5.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/169


P7_TA(2013)0172

Internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Anhänge II und III des Beschlusses des Rates vom 9. Juni 2011 über die Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union (COM(2013)0035 — C7-0045/2013 — 2013/0019(NLE))

(Anhörung)

(2016/C 045/32)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (COM(2013)0035),

in Kenntnis des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsleistungen für Kinder und andere Familienmitglieder;

gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 sowie auf Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C7-0045/2013),

gestützt auf Artikel 55 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0091/2013),

1.

billigt die Änderung der Anhänge II und II des Beschlusses 2011/432/EU des Rates entsprechend dem Vorschlag der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht zu übermitteln.