19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/11


Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder

2012/C 393/04

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

BEGRÜSST MIT INTERESSE:

die Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (1), die von der Kommission am 2. Mai 2012 angenommen wurde, und BILLIGT, dass sich die Strategie auf vier Handlungsschwerpunkte konzentriert: 1) Förderung hochwertiger Online-Inhalte für Kinder, 2) verstärkte Sensibilisierung und Befähigung, 3) Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder und 4) Bekämpfung von Online-Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern;

VERWEIST AUF:

die EU-Agenda für die Rechte des Kindes (2), die unter anderem zum Ziel hat, einen hohen Schutz für Kinder in der digitalen Welt zu erreichen, ohne ihr Recht auf Zugang zum Internet, soweit es ihrer sozialen und kulturellen Entwicklung dient, in irgendeiner Form zu beschneiden;

die Wichtigkeit der Programme zur sicheren Nutzung des Internet, mit denen die EU seit 1999 die Bemühungen, das Internet für Kinder sicherer zu machen, koordiniert und unterstützt, sowie auf die entscheidende Rolle der Safer-Internet-Zentren;

die Digitale Agenda für Europa (3), deren Maßnahmen unter anderem auf die Verbesserung der Medienkompetenz (4), insbesondere der digitalen Kompetenz (5), und der digitalen Integration sowie auf die Förderung von technologischer Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen abstellen und somit einen Beitrag zum digitalen Binnenmarkt leisten;

HEBT HERVOR, DASS:

1.

seine Schlussfolgerungen von 2011 über den Schutz der Kinder in der digitalen Welt (6), in denen er die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Branche aufgefordert hat, Maßnahmen zur Schaffung eines sicheren Online-Medienumfelds für Kinder zu treffen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte, beispielsweise Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, einzuleiten, nach wie vor Anwendung finden;

2.

er die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (7) angenommen hat, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist;

3.

die vorliegenden Schlussfolgerungen in erster Linie auf die Fragen ausgerichtet sind, die es bei den Handlungsschwerpunkten 1 und 2 der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder zu klären gilt, da die Schlussfolgerungen des Rates von 2011 und die Richtlinie 2011/93/EU weitgehend Maßnahmen im Rahmen der Handlungsschwerpunkte 3 und 4 betreffen;

4.

die vorliegenden Schlussfolgerungen und jene aus dem Jahr 2011 sich gegenseitig ergänzen und insgesamt die Antwort des Rates auf die von der Kommission vorgeschlagene Europäische Strategie darstellen;

NIMMT KENNTNIS VON:

1.

der auf Initiative der Kommission erfolgten Bildung der Koalition, die das Internet für Kinder sicherer machen soll („Coalition to make the internet a better place for kids“), und ihrem Arbeitsplan, nach dem Fortschritte und Ergebnisse in fünf Bereichen (Meldemöglichkeiten, altersgerechte Datenschutzeinstellungen, Inhaltsklassifizierung, elterliche Kontrolle, Entfernung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern) erzielt werden sollen (8);

2.

den Vorschlägen der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (9) und für eine Verordnung über transeuropäische Telekommunikationsnetze (10), die Finanzmittel für den Aufbau einer Dienstinfrastruktur für ein sicheres Internet sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vorsehen;

3.

den Vorschlägen der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung des Rahmenprogramms „Horizont 2020“ (11), das Fördermittel für die Forschung unter anderem in Bereichen vorsieht, die die Interaktion zwischen Kindern und Internet betreffen, und für eine Verordnung zur Einrichtung des EU-Programms „Erasmus für alle“ (12), das Fördermittel für Initiativen im Bildungswesen zur Verbesserung der digitalen und der Medienkompetenz vorsieht;

4.

der Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, einen nationalen IT-Spitzenreiter zu ernennen, der mit seiner Arbeit die Vorzüge einer integrativen digitalen Gesellschaft fördern soll (13);

5.

der Tätigkeit des Europarates im Rahmen seiner Strategie zur Internet Governance (2012-2015) im Hinblick auf den Schutz und die Befähigung von Kindern im Internet;

6.

den sehr positiven Ergebnissen und Vorgehensweisen im Rahmen bestehender Projekte auf nationaler Ebene, mit denen ähnliche Ziele wie die Schaffung hochwertiger Online-Inhalte für Kinder oder der Schutz Minderjähriger durch beispielsweise Kontroll-, Sensibilisierungs- und Befähigungsinstrumente gefördert werden;

BETONT, DASS:

1.

das Internet als interaktives und allgegenwärtiges Medium zahlreiche Möglichkeiten zur Entwicklung der Medienkompetenz und insbesondere digitaler Kompetenzen bietet, die kritisches Denken, Analysefähigkeiten, Innovation und Kreativität unterstützen. Die Entwicklung der Medienkompetenz und insbesondere digitaler Kompetenzen ist wichtig, damit die Kinder sich sicher an die sich ständig wandelnden neuen Technologien anpassen und ihre Welt generell sicher und kreativ gestalten können;

2.

ungenügende Investitionen in Politikbereiche, die für unsere Kinder von Belang sind, langfristig tiefgreifende Folgen für unsere Gesellschaft haben können (14); daher muss auf die besonderen Bedürfnisse und die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern im Internet eingegangen werden und das Internet zu einem Ort gemacht werden, der allen Kindern Europas unabhängig von ihrem ethnischen, kulturellen und sozialen Hintergrund und Kindern mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen Chancen bietet, damit die derzeit bestehende digitale Kluft verringert wird;

3.

es wichtig ist, die Durchführung von Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Strategie sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auf den Weg gebrachten wurden, zu koordinieren und ein Zusammenwirken verschiedener Interessensträger, insbesondere von Kindern, staatlichen Stellen, zuständigen Einrichtungen, NRO und Wirtschaft, zu fördern; als Beispiel für eine verstärkte Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union sollte für eine fortgesetzte und intensivere Koordinierung der Arbeiten im Rahmen des von der EU finanzierten Netzes von Safer-Internet-Zentren in den Mitgliedstaaten gesorgt werden;

4.

Selbstregulierung wichtig ist, weil sich das Internet rasch verändert und somit Flexibilität erforderlich ist, damit sein Wachstumspotenzial und seine Anpassungsfähigkeit nicht eingeschränkt werden; damit eine Selbstregulierung wirksam ist, muss sie allerdings unabhängig überwacht und beurteilt und eng mit Sensibilisierungs- und Befähigungsinitiativen verknüpft werden;

EMPFIEHLT, IN FOLGENDEN BEREICHEN TÄTIG ZU WERDEN:

BEREICH 1: Hochwertigere Online-Inhalte für Kinder

IN DER ERWÄGUNG, DASS:

1.

Kinder über eine wachsende Vielfalt von Zugangsgeräten verfügen und in immer jüngerem Alter mit dem Internet konfrontiert werden, aber nicht genügend hochwertige altersgerechte Inhalte vorfinden;

2.

die Formulierung „hochwertiger Online-Inhalt für Kinder“ dahingehend verstanden werden sollte, dass dieser Inhalt Kindern in irgendeiner Form nutzt (d.h. ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen mit besonderem Augenmerk für Kreativität fördert) und darüber hinaus attraktiv, kindgerecht, zuverlässig und sicher ist und bei diesem Inhalt gegebenenfalls Werbung und kommerzielle Kommunikation als solche klar erkennbar sind (15);

3.

die Verfügbarkeit von hochwertigen Online-Inhalten für Kinder die Internetnutzung durch Kinder verbessern und die allgemeine Verbreitung und die aktive Nutzung des Breitband-Internet in den EU-Haushalten erheblich erleichtern kann (16) und umgekehrt;

4.

durch ein zunehmendes Vertrauen der Verbraucher (Kinder, Eltern und Pädagogen) in die Nutzung von Inhalten in verschiedenen Ländern und mit verschiedenen Geräten sowie durch die Sensibilisierung der Verbraucher für eine solche Nutzung die Zersplitterung des digitalen Binnenmarktes verringert werden könnte, wobei die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu achten sind;

5.

es für die Förderung, Herstellung und Verbreitung hochwertiger Online-Inhalte einer dynamischen und engen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Produzenten der Inhalte, Experten für die Internet-Sicherheit von Kindern (beispielsweise NRO und Zentren für Internet-Sicherheit), Internet-Diensteanbietern und denjenigen Akteuren, denen eine Rolle bei der Erziehung von Kindern zukommt (beispielsweise Eltern und Lehrkräfte), sowie den Kindern selbst bedarf;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE KOMMISSION UND DIE BRANCHE, IN IHREM JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:

1.

die Innovation durch Nutzung quelloffener Software und offener Standards zu fördern, damit hochwertige Online-Inhalte von Kindern und für Kinder produziert werden können, indem sie Projekte und Initiativen unterstützen, einschließlich Entwicklung interoperabler Plattformen, die den Zugang zu solchen Inhalten ermöglichen;

2.

quantitative und qualitative Aspekte von Online-Inhalten einzustufen, indem Systeme zur Alterseinstufung und Klassifizierung von Inhalten (auch Klassifizierungen auf der Grundlage von Nutzerzufriedenheit und Überprüfung durch Experten) entwickelt werden, die zuverlässig sind und einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Staaten und Geräten zulassen, dabei aber kulturell bedingte Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zuzulassen;

3.

Wege zu finden, wie die Sprachbarriere bei der Schaffung hochwertiger Online-Inhalte überwunden werden kann, beispielsweise durch bessere maschinelle Übersetzung, um so zur Schaffung des digitalen Binnenmarkts beizutragen;

BEREICH 2: Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

IN DER ERWÄGUNG, DASS:

es zur Befähigung der Kinder zur sicheren Nutzung des Internets einerseits notwendig ist, die Frage der technischen Anwendungen anzugehen, die ein sicheres Navigieren im Internet ermöglichen, andererseits Kinder mit den geeigneten Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten sind, die es ihnen ermöglichen, wirksam und verantwortungsvoll mit dem Online-Umfeld umzugehen;

dem Bildungswesen sowie den Eltern die wichtige Aufgabe zufällt, die Kinder dabei zu unterstützen, die vom Internet gebotenen Möglichkeiten nutzbringend und kreativ auszuschöpfen, aber auch die im Internet anzutreffenden Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Allerdings wird auch anerkannt, dass Lehrer und Eltern ihrerseits auch Unterstützung und Schulung benötigen, und zwar nicht nur, um mit den raschen und unvorhersehbaren Veränderungen im virtuellen Leben der Kinder, sondern auch mit den sich ständig weiterentwickelnden neuen Technologien Schritt halten zu können;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN:

1.

die Umsetzung von Strategien zur Einbeziehung der Vermittlung von Kenntnissen in Online-Sicherheit und von digitalen Kompetenzen in Schulen zu forcieren und die Nutzung des Internets in allen Schulfächern zu fördern und diesbezüglich eine angemessene Lehrerfortbildung zu unterstützen;

2.

bei Eltern und Kindern den Erwerb digitaler Kompetenzen im Rahmen des informellen und nicht formalen Lernens zu verstärken, und zwar auch in Jugendorganisationen durch in diesen Fragen speziell ausgebildete Jugendarbeiter;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION:

3.

sich aktiv für die Beteiligung von Kindern einzusetzen, wenn sie nationale und EU-weite Sensibilisierungskampagnen, Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen und Tätigkeiten, die sich auf die Online-Tätigkeiten von Kindern auswirken, in die Wege leiten, indem sie beispielsweise die von den Safer-Internet-Zentren eingerichteten nationalen Jugendgremien weiter unterstützen;

4.

auf nationaler Ebene und europaweit die Medienkompetenz, insbesondere digitale Kompetenzen, weiterzuentwickeln und Sensibilisierungsmaßnahmen zu fördern;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, DIE KOMMISSION UND DIE BRANCHE, IN IHREM JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:

5.

öffentlich-private Partnerschaften für eine verstärkte Sensibilisierung und Befähigung auf nationaler Ebene und EU-weit zu unterstützen, dabei die vom Internet gebotenen Möglichkeiten hervorzuheben und auf Eltern und Kinder mit jedwedem sozialen, ethnischen und kulturellen Hintergrund abzuzielen, einschließlich Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Gruppen und Kinder mit besonderen Bedürfnissen;

6.

weitere Fakten und Erkenntnisse über das Online-Verhalten von Kindern und über die Auswirkungen von Diensten und Technologien auf die Nutzung des Internets durch Kinder zusammenzutragen;

7.

die Kontrollsysteme für Eltern so zu verbessern, dass die Wirksamkeit und Interoperabilität dieser Systeme auf allen Geräten gewährleistet ist und sie in möglichst vielen Sprachen zur Verfügung stehen, und Strategien auszuarbeiten, um Eltern über das Bestehen solcher Kontrollsysteme zu informieren, und dabei das Recht der Kinder auf Wahrung der Privatsphäre, Information und Meinungsfreiheit zu achten;

8.

eine gemeinsame standardisierte Mindestmeldung schädlicher Inhaltekategorien und Leistungskriterien für Meldeverfahren mit dem Ziel zu koordinieren, vergleichbare und transparente Meldeverfahren zu erhalten, die für unterschiedliche Staaten und Geräte genutzt werden können;

9.

die notwendige Unterstützung zur Einrichtung, Verbreitung und Überwachung wirksamer Meldesysteme für schädlicher Inhalte und von Mechanismen für Folgemaßnahmen zu leisten, die Zusammenarbeit innerhalb der Branche und mit staatlichen Stellen und nichtstaatlichen Organisationen und Hotlines auszubauen und sicherzustellen, dass Mechanismen, relevante Plattformen und Geräte eingesetzt werden, die für die internationale Zusammenarbeit erforderlich sind;

10.

bestehende Selbstregulierungsinitiativen für die Online-Werbung umzusetzen und durchzuführen und sie bei neuen Formen der Werbung stets zu aktualisieren;

FORDERT DIE INDUSTRIE AUF:

11.

Standard-Datenschutzeinstellungen zu implementieren und wirksame Methoden zur Unterrichtung von Kindern und Eltern über ihre Online-Datenschutzeinstellungen auszuarbeiten und umzusetzen;

12.

die Selbstregulierungsinitiativen für die Online-Werbung weiterzuentwickeln.

Um sicherzustellen, dass diese Schlussfolgerungen wirksam umgesetzt werden, ersucht DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

1.

die CEO-Koalition, dem Rat ihren für Januar 2013 erwarteten Schlussbericht vorzustellen;

2.

die Kommission, häufig Rückmeldungen und Informationen über Fortschritte bei den Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder vorzulegen und dabei insbesondere auf Verfahren zur Leistungsmessung und Bewertung einzugehen, die im Hinblick auf die Bewertung der Umsetzung der Europäischen Strategie durchgeführt werden müssen;

3.

die Kommission und die Mitgliedstaaten, unbeschadet der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) bestehende und künftige Finanzierungsprogramme der EU in geeigneter Weise zu nutzen, um die Ziele der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder in allen vier Handlungsbereichen dieser Schlussfolgerungen zu verwirklichen.


(1)  COM(2012) 196 final — Dok. 9486/12.

(2)  KOM(2011) 60 endgültig — Dok. 7226/11.

(3)  Dok. 9981/1/10 REV 1 — KOM(2010) 245 endg./2.

(4)  Medienkompetenz ist „die Fähigkeit, Medien zu nutzen und Medieninhalte zu verstehen, kritisch zu bewerten, zu schaffen und mitzuteilen“ (Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2009 über die Medienkompetenz im digitalen Umfeld — ABl. C 301 vom 11.12.2009, S. 12).

(5)  „… Computerkompetenz erfordert ein solides Verständnis und Kenntnisse der Art, Aufgaben und Möglichkeiten der TIG im Alltag … sowie das Verständnis der Chancen und potenziellen Gefahren, die das Internet und die Kommunikation über elektronische Medien (E-Mail, Netzanwendungen) … bieten. Zu den Fähigkeiten zählt die Fähigkeit, Informationen zu recherchieren, zu sammeln und zu verarbeiten und diese kritisch und systematisch zu verwenden … Der Einzelne sollte ferner fähig sein, TIG zu nutzen, um kritisches Denken, Kreativität und Innovation zu fördern.“ (Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, 2006/962/EG, ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).

(6)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 15.

(7)  ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1, und Berichtigung der Richtlinie (ABl. L 18 vom 21.1.2012, S. 7).

(8)  Bei der Koalition handelt es sich um eine von der Branche angeführte Initiative, der europäische und internationale IKT- und Medienunternehmen angehören (http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/docs/ceo_coalition/ceo_coalition_statement.pdf).

(9)  Dok. 16176/11

(10)  Dok. 16006/11

(11)  Dok. 17933/11

(12)  Dok. 17188/11

(13)  Erläuterungen: https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/digital-champions;

https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/about-0

(14)  Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes.

(15)  Siehe die Broschüre „Producing and providing online content for children and young people — An inventory“, http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/docs/competition/final_draft.pdf

(16)  Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 23. März 2012 über die Umsetzung der nationalen Breitbandpläne (SWD(2012) 68 final), S. 17.