Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2017 in Dänemark und Zypern sowie der Kulturhauptstadt Europas 2018 in Malta /* COM/2013/0248 final */
BEGRÜNDUNG Im Beschluss Nr. 1622/2006/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die
Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung
„Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[1] ist das Verfahren für die
Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. Gemäß Artikel 2 des
Beschlusses werden ab 2009 – in der im Anhang des Beschlusses festgelegten
zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei Mitgliedstaaten zu
Kulturhauptstädten Europas ernannt. Für 2017 sind Dänemark und Zypern als
Gastgeber der Veranstaltung vorgesehen. Malta, neben den Niederlanden einer der
beiden Mitgliedstaaten, die 2018 als Gastgeber der Veranstaltung fungieren
sollen, hat beschlossen, sein Auswahlverfahren bereits ein Jahr vor dem
üblichen Zeitplan einzuleiten. Für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas
für die Jahre 2017 und 2018 gilt folgendes Verfahren: Jeder der beiden nominierungsberechtigten
Mitgliedstaaten veröffentlicht spätestens sechs Jahre vor der Veranstaltung
eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Spätestens fünf Jahre vor
der Veranstaltung wird eine Auswahljury aus 13 unabhängigen Experten aus dem
Kulturbereich zu einer Vorauswahlsitzung einberufen. Diese Jury bewertet die
eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien in Artikel 4 des
Beschlusses Nr. 1622/2006/EG und einigt sich auf eine Auswahlliste der
Bewerberstädte, die in die engere Wahl kommen und deren Bewerbung
vervollständigt werden soll. Für die Endauswahl beruft jeder der beiden
nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten neun Monate nach der Vorauswahlsitzung
die jeweilige Auswahljury ein. Nach einer eingehenden Bewertung der
vorausgewählten Städte anhand der für die Aktion festgelegten Kriterien
empfiehlt die Jury in jedem der betreffenden Mitgliedstaaten eine Stadt für den
Titel. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen
nominiert jeder der beiden Mitgliedstaaten eine Stadt als Kulturhauptstadt
Europas und teilt dies dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und
dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung
mit. Das Europäische Parlament kann der Kommission
spätestens drei Monate nach Eingang der Nominierungen eine Stellungnahme
übermitteln. Auf Empfehlung der Kommission ernennt der Rat
die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie nominiert wurden. Nach Abschluss der beiden oben beschriebenen
Auswahlrunden empfahl die Jury in ihren Berichten vom September 2012 bzw. in
ihrem Bericht vom November 2012, die Städte Aarhus (Dänemark) und Paphos
(Zypern) mit der Ausrichtung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2017“
bzw. die Stadt Valletta (Malta) mit der Ausrichtung der Veranstaltung
„Kulturhauptstadt Europas 2018“ zu betrauen. Die drei Mitgliedstaaten teilten
diese Nominierungen bis Herbst 2012 dem Europäischen Parlament, dem Rat,
der Kommission und dem Ausschuss der Regionen mit. Das Europäische Parlament übermittelte der
Kommission im Februar 2013 seine befürwortende Stellungnahme. Die Kommission unterbreitet nun dem Rat gemäß
Artikel 9 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG die
beigefügte Empfehlung zur offiziellen Ernennung von Aarhus und Paphos zu
Kulturhauptstädten Europas 2017 in Dänemark und Zypern sowie von Valletta zur
Kulturhauptstadt Europas 2018 in Malta. Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas
2017 in Dänemark und Zypern sowie der Kulturhauptstadt Europas 2018 in Malta DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss
Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur
Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis
2019[2], insbesondere auf
Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung
der Europäischen Kommission, gestützt auf die
Berichte der Auswahljury vom September 2012 hinsichtlich des
Auswahlverfahrens für die Kulturhauptstadt Europas in Dänemark bzw. Zypern, gestützt auf den
Bericht der Auswahljury vom November 2012 hinsichtlich des Auswahlverfahrens
für die Kulturhauptstadt Europas in Malta, in Erwägung
nachstehenden Grundes: Die in Artikel 4
des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig
erfüllt — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Aarhus und Paphos werden zur „Kulturhauptstadt
Europas 2017“ in Dänemark bzw. Zypern ernannt. Valletta wird zur „Kulturhauptstadt Europas
2018“ in Malta ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1. [2] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.