6.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 67/132


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Technologien und Innovationen im Energiebereich“

COM(2013) 253 final

2014/C 67/26

Berichterstatter: Gerd WOLF

Mitberichterstatter: Pierre-Jean COULON

Die Europäische Kommission beschloss am 2. Mai 2013, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Technologien und Innovationen im Energiebereich"

COM(2013) 253 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 30. September 2013 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 493. Plenartagung am 16./17. Oktober 2013 (Sitzung vom 16. Oktober) mit 117 gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt die seitens der Kommission beabsichtigten Maßnahmen.

1.2

Der EWSA wiederholt sein Engagement für eine Europäische Energiegemeinschaft und einen europäischen Energiedialog.

1.3

Der Ausschuss unterstützt das Ziel eines gemeinsamen, abgestimmten, kohärenten und kooperativen Vorgehens der an der Energiepolitik beteiligten Akteure.

1.4

Der EWSA empfiehlt, bei der Umsetzung der Maßnahmen bürokratische Inflexibilität, Risikoscheu und Marktverzerrungen, also Innovationshemmnisse jedweder Art unbedingt zu vermeiden. Zu fördern sind die Treiber neuer Ideen und Konzepte.

1.5

Wichtigste Aufgabe ist die technisch-wissenschaftliche Entwicklung von Technologien und Innovationen im Energiebereich. Dies betrifft insbesondere die Fortführung und Weiterentwicklung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) in dem Förderzeitraum 2014-2020.

1.6

Durch geeignete Instrumente ist sicherzustellen, dass eine ausgewogene Balance zwischen einerseits durchgeplanter Projektentwicklung und andererseits Offenheit für vielfältige neue Ansätze und deren Wettbewerb gegeben ist.

1.7

Nur die Erfahrungen mit und das Zusammenwirken einer breiten Palette von Optionen und Konzepten mit einem dementsprechend breiten Energie-Mix werden gewährleisten, dass die vor uns stehende gewaltige Aufgabe langfristig gelingen kann.

1.8

Angesichts der zu erwartenden unzureichenden Finanzausstattung im Rahmen des F&E-Budgets der Kommission in "Horizont 2020" sowie der F&E-Budgets der Mitgliedstaaten ist es umso wichtiger, die EU-Strukturfonds, den Europäischen Investitionsfonds sowie die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem zu nutzen, insbesondere aber auch das Investitionspotenzial der freien Wirtschaft auf diese enorme Herausforderung zu lenken.

1.9

Öffentliche Forschungs- und Entwicklungsmittel sind dort einzusetzen, wo dies für die Forschungsziele erforderlich ist, aber entsprechende Investitionen für die Industrie nicht zumutbar sind (siehe Ziffer 3.20).

2.   Kurzinhalt der Mitteilung der Kommission

2.1

Angesichts der Herausforderungen bis 2020 und darüber hinaus stellt die Kommission – als integralen Bestandteil ihrer Energiepolitik – ihre Strategie dar, mit der neue Technologien und Innovationen geschaffen werden sollen.

2.2

Dazu will die Kommission:

im Rahmen des SET-Plans bis Ende 2013 einen integrierten Fahrplan erstellen,

zusammen mit den Mitgliedstaaten einen Aktionsplan für Investitionen ausarbeiten,

gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Berichterstattung ausbauen,

die Europäischen Technologieplattformen auffordern, ihren Auftrag, ihre Struktur und ihre Zusammensetzung dem integrierten Fahrplan anzupassen,

im Rahmen der Lenkungsgruppe des SET-Plans eine Koordinierungsstruktur einrichten.

2.3

Dazu fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf,

ihre Unterstützung für den SET-Plan zu bekräftigen,

die vorgeschlagenen Grundsätze und Entwicklungen zu billigen,

zu unterstützen, dass die EU-Mittel sowie die nationalen, regionalen und privaten Ressourcen dementsprechend verwendet werden.

2.4

Dazu fordert die Kommission die Mitgliedstaaten und Regionen auf,

ihre Forschungs- und Innovationsprogramme im Energiebereich stärker zu koordinieren, Mittel aus den EU-Strukturfonds, dem Europäischen Investitionsfonds und den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem dafür zu nutzen und die einzelnen nationalen und regionalen Programme über das Europäische Energieforschungsbündnis verstärkt zusammenzuführen,

verstärkt im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen und Cluster zusammen zu arbeiten,

eine raschere Markteinführung nachhaltiger Energietechnologien zu unterstützen.

3.   Allgemeine Anmerkungen des Ausschusses

3.1

Der Ausschuss hat in zahlreichen Stellungnahmen auf die enorme Aufgabe hingewiesen, angesichts des weltweit wachsenden Energiebedarfs, der kritischen Ressourcenlage und der Klimaproblematik eine nachhaltige, sichere, klimafreundliche und wirtschaftliche Energieversorgung für Europa zu gewährleisten.

3.2

Der Ausschuss sieht in der vorliegenden Mitteilung einen weiteren wichtigen Ansatz auf dem langen Weg, diesem Ziel näher zu kommen. Somit unterstützt er die seitens der Kommission dazu beabsichtigten Maßnahmen mit Nachdruck.

3.3

Nur durch ein gemeinsames, abgestimmtes und kooperatives Vorgehen aller beteiligten Akteure, nämlich insbesondere

Europäischer Rat,

Europäisches Parlament,

Europäische Kommission und deren verschiedene Politikfelder,

Mitgliedstaaten und deren Organe,

regionale und lokale Körperschaften,

Industrie einschließlich KMU,

Forschungsorganisationen und Universitäten,

politische Parteien, Vertreter der Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Bürger

kann bewirkt werden, dass sich dieses Ziel überhaupt und mit vertretbarem Aufwand erreichen lässt.

3.4

Nach Meinung des Ausschusses gehen die von der Kommission angekündigten Maßnahmen in diese Richtung und werden dementsprechend voll unterstützt. Zugleich empfiehlt der Ausschuss, stets auch unter Beachtung der internationalen Situation sowie in Zusammenarbeit mit den diesbezüglichen Programmen der Staaten außerhalb der EU vorzugehen.

3.5

Der Ausschuss wiederholt sein Engagement für eine Europäische Energiegemeinschaft (1) als notwendigen Rahmen, um diese Ziele möglichst effizient zu erreichen. Ebenso wiederholt er sein Engagement für einen europäischen Energiedialog (2), um die Bürger als Betroffene und als Akteure der Zivilgesellschaft in die Willensbildung und in die Handlungsfelder einzubinden.

3.6

Dies erfordert aber auch bestmögliche Information und Transparenz bezüglich der jeweiligen Optionen, ihres Entwicklungsstands, ihrer Chancen, Risiken und Kosten samt deren Auswirkungen (3).

3.7

Aber so notwendig die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Ausschuss unterstützten Maßnahmen und Voraussetzungen auch sind, so beinhalten sie in ihrer Umsetzung doch auch einige mögliche Problem- oder Konfliktfelder, die unbedingt zu vermeiden sind.

3.8

Dies gilt u.a. für die Tendenz einer zu zentralistischen, schwerfälligen und planwirtschaftlichen Vorgehensweise, deren typische Merkmale Überregulierung und formale Überadministration sind.

3.9

In seiner Warnung vor der Gefahr administrativer Schwerfälligkeit, Ineffizienz und Aufblähung verweist der Ausschuss u.a. auf seine Stellungnahme zur "Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen" (4). Der Ausschuss begrüßt die diesbezüglichen Bemühungen der Kommission und empfiehlt daher dringend, diesen Ansatz auch beim hier behandelten Thema zu beherzigen.

3.10

Es kann aber noch ein weiteres unerwünschtes Merkmal auftreten, da seitens der fördernden und geförderten Einrichtungen und deren Akteuren die Tendenz besteht, Risiken zu vermeiden. Dies kann zur bevorzugten Förderung bereits bekannter Technologien führen. Dazu trägt im Übrigen auch bei, dass es in den Entscheidungsgremien häufig an erfahrenen und anerkannten Experten in den jeweiligen relevanten Fachgebieten mangelt.

3.11

Eine a priori durchgeplante Vorgehensweise ist aber bestenfalls dann angebracht, wenn dafür bereits eine ausreichende Wissens- und Technikbasis vorhanden ist, die weiteren Maßnahmen also klar definiert werden können und der weitere Weg voll überschaubar ist, sodass weitere Änderungen oder Innovationen nicht erforderlich, sondern sogar unerwünscht sind.

3.12

Dies aber ist nach Aussage der Kommission – welche vom Ausschuss voll unterstützt wird –auf dem Gebiet der Energietechnologien gerade nicht der Fall: " Wir benötigen eine wirksame und dynamische Technologie- und Innovationsstrategie ". Und diese sollte auch mit hohem Entwicklungsrisiko behaftete Technologien engagiert fördern, sofern deren Potential vielversprechend ist.

3.13

Also geht es darum, die unter Ziffer 3.3 dargelegten kooperativen Ansätze und Politiken zwar EU-weit wirksam werden zu lassen, um gemeinsame Kräfte freizusetzen und zu bündeln, aber gleichzeitig für eine breite Pluralität der Ansätze und Systemkonzepte, sowie für eine Offenheit gegenüber innovativen Konzepten und regionalen Gegebenheiten zu sorgen, also mit "trial and error"-Ideen zu stimulieren sowie Wettbewerb zuzulassen und zu fördern.

3.14

Diese Notwendigkeit muss also die Maßnahmen der Abstimmung und Koordinierung ergänzen. Dazu muss explizit durch geeignete Instrumente sichergestellt werden, dass eine ausgewogene Balance zwischen durchgeplanter Projektentwicklung und Offenheit für vielfältige neue Ansätze gegeben ist. Der Ausschuss stimmt folglich mit der Kommission überein, dass hierfür geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die für Flexibilität, Innovation, Risikobereitschaft und auch neuartige Forschungsthemen sorgen. Dazu bedarf es spezifischer Instrumente und Governance-Strukturen.

3.15

Dies betrifft insbesondere auch die Förderung innovationsorientierter Projekte in der Industrie. Es gibt nämlich zahlreiche Beispiele, dass gerade die besonders bedeutenden Innovationen eben nicht aus den am Markt jeweils vorherrschenden Industriezweigen hervorgegangen sind, sondern von "Außenseitern" z.B. aus dem Bereich der KMU. Staatliche Innovationspolitik, die sich vor allem auf die Förderung "nationaler Champions" konzentrieren würde, liefe Gefahr, technische Entwicklungen falsch zu bewerten und in ihrer Bedeutung zu unterschätzen. Das Flugzeug wurde eben nicht von der Eisenbahnindustrie oder der Schiffsindustrie erfunden. Wie bereits von anderen Autoren formuliert wurde: "Das elektrische Licht entstand nicht aus einer stetigen Fortentwicklung der Kerze". Also darf auch nicht die "Kerzenindustrie" bevorzugt gefördert werden, sondern es muss Ausschau nach den Treibern grundsätzlich neuer Ideen und Konzepte gehalten werden, um diese besonders zu fördern.

3.16

Aber es gibt bei den Vorschlägen der Kommission noch ein weiteres potenzielles Konfliktfeld: nämlich zwischen Innovation und Markteinführung. Einerseits ist eine Innovation erst dann erfolgreich, wenn sie sich auf dem Markt bewährt und die häufig übliche anfängliche Durststrecke überwindet. Beihilfen zur Markteinführung (siehe auch Ziffer 3.26) oder gar erzwungene Tarife (z.B. Einspeisungs-Gesetze) können hier zwar große Wirksamkeit entfalten, aber auch zu langfristigen Marktverzerrungen zum Nachteil besserer Lösungen führen. Gerade die Erfahrung mit den Einspeiseregelungen zeigt, wie schwer es fällt, einmal entstandene Fehlentwicklungen rechtzeitig zu korrigieren. Dadurch werden bessere Lösungen oder wichtigere Maßnahmen behindert. Darum sollten Beihilfen für die Markteinführungen neuer Technologien grundsätzlich höchstens so lange gewährt werden, bis diese einen angemessenen Marktanteil errungen haben.

3.17

Der Ausschuss empfiehlt daher, diese Problematik sorgfältig zu analysieren. Die möglichen Förderinstrumente der Markteinführung sollten zwar unbedingt einen vorhersehbaren und verlässlichen Rahmen für Investitionen bieten, dabei aber – z.B. durch eine von Anbeginn fest eingebaute ausreichende Degression - sicherstellen, dass die geschilderten marktwidrigen und innovationsfeindlichen Nachteile vermieden werden (siehe auch Ziffer 3.25 und Ziffer 3.26).

3.18

Die wichtigste Aufgabe im Energiebereich ist nach Meinung der Kommission und des Ausschusses jedoch die technisch-wissenschaftliche Entwicklung von Technologien und Innovationen. Es handelt sich also um das Zusammenwirken und Spannungsfeld zwischen grundlegender Forschung, Entwicklung, Demonstration und Innovation zur erfolgreichen Markteinführung von jenen Techniken, Verfahren und Organisationsformen, welche für die Umstellung unserer derzeitigen Energieversorgung im Sinne des Energiefahrplans 2050 und darüber hinaus benötigt werden, aber meist noch nicht absehbar sind.

3.19

Dies betrifft insbesondere eine entsprechende Fortführung und Weiterentwicklung des bisher sehr erfolgreichen SET-Plans (5) in dem Förderzeitraum 2014-2020.

3.20

Hierbei ergibt sich bezüglich des Einsatzes öffentlicher Mittel – also jener Finanzmittel, welche aus den Steuergeldern (oder Zwangsabgaben) der Bürger oder der Wirtschaft stammen – die Grundsatzfrage, für welche Förderziele sie eingesetzt werden sollen oder dürfen und welche Mittel von der Privatwirtschaft aufgebracht werden sollen. Ohne hier auf die rechtliche Seite der Frage einzugehen, geht es dem Ausschuss an dieser Stelle um die inhaltliche und themenbezogene Seite. Er ist der Meinung, dass sich jedwede Förderung seitens der Kommission (welche ja aus öffentlichen Mitteln stammt) auf jene Aufgaben konzentrieren sollte, die für eine Förderung aus privaten Mitteln weniger in Frage kommen. Typische Gründe dafür können sein:

es besteht ein hohes Entwicklungsrisiko, dem bei Erfolg auch ein großer Nutzen gegenübersteht;

die entstehenden Kosten sind sehr hoch und können nur gebündelt aus vielen öffentlichen Quellen getragen werden;

die Zeitspanne, bis daraus ein verwertbarer Nutzen entstehen kann, ist zu lang;

es handelt sich um Querschnitts- oder Schlüsseltechnologien (z.B. neuartige Materialien);

das Ergebnis ist nicht ohne weiteres vermarktbar, aber es handelt sich um eine allgemeine soziale oder umweltbedingte Notwendigkeit.

3.21

Unter dem Vorbehalt seiner obigen Anmerkungen unterstützt der Ausschuss dementsprechend auch den Vorschlag der Kommission, "dass der SET-Plan hierzu stärker auf die Integration des Energiesystems, auf die Verzahnung von Aktivitäten entlang der Innovationskette und auf eine verstärkte Koordinierung der Europäischen Industrieinitiativen (EII) und der Europäischen Energieforschungsallianz (EERA) ausgerichtet werden muss" (6).

3.22

Der Ausschuss sieht in einer geeigneten Weiterentwicklung der EERA eine wichtige Organisationsform, um auf allen Energiegebieten jene europäische Gemeinsamkeit und Wirksamkeit zu erreichen, welche bisher z.B. das Erfolgsrezept der europäischen Fusionsforschung im Rahmen der bisherigen EURATOM-Programme war. Wichtig ist daher, der EERA eine für F&E geeignete Governance- Struktur zu geben, bei der z.B. die jeweiligen F&E-relevanten Fragenpakete zusammen behandelt und die europäischen Fachkompetenzen gebündelt werden. Hierfür mahnt der Ausschuss erneut an, jeweils eine qualifizierte, fachkundige und maßgebliche Beteiligung der Kommission an der Entscheidungsfindung und der Verteilung der jeweiligen Fördermittel vorzusehen.

3.23

Bezüglich der wirklichen Kosten und des seitens der Kommission dafür verfügbaren Budgets wiederholt der Ausschuss hier seine mehrfach vorgetragene Enttäuschung, dass innerhalb des Finanzrahmens 2014-2020 die für Horizont 2020 vorgesehene Mittelausstattung in keiner Weise dem Umfang der Aufgaben und der Bedeutung der Problematik entspricht.

3.23.1

Umso wichtiger ist es einerseits, die knappen F&E-Mittel aus Horizont 2020 bestmöglich so einzusetzen (Vergaberichtlinien!), dass sie als Hebel und Anreiz wirken, um die Mitgliedstaaten und die Privatwirtschaft ebenfalls zu deutlich größeren F&E-Investitionen zu bewegen.

3.24

Umso wichtiger ist es andererseits, wie von der Kommission vorgeschlagen, weitere Finanzierungsquellen zu erschließen, also die EU-Strukturfonds und den Europäischen Investitionsfonds sowie die (mittlerweile sehr geringen) Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem zu nutzen, insbesondere aber das Investitionspotenzial der freien Wirtschaft und ihrer Industrie freizusetzen und auf diese gewaltige Aufgabe zu lenken.

3.25

Wie vom Ausschuss ebenfalls bereits mehrfach angemahnt, ist es dazu aber erforderlich, endlich das Durcheinander national ausgerichteter wettbewerbsschädigender Markteingriffe zu beseitigen und stattdessen europaweit gültige und verlässliche Regelwerke zu schaffen (7), um Investoren Planungssicherheit und die nötigen Anreize zu geben.

3.26

Als besonders krasses Beispiel innovationshemmender Regelung seien noch einmal die Auswirkungen der in einigen Mitgliedstaaten bestehenden sog. Einspeisungsgesetze mit ihrer Überförderung intermittierender Energieträger erwähnt. Während diese anfänglich ein äußerst wirksames Instrument der Anschubförderung und Markteinführung waren, haben sie nach diesem anfänglichen Erfolg inzwischen zu unangemessener Überförderung geführt, welche zeitweise einen so starken Preisverfall auf dem Strommarkt zur Folge hat, dass es sich für die Unternehmen weder lohnt, Reservekapazitäten bereitzustellen und technologisch weiter zu entwickeln, noch die dringend benötigten Speichertechnologien zu entwickeln und in sie zu investieren.

3.26.1

Dies führt darüber hinaus zur paradoxen und grotesken Situation, dass die Endverbraucher von elektrischer Energie für die beachtliche Kostendifferenz aufkommen müssen, welche sich zwischen den niedrigen (ggf. sogar negativen) Marktpreisen und jener weit über dem durchschnittlichen Marktniveau liegenden Einspeisevergütung ergibt.

3.26.2

Die dadurch überhöhten Verbraucherpreise für Energie stellen nicht nur ein generelles Problem für die europäische Volkswirtschaft dar, sondern sind auch eine der Ursachen der gerade vom Ausschuss in einer Stellungnahme (TEN/516) behandelten Energiearmut.

3.27

Dieses Beispiel soll noch einmal die komplexe Verflechtung zwischen Innovationen und Marktgegebenheiten aufzeigen. Also wird vom Ausschuss erneut empfohlen, hier schnellstens Abhilfe zu schaffen, um für die dringend benötigten Investitionen zur Entwicklung innovativer Techniken und Verfahren seitens der Privatwirtschaft ausreichende Anreize und eine wirtschaftliche Erfolgschance zu bieten. Ansonsten werden diese unterbleiben, denn selbst die innovativste Firma wird bei Konkurrenz durch staatlich bevorzugte und hoch subventionierte Technologien Verluste machen, unvermeidlich bankrottgehen und vom Markt verschwinden.

4.   Besondere Anmerkungen des Ausschusses

4.1

Unter Berücksichtigung seiner bisherigen Bemerkungen unterstützt der Ausschuss auch die seitens der Kommission dargelegten zentralen Grundsätze, insbesondere:

Schaffung eines Mehrwerts auf EU-Ebene,

Betrachtung des gesamten Energiesystems (Erzeugung, Infrastrukturen, Dienstleistungen etc.) bei Festlegung von Prioritäten,

Bündelung von Ressourcen und Nutzung einer Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten,

Offenhalten der Optionen und Fokussierung auf die vielversprechendsten Technologien für die Zeit nach 2020.

Denn nur die Erfahrungen aus einer breiten Palette von Optionen und Konzepten und deren Zusammenwirken im Rahmen eines dementsprechend breiten Energie-Mix werden gewährleisten, dass die vor uns stehende gewaltige Aufgabe langfristig gelingen kann. Dazu wird Pragmatismus, Realitätssinn und langer Atem benötigt.

4.2

Unter Berücksichtigung seiner bisherigen Bemerkungen unterstützt der Ausschuss auch die in der Mitteilung dargelegten Ziele von Entwicklungen zur:

Erschließung des gesamten Energieeffizienzpotenzials,

Bereitstellung wettbewerbsfähiger Lösungen,

Förderung von Innovationen unter realen, marktgetriebenen Bedingungen.

4.3

Insbesondere angesichts der in seiner jüngsten thematischen Sondierungsstellungnahme (8) dargelegten Schwächen intermittierender erneuerbarer Energien unterstützt der Ausschuss die Absicht der Kommission, stärkeres Gewicht auf die Entwicklung umweltfreundlicher Systeme für Grundlastbetrieb bzw. für ein am Kundenbedarf orientiertes Energieangebot zu legen, wozu neben erneuerbaren Energien wie der Geothermie u.a. auch die Fusionsenergie mit ITER und dem ergänzenden Forschungsprogramm gehört.

4.4

Desgleichen werden die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Nutzung der Kernspaltung vom Ausschuss voll unterstützt, aber hier nicht weiter kommentiert, da sich der Ausschuss bereits aktiv an einer diesbezüglichen Konferenz (Symposium zu "Nutzen und Grenzen der Kernspaltung für eine CO2-arme Wirtschaft", Brüssel, Februar 2013) beteiligt hatte.

4.5

Und dazu gehört selbstverständlich auch die Entwicklung geeigneter Techniken und Verfahren für CCS – selbst wenn dadurch die begrenzten fossilen Ressourcen noch schneller verbraucht werden – um erst einmal möglichst rasch zu einer Absenkung der CO2-Emissionen zu kommen.

4.6

Zudem wiederholt der Ausschuss seine Empfehlung, beim Ausbau der intermittierenden erneuerbaren Energien stärker jene Entwicklungen hervorzuheben und prioritär zu behandeln, welche auf die noch fehlenden Elemente des Gesamtsystems gerichtet sind, und mit denen erst eine besser kundenorientierte und brauchbare Energieversorgung ermöglicht werden kann.

4.7

Dies betrifft in erster Linie die Entwicklung von möglichst effizienten und preiswerten Energiespeichern ausreichender Kapazität. Einen besonderen Nachholbedarf sieht der Ausschuss dabei in der geeigneten Weiterentwicklung und großtechnischen Anwendung der Elektrochemie und Elektrolyse-Technik samt dazugehöriger Materialien. Damit könnte zudem, ähnlich wie bei Konzepten der batteriegetriebenen Elektromobilität, auch bei (durch Gas oder Flüssigkeiten) treibstoffgetriebener Mobilität (Verbrennung oder Brennstoffzelle) eine systemische Verknüpfung mit den intermittierenden Erneuerbaren aufgebaut werden.

4.8

Der Ausschuss verweist hierzu auch auf seine von der irischen Ratspräsidentschaft erbetenen Stellungnahme (9), in welcher die Besorgnis über steigende Energiepreise und deren Auswirkungen auf Bürger und Wettbewerbsfähigkeit formuliert wird. Um hier mehr marktbezogenen Wettbewerb zu ermöglichen, hat der Ausschuss dort vorgeschlagen, als einzige Maßnahme zur Marktunterstützung von Erneuerbaren einen angemessenen Preis (angemessener Emissionshandel, Steuer oder Ähnliches) für Kohlenstoff einzuführen. Dies führt zwar zu einer Verteuerung von fossiler Energie und damit auch von Elektrizität aus kohle-, öl- oder gasbefeuerten Kraftwerken, erlaubt aber gleichzeitig auf die anderen vielfältigen, kostentreibenden und marktverzerrenden Subventionen oder Zwangsmaßnahmen für Erneuerbare zu verzichten. Einnahmen aus der Allokation von Emissionsrechten sollten daher keinesfalls in den allgemeinen Finanztopf der Mitgliedstaaten als zusätzliche allgemeine Einnahme fallen, sondern ausschließlich dazu verwendet werden, zukünftige effiziente Energiesysteme zu entwickeln und zur Anwendung zu bringen. Der diesbezügliche Vorschlag der Kommission geht also in die richtige Richtung und verdient volle Unterstützung.

Brüssel, den 16. Oktober 2013

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 15.

(2)  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 1.

(3)  ABl. C 198 vom 10.7.2013, S. 1.

(4)  ABl. C 48 vom 15.2.2011 S. 129.

(5)  ABl. C 21 vom 21.1.2011, S. 49.

(6)  COM(2013) 253 final; Ziffer 2.8.

(7)  ABl. C 198 vom 10.7.2013, S. 1.

(8)  ibid.

(9)  ABl. C 198 vom 10.7.2013, S. 1.