52013DC0248

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2017 in Dänemark und Zypern sowie der Kulturhauptstadt Europas 2018 in Malta /* COM/2013/0248 final */


BEGRÜNDUNG

Im Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[1] ist das Verfahren für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses werden ab 2009 – in der im Anhang des Beschlusses festgelegten zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei Mitgliedstaaten zu Kulturhauptstädten Europas ernannt. Für 2017 sind Dänemark und Zypern als Gastgeber der Veranstaltung vorgesehen. Malta, neben den Niederlanden einer der beiden Mitgliedstaaten, die 2018 als Gastgeber der Veranstaltung fungieren sollen, hat beschlossen, sein Auswahlverfahren bereits ein Jahr vor dem üblichen Zeitplan einzuleiten.

Für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas für die Jahre 2017 und 2018 gilt folgendes Verfahren:

Jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten veröffentlicht spätestens sechs Jahre vor der Veranstaltung eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Spätestens fünf Jahre vor der Veranstaltung wird eine Auswahljury aus 13 unabhängigen Experten aus dem Kulturbereich zu einer Vorauswahlsitzung einberufen. Diese Jury bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG und einigt sich auf eine Auswahlliste der Bewerberstädte, die in die engere Wahl kommen und deren Bewerbung vervollständigt werden soll.

Für die Endauswahl beruft jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten neun Monate nach der Vorauswahlsitzung die jeweilige Auswahljury ein. Nach einer eingehenden Bewertung der vorausgewählten Städte anhand der für die Aktion festgelegten Kriterien empfiehlt die Jury in jedem der betreffenden Mitgliedstaaten eine Stadt für den Titel.

Auf der Grundlage dieser Empfehlungen nominiert jeder der beiden Mitgliedstaaten eine Stadt als Kulturhauptstadt Europas und teilt dies dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung mit.

Das Europäische Parlament kann der Kommission spätestens drei Monate nach Eingang der Nominierungen eine Stellungnahme übermitteln.

Auf Empfehlung der Kommission ernennt der Rat die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie nominiert wurden.

Nach Abschluss der beiden oben beschriebenen Auswahlrunden empfahl die Jury in ihren Berichten vom September 2012 bzw. in ihrem Bericht vom November 2012, die Städte Aarhus (Dänemark) und Paphos (Zypern) mit der Ausrichtung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2017“ bzw. die Stadt Valletta (Malta) mit der Ausrichtung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2018“ zu betrauen. Die drei Mitgliedstaaten teilten diese Nominierungen bis Herbst 2012 dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen mit.

Das Europäische Parlament übermittelte der Kommission im Februar 2013 seine befürwortende Stellungnahme.

Die Kommission unterbreitet nun dem Rat gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG die beigefügte Empfehlung zur offiziellen Ernennung von Aarhus und Paphos zu Kulturhauptstädten Europas 2017 in Dänemark und Zypern sowie von Valletta zur Kulturhauptstadt Europas 2018 in Malta.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2017 in Dänemark und Zypern sowie der Kulturhauptstadt Europas 2018 in Malta

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[2], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Berichte der Auswahljury vom September 2012 hinsichtlich des Auswahlverfahrens für die Kulturhauptstadt Europas in Dänemark bzw. Zypern,

gestützt auf den Bericht der Auswahljury vom November 2012 hinsichtlich des Auswahlverfahrens für die Kulturhauptstadt Europas in Malta,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Aarhus und Paphos werden zur „Kulturhauptstadt Europas 2017“ in Dänemark bzw. Zypern ernannt.

Valletta wird zur „Kulturhauptstadt Europas 2018“ in Malta ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.