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3.
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Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass für die Zwecke der Beurteilung der vorliegenden Transaktion die relevanten Produktmärkte wie folgt zu definieren sind:
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a)
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der Markt für Zeitschriftenpapier, der alle Grade von gestrichenen mechanischen Rollen („CMR“), maschinenglattes Papier („MFC“) und superkalendriertes Papier („SC“) einschließlich sogenanntes SC-B-äquivalentes Papier enthält. Es ist in diesem Fall nicht notwendig, festzustellen, ob der Markt breiter ist als der Markt für Zeitschriftenpapier oder enger als der Markt für SC-Papier.
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b)
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der Markt für Zeitungspapier, auch wenn die Definition des genauen Produktmarktes offen bleiben kann;
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c)
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der Markt für den Erwerb von Altpapier, auch wenn die genaue Definition des Produktmarktes offen bleiben kann;
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d)
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der Markt für Holzbeschaffung, auch wenn die genaue Definition des Produktmarktes offen bleiben kann;
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e)
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der Markt für die Herstellung von Zellstoff, auch wenn die genaue Definition des Produktmarktes offen bleiben kann;
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f)
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der Markt für die Erzeugung und den Großhandelsverkauf von Elektrizität, auch wenn die genaue Definition des Produktmarktes offen bleiben kann;
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g)
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der Markt für die Herstellung von Holzpaneelen, auch wenn die genaue Definition des Produktmarktes offen bleiben kann;
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h)
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der Markt für die Herstellung von Schnittholz, auch wenn die genaue Definition des Produktmarktes offen bleiben kann.
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