MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN „DAS VIERTE EISENBAHNPAKET – VOLLENDUNG DES EINHEITLICHEN EUROPÄISCHEN EISENBAHNRAUMS ZUR STEIGERUNG VON WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND WACHSTUM IN DER EU“ /* COM/2013/025 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
„DAS VIERTE EISENBAHNPAKET – VOLLENDUNG DES EINHEITLICHEN EUROPÄISCHEN
EISENBAHNRAUMS ZUR STEIGERUNG VON WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND WACHSTUM IN DER EU“ (Text von Bedeutung für den EWR) 1. EINLEITUNG Das
Verkehrsweißbuch aus dem Jahr 2011[1]
beschreibt, wie ein einheitlicher europäischer Eisenbahnraum verwirklicht
werden soll, und legt die Vorstellungen der Kommission dazu dar, wie
langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors in der EU
gewährleistet werden kann und gleichzeitig die Herausforderungen im
Zusammenhang mit der erwarteten Verkehrszunahme, der Sicherheit der
Kraftstoffversorgung und der Dekarbonisierung bewältigt werden können. Ein
wichtiger Aspekt der Strategie ist die Stärkung der Rolle der Schiene als
Verkehrsträger angesichts der Schwierigkeit in anderen Sektoren, vom Erdöl
unabhängiger zu werden. Dies ist jedoch nur zu erreichen, wenn die Eisenbahn
effiziente und attraktive Dienste anbieten kann und Regulierungsmängel,
Marktversagen, Marktzugangsbarrieren und schwerfällige Verwaltungsverfahren
beseitigt werden, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit entgegenstehen. Der Umsatz des
europäischen Eisenbahnsektors beläuft sich auf 73 Mrd. EUR[2], bei
800 000 Beschäftigten[3].
Die jährlichen staatlichen Investitionen in den Sektor sind beträchtlich. 2009
beliefen sie sich auf 20 Mrd. EUR für gemeinwirtschaftliche
Verpflichtungen und auf 26 Mrd. EUR für öffentliche
Infrastrukturinvestitionen[4]. In den meisten
EU-Mitgliedstaaten sind die staatlichen Ausgaben beträchtlich gestiegen, die
Anzahl der Personenkilometer nahm jedoch nicht so rasch zu. Zwischen 2005 und
2010 stieg sie um insgesamt 4,3 %[5].
Erhebliche öffentliche Investitionen, insbesondere in den neuen
EU-Mitgliedsländern, in denen sich in den vergangenen sechs Jahren die
Subventionen mehr als verdoppelt haben, reichten allein nicht aus, um eine
Erhöhung der Nachfrage bei den Schienenverkehrsdiensten zu bewirken. Dies ist
zum Teil darauf zurückzuführen, dass betriebsbezogene Ineffizienz nicht
eingedämmt werden konnte, da keine geeigneten wettbewerblichen Anreize
vorhanden waren. Trotzdem werden in einigen Mitgliedstaaten öffentliche Mittel
direkt, d. h. ohne Ausschreibung, vergeben. Effizienzsteigerungen sind
dringend nötig, um nachhaltiges Wachstum zu schaffen und die öffentlichen
Haushalte zu entlasten. Trotz positiver
Entwicklungen auf einigen Märkten ging der Marktanteil des Schienengüterverkehrs
seit dem Jahr 2000 von 11,5 % auf 10,2 % zurück[6]. Im gleichen Zeitraum lag der
Anteil des Schienenpersonenverkehrs am Verkehrsaufkommen innerhalb der EU mehr
oder weniger konstant bei rund 6 %. Die inländischen Marktsegmente
entwickelten sich in den Mitgliedstaaten allerdings äußerst uneinheitlich: in
Ungarn war ein Rückgang um mehr als 10 % zu verzeichnen, in Schweden ein
Zuwachs von über 20 % (2005-2010)[7].
Die Entwicklung war trotz der Inbetriebnahme von ca. 6000 km neuer
Hochgeschwindigkeitsstrecken in diesem Zeitraum zu beobachten[8]. Hochgeschwindigkeitsnetze
konnten ihren Marktanteil gegenüber dem Luftverkehr erhöhen und
Hochgeschwindigkeitszüge wurden zum bevorzugten Beförderungsmittel der Kunden
auf bestimmten Strecken, weshalb die Schiene nun auf zahlreichen Strecken
effizienter konkurrieren kann. Der Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr wird
zwischen 2020 und 2035 voraussichtlich die höchste Nachfragesteigerung aller
Verkehrsträger verzeichnen[9]
und beträchtliche Wachstums‑, Investitions- und Beschäftigungsmöglichkeiten
schaffen, die im Rahmen dieses Pakets weiter ausgebaut werden sollen. Die jüngste
Eurobarometer-Umfrage[10]
deutet darauf hin, dass nur 6 % der Europäer mindestens einmal pro Woche
mit dem Zug fahren[11].
Bei der Einstufung der Dienstleistungsmärkte durch die Kunden[12] erreichen die
Schienenverkehrsdienste Platz 27 von 30, wobei die Bewertung in Bezug auf
die Vergleichbarkeit der Leistungen und die Zufriedenheit besonders schlecht
ausfällt. Der Schienenverkehrsmarkt weist die zweithöchste Anzahl von Problemen
auf, wobei die Situation in der EU sehr unterschiedlich ist. Nach Ansicht der
Kunden können Probleme nicht auf zufriedenstellende Weise gelöst werden. Seit
Mitte der 1990er Jahre führte der Mangel an Investitionen in Teilen der EU
(insbesondere in den relativ neuen Mitgliedstaaten) zu einem sich selbst
verstärkenden Rückgang des Sektors, da der Verfall von Infrastruktur und
Fahrzeugen die Eisenbahn unattraktiv machten, insbesondere angesichts der
aufgrund des wachsenden Wohlstands starken Zunahme des Pkw-Bestands.
Kraftfahrzeuge haben einen wichtigen Anteil am Stadtverkehr. 59 % der
Europäer benutzen niemals Vorstadtzüge. Vor diesem Hintergrund und bei einer
Urbanisierungsrate der EU-27 von 75 % ergibt sich ein enormes Marktentwicklungspotenzial
bei den Vorort- und Regionalschienenverkehrsdiensten, insbesondere angesichts
immer häufigerer Engpässe auf den Straßen[13]. 2. WO STEHEN WIR HEUTE? Da unser Ziel die
Schaffung eines Binnenmarktes für den Schienenverkehr und damit eines
effizienteren und stärker am Kunden orientierten Eisenbahnsektors war, wurden
in den ersten EU-Rechtsvorschriften die Grundsätze für einen effizienteren
Schienenverkehr festgeschrieben, der u. a. durch die schrittweise Öffnung
der Märkte, die Einrichtung voneinander unabhängiger Eisenbahnunternehmen und
Infrastrukturbetreiber sowie die buchmäßige Trennung zwischen diesen erreicht
werden sollte. Seit dem Jahr 2000 wurden diese Grundsätze nach und nach in die
Praxis umgesetzt, nicht zuletzt durch die Annahme von drei aufeinanderfolgenden
Paketen von EU-Vorschriften. Der Verkehrsträgeranteil der Schiene ist jedoch
weiterhin gering, teilweise aufgrund mangelnder Eignung (z. B. für viele
kurze Strecken innerhalb der Stadt wie Fahrten zum Supermarkt), aber auch
aufgrund von Hindernissen für den Markteintritt, die Wettbewerb und Innovation
schaden. 2012 wurden diese
Vorschriften zum Teil vereinfacht, konsolidiert und durch die Richtlinie
2012/34/EU zur Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums[14] unterstützt, mit der die
bestehenden Bestimmungen über Wettbewerb, Regulierungsaufsicht und
Finanzarchitektur des Eisenbahnsektors gestärkt wurden. Die Befugnisse der
nationalen Regulierungsstellen werden erweitert und die Rahmenbedingungen für
Investitionen in den Schienenverkehr verbessert. Außerdem wird für einen
gerechteren Zugang zur Bahninfrastruktur und zu schienenverkehrsbezogenen
Leistungen gesorgt. Die Richtlinie trat am 15. Dezember 2012 in Kraft und
muss bis Mitte 2015 umgesetzt werden. Parallel zur
Marktöffnung wurden Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze durch
andere EU-Maßnahmen verbessert. Es soll ein stärker europäisch ausgerichtetes
Konzept im Eisenbahnsektor verfolgt werden, um den grenzüberschreitenden
Verkehr zu erleichtern und so die Schiene in die Lage zu versetzen, ihren
Wettbewerbsvorteil bei großen Entfernungen zu nutzen, und um den
Eisenbahnausrüstungsherstellern einen Binnenmarkt mit niedrigeren Kosten zu
bieten. So soll die Initiative „Shift2Rail“[15] durch die
Förderung bahnbrechender Innovationen bei Schienenfahrzeugen im
Personenverkehr, im Güterverkehr, bei Verkehrsmanagementsystemen und bei der
Schieneninfrastruktur einen Beitrag zur Entwicklung der Schiene als
Verkehrsträger leisten. Große Summen wurden bereits in die
Schieneninfrastruktur investiert. Mit der neuen TEN-V-Politik[16] soll ein höchst effizientes
europäisches Verkehrsnetz mit starken zentralen Schienenverkehrsachsen erreicht
werden. Die Kommission hat für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein neues
Finanzierungsinstrument für Infrastrukturen vorgeschlagen, das diese
Prioritäten unterstützt: die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)[17]. Die neue
EU-Infrastrukturstrategie enthält den notwendigen Rechtsrahmen und die
Finanzierungsmechanismen für die Vervollständigung des Eisenbahnkernnetzes als
Rückgrat für den Binnenmarkt. Infrastrukturinvestitionen sind unerlässlich,
aber allein nicht ausreichend, um das Potenzial der Schiene auszuschöpfen.
Hierfür müssen zusätzlich strukturelle Veränderungen stattfinden, damit die
operative Effizienz und die Dienstleistungsqualität durch eine robustere und
transparentere Leitungsstruktur und die Marktöffnung verbessert werden. Anlässlich der
Tagung des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2012 schlossen die
Staats- und Regierungschefs den „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“[18], mit dem der Binnenmarkt zur
Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den netzgebundenen
Wirtschaftszweigen durch die Beseitigung von Barrieren vertieft werden soll.
Die Kommission nannte daher bei der Annahme der Binnenmarktakte II im
Oktober 2012[19]
das vierte Eisenbahnpaket als zentrale Initiative zur Schaffung von Wachstum in
der EU. Dieses Paket
wurde erarbeitet, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, die dem
einheitlichen europäischen Eisenbahnraum entgegenstehen. 3. WAS BRINGT DIE ZUKUNFT? 3.1
Gestaltung der Leitungsstrukturen im Infrastrukturbereich In einigen Teilen
der Welt (insbesondere in Nordamerika) existieren zwar konkurrierende
Eisenbahn-Infrastrukturen, weite Teile des EU-Netzes wurden jedoch als
länderspezifische Netze (ein Netz pro Land) konzipiert. Voraussetzung für eine
effiziente Nutzung der Infrastrukturen ist eine intensive Nutzung.
Infrastrukturen in der EU sind natürliche Monopole, und dies dürfte so bleiben.
Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften verlangen daher eine gewisse Trennung
zwischen den IB, die die Netze betreiben, und den EVU, die auf diesen
Schienenverkehrsdienste anbieten, damit eine faire und gleiche Behandlung aller
EVU gewährleistet ist. Eine vollständige Unabhängigkeit zwischen
Entgelterhebung und Kapazitätszuweisung ist vorgeschrieben, da diese für die
Gewährleistung gleicher Zugangsbedingungen entscheidend sind. Als natürliche
Monopole reagieren IB jedoch nicht immer auf die Bedürfnisse des Marktes und
die Reaktionen der Nutzer zeigen, dass die gegenwärtigen Leitungsstrukturen
nicht genügend Anreize für IB bieten, um den Nutzerbedürfnissen gerecht zu
werden. Insbesondere im Fall von IB in Holdingstrukturen äußern neue
Marktteilnehmer deutliche Kritik dahingehend, dass IB zuweilen die
Zugangsentgelte für Strecken und Bahnhöfe bei Personenverkehrsdiensten
gegenüber den von etablierten Unternehmen zu zahlenden Entgelten erheblich
erhöhten. Informationsasymmetrien führen zu
Wettbewerbsvorteilen für etablierte Unternehmen, und es besteht fortlaufend die
Gefahr der Quersubventionierung, da keine vollständige finanzielle Transparenz
gegeben ist. Ein Beispiel für eine solche Vorteilsgewährung ist der öffentliche
Dienstleistungsauftrag, den die Deutsche Bahn (DB) für Schienenverkehrsdienste
in Sachsen-Anhalt erhielt, wobei sich ihre Tochtergesellschaft DB Regio
für 15 Jahre verpflichtete, einen eventuellen Anstieg der Entgelte für den
Schienenzugang auszugleichen[20].
Die durch höhere Zugangsentgelte für das EVU entstehenden zusätzlichen Kosten
würden auf der Ebene der Holding durch die höheren Einnahmen aus ebendiesen
Entgelten, die vom IB erhoben werden, gedeckt. Ein solcher Ausgleich ist nur
bei integrierten Eisenbahnunternehmen möglich. Durch die
bestehenden Anforderungen in Bezug auf die Trennung lassen sich
Interessenkonflikte nicht verhindern, und über Funktionen, die bisher nicht als
wesentlich definiert wurden (wie Investitionsplanung, Finanzierung und
Instandhaltung) kam es bereits zur Diskriminierung neuer Marktteilnehmer. So
sanktionierte die italienische Wettbewerbsbehörde Ferrovie dello Stato (FS) und
verhängte eine Geldbuße in Höhe von 300 000 EUR, nachdem sie
festgestellt hatte, dass FS über seine Tochtergesellschaften eine ,komplexe und
einheitliche Strategie‛ angewandt hatte, um Arenaways (einen Wettbewerber, der sich zum
Zeitpunkt des Beschlusses im Konkurs befand) zwischen 2008 und 2011 von der
profitablen Strecke zwischen Mailand und Turin fernzuhalten[21]. Ebenso belegte die
französische Wettbewerbsbehörde vor Kurzem die SNCF mit einer Geldbuße von
60,9 Mio. EUR wegen verschiedener wettbewerbswidriger Praktiken im
Anschluss an die Öffnung des französischen Schienengüterverkehrsmarktes 2006.
Als beauftragter Infrastrukturmanager sammelte die SNCF vertrauliche Informationen
bezüglich der Anträge ihrer Konkurrenten für Zugstrecken und verwendete sie im
wirtschaftlichen Interesse ihrer Tochtergesellschaft SNCF Fret, die im
Güterverkehr tätig ist[22]. Im Rahmen des
derzeitigen Systems gibt es keine Anreize für eine europaweite und intermodale
Zusammenarbeit. Wir benötigen in der EU ein Eisenbahnkernsystem, mit dem
positive Netzwirkungen maximiert werden. Mit der derzeitigen TEN-V-Politik der
Kommission, dem neuen Vorschlag für die Fazilität „Connecting Europe“ und den bestehenden
Vorschriften für Korridore im Schienengüterverkehr[23] sollen Kapazität, Effizienz
und Attraktivität für die Kunden erhöht werden; die möglichen Vorteile dieser
Maßnahmen können aber nur dann in vollem Umfang zum Tragen kommen, wenn die
Hindernisse für einen effizienten Betrieb der IB aus dem Weg geräumt werden und
IB eine wirklich europäische Dimension erreichen. Es hat sich
gezeigt, dass die bestehenden Trennungsvorgaben zur Gewährleistung der
Unabhängigkeit von IB schwer um- und durchzusetzen sind. Derzeit ist der
Gerichtshof der Europäischen Union mit mehreren Vertragsverletzungsverfahren
befasst. Da die geltenden Rechtsvorschriften nicht ausreichen, um das Risiko
von Interessenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen aus dem Weg zu räumen,
müssen neue Rechtsvorschriften erlassen werden. Es wurde auch
Kritik dahingehend laut[24],
dass bestehende Regelungen zu einem ineffizienten Betrieb und unangemessenen
langfristigen Investitionsentscheidungen führen können. Nach Auffassung der
Kommission geht aus diesen Studien nicht hervor, dass eine Trennung zwangsläufig
ineffizient ist. Sie zeigen jedoch, dass im Interesse der Effizienz
Infrastrukturbetreiber für alle Kernaufgaben des Infrastrukturbetriebs
zuständig sein müssen, von der langfristigen Investitionsplanung über
Zeitplanung und Zugleitung in Echtzeit bis zur Wartung. Ebenso ist eine
geeignete Zusammenarbeit zwischen dem IB und allen eine bestimmte
Strecke nutzenden EVU zu erleichtern, so dass durch ordnungsgemäße
Governance-Strukturen eine Angleichung der Interessen einer wachsenden Zahl von
Akteuren in einem offenen Markt gewährleistet wird. Mehrere
etablierte Betreiber legten Studien vor mit dem Ziel, nachzuweisen, dass
integrierte Eisenbahnunternehmen ein beträchtliches Wachstum auf dem Markt
erreichen können. Dieser Aspekt ist jedoch abzuwägen gegenüber starken Bedenken
hinsichtlich der Gefahr, dass EVU mit einer marktbeherrschenden Stellung auf
ihrem „Heimatmarkt“, die durch integrierte Strukturen geschützt ist,
finanzielle Vorteile und damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil in anderen
Teilen der EU oder im inländischen Wettbewerb mit neuen Marktteilnehmern
erhalten könnten. Die Beibehaltung der nationalen Märkte als Systeme, die von
integrierten etablierten Unternehmen beherrscht werden, würde auch die
Entwicklung europaweiter Langstreckendienste behindern. Die Kommission
schlägt eine Änderung der Richtlinie zur Schaffung des einheitlichen
europäischen Eisenbahnraums vor, um zu gewährleisten, dass IB alle Aufgaben für
einen optimalen, effizienten und nicht diskriminierenden Betrieb der
Infrastruktur erfüllen können. Da dies die einfachste und effizienteste Lösung
zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Verkehrsunternehmen ist,
schlägt die Kommission eine institutionelle Trennung von Infrastrukturbetrieb
und Verkehrsdiensten vor. Für die Fälle, in denen die Mitgliedstaaten
bestehende Holdingstrukturen aufrechterhalten wollen, die den
Infrastrukturbetrieb umfassen, wird vorgeschlagen, strenge Maßnahmen zum Schutz
der Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers zu ergreifen, die die
Überprüfung durch die Kommission vorsehen, damit sichergestellt ist, dass für
alle Eisenbahnunternehmen wirklich gleiche Ausgangsbedingungen existieren. Es werden
gemeinsame Regeln für die Leitungsstrukturen von IB eingeführt, nach denen alle
EVU gleich behandelt werden und sichergestellt ist, dass die Behörden und die
Nutzer der Infrastrukturen bei der Vorbereitung der für sie relevanten
Entscheidungen auf angemessene Weise einbezogen werden. IB werden eine Stelle
zur Koordinierung mit EVU, Nutzern und Behörden einrichten müssen, wodurch
diese zu zentralen Akteuren bei der Investitionsplanung und den Bemühungen um
Effizienzgewinne werden. Es werden wirtschaftliche Anreize und
Leistungsindikatoren zur Messung und Verbesserung der Effizienz von IB
eingeführt, und schließlich wird ein europäisches Netz von IB zur Förderung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingerichtet, wobei den Verkehrsströmen
entlang den Schienengüterverkehrskorridoren und den Strecken des
internationalen Personenverkehrs besondere Aufmerksamkeit gilt. 3.2 Öffnung
der Märkte für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste Damit die Schiene für die Kunden zu einer
attraktiveren Wahl wird und eine Verkehrsverlagerung unterstützt wird, müssen
Dienstleistungsqualität und Effizienz verbessert werden. Beim Einsatz der
knappen öffentlichen Mittel kann ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht
werden. Obwohl die Schienengüterverkehrsmärkte bereits
seit Januar 2007[25]
und die internationalen Personenverkehrsdienste seit 1. Januar 2010[26] vollständig für den Wettbewerb
geöffnet sind, bleiben die Märkte für inländische
Schienenpersonenverkehrsdienste weitgehend geschlossen und bilden Bastionen
nationaler Monopole[27].
Die
Gewährleistung hochwertiger, integrierter Dienste mit Vorteilen für die
Gesellschaft insgesamt und geringeren externen Auswirkungen im Vergleich zu
anderen Verkehrsträgern wird nach wie vor erfordern, dass ein großer Anteil der
Schienenverkehrsdienste in der EU (66 % der Personenkilometer) im Rahmen
öffentlicher Dienstleistungsaufträge erbracht und von den Mitgliedstaaten,
regionalen oder lokalen Behörden subventioniert wird. Die Beseitigung
der bestehenden rechtlichen Hindernisse dadurch, dass ausschließlich ein
offener Zugang zulässig wäre, hätte nur relativ begrenzte Auswirkungen, da die
meisten inländischen Dienste im Rahmen von öffentlichen
Dienstleistungsaufträgen erbracht werden. Die Frage des Wettbewerbs auf den
inländischen Märkten sollte deshalb auf zwei Ebenen geregelt werden: durch
Wettbewerb „auf dem Markt“ für die Dienstleistungen, die im Rahmen des offenen
Zugangs erbracht werden können, und durch Wettbewerb „um den Markt“, damit eine
transparente und kostengünstige Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
ermöglicht wird, wie sie heute in einigen Mitgliedstaaten bereits existiert. Die bestehenden Vorschriften bieten den
zuständigen Behörden weitreichende Möglichkeiten, öffentliche
Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnsektor direkt zu vergeben und so
Ausschreibungsverfahren zu vermeiden (die bei allen übrigen Verkehrsträgern des
öffentlichen Verkehrs für diese Aufträge generell vorgeschrieben sind)[28]. Direkt vergebene öffentliche
Dienstleistungsaufträge decken 42 % aller Personenkilometer in der EU ab[29], was mit dazu beiträgt, dass
in 16 von 25 Mitgliedstaaten mit einem Eisenbahnsystem der etablierte Betreiber
über 90 % der Marktanteile innehat[30]. Der Wettbewerb bei öffentlichen
Dienstleistungsaufträgen in Deutschland, Schweden und den Niederlanden hat
gezeigt, dass Ausschreibungen für die zuständigen Behörden zu Einsparungen
(zuweilen von 20-30 %) führen[31],
die reinvestiert werden können, um die Dienstleistung zu verbessern, oder
anderweitig verwendet werden können. In anderen liberalisierten Märkten wie
Schweden und dem Vereinigten Königreich sind Verbesserungen bei der Qualität
und der Verfügbarkeit der Dienste zu verzeichnen und die Kundenzufriedenheit
nimmt jedes Jahr zu. Die Anzahl der Fahrgäste stieg um mehr als 50 % in
zehn Jahren. Verbesserte Dienste würden den Kunden eindeutig Vorteile und dem
Steuerzahler Einsparungen von 30 bis 40 Mrd. EUR bringen[32]. Einige Akteure geben an, dass der fehlende
Zugang zu Schienenfahrzeugen (Zügen) eines der größten Hindernisse für neue
Marktteilnehmer ist. In mindestens acht Mitgliedstaaten sind nach wie vor
in erster Linie die etablierten Eisenbahnunternehmen Eigentümer von Fahrzeugen
und nicht in der Lage oder nicht bereit, diese unter attraktiven kommerziellen
Bedingungen bereitzustellen. So beschwerten sich z. B. in Österreich mehrere
neue Marktteilnehmer bei der nationalen Regulierungsbehörde Schienen-Control,
dass die ÖBB überflüssige Schienenfahrzeuge verschrotteten oder ausschließlich
an außerhalb Österreichs tätige EVU verkauften (unter der Bedingung, dass diese
sie nicht an neue Marktteilnehmer in Österreich weiterverkaufen). Für obligatorische Fahrscheinsysteme
etablierter nationaler Unternehmen, wie sie in Deutschland und der
Tschechischen Republik existieren, werden Provisionen von bis zu 25 % auf
den gesamten Fahrscheinverkauf berechnet. Eine solche Diskriminierung behindert
neue Markteintritte. Erstattungen für neue Marktteilnehmer können in einigen
Mitgliedstaaten bis zu zwei Jahre dauern, während in anderen Ländern die
Zahlungen innerhalb von acht Tagen mit einer Provision von 1,5 %
geleistet werden[33]. Zur Beseitigung rechtlicher Hindernisse
schlägt die Kommission die Änderung der Richtlinie zur Schaffung des
einheitlichen europäischen Eisenbahnraums vor, um die Märkte für inländische
Schienenpersonenverkehrsdienste zu öffnen, wobei es die Möglichkeit geben soll,
den Zugang zu beschränken, wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrags gefährdet ist. Durch die Änderung der Verordnung über
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für öffentliche Verkehrdienste auf
Schiene und Straße[34]
will die Kommission die Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge ab
Dezember 2019 vorschreiben. Der Umfang dieser Verträge und die zugrunde
liegenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sind im Einklang mit Kriterien
auf der Grundlage allgemeiner Grundsätze des AEU-Vertrags noch festzulegen. Um
zu vermeiden, dass durch Aufträge mit einem zu großen geografischen
Geltungsbereich Märkte abgeschottet werden, schlägt die Kommission eine
flexible Festlegung des maximalen Auftragsvolumens vor. Ein Schwellenwert,
unterhalb dessen Aufträge direkt vergeben werden können, wird es den
zuständigen Behörden ermöglichen, kein Ausschreibungsverfahren zu organisieren,
wenn die erwarteten Einsparungen an öffentlichen Mitteln nicht größer sind als
die Kosten einer Ausschreibung. Nach der Veröffentlichung dieses
Legislativpakets direkt vergebene Aufträge dürfen nicht länger laufen als bis
zum 31. Dezember 2022. Damit sichergestellt ist, dass die
Mitgliedstaaten und regionale/lokale öffentliche Auftraggeber öffentliche
Dienstleistungsaufträge auf kohärente, integrierte und effiziente Weise
vergeben, ist in den vorgeschlagenen Bestimmungen die Verpflichtung für die
zuständigen Behörden vorgesehen, Pläne für den öffentlichen Verkehr zu
erstellen, in denen die Ziele der Politik für den öffentlichen Personenverkehr
mit allgemeinen Angebotsvorgaben für diesen Verkehrsbereich festgelegt sind.
Diese Pläne sollten im Einklang mit den Anforderungen der Aktionspläne für die
urbane Mobilität[35]
erstellt werden. Etwaige zusätzliche Verwaltungslasten für die zuständigen
Behörden im Zusammenhang mit den Ausschreibungen werden normalerweise durch die
erwarteten Einsparungen bei den Subventionen aufgewogen. Um größtmögliche
Transparenz zu gewährleisten, werden die zuständigen Behörden verpflichtet
sein, potenziellen Bietern für öffentliche Dienstleistungsaufträge bestimmte
operationelle, technische und finanzielle Daten zur Verfügung zu stellen, damit
diese ein fundiertes Angebot erstellen können. Dies dient der Qualität des
Wettbewerbs und dem Bürger. Um Netzeffekte zu wahren, werden die
Mitgliedstaaten, die zuständigen Behörden und die EVU ermutigt, integrierte
Fahrscheinsysteme auf nationaler Ebene einzuführen, für die
Nichtdiskriminierungsauflagen gelten. In den Mitgliedstaaten, in denen keine gut
funktionierenden Leasingmärkte für Schienenfahrzeuge existieren, werden die
zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen für einen
diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Fahrzeugen zu ergreifen, damit für
öffentliche Dienstleistungsaufträge eine hohe Bestreitbarkeit auf dem Markt
gegeben ist. So werden diese Vorschläge die Verlagerung des
Straßen- und Luftverkehrs auf die Schiene fördern, zu einem besseren
Preis-Leistungs-Verhältnis beim Einsatz öffentlicher Mittel führen und die
Marktöffnung, die im Güterverkehr, im internationalen Personenverkehr und auf
anderen Verkehrsmärkten bereits erreicht wurde, vervollständigen. 3.3
Interoperabilität und Sicherheit Statistisch
gesehen ist die Bahn pro Fahrgastkilometer weitaus sicherer als der
Straßenverkehr (62 Unfalltote im Jahr 2010 gegenüber 31 000 auf den
Straßen der EU[36]),
und sie hat sich in den letzten zehn Jahren weiter verbessert. Eine
Verkehrsverlagerung würde daher Vorteile in Bezug auf die Sicherheit bringen. Das derzeitige
System technischer Normen und Genehmigungen bietet zwar große Sicherheit, ist
jedoch aufgespalten zwischen der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) und den
nationalen Behörden, was übermäßige Verwaltungskosten und
Marktzugangsbarrieren, insbesondere für neue Marktteilnehmer und
Schienenfahrzeughersteller, verursacht. Vor allem bestehen nationale technische
Vorschriften und Sicherheitsvorschriften neben den technischen
Interoperabilitätsspezifikationen (TSI) der EU weiter, was für die EVU die
Verfahren unnötig kompliziert macht. Die ERA geht davon aus, dass es zur Zeit
über 11000 dieser Regeln in der EU gibt[37].
Die Verfahren für
die Genehmigung neuer Schienenfahrzeuge können bis zu zwei Jahre dauern und bis
zu 6 Mio. EUR kosten; demgegenüber ist die Zulassung von
Luftfahrzeugen wesentlich rascher und kostengünstiger. Aus den Zahlen der
Unternehmen geht hervor, dass die Kosten der Genehmigungsverfahren bis zu
10 % der Ausgaben für Lokomotiven je Land ausmachen können, so dass sich
die Genehmigungskosten der Fahrzeuge bei einem Einsatz in bis zu drei
Mitgliedstaaten auf 30 % des Kaufpreises belaufen können. Zur Erlangung von
Sicherheitsbescheinigungen müssen die EVU außerdem Zahlungen an die nationalen
Sicherheitsbehörden leisten. Die Kosten beliefen sich in einigen Fällen auf
zwei Personenjahre und bis zu 70 000 EUR für Verwaltungs- und Beratungsaufwand[38]. Eine ausufernde Bürokratie
beim Markteintritt ist besonders beschwerlich für neue EVU. Diese leiden
stärker unter komplizierten Verfahren und Verzögerungen, denn ihre personellen
und finanziellen Mittel sind begrenzt. Die nationalen
Sicherheitsbehörden gehen bei Fahrzeuggenehmigung und Sicherheitsbescheinigung
sehr unterschiedlich vor, und Fristen für die Ausstellung von Bescheinigungen
und Genehmigungen werden von einigen Sicherheitsbehörden durch die Anforderung
zusätzlicher Unterlagen und Prüfungen systematisch unterlaufen. Zur
Verwirklichung des Potenzials des Binnenmarktes ist ein höheres Maß an
Harmonisierung auf EU-Ebene erforderlich. Daher schlägt die Kommission eine
Überarbeitung der ERA-Verordnung vor, um der Agentur die Befugnis zur
Genehmigung des Inverkehrbringens von Fahrzeugen und zur Ausstellung von
Sicherheitsbescheinigungen für EVU zu übertragen. Die rechtliche Verantwortung
läge bei der ERA, diese wäre jedoch in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen
nationalen Sicherheitsbehörden tätig. Gleichzeitig würde sie eine größere Rolle
bei der Überwachung der nationalen Vorschriften und der nationalen Sicherheitsbehörden
sowie für die Unterstützung der Einführung des Europäischen
Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) spielen. Die vorgeschlagenen Änderungen
der Aufgaben der ERA werden sich auch in Änderungen der Richtlinien für die
Interoperabilität und die Sicherheit im Eisenbahnverkehr niederschlagen, womit
sich Gelegenheit zur Klärung und Vereinfachung der geltenden Bestimmungen, zur
Konsolidierung der bisherigen Änderungen und zur Aktualisierung der
Vorschriften ergibt. Daneben werden Leitungsstruktur und interne Arbeitsweise
der ERA verbessert und mit der kürzlich angenommenen gemeinsamen Erklärung und
dem gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen der EU in Einklang
gebracht[39]. Ziel dieser
Vorschläge sind eine 20%ige Verringerung der Zeit bis zum Markteintritt für
neue EVU sowie eine 20%ige Verringerung der Kosten und der Dauer des
Genehmigungsverfahrens für Fahrzeuge. Hierdurch dürften sich Einsparungen in
Höhe von 500 Mio. EUR über fünf Jahre ergeben[40], und der Wettbewerbsvorteil
und die führende Position der europäischen Eisenbahnbranche auf dem Weltmarkt
dürften gestützt werden. 3.4 Die soziale Dimension In den nächsten zehn Jahren wird sich der
Eisenbahnsektor gleichzeitig den Herausforderungen einer alternden
Erwerbsbevölkerung und den Auswirkungen der Marktöffnung auf die Effizienz
stellen müssen. Fast 30 % des gesamten Eisenbahnpersonals werden in den
kommenden zehn Jahren in den Ruhestand treten[41],
was zu Personalmangel führen wird. Gleichzeitig könnten in mehreren EVU im
Interesse der Produktivitäts- und Effizienzsteigerung Umstrukturierungen
erforderlich sein. Die Trennung von IB und EVU wird dazu führen, dass
kurzfristig mehr Menschen zusätzliche Aufgaben wahrnehmen müssen. Hier ist es
wichtig, dass die Eisenbahnbranche in der Lage ist, ihre Attraktivität als
Arbeitgeber für innovative und hochqualifizierte Berufe (mit angemessenem
Vergütungsniveau) zu erhöhen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen für
Arbeitnehmer nach der Öffnung der Märkte sind in geltenden Rechtsvorschriften
vorgesehen, z. B. in der Richtlinie zum Übergang von Unternehmen[42], die die Bedingungen für die
obligatorische Übertragung von Personal bei der Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags und bei der Übertragung von Vermögensgegenständen wie
Schienenfahrzeugen auf ein anderes EVU festlegt. Gemäß der Verordnung über
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen können die zuständigen Behörden die
Übertragung von Personal[43]
und/oder die Festlegung von Normen und Kriterien bei der Vergabe eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrags an ein anderes Unternehmen vorschreiben.
Die Auswirkungen des offenen Marktzugangs werden sich wahrscheinlich nach und
nach zeigen. Durch neue Marktteilnehmer werden Wachstum und
Arbeitsmarktmöglichkeiten einen Aufschwung erfahren. Über ihre europäischen Sozialpartnerorganisationen
können europäische EVU an dem Ausschuss für den sozialen Dialog im
Eisenbahnsektor teilnehmen. Die Verfügbarkeit
von gut ausgebildeten und hoch motivierten Arbeitskräften im Verkehrssektor ist
für die Bereitstellung effizienter und wettbewerbsfähiger Verkehrsdienste
äußerst wichtig. Wenn auf den Aspekt der Qualität der Arbeitsplätze nicht
geachtet wird, ist nicht mit optimalen Fortschritten im Hinblick auf ein
nachhaltiges Verkehrssystem zu rechnen. Dort, wo bereits Wettbewerb herrscht,
hat er nicht zu einem Rückgang der Vergütungen im Eisenbahnsektor geführt[44]. Beispiele aus offenen Märkten
demonstrieren, dass neue Marktteilnehmer attraktive Vergütungen anbieten, um
die besten Mitarbeiter für sich zu interessieren und ihre Dienste ausbauen zu
können. Die Beschäftigungsquoten dürften nach der Marktöffnung nicht abnehmen,
wie die Erfahrung in Mitgliedstaaten gezeigt hat, deren nationale
Schienenverkehrsmärkte bereits vollständig geöffnet sind (Vereinigtes
Königreich und Schweden)[45].
Im Gegenteil: Das Beschäftigungsniveau war in Ländern mit geschlossenen Märkten
stärker rückläufig. Die Steigerung der Produktivität und der Attraktivität der
Schiene wird zu einer stärkeren Nachfrage und höheren Investitionen (z. B.
in neue Schienenfahrzeuge) führen, wovon auch die Arbeitnehmer profitieren
dürften. 4. DAS VIERTE EISENBAHNPAKET Das vierte Eisenbahnpaket umfasst Vorschläge
für Änderungsrechtsakte zu ·
der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines
einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung), ·
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über
öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, ·
der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur
Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur, ·
der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in
der Gemeinschaft ·
und der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des
Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft sowie den Vorschlag zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates über gemeinsame Regeln
für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen. 5. Die Notwendigkeit eines
integrierten strategischen Ansatzes Die mangelnde Effizienz und Qualität einiger
Eisenbahndienste ist hauptsächlich die Folge von geringem Wettbewerb, noch
bestehenden Marktverzerrungen und suboptimalen Strukturen. In dem vierten
Eisenbahnpaket, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, werden sowohl
langwierige und kostspielige Verfahren als auch Marktzugangsbarrieren für neue
Marktteilnehmer und unterschiedliche Marktzugangsregeln in den Mitgliedstaaten
behandelt. Die Initiativen des Pakets unterstützen sich
gegenseitig, denn sie tragen alle zu einem effizienteren und stärker am Kunden
orientierten Eisenbahnsektor und zur Erhöhung der Attraktivität der Schiene
gegenüber anderen Verkehrsträgern bei. Sämtliche Maßnahmen erleichtern den
Markteintritt neuer Unternehmen. Durch das Zusammenwirken der einzelnen
Initiativen dürften Synergien erreicht werden. Die Wirksamkeit einer
De-jure-Marktöffnung hängt davon ab, ob bestimmte „Rahmenbedingungen“ vorhanden
sind und greifen, z. B. der nicht diskriminierende Zugang zur
Infrastruktur, zu geeigneten Schienenfahrzeugen und zu Bahnhöfen sowie die
Zugtrassenzuweisung einschließlich des Verkehrsmanagements. Damit der Erfolg
der Marktöffnung sichergestellt ist, müssen die Vorteile von Netzwirkungen
erhalten werden. Einige dieser Rahmenbedingungen werden Gegenstand der
Initiativen im Zusammenhang mit der Marktöffnung für inländische
Schienenpersonenverkehrsdienste sein, andere werden im Rahmen des Vorschlags
zur Verbesserung des Infrastrukturmanagements behandelt. Im Hinblick auf die
Senkung der Zugangsbarrieren für neue Marktteilnehmer dürfte es Synergien geben
(beim Abbau von Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Zugang zu Infrastrukturen
und bei der Vereinfachung der Verfahren für die Ausstellung von
Sicherheitsbescheinigungen für EVU und von Fahrzeuggenehmigungen im Hinblick
auf das Inverkehrbringen). Mit diesen Änderungen wird sich der Wettbewerb
intensivieren, es wird vollständige finanzielle Transparenz gewährleistet und
die Gefahr der Quersubventionierung zwischen (häufig staatlich unterstützten)
IB und Bahndiensten durch EVU wird nicht mehr bestehen. Die Änderungen dürften
zu angemessenen Finanzierungsbedingungen führen und das Risiko von
Interessenkonflikten verringern. Ein fairer Marktzugang und eine wachsende Zahl
von Unternehmen werden letztlich zu neuer Geschäftstätigkeit und zusätzlichem
Bahnverkehr führen. Der zunehmende Wettbewerbsdruck und die Spezialisierung der
Marktteilnehmer dürften sich ferner positiv auf Produktivität und Effizienz
auswirken und höhere Investitionen in die Schieneninfrastruktur zur Folge
haben. Durch die Kombination des „offenen Zugangs“
und der Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge wird die bereits
erreichte Marktöffnung wie im Güterverkehr und im internationalen
Personenverkehr weiter ausgebaut werden können. Auf dem reiferen
Güterverkehrsmarkt hat sich gezeigt, dass die Marktöffnung zu einem höheren
Marktanteil der Schiene geführt hat. Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt
zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Stärkerer Wettbewerb dürfte die Attraktivität
der Schiene erhöhen und dazu führen, dass der Sektor stärker auf die
Bedürfnisse der Kunden eingeht, so dass die Eisenbahnunternehmen mit anderen
Verkehrsträgern konkurrieren können. Durch die
Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste wird die Schiene gegenüber dem
Luftverkehr konkurrenzfähiger, und der wachsende Marktanteil des
Schienengüterverkehrs wird zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Durch das Wachstum des Eisenbahnsektors wird
sich der Bedarf an qualifiziertem Personal in EVU und Serviceunternehmen, aber
auch an Schienenfahrzeugen erhöhen, was wiederum neue Arbeitsplätze im
Produktionssektor schaffen wird. Eine erhöhte Effizienz der Verfahren zur
Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeuggenehmigungen, die
Nichtdiskriminierung bei der Gewährung und Anerkennung von
Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeuggenehmigungen in der gesamten EU sowie
eine stärkere Kohärenz der nationalen Rechtsrahmen werden dazu beitragen, dass
sich die Zeit bis zum Markteintritt für neue EVU verkürzt und an den Einzelfall
angepasst ist. Das vierte Eisenbahnpaket beinhaltet ein
integriertes Konzept, das die Voraussetzungen für eine Zunahme des gesamten
Schienenverkehrs schaffen wird; dieser wird – auf der Grundlage größerer
Zuverlässigkeit und Effizienz – seinen Marktanteil erhöhen. Das Paket wird zu
besseren Dienstleistungen führen und dafür sorgen, dass die Schiene ihr
unzureichend genutztes Potenzial ausschöpfen und so zu einer echten und
attraktiven Alternative werden kann. Das vierte Eisenbahnpaket umfasst ferner ·
den Bericht der Kommission über die Fortschritte im
Bereich der Interoperabilität des Eisenbahnsystems; ·
den Bericht der Kommission über das Profil und die
Aufgaben des anderen Zugpersonals; ·
den Bericht der Kommission über die Durchführung
der Bestimmungen der Richtlinie 2007/58/EG zur Öffnung des Marktes für den
internationalen Schienenpersonenverkehr; ·
die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
über die Folgenabschätzung für die Überarbeitung der ERA-Verordnung; ·
die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
über die Folgenabschätzung für die Marktöffnung für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste;
·
die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
über die Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der Verwaltung der
Eisenbahninfrastrukturen im einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsraum. [1] „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen
Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden
Verkehrssystem“, KOM(2011) 144 endg. [2] Einschließlich Infrastrukturbetreibern (IB), die
Eisenbahnunternehmen (EVU) (Holdings) angehören. [3] 463 000 davon im Schienenpersonenverkehr. [4] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte. [5] Verkehrsweißbuch 2011. [6] SWD(2012) 246 final/2. [7] SDG-Bericht „Further action at European Level (2012)“. [8] Everis-Studie über Regulierungsoptionen bei der
Marktöffnung (2010). [9] SDG-Bericht „Further action at
European Level (2012)“. [10] http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_388_en.pdf. [11] http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_326_en.pdf. [12] http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/cms_en.htm. [13] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte. [14] Richtlinie 2012/34/EU. [15] http://www.unife.org/page.asp?pid=194. [16] KOM (2011) 650 endg./2. [17] KOM(2011) 665 endg. [18] EUCO 76/12, EUCO 156/12. [19] KOM(2012) 573 endg. [20] Folgenabschätzung zur Governance. [21] Folgenabschätzung zur Governance. [22] Beschluss 12-D-25 vom 18. Dezember 2012. [23] Verordnung (EWG) Nr. 913/2010. [24] EVES-Rail: Economic effects of Vertical Separation (Nov. 2012).
Realising the potential of GB Rail (Sir Roy McNulty, Mai
2011). [25] Richtlinie 2004/51/EG zur Änderung der Richtlinie
91/440/EWG. [26] Richtlinie 2007/58/EG zur Änderung der Richtlinie
91/440/EWG. [27] Das Vereinigte Königreich, Deutschland, Schweden und
Italien haben ihre Inlandsmärkte unilateral geöffnet. [28] Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. [29] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte. [30] Marktanteil von unter 50 %: nur im Vereinigten
Königreich, in Schweden und in Estland. [31] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte. [32] SDG-Bericht. [33] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte. [34] Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Aufhebung der
Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und 1107/70. [35] KOM(2009) 490 endg. [36] Eurostat-Daten. [37] Folgenabschätzung zu Interoperabilität und Sicherheit. [38] Folgenabschätzung zu Interoperabilität und Sicherheit. [39] Rat der EU (2012) 11450/12. [40] Folgenabschätzung zu Interoperabilität und Sicherheit. [41] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte. [42] Richtlinie 2001/23/EG. [43] Über die Anwendung der Richtlinie 2001/23/EG hinaus. [44] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte. [45] Folgenabschätzung für inländische
Schienenpersonenverkehrsmärkte.