Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Polens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0371 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Polens 2013
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens für die Jahre
2012 bis 2016
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ‑ gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte
der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte
Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für
Beschäftigung und Wachstum („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren
Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig
sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4], die zusammen die „integrierten
Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten
Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu
berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012
beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und
Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller
verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen
auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit
bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen
Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 6. Juli 2012 nahm der
Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Polens für 2011 an und gab
eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Polens für den
Zeitraum 2011 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012
nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[5]
an, mit dem das Europäische Semester 2013 zur Koordinierung der
Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm
die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[6]
an, worin Polen nicht als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die
eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6) Am 14. März 2013
billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von
Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen.
Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 30. April 2013
übermittelte Polen sein Konvergenzprogramm 2013 für den Zeitraum 2012 bis
2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um wechselseitigen
Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig
bewertet. (8) Polen unternahm 2011/2012
entsprechend der Empfehlung des Rates erhebliche Konsolidierungsanstrengungen.
Angesichts einer sich verschlechternden weltwirtschaftlichen Lage wurde die
Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits jedoch nicht eingehalten;
hierfür ist mehr Zeit erforderlich. Ausgehend von der Bewertung des
Konvergenzprogramms 2013 gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates hält der Rat das den
Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario
für optimistisch. Insbesondere wird für den privaten Verbrauch und die privaten
Investitionen eine stärkere Zunahme erwartet als in der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommission, woraus sich für 2013 eine insgesamt
höhere Wachstumsrate ergibt (1,5 % gegenüber 1,1 %). Mit der im
Programm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das Defizit
bis 2013 (ein Jahr nach der ursprünglich im Rahmen des Defizitverfahrens
vorgesehenen Frist 2012) auf 3,5 % des BIP zu bringen und bis 2016 das
mittelfristige Haushaltsziel zu erreichen. Im Konvergenzprogramm 2013 ist
jedoch vorgesehen, dass das nominale Defizit erst 2015 weniger als 3 % des
BIP beträgt. In Anbetracht der zu optimistischen Wachstumsprognosen und
Einnahmenprojektionen des Programms ist der Rat der Ansicht, dass die von den
Behörden geplanten Konsolidierungsanstrengungen mit einer tatsächlichen Korrektur
des übermäßigen Defizits bis 2013 nicht in Einklang zu bringen sind, wenn nicht
beträchtliche zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Anstrengungen für
dieses Jahr zu verstärken. Das Programm beruht auf einem optimistischen
Szenario und ist nicht genügend durch genau dargelegte Maßnahmen untermauert,
als dass damit die Korrektur des Defizits bis spätestens 2014 glaubwürdig
sichergestellt wäre. Daher sind weitere Anstrengungen auf der Grundlage
detaillierter Maßnahmen für 2013 und 2014 notwendig. Der Staat hat die
Wachstumsphase vor der Krise nicht ausreichend genutzt, um die Struktur der
öffentlichen Ausgaben umzugestalten und dabei wachstumsfördernden Bereichen
Priorität einzuräumen. In dem Programm wird das bisherige mittelfristige
Haushaltsziel von -1 % des BIP bestätigt, was den Zielen des Paktes
entspricht. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Defizit wird das
mittelfristige Ziel den Prognosen zufolge nicht wie im Programm vorgesehen bis
2016 erreicht, da der geplante jährliche Fortschritt bei der Verwirklichung des
mittelfristigen Ziels von 0,3 % des BIP (im strukturellen Bereich) im Jahr
2015 und 0,7 % des BIP im Jahr 2016 nicht ausreicht. Die Wachstumsrate der
Staatsausgaben – unter Berücksichtigung diskretionärer Maßnahmen auf der
Einnahmenseite – steht im Einklang mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt
für den gesamten Programmzeitraum festgelegten Richtwert. Es bedarf unter
Umständen auch in den späteren Programmjahren zusätzlicher Anstrengungen sowie
Veränderungen der Zusammensetzung der Anpassungsmaßnahmen, da Fortschritte auf
dem Weg zum mittelfristigen Haushaltsziel hauptsächlich von beträchtlichen
Ausgabenkürzungen bei den öffentlichen Investitionen abhängen und es nicht
genügend detaillierte Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels gibt. Die
öffentliche Schuldenquote soll in Polen im gesamten Programmzeitraum weiterhin
unter 60 % des BIP liegen. Den Prognosen der nationalen Behörden zufolge
bleibt sie bis 2014/2015 im Wesentlichen konstant bei leicht über 55,5 %
des BIP und sinkt dann 2016, wogegen die Kommission in Anbetracht etwaiger
Risiken für die Konsolidierungspläne und für zum Schuldenabbau beitragende
Elemente von einer Zunahme auf 59 % im Jahr 2014 ausgeht. Die
Steuerehrlichkeit bleibt ein wesentlicher Aspekt bei der Bekämpfung der
Steuerhinterziehung, was unter anderem erfordert, den Verwaltungsaufwand für
Steuerzahler zu verringern und die Effizienz der Steuerverwaltung zu steigern.
Damit der Erfolg der Konsolidierungsstrategie gesichert wird, ist es wichtig, die
Haushaltskonsolidierung durch umfassende Strukturreformen zu begleiten. (9) Der geringe Anteil
wachstumsfördernder Ausgaben (solche für Bildung, Forschung und Innovation) und
rückläufige öffentliche Investitionen beeinträchtigen die langfristigen Wachstumsaussichten.
Der polnische Gesundheitssektor leidet unter einem eingeschränkten Zugang zur
Versorgung und mangelnder Kosteneffizienz, und die Ausgaben im Gesundheitswesen
dürften bedingt durch eine alternde Gesellschaft mittel- bis langfristig noch
erheblich steigen, wodurch sich die Belastung der öffentlichen Haushalte weiter
erhöht. Verbesserungen könnten durch einen Ausbau der Grundversorgung und der
Überweisungssysteme erreicht werden und indem das Potenzial für Steigerungen
der Kosteneffizienz in der Krankenhausversorgung ausgeschöpft wird. (10) Die polnische Regierung hat
noch keine permanente, mit dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG) vereinbare Ausgabenregel eingeführt. Auch bei der
mittelfristigen Planung und der Verbesserung der Koordinierung zwischen den
verschiedenen Regierungsebenen im Hinblick auf das Haushaltsverfahren gibt es
keine Fortschritte. (11) Die Jugendarbeitslosigkeit
steigt, was im Wesentlichen daran liegt, dass die Bildung und Ausbildung nur
unzureichend am Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist. Es wurden zwar
Reformen durchgeführt, um das Missverhältnis zwischen vorhandenen und
verlangten Qualifikationen anzugehen; es ist aber nach wie vor notwendig, das
Angebot an Ausbildungsplätzen und praxisorientiertem Lernen sowie die
Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern auszubauen und die Qualität
des Unterrichts zu verbessern. Die Umsetzung einer Jugendgarantie, aufbauend
auf den derzeitigen Anstrengungen, trüge dazu bei, junge Menschen zu unterstützen
und in Beschäftigung zu bringen. Der Anteil der Erwachsenen, die am
lebenslangen Lernen teilhaben, ist immer noch sehr niedrig, und die Übernahme
der Strategie für das lebenslange Lernen steht noch aus. (12) Im Bereich der frühkindlichen
Betreuung hat sich der polnische Staat darauf konzentriert, das Programm für
Kleinkinder (Program Maluch) umzusetzen. Dadurch hat sich die Zahl der
Kindertagesstätten in den letzten zwei Jahren fast verdoppelt, sie ist aber
relativ gesehen immer noch außerordentlich niedrig und wird der Nachfrage nicht
gerecht. Polen hat nur wenig gegen die übermäßige Inanspruchnahme befristeter
Arbeitsverhältnisse unternommen. Das Land hat EU-weit den dritthöchsten Anteil
unfreiwillig befristet Beschäftigter, wovon besonders die Altersgruppe der 15-
bis 24-Jährigen betroffen ist. Als Argument für befristete Arbeitsverträge wird
oft angeführt, dass sie Arbeitslosen helfen, wieder ins Erwerbsleben
einzutreten, so dass sie später einen unbefristeten Vertrag bekommen können;
für die meisten Betroffenen in Polen scheint das jedoch nicht zuzutreffen. Die
übermäßige Nutzung solcher Verträge scheint vielmehr die Qualität der
Arbeitskräfte und die Produktivität zu beeinträchtigen, da befristet
Beschäftigte normalerweise weniger Fortbildungsmöglichkeiten haben. Darüber
hinaus ist der Verdienstabstand zwischen befristet und unbefristet
Beschäftigten relativ hoch. Dadurch gehört Polen zu den Ländern in der EU, in
denen Armut trotz Erwerbstätigkeit am häufigsten auftritt. Außerdem sind
privatrechtliche Kettenverträge mit erheblich eingeschränktem sozialem Schutz
weit verbreitet. Dem Bericht der Regierung „Jugend 2011“ zufolge sind mehr
als 50 % der jungen Arbeitskräfte auf der Grundlage solcher Verträge
beschäftigt. (13) Die Erwerbstätigenquote älterer
Arbeitskräfte in Polen ist niedrig. Die Möglichkeiten für den Vorruhestand
wurden zwar beträchtlich eingeschränkt und es gab eine allgemeine Rentenreform,
doch es besteht nach wie vor eine besondere Rentenregelung für Bergleute.
Außerdem werden durch das Sozialversicherungssystem für Landwirte (KRUS)
Anreize für Kleinlandwirte geschaffen, hauptsächlich aus dem Grund im
Landwirtschaftssektor zu verbleiben, dass das Einkommen einzelner Landwirte in
diesem System nicht genau nachzuvollziehen ist. Dies führt zu versteckter
Arbeitslosigkeit in ländlichen Gebieten, hemmt Produktivitätssteigerungen und
schränkt die regionale und sektorübergreifende Mobilität der Arbeitskräfte ein. (14) Polen gehört zu den
EU-Ländern, in denen die FuE-Ausgaben am niedrigsten sind, und bei den
Indikatoren für die Innovationskraft im weiteren Sinne gehört es zu den
Ländern, die am schlechtesten abschneiden. Das Verhältnis der FuE-Ausgaben zum
BIP in Polen war 2011 eines der niedrigsten in der EU (0,77 %). Besonders
im privaten Bereich sind die FuE-Ausgaben niedrig (0,2 % des BIP im Jahr
2011). Polnische Unternehmen haben sich bisher im Wesentlichen auf die Aufnahme
von Technologie beschränkt, d. h. auf die Anwendung bereits vorhandener
Technologien durch Anlageinvestitionen. Dies hat zwar für
Produktivitätssteigerungen und Wirtschaftswachstum gesorgt, doch jetzt braucht
Polen einen Übergang zu einem grundständigeren, auf Innovationen beruhenden
Modell. Mit Reformen von Wissenschaft und Hochschulbildung wurde eine
umfassende Restrukturierung eingeleitet, um eine Zusammenarbeit zwischen
Wissenschaft und Industrie auszulösen. Eine Bewertung dieser Reformen ist noch
nicht möglich. Ein vermehrt ganzheitlicher Ansatz ist notwendig, damit die
Anstrengungen in Forschung, Innovation und Industriepolitik aufeinander
abgestimmt werden und damit sichergestellt wird, dass es geeignete Instrumente
gibt, mit denen der gesamte Innovationszyklus gefördert wird. (15) In allen Bereichen der
polnischen Wirtschaft ist durch die Verbesserung der Energieeffizienz noch sehr
viel zu erreichen, insbesondere durch die Isolierung von Gebäuden; dadurch
könnte das Wachstum steigen. Das Stromnetz im Inland ist immer noch überlastet,
doch Pläne, zusammen mit benachbarten Märkten mehr grenzüberschreitende
Kapazitäten zu schaffen, schreiten voran. Auf dem Gasmarkt wird der Wettbewerb
nach wie vor durch einige Faktoren behindert. Vor allem ist die stufenweise
Aufhebung der Preisregulierung noch nicht abgeschlossen, auf den etablierten
Versorger entfällt bei der Endkundenversorgung und im Großhandel ein
Marktanteil von etwa 97 %, und 90 % der Erdgasimporte stammen aus
Russland. (16) Trotz einiger Fortschritte
wird das Wachstum in Polen durch die rückständige Verkehrsinfrastruktur nach
wie vor enorm gehemmt. Größere Straßenbauvorhaben sind vorangekommen, doch beim
Schienennetz kommt es immer noch zu weitreichenden Verzögerungen. Der Bedarf an
Investitionen in die baufällige Schieneninfrastruktur ist beträchtlich und
nimmt weiter zu; lediglich 36 % der ca. 20 000 km des noch
genutzten Eisenbahnnetzes befinden sich in gutem technischem Zustand. Bei der
Nutzung des Wachstumspotenzials der Informations- und
Kommunikationstechnologien liegt Polen trotz seiner Bemühungen in letzter Zeit
immer noch weit hinter anderen Mitgliedstaaten zurück. Bei der
Festnetz-Breitbandversorgung hat Polen EU-weit die niedrigste Quote, sowohl
allgemein auf nationaler Ebene als auch speziell in ländlichen Gebieten. Ins
Wasserleitungsnetz wird nach wie vor nicht ausreichend investiert. (17) Die Leistung der polnischen
Verwaltung liegt unter dem EU-Durchschnitt. Die Hauptprobleme sind mangelnde
Transparenz, das komplexe Steuersystem und die mit der Einhaltung der
Vorschriften verbundenen Kosten, die zunehmende durchschnittliche
Verfahrenslänge in Zivil- und Handelssachen sowie lange Insolvenzverfahren mit
niedrigen Erlösquoten. Auch bei der Nutzung elektronischer Behördendienste
liegt Polen unter dem EU-Durchschnitt. Polen hat eine Reform eingeleitet, mit
der der Zugang zu reglementierten Berufen erleichtert werden soll; der
ursprünglich angekündigte Zeitplan wurde jedoch bisher nicht eingehalten. (18) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Polens umfassend
analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm
bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige
Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Polen berücksichtigt, sondern
auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 wider. (19) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Polens geprüft; seine
Stellungnahme[7]
hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider
– EMPFIEHLT, dass Polen im Zeitraum
2013-2014 1. die Haushaltsstrategie für 2013 und darüber hinaus
verstärkt umsetzt und sie mit ausreichend spezifizierten Maßnahmen für 2013 und
2014 untermauert, um sicherzustellen, dass das übermäßige Defizit bis 2014
rasch und nachhaltig korrigiert und die Konsolidierungsanstrengung gemäß den
Empfehlungen des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens verwirklicht wird;
zwecks einer dauerhaften Korrektur der Finanzungleichgewichte ehrgeizige
Strukturreformen, die die Anpassungsfähigkeit erhöhen und dem Wachstums- und
Beschäftigungspotenzial Auftrieb geben würden, glaubwürdig umsetzt; nach der
Korrektur des übermäßigen Defizits die Anstrengungen zur strukturellen
Anpassung fortsetzt, so dass das Land bis 2016 das mittelfristige Haushaltsziel
erreichen kann; im Hinblick auf eine Steigerung der Qualität der öffentlichen
Finanzen Kürzungen wachstumsfördernder Investitionen auf ein Mindestmaß
begrenzt sowie die Ausgabenpolitik neu bewertet und dabei die Sozialpolitik
gezielter ausrichtet und die Kostenwirksamkeit und die Effizienz der Ausgaben
im Gesundheitswesen erhöht; die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert,
insbesondere durch effizienter arbeitende Steuerbehörden; 2. dafür Sorge trägt, dass 2013 eine permanente, mit dem
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen vereinbare
Ausgabenregel verabschiedet wird; Maßnahmen zur Stärkung der Mechanismen der
jährlichen und mittelfristigen Haushaltskoordinierung zwischen den
verschiedenen Regierungsebenen ergreift; 3. verstärkte Anstrengungen zur Senkung der
Jugendarbeitslosigkeit unternimmt (z. B. durch eine Jugendgarantie), das
Angebot an Ausbildungsplätzen und praxisorientiertem Lernen sowie die
Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern ausbaut und die Qualität des
Unterrichts verbessert; die Strategie für das lebenslange Lernen umsetzt; durch
Verbesserungen beim Übergang von befristeter in unbefristete Beschäftigung und
durch die Einschränkung der übermäßigen Nutzung zivilrechtlicher Verträge die
Armut trotz Erwerbstätigkeit und die Segmentierung des Arbeitsmarkts bekämpft; 4. seine Anstrengungen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
von Frauen aufrechterhält, insbesondere durch Investitionen in bezahlbare,
hochwertige Kinderbetreuung und vorschulische Einrichtungen, mit denen eine
solide Finanzierung und qualifiziertes Personal sichergestellt werden; im
Hinblick auf Verbesserungen bei der sektorübergreifenden Mobilität der
Arbeitskräfte dauerhaft angelegte Schritte zur Reform des
Sozialversicherungssystems für Landwirte (KRUS) ergreift; das besondere
Rentensystem für Bergleute auslaufen lässt und sie ins allgemeine System
übernimmt; die allgemeine Rentenreform mit Maßnahmen zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte untermauert, um das
Austrittsalter aus dem Arbeitsmarkt anzuheben; 5. weitere Maßnahmen für ein
innovationsfreundliches Umfeld ergreift und dabei Forschung, Innovation und
Industriepolitik besser miteinander verknüpft, revolvierende Instrumente und
steuerliche Anreize weiterentwickelt sowie die bestehenden Instrumente besser
auf die verschiedenen Phasen des Innovationszyklus ausrichtet; 6. die
Energieerzeugungskapazitäten erneuert und ausbaut und die Effizienz in der
gesamten Energiekette steigert; den Ausbau der Stromnetze einschließlich
grenzüberschreitender Verbindungen beschleunigt und ausweitet und Hindernisse
für den grenzüberschreitenden Stromaustausch beseitigt; die Preisregulierung in
der Gasversorgung auslaufen lässt, um den Wettbewerb zu fördern; die Rolle der
Eisenbahnregulierungsbehörde stärkt und deren Ressourcen erhöht sowie eine
wirkungsvolle Durchführung von Schieneninvestitionsvorhaben ohne weitere
Verzögerungen sicherstellt; seine Anstrengungen zur Verbesserung der
Breitbandversorgung forciert; Verbesserungen in der Abfall- und
Wasserwirtschaft vornimmt; 7. weitere Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Wirtschaft vornimmt, d. h. Vereinfachung der Durchsetzung von
Verträgen und der Anforderungen für Baugenehmigungen sowie Reduzierung der mit
der Einhaltung der Steuervorschriften verbundenen Kosten; Maßnahmen zur
geplanten Liberalisierung des Zugangs zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten
beschließt und umsetzt. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2013) 371 final. [3] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [4] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013. [5] COM(2012) 750 final. [6] COM(2012) 751 final. [7] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97.