15.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 468/223


P7_TA(2013)0527

Partnerschaftliches Fischereiabkommen EU — Côte d’Ivoire: Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (08701/2013 — C7-0216/2013 — 2013/0102(NLE))

(Zustimmung)

(2016/C 468/41)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (08701/2013),

in Kenntnis des Entwurfs des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (08699/2013),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0216/2013),

gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A7-0416/2013),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

ersucht die Kommission, dem Europäischen Parlament einschlägige Informationen über die Sitzungen des in Artikel 9 des Abkommens vorgesehenen Gemischten Ausschusses, insbesondere die jeweiligen Protokolle und Schlussfolgerungen, sowie einen Jahresbericht über die Ergebnisse der tatsächlichen Anwendung des in Artikel 3 des Protokolls genannten mehrjährigen sektoralen Programms zukommen zu lassen; ersucht die Kommission ferner, im letzten Jahr der Laufzeit des Protokolls und vor der Aufnahme von Verhandlungen über seine Verlängerung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ex-post-Evaluierung vorzulegen, der eine Kosten-Nutzen-Analyse der Ausführung des Protokolls enthält;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Côte d'Ivoire zu übermitteln.