BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung des Visa-Informationssystems (VIS) im Jahr 2012 (vorgelegt gemäß Artikel 6 der Entscheidung 2004/512/EG des Rates) /* COM/2013/0232 final */
INHALTSVERZEICHNIS BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat über die Entwicklung des Visa-Informationssystems (VIS) im Jahr 2012 4 1........... Einleitung........................................................................................................................ 5 2........... Überblick....................................................................................................................... 5 3........... Fortschritte im Berichtszeitraum....................................................................................... 6 3.1........ Abschließende Systemabnahme...................................................................................... 6 3.2........ Einführung in den Regionen............................................................................................. 6 3.3........ VIS-Kommunikationsmechanismus (VIS
Mail)................................................................ 7 3.4........ Entwicklung des Systems für den
Abgleich biometrischer Daten (BMS)........................... 7 3.5........ Auftrag zur Instandhaltung und
entwicklungsorientierten Wartung des VIS........................ 8 3.6........ Übergabe an die EU-Agentur für
IT-Großsysteme (eu-LISA).......................................... 8 3.7........ Statistiken....................................................................................................................... 8 4........... Projektmanagement........................................................................................................ 8 4.1........ Planung und Haushalt...................................................................................................... 8 4.2........ Risikomanagement.......................................................................................................... 9 5........... Freunde des VIS............................................................................................................ 9 6........... Fazit............................................................................................................................. 10 7........... Anhang: VIS-Arbeitsgruppen........................................................................................ 11 7.1........ SISVIS-Ausschuss....................................................................................................... 11 7.2........ Sitzungen der nationalen
VIS-Projektleiter..................................................................... 11 7.3........ Sachverständigengruppe für
VIS Mail........................................................................... 11 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Bericht der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat über die Entwicklung des Visa-Informationssystems (VIS)
im Jahr 2012 (vorgelegt gemäß Artikel 6 der
Entscheidung 2004/512/EG des Rates) 1. Einleitung Die Kommission übermittelt dem Rat und dem
Europäischen Parlament gemäß Artikel 6 der Entscheidung 2004/512/EG des
Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS)[1] hiermit den abschließenden achten
Bericht über die Entwicklung des Visa-Informationssystem (VIS)[2]. Gegenstand des Berichts sind
die Arbeiten, die die Kommission von Januar bis Dezember 2012 durchgeführt hat.
Dies ist der letzte Bericht, der von der Kommission gemäß Artikel 6 der
Entscheidung 2004/512/EG des Rates vorgelegt wird, da […] die Entwicklung
des zentralen Visa-Informationssystems, der nationalen Schnittstellen in den
einzelnen Mitgliedstaaten und der Infrastruktur für die Kommunikation zwischen
dem zentralen Visa-Informationssystem und den nationalen Schnittstellen […][3] inzwischen vollständig
abgeschlossen ist. 2. Überblick Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein IT‑Großsystem
für den Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten über Visa für einen
kurzfristigen Aufenthalt. Ziel des Visa-Informationssystems ist es, durch die
Verhinderung von „Visa-Shopping“, Unterstützung der Bekämpfung von irregulärer
Einwanderung, Mitwirkung bei der Bekämpfung von Gefahren für die innere
Sicherheit der Mitgliedstaaten und durch transparente und schnellere Verfahren
für Bona-fide-Reisende die Umsetzung einer gemeinsamen EU‑Visumpolitik – und
der Migrations‑ und Grenzmanagementpolitik der EU – zu unterstützen. Parallel
zum Visa-Informationssystem wurde das System für den Abgleich biometrischer
Daten (BMS) eingeführt, das den Abgleich von Fingerabdrücken vornimmt. Das VIS wurde am 11. Oktober 2011 mit dem
Anschluss der für Visa zuständigen Konsularstellen der Schengen-Staaten in
Nordafrika (Ägypten, Algerien, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien) in
Betrieb genommen. Seit dem 31. Oktober 2011 setzen alle Schengen-Staaten
das System auch an ihren Außengrenzübergangsstellen ein. Nach und nach wird das
VIS in weiteren Regionen in Betrieb genommen, bis schließlich alle Regionen weltweit
abgedeckt sind. Die Europäische Kommission zeichnete seit 2004
für die Verwaltung und den gesamten Prozess der Implementierung des VIS
verantwortlich, bis am 1. Dezember 2012 die eu‑LISA[4] die Verantwortung für den
Betrieb des Systems übernahm (siehe Abschnitt 3.6.). Von Beginn an funktionierte das System sehr
zufriedenstellend, in der gesamten Zeit wurden nur einige wenige kleinere
technische Probleme gemeldet. Kapazität und Leistungsfähigkeit des zentralen
Systems sollen mit der schrittweisen weiteren Einführung des VIS in allen
Regionen weltweit erhöht werden (siehe Abschnitt 3.5.). In den
letzten drei Monaten des Berichtszeitraums wurden mit dem VIS durchschnittlich
4900 Schengen-Visa pro Tag ausgestellt. 3. Fortschritte im Berichtszeitraum 3.1. Abschließende Systemabnahme Die abschließende Systemabnahme (Final System
Acceptance – FSA) ist als Projektmeilenstein in dem 2005 geschlossenen Vertrag
zwischen dem Konsortium Hewlett-Packard Steria (HPS) und der Europäischen Kommission
vorgesehen. Die abschließende Systemabnahme gilt als genehmigt, wenn der
Auftragnehmer die Entwicklung des Systems abgeschlossen hat und von seinen
vertraglichen Pflichten der Projektentwicklung entbunden wird. Wie im Vertrag
festgelegt, wurde die abschließende Systemabnahme nach einem störungsfreien
Systembetrieb über fünf aufeinanderfolgende Monate im August 2012 erteilt. Mit diesem wichtigen Meilenstein ist die
Entwicklung des Systems im Sinne von Artikel 6 der Entscheidung
2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems
(VIS) abgeschlossen; somit endet die in diesem Artikel festgelegte Pflicht zur
Übermittlung der jährlichen Fortschrittsberichte. 3.2. Einführung in den Regionen Während des Berichtszeitraums wurde das VIS
erfolgreich in zwei weiteren geografischen Regionen in Betrieb genommen: am
10. Mai im Nahen Osten und am 2. Oktober in der Golfregion.[5] Der jeweilige Zeitpunkt der
Inbetriebnahme wurde in der informellen Lenkungsgruppe der Freunde des VIS
festgelegt und in zwei Rechtsakten nach Maßgabe von Artikel 48 der
VIS-Verordnung[6]
formalisiert. Am 27. April 2012 nahm die Europäische Kommission einen
Durchführungsbeschluss (2012/233/EU) an, mit dem der Zeitpunkt der
Inbetriebnahme des VIS im Nahen Osten festgelegt wurde. Als Zeitpunkt der
Inbetriebnahme wurde der 10. Mai 2012 gewählt.[7] Ein weiterer
Durchführungsbeschluss (2012/512/EU), mit dem der Zeitpunkt der Inbetriebnahme
des VIS in der Golfregion festgelegt wurde, wurde am 21. September 2012
angenommen. Als Zeitpunkt der Inbetriebnahme wurde der 2. Oktober 2012
gewählt.[8] Hinsichtlich beider Regionen teilten alle
Mitgliedstaaten der Kommission ihre Bereitschaft mit, sich fristgerecht an das
System anzuschließen. Die erfolgreiche und störungsfreie
Inbetriebnahme des VIS in diesen Regionen, die vierzehn Länder umfassen, zeigt,
dass das System inzwischen einen sehr zufriedenstellenden Reifegrad erreicht
hat und geeignet ist, den Betrieb in weiteren Regionen zu übernehmen. Am 24. April 2012 verabschiedete die Europäische
Kommission einen Durchführungsbeschluss (2012/274/EU) zur Bestimmung der
zweiten Gruppe von Regionen, in denen das VIS in Betrieb genommen wird.[9] 3.3. VIS-Kommunikationsmechanismus (VIS Mail) Der VIS-Kommunikationsmechanismus
(VIS Mail) ermöglicht die Übermittlung von Mitteilungen zwischen den
Mitgliedstaaten über die Infrastruktur des VIS-Netzes. Im Berichtszeitraum lag
der Arbeitsschwerpunkt auf der Vorbereitung der „Phase 2“ von VIS Mail,
das das vom Rat verwaltete Schengener Konsultationsnetz (VISION) ersetzen wird,
sobald die weltweite Inbetriebnahme des VIS abgeschlossen ist. In Phase 2
kommen neue Kategorien von Mitteilungen hinzu, die bereits in der seit dem
11. Oktober 2011 laufenden Phase 1 ausgetauscht werden. Im Jahr 2012
wurden die technischen Spezifikationen stabilisiert und die Tests festgelegt,
die 2013 durchgeführt werden sollen. Der Testplan und die
genauen Beschreibungen der Tests wurden vor der Übergabe
der Unterlagen für VIS Mail Phase 2 an die eu‑LISA (siehe Abschnitt 3.6.) von den Mitgliedstaaten gebilligt. Am 29. Februar 2012 nahm die Europäische
Kommission einen Durchführungsbeschluss[10]
für die Durchführung von Phase 2 des VIS-Kommunikationsmechanismus („VIS Mail
Phase 2“) an. 3.4. Entwicklung des Systems für den Abgleich biometrischer
Daten (BMS) Das System für den
Abgleich biometrischer Daten (BMS) ging am 11. Oktober 2011 gleichzeitig
mit dem VIS in Betrieb. Im März 2012 wurde nach fünf Monaten störungsfreien
Betriebs die abschließende Systemabnahme für das BMS erteilt, das für das VIS den
Abgleich von Fingerabdruckdaten vornimmt. Während des Berichtszeitraums
konnte die Qualität der Fingerabdruckdaten kontinuierlich verbessert werden,
sie stabilisierte sich schließlich bei einer Erfassungsfehlerquote (Failure To
Enrol – FTE)[11]
von etwa 4 %. Zu Jahresbeginn 2012 lag die FTE-Gesamtquote noch bei ungefähr
16 %. Die Mitgliedstaaten setzten für ihre Geräte zur Erfassung von
Fingerabdrücken weiterhin die vom BMS-Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Software-Kits ein. Der Großteil der
Fingerabdruckdaten wurde von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien
eingegeben. Einige
teilnehmende Länder (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, die
Niederlande, Polen und die Schweiz) haben auch begonnen, an den
Grenzübergangsstellen Fingerabdrücke zu überprüfen, was nach dem Schengener
Grenzkodex während einer Übergangszeit von drei Jahren noch nicht verpflichtend
ist. Die Mitgliedstaaten haben sich nicht dafür entschieden, den
Übergangszeitraum für die Luftgrenzen auf ein Jahr zu verkürzen. Die Schweiz und Schweden
haben mit dem Abgleich von Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden im VIS/BMS
begonnen. 3.5. Auftrag zur Instandhaltung und entwicklungsorientierten
Wartung des VIS Zur technischen Instandhaltung des VIS und zur weiteren Verbesserung
der Systemleistung auch im Hinblick auf das zunehmende Datenvolumen im VIS in
den kommenden Jahren schrieb die Kommission am 14. Juli 2011 einen Auftrag
zur Instandhaltung und entwicklungsorientierten Wartung des VIS aus. Der
Vertrag wurde im August 2012 unterzeichnet; zum Ende des Berichtszeitraums
hatte der Auftragnehmer das VIS vollständig vom bisherigen Auftragnehmer
übernommen. 3.6. Übergabe an die EU-Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) Die eu-LISA übernahm am 1. Dezember 2012 von der
Kommission die operative Verantwortung für das VIS. Während einer
Übergangsphase haben die französischen Behörden in Straßburg (C.SIS) auf der
Basis eines Dienstleistungsvertrags, der zwischen der Europäischen Kommission
und Frankreich geschlossen wurde, die Möglichkeit, der eu‑LISA bei der
schrittweisen Übernahme des Betriebs Hilfestellung zu leisten. Die Kommission
begleitete die Übergabe des VIS und des BMS an die eu‑LISA zum Ende des
Berichtszeitraums mit großem Engagement. Unter anderem leistete sie weitreichende
Unterstützung bei Schulungen und Hospitationen, so dass die Agentur das
Management des VIS unter den bestmöglichen Voraussetzungen übernehmen konnte. 3.7. Statistiken Zum 22. November 2012 waren knapp 1,9 Millionen
Visumanträge erfolgreich im VIS bearbeitet worden; in 1,5 Millionen Fällen
wurden Schengen-Visa erteilt, in fast 235 000 Fällen wurden die
Visumanträge abgelehnt. Im Zentralsystem waren rund 40 Millionen Vorgänge
bearbeitet worden, die von den Konsulaten weltweit und den
Grenzübergangsstellen eingingen. Die genannten Zahlen beziehen sich auf die
Verwendung des VIS in den drei Regionen, in denen das System bisher eingeführt
wurde, sowie in den Konsulaten, in denen die Mitgliedstaaten bereits vor dem
vorgegebenen Zeitpunkt mit der Verwendung des VIS begonnen haben. Die Erstellung der statistischen Daten wurde inzwischen der
eu‑LISA übertragen. 4. Projektmanagement 4.1. Planung und Haushalt Die Mittel für Verpflichtungen für das VIS beliefen sich
2012 auf insgesamt 40 Mio. EUR, wovon 99,8 % verwendet wurden. Die
Höhe der gesamten verfügbaren Mittel für Zahlungen belief sich auch 33,8 Mio. EUR,
hiervon wurden 96,8 % verwendet. Das VIS ist der Haushaltslinie 18.0205
zugeordnet. || Verfügbare Mittel für Verpflichtungen || In Anspruch genommen || Insgesamt % || || Verfügbare Mittel für Zahlungen || In Anspruch genommen || Insgesamt % C1 (Mittel aus dem VIS‑Finanzierungsbeschluss 2012) || 38 740 000,00 || 38 661 331,99 || || || 32 458 123,00 || 31 394 314,52 || C5 (Mittel aus Beiträgen von IS, NO, CH 2011) || 1 298 209,85 || 1 298 209,85 || || || 1 298 209,85 || 1 298 209,85 || Gesamt || 40 038 209,85 || 39 959 541,84 || 99,8 % || || 33 756 332,85 || 32 692 524,37 || 96,8 % || || || || || || || 4.2. Risikomanagement Wie in den Vorjahren ermittelte die Kommission die größten
Risiken auf zentraler und nationaler Ebene und stellte sie den Mitgliedstaaten auf
den monatlichen Sitzungen der nationalen VIS‑Projektleiter sowie den
Sitzungen der Freunde des VIS vor. Bis zum Jahresende 2012 wurden die folgenden kritischen
Risiken ermittelt: a) die Qualität der alphanumerischen Daten im Systembetrieb b) die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, alle im VIS-Handbuch
und in der VIS-Verordnung festgelegten Verpflichtungen (einschließlich der
Selbstkontrolle) einzuhalten c) die Übergabe des VIS an die eu‑LISA d) die Fingerabdruckqualität im Systembetrieb e) die fristgerechte Erweiterung der Systemkapazität des
VIS Für alle Risiken wurden Risikobegrenzungsmaßnahmen
festgelegt; alle Beteiligten arbeiteten zusammen, um die Auswirkungen dieser
Risiken auf das Projekt zu begrenzen. 5. Freunde des VIS Die informelle Arbeitsgruppe des Rates trat im
Berichtszeitraum sechsmal zusammen – dreimal im ersten Halbjahr und dreimal im
zweiten Halbjahr. Wie in den Vorjahren wurde die Tagesordnung von dem
Mitgliedstaat, der den Vorsitz im Rat innehatte (Dänemark bzw. Zypern), in
Abstimmung mit der Kommission und dem Generalsekretariat des Rates festgelegt.
Der Ablauf der Sitzungen blieb unverändert: An einen technischen Bericht der
Kommission über den aktuellen Sachstand beim VIS schlossen sich die Berichterstattung
über die Risiken und die Ergebnisse des Berichterstattungsmechanismus über die
Fortschritte in den Mitgliedstaaten sowie strategische Beratungen über die
Einführung des VIS in den Regionen an. Wie bereits bei der ersten Region ermöglichte das auf den
Sitzungen der Freunde des VIS verwendete System zur Überwachung auf nationaler
Ebene den erfolgreichen Start des VIS im Nahen Osten und der Golfregion. Auf der Sitzung am 18. Juli 2012 wurde als Zeitpunkt
für die verbindliche Verwendung des VIS in Westafrika und Zentralafrika für
alle Mitgliedstaaten der 14. März 2013 festgelegt. 6. Fazit Im Jahr 2012 stand das Projekt VIS im Zeichen von drei
herausragenden Ereignissen: Erstens wurde dem Hauptauftragnehmer die
abschließende Systemabnahme erteilt. Damit endet nach sieben Jahren das
Vertragsverhältnis zwischen der Kommission und dem Konsortium HPS. Zweitens
wurde das VIS in zwei weiteren geografischen Regionen – dem Nahen Osten und der
Golfregion – erfolgreich in Betrieb genommen. Diese Entwicklung bestätigte,
dass das System belastbar ist und in weiteren Regionen eingeführt werden kann.
Drittens wurde die Verantwortung für den Betrieb des Systems der eu‑LISA
übertragen, die nunmehr sowohl an den technischen Standorten in Straßburg und
Sankt Johann im Pongau als auch an ihrem Hauptsitz in Tallinn den Betrieb in
vollem Umfang aufgenommen hat. Dies ist der letzte Bericht über den Fortschritt des
Projekts VIS, der von der Kommission gemäß Artikel 6 der Entscheidung
2004/512/EG des Rates vorgelegt wird. 7. Anhang: VIS-Arbeitsgruppen 7.1. SISVIS-Ausschuss Der SISVIS-Ausschuss in der VIS-Besetzung[12] trat 2012 einmal, am 8. März,
zusammen. Auf der Sitzung teilte die Kommission den Delegationen mit, dass der Durchführungsbeschluss
der Kommission zur Annahme der technischen Spezifikationen für das elektronische
Kommunikationssystem „VIS Mail“ am 29. Februar angenommen wurde. Der
Ausschuss gab außerdem eine befürwortende Stellungnahme zum Durchführungsbeschluss der Kommission zur Bestimmung einer zweiten
Gruppe von Regionen, in denen das Visa-Informationssystem (VIS) in Betrieb
genommen wird, ab. Der Beschluss, der auf einem von der
Kommission im Juni 2011 vorgelegten Non-Paper basiert, legt die Reihenfolge
der weiteren Regionen (vierte bis elfte Region) fest, in denen das VIS in
Betrieb genommen wird. 7.2. Sitzungen der nationalen VIS-Projektleiter Im Berichtszeitraum berief die Kommission sieben
Sachverständigensitzungen der nationalen Projektleiter der Mitgliedstaaten ein,
auf denen der Stand des Projekts VIS, technische Detailfragen und
Planungsaspekte sowie Risiken und Maßnahmen auf der zentralen Projektebene und
der Ebene der nationalen Projekte erörtert wurden. Die letzte Sitzung der
nationalen VIS-Projektleiter fand am 25. Oktober statt. An die Stelle dieser
Gruppe trat die VIS‑Beratergruppe, deren Organisation die eu‑LISA
übernimmt. 7.3. Sachverständigengruppe für VIS Mail Die Gruppe trat im Berichtszeitraum siebenmal zusammen, um
die Umsetzung des VIS‑Kommunikationsmechanismus (VIS Mail) und
insbesondere der „Phase 2“ (siehe Abschnitt 3.3) zu
unterstützen. Die letzte Sitzung der Sachverständigengruppe für VIS Mail
fand am 29. Oktober statt. Angelegenheiten im Zusammenhang mit
VIS Mail gingen in den Zuständigkeitsbereich der eu‑LISA über und
werden seitdem in der VIS‑Beratergruppe erörtert. [1] ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5. [2] Der achte Bericht ist der Bericht der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat über die Entwicklung des Visa-Informationssystems (VIS) im
Jahr 2011, COM(2012) 376 final vom 11.7.2012. [3] ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5. [4] Europäische Agentur für das Management von IT‑Großsystemen
im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. [5] Nach der Entscheidung 2010/49/EG der Kommission vom 30. November
2009 zur Bestimmung der ersten Regionen, in denen das Visa-Informationssystem
(VIS) in Betrieb genommen wird, ABl. L 23 vom 27.1.2010, S. 62. [6] Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem
(VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen
kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60. [7] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. April
2012 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems
(VIS) in einer zweiten Region, ABl. L 117 vom 1.5.2012, S. 9. Die
Region Naher Osten umfasst Israel, Jordanien, den Libanon und Syrien. [8] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 21. September
2012 zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems
(VIS) in einer dritten Region, ABl. L 256 vom 22.9.2012, S. 21. Die
Golfregion umfasst Afghanistan, Bahrain, Iran, Irak, Jemen, Katar, Kuwait,
Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. [9] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 24. April
2012 zur Bestimmung einer zweiten Gruppe von Regionen, in denen das Visa-Informationssystem
(VIS) in Betrieb genommen wird, ABl. L 134 vom 24.5.2012, S. 20.
Bei diesen Regionen handelt es sich um Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika, südliches
Afrika, Südamerika, Zentralasien, Südostasien und die besetzten
palästinensischen Gebiete. [10] Durchführungsbeschluss der Kommission vom 29. Februar
2012 zur Annahme der technischen Spezifikationen für das elektronische
Kommunikationssystem „VIS Mail“ für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 767/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates über das Visa-Informationssystem
(VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen
kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), C(2012) 1301 final. [11] Die Erfassungsfehlerquote (FTE) gibt
den prozentualen Anteil der Fingerabdrucksätze an, deren Qualität für die
Verwendung nicht ausreicht. [12] Eingesetzt durch Artikel 51 Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung
des Schengener Informationssystems (SIS II), ABl. L 381 vom
28.12.2006, S. 4.