52013DC0373

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Rumäniens für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0373 final */


 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Rumäniens für die Jahre 2012 bis 2016

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[3],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)       Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4], die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3)       Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4)       Am 6. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Rumäniens für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Rumäniens für die Jahre 2011 bis 2015 ab.

(5)       Am 28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[5] an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6] an, worin Rumänien nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6)       Am 14. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7)       Am 30. April 2013 übermittelte Rumänien sein Konvergenzprogramm 2013 für den Zeitraum 2012-2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(8)       Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist und mit der in der jüngsten Prognose der Europäischen Kommission vorgenommenen Bewertung im Einklang steht. Dank erheblicher Konsolidierungsanstrengungen konnte Rumänien sein gesamtstaatliches Defizit 2012 im Einklang mit der Empfehlung des Rates auf unter 3 % senken. Das Konvergenzprogramm sieht ein mittelfristiges Haushaltsziel von -1 % des BIP vor (zuvor -0,7 % des BIP), was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes entspricht. Die in dem Programm dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das mittelfristige Haushaltsziel bis 2014 zu erreichen, was nach Umrechnung durch die Kommission anhand der gemeinsamen Methodik einer Verwirklichung des mittelfristigen Haushaltsziels bis 2015 entspricht. Im strukturellen Bereich liegen die angestrebten Fortschritte bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels bei über 0,5 % des BIP im Jahr 2013 und bei etwa 0,4 % des BIP im Jahr 2014. Der Richtwert für die Ausgaben während des Programmzeitraums wurde eingehalten. Die Anpassung wird 2013 durch einnahmenerhöhende Maßnahmen wie Verringerungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit, Verbesserungen bei der Besteuerung der Landwirtschaft, die Einführung einer Abgabe auf unerwartete Gewinne aufgrund der Deregulierung der Gaspreise und die Einführung einer Sondersteuer auf Stromübertragung und Gastransport beschleunigt. Die Hauptrisiken des Konvergenzprogramms betreffen weitere mögliche finanzielle Korrekturen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von EU-Mitteln oder der Finanzierung vorrangiger Projekte aus dem nationalen Haushalt, eine erneute Akkumulierung von Rückständen, insbesondere auf lokaler Regierungsebene, und begrenzte Fortschritte bei der Umstrukturierung staatseigener Unternehmen. Die öffentlichen Schulden Rumäniens sind mit 37,8 % des BIP im Jahr 2012 weiterhin relativ gering. Sie werden 2014 voraussichtlich auf 38,6 % steigen, während des Programmzeitraums aber deutlich unter dem Richtwert von 60 % des BIP bleiben.

(9)       Auf Antrag Rumäniens vom 17. Februar 2011 vereinbarten die Europäische Kommission und der IWF mit den rumänischen Behörden ein präventives wirtschaftliches Anpassungsprogramm. Im Rahmen der präventiven Finanzhilfe der EU verpflichtete sich Rumänien, ein umfassendes wirtschaftspolitisches Programm umzusetzen und sich dabei insbesondere auf Strukturreformen zu konzentrieren, um die Funktionsweise der Arbeits- und Produktmärkte zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der rumänischen Wirtschaft zu erhöhen. Gleichzeitig gewährleistete das Programm die Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung, die Verbesserung der Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen sowie die Umsetzung von Reformen in den Bereichen Außen-, Währungs-, Finanzstabilitäts- und Finanzmarktpolitik. Im März 2013 stellte Rumänien einen förmlichen Antrag auf eine dreimonatige Verlängerung des IWF-Programms. Wenngleich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mitteln im Rahmen des EU‑Programms Ende März 2013 endete, findet die endgültige Programmüberprüfung nun bis Ende Juni 2013 statt.

(10)     Mit einer Verringerung des Haushaltsdefizits auf unter 3 % im Jahr 2012 und einer für 2013 erwarteten weiteren Haushaltskonsolidierung hat sich die Haushaltslage Rumäniens verbessert. Eine unzureichende Einhaltung der Steuervorschriften stellt eine wesentliche Herausforderung für das rumänische Steuersystem dar, insbesondere was die Mehrwertsteuer und die Besteuerung der Arbeit angeht. Die Umweltsteuern liegen unter dem EU-Durchschnitt. Die öffentlichen Schulden Rumäniens sind mit 34,7 % des BIP im Jahr 2011 weiterhin gering. Sie werden 2014 voraussichtlich auf 38 % steigen, damit aber unter dem Richtwert von 60 % des BIP bleiben. Wenngleich Rumänien kurz- oder mittelfristig keiner fiskalischen Stresssituation ausgesetzt sein dürfte, besteht langfristig aufgrund alterungsbedingter Ausgaben ein mittleres Risiko. Aufgrund der im Vergleich zu den Empfängern geringen Zahl der Beitragszahler bestehen Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems. Rumänien ist einer der beiden Mitgliedstaaten, die noch nicht beschlossen haben, das Renteneintrittsalter von Männern und Frauen anzugleichen, und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer (41,4 % im Jahr 2012) liegt beträchtlich unter dem EU-Durchschnitt.

(11)     Der Gesundheitssektor Rumäniens weist erhebliche Ungerechtigkeiten hinsichtlich des Zugangs zu Dienstleistungen und deren Qualität auf. Dies liegt unter anderem am ineffizienten Einsatz von Ressourcen und einer schlechten Verwaltung. Es wurden Reformen zur Verbesserung der Effizienz des Gesundheitssektors eingeleitet, doch diese Anstrengungen müssen kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Kosteneffizienz des Systems könnte durch eine Verringerung der übermäßigen Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen und durch eine Stärkung der Primärversorgung und des Überweisungssystems erhöht werden.

(12)     Rumänien wies auch 2012 eine geringe Beschäftigungsquote auf (63,8 %), wenngleich eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (62,8 %) zu verzeichnen war. Das im Rahmen der Strategie Europa 2020 für das Jahr 2020 gesteckte Ziel von 70 % bleibt schwer zu erreichen. Die Arbeitsproduktivität Rumäniens zählt noch immer zu den niedrigsten in der EU. Die Qualität der öffentlichen Aktivierungsmaßnahmen, der Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsplatzsuche und der Umschulungsmaßnahmen ist nach wie vor relativ gering. Die begrenzten Verwaltungskapazitäten ermöglichen weder eine effiziente Umsetzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch hochwertige, individuell zugeschnittene Dienste noch eine bessere Integration aktiver und passiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Die Teilnahme Erwachsener am lebenslangen Lernen stagniert auf einem sehr niedrigen, deutlich unter dem EU-Durchschnitt (8,9 %) liegenden Niveau (1,6 % im Jahr 2011). Die Jugenderwerbs- und ‑beschäftigungsquote zählte 2012 zu den geringsten in der EU (23,9 % bzw. 30,9 %), während mit 22,7 % im Jahr 2012 eine hohe Jugendarbeitslosenquote zu verzeichnen war. Rumänien weist einen hohen und zunehmenden Anteil junger Menschen auf, die weder erwerbstätig sind noch eine Ausbildung absolvieren (16,8 % im Jahr 2012).

(13)     Die Armutsbekämpfung ist weiterhin eine wichtige Herausforderung. Im Jahr 2011 waren 40,3 % der Bevölkerung und damit ein um zwei Drittel höherer Anteil als im EU-Durchschnitt (24,2 %) von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Davon sind insbesondere Kinder betroffen (49,1 %). Der Beitrag der Sozialtransfers (ohne Altersversorgung) zur Armutsbekämpfung liegt noch immer deutlich unter der durchschnittlichen Wirksamkeit der Transfers in der EU, sowohl was die Bevölkerung insgesamt angeht (23,7 % in Rumänien gegenüber 37,5 % in der EU 2011) als auch in Bezug auf Kinder (22 % gegenüber 42,8 % in der EU). Die geringe Inanspruchnahme, Abdeckung und Angemessenheit der Sozialleistungen schmälern noch immer ihre Wirksamkeit bei der Armutsbekämpfung. Im Bereich der sozialen Unterstützung wurden 2012 infolge der Reform des Jahres 2011 mehrere Rechtsvorschriften erlassen. Die Verabschiedung der verbleibenden Rechtsvorschriften wäre ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Reform. Die Verknüpfung mit aktivierenden Maßnahmen könnte jedoch noch weiter verstärkt werden. Die Umsetzung der nationalen Strategie zur Eingliederung der Roma begann 2012, doch die Ergebnisse sind bescheiden. Damit diese Strategie wirksam umgesetzt werden kann, bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen den einzelnen Beteiligten, auch hinsichtlich der Zuweisung von Finanzmitteln.

(14)     Das Bildungsgesetz von 2011, das eine wesentliche Reform mit einer langfristigen Agenda für die Verbesserung der Bildungsqualität auf allen Ebenen beinhaltet, ist noch nicht vollständig umsetzungsfähig. Um die Bildungsreform erfolgreich umzusetzen, bedarf es einer angemessenen Zuweisung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen für den Aufbau der Verwaltungskapazitäten und die politischen Maßnahmen. Eine zentrale Herausforderung für Rumänien ist die Verbesserung der Qualität des Bildungs- und Ausbildungssystems. Schulabbrüche sind ein wesentliches Problem; mit einer Quote von 17,3 % im Jahr 2012 lag der Anteil der Schulabbrecher in Rumänien weit über dem EU-Durchschnitt von 13,5 % und dem nationalen Ziel von 11,3 %. Probleme bestehen nach wie vor insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten sowie in der Bevölkerungsgruppe der Roma. Rumänien verfügt darüber hinaus nicht über einen angemessenen Datenerhebungsmechanismus in Bezug auf Schulabbrecher; eine umfassende Strategie, die dieses Jahr verabschiedet werden soll, sollte dazu beitragen, dieses Problem zu lösen. Der Zugang zu hochwertiger und erschwinglicher frühkindlicher Bildung und Betreuung ist noch immer problematisch. Eine fehlende Übereinstimmung zwischen den vorhandenen Qualifikationen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes ist für einen großen Teil der beruflichen und tertiären Ausbildungsprogramme charakteristisch, wobei insbesondere das geringe Niveau der beruflichen Qualifikationen eine Herausforderung darstellt. Angesichts der hohen Erwerbslosenquote bei Absolventen von Hochschulbildungsprogrammen und der Überqualifizierungsquote ist eine weitere Angleichung der Hochschulbildung an die Anforderungen des Arbeitsmarktes eine Herausforderung von hoher Priorität. Beim Übergang von der institutionellen Betreuung zu alternativen Betreuungsformen für Kinder, die nicht von ihren Eltern versorgt werden, waren zwar langsame Fortschritte zu verzeichnen, doch es sind noch weitere Anstrengungen erforderlich.

(15)     Unzureichende Verwaltungskapazitäten sind ein zentrales Problem für Rumänien. Die öffentliche Verwaltung ist durch einen inkohärenten Rechtsrahmen, einen häufigen Rückgriff auf Notfallverordnungen, eine geringe Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und eine exzessive Bürokratie gekennzeichnet. Weitere Probleme sind mangelnde Qualifikationen, ein Mangel an Transparenz bei der Einstellung von Mitarbeitern und eine hohe Personalfluktuation auf Leitungsebene. Die unzureichenden Verwaltungskapazitäten sind ein Grund für die geringe Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Das im Rahmen des Finanzhilfeprogramms der EU vereinbarte Ziel für Ende 2012 wurde weit verfehlt. Die kumulative Inanspruchnahme betrug Ende 2012 5,53 Mrd. EUR, was 20,2 % der gesamten verfügbaren Mittel aus den Struktur-, Kohäsions- und Landwirtschaftsfonds entspricht. Sie lag damit um 2,47 Mrd. EUR unter dem für Ende 2012 angestrebten Programmziel von 8 Mrd. EUR. Die Inanspruchnahmequote hinsichtlich des Struktur- und Kohäsionsfonds war Ende März 2013 mit 13 % sogar noch niedriger. Die Inanspruchnahme von EU-Mitteln kam während des Großteils des zweiten Halbjahres 2012 zum Stillstand, nachdem nationale und europäische Prüfer mehrere Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen und im öffentlichen Auftragswesen festgestellt hatten. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass ein wesentlicher Teil der Mittelbindungen des Struktur- und Kohäsionsfonds 2013 aufgehoben wird.

(16)     Rumänien steht angesichts der weiterhin geringen Produktivität in der Industrie und im Dienstleistungssektor in Bezug auf seine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Dazu zählen vor allem schlechte Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine geringe Unterstützung für Forschung und Entwicklung (FuE). Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmen sollten in eine breiter angelegte, kohärente Strategie zur Einführung elektronischer Behördendienste integriert werden, die eine transparente Verwaltungskultur und die Rechtssicherheit fördert und bessere öffentliche Online-Dienste sicherstellt. Rumänien sollte zudem Anstrengungen unternehmen, um den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern. Die FuE-Intensität ist extrem gering (0,48 % im Jahr 2011), und die Effizienz und Wirksamkeit der Investitionen ist stark verbesserungsbedürftig. Investoren im Bereich FuE müssen sich auf Tätigkeiten konzentrieren, die für private Investitionen attraktiv sein können. Rumänien sollte darüber hinaus den Rechtsrahmen für geistiges Eigentum stärken, um die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen zu unterstützen.

(17)     Wettbewerb und Effizienz im Energie- und Verkehrssektor in Rumänien sind gering. Eine mangelnde Effizienz und eine intransparente Verwaltung der staatseigenen Unternehmen in diesen Sektoren stellen eine wesentliche Herausforderung dar. Eine weitere zentrale Herausforderung ist die Erhöhung der Energieeffizienz der Gebäude, der Fernwärmesysteme sowie in Industrie und Verkehr. Mit einer Energieintensität, die 2,5-mal so hoch ist wie im EU-Durchschnitt, liegt Rumänien unter den energieintensivsten Mitgliedstaaten der EU an dritter Stelle. Auch die CO2-Intensität des Landes ist die dritthöchste in der EU. Wohngebäude in Rumänien verbrauchen aufgrund eines ineffizienten Fernwärmesystems und einer unzureichenden Gebäudeisolierung achtmal so viel Energie wie im Durchschnitt der EU-15. Die Integration der rumänischen Strom- und Gasmärkte in die EU-Märkte ist noch immer unvollständig, und es müssen noch grenzüberschreitende Gasleitungen gebaut werden.

(18)     Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Rumäniens umfassend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Rumänien berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.

(19)     Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Rumäniens geprüft; seine Stellungnahme[7] hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider –

EMPFIEHLT, dass Rumänien im Zeitraum 2013-2014

1.           das EU/IWF-Finanzhilfeprogramm vollständig umsetzt;

2.           eine wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung sicherstellt und die Haushaltsstrategie für 2013 und darüber hinaus wie geplant umsetzt, um das Erreichen des mittelfristigen Haushaltsziels bis 2015 sicherzustellen; die Steuererhebung durch Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Förderung der Einhaltung von Steuervorschriften verbessert und Schwarzarbeit bekämpft; gleichzeitig Möglichkeiten prüft, Umweltsteuern verstärkt zu erheben; das Renteneintrittsalter von Männern und Frauen angleicht und die Rentenreform durch die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer unterstützt;

3.           Gesundheitsreformen umsetzt, um die Effizienz, Qualität und Zugänglichkeit des Gesundheitswesens insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie in abgelegenen und isolierten Gebieten zu verbessern; die übermäßige Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen durch Stärkung der ambulanten Versorgung verringert;

4.           die Teilnahme am Arbeitsmarkt sowie die Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität der Arbeitskräfte durch Überprüfung und Verstärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen verbessert und dazu Schulungen und individualisierte Dienste anbietet und das lebenslange Lernens fördert; die Kapazitäten der nationalen Beschäftigungsagentur erhöht, um die Qualität und Abdeckung ihrer Dienste zu verbessern; die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und den nationalen Plan für die Erwerbstätigkeit von Jugendlichen unverzüglich umsetzt, z. B. durch eine Jugendgarantie; Armut bekämpft und die Wirksamkeit und Effizienz von Sozialtransfers insbesondere im Hinblick auf Kinder verbessert; die Reform der sozialen Unterstützungsleistungen vollendet und dazu die einschlägigen Rechtsvorschriften erlässt und die soziale Unterstützung stärker mit aktivierenden Maßnahmen verknüpft; für die tatsächliche Umsetzung der nationalen Strategie zur Eingliederung der Roma sorgt;

5.           die Bildungsreform beschleunigt, einschließlich des Aufbaus von Verwaltungskapazitäten auf zentraler und lokaler Ebene, und die Wirkung der Reformen bewertet; die Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung verstärkt; die Hochschulbildung stärker an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpasst und benachteiligten Bevölkerungsgruppen den Zugang erleichtert; eine nationale Strategie gegen den Schulabbruch umsetzt und sich dabei auf einen besseren Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, auch für Roma-Kinder, konzentriert; den Übergang von der institutionellen Betreuung zu alternativen Betreuungsformen für Kinder, die nicht von ihren Eltern versorgt werden, beschleunigt;

6.           die Governance und die Qualität von Institutionen und der öffentlichen Verwaltung verbessert und dazu insbesondere die Kapazitäten für die strategische und budgetäre Planung verbessert, die Professionalität des öffentlichen Dienstes durch eine bessere Personalverwaltung erhöht und die Mechanismen für die Koordinierung der verschiedenen Regierungsebenen stärkt; die Qualität der Vorschriften durch Folgenabschätzungen und systematische Bewertungen deutlich erhöht; Anstrengungen verstärkt, die Inanspruchnahme von EU-Mitteln zu beschleunigen, und dazu insbesondere die Verwaltungs- und Kontrollsysteme stärkt und das öffentliche Auftragswesen verbessert;

7.           die Rahmenbedingungen für Unternehmen insbesondere durch Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU und die Umsetzung einer kohärenten Strategie zur Einführung elektronischer Behördendienste verbessert und vereinfacht; den Zugang zu Finanzmitteln für KMU vereinfacht und diversifiziert; engere Verbindungen zwischen Forschung, Innovation und Industrie schafft, insbesondere durch die vorrangige Förderung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die auch für private Investitionen attraktiv sein können; Anstrengungen zur Verbesserungen der Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz des Justizsystems bei der Behandlung von Fällen verstärkt und Korruption wirksamer bekämpft;

8.           Wettbewerb und Effizienz in Netzindustrien fördert und dazu die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der nationalen Regulierungsbehörden sicherstellt und die Corporate-Governance-Reform staatseigener Unternehmen im Energie- und Verkehrssektor fortsetzt; einen umfassenden langfristigen Verkehrsplan verabschiedet und die Breitbandinfrastruktur verbessert; die Regulierung der Gas- und Strompreise weiter verringert und die Energieeffizienz erhöht; die grenzübergreifende Integration der Energienetze verbessert und die Umsetzung der Gasverbundprojekte beschleunigt.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               COM(2013) 373 final.

[3]               P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053.

[4]               Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2012.

[5]               COM(2012) 750 final.

[6]               COM(2012) 751 final.

[7]               Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.