9.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/401


P7_TA(2013)0359

Zollkodex der Europäischen Union ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union (Neufassung) (COM(2012)0064 — C7-0045/2012 — 2012/0027(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren — Neufassung)

(2016/C 093/45)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0064),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 33, 114 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0045/2012),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012 (1),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten (2),

unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 12. Juli 2012 an den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gemäß Artikel 87 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 22. Mai 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf die Artikel 87 und 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0006/2013),

1.

legt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 68.

(2)  ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


P7_TC1-COD(2012)0027

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. September 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 952/2013.)