15.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 332/104


Donnerstag, 14. Juni 2012
Einführung einer europäischen Woche zur Sensibilisierung für das Thema Herzstillstand

P7_TA(2012)0266

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 zur Einführung einer europäischen Woche zur Sensibilisierung für das Thema Herzstillstand

2013/C 332 E/22

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass in Europa schätzungsweise 400 000 Menschen jedes Jahr einen plötzlichen Herzstillstand außerhalb eines Krankenhauses erleiden, wobei die Überlebensrate unter 10 % liegt;

B.

in der Erwägung, dass das Überleben vieler scheinbar gesunder Opfer von kardiopulmonarer Reanimation abhängt, die von den Umstehenden durchgeführt wird, und von frühzeitiger Defibrillation, sowie in der Erwägung, dass eine Hilfeleistung innerhalb der ersten 3-4 Minuten die Überlebenschance auf über 50 % erhöhen könnte;

C.

in der Erwägung, dass Programme für automatisierte externe Defibrillatoren (AED) nur zum Teil durchgeführt werden;

1.

fordert die Kommission und den Rat auf,

die Annahme gemeinsamer Programme für den Einsatz von AED-Geräten an öffentlichen Orten und die Aufklärung breiter Bevölkerungsschichten in allen Mitgliedstaaten voranzutreiben,

die Anpassung von Rechtsvorschriften zu fördern, um die kardiopulmonare Reanimation und die Defibrillation durch nicht medizinisch geschulte Personen zu erleichtern;

die systematische Erhebung von Daten zwecks Feedback und Qualitätsmanagement anzuregen;

2.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine europäische Woche zur Sensibilisierung für das Thema Herzstillstand einzuführen, zur Stärkung des Bewusstseins und zur Verbesserung der Schulung der Öffentlichkeit generell, der Ärzte und der im Gesundheitswesen Tätigen;

3.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Annahme und Umsetzung nationaler Strategien für den gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertiger Herzmassage zu unterstützen;

4.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, EU-weit harmonisierte Rechtsvorschriften einzuführen, damit Ersthelfer, die nicht medizinisch geschult sind und freiwillig Hilfe bei akuten Herzproblemen leisten, nicht haftbar gemacht werden können;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 14. Juni 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)06-14(ANN1)).