52013DC0354

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für 2012-2016 /* COM/2013/0354 final */


 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks für 2012-2016

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ‑

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2)       Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5], die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3)       Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4)       Am 6. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Dänemarks für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks für die Jahre 2011 bis 2015 ab.

(5)       Am 28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6] an, mit dem das Europäische Semester 2013 für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik eingeleitet wurde. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[7] an, worin Dänemark als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6)       Am 14. März 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7)       Am 10. April 2013 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung[8] für Dänemark gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte. Darin gelangte sie zu dem Schluss, dass in Dänemark makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, wenngleich diese nicht als übermäßig einzustufen sind.

(8)       Am 30. April 2013 übermittelte Dänemark sein Konvergenzprogramm 2013 für den Zeitraum 2012 bis 2016 und sein nationales Reformprogramm 2013. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(9)       Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Das Szenario, wonach das BIP 2013 um 0,7 % und 2014 um 1,6 % steigen soll, deckt sich weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2013 der Kommission (0,7 % bzw. 1,7 %). Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, bis 2013 das übermäßige Defizit zu korrigieren und das mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von nicht mehr als 0,5 % des BIP zu erreichen, was mit den Zielen des Paktes in Einklang steht. Im Programm wird ein gesamtstaatliches Defizit von 1,7 % des BIP im Jahr 2013 und von 1,8 % im Jahr 2014 angestrebt, was mit der von der Kommission vorgeschlagenen Defizitkorrekturfrist in Einklang steht. Ausgehend von den Berechnungen des strukturellen Haushaltssaldos steht die durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum 2011-2013 mit den Empfehlungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit in Einklang. Bei den realen Staatsausgaben (einschließlich der diskretionären einnahmeseitigen Maßnahmen) wird für 2013 ein Nullwachstum und für 2014 ein 0,4 %-iges Wachstum prognostiziert, womit der Richtwert für die Ausgaben in beiden Jahren eingehalten wird. Die öffentlichen Finanzen in Dänemark sind generell solide; das Land hat bereits sein mittelfristiges Ziel erreicht. Jedoch ist es auch aufgrund der alternden Bevölkerung und der ehrgeizigen sozialpolitischen Ziele für Dänemark entscheidend, dass der solide finanzpolitische Rahmen beibehalten wird und das Defizit unter dem im Vertrag vorgesehenen Richtwert (3 % des BIP) verbleibt.

(10)     2012 hat Dänemark die Reform der Berufsunfähigkeitsrente und der „Flex-Job“-Regelung abgeschlossen. Die neuen Bestimmungen, die am 1. Januar 2013 in Kraft traten, stellen wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitskräfteangebots in Dänemark dar. Jedoch sind weitere Anstrengungen nötig, um die Vermittlungsfähigkeit von Personen mit sehr schlechten Beschäftigungsaussichten – u. a. von Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitskräften – zu verbessern. Zwar hat die dänische Regierung eine ehrgeizige Reformagenda auf den Weg gebracht, jedoch ist es wichtig, dass Dänemarks anerkanntes „Flexicurity-Modell” den reibungslosen Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung weiterhin erleichtert und die Marginalisierung und soziale Ausgrenzung eindämmt. Bildungs-, Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen spielen hierbei eine zentrale Rolle.

(11)     Zu Recht ist die Bildung für Dänemark ein Schwerpunktthema. Es sind jedoch weitere Anstrengungen nötig, um die Qualität und Kosteneffizienz der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme zu verbessern, u. a. durch die eingeleiteten Reformen. Die vorgeschlagene Reform der Primar- und unteren Sekundarschulbildung geht in die richtige Richtung und wird voraussichtlich die Kosteneffizienz des Schulsystems und die Qualität der Bildung – und u. a. das Leistungsniveau der Schüler – positiv beeinflussen. Ferner hat die dänische Regierung Schritte eingeleitet, um die Qualität der beruflichen Bildung für Jugendliche zu verbessern und ausreichend Lehrstellen in privaten Unternehmen zu gewährleisten. Es wurde ein Ausschuss aus Vertretern von Regierung, Gemeinden, Regionen und Sozialpartnern eingerichtet, um dauerhaft dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Lehrstellen zur Verfügung stehen und die Qualität des beruflichen Bildungssystems verbessert wird. Langfristige und ehrgeizige Lösungen für das Problem des Lehrstellenmangels und hohen Abbrecherquoten im Bereich der beruflichen Bildung für Jugendliche würden Dänemark besser auf künftige Qualifikationserfordernisse des Arbeitsmarktes vorbereiten und die Produktivität verbessern.

(12)     Dänemark könnte sein Wirtschaftswachstum steigern, indem es die Wettbewerbshemmnisse für Dienstleistungen lokaler Anbieter und im Einzelhandel beseitigt – ein Sektor, der für die dänische Wirtschaft von großer Bedeutung ist. 2012 legte die dänische Regierung ein neues Wettbewerbsgesetz vor, das einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Durch die überarbeiteten Rechtvorschriften wurde ein wirksamerer Mechanismus zur Stärkung des Wettbewerbsrechts eingeführt, der der Empfehlung aus dem Jahr 2012 umfassend Rechnung trägt. Jedoch kann noch mehr getan werden, um sicherzustellen, dass im Bereich der sektorspezifischen und öffentlichen Dienstleistungen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um den Wettbewerb zu intensivieren und das Funktionieren des Marktes zu gewährleisten. Mehrere politische Initiativen in diesem Bereich sind noch in ihren Anfängen, und es sind weitere Anstrengungen nötig, damit diese auch wirksam umgesetzt werden.

(13)     Im vergangenen Jahr wurde die Verschuldung der Haushalte auf nationaler und EU-Ebene umfassend untersucht, um die Gefahren für die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität zu bewerten. Derzeit scheinen die Risiken für die finanzielle Stabilität eingedämmt, jedoch ist eine kontinuierliche Überwachung notwendig. Die dänische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Solidität des Systems der Hypothekarkredite zu stärken. Hierzu zählt auch eine Regelung zur Risikokennzeichnung von Hypothekarkrediten für Wohnimmobilien sowie Beschränkungen für Darlehen mit variablem Zinssatz und/oder mit verzögerter Tilgung. Die Hypothekarkreditinstitute haben auf eigene Initiative Maßnahmen ergriffen, um die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten zu gewährleisten. All diese Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, doch wird im Rahmen einer sorgfältigen Überwachung zu prüfen sein, ob die erwünschte Wirkung erzielt wird. Die Kommission wird Dänemarks regelmäßige Berichte über die Auswirkung der in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen prüfen. Auf längere Sicht sollte in Dänemark die Grundsteuer überprüft werden, um bestehende Verzerrungen zu verringern und die antizyklischen Elemente zu stärken.

(14)     Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Dänemarks eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Dänemark berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien, angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 wider.

(15)     Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Dänemarks geprüft; seine Stellungnahme[9] hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(16)     Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm Dänemarks geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte spiegeln sich in der nachstehenden Empfehlung 3 wider —

EMPFIEHLT, dass Dänemark im Zeitraum 2013-2014

1.           2013 die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt, um 2013 sein übermäßiges Defizit zu korrigieren. Ferner sollte Dänemark die Haushaltsstrategie für 2014 und die Folgejahre umsetzen, um eine angemessene Konsolidierungsanstrengung sicherzustellen, damit das mittelfristige Ziel beibehalten werden kann.

2.           weitere Maßnahmen trifft, um die Vermittlungsfähigkeit von Personen am Rande des Arbeitsmarkts zu verbessern, u. a. von Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitskräften. Dänemark sollte die Qualität der beruflichen Ausbildung verbessern, um die Abbrecherquoten zu verringern, und gewährleisten, dass weitere Lehrstellen geschaffen werden. Darüber hinaus sollte Dänemark die Reform der Primar- und unteren Sekundarschulbildung umsetzen, um das Leistungsniveau der Schüler zu steigern und das Bildungssystem kosteneffizienter zu gestalten.

3.           weitere Anstrengungen unternimmt, um im Dienstleistungssektor – u. a. im Einzelhandel und im Baugewerbe – Wettbewerbshemmnisse abzubauen und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen effizienter zu gestalten.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Für den Rat

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

[3]               COM(2013) 354 final.

[4]               P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053.

[5]               Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013.

[6]               COM(2012) 750 final.

[7]               COM(2012) 751 final.

[8]               SWD(2013) 115 final.

[9]               Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.