtet
wurde, registriert. Verschiedene Sondereinsätze im Drogenbereich wurden
erfolgreich durchgeführt. 2012 wurden 1 457 Straftaten im Zusammenhang mit
Drogen registriert und acht kriminelle Vereinigungen, die in illegalem
Drogenhandel verwickelt waren, dokumentiert. Die Beschlagnahmen beliefen sich 2012
auf 304,89 kg Drogen. Auf Bezirksebene sind grundlegende forensische
Kapazitäten verfügbar, jedoch können keine vorläufigen Drogentests an
beschlagnahmten Stoffen durchgeführt werden. Daher wird die Analyse in externen
forensischen Labors durchgeführt, was zeitaufwändig und ineffizient ist. Die Republik Moldau ist weder ein wichtiges
Drogenhandel- noch Drogenproduktionsland, dient aber als Transitpunkt für
Drogen, die für Westeuropa bestimmt sind. Maßnahmen zur Drogenbekämpfung wurden
bislang durch eine unzureichende personelle (Polizisten) und gerätetechnische
Ausstattung behindert. Die Regierung hat ernsthafte Schritte unternommen, um
die Situation im Rahmen der fortlaufenden Polizeireformbemühungen zu
verbessern, verstärkt gegenwärtig das Personal und forciert die Umorganisation
der spezialisierten Antidrogeneinheiten der Antidrogendirektion des
Innenministeriums. Die Bekämpfung des Inlandanbaus von Marihuana
zählte zu den größten Problemen, mit denen die Antidrogendirektion in den
vergangenen Jahren zu kämpfen hatte. Jedoch haben sich 2012 synthetische
Cannabinoide und Cathinone zu einem wachsenden Problem entwickelt. Synthetische Drogen sind den Berichten zufolge
weit verbreitet (Amphetamine, Methamphetamine, synthetisches Cannabinol und
einige synthetische Analgetika wie z. B. Tramadol, die den Angaben zufolge
billig und relativ leicht erhältlich sind). Als Reaktion auf diesen Trend hat
das Innenministerium die Regierung darum ersucht, etliche dieser synthetischen
Drogen auf die offizielle Liste der verbotenen Substanzen zu setzen. Der
Mischkonsum (unterschiedliche Drogen oder Drogen in Verbindung mit Alkohol und
anderen Substanzen) greift immer mehr um sich. Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 1e – Umsetzung der Antidrogenpolitik Der Aktionsplan 2011–2013 im Rahmen der Nationalen Antidrogenstrategie und der institutionelle Rahmen wurden gut umgesetzt, die interinstitutionelle Zusammenarbeit entspricht einem guten Niveau. Der Nationale Drogenausschuss funktioniert gut und die Antidrogendirektion des Innenministeriums ist gut organisiert und hat ihre analytische Kapazität auf operativer Ebene kürzlich erheblich verstärkt. Eine weitere Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen an Maßnahmen zur Reduzierung der Drogennachfrage sowie zur Schadensminderung ist notwendig. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Fortsetzung der verstärkten Bemühungen zur Ausstattung der Polizei mit technischen Mitteln zur Identifizierung von Substanzen, die im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit gefunden werden. · Sicherstellung der weiteren Einbindung von Nichtregierungsorganisationen in Antidrogenmaßnahmen und -behandlungen. ·
Durchführung der einschlägigen Übereinkommen der
Vereinten Nationen und des Europarates sowie der GRECO-Empfehlungen in den oben
genannten Bereichen Das Gesetz und die Strategie zur Verhütung und
Bekämpfung der organisierten Kriminalität stehen vollständig im Einklang mit
den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der zugehörigen
Zusatzprotokolle. (b) Bewertung der Empfehlungen ·
Verhütung und Bekämpfung der Korruption auf
allen Ebenen und in allen Bereichen Teilweise umgesetzt – siehe Vorgaben des
Aktionsplans zur Visaliberalisierung. Darüber hinaus wurde mit Unterstützung
des Projekts gegen Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der
Republik Moldau (MOLICO) ein praktischer Leitfaden für die Untersuchung von
Korruption und korruptionsbezogenen Delikten entwickelt. Der Leitfaden richtet
sich an die für Korruptionsfälle zuständigen Staatsanwälte und Ermittler in der
Korruptionsstaatsanwaltschaft, im Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrum, im
Innenministerium sowie im Sicherheits- und Nachrichtendienst. ·
Verbesserung der Datenerfassung über Straftäter
und kriminelle Vereinigungen auf nationaler Ebene, unter anderem durch
Einrichtung und/oder Verbesserung der nationalen Datenbanken Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 20, 21 und 28 des vorliegenden Berichts. ·
Fortsetzung der Bemühungen zur Verbesserung der
Datenindikatoren sowie der Datenerfassung in Bezug auf Straftaten in allen
Kriminalitätsbereichen Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 20, 21 und 28 des vorliegenden Berichts. ·
Umsetzung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen
als vorrangige Angelegenheit in allen Bereichen sowie in Bezug auf umfassendere
rechtsstaatliche Aspekte. Die nationalen Behörden sollten über die notwendige
Kapazität verfügen, um die Korruption auf allen Ebenen – zentral, regional,
lokal und sektorspezifisch – bekämpfen zu können. Dies gilt insbesondere im
Hinblick auf die Strafverfolgungs- und Zollbehörden. Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 22 bis 26 des vorliegenden Berichts. ·
Sicherstellung des effektiven Schutzes von
Zeugen des Menschenhandels sowie weitere Verbesserung des Schutzes und der
Unterstützung von Opfern des Menschenhandels Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 20 und 22 des vorliegenden Berichts. ·
Mit den moldauischen Behörden müssen
Beschlagnahmeverfahren für Vermögen vereinbart werden, um gestohlenes Eigentum
oder den daraus resultierenden Gewinn abzuschöpfen und die finanzielle Macht
der kriminellen Vereinigungen zu verringern und somit deren Zerschlagung zu
erleichtern. Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 20, 25 und 26 des vorliegenden Berichts. Dritter Themenblock / Punkt 2 –
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Umsetzung internationaler Übereinkommen über die
justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (insbesondere Übereinkommen des
Europarates) Die Republik Moldau verfügt über einen
umfassenden und aktualisierten Rechtsrahmen für die internationale rechtliche
Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Gesetz zur
Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarates
zur Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 26. Dezember 2012 verabschiedet.
Dieser Rahmen, der sich aus verschiedenen internationalen, regionalen und
inländischen Instrumenten zusammensetzt, ermöglicht es der Republik Moldau,
internationale Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten im Einklang
mit den europäischen Normen anzufordern und anzubieten. Der Rechtsrahmen deckt
die traditionellen Bereiche der Zusammenarbeit, wie beispielsweise
Auslieferungen, Rechtshilfeersuchen, Übertragung und Übernahme von
Strafverfahren, Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen
Urteilen in Strafsachen und Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen
ab. Dieser Rahmen beinhaltet einige Bestimmungen in Bezug auf den Einsatz von
äußerst effektiven Ermittlungsmaßnahmen, wie z. B. Verhöre per
Videokonferenz, grenzüberschreitende Observationen, kontrollierte Lieferungen,
verdeckte Ermittlungen und gemeinsame Ermittlungsteams. Infolgedessen ist der
Rechtsrahmen stark genug, um dem wachsenden Kooperationsbedarf bei der
Bekämpfung von schweren Verbrechen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität,
Drogenhandel, Menschenhandel, Korruption, Internet-Kriminalität und Geldwäsche
zu begegnen. Seit 2012 nimmt der Vertreter der
Staatsanwaltschaft der Republik Moldau an den Plenarsitzungen des
Sachverständigenausschusses für die Anwendung europäischer Übereinkommen auf
dem Gebiet des Strafrechts (PC-OC) des Europarates teil. Ein- und ausgehende Ersuchen um internationale
Zusammenarbeit werden durch die zentralen Behörden, die
Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium gemäß den in der
Strafprozessordnung festgelegten Vorschriften je nach Stand des Verfahrens (entweder strafrechtliche Ermittlung oder
Urteil im Anschluss an ein Verfahren) kanalisiert. Beide Behörden führen ihre Aufgabe in
Abstimmung mit anderen internen und internationalen Einrichtungen und
Institutionen durch. Aufgrund mehrerer Beschlüsse zur Erhöhung der Zahl der
Ermittlungsrichter, die Anfang 2013 vom Hohen Richterrat angenommen wurden,
verfügen sie über eine angemessene personelle Ausstattung (dies gilt insbesondere
für die Gerichte). Der Bereitstellung der erforderlichen Ausbildung wird
größeres Gewicht beigemessen und die Bemühungen zur Erhöhung der notwendigen
Haushaltsressourcen für diesen Zweck werden fortgesetzt. Die vorliegenden statistischen Daten zeigen,
dass sowohl die Dienststellen der Generalstaatsanwaltschaft als auch des
Justizministeriums regelmäßig aufgefordert werden, eine erhebliche Anzahl von
Ersuchen um internationale justizielle Zusammenarbeit zu bearbeiten. Im
Hinblick auf Auslieferungen, die Übernahme von Strafverfahren und die
Übertragung von Strafverfahren scheint die Republik Moldau eher ein
ersuchender Staat als ein ersuchter Staat zu sein. Im Zeitraum von 2009 bis
2012 wurde die Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert, die durchschnittliche
Zahl von 227 ausgehenden Auslieferungsersuchen und nur 27 eingehende
Auslieferungsersuchen pro Jahr zu bearbeiten. Die
Generalstaatsanwaltschaft bearbeitete durchschnittlich 31 Übernahmen von
Strafverfahren (eingehende Ersuchen) und 11 Übertragungen von Strafverfahren(ausgehende
Ersuchen). Hingegen scheint die Republik Moldau bei Rechtshilfeersuchen
eher ein ersuchter als ein ersuchender Staat zu sein, da die
Generalstaatsanwaltschaft im gleichen Zeitraum im Durchschnitt 494 eingehende
Ersuchen und 388 ausgehende Ersuchen pro Jahr bearbeitet hat. Das Justizministerium wird ebenfalls
fortlaufend zur Bearbeitung von Ersuchen aufgefordert, jedoch in geringerem
Maße als die Generalstaatsanwaltschaft. Im Zeitraum von 2012 bis 2013
bearbeitete das Justizministerium 71 ausgehende Ersuchen und 12 eingehende Ersuchen
um Auslieferung. Das Justizministerium bearbeitete 14 Übernahmen von
Strafverfahren (eingehende Ersuchen), jedoch kein Ersuchen um Übertragung
von Strafverfahren (ausgehende Ersuchen). Im Hinblick auf
Rechtshilfeersuchen liegen lediglich globale Zahlen für das
Justizministerium vor, nämlich 1068 Fälle von ein- und ausgehenden Ersuchen in
Zivil- und Strafsachen, wobei die Zahl der Strafsachen etwas geringer als die
Zahl der Zivilverfahren war. Das Justizministerium ist darüber hinaus
die einzige zuständige Behörde für Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung
von Strafurteilen sowie für Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen. Im Zeitraum von 2012
bis 2013 bearbeitete das Justizministerium 16 eingehende und 12 ausgehende
Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von Strafurteilen. Ferner bearbeitete
das Justizministerium 390 Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen in
die Republik Moldau und 21 Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen
in andere Länder. Die Auslieferungsstatistik zeigt, dass die
Generalstaatsanwaltschaft wesentlich mehr Ersuchen bearbeitet als das
Justizministerium. Dieser Unterschied spiegelt lediglich die Tatsache wider,
dass die Ersuchen im Zusammenhang mit Fällen, die sich im Ermittlungsstadium
befinden, wesentlich zahlreicher sind als diejenigen im Verfahrensstadium
(siehe oben in Bezug auf Zuständigkeit). In Bezug auf Auslieferungen haben
Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium eine begrenzte Anzahl von
eingehenden Ersuchen abgelehnt. Die Generalstaatsanwaltschaft lehnte im
Zeitraum 2009 bis 2012 lediglich 15 Ersuchen aus rechtlichen Gründen ab,
überwiegend weil die gesuchten Personen die Staatsbürgerschaft der Republik
Moldau besaßen oder aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen. Das Justizministerium
lehnte 2012 bis 2013 nur ein Ersuchen aus rechtlichen Gründen ab, da der
gesuchten Person Asyl gewährt wurde. Die begrenzte Anzahl von Ablehnungen kann
als Anzeichen für die offene Haltung der Behörden der Republik Moldau gegenüber
einer Zusammenarbeit mit Drittländern betrachtet werden. Der durchschnittliche Zeitrahmen ist
ein wichtiger Leistungsindikator für die Bewertung der Effizienz der
justiziellen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Der Zeitrahmen für
die Bearbeitung durch Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium [33] erscheint angemessen und liegt
nicht über dem EU-Durchschnitt. ·
Hohe Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit
der Richter und Staatsanwälte in strafrechtlichen Angelegenheiten mit den
EU-Mitgliedstaaten Die Mehrheit (ungefähr zwei Drittel) der oben
genannten Ersuchen betrafen die GUS und weniger als ein Drittel die
EU-Mitgliedstaaten. Die Behörden der Republik Moldau gewährleisten eine
effektive Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. ·
Abschluss einer Vereinbarung über die operative
Zusammenarbeit mit Eurojust Eurojust hat den Evaluierungsbericht der
Republik Moldau über den Datenschutz im Herbst 2012 endgültig fertig gestellt
und den Rat im November 2012 von dem Vorschlag in Kenntnis gesetzt, formale
Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung über die
operative Zusammenarbeit am 1. Februar 2013 einzuleiten. Die erste
Verhandlungsrunde fand am 10. Juni 2013 und verlief sehr positiv, sodass
davon ausgegangen wird, dass die Verhandlungen bald abgeschlossen sein werden. (b) Bewertung der Empfehlungen ·
Stärkung des Justizsystems, einschließlich der
justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere bei gegenseitiger
Amtshilfe Die Republik Moldau führt gegenwärtig eine
umfassende Reform ihres Justizsystems basierend auf der Strategie 2011–2016 und
dem zugehörigen Aktionsplan durch, was wichtige rechtliche und institutionelle
Änderungen einschließt. Im September 2012 wurde eine Abteilung für die
Umsetzung der Reform der Generalstaatsanwaltschaft eingerichtet und im Dezember
2012 wurde vom Obersten Rat der Staatsanwaltschaft das Programm zur
strategischen Entwicklung der Staatsanwaltschaft für 2012–2014 genehmigt, das
gegenwärtig umgesetzt wird. Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 2 – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Die Republik Moldau ist ein zuverlässiger und aktiver Partner in Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit und zeigt eine sehr offene Einstellung gegenüber der Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weitere Verbesserung der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu internationalen Angelegenheiten, unter anderem durch Erhöhung der notwendigen Finanzmittel. · Fortgesetzte Verbesserung und Aufzeichnung der Statistik unter Verwendung einer allgemein definierten Liste von Parametern, die gegebenenfalls auf die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium anwendbar sind. Dritter
Themenblock / Punkt 3 – Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Operative und Sonderermittlungskapazität der
Strafverfolgungsbehörden auf hohem Niveau und konsistente und effiziente
Nutzung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität Seit der Reform des Innenministeriums im März 2013
besteht die Nationale Inspektion für Ermittlungen der Polizei aus
Sonderdirektionen (schwere Verbrechen, organisierte Kriminalität, Betrug,
Drogen, Einsatzeinheit) und zwei Zentren (Menschenhandel und IT), die das
gesamte Spektrum der schweren und organisierten Kriminalität unter einem
gemeinsamen Dach bekämpfen. Drei regionale Unterabteilungen garantieren die
Abdeckung der gesamten Republik Moldau. Sie berichten an die zentralen Direktionen und führen
eigenständig Ermittlungen durch. Rechtlich und technisch gesehen führte die
Reform zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Polizei und
Staatsanwaltschaft. Innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft wurde eine
Sondereinheit (Abteilung zur Bekämpfung und Ermittlung von organisierter
Kriminalität) geschaffen, zu deren Aufgaben die Durchführung und die Verwaltung
der Strafverfolgung in Fällen von organisierter Kriminalität, die
Anklagevertretung vor Gericht sowie die Überwachung und Koordinierung der
Tätigkeiten der spezialisierten Unterabteilungen, die mit der Verhütung und
Bekämpfung der organisierten Kriminalität betraut sind, gehören. Darüber hinaus
verfügt die Generalstaatsanwaltschaft über eine Abteilung zur Bekämpfung des
Menschenhandels sowie eine Abteilung zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität. Im Dezember 2012 trat ein neues Gesetz über
Sonderermittlungen in Kraft und im April 2012 wurden einige Änderungen am
Strafgesetzbuch verabschiedet. Durch beide Gesetze wird die vorhandene
Gesetzgebung an die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität sowie für die gemeinsamen internationalen Ermittlungsteams
angeglichen. Des Weiteren werden die nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf
das Abhören von Telefongesprächen sowie die maßgeblichen Rechtsvorschriften im
Rahmen der Polizeikooperationskonvention für Südosteuropa überprüft. Der gegenwärtige Rechtsrahmen sieht ein besser
geeignetes, rechtmäßiges System für den Einsatz von besonderen
Ermittlungsmaßnahmen vor, die gesetzlich geregelt sind und durch
Staatsanwaltschaft und Justizbehörde überwacht werden. Die Rechtsvorschriften
stehen im Einklang mit den internationalen und EU-Rechtsnormen und stellen den
ermittelnden Dienststellen eine umfangreiche Palette von Ermittlungsinstrumenten
zur Verfügung. Es wurden bereits verschiedene Kriminalfälle aufgrund dieser
Maßnahmen gelöst und Ermittler und Staatsanwälte vermitteln den Eindruck, dass
sie ein klares Bild und Verständnis haben, wann der Einsatz dieser Instrumente
praktisch und rechtmäßig angemessen ist. Das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen per
Telefon oder mittels Abhörgeräten erfolgt in den Räumen sowie unter der
Aufsicht des Sicherheits- und Nachrichtendienstes. Der Sicherheits- und
Nachrichtendienst ist für den Empfang der Signale von der Telefongesellschaft
oder von den Abhörgeräten zuständig und leitet diese an die ermittelnden
Dienststellen für ihre Ermittlungen weiter. Durch das gegenwärtige System
stehen Akteuren, die andere Aufgaben wahrnehmen (wie z. B. Nachrichtendienst
und Nachrichtenabwehr zu Staatssicherheitszwecken), Daten zu strafrechtlichen
Ermittlungen, die durch die Strafprozessordnung geregelt werden, zur Verfügung
und können diese Daten überwachen. Durch die fehlende Überwachung von
Transnistrien werden die Bemühungen der Republik Moldau zur Sicherstellung der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit geringfügig geschmälert. Der Warenschmuggel
ist die häufigste illegale Handlung, wobei die Auswirkungen dessen durch die
Präsenz der EUBAM beschränkt wurden. Gegenwärtig existiert keine formalisierte
polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Chisinau und Tiraspol. ·
Hohe Effektivität der Zusammenarbeit im Bereich
Strafverfolgung zwischen den betroffenen nationalen Behörden – insbesondere
Grenzschutz, Polizei, Zoll – sowie der Zusammenarbeit mit den Justizbehörden 2012 führte die Republik Moldau ein Instrument
für die internationale justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit ein: die
gemeinsamen Ermittlungsteams. Den rechtlichen Hintergrund bildet Artikel 19
des Übereinkommens der Vereinten Nationen[34]
gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, die so genannte
Palermo-Konvention, die nach ihrer Ratifizierung am 16. September 2005 in der Republik Moldau
in Kraft trat. Durch das moldauische Gesetz werden im Einklang mit den
Anforderungen der EU die allgemeinen Bedingungen festgelegt, nach denen solche
Teams eingerichtet werden können. Das von den moldauischen Behörden verwendete
Modell basiert auf dem Rahmenbeschluss des EU-Rates sowie auf der Entschließung
des EU-Rates über gemeinsame Ermittlungsgruppen. In den Beziehungen zwischen Polizei und
Strafverfolgung wurden keine größeren Hindernisse oder Schwachstellen in der
Kommunikation beobachtet. Die Zusammenarbeit entspricht einem guten Niveau und
es besteht eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Polizei und
Staatsanwaltschaft. Die untersuchten Fälle zeugen von gründlichen und
effektiven Kenntnissen in Bezug auf strafrechtliche Verfahren und
Ermittlungstechniken auf beiden Seiten. Das im Zuge der Reform des
Innenministeriums neu eingerichtete System muss umgesetzt und genutzt werden.
Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
war im Februar 2013 die Einrichtung einer auf die organisierte Kriminalität
spezialisierten Überwachungs-[35]
und Ermittlungseinheit, die sich aus 10 Staatsanwälten jeweils mit mindestens 10 Jahren
Erfahrung zusammensetzte, innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft. Ein sensibles Thema sind die Befugnisse des
Generalstaatsanwalts. Der Generalstaatsanwalt besitzt neben der Anweisung der
staatsanwaltlichen Hauptdienststellen und der Zuständigkeit für die
schwerwiegendsten Kriminalfälle die wichtige Befugnis, die Verantwortung für
einen Fall von einem rangniedrigeren Staatsanwalt zurückzuholen und wieder zu
übernehmen. Durch diese Befugnis, die in allen Rechtsrahmen für die
Koordinierung und Substitution in Fällen von „Inaktivität“ greift, kann die
Unabhängigkeit und Autonomie der Staatsanwälte stark eingeschränkt werden,
sodass sie mit großer Sorgfalt und nur mit Einschränkungen genutzt werden
sollte. Es wurden Bedenken erhoben, ob eine solche Befugnis in irgendeiner
Weise begrenzt oder besser reguliert werden sollte. Andere Formen von interinstitutioneller
Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsorganen, darunter auch im Bereich
der Verhütung und Bekämpfung von Korruption, basieren auf Systemen zum
Informationsaustausch. Seit Juli 2008 gibt es ein gemeinsames Automatisiertes
integriertes Informationssystem mit Beweismitteln zu Straftaten, Kriminalfällen
und Straftätern von Generalstaatsanwaltschaft, Innenministerium, Zoll und
Nationalem Korruptionsbekämpfungszentrum. ·
Verstärkte bilaterale und multilaterale
Vereinbarungen über die operative Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung,
einschließlich des zeitnahen Austauschs einschlägiger Informationen mit den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten Infolge der fortlaufenden Reform des
Innenministeriums wurde Anfang 2013 ein neues Zentrum für die internationale
polizeiliche Zusammenarbeit geschaffen. Durch das Zentrum werden die drei
Unterabteilungen des Innenministeriums Zuständigkeiten in der internationalen
polizeilichen Zusammenarbeit zugeordnet: NZB Interpol, Nationales virtuelles
Zentrum SELEC/GUAM und NZP Europol. Alle Dienststellen und Einheiten, die für
die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zuständig sind, sind nun
innerhalb einer einzigen Struktur vereint und in denselben Räumlichkeiten
untergebracht. Interpol ist das Zentrum für die
internationale polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb des Innenministeriums und
mit Justizministerium, Zoll, Sicherheits- und Nachrichtendienst,
Generalstaatsanwaltschaft, Grenzpolizei und Nationalem
Korruptionsbekämpfungszentrum verknüpft. Die Interpol-Dienststelle ist Ein- und
Ausgangspunkt aller internationalen Informationsersuchen im Zusammenhang mit
den Interpol-Datenbanken und ist mit verschiedenen Datenbanken und Registern in
der Republik Moldau verknüpft. Der eingehende Informationsfluss ist stabil und bei
den ausgehenden Informationen steigt die Rate an. Die Beamten und Experten der
Einheit sind sich ihres Mandats und ihres Auftrags voll und ganz bewusst. Teil des größeren Systems für die
internationale polizeiliche Zusammenarbeit ist die GUAM-Organisation, die den
täglichen Informationsaustausch zwischen Georgien, der Ukraine, Aserbaidschan
und der Republik Moldau gewährleistet. Die Menge an Informationen, die die Republik Moldau
mit diesen Ländern über GUAM teilt, ist bemerkenswert. Die moldauischen
Behörden beteiligen sich an der Arbeit von SELEC (Südosteuropäisches Zentrum
für Strafverfolgung) und haben zwei Verbindungsbeamte für das SELEC-Zentrum
abgestellt. Neben dem Informationsaustausch sind viele gemeinsame Maßnahmen mit
SELEC-Ländern geplant und werden umgesetzt. Die Republik Moldau hat einen
Verbindungsbeamten für das Amt für die Koordinierung der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität innerhalb der GUS entsandt. Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik
Moldau hat Kooperationsvereinbarungen mit vergleichbaren Institutionen aus
Rumänien, der Ukraine, China, der Türkei, Irland, Ungarn, Italien und Südkorea
unterzeichnet. 2012 hat die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Moldau
Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet mit: DIICOT (Direktion zur Bekämpfung
der organisierten Kriminalität und des Terrorismus) – Rumänen, Föderale
Staatsanwaltschaft – Belgien, Generalstaatsanwaltschaft – Armenien,
Justizministerium – Georgien. Mit Aserbaidschan, der Russischen Föderation,
Weißrussland, dem Baltikum und Bulgarien laufen derzeit Verhandlungen über
bilaterale Vereinbarungen. Zwei Erfolgsbeispiele der jüngsten
internationalen polizeilichen Zusammenarbeit sind insbesondere die Verhaftung
eines gefährlichen moldauischen Kriminellen in Verona (Italien) mit
Unterstützung des Nationalen Zentralbüros Interpol Rom und der Karabinieri von
Verona sowie eine sensitive Videobefragung eines Opfers des Menschenhandels. Der Zoll der Republik Moldau hat im Mai 2013
eine Absichtserklärung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
unterzeichnet. Beabsichtigt ist die Förderung der Zusammenarbeit, des
gegenseitigen Austauschs von Informationen und gemeinsamer Maßnahmen gegen die
grenzüberschreitende Kriminalität. ·
Abschluss einer Vereinbarung über die operative
Zusammenarbeit mit Europol Nach Unterzeichnung einer strategischen
Vereinbarung mit Europol im Jahr 2007 wurde eine Nationale Kontaktstelle
Europol eingerichtet, um strategische und technische Informationen mit dieser
Agentur der Europäischen Union auszutauschen. Im Anschluss an die Unterzeichnung
einer Verbindungsvereinbarung Anfang 2013 soll Ende Juli 2013 ein moldauischer
Verbindungsbeamter zu Europol in Den Haag entsandt werden. Die
Vorbereitungsphase für die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die operative
Zusammenarbeit mit Europol dauert an und die Republik Moldau wartet auf einen
Studienbesuch von Europol zur Evaluierung ihrer Datenschutzregelung. (b) Bewertung der Empfehlungen ·
Die Zusammenarbeit zwischen den moldauischen
Behörden und denjenigen der Mitgliedstaaten sollte verbessert werden. Dies gilt
auch für den Informationsaustausch mit Europol. Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 29 und 30 des vorliegenden Berichts. ·
Die Zusammenarbeit zwischen den moldauischen
Behörden und denjenigen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Schutz und
Zusammenarbeit sollte verstärkt werden. Dies schließt auch die Identifizierung
und Verweisung von Opfern des Menschenhandels und ihre sichere Rückkehr ein. Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 18, 29 und 30 des vorliegenden Berichts. ·
Einschätzungen von Bedrohungslagen und
Informationsaustausch über schwerwiegende Straftaten sollten regelmäßig unter
der Trägerschaft von Europol und gegebenenfalls mit Unterstützung der
Interpol-Kanäle stattfinden. Vergleichsdaten zu Strafdaten sollten nach
allgemein definierten Indikatoren erhoben werden. Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 29 und 30 des vorliegenden Berichts. ·
Der Austausch von bewährten Praktiken sowie die
Ausbildung der Strafverfolgungsdienststellen sollte verstärkt werden. Siehe Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung, Seite 29 und 30 des vorliegenden Berichts. Bewertung – Dritter Themenblock / Punkt 3 – Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden Durch die Rechtsvorschriften im Einklang mit den europäischen Normen wird den ermittelnden Dienststellen eine umfangreiche Palette von Ermittlungsinstrumenten zur Verfügung gestellt. Alle Strafverfolgungsbehörden sind entsprechend ausgestattet und motiviert, um die internationale Zusammenarbeit zu verstärken, und durch eine Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Europol werden diese Aussichten erheblich verbessert. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Weiterentwicklung der starken Verbindungen zwischen der Einheit der Polizei zur Bekämpfung der regionalen und grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität mit den entsprechenden Einheiten in der EU und in der Region sowie mit Interpol. · Weitere Umsetzung der gemeinsamen Planung von koordinierten Maßnahmen und Ermittlungen zwischen der Nationalen Inspektion für Patrouillen und der Grenzpolizei, insbesondere angesichts der Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise kontrollierten Lieferungen. · Verstärkung der Zusammenarbeit mit den ukrainischen Grenz- und Strafverfolgungsbehörden mit Unterstützung durch EUBAM. Förderung der operativen Verbindungen und des Informationsaustauschs zwischen Chisinau und Tiraspol, unbeschadet des „5+2“-Prozesses zur Beilegung der Transnistrien-Frage. Dritter Themenblock 3 / Punkt 4 –
Datenschutz (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Durchführung der Rechtsvorschriften zum Schutz
personenbezogener Daten und Sicherstellung der effizienten Arbeitsweise der
unabhängigen Datenschutzbehörde, auch durch Zuweisung der notwendigen
finanziellen und personellen Ressourcen Der im April 2012 geänderte Rechtsrahmen zum
Datenschutz steht im Einklang mit den europäischen Normen, einschließlich des EU-Besitzstands,
insbesondere der Richtlinie 96/46/EG. Durch das Gesetz werden die Rechte von
Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten
festgelegt. Es gilt u. a. für die Datenverarbeitung durch Unternehmen, die
öffentliche Verwaltung und den Polizeisektor (ausgenommen als „Staatsgeheimnis“
eingestufte Daten). Mit dem Gesetz wird die Hauptzuständigkeit für
die Überwachung der Einhaltung der Normen zum Schutz personenbezogener Daten
einer unabhängigen Behörde zugewiesen: dem Nationalen Zentrum für den Schutz
personenbezogener Daten. Der Bericht 2012 des Zentrums, der auf seiner
mehrsprachigen und benutzerfreundlichen Website abrufbar ist und in dem auf die
vielfältigen Tätigkeiten des Nationalen Zentrums für den Schutz
personenbezogener Daten eingegangen wird, spiegelt die bisherigen Erfolge bei
der Durchführung des Datenschutzgesetzes wider, was darauf hindeutet, dass das
Zentrum sowohl seine Aufgabe im Zusammenhang mit der Überwachung der
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt als auch
Anstrengungen unternimmt, um die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen aus
anderen Institutionen auszubilden. Die Verfahren für die Meldung von
Datenverarbeitungsmaßnahmen sind gut etabliert. Die Struktur des 2008 gesetzlich genehmigten
Zentrums sieht eine Obergrenze von 21 Bediensteten vor. Gegenwärtig werden 16 Personen
beschäftigt und das Zentrum verfügt über angemessene finanzielle Ressourcen. Im
Jahr 2012 führte das Zentrum 82 Kontrollen durch und fasste infolgedessen 6
Beschlüsse zur Aussetzung von Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten und 1 Beschluss zur Einstellung von Maßnahmen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten und leitete 4 Verfahren wegen Zuwiderhandlung bei
Weigerung der Behörden ein, Informationen, die unbegründet als geheim
eingestuft wurden, herabzustufen. Die Bediensteten des Zentrums, die über die
gesetzlichen Befugnisse zur Untersuchung der Beschwerden von Subjekten
personenbezogener Daten verfügen, prüften 2012 214 Petitionen und andere
Beschwerden (fast dreimal mehr im Vergleich zu 2011 und zehnmal mehr im
Vergleich zu 2010), wobei 98 Petitionen akzeptiert und 5 abgelehnt, in 111 Fällen
Erläuterungen ausgegeben und in 6 Fällen Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht bei Weigerung der Behörden, Informationen, die unbegründet
als geheim eingestuft wurden, herabzustufen, eingeleitet wurden. Darüber hinaus
hat das Zentrum 2012 41 Entwürfe von Norm- und Rechtsakten, die von
anderen Behörden ausgegeben wurden, auf Einhaltung der Grundsätze des Schutzes
personenbezogener Daten geprüft. Bewertung – Dritter Themenblock 3 / Punkt 4 – Datenschutz Die Rechtsvorschriften werden im Einklang mit den europäischen Normen, einschließlich des EU-Besitzstands zum Datenschutz, durchgeführt. Das Nationale Zentrum für den Schutz personenbezogener Daten ist unabhängig und funktioniert gut. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Im Falle einer weiteren Gesetzesüberarbeitung Prüfung der Möglichkeit, die Gesetzgebung zu ändern und die Vorabkonsultation formal in die Aufgaben des Zentrums aufzunehmen. · Fortsetzung der aktiven Verfolgung der gegenwärtig vor Gericht anhängigen Fälle, um die Anwendung des Gesetzes im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Strafverfolgungsbehörde klarzustellen. Verstärkung der Bemühungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf die geltenden Vorschriften für den Datenschutz bei elektronischer Kommunikation. Allgemeine
Bewertung – Dritter Themenblock Die Kommission
ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase,
die für den dritten Themenblock festgesetzt wurden, weitgehend erfüllt.
Verschiedene Empfehlungen müssen noch weiter umgesetzt werden, um alle Vorgaben
zu erfüllen. Vierter Themenblock: Außenbeziehungen und Grundrechte (a) Vorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ·
Die Sicherstellung der Freizügigkeit innerhalb
der Republik Moldau für moldauische Staatsbürger sowie rechtmäßig aufhältige
Ausländer und Staatenlose unterliegt keinen ungerechtfertigten Beschränkungen
(einschließlich diskriminierenden Maßnahmen) basierend auf der Rasse, der
Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, des
Gesundheitszustands (einschließlich HIV/AIDS), der Sprache, der Religion oder
der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Wie in den Vorgaben des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung dargelegt, bezog sich die Einschränkung der Freizügigkeit
innerhalb der Republik Moldau für moldauische Staatsbürger sowie rechtmäßig
aufhältige Ausländer und Staatenlose auf das An- und Abmeldeverfahren. In
Anwendung des Gesetzes zur Rechtsstellung von Ausländern von 2010 wurde ein
neuer institutioneller Rahmen für die Verwaltung der rechtmäßig in dem Land
aufhältigen ausländischen Einwanderer geschaffen. Innerhalb des
Innenministeriums wurde das Amt für Migration und Asyl eingerichtet und somit
eine zentrale Anlaufstelle für die rasche Entgegennahme, Bearbeitung und
Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen und Ausweisdokumenten für rechtmäßig
in dem Land aufhältige Personen sowie die Abwicklung von Einladungsverfahren,
Rückführungsgenehmigungen und Visumverlängerungen geschaffen. Am 10. Dezember
2012 eröffnete die Dienststelle für die Ausstellung von Dokumenten für
ausländische Staatsbürger zwei Regionalbüros: eines in Balti
(Regionaldienststelle Norden), das ungefähr 13 % der im Land lebenden
Ausländer bedienen soll, und eines in Comrat (Regionaldienststelle Süden), das
ungefähr 11 % der Ausländer bedienen soll. Die Zentrale des Amts für
Migration und Asyl in Chisinau wird weiterhin die in der Hauptstadt sowie im
zentralen Teil des Landes lebenden Ausländer bedienen. Ebenso wurde der am 9. November 2011 von
der Regierung genehmigte Aktionsplan zur Vereinfachung der Bedingungen für die
Zuwanderung von ausländischen Staatsbürgern aus Arbeitsgründen sowie zur
Erleichterung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung durch ausländische
Investoren (Erlass Nr. 106) 2012 in wichtige Änderungen am Gesetz zur
Rechtsstellung von Ausländern von 2010, am Gesetz zur Arbeitsmigration von 2008
und am HIV-Gesetz von 2007 umgesetzt. Durch diese Änderungen wurden vorherige
diskriminierende Bestimmungen gestrichen und Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen
für Ausländer mit HIV/AIDS effektiv aufgehoben. Darüber hinaus konzentrieren
sich die Änderungen am HIV-Gesetz auf Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel, die
Verletzlichkeit von Frauen gegenüber einer HIV-Infektion zu verringern,
insbesondere durch Förderung von landesweiten Programmen und Maßnahmen zur
Unterstützung der Aufklärung und der Gleichstellung von Frauen und Männern. Es
wurden Maßnahmen eingeführt, um die Geheimhaltung medizinischer Daten durch
medizinische Einrichtungen sowie den Schutz der personenbezogenen Daten in
Bezug auf HIV-infizierte Personen durch die öffentliche Verwaltung
sicherzustellen. ·
Vollständiger und effektiver Zugang zu Reise-
und Ausweisdokumenten für alle moldauischen Staatsbürger, einschließlich
Frauen, Kindern, Personen mit Behinderungen, Minderheiten angehörenden Personen
und anderen verletzlichen Gruppen Es wurden spezifische Maßnahmen eingerichtet,
um die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Jugendliche und sozial schwache
Gruppen zu vereinfachen. 2009 legte die Regierung fest, dass der Erstantrag auf
Ausweispapiere gebührenfrei ist (Beschluss Nr. 844 vom 18. Dezember 2009).
Im April und Mai findet jeweils jährlich eine Informationskampagne
(„Ausweisdokumente für junge Staatsbürger“) statt. 2011 erhielten 6 699
Personen ihr erstes Ausweisdokument. Seit diesem Jahr führt das Ministerium für
Informationstechnologie und Kommunikation Aufzeichnungen und analysiert die
Fälle, in denen die Ausstellung von Ausweisdokumenten verweigert wurde. Diese
Einschätzung, die als Leitlinie für die Durchführung von Maßnahmen zur
Vereinfachung des Zugangs zu Ausweisdokumenten für alle moldauischen
Staatsbürger verwendet wird, wird vierteljährlich durchgeführt. Zu den Kategorien von Personen, die von dem
vereinfachten Zugang zu Ausweisdokumenten profitieren, zählen auch Personen mit
schweren, ausgeprägten oder mittelgradigen Behinderungen, Veteranen des Zweiten
Weltkriegs und vergleichbare Personen, Liquidatoren der Tschernobyl-Katastrophe
und vergleichbare Personen sowie Personen, die während des militärischen
Konflikts in Transnistrien verletzt wurden. Für diese Personenkategorien können
die Ausweisdokumente im Erstfall gebührenfrei ausgestellt werden. Dieser
Vorteil gilt für behinderte Personen dauerhaft. Die gebührenfreie Ausstellung
von Ausweisen und Reisepässen im Erstfall wird ferner den Opfern der
Überschwemmungen im Sommer 2010 (einmalig), Spendern von Blut/Blutbestandteilen
(einmalig) und Babys bis zu einem Jahr, die im Ausland ärztlich behandelt
werden müssen, vorbehaltlich der Vorabgenehmigung des Gesundheitsministeriums
gewährt (für solche Fälle ist ein beschleunigtes Ausstellungsverfahren
vorgesehen). Seit Januar 2012 wurden mobile Ausweisstellen
und die Hauszustellung von Ausweisdokumenten für Personen mit Behinderungen
eingerichtet. Die mobilen Dienste sind für Kinder unter einem Jahr, die im
Ausland ärztlich behandelt werden müssen (basierend auf Verweisungen des
Gesundheitsministeriums), sowie für Personen mit schweren Behinderungen
(basierend auf Verweisungen des Gesundheitsministeriums oder des Ministeriums
für Arbeit, soziale Sicherheit und Familie) gebührenfrei. 2012 gaben die
mobilen Ausweisstellen 155 Ausweisdokumente aus und wurden 108 Dokumente über
den Hauszustellungsdienst zugestellt. Für Staatenlose wurden die verbleibenden
Hindernisse gegenüber dem Erwerb der Staatsbürgerschaft (aufgrund einer
vorherigen Haftstrafe wegen vorsätzlicher Straftaten oder der Strafverfolgung
während der Prüfung des Antrags) durch Änderungen am
Staatsangehörigkeitsgesetz, die am 9. Juni 2011 verabschiedet wurden,
beseitigt. Vom 1. Mai 2011 bis 31. März 2013 erhielten 52 Staatenlose
die moldauische Staatsbürgerschaft. In Bezug auf ethnische Minderheiten hat die
moldauischen Behörden im Laufe der Zeit eine relativ erfolgreiche Menge von
Maßnahmen eingerichtet, um ihre Politik zur Integration der multiethnischen
moldauischen Gesellschaft in die Praxis umzusetzen. Nach 2009 beinhalteten die
Maßnahmenprogramme der Regierung „Europäische Integration: Freiheit,
Demokratie, Wohlergehen“ für 2011–2014 und 2013–2015 ein spezielles Kapitel
über „Nationale Minderheiten“, wobei sich die Regierung der folgenden Ziele
verpflichtete: Wahrung und Entwicklung des kulturellen und sprachlichen Erbes
aller Personen, die nationalen Minderheiten angehören; Umsetzung einer
kohärenten und mehrdimensionalen Staatspolitik in Bezug auf Personen, die
nationalen Minderheiten angehören; und Überarbeitung des Rechtsrahmens, um die
Integration von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, in das
soziale, administrative, kulturelle, politische und wirtschaftliche Leben des
Landes zu erleichtern. Die jüngsten Fortschritte in Bezug auf diese
Ziele, wie beispielsweise die ersten Fortschritte im Bildungssystem in Richtung
einer mehrsprachigen Ausbildung (beispielsweise in der autonomen Region
Gagausien), wurden in Zusammenarbeit mit internationalen Aufsichtsorganen
(beispielsweise dem Beratungsausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten) und trotz eines relativ veralteten Rechtsrahmens
(das Gesetz über den Gebrauch der Sprachen im Hoheitsgebiet der Republik Moldau
geht auf 1989 und das Gesetz über die Rechte von Personen, die nationalen
Minderheiten angehören, auf 2001 zurück) erzielt. Die Republik Moldau
ratifizierte 1996 das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten und hat bis heute lediglich 2002 die Europäische Charta über
regionale und Minderheitensprachen (im folgenden „die Charta“) unterzeichnet.
Im Februar 2012 entwickelte sich allerdings eine neue Dynamik, als die
Regierung eine Arbeitsgruppe zur Ratifizierung der Charta einrichtete, um die
Ausarbeitung eines Instruments zur Ratifizierung der Charta einzuleiten. Die
Behörden, vertreten durch das Amt für interethnische Beziehungen, haben seitdem
eine vorläufige Kostenschätzung der Ratifizierung aufgestellt und arbeiten
aktiv an der Ratifizierung der Charta. Im Hinblick auf die Roma-Minderheit (0,4 %
der Bevölkerung laut Volkszählung 2004) hat das Ministerium für
Informationstechnologie und Kommunikation ein systematisches Arbeitsprogramm
verfolgt, um Gebiete mit dichter Besiedelung zu identifizieren und die
statistischen Informationen über die Roma im Staatlichen Bevölkerungsregister
(im Folgenden „das Register“) zu verfeinern. Der Begriff „Roma“ wurde als
Wahlmöglichkeit für „Ethnische Zugehörigkeit“ in das Register aufgenommen,
sodass die Mitglieder der Roma-Minderheit sich einfacher identifizieren und
selbst erklären können (zuvor wurde der Begriff „Zigeuner“ für die
Identifizierung vorgeschlagen, der für viele eine abschätzige Bedeutung hat). Da sich das Fehlen von Ausweisdokumenten
außerdem negativ auf die Wahrnehmung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten
auswirkt, beabsichtigen die moldauischen Behörden, sich dem Problem der
Bereitstellung von Ausweisdokumenten für alle in der Republik Moldau lebenden
Roma kontinuierlich anzunehmen. 2012 befreite die Regierung Staatsbürger mit
Roma-Herkunft für einen Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Oktober 2012
(Beschluss Nr. 497 vom 6. Juli 2012) von den Ausstellungsgebühren.
Anschließend wurden vier Aufklärungskampagnen durch lokale öffentliche
Verwaltungen, Bildungsinstitutionen, Nichtregierungsorganisationen der Roma und
elektronische Medien durchgeführt, um das Roma-Volk zu ermutigen, Ausweisdokumente
und Sozialleistungen zu beantragen. Dank dieser Maßnahmen wurden 959
Einzelpersonen neu mit Ausweispapieren ausgestattet. Insgesamt wurden 2012 2 521
Ausweisdokumente an Roma ausgegeben. In Anwendung des Aktionsplans zur
Unterstützung des Roma-Volks wird der Prozess für die Ausstellung von
Ausweisdokumenten für das Roma-Volk (Nachweis und Dokumentation) ständig durch
die territorialen Unterabteilungen des Ministeriums für Informationstechnologie
und Kommunikation überwacht. Im Hinblick auf die Registrierung von
Neugeborenen, insbesondere zur Vermeidung möglicher Fälle von fehlender
Registrierung von Roma-Kindern hat das Ministerium für Informationstechnologie
und Kommunikation (Allgemeine Verordnung Nr. 114/476 vom 12. Dezember
2008) einen Mechanismus für die Ausstellung von Geburtsurkunden in
medizinischen Einrichtungen geschaffen und Stellen für die nachfolgende
Registrierung von Kindern in Entbindungsheimen eingerichtet. ·
Effektive Durchführung der
Antidiskriminierungsgesetzgebung und -politik und Umsetzung der einschlägigen
Instrumente der Vereinten Nationen und des Europarates Das Gesetz zur Gewährleistung der
Gleichbehandlung vom 25. Mai 2012 trat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Begleitet von einem Paket von Rechtsakten, einschließlich des Gesetzes zur
sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und Änderungen am
Strafgesetzbuch, die vom Parlament fristgerecht angenommen wurden, und den
entsprechenden Durchführungsrechtsakten bildet dies den Eckpfeiler des
Antidiskriminierungsrahmens der Republik Moldau. Die moldauischen Behörden
verpflichteten sich indes nachweislich dazu, unverzüglich ein umfassendes
Programm von Aktionen und Initiativen umzusetzen, um den Inhalt des neuen
Rechtsrahmens gegenüber Richtern, Rechtsanwälten, Strafverfolgungsbeamten und
der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt zu machen und zu erläutern. Die
Ergebnisse dieser Bemühungen sind bereits sichtbar, nicht zuletzt dank der
frühen Einbindung der maßgeblichen und zuständigen Institutionen wie
beispielsweise der Bürgerbeauftragen, des Zentrums für Menschenrechte, des
Nationalen Justizinstituts, einige von ihnen in Partnerschaft mit dem UNDP,
sowie der Unterstützung durch verschiedene Nichtregierungsorganisationen und
internationale Partner. Im November 2012 führte das Nationale Justizinstitut
regionale Schulungen für 255 Richter und 42 Staatsanwälte zum Thema „Auslegung
und Durchsetzung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung“ durch.
Für das laufende Jahr sind weitere Schulungen geplant. Auf Ersuchen des Justizministeriums führte das
Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in
Kooperation mit dem Nationalen Justizinstitut am 6. Dezember 2012 einen
Pilot-Schulungskurs für 30 Richter und Staatsanwälte durch. Für 2013 sind
sechs Schulungsseminare geplant, von denen drei bereits stattfanden (90 Richter
und Staatsanwälte). Darüber hinaus organisierte das Rechtszentrum für
Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer 2013 verschiedene
Fortbildungsveranstaltungen für 200 Rechtsanwälte (aus allen Regionen der
Republik Moldau) zu den nationalen und internationalen
Antidiskriminierungsbestimmungen, zur diesbezüglichen Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie zur Bereitstellung von
Rechtshilfe für Opfer von Diskriminierung. Diese Initiative fand im Rahmen
eines Projekts („Konsolidierung der anwaltlichen Kenntnisse zu Fällen von
Diskriminierung“) statt, das von der Soros-Stiftung finanziert wurde und mit
einer landesweiten Konferenz zum Thema „Die Rolle der Rechtsanwälte bei der
Bewältigung von Fällen von Diskriminierung – Europäische Erfahrung in der
Praxis“ (19. April 2013) abgeschlossen wurde. Die moldauischen Behörden haben ferner
erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein wichtiges Element für die
Durchführung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung auf den Weg
zu bringen: den Rat für Gleichstellung. Die effektive Arbeitsweise des Rates
und dessen Fähigkeit, seine Aufgaben unabhängig und unparteiisch durchzuführen,
stellen wichtige Komponenten des Durchführungsprozesses dar. Zwei Mitglieder
wurden am 7. März, die drei übrigen am 10. Juni ernannt. Im Rahmen des
Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Republik Moldau vom 16. April
2013 bestätigten die moldauischen Behörden ihre Verpflichtung, den Rat für
Gleichstellung bis Herbst 2013 einzusetzen. Das Justizministerium geht davon
aus, dass der Haushalt des Rats für Gleichstellung die Finanzierung von 20
Vollzeitbediensteten in der Anlaufphase ermöglicht. 2012 erkannte die Republik Moldau die Zuständigkeit
des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der
Rassendiskriminierung im Hinblick auf die Entgegennahme von Mitteilungen gemäß
Artikel 14 des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder
Form von Rassendiskriminierung an. Im Anschluss an die Verabschiedung des
Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung erwägen die moldauischen
Behörden ferner, das Protokoll Nr. 12 der Europäischen Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ratifizieren. Neben dem Gesetz zur Gewährleistung der
Gleichbehandlungen wurden 2012 weitere wichtige Reformen verabschiedet, um den
Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Nichtdiskriminierung gemäß internationalen
und europäischen Normen sicherzustellen. Das HIV-Gesetz von 2007 wurde
geändert, um zwei Ziele zu erreichen: a) Beseitigung der diskriminierenden
Bestimmungen gegen HIV-infizierte Personen in verschiedenen Bereichen,
einschließlich der Abschaffung von Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für
Ausländer, und b) Stärkung des Schutzes der Privatsphäre und der
Vertraulichkeit. Diese Änderungen werden effektiv umgesetzt. Ferner trat das Gesetz zur sozialen
Eingliederung von Personen mit Behinderungen (Gesetz Nr. 60 vom 30. März
2012) in Kraft, mit dem der moldauische Rechtsrahmen an den Pflichten des
Landes aus der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet wird. Dieses neue, weit
reichende Gesetz gilt nicht nur für moldauische Staatsbürger, sondern auch für
ausländische Staatsbürger mit Behinderungen, die sich rechtmäßig in der
Republik Moldau aufhalten. Das Gesetz sieht die Zusammenarbeit zwischen Staat
und Zivilgesellschaft vor. Letzterer zufolge arbeiten die moldauischen Behörden
aktiv an Durchführungsmaßnahmen, um bei der Feststellung von Behinderungen
sowie der Rechte von Behinderungen sowie beim Umgang hiermit von einem
„medizinischen“ zu einem „sozialen“ Modell zu wechseln, sowie an der Zuweisung
der erforderlichen Haushaltsressourcen. Verschiedene Maßnahmen zur Durchführung der
Bestimmungen des Gesetzes Nr. 60 in Bezug auf die Integration im
Beschäftigungsbereich (Kapitel V) und insbesondere die Bestimmung zur
Festlegung einer Beschäftigungsquote von 5 %, die von mittelständischen
und großen Unternehmen (mehr als 20 Beschäftigte) einzuhalten ist, unter
Personen mit Behinderungen mit einer Beschäftigungsempfehlung des Nationalen
Rats für die Feststellung von Behinderungen und der Arbeitsfähigkeit wurden
bereits verabschiedet. Das Ministerium für Arbeit, sozialen Schutz und Familie
begann mit der Einstellung von 43 Bediensteten, die in allen lokalen
Dienststellen des Nationalen Amts für Beschäftigung eingesetzt werden sollen,
um Personen mit Behinderungen personalisierte Unterstützung im Einstellungsprozess
anzubieten. Dies erfolgt unter Beteiligung von Ad-hoc-Verbänden, Gewerkschaften
und Arbeitgebern. Am 26. Dezember 2012 wurde das Gesetz
Nr. 306 zur Änderung und Ergänzung einiger Rechtsakte vom Parlament
verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden in das Ordnungswidrigkeitengesetz neue
Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Diskriminierung am Arbeitsplatz,
Diskriminierung im Bildungsbereich und Diskriminierung beim Zugang zu
öffentlichen Dienstleistungen und Gemeingütern aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Strafgesetze zu
Hassdelikten überprüft. Der Wortlaut von Artikel 176 des Strafgesetzbuchs
(„Verstoß gegen die Gleichstellung“) wurde geändert, um die Elemente einer
Straftat besser zu definieren („Unterscheidung, Ausgrenzung, Einschränkung oder
Bevorzugung“ anstelle des unspezifischen Begriffs „Verstoß“). Dennoch stehen
einige Aspekte noch nicht im Einklang mit den Normen für Spezifizität und
Vorhersehbarkeit. Darüber hinaus wird das Strafgesetz zu Hassdelikten von den
Strafverfolgungs- und Justizbehörden nach wie vor selten umgesetzt. Hingegen
tritt bei der gerichtlichen Auseinandersetzung in zivilrechtlichen Fällen eine
aktive Dynamik in der moldauischen Gesellschaft zutage, was die proaktive
Politik der Regierung widerspiegelt. Erfolge zeigen sich bei den
Gerichtsverfahren, die durch die Zivilgesellschaft und staatliche Institutionen
in Fällen von Diskriminierung eingeleitet werden, was zu Präzedenzfälle
schaffenden Urteilen der inländischen Gerichte geführt und die allgemeine
Öffentlichkeit für das Problem sensibilisiert hat. Darüber hinaus zeigen die zentralen Behörden
und die Kommune Chisinau – im Anschluss an das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall GenderDoc-M (Antrag Nr. 9106/06)
vom Juni 2012 – ihre Bereitschaft, das Recht auf Versammlungsfreiheit von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) zu
garantieren, was sich bei den erfolgreichen Märschen der LGBTI-Gemeinschaft am 14. Februar
und 19. Mai 2013 zeigte. Diese Märsche waren die ersten ihrer Art in der
Geschichte der Republik Moldau, die unter sicheren Bedingungen sowie unter dem
wirksamen Schutz der Polizei stattfanden. Auch in Bezug auf den Status von
transsexuellen Personen und ihre Rechte auf gesetzliche Anerkennung der
Änderung des Namens oder des gesetzlichen Geschlechts ist Positives zu
erwähnen. Am 2. November 2012 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof
seine Empfehlung Nr. 16 über das Untersuchungsverfahren für Beschwerden
hinsichtlich der Berichtigung der Personenstandsurkunde im Anschluss an eine
operative Geschlechtsumwandlung. Diese Empfehlungen spiegelten die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte korrekt und
ausdrücklich wider, worin die Verweigerung der Anerkennung des postoperativen
Geschlechts im Personenstand als Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten (Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens) bezeichnet wurde. Obwohl anerkennenswert, scheint das Problem
durch diese Bemühungen nicht vollständig gelöst worden zu sein: Andere
Rechtsvorschriften scheinen den standesamtlichen Behörden weiterhin Gründe zu
bieten, um eine Änderung des Personenstands einer Person nach ihrer
Geschlechtsumwandlung abzulehnen, sodass sie die Entscheidung vor Gericht anfechten
muss. Im justiziellen Bereich zeigte sich im Jahr 2012
– als Folge der hitzigen öffentlichen Debatte in den Jahren 2011 und 2012 und
als Zeichen für eine aktivere Dynamik in der moldauischen Gesellschaft bei
Diskriminierungsproblemen – ein bemerkenswerter Anstieg der Gerichtsverfahren
zu Fällen von Diskriminierung. In einigen Fällen wurden die Grenzen der
Redefreiheit im Falle von Hassparolen klargestellt. Dies betraf u. a.
verleumderische und aufrührerische Aussagen gegen das Roma-Volk und LGBTI-Personen
oder die Veröffentlichung von Schwarzen Listen mit öffentlichen Personen, die
Homosexualität fördern, auf Web-Sites. Es muss betont werden, dass die Gerichte
in diesen Fällen im Einklang mit internationalen und europäischen Normen unter
Achtung der legitimen Grenzen der Redefreiheit im Falle der Verbreitung von
ethnischem, religiösem oder sozialem Hass (Hassparolen) urteilten. In einigen
Fällen entschieden sie auch, den Klägern moralische Entschädigung zuzusprechen. Außerdem lehnte das Berufungsgericht Chisinau
eine Beschwerde ab, die von einer religiösen Gemeinschaft gegen die
Entscheidung von Teleradio Moldova, eine Dokumentation über LGBTI-Rechte als
Menschenrechte zu senden, eingelegt wurde, und zwar mit der Begründung, dass
die Klägerin versucht hätte, ein Verbot der Rede- und Meinungsfreiheit zu einem
Thema in Verbindung mit den Rechten von sexuellen Minderheiten durchzusetzen.
Gleichermaßen bezeichnend war die Reaktion, die durch Zivilorganisationen und
öffentliche Behörden sowie durch die diskriminierenden Maßnahmen gegen
LGBTI-Personen und Angehörige von religiösen Minderheiten durch einige lokale
Räte, einschließlich des Stadtrats von Balti, ausgelöst wurde. Am 28. Februar
2013 befand das Berufungsgericht Balti, dass die Schaffung einer „Zone der
speziellen Unterstützung für die moldauische orthodoxe Kirche“ durch Letzteren
und das Verbot der „aggressiven Propaganda in Bezug auf eine nicht herkömmliche
sexuelle Orientierung“ einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Im
Hinblick auf diskriminierende Beschlüsse, die von anderen lokalen Räten
angenommen wurden, setzte die Staatskanzlei die betreffenden Behörden von der
Unrechtmäßigkeit ihrer Beschlüsse in Kenntnis und leitete entsprechende
rechtliche Schritte ein. Infolgedessen wurden alle Beschlüsse der lokalen
Kommunen durch die ausgebenden Behörden aufgehoben oder von den entsprechenden
Gerichten für unrechtmäßig erklärt. Der gleiche Ansatz wird von den
Bürgerbeauftragten im Falle des Gesetzes zur Gewährleistung der Grundsätze der
Gleichheit, Billigkeit und Objektivität verfolgt, das am 30. April 2013
durch die Völkerversammlung der gagausischen Autonomie angenommen wurde, die
einige der durch das Gesetz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung errichteten
Rechte, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigungsrechte von LGBTI-Personen,
in Frage stellt. ·
Effektive Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung
der Diskriminierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte
(einschließlich der Zuweisung angemessener Ressourcen); allgemeine Sensibilisierungskampagnen
gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und andere Formen der
Diskriminierung; Verstärkung der zuständigen Organe für die
Antidiskriminierungspolitik und die Bekämpfung von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus Am 27. Dezember 2012 verabschiedete das
Parlament Änderungen am Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte (im Folgenden
„der Aktionsplan“), der von den Behörden zusammen mit der Zivilgesellschaft
erstellt wurde, um neue Entwicklungen wie z. B. das Ergebnis der
Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Abschlussbericht vom März 2012) und
andere internationale Empfehlungen in Betracht zu ziehen. Im Anschluss an diese
Maßnahme wurden neue Kapitel aufgenommen, wie beispielsweise: Verhütung und
Bekämpfung der Diskriminierung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und
Rechte von Staatenlosen, Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern. Im Rahmen
des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Republik Moldau vom 16. April
2013 bestätigten die moldauischen Behörden, dass sie der kontinuierlichen
Umsetzung des Aktionsplans – mit angemessener Finanzierung – und dessen
Überwachung Priorität geben. Letzteres wird durch eine Nationale
Ad-hoc-Kommission für die Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte (im Folgenden
„die Nationale Kommission“) mit fachlicher Unterstützung durch das
Justizministerium sowie durch den Ständigen parlamentarischen Ausschuss für
Menschenrechte koordiniert. Die Überwachung basiert auf verschiedenen
Leistungsindikatoren und umfasst einen qualitativen Bewertungs- und
Feedbackmechanismus. Es zeigte sich, dass 85 % der für 2012 geplanten
Maßnahmen am Jahresende abgeschlossen oder vorangeschritten waren. Der
Nationale Ausschuss forderte eine stärkere Beteiligung von Seiten der 35
Bezirksräte des Landes ein. Daneben wurde dem Aktionsplan ein separates
Finanzkapitel hinzugefügt, wodurch die nationalen und lokalen Behörden
aufgefordert wurden, die Finanzquellen (ob intern oder extern, zweckgebunden
oder erforderlich für die Sicherstellung der vollständigen Umsetzung)
anzugeben. Die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern ist
weiterhin ein wichtiger Faktor für die Umsetzung des Aktionsplans. Die
moldauischen Behörden haben kürzlich entschieden, Vertreter von Europarat, UN, EU,
OSCE sowie nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen
einzuladen, sich an der Nationalen Kommission zu beteiligen. Der Nationale Aktionsplan zur Unterstützung
des Roma-Volks 2011–2015, der 2012 in Konsultation mit internationalen Partnern
überarbeitet wurde, stellt einen Durchbruch innerhalb der Politik der Republik
Moldau gegenüber der Roma-Bevölkerung dar, da der Schwerpunkt auf soziale
Eingliederung gelegt wird, anstatt sich nur auf die Förderung der Roma-Kultur
zu beschränken. Die Institutionalisierung der Mediatoren für die
Roma-Gemeinschaft ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Eingliederung
des Roma-Volks. Die Arbeiten für das Netzwerk der Mediatoren für die
Roma-Gemeinschaft, die nun auf der Gehaltsliste im Haushalt der Republik Moldau
stehen, sollte ein Angelpunkt für die beabsichtigte Strategie der sozialen
Eingliederung sein, die auf vereinten Bemühungen der zentralen und lokalen
Behörden und der aktiven Beteiligung von Zivilgesellschaft und internationalen
Organisationen (wie z. B. UNICEF) basiert und mit angemessenen
Mittelzuweisungen ausgestattet ist. Es wurden 15 Mediatoren für die
Roma-Gemeinschaft eingesetzt, die vollständig über den Staatshaushalt
finanziert werden. Diese Zahl soll bis 2015 auf das Optimum von 47 Mediatoren
erhöht werden. Zur Unterstützung einer Strategie zur Stärkung der Roma-Frauen
sind 13 dieser 15 anfänglichen Mediatoren weiblichen Geschlechts. Als positive
Entwicklung zur Erhöhung der Kapazität sowie zur Sensibilisierung der
moldauischen Behörden im Hinblick auf das Problem der sozialen Eingliederung
der Roma wurde im November 2012 der Posten eines Sonderberaters des
Premierministers zu Roma-Fragen geschaffen. Im Hinblick auf die Institutionen wurde die
Bedeutung einer Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte im
Justizsektor erneut als eine der Säulen der groß angelegten, umfangreichen
Strategie für die Reform des Justizsystems 2011-2016 und des zugehörigen
Aktionsplans bestätigt. In einer ersten Welle von Gesetzesänderungen, die im Juli
2012 angenommen wurden, wurden der Oberste Rat der Magistratur gestärkt und
insbesondere seine disziplinären Befugnisse erweitert. Ferner wurde damit das
Ziel erreicht, Richter effizienter und flexibler entsprechend der
Arbeitsbelastung und der Fallzahl in bestimmten Gerichten und Bezirken
zuzuweisen und den Arbeitsdruck auf die Richter durch die Schaffung der
Position eines Richterassistenten zu verringern. Das 2008 eingerichtete
Rechtshilfesystem, das rund um einen Nationalen Rechtshilferat organisiert ist,
wurde ebenfalls verbessert. Der Leitfaden für die staatlich garantierte
Rechtshilfe, der 2010 mit Unterstützung des Europarates und der Europäischen
Kommission veröffentlicht wurde, wurde an die maßgeblichen Institutionen und
Experten, die Rechtshilfe bereitstellen, verteilt, während der allgemeinen
Öffentlichkeit eine zusammenfassende Broschüre zur Verfügung gestellt wurde, in
der die verschiedenen Arten der Rechtshilfe sowie die Verfahren für die
Beantragung und den Empfang einer solchen Rechtshilfe erläutert werden. Ferner wurde die Bereitstellung von
Rechtshilfe durch Einsetzung von öffentlichen Verteidigern neben den privaten
Anwälten, welche bereit sind, Rechtshilfe auf vertraglicher Basis in den fünf
territorialen Dienststellen des Nationalen Rechtshilferats zu geben,
diversifiziert. Akkreditierten Nichtregierungsorganisationen ist es ebenfalls
erlaubt, Rechtshilfe in zivilrechtlichen Fällen bereitzustellen. Laienanwälte
und Nichtregierungsorganisationen stellen primäre Rechtshilfe zur Verfügung (grundlegende
Informationen über das Recht und Unterstützung bei der Abfassung von
verschiedenen Schriftstücken, ausgenommen Verfahrensschriftstücke für
Gerichtsverfahren). Seit 1. Januar 2012 können Kläger Rechtshilfe auch in
zivilrechtlichen Fällen beantragen. Solche Rechtshilfe steht Personen zur
Verfügung, die sich einen Anwalt nicht leisten können und deren Fall eine
gewisse rechtliche oder verfahrenstechnische Komplexität besitzt. Im Rahmen der Strategie für die Reform des
Justizsektors findet die Reform der Institution des Bürgerbeauftragten, des
Zentrums für Menschenrechte (im Folgenden „das Zentrum“) zur Stärkung seiner
Unabhängigkeit und Effektivität sowie des zugehörigen Nationalen Mechanismus
zur Verhütung von Folter angemessene Berücksichtigung (im November 2009 wurde
dem Zentrum für Menschenrechte vom International Coordinating Committee of
National Institutions for the Promotion and Protection of Human Rights (ICC)
der Status „B“ verliehen, was der teilweisen Erfüllung der Pariser Prinzipien entspricht).
Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe führte eine ausführliche Studie zur Tätigkeit des
Zentrums durch. Hierin eingeschlossen war die Bewertung der Leistung des
Zentrums, des Finanzbedarfs und möglicher Maßnahmen zur Optimierung seiner
Tätigkeit. Basierend auf ihren Schlussfolgerungen sowie unter Einbindung
internationaler Partner (wie z. B. des lokalen UN-Beraters zu
Menschenrechten und des früheren UN-Sonderberichterstatters über Folter) und
lokaler Nichtregierungsorganisationen verfasste das Justizministerium einen
Gesetzesentwurf zur Umorganisation des Zentrums sowie zur Auswahl und Ernennung
des bzw. der Bürgerbeauftragten. Des Weiteren wurden darin der Autonomiegrad
der Letzteren bei der Auswahl und Benennung der Bediensteten des Zentrums
festgelegt, die interne Organisation der Struktur bestimmt und
Haushaltsprobleme angegangen. Gegenwärtig liegt der Gesetzesentwurf zur
öffentlichen Konsultation aus. Gleichzeitig unternahm das Zentrum
Anstrengungen, um seine Effektivität und die Glaubwürdigkeit seiner Funktion zu
verbessern. Es begann sein Vorrecht zu nutzen, die Verfassungsmäßigkeit
bestimmter Gesetze vor dem Verfassungsgericht in Frage zu stellen und
Rechtsklagen vor Gericht einzuleiten oder in Gerichtsverfahren, einschließlich
in Antidiskriminierungsverfahren, als „amicus curiae“ einzugreifen. Es
eröffnete ein regionales Zentrum in Varnita, einem von der Republik Moldau
kontrollierten Vorort von Bender, in der so genannten Sicherheitszone, um
Anfragen der örtlichen Bevölkerung beantworten und die Zusammenarbeit mit dem
entsprechenden Bürgerbeauftragen in Transnistrien verbessern zu können. (b) Bewertung der Empfehlungen ·
Weitere Umsetzung des Aktionsplans für
Menschenrechte 2011–2014 und Fortsetzung der Bemühungen, die auf die
Einbeziehung der internationalen Gemeinschaft in die Lösung von
Minderheitenproblemen abzielen Die moldauischen Behörden zeigten ein
konsequentes Engagement und sich verbessernde Ergebnisse bei der Umsetzung des
Aktionsplans für Menschenrechte 2011–2014. Im März 2013 wurden Änderungen am
Regierungserlass zur Einrichtung der Nationalen Kommission für die Umsetzung
des Aktionsplans für Menschenrechte erarbeitet, um internationale
Organisationen wie beispielsweise Europarat, UN, EU, OSCE und internationale
Nichtregierungsorganisationen zur Beteiligung an der Überwachung und
Einschätzung der Kommission einzuladen. Die Pläne der moldauischen Behörden
sahen vor, nach Bildung einer neuen Regierung rasch mit einer solchen Einladung
voranzuschreiten. ·
Sicherstellung der effektiven Durchführung der
Antidiskriminierungsgesetzgebung im Einklang mit europäischen und
internationalen Normen, insbesondere durch Veröffentlichung umfassender
Leitlinien, und Einrichtung eines gut funktionierenden Rats für Gleichstellung Wie im vorherigen Abschnitt ausführlich
beschrieben zeigen die moldauischen Behörden, die Justizinstitutionen, die
Zivilgesellschaft und die Bevölkerung ein hohes Maß an Bewusstsein für
Antidiskriminierungsprobleme, ein Thema, das in der Gesellschaft nach wie vor
kontrovers gesehen wird. Kurz nach Verabschiedung des Gesetzes zur
Gewährleistung der Gleichbehandlung wurden verschiedene Durchführungsmaßnahmen
ergriffen. Dies betraf insbesondere ein umfassendes Aus- und
Fortbildungsprogramm zur Bereitstellung von Durchführungsleitlinien für Juristen
sowie zur Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit. Administrative
Entscheidungen oder regionale Rechtsakte, die im Widerspruch zum Gesetz zur
Gewährleistung der Gleichbehandlung stehen, wurden durch rechtliche Mittel
aufgehoben und die aufkommende nationale Rechtsprechung mit den Beschlüssen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abgestimmt. ·
Fortsetzung der finanziellen Anstrengungen zur
Umsetzung des Aktionsplans zur Unterstützung des Roma-Volks 2011–2015 auf
effektive und konsequente Weise Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben wurde
der Aktionsplan zur Unterstützung des Roma-Volks 2011–2015 konsequent
umgesetzt. Die vorherige Verpflichtung zur Institutionalisierung der Mediatoren
für die Roma-Gemeinschaft wurde 2013 in effektive Mittelbindungen umgesetzt. In
dieser Hinsicht sowie in Bezug auf die Menschenrechtsfrage im Allgemeinen ist
die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft sowie die Unterstützung
durch die internationale Gemeinschaft ein wichtiger Faktor für die Sicherstellung
des Erfolgs der geplanten Maßnahmen. ·
Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit den
De-facto-Behörden in Tiraspol, was einen Informationsaustausch über die
Ausstellung von Dokumenten sowie zu Strafverfolgungsaspekten ermöglichen würde Wie in der Vorgabe des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung beschrieben erfolgt die Ausstellung von Ausweisdokumenten
für transnistrische Einwohner durch die verfassungsmäßigen Organe der Republik
Moldau auf der Grundlage der Informationen, die nach moldauischen Recht bereitgestellt
und anhand der im Besitz der verfassungsmäßigen Organe befindlichen
Informationen gegengeprüft werden. Die Zusammenarbeit zwischen Chisinau und
Tiraspol in Strafverfolgungsangelegenheiten erfolgt ad hoc auf der Grundlage
einer Vereinbarung von 1994. Allerdings kann diese Vereinbarung als solche
nicht im Rahmen der Fortschritte der Republik Moldau bei Menschenrechtsfragen
umgesetzt werden, da sie keine ausreichenden Garantien für den Schutz
personenbezogener Daten und die Achtung der Menschenrechte von Personen, die
Gegenstand eines Ermittlungsersuchens von Seiten der transnistrischen
De-facto-Behörden sind, bietet. Dieses Format muss überarbeitet werden. Die
Arbeiten an diesem Problem wurden im Anschluss an die „5+2“-Sitzung von Odessa
auf der Grundlage eines Entwurfs aufgenommen, der von der OSCE-Mission in der
Republik Moldau vorgeschlagen wurde. ·
Verstärkung der Bemühungen zur Überwindung
möglicher Sicherheits- und Migrationsprobleme und Suche nach möglichen Lösungen
zur Verbesserung der Überwachung unbeschadet des „5+2“-Verhandlungsprozesses Im März 2013 informierte der moldauische
stellvertretende Premierminister für Rückführung (politischer Vertreter der
Republik Moldau im „5+2“-Prozess) die transnistrische De-facto-Verwaltung, die
anderen Teilnehmer am „5+2“-Prozess und die Gemeinsame Kontrollkommission, die
im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens zwischen Russland und der Republik
Moldau von 1992 errichtet wurde, über die Absicht der Republik Moldau, an der
Verwaltungsgrenzlinie zu Transnistrien, in der so genannten Sicherheitszone des
Transnistrien-Konflikts, sechs Registrierungsstellen des moldauischen Amts für
Migration und Asyl einzurichten, um die Zuwanderungsströme durch den zentralen
(transnistrischen) Abschnitt der Grenze zwischen der Republik Moldau und der
Ukraine zu überwachen und einzudämmen. Die Tiraspol übermittelten Informationen
enthielten grundlegende Angaben zu Ort, Verfahren, zuständigen Institutionen
und anderen maßgeblichen Aspekten. Im April stellte der stellvertretende
Premierminister für Rückführung im Anschluss an die negative Reaktion der
transnistrischen Verwaltung zusätzliche Erläuterungen in schriftlicher Form
sowie in Form von öffentlichen Erklärungen, einschließlich der vom Amt für
Migration und Asyl herausgegebenen Erklärungen, zur Verfügung. Dieses Problem
wurde während der „5+2“-Sitzung von Odessa (23. bis 24. Mai 2013) erneut
angesprochen. Bei dieser Gelegenheit wies die Republik Moldau die
Anschuldigungen von transnistrischer Seite zurück, dass die Freizügigkeit für
die russischen und ukrainischen Einwohner Transnistriens, die keinen
moldauischen Pass besitzen, durch ihre Maßnahme eingeschränkt werden würde.
Transnistrien schien zufrieden mit den vorlegten Erläuterungen. Die Republik
Moldau stimmte ferner zu, dreiseitige konsularische Konsultationen mit Russland
und der Ukraine über die Anerkennung der moldauischen Aufenthaltsrechte bei
russischen und ukrainischen Einwohnern Transnistriens, die eine Anmeldung bei
den moldauischen Behörden ablehnen, aufzunehmen. Dem Nationalen Amt für Statistik zufolge
belief sich die Bevölkerung der Republik Moldau 2012 auf 3 559 541
Personen (ohne die transnistrische Region). Darüber hinaus wurde die
Bevölkerung der transnistrischen Region auf ungefähr 509 400 Personen
(ohne Abzug der großen Zahl von Zuwanderern aus der Region) geschätzt, von
denen 280 239 (55 %) im Staatlichen Bevölkerungsregister als
moldauische Staatsbürger registriert waren. 2012 stellte das Ministerium für
Informationstechnologie und Kommunikation 15 531 Pässe für die Bürger der
Republik Moldau, die in der transnistrischen Region wohnen, aus. Die Republik Moldau verfolgt im Allgemeinen
eine integrative Politik in Bezug auf seine in Transnistrien wohnenden
Staatsbürger und gewährt ihnen den kostenlosen Zugang zur moldauischen
Staatsbürgerschaft auf freiwilliger Basis (oder die gebührenfreie Ausstellung
von Ausweisdokumenten im Erstfall). Angesichts der Nichtanerkennung der
transnistrischen Personenstandsdokumente durch die Republik Moldau wendet das
Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation spezielle Maßnahmen
zur Bestätigung der Staatsbürgerschaft von Antragstellern an. Diese stehen im
Einklang mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2004 sowie der
Regierungsbeschlüsse Nr. 959 vom 9. September 2005 und Nr. 337
vom 10. Mai 2011. Seit Mai 2012 laufen Gespräche zwischen Chisinau und
Tiraspol, um einen Mechanismus zum Informationsaustausch umzusetzen, die
neuerliche Registrierung der von den transnistrischen De-facto-Behörden ausgestellten
Dokumente zuzulassen und insbesondere Elemente einer landesweiten
Identifizierung (eine vom moldauischen Personenstandsregister generierte
Nummer) in den von den transnistrischen De-facto-Behörden ausgestellten
Personenstandsdokumenten einzuführen. Dies würde den Antragsprozess für
transnistrische Einwohner, die moldauische Ausweisdokumente beantragen,
vereinfachen. Gegenwärtig wird im Regierungsbeschluss
Nr. 125 vom 18. Februar 2013 zur Genehmigung der Verordnung über die
Ausstellung von Ausweisdokumenten und Nachweisen der Bevölkerung der Republik
Moldau (zur Aufhebung des Regierungsbeschlusses Nr. 376 vom 6. Juni 1995
in der nachfolgend geänderten Fassung) festgelegt, dass die „Identifizierung
von Personen, die die Volljährigkeit erreicht haben und bislang nicht
registriert wurden oder deren Identität nicht anhand von früher ausgestellten
Dokumenten festgestellt werden kann, nach Erklärung eines der Elternteile,
gesetzlicher Vertreter oder anderer Verwandter ersten bis dritten Grades zu
erfolgen hat“. Im letzteren Fall muss der Antragsteller zusätzliche erläuternde
Dokumente vorlegen, die von der lokalen öffentlichen Behörde oder anderen
staatlichen Institutionen, die im Besitz von Informationen über die betreffende
Person sind, ausgestellt wurden. Demzufolge können sich Nachkommen oder
Verwandte von Einwohnern Transnistriens, die nicht identifiziert und im Rahmen
des Passsystems nach sowjetischem Muster (auf dem das moldauische „Register“
basiert) anerkannt werden können, bei der Beantragung der moldauischen
Staatsbürgerschaft gegenwärtig auf die Erklärungen ihrer Verwandten berufen. Im
moldauischen Strafgesetzbuch sind Geldstrafen und Haftstrafen bis zu einem Jahr
für Falschaussagen vor einem öffentlichen Beamten, um eine Rechtswirkung für
eine dritte Person zu erzeugen, vorgesehen. Allgemeine Bewertung – Vierter Themenblock Die Republik Moldau ist bei der effektiven Umsetzung der geforderten Vorgaben der zweiten Phase vorangekommen. Die verbleibenden Beschränkungen hinsichtlich des legalen Aufenthalts von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen wurden aufgehoben. Der Zugang aller Staatsbürger zu Ausweisdokumenten wurde kontinuierlich weiter verbessert. Bei der Umsetzung des rechtlichen Antidiskriminierungsrahmens wurden beachtliche Fortschritte erzielt. Darüber hinaus wurde die Lage der transnistrischen Region sorgfältig angegangen, indem ein System zur Überwachung der Zuwanderung und spezielle Bestätigungsverfahren für transnistrische Einwohner, die moldauische Ausweisdokumente beantragen, eingerichtet wurden. Ferner kann die Republik Moldau bei der konsequenten Umsetzung aller Empfehlungen, die im Rahmen der Folgenabschätzung vermittelt wurden, eine Erfolgsbilanz vorweisen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Republik Moldau die Vorgaben der zweiten Phase, die für den vierten Themenblock festgesetzt wurden, im Allgemeinen erfüllt. Weitere Maßnahmen sind in folgenden Bereichen erforderlich: · Bestätigung der nachhaltigen Durchführung des Gesetzes zur Gewährleistung der Gleichbehandlung, insbesondere durch Einrichtung eines gut funktionierenden Rats für Gleichstellung, und Förderung der Fortschritte in Richtung einer vollständigen Umsetzung des Gesetzes zur sozialen Eingliederung von Personen mit Behinderungen · Bestätigung der finanziellen Unterstützung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte · Fortsetzung der Umsetzung der Reform im Justizsektor, einschließlich der Stärkung der Institution des Bürgerbeauftragten · Einrichtung der angekündigten Registrierungsstellen entlang der Verwaltungsgrenzlinie zu Transnistrien · Förderung der Fortschritte mit Transnistrien, um die Dokumentation und den Nachweis für transnistrische Einwohner zu vereinfachen 3. Schlussfolgerungen Seit Beginn des Visadialogs zwischen der EU
und der Republik Moldau im Juni 2010 und der Übergabe des Aktionsplans zur
Visaliberalisierung an die moldauischen Behörden im Januar 2011 hat die
Kommission in regelmäßigen Abständen dem Europäischen Parlament und dem Rat
über die Fortschritte Bericht erstattet, die die Republik Moldau im Hinblick
auf das Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen erzielt hat, um die in den vier
Themenblöcken der ersten Phase angegebenen Vorgaben zu erfüllen. In dem
vorliegenden vierten Fortschrittsbericht wird nun auf die Erfüllung der
Vorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierungen
eingegangen. Neben diesem intensiven Prozess der
Berichterstattung über den Aktionsplan zur Visaliberalisierung hat die
Kommission auch weiterhin die Fortschritte kontrolliert, die die Republik
Moldau in maßgeblichen Bereichen des Aktionsplans zur Visaliberalisierung im
Rahmen ·
des Gemischten Visaerleichterungsausschusses der EU
und der Republik Moldau, ·
des Gemischten Rückübernahmeausschusses der EU und
der Republik Moldau, ·
des Gemischten Unterausschusses Nr. 3 der EU und
der Republik Moldau, ·
der Sitzung hochrangiger Beamter der
Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und der Republik Moldau, ·
des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der
Republik Moldau erzielt hat. Der Dialog und die Kooperation zwischen der EU
und der Republik Moldau sind in jedem Ausschuss und in jedem Rahmen als
fortgeschritten zu bezeichnen und verlaufen reibungslos. Während der letzten
Sitzung der Gemischten Ausschüsse zur Visaerleichterung und zur Rückübernahme
am 12. Juni 2013 in Brüssel (unter der Teilnahme von Mitgliedstaaten der
EU) stellte die Kommission die insgesamt zufrieden stellende Durchführung
beider Abkommen fest. Es hat sich gezeigt, dass der Visadialog
zwischen der EU und der Republik Moldau ein wichtiges Werkzeug zum Voranbringen
der Reformen ist, und zwar nicht nur in den Bereichen Justiz und
Inneres, sondern auch darüber hinaus in betroffenen Bereichen wie z. B.
bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit, einschließlich der
Finanzierung der politischen Parteien und der Immunität von Politikern. Der
Fortschritt, den die Republik Moldau in den durch die vier Themenblöcke des
Aktionsplans zur Visaliberalisierung abgedeckten Bereichen erzielt hat, ist in
den letzten drei Jahren konstant und effizient geblieben, woran sich das
bedeutende Engagement und das Bemühen von Seiten der moldauischen Behörden
gezeigt hat, die die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung ganz
oben auf ihre gesetzgeberische, politische und administrative Agenda gesetzt
haben. Allerdings muss erneut darauf hingewiesen
werden, dass die durchgeführten Reformen in einigen der durch den Aktionsplan
zur Visaliberalisierung abgedeckten Bereichen, insbesondere jenen zum Erreichen
einer verantwortungsvollen Staatsführung innerhalb der öffentlichen Verwaltung,
eindeutig einen stabilen politischen Willen von Seiten der moldauischen
Behörden erfordern, um eine vollständige Konsolidierung dieser Reformen in der
moldauischen Gesellschaft zu erreichen. Die aktuelle Bewertung zeigt, dass die Republik Moldau
alle in den vier Themenblöcken des Aktionsplans zur Visaliberalisierung
festgelegten Vorgaben weitgehend erfüllt. Die Funktionsweise des
rechtlichen und politischen Rahmens sowie die institutionellen und
organisatorischen Grundsätze und Verfahren innerhalb der vier Themenblöcke
stehen im Einklang mit den europäischen und internationalen Normen. Die
Kommission ist der Ansicht, dass die
Republik Moldau sehr gute Fortschritte bei
der effektiven und nachhaltigen Umsetzung der Vorgaben der zweiten Phase des
Aktionsplans zur Visaliberalisierung erzielt hat. Die Durchführung der im
vorliegenden Bericht geforderten Maßnahmen würde für die Republik Moldau
den Abschluss der Umsetzung aller Vorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans
zur Visaliberalisierung bedeuten. Die Kommission wird weiterhin ihr besonderes
Augenmerk darauf richten, dass die Republik Moldau für die nachhaltige
Umsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens angemessene finanzielle und
personelle Ressourcen abstellt. Diesbezüglich wird die Republik Moldau
aufgefordert, eine langfristige mehrjährige Planung aufzustellen, um zu
gewährleisten, dass die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen –
durch eine systematische Aufnahme der erforderlichen Haushaltslinien in den
Staatshaushalt – für eine nachhaltige Erfüllung der Vorgaben zugewiesen werden.
Ferner ist es wichtig, dass weiterhin gezielte Aufklärungskampagnen mit
dem Ziel, die Rechte und Pflichten im Rahmen des visumfreien Reiseverkehrs
klarzustellen, sowie zu den Vorschriften zur Regelung des Zugangs zum
Arbeitsmarkt der EU organisiert werden. Die Kommission wird mit der aktiven
Überwachung der Erfüllung der im vorliegenden Bericht geforderten Maßnahmen
im Hinblick auf die vier Themenblöcke des Aktionsplans zur Visaliberalisierung fortfahren,
um im Herbst einen Bericht über die effektive Umsetzung aller Vorgaben
des Aktionsplans zur Visaliberalisierung vorzulegen. [1] Ratsdokument 18078/10. [2] (i) Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik, (ii)
Irreguläre Einwanderung einschließlich Rückübernahme, (iii) Öffentliche Ordnung
und Sicherheit und (iv) Außenbeziehungen und Grundrechte. [3] SEK (2011) 1075 endg. [4] SWD (2012)12 final. [5] COM (2012) 348 final. [6] COM(2012) 443 final. [7] Unterausschuss Nr. 3: Zoll, grenzüberschreitende Kooperation,
Geldwäsche, Drogen, illegale Migration. [8] COM(2012) 443 final. [9] Zweistufiges Wasserzeichen, unter UV-Licht
fluoreszierende Fasern, fluoreszierender Sicherheitsfaden, Mikrodruck,
Passnummerierung mit Laserperforation gemäß Punkt V im Informativen
Anhang 1 zu Abschnitt III. Security Standards for Machine Readable
Travel Documents, Dok. 9303, Teil 1, der Internationalen
Zivilluftfahrtbehörde. [10] Wasserzeichen, Mikrodruck, Emblem und Seriennummer des
Vordrucks sind fluoreszierend unter UV-Licht. [11] Den moldauischen Behörden zufolge beläuft sich die
Bevölkerung der transnistrischen Region auf 509 400 Personen, von
denen 55 % Staatsbürger der Republik Moldau sind und 33 128 einen
biometrischen Reisepass der Republik Moldau besitzen. [12] Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex
für das Überschreiten der Grenzen durch Personen [13] SEC(2011) 145 final [14] 2012 gab es 87 untersuchte Fälle von Korruption, 92
abgeschlossene Untersuchungsfälle und 102 angewandte Disziplinarmaßnahmen,
wovon 34 Fälle zu Entlassungen führten. Im Zeitraum 2010 bis 2012 wurden
vier Strafsachen wegen schwerwiegender Korruptionsvergehen eingeleitet. [15] EU-Schengen-Katalog: Kontrollen an den Außengrenzen,
Abschiebung und Rückübernahme, Empfehlungen und bewährte Praktiken,
Ratsdokument 7864/09 [16] http://www.eubam.org/files/20121206142708402683P9AP_ENG_Second_Year.pdf
[17] Organisation für Demokratie und Wirtschaftsentwicklung –
Georgien, Ukraine, Aserbaidschan und Republik Moldau (GUAM) [18] Die Grenzpolizeiabteilung erhielt im April 2013 die
gesamte notwendige Ausrüstung und 30 Patrouillenfahrzeuge, damit die
mobilen Einheiten ihre Aufgaben erfüllen können. [19] Die letzte Sitzung des Gemischten Rückübernahmeausschusses
fand am 12. Juni 2013 statt. [20] Gemäß den Mindestnormen der Richtlinie 2008/115/EG des
Rates zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. [21] Gemäß der Richtlinie 96/71/EG des Rates über die
Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen [22] Die letzte Sitzung des Gemischten
Visaerleichterungsausschusses fand am 12. Juni 2013 statt. [23] 2012 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei
Entscheidungen der ersten Instanz 107 Tage und lag somit innerhalb der
Frist von sechs Monaten. Wenn die zweite Instanz einbezogen wird, ist diese
Bearbeitungszeit mit 401 Tagen wesentlich länger. Gegenwärtig stehen
Entscheidungen in 82 Fällen (85 Personen) aus (in Erwartung einer
Entscheidung in erster Instanz oder in der Beschwerdeinstanz). [24] Seit Anlauf des Verfahrens wurden 17 Entscheidungen
gefällt. Am 1. Januar 2013 gab es im Hoheitsgebiet der Republik Moldau 1998 Staatenlose
(anerkannt/mit ständigem Aufenthaltsrecht). [25] Jährliche Zahlen zum Menschenhandel: registrierte
Straftaten (140 in 2010, 111 in 2011, 151 in 2012) und Opfer, die durch CAP
unterstützt wurden (355 in 2010, 339 in 2011, 424 in 2012). Identifizierte
Opfer laut Innenministerium: 131 in 2011, 266 in 2012. Verurteilungen: 7 in 2011,
13 in 2012. Unterstützte Opfer von Kinderhandel: 9,6 % in 2010, 14 %
in 2011, 13 % in 2012. [26] Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der im Plan
enthaltenen Aktionen werden in den Mittelzuweisungen 2012–2013 für die
öffentlichen Behörden, die aus dem Staatshaushalt und den lokalen Haushalten
finanziert werden, zusätzlich zur externen Unterstützung, die die öffentlichen
Behörden für die Umsetzung spezifischer Projekte erhalten, bereitgestellt:
Unterstützung im Rahmen des Projekts des Europarates „Good Governance and
Fighting Against Corruption“ in der Östlichen Partnerschaft, Unterstützung
durch die Europäische Kommission im Rahmen des Projekts „Supporting the
Government of the Republic of Moldova in maintaining the anti-corruption
activities, reforming the Ministry of Internal Affairs including police, and
personal data protection“. [27] Bis dato hatte dieses System nicht die beabsichtigte
Wirkung und hat den Ansatz hinsichtlich Integrität im öffentlichen Sektor nicht
wesentlich verändert. Die Selbsteinschätzung der Korruptionsrisiken war meist
eine formelle Übung und die politische Instabilität wirkte sich nachteilig auf
die Verwaltungskapazität der öffentlichen Institutionen aus. Die aus diesem
Prozess resultierenden Integritätspläne waren nicht von zufrieden stellender
Qualität. Das Zentrum hat kürzlich die Kompetenz erworben, an den Arbeiten der
mit der Analyse der Korruptionsrisiken befassten Arbeitsgruppen teilzunehmen
und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Zuvor hatte das Zentrum nur einen
allgemeinen Einblick, was keine wesentliche Beteiligung des Zentrums an dem
Prozess ermöglichte. [28] Die funktionale Unabhängigkeit wird durch ein Verfahren
zur Benennung des Leiters des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums
sichergestellt, sodass die Amtszeit nicht derjenigen der Regierung, des
Parlaments und des Präsidenten entspricht. Die Benennung des Leiters und der
stellvertretenden Leiter des Nationalen Korruptionsbekämpfungszentrums basiert
auf gesetzlich festgelegten Kriterien der Professionalität und der
Nichtzugehörigkeit zu einer politischen Partei. In das
Benennungs-/Abberufungsverfahren ist mehr als eine Behörde eingebunden. Für die
Abberufung vor dem Ablauf der Amtszeit sind strenge Bedingungen gesetzlich
vorgesehen. [29] Lebensstilüberprüfungen beziehen sich auf die Überprüfung,
ob der Lebensstil einer Person dem rechtmäßig verdienten Einkommen entspricht. [30] Projekt „Support to the Government of the Republic of
Moldova in the field of anticorruption, reform of Ministry of Internal Affairs
including police and personal data protection“ (Unterstützung der Republik
Moldau im Bereich der Korruptionsbekämpfung, der Reform des Innenministeriums,
einschließlich der Polizei, und des Schutzes personenbezogener Daten) [31] Die Zentrale Wahlkommission setzt sich aus Vertretern der
verschiedenen politischen Parteien mit drei Vollzeitstellen sowie 20
Mitarbeitern zusammen und ist überwiegend während Wahlkampagnen tätig. Die
Zentrale Wahlkommission muss über die notwendigen Ressourcen verfügen, um die
Finanzierung der Wahlkampagnen sowie allgemein der politischen Parteien
substanziell und proaktiv überwachen zu können. [32] Das Amt zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche ist
Mitglied des Camden Asset Recovery Inter-agency Network (CARIN). [33] (i) Eingehende Auslieferungsersuchen: Das
Justizministerium bearbeitet diese in 3 bis 4 Monaten, die
Generalstaatsanwaltschaft in 2 bis 3 Monaten, (ii) eingehende
Rechtshilfeersuchen: das Justizministerium bearbeitet diese in 2 bis 3 Monaten,
die Generalstaatsanwaltschaft in 6 Monaten, (iii) das Justizministerium
bearbeitet eingehende Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung von
Strafurteilen in ungefähr 3 Monaten und ausgehende Ersuchen um Anerkennung und
Vollstreckung von Strafurteilen in 4 bis 5 Monaten, (iv) das Justizministerium
bearbeitet Ersuchen um Überstellung von verurteilten Personen in andere Länder
in 5 bis 6 Monaten. [34] Laut Übereinkommen können die zuständigen Behörden zweier
oder mehrerer Vertragsstaaten durch gegenseitige Übereinkunft gemeinsame
Ermittlungsorgane für spezielle Zwecke sowie für einen begrenzten Zeitraum
errichten, um strafrechtliche Ermittlungen in einem oder mehreren ihrer Länder
durchzuführen. [35] Das Überwachungsziel bezieht sich darauf, wie die
Strafverfolgungsorgane Fälle von organisierter Kriminalität weiterleiten,
registrieren und melden.