12.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 327/58


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen

COM(2012) 669 final

2013/C 327/12

Berichterstatter: Mário SOARES

Mitberichterstatter: Pavel TRANTINA

Die Europäische Kommission beschloss am 20. November 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen

COM(2012) 669 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 26. Juni 2013 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 491. Plenartagung am 10./11. Juli 2013 (Sitzung vom 10. Juli) mit 154 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt die Initiative der Kommission grundsätzlich, insbesondere ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, ist aber der Ansicht, dass die Mitteilung inhaltlich nicht dem Anspruch gerecht wird, der im Titel "Neue Denkansätze für die Bildung" zum Ausdruck kommt.

1.2

Die derzeitige wirtschaftliche und soziale Krise bestimmt den Haushaltsspielraum der EU-Mitgliedstaaten – und ganz besonders jener, die Programmen zur Haushaltsanpassung unterliegen – eine Situation, die durch die Kürzung des EU-Haushalts noch verschärft wird. Der EWSA warnt davor, dass die als notwendig erachteten Initiativen und Vorschläge infolge der derzeitigen Kürzungen in den Bildungsetats zu bloßen Absichtserklärungen verkommen könnten.

1.3

Der EWSA ist sich der erheblichen Mängel in den Bildungssystemen bewusst, die es dringend zu beheben gilt. Darüber hinaus sollten die Schwierigkeiten in den Beziehungen zwischen Schulwesen und Arbeitswelt überwunden werden. Vor diesem Hintergrund formuliert der EWSA folgende Empfehlungen:

 

Die europäischen Institutionen sollten:

1.3.1

die bestehenden Verfahren zur Erfassung, Vorlage und Auswertung der Daten über die allgemeine und berufliche Bildung überarbeiten, um sicherzustellen, dass diese transparent und vergleichbar sind;

1.3.2

auch die gegenwärtigen europäischen Bildungsprozesse und die verschiedenen, bereits bestehenden Instrumente überarbeiten, insbesondere die Europäischen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung (engl. Sigel: ESGQA);

1.3.3

die derzeit vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen und sie in andere Initiativen einbinden, die auf die Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt abzielen, insbesondere das Aktionsfeld Beschäftigung und Unternehmertum des Aktionsplans "Jugend in Bewegung";

1.3.4

gewährleisten, dass im nächsten EU-Haushalt die für das gesamte Programm erforderlichen Mittel vorgesehen werden, insbesondere für die kürzlich angenommene Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

 

Die Mitgliedstaaten sollten:

1.3.5

die Maßnahmen im Bereich Beschäftigung und hochwertige öffentliche Dienstleistungen unter Vermeidung von Rückschritten überarbeiten und/oder aktualisieren – in der Überzeugung, dass die Investitionen in diesem Bereich mit beschäftigungsspezifischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und Wohlstand einhergehen müssen, um die Bildungsziele voll und ganz zu verwirklichen, wobei eine umfassende Beteiligung der Sozialpartner und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft sicherzustellen ist;

1.3.6

die Aufnahme des Erwerbs unternehmerischer Kompetenzen in die Bildungsmaßnahmen und –programme anregen, was über den Schulunterricht hinaus durch Unternehmenspraktika und durch die Förderung der Beteiligung der Unternehmen an Initiativen der Schulen ggf. ergänzt werden könnte;

1.3.7

die Integration dualer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Schulen fördern, die den Unterricht im Klassenraum mit der Erfahrung am Arbeitsplatz kombinieren, wobei die Bildungsbehörden und die Unternehmen für die Bedeutung dieser Initiativen sensibilisiert werden sollten;

1.3.8

die Beziehungen zwischen Berufsbildung und Arbeitswelt im Interesse eines besseren Verständnisses etwaiger Mängel dringend überprüfen sowie für eine Berufsbildung sorgen, die den Erfordernissen des Arbeitsmarkts tatsächlich entspricht;

1.3.9

für alle Betroffenen die für einen kontinuierlichen Lernprozess und die Verbesserung ihrer Ausbildung (Fortbildung oder Umschulung) erforderlichen Bedingungen unter gebührender Achtung des Rechts auf eine hochwertige lebenslange Ausbildung gewährleisten;

1.3.10

das nichtformale Lernen auf kreative und innovative Weise anerkennen und aufwerten, indem die Bekanntheit der außerhalb des formalen Systems erworbenen Qualifikationen verstärkt, die Komplementarität zwischen dem nichtformalen und formalen Lernen gefördert und im selben Zuge die Chancengleichheit unterstützt wird;

1.3.11

gemeinsame Normen und Prinzipien aufstellen, die es ermöglichen, Qualitätskriterien für die Systeme zu definieren, die die Anerkennung und Validierung des nichtformalen Lernens gewährleisten;

1.3.12

in die Ausbildung und Anstellung kompetenter Lehrer investieren, indem ihre akademische und berufliche Bildung verbessert, bei der Einstellung eine stärkere Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern angestrebt wird sowie angemessene Arbeits-, Gehalts- und Karrierebedingungen geboten werden, um den Lehrberuf für den Nachwuchs attraktiver zu machen;

1.3.13

die Haushaltsmittel für die allgemeine und berufliche Bildung als Zukunftsinvestition und ständige Notwendigkeit betrachten, um der Pflicht zur Gewährleistung einer hochwertigen und relevanten Bildung für alle nachkommen zu können, wobei Kürzungen zu vermeiden sind, die die Erfüllung dieser Verpflichtung erschweren;

1.3.14

alle Interessenträger (Jugendorganisationen und örtliche Vereine, Schulen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte, Unternehmen und Gewerkschaften usw.) an der Erarbeitung und Begleitung der Bildungsmaßnahmen und der Ermittlung möglicher Probleme wie auch an der Aufgabe der allgemeinen und beruflichen Bildung der Jugendlichen und ihrer gesellschaftlichen Integration beteiligen, wobei klare Ziele festgelegt, regelmäßige Bewertungen vorgenommen sowie ausreichende und damit nachhaltige Mittel bereitgestellt werden müssen.

 

Die Sozialpartner sollten:

1.3.15

ihrer Verantwortung gerecht werden und den im Rahmen ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2012-2014 gebilligten Aktionsrahmen für die Beschäftigung junger Menschen ordnungsgemäß umsetzen und dabei insbesondere der Verknüpfung zwischen der Bildung, den Erwartungen der jungen Menschen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts Rechnung tragen und auch den Übergang junger Menschen von der Schule zum Arbeitsmarkt berücksichtigen, um die Beschäftigungsquoten generell zu erhöhen.

2.   Einleitung

2.1

Der EWSA hat die Bildung regelmäßig in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellt. Deshalb begrüßt er, dass die Kommission in ihrer Mitteilung "Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung" als einen "Schlüsselfaktor für Produktivitätssteigerungen und Konjunkturwachstum" (1) bezeichnet. Er teilt auch die in der Mitteilung deutlich werdende Sorge über die derzeitigen weitreichenden Veränderungen auf den europäischen Arbeitsmärkten, aufgrund derer die Bildungssysteme noch dringender überarbeitet werden müssen, um festgestellte Fehler oder Mängel zu beheben.

2.2

Mit zahlreichen Stellungnahmen (2) hat der EWSA zur Anerkennung der Bildung als grundlegendes Menschenrecht beigetragen. In diesen Stellungnahmen vertritt er die Ansicht, dass das zentrale Ziel der Bildung auch weiterhin darin besteht, freie, kritische, selbstständige Bürgerinnen und Bürger herauszubilden, die in der Lage sind, zur Entwicklung der Gesellschaft, in der sie leben, beizutragen und die sich bewusst sind, dass sie gemeinsame Werte und eine gemeinsame Kultur teilen.

2.3

Nach Auffassung des Ausschusses sollten in der Lehrerbildung Kompetenzen in der modernen Kommunikation berücksichtigt und gefördert werden, die dazu beitragen, den Unterricht lebensnah und interessant zu gestalten (3).

2.4

Der EWSA teilt die Ansicht, dass es dringend erforderlich ist, kohärente und übergreifende politische Antworten auf einige zentrale Fragen zu finden: das Fortbestehen der hohen Schulabbruchsquote in Europa, die geringe Teilnahme von Arbeitnehmern an Maßnahmen des lebenslangen Lernens, die Millionen Frauen und Männer mit geringer Schulbildung, die schlechten Leseleistungen der Unter-15-Jährigen und die in manchen EU-Mitgliedstaaten massive Jugendarbeitslosigkeit.

2.5

Der EWSA fürchtet jedoch, dass die in der Mitteilung vorgeschlagenen Initiativen infolge der Krisensituation der europäischen Länder an Bedeutung verlieren. Die Korrektur der grundlegenden Ungleichheiten und die Förderung einer hochwertigen Bildung für alle könnten durch die Haushaltskürzungen, insbesondere bei den Mitteln für die allgemeine und berufliche Bildung, in Frage gestellt werden (4).

2.6

Obwohl Bildung ein Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten ist, spielt auch die EU eine wichtige Rolle, sowohl im Rahmen der Gemeinschaftsmethode der offenen Koordinierung zwischen den verschiedenen Bildungsministerien als auch der Mechanismen zur Erhebung von Daten auf europäischer Ebene, aber auch im Rahmen der verschiedenen europäischen Bildungsinitiativen, wie dem Bologna- und dem Kopenhagen-Prozess, das Kommuniqué von Brügge, das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), der Europäische Qualitätsrahmen (EQF) und die Europäischen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung (ESGQA) (5).

2.7

Es ist wichtig, der Sorge weiter Teile der Zivilgesellschaft über das Ungleichgewicht zwischen den derzeitigen Kompetenzen der Jugendlichen und den Erfordernissen der Unternehmen sowie dem schwierigen Übergang von der Schule in den Beruf oder zwischen Phasen der Arbeitslosigkeit und der Erwerbstätigkeit Rechnung zu tragen; dieses Ungleichgewicht muss überwunden werden. Der EWSA begrüßt deshalb insbesondere die Entscheidung der Kommission, mit den Interessenträgern in den Bereichen Bildung und Beschäftigung verstärkt gemeinsame Initiativen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Übergang von der Schule zum Arbeitsleben erleichtern, die Mobilitätshürden innerhalb der EU abbauen, das Funktionieren des Arbeitsmarkts deutlich verbessern und Chancengleichheit gewährleisten. Der EWSA ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, auf diesem Weg weiterzugehen und dabei am europäischen Sozialmodell festzuhalten und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

2.8

Der EWSA begrüßt den neuen Aktionsrahmen für die Beschäftigung junger Menschen, der von den Sozialpartnern als wesentlicher Bestandteil ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2012-2014 aufgestellt und auf dem Dreigliedrigen Sozialgipfel am 14. März 2013 erstmalig vorgestellt wurde.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Der Ausschuss begrüßt, dass die Kommission der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in vier Schlüsselbereichen besondere Aufmerksamkeit widmet: hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, Aufnahme einer praxisorientierten Ausbildung am Arbeitsplatz, Berücksichtigung von Praktika und dualen Ausbildungsmodellen und Stärkung der Partnerschaften zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels.

3.2

Der Titel der Mitteilung suggeriert einen Anspruch, dem der Inhalt nicht gerecht wird – wahrscheinlich, weil die Kommission versucht, ihre Überlegungen auf ein einziges Ziel zu konzentrieren. Gleichwohl hätte man nach Ansicht des EWSA in den Überlegungen weitergehen und Fragen/Herausforderungen (wie die gegenwärtige Bevölkerungsentwicklung in Europa, die Energiefrage und die Migration) behandeln können, die von großer Dringlichkeit sind und deutlich komplexere Antworten erfordern würden. Ebenso sollten künftig andere Positionen berücksichtigt werden, wie etwa die, die kürzlich von der UNO und der UNESCO vertreten wurden (6).

3.3

Mit Blick auf den Kommissionsvorschlag warnt der EWSA davor, die Bildung als bloßes Instrument zur Entwicklung von Kompetenzen zu betrachten, die ausschließlich auf die Arbeitswelt und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet sind (7). Der EWSA bekräftigt seine Überzeugung, dass die Beschäftigungsfähigkeit nicht nur vom Erwerb grundlegender Kompetenzen und praktischen Erfahrungen abhängt, sondern auch von Eigenschaften und Haltungen wie aktive Bürgerschaft, Entwicklung der Persönlichkeit und Wohlbefinden. Aus diesem Grund – und wenn schon bei einer Neubewertung der Bildung die Beschäftigungsfähigkeit als ein Hauptziel anvisiert wird – darf dies nicht zu eng ausgelegt werden.

3.4

Der EWSA weist darauf hin, dass Bildungsinvestitionen mit beschäftigungsspezifischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Wachstums und des Wohlstands einhergehen müssen, um die gesteckten Bildungsziele voll und ganz zu erreichen. Der EWSA empfahl bereits der EU und den Mitgliedstaaten gerade angesichts der Krise eine Revision und/oder nichtregressive Aktualisierung der politischen Maßnahmen in Bezug auf die Beschäftigung und hochwertige öffentliche Dienstleistungen, mehr Aufmerksamkeit für spezifische Gruppen (Kinder, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Migranten) sowie die Einbeziehung der Geschlechterperspektive und die umfassende Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft hinsichtlich all dieser Maßnahmen (8).

3.5

Anerkanntermaßen gibt es ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den Kompetenzen, die heute auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden, und denen, die Jugendliche und Arbeitnehmer im Allgemeinen besitzen; um dieses Ungleichgewicht zu korrigieren, ist eine Verbindung von Bildungs- und Arbeitswelt dringend erforderlich, wenngleich feststeht, dass Bildungs- und Beschäftigungszeiten nicht identisch sind und auch nicht sein können.

3.6

Der EWSA begrüßt den jüngst vom Europäischen Rat gefassten Beschluss, eine "Jugendgarantie" auf den Weg zu bringen, die sicherstellen soll, dass jeder unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach seinem Abgang von der Schule oder nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ein gutes Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung oder eine Ausbildungs- bzw. Praktikumsstelle erhalten.

3.7

Der EWSA macht jedoch darauf aufmerksam, dass die derzeitige hohe Arbeitslosigkeit nicht nur junge Menschen, sondern auch ältere Arbeitnehmer betrifft. Deshalb wäre es angezeigt, das Wissen dieser Arbeitskräfte zu nutzen, um nicht nur zur Eingliederung der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, sondern auch zur Weitergabe von Kenntnissen beizutragen, die auf vielfältigen Erfahrungen beruhen.

3.8

Der EWSA bedauert. dass die Kommission in dieser Mitteilung nicht die Gelegenheit wahrgenommen hat, um die Rolle anzuerkennen, die die nichtformale Bildung als Ergänzung der formalen Bildung spielen kann, und weist auf die Forderung der Teilnehmer am Straßburger Symposium hin, gemeinsam einen lang- oder mittelfristigen Prozess zur Anerkennung der nichtformalen Bildung in Europa einzuleiten (9).

4.   Besondere Bemerkungen

4.1   Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

4.1.1

Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass "intensivere Bemühungen zur Entwicklung von Querschnittskompetenzen (…) notwendig" sind. Der erste Schritt sollte aber sein, dass sich alle Betroffenen Grundfertigkeiten bzw. Basisqualifikationen aneignen. Er teilt darüber hinaus die Ansicht, dass das Erlernen von Fremdsprachen weiterhin Priorität haben muss. Tatsächlich dürften Jugendliche, die über solide Grundkenntnisse und fächerübergreifende Fähigkeiten verfügen (insbesondere Teamfähigkeit, Fremdsprachen- und IT-Kenntnisse, die Fähigkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu artikulieren oder sich an der Beschlussfassung zu beteiligen), weniger Schwierigkeiten haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen.

4.1.2

Die "unternehmerischen Kompetenzen", die auch "Unternehmerkompetenzen" heißen könnten, sind sicherlich ein wichtiger Aspekt – vorausgesetzt, dass es dabei nicht ausschließlich um die Gründung von Unternehmen geht. Ohne Unternehmergeist kann man nur wenig im Leben erreichen, vor allem nicht in so schwierigen Zeiten wie diesen. Es ist somit begrüßenswert, dass diese Kompetenzen in bildungspolitische Maßnahmen und Programme einbezogen werden.

4.1.3

Über die Lehrpläne hinaus können zur Schaffung von Unternehmergeist die Möglichkeit einer Ausbildung in Unternehmen oder Organisationen sowie die Förderung der Beteiligung von Unternehmen und Organisationen an Initiativen der Schulen wichtig sein. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten auf transparentere Weise festlegen, was unter einem gerechten Zugang zu angemessenen Lernprozessen und berufsvorbereitenden Programmen gemeint ist, sowie ein kohärentes Bündel von Indikatoren definieren, die einen Vergleich auf den verschiedenen Ebenen und eine Bewertung der Ergebnisse unter Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft ermöglichen.

4.1.4

Der EWSA vertritt dennoch die Ansicht, dass der Unternehmergeist nur dann sein gesamtes Potenzial entfalten kann, wenn er mit einem Teamgeist einhergeht, den die Bildungseinrichtungen unter Kindern und Jugendlichen ebenfalls fördern sollten.

4.1.5

Die Aneignung von Qualifikationen in Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwissenschaften und Mathematik ("STEM" (10)) verdient weiterhin besondere Aufmerksamkeit seitens der Bildungssysteme, weil diese im Mittelpunkt des Interesses einer von Technologien und technischer Entwicklung dominierten Gesellschaft stehen und weil hochqualifizierte Arbeitnehmer mit umfangreichen wissenschaftlichen Kenntnissen immer stärker nachgefragt werden (11). Wichtig ist jedoch, dass diese Themen auf adressatengerechtere und kreativere und damit attraktivere Weise behandelt werden, die auch der Gleichstellung von Frauen und Männern besser gerecht wird (12).

4.1.6

In der Mitteilung fehlen Verweise auf die Folgen der Krise und der Anpassungsmaßnahmen für Wissenschaft und Forschung und deren Akteure (Forscher, Wissenschaftler, Hochschulen) wie auch auf die Abwanderung von Fachkräften, die derzeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten stattfindet. In mehreren Stellungnahmen (13) hat der EWSA erklärt, wie wichtig es ist, auf die Vollendung des Europäischen Forschungsraums hinzuwirken, und festgestellt, dass die Freizügigkeit von Forschern, wissenschaftlichen Kenntnissen und Technologien die "fünfte Freiheit" des Binnenmarkts bilden muss.

4.2   Berufliche Qualifikationen

4.2.1

Der EWSA teilt die Sorge der Kommission über die Schieflage zwischen Bildung und Arbeitsmarkt. Tatsächlich kann ein vom Arbeitsmarkt abgekoppeltes Bildungssystem zu unzureichenden Qualifikationen oder – schlimmer noch – zu Arbeitslosigkeit führen (14). Der EWSA teilt die Ansicht, dass der Überprüfung der Beziehungen zwischen beruflicher Bildung und Arbeitswelt größere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss und dass das Verständnis für die Wechselbeziehung zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung einerseits und der Arbeitswelt andererseits verbessert werden muss, damit die eine Seite den Erfordernissen der anderen Seite wirklich entspricht, und unterstreicht, dass die Beteiligung der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft für eine arbeitsmarktrelevante Berufsbildung wichtig ist (15).

4.2.2

Die Vermittlung und Zertifizierung von IKT-Kompetenzen sind für den Arbeitsmarkt sehr wichtig. Deshalb ist es notwendig, in entsprechende Programme zu investieren, die diese Kompetenzen gewährleisten, vor allem im Bereich der Berufs- und Hochschulbildung und insbesondere in Bezug auf junge Frauen. Der EWSA unterstützt den Vorschlag eines europäischen Qualitätssiegels für Industrie, die Ausbildung und Zertifizierung im IKT-Bereich.

4.2.3

Der EWSA bekräftigt das Recht aller Menschen auf ein Bündel von Kenntnissen und Fähigkeiten, die ihnen eine vollkommene Eingliederung in das berufliche und soziale Leben ermöglichen. Das Recht auf Berufsbildung sollte nicht nur jungen Menschen zuerkannt werden, die vor der Eingliederung in den Arbeitsmarkt stehen, sondern allen Arbeitnehmern, damit diese ihre Kenntnisse aktualisieren und damit auf die laufenden Veränderungen reagieren können. Beschäftigungsfähigkeit geht nicht allein junge Menschen an.

4.2.4

Das Lernen am Arbeitsplatz und insbesondere die dualen Systeme, die den Unterricht in der Klasse mit der Erfahrung am Arbeitsplatz verbinden, können eine wichtige Rolle bei den für die Schaffung von Arbeitsplätzen notwendigen Veränderungen spielen (16), müssen aber Teil des Bildungssystems sein und erfordern eine Klärung der Rolle der verschiedenen Akteure. Von entscheidender Bedeutung ist die Sensibilisierung von Schulen und Unternehmen für diese Art des Lernens (17).

4.3   Offenes und flexibles Lernen anregen

4.3.1

Die Anerkennung der Tatsache, dass sich die Paradigmen mit einer noch nie dagewesenen Geschwindigkeit weiterentwickeln (Übergang von einer industriellen Gesellschaft zu einer Wissensgesellschaft, die sich auf eine vernetzte Gesellschaft hinbewegt), erfordert ein kreativeres und innovativeres Vorgehen, bei dem verschiedene Lebens-/Tätigkeitsbereiche zusammengeführt, die erreichten Erfolge anerkannt und gewürdigt, Brücken zwischen Kultur, allgemeiner und beruflicher Bildung und Arbeitsmarkt geschlagen, Komplementarität zwischen nichtformalem und formalem Lernen gefördert und gleichzeitig die Chancengleichheit unterstützt werden.

4.3.2

Die Förderung des Lernens ist dann sinnvoll, wenn die Betroffenen über die dafür erforderlichen Bedingungen verfügen und wenn dies nicht ausschließlich von den Anstrengungen abhängt, die jeder einzelne unternehmen kann und muss. Ist das nicht der Fall, werden diejenigen Gruppen, die bereits per se benachteiligt oder ausgegrenzt sind, weiterhin kollektiv ausgrenzt. So stellt der EWSA mit wachsender Besorgnis eine sehr geringe Teilnahme Erwachsener an Maßnahmen des lebenslangen Lernens fest: Der Kommission zufolge beträgt die durchschnittliche Teilnahmequote Erwachsener am lebenslangen Lernen 8,9 %, in sieben Mitgliedstaaten jedoch nur 5 %.

4.3.3

Es ist notwendig, die derzeit zu formalistischen Verfahren zur Anerkennung außerhalb der Schule (im Rahmen der nichtformalen Bildung) erworbener Kenntnisse zu verbessern. Ferner ist zu betonen, dass die diesbezüglichen Beschlüsse auf der Absprache mit den betroffenen Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft beruhen müssen und der Staat für die Qualität dieser Anerkennung zu sorgen hat. Die Verfahren für die Anerkennung können auf wirksamere Weise dazu beitragen, die Vorzüge der nichtformalen Bildung insbesondere bei den Sozialpartnern stärker bekannt zu machen. Ebenso sollten möglichst umfassende und verständliche Informationen über die Verfahren zur Anerkennung und Aufwertung von Lernergebnissen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass alle hiervon profitieren.

4.3.4

In einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit – insbesondere Jugendarbeitslosigkeit – ist es notwendig, offene und flexible Denkansätze für den Erwerb von Qualifikationen zu entwickeln. Dies ist mittel- und langfristig eine fundamentale Herausforderung für Europa. Die Bewältigung dieser Herausforderung erfordert u.a. folgende Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten:

a)

Gewährleistung der notwendigen Bedingungen für lebenslanges Lernen, so dass alle Menschen ihre Qualifikationen verbessern und Zugang zu höherqualifizierter Arbeit erhalten können, womit das Europa-2020-Ziel des "integrativen Wachstums" verwirklicht wird;

b)

Gewährleistung der Unterstützung von Jugendlichen durch Berufsberatungsexperten;

c)

Verbesserung der Ausbildung (Fortbildung und Umschulung) durch konkrete, innovative und kreative Maßnahmen für alle, die sich bereits auf dem Arbeitsmarkt befinden bzw. in den Arbeitsmarkt eintreten wollen, aber deren schulische oder außerschulische Qualifikationen unzureichend sind. Bei diesen Initiativen sollte dem Alter, der Erfahrung und dem Wissen der betroffenen Arbeitnehmer Rechnung getragen werden;

d)

Verankerung des Rechts auf zertifizierte und hochwertige Ausbildung, einschließlich der Festlegung einer jährlichen Stundenzahl für die Fortbildung aller Arbeitnehmer, unabhängig vom Qualifikationsniveau oder Vertragstyp;

e)

Förderung der Erarbeitung von Kompetenzentwicklungsplänen in den Unternehmen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgestellt werden sollten, unter Berücksichtigung der Situation der Unternehmen (insbesondere der KMU) und damit im Einklang mit den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf europäischer Ebene geschlossenen Abkommen;

f)

Unterstützung von Initiativen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads von außerhalb des formalen Systems erworbenen Qualifikationen, zur verstärkten Anerkennung des nichtformalen Lernens und zur Gewährleistung/Erhöhung der Qualität dieses Lernens.

4.3.5

Der EWSA bestärkt die Kommission in ihrer Absicht, einen Europäischen Raum der Kompetenzen und Qualifikationen zu schaffen, der eine größere Konvergenz und Transparenz bei der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen innerhalb der EU ermöglicht.

4.4   Lehrer und Erzieher in Europa unterstützen

4.4.1

Der EWSA gibt der Kommission recht, dass die Lehrer und Erzieher eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, den Lernprozess zu verbessern und Kinder und Jugendliche dafür zu motivieren, die Qualifikationen zu erwerben, die für die Bewältigung der Globalisierungsherausforderungen notwendig sind. Insofern ist die Konzentration auf die Ausbildung und Anstellung hochqualifizierter Lehrer und Erzieher eine notwendige und positive Strategie.

4.4.2

Zu sagen, dass gute Lehrer und Erzieher eine maßgebliche Rolle spielen können, bedeutet allerdings nicht, dass einzig und allein die Lehrmethode das Lernverhalten der Schüler bestimmt oder dass der sozioökonomische Kontext des Lernprozesses unterschätzt werden darf.

4.4.3

Vor dem Hintergrund weit- und tiefgreifender wirtschaftlicher, sozialer und technischer Veränderungen ist es dringend notwendig, den Lehrberuf als einen Schlüsselfaktor für die Förderung einer hochwertigen, den Erfordernissen unserer Zeit angepassten Bildung zu betrachten. Zur Erreichung dieses Ziels ist es von entscheidender Bedeutung, die akademische und berufliche Bildung der Lehrkräfte zu verbessern, angemessene Gehalts- und Karrierebedingungen zu bieten und den Lehrberuf für junge Menschen attraktiver zu machen. Ferner ist es äußerst wichtig, bei der Einstellung von Lehrkräften auf eine stärkere Ausgewogenheit im Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu achten.

4.4.4

Der EWSA ist der Ansicht, dass bei der Einstellung von Lehrern der Vielfalt der Gesellschaft namentlich in Bezug auf Volkszugehörigkeit, Kultur, Religion, Alter usw. Rechnung getragen werden sollte. Zusätzlich ist im Rahmen der Freizügigkeit und der Migration die Verbesserung der Sprachkenntnisse und der interkulturellen Fähigkeiten sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der Lehrer wichtig, damit es auch dann zu einer besseren Zusammenarbeit kommen kann, wenn unterschiedliche Muttersprachen gesprochen werden. Die Lehrer müssen mit entsprechenden Qualifikationen ausgestattet werden, um auch Schulabbrecher und Schüler aus sozialen Risikogruppen bzw. gesellschaftlichen Randgruppen unterrichten zu können. Deshalb sind Lehrer erforderlich, die sich in ein multikulturelles und vielgestaltiges Lernumfeld integrieren können (18).

4.5   Finanzierung der Bildung

4.5.1

Der EWSA begrüßt, dass die Kommission zusagt, der Finanzierung der Bildung mehr Aufmerksamkeit zu schenken, indem sie eine Diskussion mit den wichtigsten Interessenträgern über den Nutzen der Bildungsinvestitionen einleitet (19). Er unterstützt auch die Absicht, gemeinsam mit den Sozialpartnern die Steigerung des Angebots an hochwertiger Ausbildung am Arbeitsplatz zu untersuchen.

4.5.2

Der EWSA bewertet es positiv, dass die Mitgliedstaaten nationale Debatten über die Mechanismen für eine nachhaltige Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern. Trotz dieses Interesses wird jedoch in vielen Mitgliedstaaten an der Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Bildung gespart (20). Der Ausschuss unterstreicht die Bedeutung der umfassenden und ständigen Beteiligung der Sozialpartner und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft am gesamten Prozess. Er begrüßt die Bemühungen um die Beteiligung des Privatsektors an der Finanzierung des Bildungsbereichs, insbesondere an der beruflichen Bildung, empfiehlt jedoch gleichzeitig, in solchen Fällen klare Kriterien für die gemeinsamen Zuständigkeiten der verschiedenen Sektoren (öffentlicher und privater Sektor und andere) festzulegen. Dies darf nicht bedeuten, dass der Staat seiner nationalen und internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung und hochwertigen Bildung für alle entbunden wird (21).

4.5.3

Der EWSA bekräftigt seine Überzeugung, dass Programme wie Erasmus, Erasmus Mundus und Jugend in Aktion, deren Beitrag zur persönlichen Entwicklung und Aneignung von Fähigkeiten und Kompetenzen der Jugendlichen allseits anerkannt ist, für die Mobilität von Jugendlichen wichtig sind. Deshalb muss ihre Finanzierung im Zuge des mehrjährigen Finanzrahmens verstärkt werden, und es muss die Auswahl der Teilnehmer verbessert werden, um faire, gleiche und reale Chancen für alle sicherzustellen, mit Hilfe von Programmen die Teilnahme verschiedener Risikogruppen an Maßnahmen zu fördern und Lösungen für die vielen Schüler und Jugendlichen anzubieten, die in Bezug auf ihre finanziellen Möglichkeiten oder ihre Qualifikationen mit Barrieren zu kämpfen haben.

4.6   Partnerschaften

4.6.1

Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass die Zusammenarbeit mit den verschiedenen sozialen Akteuren und Gruppen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verstärkt werden sollte. Partnerschaften ermöglichen einen bereichernden Erfahrungsaustausch und bieten die Gelegenheit, diejenigen, die spezifische Qualifikationen anbieten und/oder aktualisieren können (insbesondere die Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden), in den Bildungsprozess einzubeziehen.

4.6.2

Der EWSA unterstreicht, dass es wichtig ist, alle Interessenträger (Jugendorganisationen und örtliche Vereine, Schulen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte, Unternehmen und Gewerkschaften, Gebietskörperschaften und andere staatliche Stellen usw.) an der Bildungsaufgabe zu beteiligen, klare Ziele festzulegen, regelmäßige Bewertungen vorzunehmen und für ausreichende und damit nachhaltige Mittel zu sorgen. Der EWSA hofft, dass das Programm "Erasmus für alle" einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung, Anregung und Förderung von Partnerschaften leistet, die zum Ziel haben, die Qualität der Bildung und die Chancengleichheit sicherzustellen. Als ganzheitliche Tätigkeit erfordert Bildung ein hohes Maß an Berufsberatung mit einem entsprechenden Berufsberatungsdienst. Außerdem sollten die guten Erfahrungen vieler Schulen propagiert werden, die sich außerhalb der Unterrichtszeit zu Zentren für Kultur, Begegnungen und lebenslanges Lernen entwickelt haben – mit Angeboten für Angehörige verschiedener Generationen und unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen.

4.6.3

Der EWSA anerkennt den Wert von Jugendverbänden für die Beteiligung Jugendlicher und ihren Beitrag zur Lösung der immensen Probleme, vor denen Jugendliche heute stehen. Aus diesen Problemen sticht natürlich die Jugendarbeitslosigkeit hervor, deren sehr hohe Quoten vollkommen inakzeptabel sind. Der Aufbau von Partnerschaften mit diesen Organisationen, die die Entwicklung persönlicher Kompetenzen wie Organisation, Kommunikation, Führung, Initiativgeist, Fremdsprachenkenntnisse usw. ermöglichen, kann eine positive Strategie sein, sofern auch die erforderlichen Mittel für ihre Tätigkeit gewährleistet sind (22).

4.6.4

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, Jugendgarantien in den Mitgliedstaaten zu schaffen, die aus einem spezifischen Fonds und im Rahmen des mehrjährigen Finanzierungsprogramms finanziert werden, hält jedoch 6 Mrd. EUR für eindeutig unzureichend angesichts der Tatsache, dass ein Teil dieser Mittel bereits aus dem Europäischen Sozialfonds stammt.

Brüssel, den 10. Juli 2013

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  COM(2012) 669 final.

(2)  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 67; ABl. C 161 vom 6.5.2013, S. 27; ABl. C 11 vom 15.01.2013, S. 8-15; ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 97; ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 103; ABl. C 76 vom 14.3.2013, S. 1; ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 154; ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 94; ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 143; ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 11; ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 50; ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 1; ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 142; ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 1; ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 55; ABl. C 21 vom 21.1.2011, S. 66; ABl. C 255 vom 22.9.2010, S. 81; ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 113; ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 10; ABl. C 224 vom 30.8.2008, S. 100; ABl. C 204 vom 9.8.2008, S. 95; ABl. C 151 vom 17.6.2008, S. 45; ABl. C 218, 11.9.2009, S. 85; ABl. C 151 vom 17.6.2008, S. 41

(3)  Survey of Schools: ICT in Education (https://ec.europa.eu/digital-agenda/node/51275).

(4)  In dem Zwischenbericht über die UNESCO-Initiative "Bildung für alle" aus dem Jahr 2012 wird zunächst die Stagnation bei der Verwirklichung der EFA-Ziele bemängelt und dann gefolgert, dass die Bildungssysteme über ausreichende und nachhaltige Mittel verfügen müssen, damit für die Bürger positive Ergebnisse erzielt werden. In jüngster Zeit hat die OECD erklärt, dass eine auf Qualität und Gleichheit ausgerichtete öffentliche Bildung die beste Methode ist, damit die Regierungen nicht nur Geld sparen, sondern gleichzeitig auch Geld sinnvoll investieren. Damit von einem hochwertigen Bildungssystem gesprochen werden kann, müssen jedoch die am stärksten benachteiligten Gruppen und Personen einbezogen werden. Internationale Bildungskonferenz der OECD: "Quality and dialogue key to public education", 4. Februar 2013.

(5)  Alle Sigele beziehen sich auf die englischen Bezeichnungen.

(6)  Zwölf internationale Bildungsfachleute haben im Rahmen der UNESCO (12.-14. Februar 2013, Paris) im Lichte der jüngsten tiefgreifenden sozialen Veränderungen mit einer kritischen Überarbeitung der wichtigsten Berichte begonnen, die die Organisation zum Thema Bildung im 20. Jahrhundert angefertigt hat, d.h. des Berichts "Learning to be" (1972) von Edgar Faure (1972) und des Berichts "Learning: The Treasure within" (1996) von Jacques Delors: www.unesco.org.

(7)  "Beschäftigungsfähigkeit" und "Schaffung von Arbeitsplätzen" bedeuten und bezeichnen nicht dasselbe. Die "Schaffung von Arbeitsplätzen" bezeichnet ein komplexes Phänomen gemeinsamer Zuständigkeiten von Staat, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die einen sozialen Dialog und Verhandlungen erforderlich machen; die "Beschäftigungsfähigkeit" scheint hingegen fast ausschließlich auf die individuelle Verantwortung der Arbeitssuchenden zu verweisen.

(8)  ABl. C 18 vom 19.1.2011, S. 18.

(9)  Das Symposium fand vom 14. bis 16. November 2011 statt und wurde gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Europarat sowie einigen Jugendorganisationen wie dem Europäischen Jugendforum, Jugend für Europa (der deutschen Agentur für das EU-Programm "Jugend in Aktion") und dem Zentrum für Ausbildung und Kooperation SALTO veranstaltet. (http://youth-partnership-eu.coe.int/youth-partnership/documents/EKCYP/Youth_Policy/docs/Youth_Work/Policy/ STATEMENT_Symposium_participants_160312.pdf).

(10)  Englisches Sigel für Science, Technology, Engineering and Mathematics.

(11)  Dem CEDEFOP zufolge dürfte bis 2020 die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften auf 16 Mio. und nach durchschnittlich qualifizierten Arbeitskräften auf 3,5 Mio. ansteigen; gleichzeitig könnte die Zahl der Geringqualifizierten auf 12 Mio. sinken.

(12)  Einige Beispiele aus den Mitgliedstaaten zeigen, wie der Mathematikunterricht attraktiver gestaltet werden kann.

(13)  ABl. C 95 vom 23.4.2003, S. 8; ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 8; ABl. C 306 vom 16.12.2009, S. 13; ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 39; ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 121; ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 111; ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 72; ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 60; ABl. C 44 vom 15.2.2013, S. 88; ABl. C 76 vom 14.3.2013, S. 43; ABl. C 76 vom 14.3.2013, S. 31.

(14)  In der überarbeiteten Empfehlung der UNESCO zum Thema heißt es, dass die technische und berufliche Bildung wegen der derzeitigen oder voraussichtlichen weitreichenden wissenschaftlich-technologischen und sozioökonomischen Entwicklungen, die für unsere Epoche kennzeichnend sind (insbesondere die Globalisierung und die Revolution im Bereich Information und Kommunikationstechnologien) ein Kernelement des Bildungsprozesses in allen Ländern sein muss (UNESCO, 2001).

(15)  Memorandum zur europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa, 10./11. Dezember 2012, Berlin.

(16)  In der Mitteilung werden folgende Bereiche mit Wachstumspotenzial genannt: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Gesundheitswesen, CO2-arme Technologien, personalisierte Dienstleistungen, Unternehmensdienstleistungen, maritime Wirtschaft und "grüne" Wirtschaftszweige sowie Branchen, in denen aufgrund eines Strukturwandels besser qualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden.

(17)  Das duale System in Österreich ist ein Beispiel für ein bewährtes Verfahren. Es erscheint angezeigt, die Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses Systems sowie die damit bisher erzielten Ergebnisse zu analysieren.

(18)  ABl. C 151 vom 17.6.2008, S. 41; ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 85.

(19)  Die UNESCO hat eine neue Studie veröffentlicht, in der sie die Beiträge von Unternehmen und privaten Stiftungen zur Bildung analysiert und aufzeigt, dass diese nur 683 Mio. US-Dollar pro Jahr ausmachen. Zur Verdeutlichung: Dies entspricht 0,1 % der größten Erdölunternehmen der Welt bzw. den Kosten für zwei Airbus-Flugzeuge des Typs A380. Es handelt sich de facto um einen geringen Beitrag im Vergleich zum Betrag von 16 Mrd. USD, der jährlich notwendig ist, um den Zugang zur Grundschule für alle Kinder zu gewährleisten (Präsentation auf dem Forum in Davos, 23. Januar 2013).

(20)  Eurydice-Bericht "Funding of Education in Europe 20-2012. The Impact of the Crisis".

(http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/147EN.pdf).

(21)  Die Verpflichtung zur Gewährleistung einer hochwertigen Bildung für alle ist national in allen Verfassungen verankert - sowie international in der Schlusserklärung der UNESCO-Weltkonferenz über Bildung (1990, Jomtien) und in den UN-Milleniumsentwicklungszielen (2000, New York), die alle EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet haben.

(22)  Ein Bericht der Universität Bath/GHK (2012) hat die Auswirkungen der formalen Bildung auf die Beschäftigungsfähigkeit Jugendlicher und die mögliche Bedeutung von Jugendorganisationen in diesem Prozess aufgezeigt.