MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Durchgängig elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung /* COM/2013/0453 final */
1. Einleitung In dieser Mitteilung erläutert die
Kommission den Stand der Umsetzung der durchgängig elektronischen Vergabe
öffentlicher Aufträge[1]
(von der elektronischen Veröffentlichung der Bekanntmachungen bis hin zur
elektronischen Bezahlung) in der EU, so wie es in der Mitteilung „Eine
Strategie für die e-Vergabe“[2]
aus dem Jahr 2012 vorgesehen ist. Sie legt dar, welche Maßnahmen die EU
und die Mitgliedstaaten treffen sollten, um die Umstellung auf die durchgängig
elektronische Vergabe zu verwirklichen. Im derzeitigen Kontext der
Haushaltskonsolidierung kommt der Verwaltung der öffentlichen Auftragsvergabe
besondere Bedeutung zu. Die öffentlichen Ausgaben für Waren, Bauleistungen und
Dienstleistungen machen 19 % des BIP der EU aus.[3] Eine effizientere Verwaltung
der öffentlichen Ausgaben kann daher einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung
ihrer Gesamteffizienz leisten. Die derzeitige Krise bietet den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Umsetzung struktureller Änderungen in
ihrer Verwaltung voranzutreiben, um den Anteil der öffentlichen Ausgaben am
BIP zu verringern und die eingesparten Mittel für Investitionen in
wachstumsfördernde Maßnahmen einzusetzen. Schätzungen der Weltbank zufolge
können durch die e-Vergabe Einsparungen in Höhe von 6 % bis 13,5 %
der Gesamtausgaben im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erzielt werden.[4] Eine wirksame öffentliche Verwaltung ist
für die Wettbewerbsfähigkeit der EU‑Wirtschaft von großer Bedeutung. Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zählt zu den fünf
Prioritäten, die die Kommission in ihren Jahreswachstumsberichten 2012 und 2013[5] gesetzt hat. Die Reform der
öffentlichen Auftragsvergabe, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung,
die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Steigerung der Transparenz
sind Faktoren, die das Wachstum begünstigen. Die Umstellung auf eine durchgängig
elektronische Vergabe kann erhebliche Einsparungen bewirken und das Überdenken
der Struktur bestimmter Bereiche der öffentlichen Verwaltung begünstigen. Sie
bildet einen Wachstumsfaktor, da sie den Binnenmarkt öffnet und Innovation und
Vereinfachung fördert. Darüber hinaus kann die durchgängig elektronische
Vergabe auch KMU die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren erleichtern, da
sie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands, eine Steigerung der Transparenz
in Bezug auf Geschäftsmöglichkeiten und eine Senkung der Teilnahmekosten
bewirkt. Bei der durchgängig elektronischen Vergabe
geht es nicht einfach um die Umsetzung eines IT-Projekts, in dessen Rahmen
papiergestützte Verfahren digitalisiert werden. Sie bietet die Möglichkeit, die
Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung grundlegend zu überdenken. Daher
bildet die durchgängig elektronische Vergabe eine wesentliche Voraussetzung für
die Verwirklichung der obengenannten Prioritäten, und sie kann zur Erreichung
der in der Strategie EU 2020 dargelegten Ziele in Bezug auf ein
nachhaltiges Wachstum beitragen. Um die Vorteile der e-Vergabe zu nutzen[6], schlug die Kommission
Ende 2011 im Rahmen der Modernisierung des rechtlichen Rahmens für das
öffentliche Auftragswesen[7]
vor, die Phasen „elektronische Bekanntmachung“[8],
„elektronische Verfügbarmachung der Auftragsunterlagen“[9] und „elektronische
Angebotsabgabe“[10]
für verbindlich zu erklären. Die Kommission hat nun einen Vorschlag angenommen,
der darauf abzielt, eine weitere Phase des Vergabeverfahrens zu digitalisieren:
die Rechnungsstellung. Dieser Vorschlag, der in der Binnenmarktakte II aus
dem Jahr 2012 vorgesehen ist, zielt darauf ab, alle öffentlichen
Auftraggeber ab einem Zeitpunkt, der möglichst nah bei dem für die e-Vergabe
festgesetzten Zeitpunkt liegt, zur Annahme elektronischer Rechnungen zu
verpflichten. Dies würde den Nutzen für die Wirtschaft der EU maximieren und
die europäischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggeber in die Lage
versetzen, uneingeschränkt von den Vorteilen des digitalen Binnenmarktes zu
profitieren. Die
Modernisierung des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Auftragswesen und
der Vorschlag für die elektronische Rechnungsstellung zielen auf die
wichtigsten Triebkräfte der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
ab. Elektronische Zahlungen sind bereits weitgehend durch die
Rechtsvorschriften zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)
abgedeckt, während die elektronische Bestellung an die Einführung
elektronischer Kataloge gebunden ist, die Gegenstand des Legislativvorschlags
über die öffentliche Auftragsvergabe ist. Die verbleibende Phase (die
elektronische Archivierung) hängt von der elektronischen Rechnungsstellung ab.
Deshalb muss letztere zuerst angegangen werden. Obwohl das Ziel letztlich darin
besteht, den gesamten Vergabezyklus von der elektronischen Bekanntmachung bis
hin zur elektronischen Bezahlung elektronisch abzuwickeln, plant die Kommission
daher zurzeit keine Legislativvorschläge zur Digitalisierung der verbleibenden
Phasen. Die Kommission wird die künftigen Entwicklungen in diesen Bereichen
jedoch überwachen und möglicherweise beschließen, Maßnahmen zu ergreifen, wenn
sie dies für sinnvoll oder erforderlich hält. Die
Schlüsselrolle bei der Umsetzung der durchgängig elektronischen Vergabe wird
den Mitgliedstaaten zukommen, denn sie müssen praktikable Strategien zur
Lenkung der Umstellung erarbeiten. Die meisten Strategien, die bereits
eingeführt wurden, enthalten keine Aktionspläne zu den praktischen Fragen der
Durchführung. Von den 22 Mitgliedstaaten, die Strategien für die e-Vergabe
entwickelt haben, haben nur acht Ziele für den Nutzungsgrad der e-Vergabe
festgelegt. 2. Die durchgängig
elektronische Vergabe als Mittel zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung Die Mitgliedstaaten sollten die Umsetzung
der durchgängig elektronischen Vergabe nutzen, um die Durchführung der
öffentlichen Auftragsvergabe zu verbessern und – wichtiger noch – um die
Funktionsweise ihrer öffentlichen Verwaltung grundlegend zu modernisieren. Im
Hinblick auf die Erzielung des größtmöglichen Nutzens ist ein strategischer und
ganzheitlicher Ansatz erforderlich, um einen geeigneten politischen und
rechtlichen Rahmen zu schaffen und Governance und Koordinierung zu
gewährleisten. So müssen zum Beispiel politische Entscheidungen getroffen
werden, um sicherzustellen, dass die Ausschreibungen für Unternehmen leicht
zugänglich sind. Erreicht werden könnte dies durch die Veröffentlichung aller nationalen
Ausschreibungen auf einer einzigen Website oder durch die Einrichtung mehrerer
Websites, die Informationen austauschen. Die durchgängig elektronische Vergabe
bietet die Möglichkeit zur Neugestaltung des gesamten Vergabeverfahrens. Dies
könnte sich auf den Grad der (De-) Zentralisierung der öffentlichen
Auftragsvergabe in den Mitgliedstaaten auswirken.[11] Die durchgängig elektronische Vergabe kann
die allgemeine verwaltungstechnische Effizienz durch Verkürzung der Dauer des
Zyklus vom Auftrag bis zur Bezahlung, durch Verringerung des
Verwaltungsaufwands sowie durch eine verbesserte Überprüfbarkeit steigern. Dies
wiederum führt zu einer Verringerung der Korruptions- und
Steuerhinterziehungsmöglichkeiten, zu einer Erhöhung der Datensicherheit und zu
einer Reduzierung der Rechtsstreitigkeiten.[12]
Schätzungen der zentralen Beschaffungsstelle der Lombardei aus dem Jahr 2009
zufolge hat die Einführung der e-Vergabe die Dauer der Vergabeverfahren um 26 %
und die Zahl der Rechtsstreitigkeiten um 88 % reduziert. Darüber hinaus wird die Überwachung der
öffentlichen Auftragsvergabe und damit eines erheblichen Teils der öffentlichen
Ausgaben durch die Digitalisierung erleichtert. In Portugal ermöglicht das
Portal für öffentliche Auftragsvergabe „Base“[13]
die Überwachung der einschlägigen Ausgaben und deren Umfang sowie die
Erstellung von Statistiken über die Art der Aufträge, die Ausschreibungen, bei
denen die Unternehmen den Zuschlag erhielten usw. Die durchgängig elektronische Vergabe kann
auch Spillover-Effekte bewirken, indem sie eine Ausweitung der Digitalisierung
der Behördendienste nach sich zieht, die zu einem effizienteren öffentlichen
Dienst führt, der den Erwartungen der Bürger und Unternehmen besser gerecht
wird. Dies kann auch die Innovation fördern und einen Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele der Digitalen Agenda für Europa[14] und des eGovernment-Aktionsplans
2011-2015[15]
leisten. Die Einführung der elektronischen
Rechnungsstellung kann über Spillover-Effekte zur Automatisierung anderer, nach
der Auftragsvergabe stattfindender Phasen führen, wie etwa elektronische
Bestellung, elektronische Zahlungen und elektronische Archivierung. Darüber
hinaus können elektronische Zertifikate[16]
als zentrale digitale Bezugsquellen für alle im Rahmen der öffentlichen
Auftragsvergabe benötigten Zertifikate eingeführt werden. Die öffentlichen
Auftraggeber müssten keine Dokumente mehr von den Unternehmen anfordern, da
diese online verfügbar wären. Diese elektronischen Zertifikate könnten auch von
anderen Behörden als den öffentlichen Auftraggebern verwendet werden, was zu
einer Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands führen würde. In
Italien führt ein solches System Schätzungen zufolge für die Unternehmen zu
Einsparungen von bis zu 1,2 Mrd. EUR pro Jahr.[17] In Frankreich konnte die
zentrale Beschaffungsbehörde UGAP durch Verwendung elektronischer Zertifikate
die Verwaltungskosten um 35 % senken und das Vergabeverfahren um 10 Tage
verkürzen. Mehrere Länder haben bereits mit der
Umsetzung einer durchgängig elektronischen Vergabe begonnen. Ein besonders
großer Nutzen lässt sich erzielen, wenn die Koexistenz paralleler Systeme
(elektronisch und in Papierform) vermieden werden kann. 3. Die durchgängig
elektronische Vergabe als Mittel zur Erhöhung der Teilnahme von KMU an öffentlichen
Vergabeverfahren Die Mehrheit der KMU sind für die
Nutzung der durchgängig elektronischen Vergabe gerüstet, so dass sie von
ihr profitieren können. Eurostat-Zahlen aus dem Jahr 2013[18] zufolge hatten nur 4,6 %
der KMU im Jahr 2012 keinen Zugang zum Internet. Die elektronische Rechnungsstellung kann
insbesondere die Kosten und die Komplexität des Versands von Rechnungen
verringern. Sie kann auch durch Automatisierung die Fehlergefahr beschränken
und Rechnungsprüfung und Steuererhebung vereinfachen. Diese Vereinfachung
verringert wiederum den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, der die KMU
besonders stark belastet. Mehrere Studien zeigen, dass die KMU die
e-Vergabe positiv bewerten.[19] Zu den von den KMU genannten positiven Aspekten zählen ein
schnellerer Zugang zu Informationen, der Zugang zu einem größeren Pool von
Ausschreibungen und die verfahrenstechnische Vereinfachung. In den Ländern, in denen die e-Vergabe
allgemein einsetzt wird (z. B. Portugal und Irland), sind die Erfahrungen
insgesamt positiv. In Südkorea hat die Teilnahme von KMU an öffentlichen
Vergabeverfahren von 2003 (als die e-Vergabe eingeführt wurde) bis 2010 um 20 %
zugenommen. Ungeachtet dieser Vorteile sollten auf
regionaler, nationaler und EU-Ebene Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang
der KMU zu durchgängig elektronischen Vergabeverfahren zu erleichtern (siehe
Abschnitt 5). Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten kostengünstige und
leicht zu nutzende elektronische Rechnungsstellungs- und Vergabedienste
fördern, um etwaige Kosten und Komplexität zu minimieren. 4. Rasche Zunahme
der bisher noch geringen Nutzung der durchgängig elektronischen Vergabe 4.1. Elektronische
Rechnungsstellung: Stand der Dinge Da die Vorteile der elektronischen
Rechnungsstellung zunehmend Anerkennung finden, haben mehrere Mitgliedstaaten
Maßnahmen zu ihrer Einführung getroffen. Verbindlich ist die elektronische
Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen derzeit in gewissem Umfang in
Dänemark, Schweden und Finnland. In Österreich (auf Bundesebene) und Italien
wird sie 2014 verbindlich. Die Niederlande haben ein Portal (Digipoort)
entwickelt, über das elektronische Rechnungen an die Zentralregierung gesandt
werden können und arbeiten derzeit an der Einbeziehung der lokalen und
regionalen Gebietskörperschaften. In Frankreich und der Tschechischen Republik
haben die Regierungsbehörden auf Wunsch die Möglichkeit, elektronische
Rechnungen vorzuschreiben. Auch andere Länder wie Spanien, Belgien, Irland und
Deutschland ergreifen Maßnahmen zugunsten einer umfassenderen Nutzung der
elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Trotz dieser Bemühungen ist die Anwendung
der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in der EU nach
wie vor begrenzt. Laut Daten von Eurostat verwenden nur 12 % der
Unternehmen elektronische Hilfsmittel, um Rechnungen an eine Behörde zu senden
oder von dieser zu erhalten. Einer weiteren Quelle zufolge kommt die
elektronische Rechnungsstellung in Europa bei nur 4 % bis 15 % aller
ausgetauschten Rechnungen zum Einsatz. Prozentualer
Anteil der Unternehmen, die im Jahr 2011 sowohl elektronische Rechnungen
in einer für die automatische Verarbeitung geeigneten Standardstruktur als auch
elektronische Daten an die Behörden sandten/von ihnen erhielten (Quelle:
Eurostat) Ferner haben die Länder, die die
elektronische Rechnungsstellung verbindlich eingeführt haben, dies häufig auf
der Grundlage ihrer eigenen einschlägigen nationalen Normen getan, die
größtenteils nicht interoperabel sind. Dies hat zur Fragmentierung des Binnenmarkts
beigetragen und zu einer Zunahme der Kosten und der Komplexität der
elektronischen Rechnungsstellung bei der grenzüberschreitenden Vergabe
öffentlicher Aufträge geführt. Das für alle Beteiligten bestehende erhebliche
Einsparungspotenzial wird nicht ausgeschöpft. In ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2010
„Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen“[20] setzt die Kommission das Ziel,
dass die elektronische Rechnungsstellung „bis zum Jahr 2020 in Europa zur
vorherrschenden Fakturierungsmethode“ werden soll und legt einen Plan zur
Steigerung ihres Nutzungsgrads dar. Die Kommission hat nun einen Vorschlag
angenommen, der darauf abzielt, die elektronische Rechnungsstellung zur
Standardform der Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zu machen (vgl.
Punkt 5.1). 4.2. e-Vergabe:
Stand der Dinge In den EU-Mitgliedstaaten bestehen in der
Regel Möglichkeiten der elektronischen Bekanntmachung und des elektronische
Zugangs zu den Auftragsunterlagen. In einigen Mitgliedstaaten kommen diese
Funktionen jedoch nicht bei allen Verfahren und Aufträgen zum Einsatz. 22 Mitgliedstaaten
haben die Verwendung der elektronischen Bekanntmachung bereits weit vor
Inkrafttreten der EU-Vorschriften verbindlich eingeführt. In einer im Auftrag
der Europäischen Kommission im Jahr 2013 durchgeführten Studie[21] wird der Anteil der
elektronischen Angebotsabgabe in der EU im Jahr 2011 auf rund 10 %
geschätzt[22]
(+ 13 % gegenüber 2010). Litauen, Portugal, Schweden und das
Vereinigte Königreich haben erhebliche Fortschritte erzielt, da der Anteil der
elektronischen Angebotsabgabe für das Jahr 2011 auf über 30 %
geschätzt wird. In den meisten Länder lag der Anteil jedoch bei unter 5 %.
In vier Mitgliedstaaten (Bulgarien, Griechenland, Ungarn und Slowenien) bestand
2012 keine Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. In der
Mehrzahl der Mitgliedstaaten (15) ist die elektronische Angebotsabgabe
freiwillig. Nur Portugal hat die elektronische Einreichung der Angebote für
alle öffentlichen Auftraggeber und Aufträge oberhalb einer bestimmten Schwelle
verbindlich eingeführt. 5 Mitgliedstaaten schreiben die elektronische
Angebotsabgabe in bestimmten Fällen vor. In Portugal bewirkt die Nutzung der
e-Vergabe Schätzungen zufolge Einsparungen in Höhe von 6 bis 18 % der
Gesamtausgaben im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch auf regionaler
Ebene (z. B. in Flandern und in der Lombardei) wurde die e-Vergabe
verbindlich eingeführt. Detaillierte Länderprofile in Bezug auf die e-Vergabe
können abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/eprocurement/d2-annex-eprocurement-country-profiles-final_en.pdf Insgesamt ist die Vergabepraxis in hohem
Maße fragmentiert[23]
und komplex, was in einer Vielzahl verschiedener Verfahren,
Informationstechnologien und Zertifizierungsanforderungen zum Ausdruck kommt.
Die zum Einsatz kommenden Methoden ermöglichen keine volle Ausschöpfung der von
den IT-Technologien gebotenen Möglichkeiten. Die Benutzerfreundlichkeit von
e-Vergabesystemen und ihre Interoperabilität sind ausgesprochen wichtig für die
Erzielung eines hohen Nutzungsgrades sowie umfangreicher Einsparungen und positiver
Auswirkungen. Um den geringen Nutzungsgrad zu überwinden
und die Gefahr einer Fragmentierung des Marktes anzugehen, schlug die
Kommission im Rahmen der Modernisierung der Vergaberichtlinien vor, die
e-Vergabe bis Mitte 2016 verbindlich vorzuschreiben und ihre
Interoperabilität zu fördern. Der Vorschlag wird derzeit mit dem Europäischen
Parlament und dem Rat erörtert. Zwar wird über den genauen Zeitpunkt des
Abschlusses der Umsetzung der e-Vergabe noch verhandelt, aber die
Legislativorgane befürworten einhellig die grundsätzliche Vollendung der
Umstellung auf die e-Vergabe. Im Anschluss an den Legislativvorschlag legte die
Kommission eine Mitteilung vor, in der Maßnahmen zur Unterstützung der
Umsetzung der e-Vergabe in der EU angekündigt wurden (zum Stand der Umsetzung
der Maßnahmen siehe Anhang). Insbesondere hat die Kommission einen Bericht
veröffentlicht, das „Golden Book of e-procurement“ (Goldenes Buch zur Praxis
der elektronischen Auftragsvergabe), in dem bewährte einschlägige Verfahren
vorgestellt werden.[24]
Darüber hinaus formulierte eine von der Kommission eingesetzte Expertengruppe
zur e-Vergabe Empfehlungen zur Vereinfachung der e-Vergabe, insbesondere für
KMU und grenzübergreifende Anbieter.[25]
Beide Berichte leisten einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Lösungen im
Bereich der e-Vergabe. 5. Zukunftsperspektiven
Der Vorschlag der Kommission, die
elektronische Bekanntmachung, den elektronischen Zugang zu den
Auftragsunterlagen und die elektronische Angebotsabgabe verbindlich
vorzuschreiben, und die in der Mitteilung „Eine Strategie für die e-Vergabe“
angekündigten Maßnahmen bilden wichtige Schritte zur Nutzung der Vorteile der
e-Vergabe. Um die durchgängig elektronische Vergabe
weiter zu fördern, ergreift die Kommission nun eine Reihe von Maßnahmen. Dazu
zählen ein Legislativvorschlag, der darauf abzielt, die elektronische
Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen von der Ausnahme zur Regel zu
machen, und nichtlegislative Maßnahmen zur weiteren Förderung der Umsetzung der
durchgängig elektronischen Vergabe durch die Mitgliedstaaten. Diese Maßnahmen
werden im Folgenden beschrieben.[26] 5.1. Die
elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen von der Ausnahme zur
Regel machen Auf der Grundlage der Extrapolation der
nationalen Nutzenbewertungen[27]
schätzt die Kommission, dass die Einführung der elektronischen
Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in der gesamten EU Einsparungen
von bis zu 2,3 Mrd. EUR ermöglichen könnte. Um diesen Nutzen zu konkretisieren, hat die
Kommission einen Vorschlag angenommen, der darauf abzielt, die elektronische
Rechnungsstellung zur vorherrschenden Fakturierungsmethode bei der öffentlichen
Auftragsvergabe zu machen. Durch Spillover-Effekte dürfte dies auch den
Übergang aller Marktteilnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung
begünstigen. Der gewählte Ansatz umfasst zwei Elemente. Erstens wird im
Hinblick auf die Lösung von Interoperabilitätsproblemen zwischen den nationalen
Standards vorgeschlagen, das Europäische Komitee für Normung (CEN) mit der Ausarbeitung
einer neuen europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu
beauftragen, mit der die in einer elektronischen Rechnung enthaltenen Angaben
vereinheitlicht werden sollen. Diese Vereinheitlichung ist notwendig, um eine
grenzübergreifende Interoperabilität zu ermöglichen und die Einhaltung der
Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Zweitens sieht der Vorschlag vor, die
Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu verpflichten, elektronische Rechnungen, die
der neuen europäischen Norm entsprechen, anzunehmen. Die Europäische Kommission
schlägt vor, dass diese Verpflichtungen zu einem Zeitpunkt in Kraft treten, der
so weit wie möglich auf die Frist für die in den Vergaberichtlinien enthaltenen
Verpflichtungen zur e-Vergabe abgestimmt ist. Dieser Ansatz für die Umsetzung der
elektronischen Rechnungsstellung soll allen Beteiligten ausreichend Zeit
lassen, die operationellen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig
gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten die Umstellung erfolgreich vollenden.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Vorarbeiten
möglichst bald in Angriff zu nehmen, um eine zeitnahe Einhaltung dieser
Bestimmungen sicherzustellen. Sie empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die
elektronische Rechnungsstellung für alle Beteiligten verbindlich vorschreiben,
sobald sie die notwendige Infrastruktur geschaffen haben, damit sich die
Investitionen so bald wie möglich auszahlen. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch
gleichzeitig alle notwendigen Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass dies
keine unnötigen zusätzlichen Kosten oder Belastungen für KMU mit sich bringt.
Die Kommission wird den Stand der Dinge innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf
der für die Umstellung gesetzten Frist prüfen, um die bei der Umsetzung der
elektronischen Rechnungsstellung erzielten Fortschritte zu prüfen. Leitaktion: (1)
Das Europäische Parlament und der Rat vereinbaren
einen neuen Rechtsrahmen, mit dem die Annahme elektronischer Rechnungen, die
einer neuen europäischen Norm entsprechen, verbindlich wird. 5.2. Normungsarbeiten
Die Legislativvorschläge zur elektronischen
Rechnungsstellung und zur e-Vergabe bilden eine notwendige, aber keine
hinreichende Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der durchgängig
elektronischen Vergabe in der EU. Mehrere nichtlegislative Maßnahmen sind
notwendig, um die Umsetzung der durchgängig elektronischen Vergabe zu
unterstützen. Insbesondere sind weitere Normungsarbeiten erforderlich, um die
Umsetzung des Legislativvorschlags zur elektronischen Rechnungsstellung zu
ermöglichen. Das CEN wird daher die erforderlichen
Normungsarbeiten auf der Grundlage eines Mandats der Kommission, das zu einem
späteren Zeitpunkt ausgearbeitet werden wird, durchführen. Das Mandat wird
Mindestanforderungen beinhalten, die die Norm umfassen muss. Die Arbeiten
werden dann nach den üblichen CEN-Verfahren zur Entwicklung neuer europäischer
Normen durchgeführt werden. Eine derartige Norm kann nur von einem Technischen
Ausschuss (TA) angenommen werden. Die Entscheidung, ob ein bestehender TA diese
Aufgabe übernehmen kann oder ob ein neuer eingerichtet werden muss, obliegt dem
CEN. Das CEN sollte auch seine Arbeiten zur elektronischen Vergabe öffentlicher
Aufträge fortsetzen, mit dem Ziel, e-Vergabe-Lösungen zu vereinfachen, die
Teilnahme von KMU zu fördern und die Überwachung der öffentlichen
Auftragsvergabe über e-Vergabe-Systeme zu verbessern. Die Kommission wird
weiterhin Projekte zur Förderung der Entwicklung der durchgängig elektronischen
Vergabe in der EU, wie e-SENS[28],
finanzieren und gewährleisten, dass die einschlägige Arbeit des CEN in dieses
Projekt eingeht. Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung
der CEN-Norm innerhalb ihres Landes fördern, um die volle Interoperabilität der
durchgängig elektronischen Vergabe sicherzustellen. Innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens
hat die Kommission die Aufnahme des Programms der Fazilität „Connecting Europe”
(CEF)[29]
vorgeschlagen. Dessen Ziel besteht darin, Investitionen in die zur
Bereitstellung grenzüberschreitender öffentlicher Dienste erforderliche
Infrastruktur, u. a. Investitionen in e-Vergabe und elektronische
Rechnungsstellung, durch Verbesserung der Interoperabilität
grenzüberschreitender Vorgänge zu fördern. Dies kann die Normung im Bereich der
durchgängig elektronischen Vergabe über die von den geplanten
Rechtsvorschriften abgedeckten Bereiche hinaus begünstigen und dazu beitragen,
nicht interoperable nationale Lösungen zu begrenzen. LEITAKTIONEN: (2)
Das Europäische Komitee für Normung (CEN)
führt die zur Umsetzung des Legislativvorschlags zur elektronischen
Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen erforderlichen
Normungsarbeiten durch. Das CEN führt die Normung im Bereich der e-Vergabe
fort, um KMU die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren zu erleichtern. (3)
Die Europäische Kommission finanziert Projekte
zur Förderung der Entwicklung interoperabler Lösungen für die elektronische
Rechnungsstellung in der EU (e‑SENS). (4)
Die Europäische Kommission finanziert und
unterstützt die Entwicklung einer europaweiten Infrastruktur für die durchgängig
elektronische Vergabe (einschließlich elektronischer Rechnungsstellung)
über die vorgeschlagene Fazilität „Connecting Europe“ (CEF). 5.3. Nationale
Strategien für eine durchgängig elektronische Vergabe Die
Mitgliedstaaten spielen eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung der
durchgängig elektronischen Vergabe. Die Kommission ermutigt daher die
Mitgliedstaaten, nationale Strategien mit detaillierten Aktionsplänen zu
erarbeiten, mit denen sichergestellt werden soll, dass die elektronische
Vergabe und Rechnungsstellung innerhalb der in den Vergaberichtlinien und in
der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung festgelegten Fristen
umgesetzt werden. Die Erarbeitung dieser Strategien bietet Gelegenheit, die
derzeit komplexe Struktur der durchgängig elektronischen Vergabe (fragmentiert,
zuweilen wenig benutzerfreundliche und nicht interoperable Lösungen) zu
überprüfen, um die öffentliche Auftragsvergabe weiter zu rationalisieren und
eine breiter angelegte Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu
ermöglichen. Damit diese Strategien verwirklicht werden
können, sollten spezifische Aktionspläne aufgestellt werden, mit denen folgende
Ziele verfolgt werden: ·
Festlegung von Zwischenzielen für die Verwendung der e-Vergabe und der elektronischen Rechnungsstellung,
um die Fortschritte bei der Verwirklichung der in den Vergaberichtlinien und in
der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung festgelegten Ziele zu
überwachen; ·
Lenkung der Umstellung durch Wahl einer Strategie, die eine Maximierung des Nutzens der
durchgängig elektronischen Vergabe ermöglicht. Die Europäische Kommission plant
die Durchführung einer Studie, in deren Rahmen festgestellt werden soll, welche
Strategien für die e-Vergabe und die elektronische Rechnungsstellung den
größten Erfolg zeigen. Dies wird die Mitgliedstaaten bei der
Bewertung ihrer eigenen Politiken unterstützen; ·
Förderung der Vereinfachung, der Verringerung
des Verwaltungsaufwands und der Teilnahme von KMU und grenzübergreifenden
Anbietern an der durchgängig elektronischen Vergabe
durch Berücksichtigung der im Goldenen Buch festgehaltenen Ergebnisse und der
Ergebnisse der Arbeit der Expertengruppe zur e-Vergabe (siehe Abschnitt 4.2); ·
Förderung der Entwicklung und Verwendung
elektronischer Zertifikate. Die Verwendung von
Instrumenten wie der virtuellen Unternehmensakte (Virtual Company Dossier, VCD)[30] von PEPPOL[31] könnte zu ihrer Einführung
beitragen; ·
Überwachung der Ausgaben für die öffentliche
Auftragsvergabe und der wichtigsten Leistungsindikatoren (z. B. Teilnahme von KMU und Nutzen der durchgängig
elektronischen Vergabe) auf nationaler Ebene. Dabei sollen von den Systemen zur
elektronischen Auftragsvergabe generierte Informationen genutzt werden, um
Einsparungen und eine größere Transparenz zu erreichen; ·
Einrichtung von Schulungsprogrammen für Unternehmen (insbesondere KMU) und öffentliche Auftraggeber, um
sie bei der Umstellung zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten haben die
Möglichkeit, zur Finanzierung von Schulungen und, bei Bedarf, zur
Einrichtung der erforderlichen Infrastruktur die Strukturfonds in Anspruch zu
nehmen. Um diese Möglichkeit zu nutzen, sollten sie diese Prioritäten in
ihre künftigen operationellen Programme zur Durchführung der Strukturfonds für
den Zeitraum 2014-2020 aufnehmen. ·
Berücksichtigung der Ziele des Binnenmarkts
im Rahmen der nationalen Strategien. Die
Europäische Kommission wird die wichtigsten Grundsätze veröffentlichen, denen
elektronische Vergabesysteme in Europa im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit
dem Binnenmarkt entsprechen sollten. Die Leitlinien werden unter anderem
folgende Punkte behandeln: leichte Zugänglichkeit für grenzübergreifende
Anbieter (so sollten elektronische Vergabesysteme z. B. keine
landesspezifischen Datenfelder enthalten, die den Zugang ausländischer Unternehmen
verhindern könnten), leichte Zugänglichkeit für KMU,
Interoperabilitätsanforderungen usw. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen,
dass diese Leitlinien im Rahmen ihrer nationalen Strategien umgesetzt werden. LEITAKTIONEN: (5)
Die Mitgliedstaaten entwickeln nationale
Strategien und detaillierte Aktionspläne für eine durchgängig elektronische
Vergabe, um die Umsetzung innerhalb der in den
Vergaberichtlinien und in der Richtlinie über elektronische Rechnungsstellung
festgesetzten Fristen zu gewährleisten. (6)
Die Europäische Kommission lanciert eine
Studie, in deren Rahmen festgestellt werden soll, welche Strategien für die
e-Vergabe und die elektronische Rechnungsstellung in Europa am
erfolgreichsten sind. (7)
Die Mitgliedstaaten prüfen die Möglichkeit,
die Strukturfonds in Anspruch zu nehmen, um Schulungen zu finanzieren
(insbesondere für KMU), um die Verwaltungskapazitäten zu stärken und um die
entsprechenden Infrastrukturen zu schaffen. Dazu
werden sie diese Prioritäten gegebenenfalls in ihre operationellen Programme
aufnehmen. (8)
Die Europäische Kommission veröffentlicht die
wichtigsten Grundsätze, denen alle elektronischen Vergabesysteme in Europa
im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt entsprechen sollten. 5.4. Austausch
bewährter Verfahren Die Kommission setzt die Arbeiten des
Europäischen Stakeholder-Forums für elektronische Rechnungsstellung fort und
richtet ein vergleichbares Forum für die e-Vergabe ein. Die Foren werden
feststellen, welche weiteren Normungsarbeiten erforderlich sind, sie werden die
europäischen und nationalen Initiativen koordinieren und sie werden
Informationen über bewährte Verfahren austauschen. Den Foren werden die
folgenden wichtigen Akteure der durchgängig elektronischen Auftragsvergabe
angehören: nationale politische Entscheidungsträger, Vertreter von
Unternehmen/KMU-Verbänden, öffentliche Auftraggeber/Käufer, Anbieter von
Lösungen für e-Vergabe und elektronische Rechnungsstellung,
Normungsorganisationen usw. Darüber hinaus wird die Kommission eine
Studie lancieren, in deren Rahmen bewährte Verfahren im Bereich der Instrumente
der e-Vergabe, wie etwa elektronische Auktionen[32] (e-auctions) und elektronische
Kataloge[33]
(e-catalogues), ermittelt werden sollen. Diese Instrumente werden gelegentlich
missbraucht: Werden Angebote im Rahmen elektronischer Auktionen im Laufe des
Verfahrens zum Beispiel zu früh offengelegt, kann dies eine Kollusion zwischen
Anbietern begünstigen. Aus der Studie sollte hervorgehen, wie diese Instrumente
im Hinblick auf die Erzielung eines größtmöglichen Nutzens am besten eingesetzt
werden könnten. Die Kommission geht in den Bereichen
e-Vergabe und elektronische Rechnungsstellung mit gutem Beispiel voran. Wie in
der Mitteilung von 2012[34]
angekündigt, wird sie die vollständige e-Vergabe (elektronische Bekanntmachung,
elektronischer Zugang zu den Auftragsunterlagen und elektronische
Angebotsabgabe) bis Mitte 2015 umsetzen. Mit Hilfe der elektronischen
Rechungsstellung, die seit 2009 bei Ausschreibungen für Waren und
Dienstleistungen im IT-Bereich zum Einsatz kommt, werden erhebliche
Einsparungen, kürzere Bearbeitungszeiten, der Wegfall der Eingabe von Daten
usw. erzielt. Die Kommission erweitert die verbindliche Nutzung der
elektronischen Rechnungsstellung nach und nach auf weitere Bereiche ihrer
Auftragsvergabe. Im Hinblick auf eine Senkung der Investitionskosten können die
Mitgliedstaaten diese Lösungen auf Open-Source-Basis nutzen. LEITAKTIONEN: (9)
Die Europäische Kommission setzt die Arbeit
des Europäischen Stakeholder-Forums für die elektronische Rechnungsstellung
fort. Sie richtet ein vergleichbares Forum für die e-Vergabe ein,
dessen Aufgabe darin bestehen soll, festzustellen, welche weiteren
Normungsarbeiten erforderlich sind, die europäischen und nationalen Initiativen
zu koordinieren und Informationen über bewährte Verfahren auszutauschen. (10)
Die Europäische Kommission lanciert eine
Studie, in deren Rahmen bewährte Verfahren im Bereich der Instrumente der
e-Vergabe, wie elektronische Auktionen oder elektronische Kataloge, ermittelt
werden. 6. Schlussfolgerung Zur
Verwirklichung der enormen Vorteile der durchgängig elektronischen Vergabe muss
auf EU-Ebene ein wirksamer Rechtsrahmen geschaffen werden. Die Kommission
ersucht daher die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament, den neuen
Vorschlag zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
baldmöglichst anzunehmen. Dies wäre ein klares politisches Signal ihrer
Entschlossenheit, die Umstellung zu verwirklichen. Die Vorteile können jedoch
nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn die Mitgliedstaaten Strategien zur
Lenkung der Umstellung und zur Bewältigung der operationellen Herausforderungen
verfolgen. Anhang:
Stand der Umsetzung der Massnahmen der Mitteilung „Eine Strategie für die
E-Vergabe“ Leitaktionen || Stand der Umsetzung (1) Das Europäische Parlament (EP) und der Rat vereinbaren einen neuen Rechtsrahmen, der eine vollständige Umstellung auf e-Vergabe verlangt. Frist: Annahme bis Ende 2012. || Noch nicht abgeschlossen: Der Vorschlag wird derzeit mit dem EP und dem Rat erörtert; ein Kompromiss könnte bis Mitte 2013 erzielt werden. Nötigenfalls gewährleistet die Kommission die Harmonisierung technischer Anforderungen über delegierte Rechtsakte. Frist: Nach Annahme der neuen Richtlinien. || Umsetzung nach Annahme der überarbeiteten Vergaberichtlinien. (3) Die Kommission schlägt einen neuen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur vor. Frist: bis zum 2. Quartal 2012. || Abgeschlossen: Annahme eines Vorschlags am 4. Juni 2012.[35] Der Vorschlag wird derzeit mit dem EP und dem Rat erörtert. (4) Die e-TEG (Expertengruppe) gibt Empfehlungen zur Förderung der bewährtesten e-Vergabe-Systeme heraus, die den grenzübergreifenden Zugang und die reibungslose Nutzung für alle Unternehmen erleichtern. Frist: bis Anfang 2013. || Abgeschlossen: Bericht veröffentlicht.[36] (5) Die Kommission veröffentlicht einen Bericht über die bewährtesten Verfahren der e-Vergabe und fördert diese Verfahren in der gesamten EU. Frist: bis Mitte 2013. || Abgeschlossen: Bericht veröffentlicht.[37] Leitaktionen || Stand der Umsetzung (6) Die Kommission unterstützt die Nachhaltigkeit von PEPPOL-Komponenten ab Mitte-2012. || Abgeschlossen: Open PEPPOL wurde als internationale Vereinigung ohne Erwerbszweck belgischen Rechts gegründet und setzt seine Arbeiten fort. Die Kommission unterstützt die Entwicklung von PEPPOL weiterhin durch Maßnahmen des Programms ISA. (7) Die Kommission finanziert und unterstützt die Entwicklung einer europaweiten Infrastruktur für die e-Vergabe über die Fazilität „Connecting Europe” (CEF). Die Kommission lanciert Projekte ab 2014-2015. || Noch nicht abgeschlossen: Der Vorschlag zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ wurde von der Kommission Ende 2011 angenommen und im Mai 2013 geändert; der Vorschlag wird derzeit im Zusammenhang mit dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 erörtert. (8) Die Kommission fördert die Verwendung von Mitteln der Strukturfonds zur Unterstützung der Etablierung der e-Vergabe in Europa gemäß dem „Gemeinsamen Strategischen Rahmen” für 2014-2020. || Abgeschlossen: Mehrere nationale Programme beinhalten bereits Bezugnahmen auf die e-Vergabe. (9) Die Kommission führt eine umfassende Verbreitungsstrategie im Bereich der e-Vergabe durch. || Noch nicht abgeschlossen: Kommission hat Veranstaltungen organisiert: hochrangige Konferenz zur e-Vergabe (Juni 2012); Seminar zur e-Vergabe (Dezember 2012). Sie hat an einer großen Zahl von Konferenzen teilgenommen und verschiedene Netze zur Verbreitung von Informationen verwendet (z. B. Enterprise Europe Network). (10) Die Kommission organisiert eine jährliche Konferenz zur e-Vergabe ab Mitte 2012. || Abgeschlossen: Konferenz wurde Mitte 2012 organisiert, 350 Teilnehmer. Zweite Konferenz für 18. September 2013 geplant. (11) Die Kommission schafft die Grundlagen für elektronische Systeme zur Überwachung der Beschaffungskosten in Echtzeit. Frist: bis Mitte 2013. || Noch nicht abgeschlossen: Die Europäische Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben, die bis Mitte 2013 abgeschlossen sein wird. (12) Die Kommission gibt einen jährlichen Bericht über die e-Vergabe heraus. Frist: erster Bericht Mitte 2013. || Abgeschlossen: Siehe Abschnitt 4 der Mitteilung. Leitaktionen || Stand der Umsetzung (13) Die Kommission gewährleistet die vollständige Umstellung auf e-Vergabe bis Mitte 2015 (ein Jahr vor der Frist für die Mitgliedstaaten.) || Noch nicht abgeschlossen: Die elektronische Bekanntmachung und der elektronische Zugang zu Auftragsunterlagen sind funktionsfähig. Die elektronische Angebotsabgabe tritt spätestens Mitte 2013 in eine Pilotphase ein. (14) Die Kommission macht ihre e-Vergabe-Lösungen verfügbar für Mitgliedstaaten, die noch im Aufbau ihrer Infrastruktur begriffen sind, um die Investitionskosten zu senken. || Noch nicht abgeschlossen: Belgien hat e-PRIOR, das e-Vergabesystem der Kommission, eingeführt. Norwegen und Irland erproben gegenwärtig e-PRIOR. (15) Die Kommission fördert internationale Regulierungsdialoge über offene e-Vergabe-Systeme und überwacht relevante internationale Normungsarbeiten aktiv. || Noch nicht abgeschlossen: Dialoge mit den USA, China und UN/CEFACT[38] eingeleitet. [1] Die durchgängig elektronische
Vergabe ist der von der Bekanntmachung bis zur Bezahlung erfolgende Einsatz
elektronischer Verfahren für Kommunikation und Vorgangsbearbeitung durch
Einrichtungen des öffentlichen Sektors beim Einkauf von Waren und
Dienstleistungen oder der Ausschreibung öffentlicher Arbeiten. [2] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/eprocurement/strategy/COM_2012_de.pdf [3] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/modernising_rules/public-procurement-indicators-2011_en.pdf [4] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/eprocurement/conferences/speeches/robert-hunja_en.pdf [5] Mitteilungen COM(2011) 815 final
und COM(2012) 750 final. [6] Unter e-Vergabe werden in dieser
Mitteilung elektronische Bekanntmachung (e-notification), elektronische
Verfügbarmachung der Auftragsunterlagen (e-access) und elektronische
Angebotsabgabe (e-submission) verstanden. Diese Begriffe werden weiter unten
definiert. [7] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/reform_proposals_de.htm [8] Elektronische Veröffentlichung der
Bekanntmachungen von Ausschreibungen. [9] Veröffentlichung der Unterlagen zur
Vergabe öffentlicher Aufträge, wie z. B. die Leistungsbeschreibung im
Internet. [10] Elektronische Angebotsabgabe durch
die an einer Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen. [11] Der aktuelle Trend zur
Zentralisierung wird durch die Einführung der e-Vergabe noch verstärkt. [12] Die Aufzählung der Vorteile ist nicht
erschöpfend: Verringerung der CO2-Emissionen,
Erschließung internationaler Märkte usw. [13] www.base.gov.pt [14] Die Digitale Agenda für Europa (COM(2010)
245) zielt darauf ab, die Nutzung elektronischer Behördendienste durch die
Bürger und Unternehmen in der EU bis 2015 zu steigern. [15] eGovernment-Aktionsplan
2011-2015 – COM(2010) 743. [16] Rolece in Spanien, der französische
Dienst e-Attestation und der Authority Virtual Company Passport von AVCP
(Autorità Vigilanza Contratti Pubblici) in Italien. [17] Schätzung von AVCP auf der Grundlage
der Anzahl der Unternehmen und der Ausschreibungen, der durchschnittlichen Zahl
der Teilnahmen je Unternehmen, der mit der Einreichung von Dokumenten
verbundenen Kosten und der Personalkosten. [18] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/information_society/data/comprehensive_databases [19] Bei der nationalen Erhebung zur e-Vergabe in Portugal (2012)
berichteten 78 % der KMU von höherer Transparenz und 50 % von einem
verstärkten Wettbewerb. Siehe auch: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/files/smes_access_to_public_procurement_final_report_2010_en.pdf [20] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0712:FIN:de:PDF [21] Die Studie wird von IDC Italia und
Capgemini durchgeführt: http://ec.europa.eu/dgs/internal_market/tenders/2011-097-c/download_en.htm [22] Der Schätzwert entspricht dem Wert
der öffentlichen Aufträge, für die Unternehmen in der EU Angebote auf
elektronischem Weg eingereicht haben, geteilt durch den Gesamtwert der
Auftragsvergabe in der EU. [23] In der EU gibt es zwischen 250 000
und 300 000 öffentliche Auftraggeber. [24] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/golden-book/index_en.htm [25] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/expert/index_de.htm [26] Alle in diesem Dokument vorgeschlagenen
Maßnahmen stehen im Einklang mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen
(MFF: 2007-2013) und dem Vorschlag für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. [27] Antwort der schwedischen und
dänischen nationalen Foren für die elektronische Rechnungsstellung auf die
EMSF-Konsultation. [28] e-SENS zielt auf eine Konsolidierung
der wichtigsten Ergebnisse der bestehenden Großpilotprojekte ab, die unter dem
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durchgeführt werden: http://www.esens.eu). Vorbehaltlich der Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens (wird
derzeit fertiggestellt) wird es sich bei e-SENS um ein EU-kofinanziertes
Projekt handeln. [29] Siehe COM(2011) 676, COM(2011) 665
und COM(2013) 329 vom 28. Mai 2013. [30] http://www.peppol.eu/peppol_components/virtual-company-dossier [31] http://www.peppol.eu/ [32] Elektronische Auktionen sind ein
besonderes, voll elektronisches Vergabeverfahren. [33] Elektronische Kataloge sind ein
Mittel zur Entgegennahme und Bewertung von Angeboten in strukturierter Form,
dem Katalog. [34] Vgl. die in Fußnote 2 genannte
Mitteilung COM(2012) 179 final. [35] http://europa.eu/newsroom/calendar/event/363056/commission-adopts-proposed-regulation-on-eid-and-esignature [36] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/expert/index_de.htm [37] http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/golden-book/index_en.htm [38] http://www.unece.org/cefact.html