Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0375 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Slowakei
2013
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei für die
Jahre 2012 bis 2016
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte
der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung
der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und
Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat auf Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4], die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten
Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu
berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012
beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und
Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller
verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen
auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit
bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die
länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 6. Juli 2012 nahm der
Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Slowakei für 2012 an und
gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Slowakei für
die Jahre 2011 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012 nahm die
Kommission den Jahreswachstumsbericht[5]
an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der
Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm
die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[6]
an, worin die Slowakei nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für
die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6) Am 14. März 2013
billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von
Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen.
Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 24. April 2013
übermittelte die Slowakei ihr nationales Reformprogramm 2013 und am
30. April 2013 ihr Stabilitätsprogramm 2013 für den Zeitraum 2012 bis
2016. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide
Programme gleichzeitig bewertet. (8) Ausgehend von der Bewertung
des Stabilitätsprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des
Rates ist der Rat der Auffassung, dass die Slowakei aufgrund ihrer
beträchtlichen Konsolidierungsanstrengungen das gesamtstaatliche Defizit von
7,7 % des BIP im Jahr 2010 auf 4,3 % des BIP im Jahr 2012 verringert
hat und nach gegenwärtiger Einschätzung auf gutem Wege ist, das übermäßige
Defizit zu korrigieren. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde
liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Die Behörden gehen von
ähnlichen BIP-Wachstumsraten aus wie die Kommission, wobei sich die Komponenten
leicht unterscheiden. Mit der im Programm skizzierten Haushaltsstrategie soll
eine Haushaltsposition erreicht werden, die die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen sicherstellt. Daher hat die Regierung das Ziel bestätigt,
entsprechend der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit das Headline-Defizit im Jahr 2013 unter den Referenzwert
von 3 % des BIP zu senken. Die durchschnittliche jährliche
Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum von 2010 bis 2013 beläuft sich auf
1,4 % des BIP, was deutlich über der vom Rat empfohlenen erforderlichen
Anstrengung von 1 % des BIP liegt. Ein Großteil der Ausgabeneinsparungen
wird 2013 von den Gebietskörperschaften und anderen Einrichtungen des
Staatssektors erwartet, die dem unmittelbaren Einfluss der Zentralregierung
entzogen sind. Das Ziel ist daher mit Risiken behaftet, auch vor dem
Hintergrund von Ausgabenüberschreitungen, die in der Vergangenheit zu verzeichnen
waren. Das Programm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel von
-0,5 % bis 2018. Das mittelfristige Haushaltsziel entspricht den
Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Projektion für die
Verbesserung des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos in den Jahren
nach der voraussichtlichen Korrektur des übermäßigen Defizits ist für 2014 und
2015 angemessen (0,6 bzw. 0,7 BIP-Prozentpunkte), für 2016 jedoch
unzureichend (0,3 BIP-Prozentpunkte). Die Slowakei wird den Ausgabenrichtwert
voraussichtlich einhalten. Laut dem Programm bleibt der staatliche
Schuldenstand bis 2016 unter dem im AEUV verankerten Referenzwert von 60 %
des BIP. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose von einem Anstieg des
Schuldenstands auf 54,6 % des BIP im Jahr 2013 und auf 56,7 % des BIP
im Jahr 2014 aus. Zur Gewährleistung der
deutlichen Verringerung des Headline-Defizits seit 2011 haben die Behörden auch
Investitionen aus gesamtstaatlichen Haushaltsmitteln gekürzt, was mittel- oder
langfristig möglicherweise weder aufrechtzuerhalten noch wünschenswert ist, und
einmalige Maßnahmen ergriffen. Künftig dürfen die Ausgaben für
wachstumsfördernde Bereiche wie Bildung, Innovation und Verkehrsinfrastruktur
im fortlaufenden Konsolidierungs- und Konvergenzprozess nicht vernachlässigt
werden. (9) Die Slowakei könnte
zusätzliche Einnahmen erzielen, indem sie die Steuergrundlage verbreitert, die
Spielräume für Verstöße gegen die Steuervorschriften und Steuerhinterziehung
begrenzt und vermehrt Steuern erhebt, die das Wachstum weniger beeinträchtigen,
wie Grundsteuern oder Umweltsteuern. 2012 wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung
des Steuerbetrugs mit dem Schwerpunkt Mehrwertsteuer angenommen. Für den Erfolg
dieser Politik sind weitere Maßnahmen erforderlich, vor allem im Hinblick auf
die Verbesserung der IT-Infrastruktur, die Ausweitung der Befugnisse und
Prüfkapazitäten der Behörden und die Gewährleistung justizieller
Folgemaßnahmen. (10) Die Slowakei hat 2012 eine
Rentenreform verabschiedet, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen zu stärken. Die langfristige Tragfähigkeitslücke von 4,9 % des
BIP liegt jedoch weiter deutlich über dem EU-Durchschnitt von 3 % des BIP.
Darin spiegeln sich vor allem die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung wider –
die Rentenausgaben entsprechen 1,5 Prozentpunkten des BIP und die
Gesundheitsausgaben 2 Prozentpunkten des BIP. Da die Gesundheitsausgaben
der Slowakei Projektionen zufolge langfristig deutlich ansteigen werden, bedarf
es neben den Fortschritten bei der Verbesserung der Tragfähigkeit der
Rentensystems auch einer Gesundheitsreform, um die öffentlichen Finanzen auf
eine tragfähige Grundlage zu stellen. Die Einführung wirksamer Anreizstrukturen
und Kontrollmechanismen würde die Kosteneffizienz im Gesundheitswesen steigern
helfen. (11) Die Arbeitslosigkeit stellt
nach wie vor eine der größten Herausforderungen für die slowakische Wirtschaft
dar. In den letzten Monaten hat die Slowakei Schritte zur Reform der aktiven
Arbeitsmarktpolitik unternommen. Der Erfolg der Reform wird jedoch in starkem
Maße davon abhängen, ob die öffentlichen Arbeitsmarktverwaltung die Kapazität
hat, sie wirksam umzusetzen. Für besonders benachteiligte Arbeitssuchende
bedarf es zusätzlicher gezielter Maßnahmen. Soziale Unterstützungsleistungen
sollten besser mit Aktivierungsmaßnahmen verknüpft sein, und im Steuer- und
Sozialleistungssystem sollten negative Anreize zur Aufnahme einer
Niedriglohnbeschäftigung beseitigt werden. Eine vermehrte Teilnahme von Frauen
und älteren Menschen am Arbeitsmarkt würde dazu beitragen, die
Beschäftigungsquote insgesamt zu erhöhen und bis 2020 das nationale
Beschäftigungsziel von 72 % zu erreichen. Das Fehlen angemessener
Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, erschwert
jedoch Müttern die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. (12) Die Jugendarbeitslosigkeit in
der Slowakei ist eine der höchsten in der EU. Trotz der Reformen zur Steigerung
der Qualität der Bildung und ihrer Arbeitsmarktrelevanz im Jahr 2012 ist der
Übergang von der Schule zur Arbeitsstelle nach wie vor schwierig, und das
Bildungssystem reagiert nur schleppend auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts.
Die Pro-Kopf-Finanzierung der Bildung gibt Quantität den Vorzug vor Qualität,
und für Lehrtätigkeiten (Lehrpersonal, Lehrmaterial und Ausrüstung) ist nur ein
kleiner Teil der Mittel vorgesehen. Die Steigerung der Qualität der
Hochschulbildung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
und Bildungseinrichtungen würden auch beim Aufbau eines gut funktionierenden
Wissensdreiecks helfen, Effizienz und Attraktivität von Investitionen in
Forschung und Entwicklung steigern und die Innovationsfähigkeit der
slowakischen Wirtschaft erhöhen. (13) Ein zu wenig genutztes
Arbeitskräftepotenzial stellen auch Randgruppen dar, die sich beim Eintritt in
den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem erheblichen Hürden gegenübersehen. 2012
wurden jedoch keine wirksamen Maßnahmen getroffen, und die Lebensbedingungen
für Randgruppen, einschließlich Roma, sind nach wie vor schwierig. Es ist
wichtig, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Bildungsergebnisse bei
Randgruppen zu verbessern, und sicherzustellen, dass für Erwachsene gezielte
Aktivierungsmaßnahmen bereitstehen. (14) Trotz beachtlicher
Fortschritte steht die Slowakei unter den energieintensivsten Mitgliedstaaten
an fünfter Stelle, was teilweise darin begründet ist, dass sie den größten
Industrieanteil an der Wirtschaft (25,9 % des BIP) hat. Zugleich sind die
Strompreise relativ hoch, vor allem für kleine und mittlere Industriekunden.
Die Slowakei hat in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, den
Energiemarkt teilweise zu liberalisieren. Im Hinblick auf das Funktionieren des
Markts gibt es jedoch weiter Spielräume für Verbesserungen – insbesondere durch
mehr Transparenz, auch bei Festsetzung der Netzentgelte, und eine bessere
wirtschaftliche Begründung und Berechenbarkeit regulativer Entscheidungen.
Spielräume bestehen zudem im Hinblick auf die Erhöhung der
Versorgungssicherheit und ehrgeizigere Zielvorgaben für Energieeffizienz. (15) 2012 hat die
Slowakei eine umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung eingeleitet, um
öffentliche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
kundenorientierter zu machen. Zurzeit betrifft die Reform jedoch nicht die
Zentralverwaltung und ihre allgemeine Qualität und Effizienz. Da bei der Reform
des Justizwesens keine Fortschritte erzielt wurden, sind gerichtliche Verfahren
nach wie vor langwierig, insbesondere bei Insolvenzfällen, und alternative Streitbeilegungsverfahren
werden nicht ausreichend in Anspruch genommen. Die Slowakei hat unlängst ihre
Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe reformiert und dabei unter
anderen die Unabhängigkeit des Amtes für das öffentliche Auftragswesen gestärkt;
Erfahrungen im Bereich der EU-Strukturfonds deuten jedoch darauf hin, dass die
wirksame Anwendung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe weiter
eine Herausforderung darstellt. (16) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Slowakei umfassend
analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm
bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Slowakei berücksichtigt,
sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien,
angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der
Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für
künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen
des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1
bis 6 wider. (17) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm der Slowakei geprüft; seine Stellungnahme[7] hierzu spiegelt sich
insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider. (18) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des
Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf dieser Grundlage hat der Rat an
die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, besondere Empfehlungen
gerichtet. Die Slowakei sollte eine vollständige und rechtzeitige Umsetzung
dieser Empfehlungen gewährleisten – EMPFIEHLT, dass die Slowakei im
Zeitraum 2013-2014 1. den Haushaltsplan für das
Jahr 2013 wie geplant umsetzt, um das übermäßige Defizit in nachhaltiger Weise
zu korrigieren, und die den Empfehlungen des Rates im Rahmen des
Defizitverfahrens entsprechende Konsolidierungsanstrengung unternimmt; nach der
Korrektur des übermäßigen Defizits die strukturelle Anpassungsanstrengung
fortsetzt, um das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen; von Kürzungen bei
wachstumsfördernden Ausgaben absieht und verstärkte Anstrengungen unternimmt,
um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern; aufbauend auf der
bereits angenommenen Rentenreform die langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen weiter verbessert, im öffentlichen Rentensystem die
Finanzierungslücke verringert und im Gesundheitswesen die Kosteneffizienz steigert;
2. die Umsetzung des
Aktionsplans zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beschleunigt und sich weiter um
eine Verbesserung der Mehrwertsteuererhebung bemüht, insbesondere durch
Stärkung der Analyse- und Prüfkapazitäten der Steuerverwaltung; die Steuerdisziplin
stärkt; die Besteuerung von Immobilien an deren Marktwert koppelt; 3. Maßnahmen trifft, um die
Kapazität der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen im Hinblick auf die
Erbringung individuell zugeschnittener Dienstleistungen an Arbeitssuchende zu
erhöhen, und die Verknüpfung zwischen Aktivierungsmaßnahmen und sozialen
Unterstützungsleistungen stärkt; durch Aktivierungsmaßnahmen und
maßgeschneiderte Fortbildungen wirksamer gegen Langzeitarbeitslosigkeit
vorgeht; die Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen verbessert,
insbesondere für Kinder unter drei Jahren; die Steuer- und Abgabenlast für
Geringverdiener vermindert und das Sozialleistungssystem anpasst; 4. verstärkte Anstrengungen
unternimmt, um die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, z. B. durch
eine Jugendgarantie; Maßnahmen trifft, um junge Menschen für den Lehrberuf zu
gewinnen und Bildungsergebnisse zu verbessern; im Bereich der beruflichen Aus-
und Weiterbildung das Angebot an arbeitsbasiertem Lernen in Unternehmen stärkt;
im Bereich Hochschulbildung für stärker berufsorientierte Bachelor-Programme
sorgt; durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft einen wirksamen Wissenstransfer
begünstigt; verstärkte Anstrengungen unternimmt, um den Zugang von Randgruppen,
einschließlich Roma, zu hochwertiger und inklusiver Vorschul- und Schulbildung
zu verbessern; 5. verstärkte Anstrengungen
unternimmt, um das Funktionieren des Energiemarkts zu verbessern, insbesondere
die Transparenz der Preisgestaltung zu erhöhen und die Rechenschaftspflicht der
Regulierungsbehörde zu stärken; die Verbindungen zu den Nachbarländern ausbaut;
die Energieeffizienz vor allem in den Bereichen Gebäude und Industrie
verbessert; 6. das Beamtengesetz ändert, um
die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken; das Personalmanagement
der öffentlichen Verwaltung verbessert; verstärkte Anstrengungen unternimmt, um
in wichtigen Ministerien die Analysekapazitäten zu stärken, auch im Hinblick
auf eine bessere Absorption von EU-Mitteln; Maßnahmen trifft, um die Effizienz
der Justiz zu steigern; alternative Streitbeilegungsverfahren und ihre
verstärkte Inanspruchnahme fördert. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2013) 375 final. [3] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [4] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2012. [5] COM(2012) 750 final. [6] COM(2012) 751 final. [7] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
1466/97.