24.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 436/61


P7_TA(2013)0462

Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. November 2013 zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 (12557/2013 — C7-0307/2013 — 2011/0436(APP))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Zustimmung)

(2016/C 436/17)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs einer Verordnung des Rates (12557/2013),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0307/2013),,

in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

gestützt auf die Artikel 81 Absatz 1 und Artikel 37 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0424/2012),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf für eine Verordnung des Rates;

2.

billigt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


ANHANG

Erklärung des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament bekräftigt seine Überzeugung, dass mit dieser Verordnung auch in Artikel 167 AEUV verankerte Ziele in Verbindung mit Kultur und Geschichte verfolgt werden. Deshalb hätte auf dieses Dossier eine doppelte Rechtsgrundlage Anwendung finden sollen, was einen Rückgriff auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nach sich gezogen hätte. Der einzige Grund, aus dem das Europäische Parlament seinen Standpunkt in Bezug auf die doppelte Rechtsgrundlage und folglich sein Recht auf Mitentscheidung aufgegeben und die Anwendung des Zustimmungsverfahrens — gemäß dem auf Artikel 352 AEUV gestützten Vorschlag der Kommission — akzeptiert hat, war sein Wunsch, einen vollständigen Stillstand des Verfahrens und die dadurch entstehende Verzögerung des Inkrafttretens des Programms abzuwenden. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass es entschlossen ist, eine solche Situation nicht erneut entstehen zu lassen.