MITTEILUNG DER KOMMISSION Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung der Zusätzlichkeit 2007-2013 /* COM/2013/0104 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung der
Zusätzlichkeit 2007-2013 1. Einleitung Die Zusätzlichkeit ist ein Grundprinzip der
Kohäsionspolitik und soll deren Mehrwert sicherstellen. Zusätzlichkeit
bedeutet, dass die EU-Strukturfonds gleichwertige öffentliche Ausgaben eines
Mitgliedstaats ergänzen, aber nicht ersetzen[1].
Sie ist erreicht, wenn das durchschnittliche jährliche Ausgabenniveau eines
Mitgliedstaats real wenigstens dem Niveau entspricht, das zu Beginn des
Programmplanungszeitraums festgelegt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass
die Kohäsionspolitik ihre volle Wirkung entfaltet, da nationale durch
europäische Investitionen ergänzt werden. Die Zusätzlichkeit ist auch weiterhin
ein Kernelement des Vorschlags der Kommission für die Kohäsionspolitik im
Zeitraum 2014-20, da dadurch wachstumsfördernde Investitionen unterstützt
werden. Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 überprüft
die Kommission die Einhaltung der Zusätzlichkeitsregel in den
Konvergenzregionen (einschließlich Phasing-out-Regionen) von
20 Mitgliedstaaten[2].
Die Überprüfung erfolgt in drei Stufen: ·
Ex-ante-Überprüfung, bei der das öffentliche
Ausgabenniveau („Ausgangswert“) festgelegt wird, das in den Konvergenzregionen
im Zeitraum 2007-2013 aufrechterhalten werden muss[3]; ·
Halbzeitüberprüfung, bei der das tatsächliche
öffentliche Ausgabenniveau im Zeitraum 2007-1010 ermittelt und der Ausgangswert
revidiert wird; ·
Ex-post-Überprüfung, bei der das tatsächliche
Ausgabenniveau im Zeitraum 2011-2013 ermittelt und die Einhaltung des
Ausgangswerts überprüft wird. In dieser Mitteilung werden die Ergebnisse der
Halbzeitüberprüfung für den Zeitraum 2007-2010 zusammengefasst. Sie deckt
hauptsächlich die Jahre vor bzw. die ersten Jahre der Wirtschafts- und
Finanzkrise ab, als viele Mitgliedstaaten konjunkturfördernde Maßnahmen
ergriffen haben. Die meisten Mitgliedstaaten haben mittlerweile eine
Haushaltskonsolidierung eingeleitet, die deutliche Auswirkungen auf die
öffentlichen Investitionen und die Zusätzlichkeit im Zeitraum 2011-2013 haben
dürfte. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Ex-post-Überprüfung der
tatsächlichen Ausgaben zu weiteren Anpassungen führen wird. Aus der Halbzeitüberprüfung lassen sich drei
wichtige Ergebnisse ableiten: 1. Die aggregierte Höhe der nationalen Strukturausgaben
in den Konvergenzregionen im Zeitraum 2007-2010 lag 7 % über dem
ex ante festgelegten Wert. Dies hängt mit dem Anstieg der öffentlichen
Ausgaben in manchen Mitgliedstaaten zusammen. Über den Erwartungen liegende
öffentliche Ausgaben gehen hauptsächlich auf die antizyklischen Bemühungen
einiger Regierungen zurück, die die Auswirkungen der Krise abschwächen wollen,
oder auf ein starkes Wirtschaftswachstum vor der Krise. 2. Zehn Mitgliedstaaten ersuchten die
Kommission, ihre Ausgangswerte für die Zusätzlichkeit für den Zeitraum
2007-2013 zu verringern. In den meisten Fällen erfolgte dies aufgrund laufender
oder geplanter Haushaltskonsolidierungen, bei zwei Mitgliedstaaten handelte es
sich um eine Berichtigung der Ex-ante-Überprüfung (siehe Abschnitte 2 und 3).
Nach Auffassung der Kommission waren alle diese Ansuchen gerechtfertigt. 3. Die Halbzeitüberprüfung hat gezeigt, wo
die derzeitige Methode zur Überprüfung der Zusätzlichkeit Mängel aufweist. Aus
diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, den Überprüfungsprozess im
Zeitraum 2014-2020 zu ändern und auf die neue wirtschaftliche Governance der
Europäischen Union abzustimmen[4]. 2. Strukturausgaben in
Konvergenzregionen im Zeitraum 2007-2010 Aus methodischer Sicht stellte die Festlegung des
öffentlichen Ausgabenniveaus zwecks Überprüfung der Zusätzlichkeit im Zeitraum
2007-2010 eine Herausforderung dar. Hierfür mussten auf lokaler, regionaler und
nationaler Ebene ad hoc Daten zu öffentlichen Investitionen für alle
Wirtschaftszweige erhoben und aggregiert werden. Die Kommission glich diese
Daten mit den in den Eurostat-Statistiken verzeichneten Trends bei den
öffentlichen Investitionen, insbesondere mit dem Europäischen System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG-95 und der Klassifikation der
Ausgaben des Staates nach dem Verwendungszweck (COFOG), ab und organisierte
eine Reihe bilateraler Sitzung mit den Mitgliedstaaten, um die gemeldeten
Ausgabenniveaus zu überprüfen. Um die damit verbundenen Schwierigkeiten zu
verringern, hat die Kommission vorgeschlagen, das Überprüfungssystem für den
Zeitraum 2014-2020 zu ändern (siehe „Schlussfolgerung“). Die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung sind in
Tabelle 1 zusammengefasst, in der die bescheinigten durchschnittlichen
jährlichen Strukturausgaben im Zeitraum 2007-2010 mit dem ex ante vereinbarten
Ausgabenniveau verglichen werden. Trotz der Krise lagen die jährlichen
Strukturausgaben im Durchschnitt um 7,3 % über den ursprünglichen
Schätzungen (102 Mrd. EUR gegenüber 95 Mrd. EUR[5]). Dies lässt sich dadurch
erklären, dass die Strukturausgaben in den Konvergenzregionen von zehn
Mitgliedstaaten dem bei der Ex-ante-Überprüfung vereinbarten Ausgabenniveau
entsprachen oder darüber lagen (Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik,
Spanien, Frankreich, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien und Slowakische
Republik). In sechs Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland,
Lettland, Portugal, Österreich und Vereinigtes Königreich) war die Differenz im
Vergleich zu den ursprünglichen Verpflichtungen gering. Zwei Mitgliedstaaten
verfehlten ihre Ex-ante-Verpflichtungen um mehr als 10 % (Litauen,
Ungarn), zwei weitere sogar um mehr als 20 % (Griechenland, Italien). Die
rasche Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds war – außer bei
Deutschland – der Hauptgrund für das hinter den Erwartungen zurückbleibende
Ausgabenniveau in den anderen Mitgliedstaaten. TABELLE 1- Ex-ante-Referenzniveau 2007-2013 und tatsächliche Ausgaben 2007-2010 || Durchschnittsreferenzniveau 2007-2013 || Durchschnittsausgaben 2007-2010 || Differenz BE || 1 128 || 1 246 || 10,5% BG || 919 || 1 444 || 57,2% CZ || 2 549 || 2 649 || 3,9% DE || 16 ,504 || 16 452 || -0,3% EE || 1 316 || 1 275 || -3,1% GR || 8 661 || 6 719 || -22,4% ES || 13 973 || 21 367 || 52,9% FR || 1 815 || 2 271 || 25,1% IT || 20 613 || 16 194 || -21,4% LV || 971 || 902 || -7,1% LT || 755 || 672 || -11,1% HU || 3 330 || 2 867 || -13,9% MT || 107 || 170 || 59,3% AT || 139 || 138 || -0,9% PL || 7 940 || 12 531 || 57,8% PT || 3 946 || 3 624 || -8,2% RO || 4 773 || 5 196 || 8,9% SI || 957 || 1 121 || 17,1% SK || 876 || 1 396 || 59,4% UK || 3 495 || 3 465 || -0,9% Insgesamt || 94 765 || 101 698 || 7,3% N.B.: Jährlicher Durchschnitt in Mio. EUR (zu Preisen von 2006) Griechenland wurde von der Krise schwer getroffen
und befindet sich seit Ende 2008 in einer tiefen Rezession. Infolgedessen
gab es zwei Anpassungsprogramme und finanzielle Unterstützung durch die
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und den Internationalen Währungsfonds. Grund für die niedrigeren öffentlichen Ausgaben in
Italien war eine zu optimistische Ex-ante-Einschätzung des Ausgabenniveaus.
Diese stützte sich auf das Investitionsprogramm „Fondo per le Aree Sottoutilizzate“,
das die EU-Strukturfonds durch eine nationale Komponente für regionale
Entwicklung ergänzt und hauptsächlich Süditalien betrifft. In den Jahren 2008
und 2009 musste das Investitionsprogramm deutlich reduziert werden, da das Land
infolge der Krise dringend seinen Haushalt konsolidieren musste. Hauptgrund für die höher als erwartet
ausgefallenen Ausgaben in Spanien waren die im Jahr 2009 verabschiedeten
Konjunkturpakete in den Bereichen lokale Basisinfrastruktur (circa
7-8 Mrd. EUR) und nachhaltige Wirtschaft (circa
4-5 Mrd. EUR), mit denen die ersten Auswirkungen der Krise bekämpft
werden sollten. Auch in der Slowakei verabschiedete die Regierung in den Jahren
2009 und 2010 drei Konjunkturpakete in Höhe von rund 1 % des BIP, um die
Beschäftigung anzukurbeln, FuE zu fördern und Investitionen in Energieeffizienz
zu unterstützen. Im Fall von Polen führte eine Kombination von
Fördermaßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen und der Basisinfrastruktur
dazu, dass die Strukturausgaben höher ausfielen als erwartet. Das höhere
Ausgabenniveau in Bulgarien war durch ein starkes Wirtschaftswachstum vor der
Krise bedingt, das mit einer deutlichen Zunahme der Bruttoanlageinvestitionen
einherging. 3. Überprüfung des Zielwerts
für Strukturausgaben im Zeitraum 2007-2013 Bei der Halbzeitüberprüfung haben zehn
Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Griechenland,
Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Portugal und Vereinigtes Königreich) die
Kommission gemäß der Strukturfondsverordnung[6]
um eine Verringerung des Umfangs der ex ante vereinbarten öffentlichen
Strukturausgaben im Zeitraum 2007-2013 ersucht. Die Kommission hat diese Anträge geprüft und im
Benehmen mit den Mitgliedstaaten beschlossen, den Umfang der Strukturausgaben
zu ändern, um der Veränderung der Wirtschaftslage seit Beginn des
Programmplanungszeitraums Rechnung zu tragen. Die Kommission hat die folgenden
drei Optionen für ein neues Referenzniveau der öffentlichen Ausgaben
ausgearbeitet: 1. Beibehaltung des für öffentliche Investitionen
zugewiesenen BIP-Anteils. Bei dieser Option entspricht
das neue „Referenzniveau“ ausgedrückt als BIP-Anteil dem bei der
Ex-ante-Überprüfung festgelegten Wert. Dahinter steht das Ziel, das Niveau der
öffentlichen Investitionen an die Größe der Volkswirtschaft (d. h. das
BIP) zu koppeln. Daraus folgt, dass eine Verringerung des „Referenzniveaus“
vertretbar ist, wenn diese proportional zum Rückgang der Wirtschaftstätigkeit
ausfällt. 2. Beibehaltung eines konstanten Anteils
an den öffentlichen Primäreinnahmen. Eine zweite
Möglichkeit besteht darin, das neue Referenzniveau im Verhältnis zu den
gesamten Primäreinnahmen festzulegen. Das neue „Referenzniveau“ entspricht dem
bei der Ex-ante-Überprüfung festgelegten Referenzniveau in Bezug auf die
gesamten Primäreinnahmen des Staates. Dahinter steht das Ziel, den Umfang der
öffentlichen Investitionen an die finanziellen Ressourcen des öffentlichen
Sektors zu koppeln. 3. Heranziehung des Umfangs der
öffentlichen Ausgaben für den Zeitraum 2000-2006 (2004-2006 bei den 12 zuletzt
beigetretenen Mitgliedstaaten) als neuen Referenzwert.
Diese Option erlaubt den Mitgliedstaaten, ein neues Referenzniveau festzulegen,
das den öffentlichen Ausgaben im vorangegangenen Programmplanungszeitraum
entspricht. Sie trägt der Bedenken derjenigen Mitgliedstaaten Rechnung, die bei
der Festlegung der Höhe ihrer öffentlichen Ausgaben für den Zeitraum 2007-2013
aufgrund von zu optimistischen Prognosen sehr ehrgeizige Zielwerte festgelegt
haben. Die neuen Referenzniveaus für die Tschechische
Republik, Estland, Litauen und Ungarn entsprechen Option 1. Die neuen
Referenzniveaus des Vereinigten Königreichs und Lettlands stimmen mit
Option 2 bzw. Option 3 überein. Bei der Überarbeitung der Referenzniveaus in den
vier übrigen Mitgliedstaaten wurden einige zusätzliche Elemente berücksichtigt.
In Deutschland sinken die öffentlichen Ausgaben für aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen in den ostdeutschen Konvergenzregionen schneller als
ursprünglich geplant, da die Arbeitslosigkeit überraschend stark zurückgegangen
ist. Die Kommission stimmte dieser Verringerung zu, da die Arbeitsmarktausgaben
pro Kopf konstant bleiben. Im Fall von Griechenland und Portugal hat die
Kommission dafür gesorgt, dass die neuen öffentlichen Ausgabenniveaus für den
Zeitraum 2007-2013 mit den politischen Auflagen der mit der Europäischen
Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds
vereinbarten wirtschaftlichen Anpassungsprogrammen übereinstimmen. In beiden
Ländern sehen diese Programme eine deutliche Verringerung der öffentlichen
Ausgaben in Bereichen vor, die für Strukturfondsunterstützung in Frage kommen,
wie allgemeine und berufliche Bildung, Investitionsausgaben und Ausgaben
öffentlicher Unternehmen. In Griechenland dürften die öffentlichen Investitionen
von 3,1 % des BIP im Zeitraum 2007-2010 auf 2,2 % jährlich im
Zeitraum 2011-2013 zurückgehen. In absoluten Zahlen entspricht dies einer
jährlichen Verringerung um 2,5 Mrd. EUR. Die öffentlichen Investitionen in Portugal
(Bruttoanlageinvestitionen des Staates) dürften von 3 % des BIP im
Zeitraum 2007-2010 auf 2,1 % jährlich im Zeitraum 2011-2013 zurückgehen,
damit die Anforderungen des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms erfüllt
werden. Dies entspricht einer jährlichen Verringerung um rund
1,8 Mrd. EUR. Italiens Wirtschaft wurde von der
Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet hart getroffen. In den letzten
Jahren hat die italienische Regierung beträchtliche
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen unternommen, um der Verschlechterung des
gesamtstaatlichen Schuldenstands entgegenzuwirken. Dazu zählten geplante
Einsparungen bei den Ausgaben der Ministerien und Kürzungen bei den
Transferleistungen an nachgeordnete Regierungsebenen. Letztere Maßnahme betraf
auch die Investitionsausgaben, die im Zeitraum 2007-2013 von 2,3 % auf
1,5 % des BIP zurückgehen dürften. Daher haben die
Haushaltskonsolidierungsbemühungen die Fähigkeit Italiens, das für den Zeitraum
2007-2013 vereinbarte öffentliche Ausgabenniveau beizubehalten, ernsthaft
beeinträchtigt. Das ex ante vereinbarte und das neue
Referenzniveau sind in Tabelle 2 dargelegt. Der revidierte Betrag stellt
den neuen Zielwert für die Überprüfung der Einhaltung der Zusätzlichkeitsregel
dar. Dies wird ex post am 31. Dezember 2016 überprüft. TABELLE 2: Auf der Grundlage von Artikel 15 Absatz 4 vereinbarte neue Referenzniveaus || Durchschnittsreferenzniveau 2007-13 || Neues Durchschnittsreferenzniveau 2007-2013 || Differenz BE || 1 128 || 1 128 || 0,0% BG || 919 || 919 || 0,0% CZ || 2 549 || 2 271 || -10,9% DE || 16 504 || 14 562 || -11,8% EE || 1 316 || 1 276 || -3,0% GR || 8 661 || 6 125 || -29,3% ES || 13 973 || 13 973 || 0,0% FR || 1 815 || 1 815 || 0,0% IT || 20 613 || 13 860 || -32,8% LV || 971 || 770 || -20,7% LT || 755 || 598 || -20,8% HU || 3 330 || 2 828 || -15,1% MT || 107 || 107 || 0,0% AT || 139 || 139 || 0,0% PL || 7 940 || 7 940 || 0,0% PT || 3 946 || 2 637 || -33,2% RO || 4 773 || 4 773 || 0,0% SI || 957 || 957 || 0,0% SK || 876 || 876 || 0,0% UK || 3 465 || 3 072 || -11,3% Insgesamt || 94 765 || 80 624 || -14,9% N.B.: Jährlicher Durchschnitt in Mio. EUR (zu Preisen von 2006) Das neue aggregierte Referenzniveau für den
Zeitraum 2007-2013 (80,6 Mrd. EUR) liegt 15 % unter dem bei der
Ex-ante-Überprüfung festgelegten Niveau (94,8 Mrd. EUR). Die größten
Kürzungen gab in Portugal (-33,2 %), Italien (-32,8 %) und
Griechenland (-29,3 %), gefolgt von Litauen (-20,8 %) und Lettland
(-20,7 %). Entsprechend dürften die Bruttoanlageinvestitionen in der
EU-27, die im Zeitraum 2007-2010 2,7 % des BIP entsprachen, im Zeitraum
2011-2014 auf 2,3 %, d. h. unter das Vorkrisenniveau, zurückfallen. Allerdings ist zu sagen, dass das nationale
öffentliche Ausgabenniveau in den meisten Konvergenzregionen auch weiterhin
hoch ist. Im Durchschnitt investieren die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2007-2013
annähernd 500 EUR pro Kopf und Jahr in ihren Konvergenzregionen. Die
öffentlichen Investitionen pro Kopf und Jahr bleiben also in
den Ländern, in denen das Referenzniveau gesenkt wurde, weiterhin hoch und
liegen z. B. bei 959 EUR in Ostdeutschland, 795 EUR in
Süditalien, 600 EUR in Griechenland, 351 EUR in Portugal und
333 EUR in Lettland. Die Wiederherstellung solider öffentlicher
Finanzen durch eine Haushaltskonsolidierung ist eine wichtige Voraussetzung für
die Förderung eines langfristigen Wachstums. Diese Haushaltskonsolidierung wird
jedoch die Fähigkeit der Mitgliedstaaten beeinträchtigen, das mittelfristige
Wachstum zu fördern und ihre Verpflichtungen im Hinblick auf die Zusätzlichkeit
zu erfüllen. Daher wird die Ex-post-Überprüfung des Zeitraums 2011-2013
wahrscheinlich zu weiteren Anpassungen führen. 4. Schlussfolgerung Die Zusätzlichkeit ist ein Eckpfeiler der
Kohäsionspolitik und stellt sicher, dass diese dem Wesen einer
Investitionspolitik entspricht. Zum ersten Mal seit der Beginn der Überprüfung der
Zusätzlichkeit befindet sich die EU in einer ernsthaften Wirtschaftskrise. Die
haushalts- und finanzpolitischen Folgen der Krise haben in einigen
Mitgliedstaaten zu einer Kürzung des öffentlichen Ausgabenniveaus in den
Konvergenzregionen geführt. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung haben
viele Länder im Zeitraum 2007-2010 dennoch signifikante Pro-Kopf-Strukturausgaben
getätigt. Die Kohäsionspolitik macht in vielen Mitgliedstaaten einen
beträchtlichen Teil der öffentlichen Investitionen aus und bleibt auch
weiterhin sehr wichtig, um ein nachhaltiges Investitionsniveau zur Finanzierung
wachstumsorientierter Maßnahmen in ganz Europa aufrechtzuerhalten. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die
Kommission im Jahr 2016 ex post überprüfen, ob die Mitgliedstaaten
den Grundsatz der Zusätzlichkeit im Zeitraum 2007-2013 eingehalten haben. Zu
diesem Zeitpunkt wird die Höhe der Strukturausgaben auch für die Jahre
2011-2013 – einem Zeitraum der Haushaltskonsolidierung und Ausgabenanpassung in
den meisten Mitgliedstaaten – untersucht werden. Unter Umständen ist dann eine
weitere Korrektur der Zusätzlichkeitsziele erforderlich. Die
Halbzeitüberprüfung der Zusätzlichkeit hat außerdem einige Schwächen des
derzeitigen Systems zu Tage gefördert. Die Ergebnisse sind zwischen den
Mitgliedstaaten nicht vollständig vergleichbar. Die Ad-hoc-Überprüfung
erfordert beträchtliche Ressourcen in den Mitgliedstaaten und in der
Kommission, und das Überprüfungssystem ist nicht auf die neue wirtschaftliche
Governance der EU abgestimmt. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen,
die Überprüfung des Zusätzlichkeitsgrundsatzes im Zeitraum 2014-2020 zu ändern.
Es soll eine direkte Verbindung zwischen der Zusätzlichkeit und dem
Stabilitäts- und Wachstumspakt hergestellt werden, um einen Trade-off zwischen
Zusätzlichkeit und öffentlichem Defizit in einem transparenten und öffentlichen
Rahmen zu erzielen und das Überprüfungssystem einfacher, vergleichbarer und
weniger aufwändig zu gestalten. Selbst wenn nicht alle Investitionen im Rahmen
der Kohäsionspolitik vollständig abgedeckt werden (insbesondere in Bezug auf
Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung sowie soziale Inklusion),
besteht die beste Lösung darin, die Informationen über öffentliche
Investitionen (Bruttoanlageinvestitionen) aus den Stabilitäts- und
Konvergenzprogrammen für die Überprüfung heranzuziehen. Das vorgeschlagene
System sollte eingeführt werden, um die Wirksamkeit und den Mehrwert der
Kohäsionspolitik im nächsten Programmplanungszeitraum zu gewährleisten. [1] Begriffsbestimmung von „gleichwertige öffentliche
Ausgaben“: Methodologisches Papier der Kommission betreffend Leitlinien zur
Berechnung öffentlicher oder gleichgestellter Strukturausgaben eines
Mitgliedstaates zum Zwecke der Zusätzlichkeit, Arbeitsdokument Nr. 3,
Dezember 2006. [2] Siehe Artikel 15 der Verordnung (EG)
Nr. 1083/2006. Betroffen sind die folgenden 20 Mitgliedstaaten:
Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Griechenland,
Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakische Republik und Vereinigtes
Königreich. [3] Siehe Mitteilung der Kommission: Bericht über die
Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der Zusätzlichkeitsregel in den unter das
Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen im Programmplanungszeitraum 2007–2013,
KOM(2009) 112 endg. [4] Siehe: http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm. [5] Die Zahlen zu Strukturausgaben sind gemäß dem Leitlinien
im Arbeitsdokument Nr. 3 vom Dezember 2006 in Preisen von 2006 angegeben. [6] Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EG)
Nr. 1083/2006 des Rates.