24.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 436/62 |
P7_TA(2013)0463
Fazilität „Connecting Europe“ (*) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. November 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (COM(2011)0665/3 — C7-0374/2011 — 2011/0302(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2016/C 436/18)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0665/3), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 172 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0374/2011), |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage, |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Februar 2012 (1), |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 19. Juli 2012 (2), |
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in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Juli 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis der gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr gemäß Artikel 51 der Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0021/2013), |
1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 116.
(2) ABl. C 277 vom 13.9.2012, S. 125.
P7_TC1-COD(2011)0302
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19. November 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1316/2013.)