BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Entwicklung der Zuckereinfuhren in die Europäische Union aus den am wenigsten entwickelten Ländern und den AKP-Staaten Bericht der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 828/2009 /* COM/2013/0323 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Rechtsrahmen................................................................................................................. 3 2........... Einleitung........................................................................................................................ 3 3........... Neue Rahmenbedingungen für
Zuckereinfuhren................................................................ 4 4........... Entwicklung der Zuckereinfuhren..................................................................................... 4 4.1........ Menge der Zuckereinfuhren............................................................................................ 5 4.2........ Ursprung der Zuckereinfuhren......................................................................................... 5 4.3........ Rohzuckereinfuhren und Weißzuckereinfuhren
im Vergleich............................................. 5 5........... Entwicklung der Zuckermengen und
-preise..................................................................... 5 6........... Erforderliche Marktmassnahmen..................................................................................... 7 7........... Schlussfolgerungen.......................................................................................................... 7 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Entwicklung der Zuckereinfuhren in die
Europäische Union aus den am wenigsten entwickelten Ländern und den AKP-Staaten Bericht der Kommission gemäß Artikel 5
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 828/2009
1. Rechtsrahmen Gemäß
Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom
20. Dezember 2007 (Marktzugangsverordnung) mit
Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit
Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des
karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, können im Zeitraum vom
1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2015 Zuckereinfuhren
aus AKP-Staaten, die nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern (Least
Developed Countries, LDC) zählen, ausgesetzt werden, wenn gleichzeitig die
Zuckereinfuhren aus allen AKP-Staaten 3,5 Mio. Tonnen und die Einfuhren
aus AKP-Staaten, die nicht zu den LDC zählen, 1,6 Mio. Tonnen je
Wirtschaftsjahr übersteigen. Diese Mengen wurden nach Erzeugungsgebieten
unterteilt, so dass jedem Gebiet, mit dem ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
besteht, ein Mindestmarktzugang garantiert wird. Dies ist der sogenannte
befristete Schutzmechanismus (Transitional Safeguard Mechanism, TSM). In Artikel 5
und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 828/2009 der Kommission vom
10. September 2009 mit Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und
Raffination von Zuckererzeugnissen der Tarifposition 1701 im Rahmen von
Präferenzabkommen für die Wirtschaftsjahre 2009/10 bis 2014/15 sind weitere
Einzelheiten zum TSM geregelt. Gemäß Artikel 5 Absatz 3 erstattet die
Kommission „Bericht über die Anwendung des befristeten Schutzmechanismus für
Zucker“. Der Bericht trägt den Zucker-Handelsströmen aus den in Anhang I
der genannten Verordnung aufgeführten AKP-Staaten und am wenigsten entwickelten
Ländern Rechnung. 2. Einleitung 2006 reformierte
die Europäische Union ihre Zuckerregelung, um die Wettbewerbsfähigkeit und
Marktausrichtung der EU-Zuckerindustrie zu verbessern. Schlüsselelemente dieser
Reform waren ein allmähliches Absenken um 36 % der EU-Stützungspreise
sowohl für die Erzeuger in der EU als auch für präferenzbegünstigte
AKP-/LDC-Ausführer und eine Verringerung der Erzeugung von Quotenzucker in der
EU. Bei der Zuckerreform von 2006 wurde der präferenzielle Zugang für die
AKP-/LDC-Zuckererzeuger berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der
Reform wurde davon ausgegangen, dass bei den Einfuhren Swap-Geschäfte[1] von Präferenzpartnern (AKP/LDC)
eine große Rolle spielen könnten; dabei wurden ein Weltmarktpreis für
Weißzucker von 200 USD pro Tonne und ein Wechselkurs von 1,3 USD/EUR
angenommen. Unter diesen Voraussetzungen könnte die Differenz zwischen dem
Zuckerpreis in der EU und dem Weltmarktpreis oder dem Preis in den AKP-Staaten
und den am wenigsten entwickelten Ländern einige dieser Länder dazu
veranlassen, unter Nutzung von Swap-Geschäften einen möglichst großen Anteil
ihrer heimischen Erzeugung in die EU auszuführen. Bei
Swap-Geschäften kommt es auf die Differenz zwischen den Weltmarkt- und den
EU-Preisen, die Frachtkosten und die Fähigkeit der Einführer, diese schwierige
Regelung umzusetzen, an. Im Zuge der Reform wurde davon ausgegangen, dass die
potenzielle Höchstmenge für Swap-Geschäfte bei 3,5 Mio. Tonnen läge,
d. h. der Produktionskapazität der AKP-Staaten/am wenigsten entwickelten
Länder. 3. Neue
Rahmenbedingungen für Zuckereinfuhren Im
Wirtschaftsjahr 2009/10 wurde erstmals ein vollständig neuer Rechtsrahmen
für Einfuhren umgesetzt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 wurde die
Präferenzregelung für Einfuhren aus den AKP-Staaten geändert. An die Stelle der
länderspezifischen Kontingente gemäß dem AKP-„Zuckerprotokoll“ traten zoll- und
kontingentfreie Einfuhren im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
(WPA) und der Vereinbarungen „Alles außer Waffen“ (Everything But Arms, EBA),
wodurch der Marktzugang für AKP-/LDC-Länder erheblich ausgeweitet wurde: Die
Zuckerausfuhren der LDC-Länder in die EU wurden vollständig liberalisiert und
die Zuckereinfuhren aus AKP-Staaten, die nicht zu den LDC-Partnern gehören,
unterlagen lediglich einer mengenbezogenen Schutzmaßnahme. 2009/10 gingen die
AKP/LDC-Ausfuhren in die EU leicht zurück, doch ab 2010/11 war ein
allmählicher, aber kontinuierlicher Anstieg dieser Ausfuhren zu verzeichnen. In
den zurückliegenden drei Jahren lagen die Weltmarktpreise besonders hoch, so
dass der EU-Markt weniger attraktiv war, denn die AKP-/LDC-Länder nutzten auch
hohe Preise auf lokalen und regionalen Märkten sowie den Weltmärkten. Im
Jahr 2011 führten die AKP-/LDC-Länder weltweit 3,2 Mio. Tonnen Zucker
aus, wovon 1,9 Mio. Tonnen in die EU gelangten. Darüber hinaus stiegen
Erzeugung und Ausfuhren aus AKP-/LDC-Ländern aufgrund einiger Verzögerungen bei
laufenden Investitionen nicht so stark wie erwartet. Zudem haben seit
2008 einige AKP-Staaten eine strategische Entscheidung getroffen, die Ausfuhren
in Form von Weißzucker zu erhöhen. Durch diese Entwicklung in Verbindung mit
einem steigenden Verbrauch in den AKP-/LDC-Ländern verringerten sich die für
Ausfuhren in die EU verfügbaren Rohzuckermengen. Im Jahr 2011 lag
der Zuckerverbrauch in den AKP-/LDC-Ländern bei 7,3 Mio. Tonnen
gegenüber 5,1 Mio. Tonnen im Jahr 2004, was einem Anstieg von 41 % in
diesem Zeitraum entspricht. Einzelheiten
siehe Tabelle V im Anhang. 4. Entwicklung
der Zuckereinfuhren Infolge der
Zuckerreform von 2006 wurde die EU von einem Nettoausführer von Zucker zu einem
Nettoeinführer. 4.1. Menge
der Zuckereinfuhren Im Zeitraum zwischen
2001/02 und 2005/06 lagen die Gesamtzuckereinfuhren in die EU bei insgesamt
2,1 Mio. Tonnen, wovon 1,6 Mio. Tonnen aus AKP-/LDC-Ländern stammten. Ab dem
Wirtschaftsjahr 2006/07 begannen die Gesamtzuckermengen aus Drittländern
erheblich zu wachsen, und im Wirtschaftsjahr 2010/11 lagen die
Zuckereinfuhren bereits auf dem Rekordwert von 3,7 Mio. Tonnen
(+ 77 % gegenüber dem Zeitraum 2001/02 bis 2005/06), dem höchsten
bislang erreichten Stand. In der Zwischenzeit haben die präferenzbegünstigten
Zuckereinfuhren aus den AKP-/LDC-Ländern 1,8 Mio. Tonnen erreicht
(+ 16 % verglichen mit dem Zeitraum 2001/02 bis 2005/06). Im
Wirtschaftsjahr 2011/12 lagen die Zuckereinfuhren in die EU insgesamt
geringfügig unter dem Wert des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs und beliefen
sich auf 3,6 Mio. Tonnen (‑ 3 %). Im Gegensatz dazu
stiegen die präferenzbegünstigten Zuckereinfuhren aus den AKP-/LDC-Ländern
weiter und erreichten mit 1,84 Mio. Tonnen (+ 1,9 % gegenüber
dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr) ein neues Rekordniveau. Somit nahmen die
präferenzbegünstigten Zuckereinfuhren seit der Reform von 2006 stetig zu,
allerdings nicht in dem im optimistischsten Szenario (einschließlich Swaps) erwarteten
Ausmaß. Einzelheiten zu
den Einfuhren siehe Anhang I. 4.2. Ursprung
der Zuckereinfuhren Dieser
Aufwärtstrend betraf insbesondere folgende AKP-/LDC-Ursprungsländer: Mosambik,
Swasiland, Malawi, Sambia, Simbabwe, Laos und Kambodscha. Auf der Grundlage
der aktuellen Daten erscheint Mosambik als vielversprechendstes LDC-Land für
eine weitere Erhöhung der Zuckerproduktion und der Zuckerausfuhren in die EU. Einzelheiten zu
den Einfuhren siehe Anhänge II, III und IV. 4.3. Rohzuckereinfuhren
und Weißzuckereinfuhren im Vergleich Nach dem früheren
Zuckerprotokoll waren lediglich länderspezifische Zuckerkontingente,
hauptsächlich Rohzucker zur Raffination, zugelassen. Daher war die Möglichkeit
zur Einfuhr von Weißzucker eine der wesentlichen Neuerungen der Reform der
Zuckerregelung. Einige AKP-Staaten, allen voran Mauritius, haben ihre Ausfuhren
von Weißzucker im Vergleich zu Rohzucker erhöht, um in den Genuss der höheren
Wertschöpfung zu kommen. Im
Wirtschaftsjahr 2011/12 erreichten die Rohzuckereinfuhren in die EU ein neues
Rekordniveau von 2,7 Mio. Tonnen, was 76 % des Gesamtvolumens
entspricht. Einzelheiten zu
den Einfuhren siehe Anhang I. 5. Entwicklung
der Zuckermengen und -preise Entwicklung der Zuckermengen In den Wirtschaftsjahren 2006/07 und 2007/08 herrschte auf dem
EU-Zuckermarkt ein Überangebot, und die EU musste Quotenzucker vom Markt
nehmen. Dieser Angebotsüberhang bestand bis zum Beginn des Wirtschaftsjahrs
2008/09. Ab dem Wirtschaftsjahr 2009/10 bestand keine Überversorgung mehr, und
der EU-Zuckermarkt war wieder ausgewogener. Der offene Marktzugang für
AKP-/LDC-Länder eröffnete den EU-Wirtschaftsteilnehmern neue Möglichkeiten,
Zuckerquellen zu erschließen, und drückte gleichzeitig auch die
EU-Zuckerpreise. Aufgrund dieser Entwicklung in Verbindung mit steigenden
Weltmarktpreisen hatten einige EU-Einführer jedoch Schwierigkeiten, ihren
Bedarf zu decken. Im Laufe des Kalenderjahrs 2011 stellte sich dann
heraus, dass auf dem EU-Zuckermarkt kein Überangebot bestand, sondern vielmehr
eine angespannte Marktlage herrschte. Daher wurden die Zuckerpreise ab dem
Wirtschaftsjahr 2011/12 vor diesem neuen wirtschaftlichen Hintergrund
verhandelt, und die Zuckererzeuger konnten deutlich höhere Zuckerpreise für den
EU-Markt aushandeln. Entwicklung der Zuckerpreise Während der Übergangsphase zwischen Juli 2006 und
September 2009 ging der EU-Binnenmarktpreis für Weißzucker um
12 % zurück und fiel von 630 EUR pro Tonne auf 555 EUR je Tonne.
Im Zeitraum Oktober 2009
bis Februar 2010 lagen die Einfuhren gemäß dem WPA-/EBA-Überwachungssystem
in der erwarteten Größenordnung. In der Folge fiel der EU-Binnenmarktpreis von
555 EUR pro Tonne im September 2009 auf 493 EUR pro Tonne im
November 2009 (- 11 %), obwohl die Weltmarktpreise vorübergehend
anstiegen und im Februar 2010 mit 522 EUR pro Tonne ein
30-Jahres-Hoch erreichten. In den
darauffolgenden Monaten begannen die Weltmarktpreise zu sinken und stürzten
zwischen Februar und Mai 2010 von 522 EUR pro Tonne auf
376 EUR pro Tonne (- 28 %) regelrecht ab. Während dieses
Zeitraums stabilisierten sich die EU-Binnenmarktpreise bei etwa 475 EUR
pro Tonne. Die
Weltmarktpreise verzeichneten jedoch im gesamten zweiten Halbjahr 2010
einen starken Anstieg, so dass sie von September 2010 bis Januar 2011
durchgängig über den EU-Preisen lagen: Im Dezember 2010 lag der
Weltmarktpreis für Weißzucker mit 628 EUR pro Tonne deutlich über
dem EU-Preis von 486 EUR pro Tonne. In der ersten
Jahreshälfte 2011 entwickelten sich EU- und Weltmarkt gegenläufig, und die
Weltmarktpreise fielen aufgrund der reichlich vorhandenen Mengen bis Mai 2011
von 628 EUR pro Tonne auf 400 EUR pro Tonne. Im selben
Zeitraum stieg der EU-Preis von 486 EUR pro Tonne auf 536 EUR
pro Tonne. Das
Wirtschaftsjahr 2011/12 stand damit unter völlig anderen
Vorzeichen. Es war klar, dass die durch WPA und EBA-Vereinbarungen den AKP- und
LDC-Ländern gewährten Zugeständnisse für Einfuhren nicht zu übermäßig hohen
Einfuhrströmen führen würden. Frühere Erwartungen, nach denen der
EU-Zuckermarkt mit Zucker aus AKP-/LDC-Ländern überflutet werden könnte,
stellten sich als nicht realistisch heraus. Es wurde davon ausgegangen, dass
die Einfuhren aus den AKP- und LDC-Ländern die Lücke zwischen Erzeugung (in
Quote) und Nachfrage in der EU nicht schließen könnten. Infolgedessen stiegen die
EU-Zuckerpreise erheblich über die Weltmarktpreise, sogar über das Niveau vor
der Reform von 2006 und gegenläufig zum kontinuierlichen Rückgang der
Weltmarktpreise seit Anfang 2011. Somit stiegen die EU-Preise im Jahr 2012
kontinuierlich an und erreichten im Januar 2013 den hohen Wert von 738 EUR
pro Tonne. Einzelheiten
siehe Grafik in Anhang VIII. 6. Erforderliche
Marktmassnahmen Paradoxerweise
musste die Kommission in den letzten Wirtschaftsjahren nicht den befristeten
Schutzmechanismus anwenden, sondern Mittel und Wege finden, zusätzliche
Zuckermengen auf den EU-Markt zu bringen, um die Versorgungslücke auf dem
EU-Markt für Zucker zu Ernährungszwecken (d. h. auf dem EU-Quotenmarkt) zu
schließen. Hierfür stehen der EU zwei Möglichkeiten zur Verfügung: ·
Freigabe von Nichtquotenzucker auf dem Binnenmarkt; ·
Zulassung zusätzlicher Einfuhren. Im Wirtschaftsjahr 2010/11 wurden
insgesamt 1,35 Mio. Tonnen Zucker zusätzlich auf den EU-Markt
gebracht, davon: ·
500 000 Tonnen
durch die Freigabe von Nichtquotenzucker zum Nullzollsatz (und
26 000 Tonnen Isoglucose); ·
500 000 Tonnen
zusätzlicher Einfuhren im Rahmen eines Nullzollkontingents; ·
350 000 Tonnen
im Rahmen von Ausschreibungen zu einem ermäßigten Zollsatz. Im Wirtschaftsjahr 2011/12 wurden 1 Mio.
Tonnen Zucker zusätzlich auf den EU-Markt gebracht, davon: ·
400 000 Tonnen
durch die Freigabe von Nichtquotenzucker (und 21 000 Tonnen
Isoglucose) zu einem Zollsatz von 85 EUR pro Tonne; ·
250 000 Tonnen
durch die Freigabe von Nichtquotenzucker (und 13 000 Tonnen
Isoglucose) zu einem Zollsatz von 211 EUR pro Tonne; ·
399 000 Tonnen
Zuckereinfuhren zu einem ermäßigten Zollsatz (einschließlich
15 000 Tonnen Weißzucker). 7. Schlussfolgerungen Im Rahmen der
Reform von 2006 wurde prognostiziert, dass der EU-Zuckermarkt unter bestimmten
Umständen mit Zucker aus den am wenigsten entwickelten Ländern überflutet
werden könnte. Zwei Bedingungen mussten hierfür erfüllt sein: (1) eine große
Differenz zwischen den EU- und Weltmarktpreisen und (2) die Fähigkeit, eine
komplexe Regelung umzusetzen, die darin bestand, in den Zucker erzeugenden
LDC-Ländern hergestellten Zucker auszuführen und eine vergleichbare Menge
Zucker vom Weltmarkt einzuführen, um den Eigenbedarf zu decken. Infolge der
Liberalisierung der Einfuhren im Jahr 2009 ist es offenbar nur äußerst
wenigen Ländern gelungen, eine solch komplexe Handelsregelung umzusetzen.
Dennoch erreichten die Zuckereinfuhren aus diesen Ländern ein Rekordniveau,
wenngleich es nicht so hoch war, dass in den Wirtschaftsjahren 2009/10 bis
2011/2012 Schutzmaßnahmen ausgelöst worden wären. Bis zum Ende des
Wirtschaftsjahrs 2014/15 wird erwartet, dass die Zuckereinfuhren aus
AKP-/LDC-Ländern in einer Größenordnung von maximal 2,1 bis 2,2 Mio.
Tonnen liegen werden. Daher ist es äußerst unwahrscheinlich, dass während
dieses Zeitraums Schutzmaßnahmen ergriffen werden. ANHANG I ANHANG
II ANHANG III ANHANG
IV ANHANG
V ANHANG
VI ANHANG VII ANHANG VIII Zuckerpreise auf dem EU- und dem Weltmarkt [1] In diesen Schätzungen wurde betont, dass „Swap-Geschäfte
eine wichtige Rolle spielen könnten, über deren Umfang große Unsicherheit
herrsche“. Dies sei auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Regelung
zurückzuführen (d. h. die gesamte Zuckererzeugung in EBA-Ländern musste in
die EU ausgeführt werden, und die EBA-Länder mussten den für den Eigenbedarf
benötigten Zucker auf dem Weltmarkt einkaufen). Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen zur Reform der EU-Zuckerpolitik, SEK 2005, 0808
endg., Seite 9.