6.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 67/137


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG

COM(2013) 329 final — 2011/0299 (COD)

2014/C 67/27

Berichterstatter: Jacques LEMERCIER

Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen am 10. Juni 2013 bzw. 14. Juni 2013, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 172 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG

COM(2013) 329 final — 2011/0299 (COD).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 30. September 2013 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 493. Plenartagung am 16./17. Oktober 2013 (Sitzung vom 16. Oktober) mit 121 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

Die vorliegende Stellungnahme knüpft an die sechs Stellungnahmen des EWSA zur Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und zu den von der Europäischen Kommission im Oktober 2011 veröffentlichten diesbezüglichen Leitlinien an, d.h. die Stellungnahmen TEN/468  (1) zur Fazilität "Connecting Europe" (Berichterstatter: Raymond HENCKS), TEN/469  (2) zu den Leitlinien für Telekommunikationsnetze (Berichterstatter: Antonio LONGO), TEN/470  (3) zu den Leitlinien für die Energieinfrastruktur (Berichterstatter: Egbert BIERMANN), TEN/471  (4) zu den Verkehrsnetzen (Berichterstatter: Stefan BACK) und TEN/472  (5) zur Projektanleiheninitiative (Berichterstatter: Armin DUTTINE).

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Wie er bereits in mehreren Stellungnahmen bekräftigt hat, ist der EWSA überzeugt, dass der Zugang aller zu Breitbandnetzen ein Schlüsselfaktor für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft und nunmehr ein wesentliches Element für die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist.

1.2

Darüber hinaus ist der EWSA der Ansicht, dass der zu den vorrangigen EU-Zielen gehörende Aufbau eines digitalen Binnenmarktes den Verbund und die Interoperabilität der nationalen Netze voraussetzt. Dies ist auch ein wesentlicher Faktor für die Anbindung zahlreicher wirtschaftlich und kulturell benachteiligter Gebiete.

1.3

Am 8. Februar 2013 kürzte der Rat jedoch im Wege des neuen mehrjährigen Finanzrahmens die Haushaltsmittel für den digitalen Teil der CEF auf 1 Mrd. EUR. Der geänderte Vorschlag trägt den jüngsten vom Rat und vom zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments vertretenen Standpunkten Rechnung.

1.4

Der EWSA bedauert daher, dass in dem überarbeiteten Vorschlag der Kommission die ursprünglich vorgesehenen Mittel (9,2 Mrd. EUR) radikal auf 1 Mrd. EUR gekürzt werden und die Kommission gezwungen ist, bei den Vorhaben von gemeinsamem Interesse für die Entwicklung von Breitbandnetzen und digitaler Dienste tiefgreifende Änderungen vorzunehmen. Nach Ansicht des EWSA könnte die EU aufgrund des unvermeidlichen Einfrierens zahlreicher Projekte infolge dieser Entscheidung den technischen Vorsprung einbüßen, den sie in vielen strategischen Bereichen erzielt hat.

1.5

Der EWSA unterstreicht, dass die Kommission angesichts der drastischen Reduzierung des ursprünglichen Finanzrahmens mit enormen Schwierigkeiten bei der wirksamen und ausgewogenen Zuweisung der in der Verordnung vorgesehenen Mittel zu kämpfen hat.

1.6

Gleichwohl begrüßt der EWSA, dass das Prinzip der Technologieneutralität, die eine Grundvoraussetzung für ein wahrhaft offenes Internet ist, bekräftigt wird. Der EWSA weist darauf hin, dass die Ressourcen so genutzt werden müssen, dass offene und den Bürgern und Unternehmen zu erschwinglichen Preisen diskriminierungsfrei zugängliche Netzlösungen gefördert werden.

1.7

Der EWSA äußert erneut den Wunsch nach einer Kartierung Europas, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Regionen, dank derer Versorgungslücken ermittelt werden können und neue öffentliche und private Initiativen erleichtert werden. Die Kommission erkennt an, dass kein Mitgliedstaat oder Investor bereit ist, grenzübergreifende Dienstleistungen zu finanzieren.

1.8

Darüber hinaus ist eine Öffnung für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen wichtig, um die Interoperabilität zwischen den jeweiligen Telekommunikationsnetzen zu stärken.

1.9

Nach Einschätzung des EWSA wurden durch die Vielzahl alternativer Betreiber zwar die Innovation vorangetrieben und die Preise für die Verbraucher gesenkt, aber auch die Margen der traditionell etablierten öffentlichen und privaten Betreiber stark beschnitten, wodurch bei einigen die Investitionskapazitäten eingeschränkt wurden oder gar ganz verloren gingen. Der EWSA ist der Auffassung, dass eine neue EU-Politik im Bereich der Netzregulierung – ein positiver Wettbewerbskreislauf – erforderlich ist, die in eine starke und konzertierte Einbindung der großen europäischen Betreiber münden sollte, um nach der Überwindung der Krise den Rückstand bei der Entwicklung der Breitband- und Ultrabreitbandtechnik wieder aufzuholen und Lücken im digitalen Netz zu schließen.

1.10

Der EWSA bedauert, dass der Rat, das Parlament und die Kommission in einer derart wichtigen Frage keine Einigkeit erzielen können. In Anbetracht des Umfangs des neuen Finanzrahmens sollten seines Erachtens auch weiterhin der Zugang aller Bürger zum Internet sowie die Entwicklung der Breitbandnetze und der gesamteuropäischen Dienstleistungsplattformen Vorrang haben.

1.11

Der EWSA nimmt konsterniert zur Kenntnis, dass die Kommission dem Vertreter der Kommission zufolge auf Wunsch des Rates in dem überarbeiteten Text in Artikel 8 den Verweis auf den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen gestrichen hat. Dem Ausschuss wäre indes sehr daran gelegen, den fraglichen Bericht zu erhalten.

1.12

Schließlich bekräftigt der EWSA erneut, dass es fortan absolut unerlässlich ist, die Internetanbindung dem Universaldienst zuzuordnen.

2.   Wesentlicher Inhalt des überarbeiteten Vorschlags der Kommission

2.1

Mit der Digitalen Agenda der EU wird u.a. die Einführung grenzübergreifend erbrachter öffentlicher Online-Dienste angestrebt, um die Mobilität der Unternehmen und Bürger zu fördern. Der Aufbau eines Binnenmarkts setzt also die Interoperabilität dieser neuen digitalen Dienste voraus.

2.2

Die EU hat sich ehrgeizige Ziele für die Einführung und Verbreitung der Breitbandtechnik bis 2020 gesetzt. In der am 29. Juni 2011 veröffentlichten Mitteilung "Ein Haushalt für Europa 2020" über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) (2014-2020) schlägt die Kommission insbesondere vor, eine Fazilität "Connecting Europe" (CEF) zu schaffen und 9,2 Milliarden auf digitale Netze und Dienste zu verwenden.

2.3

Am 8. Februar 2013 kürzte der Rat jedoch im Wege des neuen mehrjährigen Finanzrahmens die Haushaltsmittel für den digitalen Teil der CEF auf 1 Mrd. EUR. Auf dieser neuen Grundlage trägt der geänderte Vorschlag – soweit möglich – den jüngsten vom Rat und vom zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments vertretenen Standpunkten Rechnung. Er zielt darauf ab, die CEF-Maßnahmen nach strikten Kriterien für die Prioritätensetzung und auf der Grundlage eines begrenzten Beitrags zum Breitbandausbau durch Finanzierungsinstrumente auf eine kleinere Zahl digitaler Dienstinfrastrukturen zu konzentrieren, um private Investitionen wie auch öffentliche Investitionen aus anderen Quellen als der CEF zu mobilisieren.

2.4

Trotz dieses begrenzten finanziellen Beitrags zum Breitbandausbau schafft der Vorschlag einen Rahmen, der umfangreichere Beiträge seitens der Unternehmen und institutionellen Akteure wie der Europäischen Investitionsbank ermöglicht.

2.5

Die Verordnung bezweckt im Wesentlichen eine reibungslosere digitale Übertragung und die Beseitigung von Engpässen. Den Leitlinien ist eine Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für den Aufbau von Infrastrukturen für digitale Dienste und Breitbandnetze beigefügt. Diese Vorhaben werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), zu erhöhen, den Verbund und die Interoperabilität der nationalen, regionalen und lokalen Netze sowie den Zugang zu diesen Netzen zu fördern und den Aufbau eines digitalen Binnenmarkts zu begünstigen.

2.6

Angesichts der schwierigen Marktbedingungen hält sich das wirtschaftliche Interesse von Investitionen in Breitbandnetze und in die Erbringung wesentlicher Dienste von öffentlichem Interesse trotz des beträchtlichen Wachstumspotenzials des digitalen Binnenmarkts in Grenzen.

2.7

In digitalen Dienstinfrastrukturen wird den Engpässen beim Aufbau von Diensten innerhalb interoperabler Rahmen mit direkten Finanzhilfen entgegengetreten. In den meisten Fällen werden diese Plattformen auf EU-Ebene finanziert, da es keine natürlichen Eigentümer einer europäischen interoperablen Dienstinfrastruktur gibt.

2.8

Es ist mittlerweile klar, dass kein Mitgliedstaat oder Investor bereit ist, grenzübergreifende Dienstleistungen zu finanzieren. Der europäische Mehrwert ist daher hoch.

2.9

Entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln und den festgelegten Prioritäten werden gleichwohl jährlich bestimmte digitale Dienstinfrastrukturen eingerichtet. Angesichts der Haushaltslage in der EU wird die öffentliche Unterstützung aus anderen Quellen als der CEF kommen, insbesondere aus nationalen Quellen oder aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Die CEF wird selbst zwar nur eine begrenzte Anzahl von Breitbandprojekten finanzieren können, sie wird aber darüber hinaus die effiziente Zuweisung der Mittel der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) erleichtern, insbesondere dank der Verwendung der für die operativen Programme vorgesehenen Mittel. Allerdings sind diese Beiträge der Verwendung in den betreffenden Mitgliedstaaten vorbehalten. Im Breitbandbereich beschränkt sich der vorliegende Vorschlag darauf, Mechanismen vorzusehen, die die Zuteilung insbesondere von Strukturfondsmitteln ermöglichen.

2.10

Es gilt der Grundsatz der Technologieneutralität.

3.   Allgemeine Bemerkungen des EWSA

3.1

Die Projekte betreffend "transeuropäische Hochgeschwindigkeits-Backboneverbindungen für öffentliche Verwaltungen" sowie die "IKT-Lösungen für intelligente Energienetze und für die Erbringung intelligenter Energiedienstleistungen" wurden gestrichen.

3.2

Die Entwicklung neuer digitaler Dienstinfrastrukturen, die den Umzug von einem europäischen Land in ein anderes, die "europäische Plattform für die Verknüpfung von Beschäftigungs- und Sozialversicherungsdiensten" und die "Plattformen für die Online-Verwaltungszusammenarbeit" erleichtern, ist verworfen worden.

3.3

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Industrie, Forschung und Energie fügte zusätzliche digitale Dienstinfrastrukturen für den "Ausbau von Infrastrukturen im öffentlichen Verkehr, der den Einsatz von sicheren und interoperablen mobilen Nachbarschaftsdiensten ermöglicht", eine "Plattform für die Online-Streitbeilegung", eine "europäische Plattform für den Zugang zu Bildungsressourcen" und "interoperable grenzüberschreitende Dienste für die elektronische Rechnungsstellung" hinzu.

3.4

Das Europäische Parlament hat jedoch sehr ehrgeizige Geschwindigkeitsvorgaben eingefügt ("möglichst 1 Gbit/s und mehr").

3.5

Das Ziel der digitalen Strategie für Europa, unter Einsatz von Festnetz- als auch Mobiltechnologien eine digitale Hochleistungs-Breitbandinfrastruktur für alle einzuführen, erfordert Maßnahmen zur Beseitigung "digitaler Engpässe". Aufgrund der äußerst starken Kürzung der ursprünglich vorgesehenen Mittel (9,2 Mrd. EUR) auf 1 Milliarde, war die Kommission gezwungen, bei den Vorhaben von gemeinsamem Interesse für die Entwicklung von Breitbandnetzen und Infrastrukturen für digitale Dienste tiefgreifende Änderungen vorzunehmen.

3.6

Wie er bereits in mehreren Stellungnahmen bekräftigt hat, ist der EWSA überzeugt, dass der Zugang aller zu Breitbandnetzen ein Schlüsselfaktor für die Entwicklung moderner Volkswirtschaften, aber auch zu einem wesentlichen Element für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, einen besseren Zusammenhalt, den Wohlstand und die digitale Integration von Menschen und ganzer Gebiete, die wirtschaftlich und kulturell benachteiligt sind, geworden ist.

3.7

Die Festlegung von Zielen und Prioritäten für die zur Verwirklichung dieser Ziele entwickelten Vorhaben von gemeinsamen Interesse erfüllt eine grundlegende Forderung: optimale Nutzung der finanziellen Ressourcen und Erreichung genau festgelegter Ziele unter Vermeidung einer Verteilung nach dem Gießkannenprinzip.

3.8

Der EWSA begrüßt, dass das Prinzip der Technologieneutralität, die eine Grundvoraussetzung für ein wahrhaft offenes Internet ist, bekräftigt wird.

3.9

Der EWSA weist darauf hin, dass die Ressourcen so genutzt werden müssen, dass offene und den Bürgern und Unternehmen zu erschwinglichen Preisen diskriminierungsfrei zugängliche Netzlösungen gefördert werden. Der EWSA unterstreicht jedoch, dass die Kommission angesichts der drastischen Mittelkürzung mit enormen Schwierigkeiten bei der ausgewogenen Zuweisung der in der Verordnung vorgesehenen Mittel zu kämpfen hat.

3.10

Es ist mittlerweile klar, dass kein Mitgliedstaat oder Investor bereit ist, grenzübergreifende Dienstleistungen zu finanzieren. Der europäische Mehrwert ist daher hoch. Der EWSA äußert erneut den Wunsch nach einer Kartierung Europas, der einzelnen Mitgliedstaaten und der Regionen, dank derer Versorgungslücken ermittelt werden können und neue öffentliche und private Initiativen erleichtert werden. Darüber hinaus ist eine Öffnung für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen wichtig, um die Interoperabilität zwischen den jeweiligen Telekommunikationsnetzen zu stärken.

3.11

Nach Einschätzung des EWSA wurden durch die Vielzahl alternativer Betreiber zwar der Wettbewerb angeregt und die Preise für die Verbraucher gesenkt, aber auch die Margen der traditionell etablierten Betreiber stark reduziert, wodurch bei einigen die Investitionskapazitäten beschnitten wurden. Daher sollte über eine neue EU-Politik im Bereich der Netzregulierung nachgedacht werden, die eine starke und konzertierte Einbindung sämtlicher europäischer Akteure des Sektors ermöglicht, um nach der Überwindung der Krise den Rückstand bei der Entwicklung der Breitband- und Ultrabreitbandtechnik Netze wieder aufzuholen.

4.   Besondere Bemerkungen des EWSA

4.1

Der EWSA bedauert, dass der Rat, das Parlament und die Kommission in einer so wichtigen Frage derart gegensätzliche Vorstellungen haben.

4.2

Als die Telekommunikation (Breitbandnetze und Dienstleistungsplattformen) noch 9 Mrd. EUR vorgesehen waren, standen beachtliche Mittel zur Verfügung. In Anbetracht des Umfangs des neuen Finanzrahmens erscheint es gerechtfertigt, die verfügbaren Mittel für die Finanzierung von Projekten vorzusehen, die die "Fundamente" künftiger Projekte bilden werden, die derzeit aus Haushaltsgründen verschoben werden müssen.

4.3

Voraussetzung für den Aufbau eines digitalen Binnenmarktes sind der Verbund und die Interoperabilität der nationalen Netze. Angesichts dieser neuen Situation der Mittelkürzungen muss die Kommission bei den Kriterien für die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben größte Strenge an den Tag legen, dergestalt dass sie sie kontinuierlich verfolgt und bewertet.

4.4

Der EWSA weist darauf hin, dass diese Vorhaben den KMU helfen können, Zugang zur digitalen Wirtschaft zu bekommen und letztlich neue, stabile Arbeitsplätze zu schaffen. Der EWSA fordert die Veröffentlichung eines regelmäßigen Berichts über die Verwendung dieser Mittel.

4.5

Schließlich bekräftigt der EWSA erneut, dass es fortan absolut unerlässlich ist, die Internetanbindung dem Universaldienst zuzuordnen.

4.6

Im Lichte der interinstitutionellen Beziehungen hat der EWSA zunächst verwundert, dann aber konsterniert festgestellt, dass die Kommission in Artikel 8 des überarbeiteten Textes den Verweis auf den EWSA und den AdR gestrichen hat. Der Vertreter der Kommission gab bei der Erörterung im Ausschuss als Grund an, dass dies auf Wunsch des Rates geschehen sei.

Möglicherweise war die Formulierung "übermittelt" hierfür der Auslöser. Gleichwohl möchte der Ausschuss betonen, dass ihm sehr daran gelegen wäre, den fraglichen Bericht zu erhalten.

Brüssel, den 16. Oktober 2013

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 116-119.

(2)  ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 120-124.

(3)  ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 125-129.

(4)  ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 130-133.

(5)  ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 134-138.