52013DC0375

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0375 final */


 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2016

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[3],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)       Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4], die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3)       Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4)       Am 6. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Slowakei für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2011 bis 2015 ab.

(5)       Am 28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[5] an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6] an, worin die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6)       Am 14. März 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7)       Am 24. April 2013 übermittelte die Slowakei ihr nationales Reformprogramm 2013 und am 30. April 2013 ihr Stabilitätsprogramm 2013 für den Zeitraum 2012 bis 2016. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(8)       Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass die Slowakei aufgrund ihrer beträchtlichen Konsolidierungsanstrengungen das gesamtstaatliche Defizit von 7,7 % des BIP im Jahr 2010 auf 4,3 % des BIP im Jahr 2012 verringert hat und nach gegenwärtiger Einschätzung auf gutem Wege ist, das übermäßige Defizit zu korrigieren. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Die Behörden gehen von ähnlichen BIP-Wachstumsraten aus wie die Kommission, wobei sich die Komponenten leicht unterscheiden. Mit der im Programm skizzierten Haushaltsstrategie soll eine Haushaltsposition erreicht werden, die die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellt. Daher hat die Regierung das Ziel bestätigt, entsprechend der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit das Headline-Defizit im Jahr 2013 unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken. Die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2013 beläuft sich auf 1,4 % des BIP, was deutlich über der vom Rat empfohlenen erforderlichen Anstrengung von 1 % des BIP liegt. Ein Großteil der Ausgabeneinsparungen wird 2013 von den Gebietskörperschaften und anderen Einrichtungen des Staatssektors erwartet, die dem unmittelbaren Einfluss der Zentralregierung entzogen sind. Das Ziel ist daher mit Risiken behaftet, auch vor dem Hintergrund von Ausgabenüberschreitungen, die in der Vergangenheit zu verzeichnen waren. Das Programm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel von -0,5 % bis 2018. Das mittelfristige Haushaltsziel entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Projektion für die Verbesserung des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos in den Jahren nach der voraussichtlichen Korrektur des übermäßigen Defizits ist für 2014 und 2015 angemessen (0,6 bzw. 0,7 BIP-Prozentpunkte), für 2016 jedoch unzureichend (0,3 BIP-Prozentpunkte). Die Slowakei wird den Ausgabenrichtwert voraussichtlich einhalten. Laut dem Programm bleibt der staatliche Schuldenstand bis 2016 unter dem im AEUV verankerten Referenzwert von 60 % des BIP. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose von einem Anstieg des Schuldenstands auf 54,6 % des BIP im Jahr 2013 und auf 56,7 % des BIP im Jahr 2014 aus.

            Zur Gewährleistung der deutlichen Verringerung des Headline-Defizits seit 2011 haben die Behörden auch Investitionen aus gesamtstaatlichen Haushaltsmitteln gekürzt, was mittel- oder langfristig möglicherweise weder aufrechtzuerhalten noch wünschenswert ist, und einmalige Maßnahmen ergriffen. Künftig dürfen die Ausgaben für wachstumsfördernde Bereiche wie Bildung, Innovation und Verkehrsinfrastruktur im fortlaufenden Konsolidierungs- und Konvergenzprozess nicht vernachlässigt werden.

(9)       Die Slowakei könnte zusätzliche Einnahmen erzielen, indem sie die Steuergrundlage verbreitert, die Spielräume für Verstöße gegen die Steuervorschriften und Steuerhinterziehung begrenzt und vermehrt Steuern erhebt, die das Wachstum weniger beeinträchtigen, wie Grundsteuern oder Umweltsteuern. 2012 wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Steuerbetrugs mit dem Schwerpunkt Mehrwertsteuer angenommen. Für den Erfolg dieser Politik sind weitere Maßnahmen erforderlich, vor allem im Hinblick auf die Verbesserung der IT-Infrastruktur, die Ausweitung der Befugnisse und Prüfkapazitäten der Behörden und die Gewährleistung justizieller Folgemaßnahmen.

(10)     Die Slowakei hat 2012 eine Rentenreform verabschiedet, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu stärken. Die langfristige Tragfähigkeitslücke von 4,9 % des BIP liegt jedoch weiter deutlich über dem EU-Durchschnitt von 3 % des BIP. Darin spiegeln sich vor allem die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung wider – die Rentenausgaben entsprechen 1,5 Prozentpunkten des BIP und die Gesundheitsausgaben 2 Prozentpunkten des BIP. Da die Gesundheitsausgaben der Slowakei Projektionen zufolge langfristig deutlich ansteigen werden, bedarf es neben den Fortschritten bei der Verbesserung der Tragfähigkeit der Rentensystems auch einer Gesundheitsreform, um die öffentlichen Finanzen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Die Einführung wirksamer Anreizstrukturen und Kontrollmechanismen würde die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen steigern helfen.

(11)     Die Arbeitslosigkeit stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen für die slowakische Wirtschaft dar. In den letzten Monaten hat die Slowakei Schritte zur Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik unternommen. Der Erfolg der Reform wird jedoch in starkem Maße davon abhängen, ob die öffentlichen Arbeitsmarktverwaltung die Kapazität hat, sie wirksam umzusetzen. Für besonders benachteiligte Arbeitssuchende bedarf es zusätzlicher gezielter Maßnahmen. Soziale Unterstützungsleistungen sollten besser mit Aktivierungsmaßnahmen verknüpft sein, und im Steuer- und Sozialleistungssystem sollten negative Anreize zur Aufnahme einer Niedriglohnbeschäftigung beseitigt werden. Eine vermehrte Teilnahme von Frauen und älteren Menschen am Arbeitsmarkt würde dazu beitragen, die Beschäftigungsquote insgesamt zu erhöhen und bis 2020 das nationale Beschäftigungsziel von 72 % zu erreichen. Das Fehlen angemessener Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, erschwert jedoch Müttern die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

(12)     Die Jugendarbeitslosigkeit in der Slowakei ist eine der höchsten in der EU. Trotz der Reformen zur Steigerung der Qualität der Bildung und ihrer Arbeitsmarktrelevanz im Jahr 2012 ist der Übergang von der Schule zur Arbeitsstelle nach wie vor schwierig, und das Bildungssystem reagiert nur schleppend auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts. Die Pro-Kopf-Finanzierung der Bildung gibt Quantität den Vorzug vor Qualität, und für Lehrtätigkeiten (Lehrpersonal, Lehrmaterial und Ausrüstung) ist nur ein kleiner Teil der Mittel vorgesehen. Die Steigerung der Qualität der Hochschulbildung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen würden auch beim Aufbau eines gut funktionierenden Wissensdreiecks helfen, Effizienz und Attraktivität von Investitionen in Forschung und Entwicklung steigern und die Innovationsfähigkeit der slowakischen Wirtschaft erhöhen.

(13)     Ein zu wenig genutztes Arbeitskräftepotenzial stellen auch Randgruppen dar, die sich beim Eintritt in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem erheblichen Hürden gegenübersehen. 2012 wurden jedoch keine wirksamen Maßnahmen getroffen, und die Lebensbedingungen für Randgruppen, einschließlich Roma, sind nach wie vor schwierig. Es ist wichtig, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Bildungsergebnisse bei Randgruppen zu verbessern, und sicherzustellen, dass für Erwachsene gezielte Aktivierungsmaßnahmen bereitstehen.

(14)     Trotz beachtlicher Fortschritte steht die Slowakei unter den energieintensivsten Mitgliedstaaten an fünfter Stelle, was teilweise darin begründet ist, dass sie den größten Industrieanteil an der Wirtschaft (25,9 % des BIP) hat. Zugleich sind die Strompreise relativ hoch, vor allem für kleine und mittlere Industriekunden. Die Slowakei hat in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, den Energiemarkt teilweise zu liberalisieren. Im Hinblick auf das Funktionieren des Markts gibt es jedoch weiter Spielräume für Verbesserungen – insbesondere durch mehr Transparenz, auch bei Festsetzung der Netzentgelte, und eine bessere wirtschaftliche Begründung und Berechenbarkeit regulativer Entscheidungen. Spielräume bestehen zudem im Hinblick auf die Erhöhung der Versorgungssicherheit und ehrgeizigere Zielvorgaben für Energieeffizienz.

(15)     2012 hat die Slowakei eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung eingeleitet, um öffentliche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen kundenorientierter zu machen. Zurzeit betrifft die Reform jedoch nicht die Zentralverwaltung und ihre allgemeine Qualität und Effizienz. Da bei der Reform des Justizwesens keine Fortschritte erzielt wurden, sind gerichtliche Verfahren nach wie vor langwierig, insbesondere bei Insolvenzfällen, und alternative Streitbeilegungsverfahren werden nicht ausreichend in Anspruch genommen. Die Slowakei hat unlängst ihre Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe reformiert und dabei unter anderen die Unabhängigkeit des Amtes für das öffentliche Auftragswesen gestärkt; Erfahrungen im Bereich der EU-Strukturfonds deuten jedoch darauf hin, dass die wirksame Anwendung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe weiter eine Herausforderung darstellt.

(16)     Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.

(17)     Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm der Slowakei geprüft; seine Stellungnahme[7] hierzu spiegelt sich insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider.

(18)     Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat an die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, besondere Empfehlungen gerichtet. Die Slowakei sollte eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung dieser Empfehlungen gewährleisten –

EMPFIEHLT, dass die Slowakei im Zeitraum 2013-2014

1.           den Haushaltsplan für das Jahr 2013 wie geplant umsetzt, um das übermäßige Defizit in nachhaltiger Weise zu korrigieren, und die den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens entsprechende Konsolidierungsanstrengung unternimmt; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits die strukturelle Anpassungsanstrengung fortsetzt, um das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen; von Kürzungen bei wachstumsfördernden Ausgaben absieht und verstärkte Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern; aufbauend auf der bereits angenommenen Rentenreform die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter verbessert, im öffentlichen Rentensystem die Finanzierungslücke verringert und im Gesundheitswesen die Kosteneffizienz steigert;

2.           die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beschleunigt und sich weiter um eine Verbesserung der Mehrwertsteuererhebung bemüht, insbesondere durch Stärkung der Analyse- und Prüfkapazitäten der Steuerverwaltung; die Steuerdisziplin stärkt; die Besteuerung von Immobilien an deren Marktwert koppelt;

3.           Maßnahmen trifft, um die Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen im Hinblick auf die Erbringung individuell zugeschnittener Dienstleistungen an Arbeitssuchende zu erhöhen, und die Verknüpfung zwischen Aktivierungsmaßnahmen und sozialen Unterstützungsleistungen stärkt; durch Aktivierungsmaßnahmen und maßgeschneiderte Fortbildungen wirksamer gegen Langzeitarbeitslosigkeit vorgeht; die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen verbessert, insbesondere für Kinder unter drei Jahren; die Steuer- und Abgabenlast für Geringverdiener vermindert und das Sozialleistungssystem anpasst;

4.           verstärkte Anstrengungen unternimmt, um die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, z. B. durch eine Jugendgarantie; Maßnahmen trifft, um junge Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen und Bildungsergebnisse zu verbessern; im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung das Angebot an arbeitsbasiertem Lernen in Unternehmen stärkt; im Bereich Hochschulbildung für stärker berufsorientierte Bachelor-Programme sorgt; durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft einen wirksamen Wissenstransfer begünstigt; verstärkte Anstrengungen unternimmt, um den Zugang von Randgruppen, einschließlich Roma, zu hochwertiger und inklusiver Vorschul- und Schulbildung zu verbessern;

5.           verstärkte Anstrengungen unternimmt, um das Funktionieren des Energiemarkts zu verbessern, insbesondere die Transparenz der Preisgestaltung zu erhöhen und die Rechenschaftspflicht der Regulierungsbehörde zu stärken; die Verbindungen zu den Nachbarländern ausbaut; die Energieeffizienz vor allem in den Bereichen Gebäude und Industrie verbessert;

6.           das Beamtengesetz ändert, um die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken; das Personalmanagement der öffentlichen Verwaltung verbessert; verstärkte Anstrengungen unternimmt, um in wichtigen Ministerien die Analysekapazitäten zu stärken, auch im Hinblick auf eine bessere Absorption von EU-Mitteln; Maßnahmen trifft, um die Effizienz der Justiz zu steigern; alternative Streitbeilegungsverfahren und ihre verstärkte Inanspruchnahme fördert.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               COM(2013) 375 final.

[3]               P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053.

[4]               Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2012.

[5]               COM(2012) 750 final.

[6]               COM(2012) 751 final.

[7]               Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.