19.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 17/1


Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Prioritäten des Ausschusses der Regionen für 2013 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission“

2013/C 17/01

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf seine Entschließung vom 19. Juli 2012 zu den Prioritäten im Hinblick auf das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (1) und seine Entschließung zu den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2012 (2),

gestützt auf die Mitteilung der Europäischen Kommission zu ihrem Arbeitsprogramm für 2013 (3) und sein am 16. Februar 2012 unterzeichnetes Protokoll über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission,

gestützt auf die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2012 zu dem Arbeitsprogramm der Kommission für 2013 (4),

Wichtigste politische Prioritäten für 2013

1.

ist der Auffassung, dass die wirtschaftliche, soziale und finanzielle Krise, die Hauptherausforderung für die Europäische Union, überwunden werden muss; unterstützt deshalb mit Nachdruck die Anstrengungen zur Stärkung und Beibehaltung folgender Schwerpunkte der EU:

Strategie Europa 2020,

Binnenmarkt,

gezielte Investitionen, insbesondere in Forschung und Innovation, wobei (europäische) Lehr- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Behörden („Dreierhelix“) zusammenarbeiten müssen, um die Europa-2020-Strategie auf intelligente Weise zu verwirklichen,

und das Erreichen von Ergebnissen in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

2.

fordert einen ehrgeizigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und echte Eigenmittelquellen für die EU;

3.

begrüßt die Konzentration auf die Jugendarbeitslosigkeit und erklärt, dass er seinen Beitrag zur Gestaltung des kommenden Jugendbeschäftigungspakets leisten möchte;

4.

erinnert an seine durch den Lissabon-Vertrag erweiterten Zuständigkeiten im Bereich des Subsidiaritätsprinzips und seine Verpflichtung, zu einem Bezugspunkt für die korrekte Anwendung dieses Prinzips zu werden; unterstreicht diesbezüglich die Bedeutung, die er der Überwachung von EU-Initiativen, die im Arbeitsprogramm der Kommission für 2013 enthalten sind, beimessen wird; verweist auf sein einschlägiges Arbeitsprogramm zur Überwachung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, das er im Januar annehmen will;

5.

unterstützt die Idee einer eingehenden Debatte über die Zukunft Europas unter den Aspekten demokratische Legitimation, Rechenschaftspflicht und wirksame Integration und erachtet es als unerlässlich, seinen politischen Standpunkt zu der künftigen Rolle der lokalen und regionalen Ebene wie auch zu möglichen Änderungen des institutionellen Rahmens der EU festzulegen; wird daher 2013 eine Debatte zur Vertragsreform durch die Veranstaltung politischer Diskussionen sowie eine stärkere Schwerpunktsetzung auf das Subsidiaritätsprinzip und das Konzept der Multi-Level-Governance als wichtige Mittel zur Verwirklichung dieser Ziele anstoßen;

6.

unterstützt die in der Entschließung vom 20. November 2012 erhobene Forderung des Europäischen Parlaments an die Mitgliedstaaten, einen „Pakt für soziale Investitionen“ zu unterzeichnen. Dieser „Pakt für soziale Investitionen“ nach Vorbild des „Euro-Plus-Paktes“ würde eine Liste konkreter Ziele für soziale Investitionen umfassen, die die Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist tätigen müssen, um die beschäftigungs-, sozial- und bildungspolitischen Ziele der Europa-2020-Strategie gemäß dem Jahreswachstumsbericht und den nationalen Reformprogrammen zu erreichen;

7.

wird die Auswirkungen des Legislativprogramms der Europäischen Kommission auf die Gebietskörperschaften weiterhin eingehend prüfen;

Wirtschafts- und Währungsunion

8.

ersucht darum, zu dem Plan der Europäischen Kommission für eine umfassende und wirkliche europäische Währungsunion angehört zu werden, denn jede der vier Säulen dieses Plans hat eine territoriale Dimension;

9.

fordert eine bessere wirtschafts- und sozialpolitische Koordinierung zwischen europäischer und nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters sowie eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diese Koordinierung; wird die Fortschritte in diese Richtung weiter beobachten und sich gleichzeitig um eine engere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament bemühen;

10.

unterstützt nachdrücklich die Aufforderung des Europäischen Parlaments an die Kommission „im nächsten Jahreswachstumsbericht umfassend auf die Rolle des Haushaltsplans der EU im Rahmen des Europäischen Semesters einzugehen und diese anhand faktisch belegbarer, konkreter Daten über die auslösenden, verstärkenden, synergetischen und ergänzenden Auswirkungen des Semesters auf die allgemeinen öffentlichen Ausgaben auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hervorzuheben (5);

11.

begrüßt, dass wirksame Mechanismen auf EU-Ebene zur Gewährleistung einer nachhaltigen Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten geschaffen werden; warnt aber vor den potenziellen Risiken einer haushaltspolitischen Koordinierung auf EU-Ebene für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Erbringung angemessener öffentlicher Dienstleistungen;

12.

bedauert, dass sein Vorschlag für ein Grünbuch zu den Synergien zwischen den Haushalten der EU, der Mitgliedstaaten und der Gebietskörperschaften nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde; spricht sich insbesondere erneut für eine Kommissionsmitteilung zur Qualität der öffentlichen Ausgaben aus, in der u.a. geklärt werden sollte, wie die laufenden Ausgaben und Investitionen bei der Berechnung des Haushaltsdefizits getrennt werden können, um zu vermeiden, dass Investitionen mit langfristigen Nettogewinnen auf der Negativseite verbucht werden;

13.

verpflichtet sich, die lokale und regionale Dimension der Bankenunion eingehend zu untersuchen;

14.

fordert eine Klärung bezüglich des in der Bankkonten-Initiative vorgesehenen Rechtsinstruments;

Kohäsionspolitik

15.

betont vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über den MFR ausdrücklich den Charakter der Kohäsionspolitik als einer Investitionspolitik, die sowohl eine effiziente Mittelverwendung als auch eine kraftvolle Finanzierung erfordert, bei der es keine Kürzungen geben darf, wenn Wachstum und Arbeitsplätze gefördert, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und territoriale Unterschiede innerhalb der Regionen der EU, insbesondere in Zeiten der Krise, ausgeglichen werden sollen;

16.

bedauert, dass der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verhaltenskodex vom zyprischen Ratsvorsitz nicht aufgegriffen wurde; fordert die Kommission dazu auf, die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Erarbeitung der Partnerschaftsabkommen und der relevanten operationellen Programme zu fördern und zu prüfen; wird diesbezüglich aufmerksam die einschlägigen Verhandlungen auf der Grundlage der länderspezifischen Verhandlungsmandate für die GSR-Fonds für den Zeitraum 2014-2020 verfolgen, insbesondere unter dem Aspekt des Partnerschaftsprinzips;

17.

ersucht um eine förmliche Konsultation durch die Europäische Kommission hinsichtlich der Überarbeitung der Regionalbeihilfe-Leitlinien;

18.

fordert eine europäische Strategie für die ländliche Entwicklung zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Mittel für ländliche Gebiete, deren Entwicklungsniveau immer noch unter dem EU-Durchschnitt und oft deutlich unter dem Niveau vornehmlich städtischer Gebiete liegt;

19.

fordert die Annahme einer überarbeiteten Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit getrennt vom Strukturfonds-Paket;

Binnenmarkt

20.

bedauert die schleppende Umsetzung der Binnenmarktakte;

21.

nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, einen Vorschlag für die obligatorische Verwendung elektronischer Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen vorzulegen, weist aber darauf hin, dass eine vollkommene Umstellung auf elektronische Systeme einige lokale und regionale Gebietskörperschaften vor Herausforderungen stellen wird und diese deshalb möglicherweise Unterstützung bzw. einen längeren Übergangszeitraum benötigen;

22.

ruft zur Schaffung von Partnerschaften im Rahmen des Small Business Act (SBA) auf, um die Umsetzung dieser Initiative für kleine und mittlere Unternehmen auf subnationaler Ebene zu vertiefen; betrachtet die Initiative für Europäische Unternehmerregionen (EER), eine vom AdR seit 2010 verliehene Auszeichnung, als mögliche Inspirationsquelle für die weitere Förderung des Unternehmertums, vor allem unter jungen Menschen;

23.

ersucht die Kommission um Erklärung, warum der vom Ausschuss bereits früher geforderte und im Arbeitsprogramm 2012 angekündigte eHealth-Aktionsplan noch nicht vorgelegt wurde und weder zu den Punkten zählt, die bis Ende 2012 angenommen werden sollen, noch im Arbeitsprogramm 2013 erscheint;

24.

ist der Ansicht, dass sozialwirtschaftliche Tätigkeiten größere Rechtssicherheit benötigen, und fordert in dieser Hinsicht ein Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft;

25.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu modernisieren und den Verwaltungsaufwand durch allgemeine Gruppenfreistellungen zu verringern, und fordert diesbezüglich eine Anhebung der Geringfügigkeitsschwelle;

26.

bedauert, dass die Kommission den Ausschuss nicht formell in Bezug auf die Ausarbeitung der neuen Leitlinien zur Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf die öffentliche Finanzierung von Breitbandnetzen konsultiert hat;

27.

begrüßt, dass im Anhang II des Arbeitsprogramms der Schwerpunkt auf konkrete Initiativen zur Vereinfachung und Verminderung des Verwaltungsaufwands gelegt wird, und erklärt seine Absicht, zur Umsetzung dieser Initiativen beizutragen;

Netze für die Zukunft schaffen

28.

fordert die Europäische Kommission auf, Maßnahmen zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit dem Verbund zwischen Mitgliedstaaten und Regionen zu ergreifen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um bis 2014 die Isolation einzelner Mitgliedstaaten im Energiebereich zu beenden und einen voll funktionsfähigen Energiebinnenmarkt zu schaffen;

29.

bedauert, dass die Europäische Kommission nicht klar ihre Absicht erklärt hat, verstärkt politische Maßnahmen zur Entwicklung einer modernen Netzinfrastruktur zu treffen, insbesondere auf die Einführung intelligenter Netze und Zähler als wichtige Elemente von Energieeffizienz und Versorgungssicherheit; fordert die Europäische Kommission auf, Initiativen zur Verbreitung der Kleinsterzeugung von Energie und deren Einspeisung in die Verteilernetze zu fördern;

30.

bedauert, dass im Arbeitsprogramm der Kommission keine weiteren Initiativen bezüglich urbaner Mobilität genannt werden; macht in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass die elektronische und intelligente, z.B. mobile, Ausstellung von Fahrscheinen für alle Verkehrsträger eine Voraussetzung für nachhaltige urbane Mobilität ist, und hofft, dass diese Frage auch im Rahmen der geplanten Folgemaßnahmen des Grünbuchs „Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen“ behandelt wird;

31.

erwartet, dass die Europäische Kommission alle Möglichkeiten nutzt, um eine konsequente Umsetzung der mit der Revision des Transeuropäischen Verkehrsnetzes gesteckten Ziele zu erreichen;

32.

sieht dem anstehenden Kommissionsvorschlag zur künftigen EU-Hafenpolitik erwartungsvoll entgegen und erinnert daran, dass der Vorschlag von einer Abschätzung der Folgen auf lokaler und regionaler Ebene abhängig gemacht werden sollte;

Wachstum, Beschäftigung und Integration

33.

ist der Ansicht, dass Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der Mitgliedstaaten und über deren Grenzen hinweg ein wichtiger Faktor der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist, und unterstützt daher die Pläne zur Modernisierung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und insbesondere zur Reform des EURES-Netzwerks, dessen Leistungen derzeit hinter seinen Kapazitäten zurückbleiben; erinnert allerdings auch daran, dass öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen oft lokalen und regionalen Behörden unterstehen, denen bei den Reformen umfassendes Mitspracherecht einzuräumen ist;

34.

bedauert, dass die Kommission seiner wiederholten Forderung nach einer europäischen Agenda für den sozialen Wohnungsbau nicht nachgekommen ist, durch die u.a. eine Klarstellung der Wettbewerbsvorschriften für sozialen Wohnungsbau erreicht würde und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Lage wären, menschenwürdige und bezahlbare Sozialwohnungen bereitzustellen, die soziale Durchmischung zu fördern und Diskriminierung zu bekämpfen;

35.

verweist auf die Bedeutung von Altersrenten für lokale und regionale Behörden als Arbeitgeber mit vielen Beschäftigten, und erwartet, dass der Kommissionsvorschlag zu diesem Thema auch Vorschläge zur besseren grenzüberschreitenden Übertragbarkeit betrieblicher Altersrenten enthält;

36.

betrachtet die Schaffung der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Schwarzarbeit als Initiative zum rechten Zeitpunkt und hält es für entscheidend, regionale Durchsetzungsorgane und Arbeitsaufsichtsbehörden in die Plattform einzubinden; erkennt gute Möglichkeiten für Synergien zwischen dieser Plattform und den Vorschlägen zur verbesserten Umsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern;

37.

fordert die Kommission auf, in ihren neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Filme und sonstige audiovisuelle Werke sicherzustellen, dass der in der Mitteilung zur Filmwirtschaft aus dem Jahr 2001 dargelegte Grundsatz der Verpflichtungen zur Territorialisierung der Ausgaben im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV beibehalten wird;

38.

bedauert angesichts der großen Bedeutung der Kultur für die europäische Identität und ihrer Rolle als Wachstumsmotor die wenig ambitionierten Zielsetzungen des Arbeitsprogramms für diesen Bereich;

Bessere Nutzung europäischer Ressourcen

39.

begrüßt die Veröffentlichung des 7. Umweltaktionsprogramms, das ein wesentliches Mittel zur Umsetzung der EU-2020-Ziele in Umweltmaßnahmen ist und dessen Schwerpunkt auf der Verbesserung der Durchführung der EU-Umweltpolitik in enger Zusammenarbeit mit allen Regierungsebenen, der Aufnahme von Umweltanliegen in alle Politikbereiche und der internationalen Dimension der Herausforderungen im Umweltbereich liegt;

40.

dringt darauf, dass in die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, wie vom Bürgermeisterkonvent vorgeschlagen, ein Abschnitt über spezifische Anpassungsmaßnahmen auf regionaler und kommunaler Ebene sowie Leitlinien und Unterstützung bei der Finanzierung und Verwaltung für lokale und regionale Entscheidungsträger aufgenommen wird;

41.

ist entschlossen, mit der Europäischen Kommission an der erfolgreichen Umsetzung der Ergebnisse des UN-Klimagipfels in Doha sowie des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa zu arbeiten;

42.

erwartet von der Überarbeitung der EU-Luftqualitätspolitik eine Stärkung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstwerte mit dem Ziel, die Hintergrundkonzentrationen zu verringern. Der AdR befürwortet die Verschärfung der Grenzwerte für Fahrzeuge und fordert, auch die Emissionen aus dem Schiffs- und Luftverkehr sowie der Landwirtschaft anzugehen, bei gleichzeitiger Vereinfachung der Messindikatoren und -kriterien. Er fordert ferner die Verzahnung der EU-Politik für Luftqualität mit anderen Politikbereichen, insbesondere der Verkehrs-, Wohnungs-, Industrie-, Energie- und Klimapolitik;

43.

bekräftigt seine Bereitschaft zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020;

44.

begrüßt die Aufforderung der Europäischen Investitionsbank an den Ausschuss der Regionen, einen Beitrag zu ihrer zukünftigen Energiedarlehenspolitik zu leisten, und fordert, kleinen und mittleren Unternehmen und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Zugang zu Darlehen für Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu erleichtern. Der AdR vertritt dabei die Ansicht, dass bei energiepolitischen Initiativen der EU die zunehmende Gefahr der Energiearmut berücksichtigt werden sollte;

Europa für Bürgerinnen und Bürger

45.

ist bestrebt, in die Planung aller Maßnahmen zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) eingebunden zu werden, mit denen das Bewusstsein und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für ihre Rechte gefördert wird, um alle noch verbliebenen Hindernisse für deren Durchsetzung aus dem Weg zu räumen und die Idee der Unionsbürgerschaft zu stärken;

46.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, einen Korruptionsbekämpfungsbericht und einen Anzeiger für den Justizbereich vorzulegen, da solche Mechanismen dazu beitragen werden, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen zu stärken, und bietet seine Mithilfe bei deren Entwicklung an;

47.

sieht der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission an der Entwicklung des Integrations-Netzes erwartungsvoll entgegen, das darauf abzielt, die Einheit in Vielfalt zu verwirklichen;

Europa als Akteur in der Welt

48.

empfiehlt der Kommission, bei ihren künftigen Berichten über die Erweiterungsstrategie ausführlicher auf die jeweilige Situation der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung einzugehen und die Erweiterungsländer gegebenenfalls stärker auf die Notwendigkeit der Dezentralisierung hinzuweisen;

49.

fordert einen leichteren Zugang lokaler und regionaler Akteure in den Erweiterungsländern und den Ländern der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu den spezifischen EU-Fonds für dieses Gebiet und unterstützt die Weiternutzung bestehender Programme, einschließlich Erasmus Mundus und EVTZ, für Partner in den ENP-Ländern;

50.

bekräftigt seine Absicht, die positive Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen der Fazilität für Kommunal- und Regionalverwaltungen fortzuführen, um den Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene zu verbessern und in den Kandidaten- und angehenden Kandidatenländern das Wissen über die EU und ihre Verfahrensweisen zu fördern; lädt die Kommission ein, die Möglichkeit einer Ausweitung der Fazilität auf Kommunalverwaltungen in den ENP-Ländern zu prüfen;

51.

begrüßt, dass die Europäische Kommission bezüglich der Verwirklichung der Entwicklungszusammenarbeitspolitik die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von der der Zivilgesellschaft unterscheidet, indem sie jeweils eigene Mitteilungen dazu vorlegt, und ersucht das Europäische Parlament, ebenfalls diesen Ansatz zu verfolgen;

52.

erwartet, dass die Städte und Regionen in die Festlegung der Standpunkte der EU für den Gipfel zu den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG) im Jahr 2015 eingebunden werden;

53.

beauftragt den Präsidenten des Ausschusses der Regionen, die vorliegende Entschließung dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem zyprischen EU-Ratsvorsitz sowie dem bevorstehenden irischen und litauischen Ratsvorsitz zu übermitteln.

Brüssel, den 30. November 2012

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 1031/2012 fin.

(2)  CdR 42/2012 fin.

(3)  COM(2012) 629 final.

(4)  P7_TA(2012) 0319.

(5)  Entschließung des Europäischen Parlaments: „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2012“.