29.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/1 |
EU-Drogenstrategie (2013-2020)
2012/C 402/01
VORWORT
(1) |
Mit dieser EU-Drogenstrategie werden der übergreifende politische Rahmen und die Prioritäten für die EU-Drogenpolitik, die von den Mitgliedstaaten und den EU-Organen bestimmt wurden, für den Zeitraum 2013-2020 festgelegt. Der Rahmen, der Zweck und die Ziele dieser Strategie werden als Grundlage für zwei aufeinander folgende EU-Drogenaktionspläne mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren dienen. |
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Diese Drogenstrategie stützt sich zuallererst auf die Grundprinzipien des EU-Rechts und wahrt in jeder Hinsicht die Grundwerte der Union: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Solidarität, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Ziel der Drogenstrategie ist es, das Wohl der Gesellschaft und des Einzelnen zu wahren und zu steigern, die Volksgesundheit zu schützen, der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten und das Drogenphänomen mit einem ausgewogenen, integrierten und faktengestützten Konzept anzugehen. |
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Die Strategie stützt sich auch auf das Völkerrecht, die einschlägigen VN-Übereinkommen (1), die den internationalen Rechtsrahmen für die Behandlung des Phänomens der illegalen Drogen bilden, und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese EU-Drogenstrategie berücksichtigt die einschlägigen politischen Dokumente der VN, einschließlich der 2009 verabschiedeten Politischen Erklärung der VN und deren Aktionsplan für internationale Zusammenarbeit zugunsten einer integrierten und ausgewogenen Strategie zur Bekämpfung des Weltdrogenproblems, in der es heißt, dass die Reduzierung der Drogennachfrage und die Reduzierung des Drogenangebots sich gegenseitig verstärkende Elemente bei den Maßnahmen in Bezug auf illegale Drogen darstellen, und die Politische Erklärung der VN zu HIV/AIDS. Die Strategie wurde auf der Grundlage der im Vertrag von Lissabon niedergelegten Grundsätze und der jeweiligen Zuständigkeiten der Union und der einzelnen Mitgliedstaaten entworfen. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit werden beachtet, da mit dieser EU-Strategie ein Mehrwert gegenüber den nationalen Strategien erbracht werden soll. Die Umsetzung der Strategie erfolgt gemäß diesen Grundsätzen und Zuständigkeiten. Außerdem achtet die Strategie uneingeschränkt die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta. |
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Mit den Prioritäten und Maßnahmen auf dem Gebiet der illegalen Drogen, die durch diese EU-Drogenstrategie gefördert und koordiniert werden, sollte erreicht werden, dass sie bis 2020 allgemein auf wesentliche Aspekte der Drogensituation in der EU Einfluss nehmen. Mit ihnen soll ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, sozialer Stabilität und Sicherheit durch eine kohärente, effektive und effiziente Durchführung von Maßnahmen, Interventionen und Ansätzen bei der Reduzierung des Drogenangebots und der Drogennachfrage auf nationaler, auf EU- und auf internationaler Ebene sichergestellt werden, auch indem mit der Durchführung dieser Aktionen verbundene mögliche unbeabsichtigte, negative Folgen möglichst gering gehalten werden. |
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Das Drogenphänomen ist ein nationales und internationales Problem, das im globalen Kontext angegangen werden muss. Den auf EU-Ebene durchgeführten koordinierten Maßnahmen kommt in dieser Hinsicht große Bedeutung zu. Mit dieser EU-Drogenstrategie wird ein gemeinsamer und faktengestützter Rahmen bereitgestellt, um dem Drogenphänomen innerhalb und außerhalb der EU entgegenzuwirken. Dadurch, dass mit der Strategie ein Rahmen für gemeinsame und sich ergänzende Aktionen bereitgestellt wird, wird sichergestellt, dass die in diesem Bereich eingesetzten Ressourcen effektiv und effizient genutzt werden, und gleichzeitig den institutionellen und finanziellen Randbedingungen und Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der EU-Organe Rechnung getragen wird. |
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Die Strategie zielt darauf ab, mittels eines strategischen Ansatzes, der die nationalen Politiken unterstützt und ergänzt, der einen Rahmen für koordinierte und gemeinsame Aktionen bereitstellt und der die Grundlage und den politischen Rahmen für die externe Zusammenarbeit der EU auf diesem Gebiet bildet, dazu beizutragen, dass das Drogenangebot und die Drogennachfrage in der EU reduziert und die durch Drogen verursachten gesundheitlichen und sozialen Risiken und Schäden vermindert werden. Dies soll durch einen integrierten, ausgewogenen und faktengestützten Ansatz erreicht werden. |
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Zudem baut diese Strategie auf den Erfahrungen aus der Umsetzung der früheren EU-Drogenstrategien und den zugehörigen Aktionsplänen, einschließlich auf den Erkenntnissen und Empfehlungen aus externen Evaluierungen der EU-Drogenstrategie 2005-2012, auf und trägt gleichzeitig anderen einschlägigen drogenpolitischen Entwicklungen und Aktionen auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene Rechnung. |
I. Einleitung
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Die Strategie berücksichtigt neue Ansätze und geht auf neue Herausforderungen ein, die in den letzten Jahren ermittelt wurden, darunter folgende:
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Mit der EU-Drogenstrategie werden folgende Ziele verfolgt:
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Die Strategie baut auf den Erfolgen (2) der EU im Bereich der illegalen Drogen auf und stützt sich auf eine laufende, umfassende Bewertung der derzeitigen Drogensituation, insbesondere auf die von der EBDD erstellte Bewertung, und berücksichtigt gleichzeitig das Erfordernis, auf Entwicklungen und Herausforderungen proaktiv zu reagieren. |
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Die Strategie ist in zwei Politikbereiche — Reduzierung der Drogennachfrage und Reduzierung des Drogenangebots — und in drei bereichsübergreifende Themen — a) Koordinierung, b) internationale Zusammenarbeit und c) Forschung, Information, Überwachung und Evaluierung — gegliedert. Die zu der Strategie gehörenden zwei aufeinander folgenden Aktionspläne, die von den entsprechenden Vorsitzen 2013 und 2017 erstellt werden, werden eine Liste spezifischer Aktionen mit einem Zeitplan, den verantwortlichen Parteien, Indikatoren und Bewertungsinstrumenten enthalten. |
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Unter Berücksichtigung der derzeitigen Drogensituation und der Erfordernisse für die Umsetzung der Strategie wird eine begrenzte Anzahl gezielter Aktionen aus jedem der beiden Politikbereiche und der drei bereichsübergreifende Themen zur Aufnahme in die Aktionspläne unter Zugrundelegung von unter anderem folgenden Kriterien ausgewählt werden:
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Um zu gewährleisten, dass die Umsetzung der Strategie und der begleitenden Aktionspläne weiterhin im Mittelpunkt steht, behandelt jeder Vorsitz mit Unterstützung der Kommission und auf der Grundlage der fachlichen Beiträge der EBDD und von Europol die Prioritäten und Aktionen, die während seiner Amtszeit in der Horizontalen Gruppe „Drogen“ weiterverfolgt werden müssen, und überwacht die Fortschritte. Die Kommission legt — unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zur Verfügung gestellten Informationen sowie der verfügbaren Informationen der EBDD, von Europol und sonstigen EU-Stellen — halbjährliche Sachstandsberichte, die bezwecken, die Umsetzung der Ziele und Prioritäten der EU-Drogenstrategie und des/der dazugehörigen Aktionsplans/Aktionspläne zu bewerten. |
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Die Kommission wird — unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Informationen sowie der verfügbaren Informationen der EBDD, von Europol, anderer einschlägiger Einrichtungen und Stellen der EU sowie der Zivilgesellschaft — bis 2016 eine externe Halbzeitbewertung der Strategie in die Wege leiten, damit ein zweiter Aktionsplan für den Zeitraum 2017-2020 ausgearbeitet werden kann. Nach Abschluss der Drogenstrategie und der dazugehörigen Aktionspläne bis 2020 wird die Kommission eine externe Gesamtevaluierung der Umsetzung der Strategie und der Aktionspläne in die Wege leiten. Bei dieser Evaluierung sollten ferner Informationen, die bei den Mitgliedstaaten, der EBDD, Europol und anderen einschlägigen Einrichtungen und Stellen der EU und der Zivilgesellschaft eingeholt wurden, sowie frühere Evaluierungen berücksichtigt werden, damit Beiträge und Empfehlungen für die künftige Entwicklung der EU-Drogenpolitik zur Verfügung stehen. |
(15) |
Zur Erreichung ihrer Ziele und zur Gewährleistung von Effizienz wird die EU-Drogenstrategie 2013-2020 wann immer möglich im Rahmen des jeweiligen Mandats auf bestehende Instrumente und Stellen, die im Drogenbereich tätig sind oder für Kernaspekte in Bezug auf diesen Bereich von Belang sind, innerhalb der EU (insbesondere EBDD, Europol, Eurojust, Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDE), Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC) und Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)) wie außerhalb der EU (z.B. Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), Weltzollorganisation (WZO), WHO und Pompidou-Gruppe) zurückgreifen. Die Kommission, die Hohe Vertreterin, der Rat und das Europäische Parlament werden dafür sorgen, dass die Tätigkeiten der EU im Bereich der illegalen Drogen aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen. |
(16) |
Für die Umsetzung der Ziele dieser EU-Drogenstrategie auf EU-Ebene wie auf nationaler Ebene sollten angemessene und zielgerichtete Ressourcen bereitgestellt werden. |
II. Strategiebereich: Reduzierung der Drogennachfrage
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Zur Reduzierung der Drogennachfrage wird eine Reihe gleich wichtiger und einander verstärkender Maßnahmen, einschließlich Prävention (umweltbezogene, allgemeine, selektive und indizierte Prävention), frühzeitiges Erkennen und Eingreifen, Minderung von Gesundheitsrisiken und -schäden, Therapie, Rehabilitation, soziale Wiedereingliederung und Genesung eingesetzt. |
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Im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage besteht das Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 darin, einen Beitrag zur messbaren Verringerung des Konsums illegaler Drogen zu leisten, das Einstiegsalter hinauszuzögern sowie problematischen Drogenkonsum, Drogenabhängigkeit und drogenbedingte gesundheitliche und soziale Risiken und Schäden durch einen integrierten, disziplinübergreifenden und faktengestützten Ansatz sowie durch Förderung und Wahrung der Kohärenz zwischen der Gesundheits-, der Sozial- und der Justizpolitik zu verhüten und zu verringern. |
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Im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage werden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):
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III. Politikbereich: Reduzierung des Drogenangebots
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Die Reduzierung des Drogenangebots umfasst die Verhütung und Abwehr sowie die Unterbindung der — insbesondere organisierten — Drogenkriminalität mittels der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung, Verbotsmaßnahmen, der Einziehung der Erträge aus Straftaten, der Durchführung von Untersuchungen und des Grenzmanagements. |
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Im Bereich der Reduzierung des Drogenangebots besteht das Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 darin, zu einer messbaren Verringerung des Angebots an illegalen Drogen beizutragen; dies soll erfolgen durch eine Unterbindung des illegalen Drogenhandels, die Zerschlagung organisierter krimineller Vereinigungen, die an der Drogenherstellung und am Drogenhandel beteiligt sind, eine effiziente Nutzung des Strafrechtssystems, eine effektive erkenntnisgestützte Strafverfolgung und einen verstärkten Austausch von Erkenntnissen. Auf EU-Ebene wird der Schwerpunkt auf der schweren, grenzüberschreitenden und organisierten Drogenkriminalität liegen. |
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Im Bereich der Reduzierung des Drogenangebots werden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):
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IV. Bereichsübergreifendes Thema: Koordinierung
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Mit der Koordinierung im Bereich der EU-Drogenpolitik wird ein zweifaches Ziel verfolgt: So soll für Synergien, Kommunikation und einen effektiven Austausch von Informationen und Ansichten zur Unterstützung der Politikziele gesorgt werden und gleichzeitig soll ein aktiver politischer Diskurs und eine Analyse der Entwicklungen und Herausforderungen im Drogenbereich auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene gefördert werden. Eine Koordinierung ist zum einen innerhalb und zwischen den EU-Organen, den Mitgliedstaaten, anderen einschlägigen europäischen Einrichtungen sowie der Zivilgesellschaft und zum anderen zwischen der EU, internationalen Einrichtungen und Drittländern erforderlich. |
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Im Bereich der Koordinierung werden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):
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V. Bereichsübergreifendes Thema: Internationale Zusammenarbeit
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Die internationale Zusammenarbeit stellt einen zentralen Bereich dar, in dem die EU einen zusätzlichen Nutzen zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Koordinierung der drogenpolitischen Maßnahmen und der Bewältigung der Herausforderungen bietet. Die Außenbeziehungen der EU im Bereich der Drogenbekämpfung beruhen auf den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, des Multilateralismus, eines integrierten, ausgewogenen und faktengestützten Ansatzes, der durchgängigen Berücksichtigung der Drogenpolitik im Rahmen der Entwicklungspolitik, der Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde und der Einhaltung internationaler Übereinkommen. |
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Das Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 im Bereich der internationalen Zusammenarbeit besteht darin, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern sowie internationalen Organisationen über Drogenfragen in umfassender und ausgewogener Weise weiter zu stärken. |
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Die EU-Drogenstrategie ist Teil eines Gesamtkonzepts, das es der EU ermöglicht, auf der internationalen Bühne und mit den Partnerländern mit einer Stimme zu sprechen. Die EU wird weiterhin für die internationale Zusammenarbeit und den internationalen Dialog über grundlegende Aspekte der Drogenpolitik eintreten und die mit dem drogenpolitischen Ansatz der EU, der in ausgewogener Weise bei der Reduzierung der Drogennachfrage und bei der Reduzierung des Drogenangebots ansetzt, auf wissenschaftlichen Ergebnissen und Erkenntnissen beruht sowie die Menschenrechte achtet, erzielten Erfolge aktiv weitergeben. Hierzu muss Kohärenz zwischen den Politiken und Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich der externen Zusammenarbeit im Bereich der Reduzierung der Drogennachfrage, die unter anderem Risiko- und Schadensminderung, Reduzierung des Drogenangebots, alternative Entwicklung, Wissensaustausch und -transfer sowie die Beteiligung staatlicher und nicht-staatlicher Akteuren umfasst, hergestellt werden. |
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Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass die EU-Drogenstrategie und die von ihr verfolgten Ziele in den allgemeinen außenpolitischen Rahmen der EU als Teil eines umfassenden Konzepts einbezogen werden, das die Vielzahl der der EU zur Verfügung stehenden Politiken und diplomatischen, politischen und finanziellen Instrumente in kohärenter und abgestimmter Weise uneingeschränkt nutzt. Die Hohe Vertreterin sollte mit Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) diesen Prozess erleichtern. |
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Mit dem Konzept der EU im Drogenbereich im Rahmen der Außenbeziehungen sollen die Bemühungen von Drittländern zur Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf das Gesundheitswesen, die Sicherheit und die Gefahrenabwehr weiter gestärkt und unterstützt werden. Dies soll durch die Umsetzung der in dieser Strategie und den aufeinander folgenden Aktionsplänen dargelegten Initiativen erfolgen; dazu gehören alternative Entwicklung, Reduzierung der Drogennachfrage, Reduzierung des Drogenangebots, Förderung und Schutz der Menschenrechte sowie die Berücksichtigung regionaler Initiativen. In Anbetracht der mit der Drogenherstellung und dem Drogenhandel verbundenen Auswirkungen auf die interne Stabilität und die Sicherheitslage in den Ursprungs- und Transitländern sollen die Maßnahmen auch auf die Korruption, die Geldwäsche und die Abschöpfung der Erträge aus der Drogenkriminalität ausgerichtet werden. |
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Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit wurden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):
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VI. Bereichsübergreifendes Thema: Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung
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Ziel der EU-Drogenstrategie 2013-2020 im Bereich Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung ist es, zu einem besseren Verständnis aller Aspekte des Drogenphänomens und der Auswirkungen von Maßnahmen beizutragen, damit eine solide und umfassende Faktengrundlage für Politiken und Aktionen geschaffen wird. Ferner soll die EU-Drogenstrategie 2013-2020 zu einer besseren Verbreitung von Überwachungs-, Forschungs- und Evaluierungsergebnissen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene beitragen, um eine Stärkung der Synergien, eine ausgewogene Zuweisung von Finanzmitteln und die Vermeidung von Doppelarbeit zu gewährleisten. Dies kann durch eine Harmonisierung der Methoden, Vernetzung und eine engere Zusammenarbeit erreicht werden. |
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Im Bereich Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung wurden die folgenden Prioritäten festgelegt (die Reihenfolge ist keine Rangordnung):
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(1) VN-Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung, Übereinkommen über psychotrope Stoffe (1971) und Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (1988).
(2) Bericht über die unabhängige Bewertung der EU-Drogenstrategie 2005-2012 und ihrer Aktionspläne, abrufbar unter http://ec.europa.eu/justice/anti-drugs/files/rand_final_report_eu_drug_strategy_2005-2012_en.pdf
(3) Artikel 4 EUV.