28.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 400/16


Bekanntmachung der Regierung Polens betreffend die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet Sochaczew-Kampinos

2012/C 400/12

Die Ausschreibung betrifft die Erteilung von Genehmigungen für die Prospektion und/oder Erkundung von Erdöl- und/oder Erdgaslagerstätten im Gebiet Sochaczew-Kampinos.

Nr.

Name

Block Nr.

Bezugssystem 1992

X

Y

1

Sochaczew-Kampinos

212, 213

515 289,07

562 275,85

515 343,25

567 737,75

503 178,82

579 759,21

504 521,00

583 373,29

487 944,49

591 280,06

487 544,90

568 122,12

487 472,83

562 683,93

502 361,55

562 495,43

Anträge müssen dasselbe Gebiet abdecken.

Konzessionsanträge müssen am Sitz des Umweltministeriums bis 12.00 Uhr MEZ/MESZ am letzten Tag der 180-Tage-Frist, gerechnet ab dem Tag, der auf das Datum der Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt, eingereicht werden.

Die eingegangenen Anträge werden anhand folgender Kriterien geprüft:

a)

vorgeschlagene Technologie für die Durchführung der Arbeiten (40 %),

b)

technische und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters (50 %),

c)

vorgeschlagene Höhe des Entgelts für die Schürfrechte (10 %).

Die Mindestentgelthöhe für die Erteilung von Schürfrechten für das Gebiet Sochaczew-Kampinos beträgt 56 136,44 PLN im Jahr.

Die Öffnung der eingegangenen Anträge erfolgt öffentlich am Sitz des Umweltministeriums um 12.00 Uhr MEZ/MESZ am 14. Werktag nach Ablauf der Frist für die Antragseinreichung. Die Bewertung der Anträge wird innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Antragsphase abgeschlossen. Die Teilnehmer am Verfahren werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Anträge sind in polnischer Sprache einzureichen.

Die für die Konzessionserteilung zuständige Stelle erteilt dem Gewinner des Verfahrens zur Antragsbewertung nach Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Behörden die Genehmigung zur Prospektion und/oder Erkundung von Erdöl- und/oder Erdgaslagerstätten und schließt einen Vertrag über die Schürfrechte mit ihm.

Das betreffende Unternehmen muss zur Durchführung der Aktivitäten für die Prospektion von Kohlenwasserstoffen im Gebiet Polens sowohl über Schürfrechte als auch über eine Konzession verfügen.

Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Ministerstwo Środowiska (Umweltministerium)

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych (Abteilung Geologie und geologische Konzessionen)

ul. Wawelska 52/54, pokój 146

00-922 Warszawa

POLSKA/POLAND

Weitere Informationen:

Internetseite des Umweltministeriums:

http://www.mos.gov.pl

Barbara Gąsecka

Starszy Specjalista

Ministerstwo Środowiska

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLSKA/POLAND

Tel. +48 225792444

Fax +48 225792460

E-Mail: barbara.gasecka@mos.gov.pl