MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014: ein demokratischeres und effizienteres Verfahren /* COM/2013/0126 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Vorbereitungen für die Wahlen zum
Europäischen Parlament 2014: ein demokratischeres und effizienteres Verfahren
1.
Einleitung
Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014
sind die ersten seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Sie sind umso
wichtiger, als die Europäische Union wichtige Maßnahmen in Richtung einer
echten Wirtschafts- und Währungsunion ergreift, deren Eckpfeiler die
demokratische Legitimation ist. Der Vertrag von Lissabon hat die
demokratischen Grundlagen der Union konsolidiert. Er stärkt die Rolle der
EU-Bürger als politische Akteure in der EU[1]
und etabliert eine feste Verbindung zwischen den Bürgern, der Ausübung ihrer
politischen Rechte und dem demokratischen Leben der Union[2]. Des Weiteren unterstreicht er
die Rolle des Europäischen Parlaments als repräsentative demokratische
Versammlung der Union. Durch die Einführung der Bürgerinitiative ermöglicht es
der Vertrag von Lissabon den Unionsbürgern außerdem, unmittelbarer und in
vollem Umfang am demokratischen Leben der Union teilzunehmen.[3] Die Europäische Kommission will die
bestehenden Bestimmungen des Vertrags von Lissabon voll ausschöpfen, um die
Transparenz und die europäische Dimension der Wahlen zum Europäischen Parlament
weiter zu verbessern und so die demokratische Legitimation des
EU-Entscheidungsprozesses zu stärken und das System den Bürgern der
Europäischen Union näher zu bringen. Dies ist angesichts der erforderlichen
Maßnahmen auf EU-Ebene zur Bekämpfung der Finanz- und Staatsschuldenkrise
besonders wichtig. Auch kann dies einer weiteren Vertragsreform den Weg
bereiten, um das Fundament der Europäischen Union als demokratische Organisation
zu festigen. Die Bürgerinnen und Bürger sind auf
Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten.[4] Die stärkere Ausrichtung auf
die Bürgerinnen und Bürger wird dadurch bekräftigt, dass sich das Europäische
Parlament nunmehr aus „Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“[5] und nicht mehr einfach aus
„Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten“[6] zusammensetzt. Zudem stattet
der Vertrag von Lissabon das Europäische Parlament mit erweiterten Befugnissen aus,
indem er dessen Rolle als vollwertiger Mitgesetzgeber neben dem Rat festigt.
Das Europäische Parlament entscheidet nun über die meisten
EU-Rechtsvorschriften mit und hat als gleichgestelltes Haushaltsorgan gemeinsam
mit dem Rat die Verfügungsgewalt über den gesamten EU-Haushalt; auch für die
Verabschiedung der mehrjährigen
Finanzrahmen bedarf es der Zustimmung des Europäischen
Parlaments. In ihrem Bericht von 2010 über die Wahlen zum
Europäischen Parlament 2009[7]
hat die Kommission die Anwendung des EU-Rechts sowie die Beteiligung der Bürger
an den Wahlen und ihr Wissen über die Wahlen und die damit verbundenen Rechte
untersucht. Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 „Weniger
Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“[8] hob die Notwendigkeit hervor,
die EU-Bürger für die Wahlen zum Europäischen Parlament, ihre Rechte und die
Auswirkungen der EU-Politik auf ihren Alltag zu sensibilisieren. Zudem betonte
er, dass Mängel bei der Anwendung der gemeinsamen demokratischen Grundsätze der
Europawahlen angegangen und Hindernisse beseitigt werden müssen, die Bürger an
der wirksamen Ausübung ihres Wahlrechts hindern. Angesichts der gestärkten Rolle und Befugnisse
des Europäischen Parlaments muss das Verfahren für die Wahl seiner Mitglieder
verbessert und stärker in den Vordergrund gerückt werden. In seiner Rede zur Lage der Union 2012[9] forderte der Präsident der
Europäischen Kommission José Manuel Barroso die Vollendung einer vertieften und
echten Wirtschaftsunion auf der Grundlage einer politischen Union und erklärte:
„Glaubwürdigkeit und Tragfähigkeit der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion hängen letztendlich von den EU-Organen und dem politischen
Fundament ab. Die Wirtschafts- und Währungsunion wirft daher die Frage einer
politischen Union und der europäischen Demokratie auf, auf die sie gestützt
sein muss.“ Eine politische Union vor Augen kündigte Präsident Barroso konkrete
Schritte der Kommission zur Entwicklung eines europäischen öffentlichen Raums
sowie weitere Vorschläge dazu an, wie die Europäische Union rechtzeitig für
eine Debatte vor den Europawahlen 2014 offener und demokratischer gestaltet
werden kann. In ihrer Mitteilung „Ein Konzept für eine
vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion: Auftakt für eine
europäische Diskussion“[10]
vom 28. November 2012 plädierte die Kommission für eine „stärkere
demokratische Legitimation und Rechenschaftspflicht“ als unverzichtbarer
Bestandteil jeglicher Reformen der Europäischen Union. Auch der vom Präsidenten
des Europäischen Rates in enger Zusammenarbeit mit den Präsidenten von
Kommission und Europäischer Zentralbank sowie dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe
erstellte Bericht „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion”[11] hob hervor, dass demokratische
Legitimität und Rechenschaftspflicht wesentliche Voraussetzungen für eine echte
Wirtschafts- und Währungsunion sind. In ganz Europa ist auf allen Ebenen ein
politischer Dialog über die Zukunft Europas im Gange. Dazu werden auch
Bürgerdialoge zwischen europäischen und einzelstaatlichen Politikern einerseits
und Bürgern andererseits im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und
Bürger[12]
geführt. Dabei wurden zahlreiche Ideen geäußert, die die Notwendigkeit einer
bürgernäheren EU mit mehr Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger nahelegen. Integration und Legitimation müssen Hand in
Hand gehen. Mehr Demokratie ist die notwendige Ergänzung zur größeren
institutionellen Integration, die erforderlich ist, damit die Europäische Union
den aktuellen globalen Herausforderungen standhalten kann. In dieser Hinsicht
sollte die Verbindung zwischen den EU-Bürgern und dem demokratischen Prozess
der Union dringend gestärkt werden. In Umsetzung der Zusage von Präsident Barroso,
in einem ersten konkreten Schritt die europaweite Debatte zu vertiefen und die
europäische Dimension der Wahlen zum Europäischen Parlament zu stärken, werden
in dieser Mitteilung die Initiativen der Kommission dargelegt, mit denen den
Bürgern die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 erleichtert
und die Wahrung der demokratischen Grundsätze dieser Wahlen sichergestellt
werden soll. Dieser Mitteilung liegt eine Empfehlung bei, die auf ein
demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen
Parlament abzielt.[13]
2.
Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen
Parlament
Generell sind sich die EU-Bürger über die
Bedeutung der Wahlen zum Europäischen Parlament als Mittel der Teilnahme am
demokratischen Leben der Union bewusst. Ihnen ist jedoch nicht bewusst, welche
Auswirkungen diese Wahlen auf ihren Alltag haben und welche politischen
Entscheidungen sie treffen können. Dies wirkt sich negativ auf die Beteiligung
an den Wahlen zum Europäischen Parlament aus. ·
Fast sechs von zehn EU-Bürgern glauben, dass die
Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament der beste Weg ist, um
sicherzustellen, dass ihre Stimme von den Entscheidungsträgern der EU gehört
wird.[14] ·
Mehr als sieben von zehn EU-Bürgern denken, dass
die Wahlbeteiligung höher wäre, wenn die einzelstaatlichen Parteien in allen
Wahlkampfmaterialien angeben würden, welcher europäischen politischen Partei
sie angeschlossen sind.[15] ·
Mehr als acht von zehn EU-Bürgern erklären, dass
ihre Motivation zur Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament steigen
würde, wenn sie besser über die Programme und Ziele der Kandidaten und Parteien
im Europäischen Parlament, über den Einfluss der EU auf ihr Leben und über die
Wahlen informiert würden.[16] ·
Sechs von zehn EU-Bürgern, die an einer
öffentlichen Konsultation teilgenommen haben, würden durch politische
Programme, die ihr tägliches Leben verbessern, zur Stimmabgabe motiviert. An
zweiter Stelle wurden Programme zur Stärkung der Wirtschaft der EU und zur
Überwindung des sozialen Gefälles in der EU genannt.[17] Die vorstehend genannten Umfrageergebnisse
zeigen, dass die EU-Bürger eindeutig daran interessiert sind, zwischen
aussagekräftigen politischen Optionen zu europäischen Fragen, die sich
unmittelbar auf ihr Leben auswirken, wählen zu können. Die Dominanz nationaler
Themen, durch die EU-relevante Fragen in den Hintergrund gedrängt werden, wirkt
sich negativ auf die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament aus.
Wie von Präsident Barroso in seiner Rede zur Lage der Union 2012
angemahnt, stellt sich die politische Debatte allzu häufig so dar, als fände
sie nur zwischen den Parteien auf Ebene der Mitgliedstaaten statt. Daher
arbeiten die einzelstaatlichen und europäischen Parteien sehr häufig
abgekoppelt voneinander. Um die Schnittstellen zwischen politischen
Prozessen auf nationaler und europäischer Ebene deutlicher zu machen, müssen
die Verbindungen zwischen den wichtigsten Akteuren für die Bürger sichtbarer
gemacht werden. Die Stärkung der europäischen Parteien und die Erhöhung ihrer
Sichtbarkeit ist ein Mittel, um dieses Ziel unmittelbar zu erreichen. Die europäischen Parteien als transnationale
Akteure spielen eine wichtige Rolle dabei, den Bürgern auf europäischer Ebene
eine Stimme zu geben, und sind am besten geeignet, die Kluft zwischen
EU-Politik und Unionsbürgern zu schließen. Der Vertrag von Lissabon räumt den
europäischen Parteien dabei eine Schlüsselrolle ein, indem er ihnen den Auftrag
erteilt, „zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum
Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union“ beizutragen.[18] Damit die europäischen Parteien ihre Aufgabe
vollständig erfüllen können, nahm die Kommission einen Vorschlag für eine
Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer
Parteien und europäischer politischer Stiftungen[19] an. Mit dem Vorschlag soll
gewährleistet werden, dass die europäischen Parteien sichtbarer werden und
einen flexibleren, transparenteren und effizienteren Rahmen für ihre
Finanzierung erhalten. Dem Vorschlag zufolge sollen auch die paneuropäischen
politischen Parteien im Zusammenhang mit den Wahlen alle geeigneten Maßnahmen
treffen, um die EU-Bürger über die Verbindung zwischen nationalen politischen
Parteien und ihren Kandidaten und den europäischen politischen Parteien zu
informieren[20]. Um die Verbindung zwischen paneuropäischen
und einzelstaatlichen Parteien stärker hervorzuheben, empfiehlt die Kommission
den einzelstaatlichen Parteien, ebenfalls eindeutig offenzulegen, welchen europäischen
Parteien sie angeschlossen sind. Die Schaffung einer sichtbaren Verbindung
zwischen den einzelstaatlichen Parteien, denen die EU-Bürger ihre Stimme geben,
und den europäischen Parteien, denen die einzelstaatlichen Parteien
angeschlossen sind, würde den Entscheidungsprozess in der EU sehr viel
transparenter machen. Eine erhöhte Sichtbarkeit der europäischen Parteien über
den gesamten Verlauf der Wahlen – vom Wahlkampf bis zur Stimmabgabe – würde die
Rechenschaftspflicht der politischen Parteien, die an den Europawahlen
teilnehmen, und das Vertrauen der Wähler in diese Wahlen stärken. Hierdurch
würde den Bürgern bewusster werden, wie sich ihre Stimmabgabe für eine
einzelstaatliche Partei auf europäischer Ebene auswirkt. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren
Wahlsystemen darauf hinwirken, dass die Bürger besser über die Verbindung
zwischen einzelstaatlichen und europäischen Parteien informiert werden.
Zugleich sollten die einzelstaatlichen Parteien, die an den Wahlen zum
Europäischen Parlament teilnehmen, ihre Verbindung zu europäischen Parteien im
Vorfeld der Wahlen bekannt geben. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden
derzeit an verschiedenen Tagen in den jeweiligen Mitgliedstaaten statt.
Hierdurch entsteht der Eindruck, dass die Europawahlen in erster Linie Wahlen
in den einzelnen Mitgliedstaaten und weniger ein gemeinsames Unterfangen sind.
Ein einheitlicher europäischer Wahltag, an dem die Wahllokale zum gleichen
Zeitpunkt schließen, würde die gemeinsame Teilnahme der Unionsbürger als
Bestandteil der repräsentativen Demokratie, auf der die EU beruht, besser
widerspiegeln. Die Mitgliedstaaten sollten sich auf einen
gemeinsamen Tag für die Wahlen zum Europäischen Parlament verständigen, an dem
die Wahllokale zum gleichen Zeitpunkt schließen.
3.
Eine engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der
Wahl des Präsidenten der Kommission
Der Vertrag von Lissabon wertet die Rolle und
die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments gegenüber der Kommission auf: Das
Europäische Parlament wählt den Präsidenten der Kommission auf der Grundlage
eines Vorschlags des Europäischen Rates, der das Ergebnis der Wahlen zum
Europäischen Parlament berücksichtigen muss.[21] Der Präsident der Kommission sollte als
Galionsfigur der EU-Exekutive nach einem klaren Verfahren gewählt werden. Jede
politische Partei sollte im Verlauf der Wahlen ihren Kandidaten für das Amt des
Präsidenten der Kommission bekannt geben. Gemäß dem Vertrag
sollte das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament eine maßgebliche
Rolle bei der Entscheidung spielen, welcher Kandidat Präsident der Kommission
wird[22]. Einer von zwei EU-Bürgern wäre eher zur
Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 geneigt, wenn jedes
der großen europäischen politischen Bündnisse auf der Grundlage eines
gemeinsamen Programms einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der
Europäischen Kommission stellen würde.[23] Präsident Barroso betonte diesbezüglich in
seiner Rede zur Lage der Union: „Die europaweite politische Debatte könnte
entscheidend vorangebracht werden, wenn die europäischen Parteien bei den
Europawahlen 2014 ihren eigenen Kandidaten für das Amt des
Kommissionspräsidenten nominieren würden. […] Dies wäre ein entscheidender
Schritt, um die europäische Dimension, die diesen Wahlen innewohnt, noch
stärker zu unterstreichen.“ In seiner Entschließung vom 22. November 2012
zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014[24] forderte das Europäische
Parlament die europäischen politischen Parteien nachdrücklich auf, Kandidaten
für das Amt des Präsidenten der Kommission zu nominieren. Das Parlament
erwartet, dass diese Kandidaten im Wahlkampf eine führende Rolle spielen, indem
sie insbesondere ihr Programm in allen Mitgliedstaaten der Union persönlich
vorstellen. Zudem betonte es, dass die politische Legitimation sowohl des
Parlaments als auch der Kommission gestärkt werden sollte, indem ihre
jeweiligen Wahlen direkter an die Stimmen der Wähler geknüpft werden. In ihrer
Mitteilung „Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und
Währungsunion: Auftakt für eine europäische Diskussion“[25] vom 28. November 2012 hat
die Kommission im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen
Parlament 2014 die Benennung von Kandidaten für das Amt des Präsidenten
der Kommission durch die politischen Parteien als wichtigen Schritt
herausgestellt, um das Entstehen eines echten europäischen politischen Systems
zu fördern. Wenn die
europäischen und einzelstaatlichen Parteien ihre Nominierungen für das Amt des
Präsidenten der Kommission und das Europawahlprogramm ihrer Kandidaten bekannt
geben, wird dadurch eine konkrete und sichtbare Verbindung zwischen der
Stimmabgabe der EU-Bürger für einen Abgeordnetenkandidaten für das Europäische
Parlament und dem von der entsprechenden Partei unterstützten Kandidaten für
das Amt des Präsidenten der Kommission geschaffen. Hierdurch könnten die EU-Bürger besser
verstehen, welcher Kandidat für das Amt des Präsidenten der Kommission
letztlich durch ihre Stimme unterstützt wird. Dies würde die Legitimation des
Präsidenten der Kommission und generell die demokratische Legitimation des
gesamten Entscheidungsprozesses der EU stärken. Außerdem könnte es dazu
beitragen, die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament zu erhöhen,
wenn die Verbindung zwischen der Wahl der Bürgervertreter und dem Verfahren der
Auswahl des Leiters der europäischen Exekutive gestärkt wird. In den
Vereinigten Staaten von Amerika schlägt es sich positiv auf die Wahlbeteiligung
nieder, wenn die Wahlen zum Kongress im selben Jahr wie die
Präsidentschaftswahlen stattfinden (ist dies nicht der Fall, treten nur etwa
40 % der Wähler den Gang zu den Urnen an). Mithilfe der politischen Berichterstattung im
Rundfunk soll sichergestellt werden, dass die Wähler ihre Entscheidungen in
Kenntnis der Sachlage treffen können. Auch die einzelstaatlichen Parteien sollten
die audiovisuellen Medien nutzen, um über ihre Kandidaten und ihre Programme in
einem dem Medienpluralismus und einer offenen demokratischen Debatte
förderlichen Umfeld, das Artikel 11 der Grundrechtecharta der Europäischen
Union berücksichtigt, zu informieren.
4.
Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen
Parlament und administrative Entlastung der Mitgliedstaaten
Gemäß EU-Recht besitzt jeder EU-Bürger mit
Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt,
das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament,
wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des
betreffenden Mitgliedstaats.[26] Zur Wahrung der Legitimation der Wahlen zum
Europäischen Parlament sieht Richtlinie 93/109/EG Verfahren vor, die
gewährleisten, dass EU-Bürger ihr aktives oder passives Wahlrecht bei den
gleichen Wahlen nicht sowohl in ihrem Herkunftsmitgliedstaat als auch in ihrem
Wohnsitzmitgliedstaat ausüben können.[27] In ihrem Bericht über die Wahlen zum
Europäischen Parlament 2009[28]
wies die Kommission auf Probleme in der Funktionsweise dieser Verfahren hin.
Wie auch im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010[29] erwähnt, können diese
Verfahren oft zu einer übermäßigen Belastung der Behörden der Mitgliedstaaten
führen, die in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Ausmaß des Problems
mehrfacher Stimmabgaben und Kandidaturen steht. Die Kommission hat daher
angekündigt, dass sie diese Verfahren verbessern will (Maßnahme 19 des
Berichts über die Unionsbürgerschaft 2010). Ausgehend von Konsultationen mit Wahlexperten
aus den Mitgliedstaaten hat die Kommission Empfehlungen an die nationalen
Wahlbehörden über die verschiedenen Aspekte des Verfahrens zur Verhinderung der
mehrfachen Stimmabgabe erstellt. Die Empfehlungen vereinfachen das Verfahren
und machen es weniger anfällig für Rechtsmissbrauch. Gemäß der zusammen mit dieser Mitteilung
angenommenen Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten insbesondere ·
jeweils eine Kontaktstelle zur Gewährleistung eines
reibungslosen Informationsaustauschs mit den anderen Mitgliedstaaten
einrichten; ·
beim Informationsaustausch die verschiedenen
Wahltermine in den Mitgliedstaaten berücksichtigen; ·
zusätzliche personenbezogene Daten übermitteln, die
notwendig sein können, damit die Wähler im Wahlverzeichnis ihres jeweiligen
Wohnsitzmitgliedstaats leichter identifiziert werden können. Diese ausreichend lange vor den nächsten
Wahlen zum Europäischen Parlament veröffentlichten Empfehlungen können so zu
einer wesentlichen Verbesserung der Funktionsweise des Verfahrens zur
Verhinderung des Rechtsmissbrauchs beitragen, seine Effizienz steigern und
Verwaltungslasten abbauen.
5.
Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung
der gemeinsamen Grundsätze der EU
5.1.
Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz
in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
In ihrem Bericht über die
Unionsbürgerschaft 2010[30]
forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die
Unionsbürger in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat ihr Wahlrecht in vollem Umfang
wahrnehmen können (Maßnahme 18). Wie die Kommission festgestellt hat, fordern
einige Mitgliedstaaten von EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten, dass sie
Bedingungen für die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfüllen, die über jene hinausgehen,
die in der Richtlinie 93/109/EG über die Ausübung des aktiven und passiven
Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament festgelegt sind.
Beispielsweise müssen die betreffenden EU-Bürger in manchen Mitgliedstaaten im
Besitz eines nationalen Personalausweises sein und sich für jede Europawahl
erneut ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Kommission merkte außerdem
an, dass einige Mitgliedstaaten EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten offenbar
nicht ausreichend über ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen
Parlament informieren. Als Folgemaßnahme zum Bericht über die
Unionsbürgerschaft 2010 führte die Kommission einen Dialog mit den betroffenen
Mitgliedstaaten, um zu gewährleisten, dass EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in
einem Mitgliedstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, im
Einklang mit dem EU-Recht zu denselben Bedingungen wie die Angehörigen des
betreffenden Mitgliedstaats an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen
können. Infolge dieses Dialogs änderten einige
Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften oder kündigten entsprechende Änderungen
an, um diese an das EU-Recht anzugleichen.[31]
Die Kommission steht mit diesen Mitgliedstaaten in Kontakt, um dafür zu sorgen,
dass das Wahlrecht der Unionsbürger EU-weit wirksam ist. Zu diesem Zweck leitet
sie erforderlichenfalls auch Vertragsverletzungsverfahren gemäß
Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) ein.
5.2.
Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen
zum Europäischen Parlament
Bei der Durchführung von Wahlen zum
Europäischen Parlament müssen alle Mitgliedstaaten bestimmte gemeinsame
Grundsätze einhalten: Die Wahlen sollen frei, geheim und als allgemeine
Direktwahl stattfinden.[32]
Diese im EU-Recht verankerten Grundsätze verbieten unter anderem die
Veröffentlichung von Wahlergebnissen in einem Mitgliedstaat, solange der
Wahlvorgang nicht in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen ist. Ziel ist, zu
vermeiden, dass Wähler durch Ergebnisse in Mitgliedstaaten, in denen der Wahlvorgang
bereits abgeschlossen ist, beeinflusst werden. So soll gewährleistet werden,
dass der Grundsatz freier Wahlen in seinem Kern unangetastet bleibt. Wie in ihrem Bericht über die
Unionsbürgerschaft 2010 (Maßnahme 17) angekündigt, hat die Kommission
Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen sollen, dass dieser demokratische
Grundsatz bei den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament EU-weit
eingehalten wird. Deshalb haben die Mitgliedstaaten die erforderlichen
Maßnahmen getroffen, um die Probleme zu beheben.[33] Die Kommission wird die Durchführung solcher
Maßnahmen bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 aufmerksam verfolgen,
um sicherzustellen, dass sie angemessen sind und die offizielle Bekanntmachung
der Wahlergebnisse in voller Übereinstimmung mit diesem grundlegenden
demokratischen Grundsatz erfolgt.
5.3.
Ausnahmeregelungen nach Artikel 22
Absatz 2 AEUV
Nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV
besitzt jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen
Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das aktive und passive Wahlrecht bei den
Wahlen zum Europäischen Parlament, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten
wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Ausnahmeregelungen
sind möglich, wenn dies aufgrund besonderer Probleme eines Mitgliedstaats
gerechtfertigt ist. Entsprechende Ausnahmeregelungen sind in
Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 93/109/EG detailliert
festgelegt. Demnach kann ein Mitgliedstaat sowohl von Wählern als auch von
Kandidaten fordern, dass sie ihren Wohnsitz seit einer bestimmten Mindestzeit
in diesem Mitgliedstaat haben müssen, wenn der Anteil der Unionsbürger im
Wahlalter, die ihren Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat haben, ohne dessen
Staatsangehörigkeit zu besitzen, 20 % aller Wahlberechtigten in diesem
Mitgliedstaat überschreitet. Luxemburg ist der einzige Mitgliedstaat, der
die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung erfüllt. Das Land nutzte sie bei
Wahlen, indem es das aktive und passive Wahlrecht nur denjenigen ausländischen
Unionsbürgern mit rechtmäßigem Aufenthalt in Luxemburg zugestand, die ihren
Wohnsitz dort seit mindestens zwei beziehungsweise fünf Jahren vor der
Eintragung ins Wählerverzeichnis hatten. Den Informationen zufolge, die Luxemburg der
Kommission am 31. August 2012 vorlegte, beträgt die Zahl der Unionsbürger
im Wahlalter mit Wohnsitz in Luxemburg insgesamt 383 485 Personen; von
diesen sind 151 126 Staatsangehörige anderer EU-Länder. Folglich beträgt
der Anteil der Ausländer 39,41 % und überschreitet die 20-%-Schwelle.
Somit liegen die Bedingungen für eine Ausnahmeregelung nach Artikel 22
Absatz 2 AEUV weiterhin vor.
6.
Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG
Als einen der Gründe für die niedrige
Wahlbeteiligung bei den Europawahlen hob der Bericht der Kommission betreffend
die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 hervor, dass nur wenige EU-Bürger
mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht
besitzen, von ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch machen. Im Jahr 2009 waren es
gerade einmal 81 Unionsbürger. Die Kommission stellte fest, dass auf
Unionsbürger, die bei den Europawahlen als Kandidat in einem Mitgliedstaat
antreten möchten, in den sie gezogen sind, kostspielige und aufwendige
Verwaltungsverfahren zukommen. Sie kündigte in ihrem Bericht über die
Unionsbürgerschaft 2010 an, die Verhandlungen über eine Änderung der
Richtlinie 93/109/EG wieder aufzunehmen, um die derzeitigen Verfahren für
die Kandidatur von EU-Bürgern unter gleichzeitiger Wahrung der Legitimation der
Wahlen zum Europäischen Parlament zu vereinfachen. Im Anschluss an die wieder aufgenommenen
Verhandlungen durch die Kommission nahm der Rat am 20. Dezember 2012
die Richtlinie 2013/1/EU[34]
zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG an. Unter anderem ist jetzt
vorgesehen, dass Kandidaten nicht mehr nachweisen müssen, dass ihnen in ihrem
Herkunftsmitgliedstaat ihre Wahlrechte entzogen wurden. Stattdessen müssen sie
eine entsprechende förmliche Erklärung abgeben, die von den Wahlbehörden ihres
Wohnsitzmitgliedstaats zu überprüfen ist. Dieses vereinfachte Verfahren findet
auf die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 Anwendung.
7.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Das Jahr 2013 ist das Europäische Jahr der
Bürgerinnen und Bürger, in dem auch der 20. Jahrestag der Einführung der
Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht begangen wird. Europaweit
wird auf EU-Ebene wie auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ein
breites Spektrum von Veranstaltungen, Konferenzen und öffentlichen Debatten organisiert.
Diese Veranstaltungen sollen dazu beitragen, dass sich die EU-Bürger ihrer
Rechte im Rahmen des EU-Rechts stärker bewusst werden, einschließlich ihres
Rechts auf Teilnahme am demokratischen Leben der Union. Sie sollen zudem die
aktive Beteiligung der EU-Bürger an Bürgerforen zu EU-relevanten Maßnahmen und
Themen fördern. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und
Bürger bietet zum richtigen Zeitpunkt die Gelegenheit, den Anliegen der
europäischen Bürger ein offenes Ohr zu schenken, aber auch auf den spürbaren
Einfluss der EU-Politik auf ihren Alltag aufmerksam zu machen, die Bedeutung
ihres Beitrags für die Gestaltung der EU hervorzuheben und mit ihnen politische
Debatten zu europäischen Themen zu führen. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen
und Bürger bietet den Unionsbürgern die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind die Gelegenheit dafür. Mit Blick auf die Wahlen zum Europäischen
Parlament 2014 ist die Kommission der Auffassung, dass ·
die Wähler vor und während der Wahlen zum
Europäischen Parlament über die Verbindung zwischen den einzelstaatlichen und
europäischen Parteien informiert werden sollten; ·
die Mitgliedstaaten sich auf einen gemeinsamen Tag
für die Wahlen zum Europäischen Parlament einigen sollten, an dem die
Wahllokale zum gleichen Zeitpunkt schließen; ·
jede europäische politische Partei ihren Kandidaten
für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission benennen sollte; ·
die einzelstaatlichen Parteien in ihren politischen
Rundfunk- und Fernsehsendungen anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament
die Bürger darüber informieren sollten, welchen Kandidaten für das Amt des
Präsidenten der Europäischen Kommission sie unterstützen und welches
Europawahlprogramm sie verfolgen. Nach Ansicht der Kommission können diese
praktischen Empfehlungen, die nicht radikal, sondern Schritt für Schritt
umzusetzen sind, rechtzeitig zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im
Jahr 2014 durchgeführt werden. Sie werden dazu beitragen, eine europäische
Debatte anzustoßen und einen europäischen öffentlichen Raum zu schaffen. Auf
sie gestützt wird Europa in den Mittelpunkt der Debatten rücken, die EU-weit in
den Mitgliedstaaten geführt werden. Dies schafft eine Plattform für die
nächsten Schritte der europäischen Integration. [1] Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die
Europäische Union (EUV): „Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am
demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Die Entscheidungen werden so offen
und bürgernah wie möglich getroffen.” [2] Titel II EUV nimmt die Unionsbürgerschaft in die
Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze auf (Artikel 9 EUV)
und stärkt die Verbindung zwischen Bürgerschaft und Demokratie (Artikel 10
und Artikel 11 EUV). [3] In Artikel 11 Absatz 4 EUV heißt es: „Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen
es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten
handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission
auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu
unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines
Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.“ [4] Artikel 10 Absatz 2 EUV. [5] Artikel 14 Absatz 2 EUV. [6] Artikel 189 des Vertrags zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft. [7] KOM(2010) 605 endgültig – Bericht über die Wahl der
Mitglieder des Europäischen Parlaments (Akt von 1976 in der durch den
Beschluss 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung) und über die Teilnahme
von Bürgern der Europäischen Union an den Wahlen zum Europäischen Parlament im
Wohnsitzmitgliedstaat (Richtlinie 93/109/EG). [8] KOM(2010) 603 endgültig. [9] 12. September 2012, Plenarsitzung des
Europäischen Parlaments, Straßburg, abrufbar unter http://ec.europa.eu/soteu2012/index_de.htm. [10] COM(2012) 777 final/2. [11] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/131294.pdf. [12] http://ec.europa.eu/european-debate/index_de.htm [13] C (2013)1303 final. [14] Eurobarometer zum Europäischen Parlament EB/EP 77.4,
„Two years to go to the 2014 European elections“, Brüssel, 20. August 2012. [15] Flash Eurobarometer 364 zum Wahlrecht von EU-Bürgern,
Erhebung von November 2012. [16] Idem. [17] Öffentlichen Konsultation „Unionsbürger – Ihre Rechte –
Ihre Zukunft“, die von der Kommission zwischen Mai und
September 2012 zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 eingeleitet
wurde. [18] Artikel 10 Absatz 4 EUV Artikel 12
Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. [19] COM(2012)
499 final. [20] Artikel 17 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags. [21] In Artikel 17 Absatz 7 EUV heißt es: „Der
Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden
Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des
Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen
zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten
mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“ Die Erklärung Nr. 11 zu
Artikel 17 Absätze 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union
besagt, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat gemeinsam für
den reibungslosen Ablauf des Prozesses, der zur Wahl des Präsidenten der
Europäischen Kommission führt, verantwortlich sind, und geht auf die
Konsultationen ein, die in diesem Rahmen erforderlich sind. [22] Siehe Fußnote Nr. 21. [23] Vgl. oben zitierte Eurobarometer-Umfrage EB/EP 77.4 vom
20. August 2012. [24] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
22. November 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr
2014(2012/2829(RSP). [25] COM(2012) 777 final/2. [26] Artikel 22 Absatz 2 AEUV und
Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die
Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem
Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (ABl. L 329
vom 30.12.1993, S. 34). [27] Der Mechanismus besteht im Informationsaustausch zwischen
den Mitgliedstaaten zu EU-Bürgern, die im Wählerverzeichnis ihres
Wohnsitzmitgliedstaats geführt sind. Anhand der vom Wohnsitzmitgliedstaat
übermittelten Daten muss der Herkunftsmitgliedstaat die betreffenden Bürger aus
seinem Wählerverzeichnis streichen (oder die Stimmabgabe auf andere Weise
unterbinden). [28] KOM(2010) 605 endg. [29] KOM(2010) 603 endg. [30] KOM(2010) 603 endg. [31] Zypern, Polen und Rumänien verabschiedeten neue
Rechtsvorschriften; die Tschechische Republik, Ungarn, Litauen, die Slowakei
und Slowenien kündigten Änderungen ihrer Rechtsvorschriften an, die rechtzeitig
zur Europawahl 2014 in Kraft treten sollen; die von Bulgarien und Malta
unlängst verabschiedeten neuen Rechtsvorschriften werden derzeit geprüft;
Estland und Lettland übermittelten angemessene Erklärungen zur Konformität
ihrer Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht. [32] Die gemeinsamen Grundsätze sind im Akt von 1976 zur
Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom
20. September 1976 enthalten, zuletzt geändert durch den
Beschluss 2002/772/EG, Euratom (ABl. L 283 vom 21.10.2002,
S. 1). [33] Die Niederlande haben ihren Kommunalbehörden
diesbezügliche Anweisungen erteilt. [34] ABl. L 26 vom 26.1.2013, S. 28.