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19.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 393/8 |
Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur kulturpolitischen Steuerung (Cultural Governance)
2012/C 393/03
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IN ANERKENNUNG:
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1. |
der Tatsache, dass Kultur mit der ihr innewohnenden Kreativität und Innovationskraft einen Wert an sich darstellt. Sie hat einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen und trägt im Sinne der Strategie Europa 2020 und ihrer Leitinitiativen zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum bei (1); |
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2. |
der Ziele, die sich die Europäische Union in Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Kulturbereich gesetzt hat; |
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3. |
der Tatsache, dass Kulturpolitik horizontal angelegt ist und deshalb eine übergreifende Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und den verschiedenen Entscheidungsebenen erforderlich ist; |
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4. |
der Tatsache, dass es gilt, die vielfältigen Herausforderungen, mit denen sich die Kultur- und Kreativwirtschaft konfrontiert sieht, einschließlich des rasanten, von Digitalisierung und Globalisierung angetriebenen Wandels, in neue Wachstums- und Beschäftigungschancen umzumünzen, und hierfür Maßnahmen auf den verschiedenen Entscheidungsebenen ergriffen werden müssen; |
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5. |
der Tatsache, dass an den Grenzen zwischen dem Kultur- und dem Kreativsektor dynamische Entwicklungen stattfinden und sich durch Verbindungen und Partnerschaften zwischen diesen Sektoren erhebliche Vorteile erzielen lassen; deshalb bedarf es ganzheitlicher Konzepte für die kulturpolitische Steuerung; |
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6. |
der Tatsache, dass „Cultural Governance“ als Methode zur Umsetzung der Kulturpolitik wie auch als Instrument zur tieferen Verankerung der Kultur in der politischen Agenda verstanden werden sollte, da durch sie die Kulturpolitik mit anderen Politikbereichen koordiniert wird; |
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7. |
der Wichtigkeit der offenen Koordinierungsmethode, die bei der Umsetzung des Arbeitsplans für Kultur (2) — einem Mittel der kulturpolitischen Steuerung auf europäischer Ebene — angewandt wird — |
EMPFIEHLT DIE ENTWICKLUNG DES FOLGENDEN DUALEN ANSATZES FÜR DIE KULTURPOLITISCHE STEUERUNG:
I. FÖRDERUNG EINER FAKTENGESTÜTZTEN POLITIKGESTALTUNG
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IST DER AUFFASSUNG, dass die Förderung einer faktengestützten Politikgestaltung und die Verstärkung der Verbindungen zwischen Kultur, Wirtschaft, allgemeiner und beruflicher Bildung, Forschung und Innovation besonders in Zeiten des Wirtschaftsabschwungs, in denen die Kulturpolitik noch wirksamer, effizienter und nachhaltiger sein muss, von größter Bedeutung für die Mitgliedstaaten sind;
WÜRDIGT die Ergebnisse der Expertenbeiträge zu den Kulturstatistiken, u.a. im Rahmen des von Eurostat und einer Gruppe von fünf Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Projekts ESSnet-Kultur (3), das durch relativ geringe und ressourceneffiziente Anpassungen der nationalen statistischen Systeme die Rahmenbedingungen für eine deutliche Verbesserung der statistischen Informationen über den Beitrag der Kultur schafft;
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,
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einen faktengestützten Ansatz für die Gestaltung der Kulturpolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verfolgen und dabei möglichst Instrumente zur Beurteilung und Folgenabschätzung einzusetzen, die nicht nur quantitativen, sondern auch qualitativen Indikatoren Rechnung tragen; |
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die Berücksichtigung kulturpolitischer Aspekte in anderen Bereichen der Politik zu fördern; |
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die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen, Forschungszentren und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern, um Forschungsergebnisse zusammenzutragen, aufzuarbeiten und sie unter den politischen Entscheidungsträgern zu verbreiten; |
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unter optimaler Nutzung der vorhandenen Strukturen darauf hinzuwirken, dass diese Forschungsergebnisse gegebenenfalls, sofern sie relevant sind, von den Ministerien und einschlägigen Behörden bei der Planung ihrer Forschung und der Festlegung ihrer politischen Strategien für die einzelnen Sektoren berücksichtigt werden; |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEIT:
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den Erfahrungsaustausch anzuregen, die Verbreitung bewährter Verfahren im Bereich der Kulturpolitik zu unterstützen und Synergien zwischen den Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Forschung über Kultur und Cultural Governance zu fördern; |
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in den Kulturministerien oder sonstigen für die Kulturpolitik zuständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und in der Kommission Anlaufstellen zu benennen, die für die Bündelung und Koordinierung von prospektiven Studien und Forschung verantwortlich sind, und ihre Vernetzung auf europäischer Ebene zu fördern; |
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so rasch wie möglich den gemeinsamen statistischen Rahmen und die dazugehörige Methodik anzuwenden, die von ESSnet-Kultur entwickelt wurden, um verlässliche, vergleichbare und aktuelle Informationen über den sozialen und wirtschaftlichen Nutzeffekt des Kultur- und Kreativsektors zu erhalten, und künftige Prioritäten weiterhin an den Empfehlungen des ESSnet-Kultur auszurichten (4); |
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dafür zu sorgen, dass Eurostat in Zusammenarbeit mit den nationalen Statistikämtern (5) und Kulturministerien oder sonstigen für die Kulturpolitik zuständigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen weiterhin vergleichbare Kulturstatistiken erstellen kann; |
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den Erfahrungsaustausch zu fördern und unter Beteiligung von Eurostat mit der Arbeit an Satellitenkonten (6) für Kultur zu beginnen, die zur Bewertung des Beitrags der Kultur zur Wirtschaft herangezogen werden können, wobei der Beschäftigung im Kulturbereich besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; |
II. FÖRDERUNG VON SYNERGIEN UND ENTWICKLUNG VON INTEGRIERTEN STRATEGIEN FÜR EINEN VERSTÄRKT GANZHEITLICHEN ANSATZ
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IST DER AUFFASSUNG, dass alle Entscheidungsebenen, in erster Linie die lokalen und regionalen Behörden, an einem Strang ziehen müssen, damit das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft in vollem Maße erschlossen wird; NIMMT in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission vom 26. September 2012„Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“ (7) die eine umfassende Strategie hierfür enthält, ZUR KENNTNIS;
WEIST DARAUF HIN, wie wichtig es ist, die Kultur durchgängig in anderen Politikbereichen und Entscheidungsprozessen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu berücksichtigen;
BETONT, dass die einschlägigen Akteure der Zivilgesellschaft im Interesse einer offeneren, partizipativen, effizienten und kohärenten kulturpolitischen Steuerung stärker eingebunden werden müssen;
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,
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die sektoren- und ministerienübergreifende Zusammenarbeit in Kulturfragen zu verstärken und vielschichtige integrierte Strategien unter Einbeziehung aller Entscheidungsebenen zu entwickeln; |
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im Rahmen ihrer lokalen und regionalen Entwicklungspolitik die lokalen und regionalen Behörden zu ermutigen, die Kultur- und Kreativwirtschaft in ihre Strategien für eine intelligente Spezialisierung (8) zu integrieren und zu diesem Zweck eine wirksame Partnerschaft von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Behörden zu entwickeln; |
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gemeinsame Unternehmen von öffentlichen und privaten Akteuren zu fördern, um die Nachhaltigkeit der Investitionen in die Kultur- und Kreativwirtschaft zu gewährleisten, und zugleich für einen besseren Mix von harten Investitionen (in Infrastrukturen) und weichen Investitionen (in Humankapital) zu sorgen; |
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einen partizipativen Ansatz für die Gestaltung der Kulturpolitik zu unterstützen, indem sie die Partnerschaften zwischen öffentlichen Kultureinrichtungen und der Zivilgesellschaft ausbauen und die Beteiligung der Zivilgesellschaft durch eine angemessene Form des Dialogs und der Konsultation fördern; |
ERSUCHT DIE KOMMISSION,
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die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Experten der Mitgliedstaaten weiter zu unterstützen, u. a. durch die offene Koordinierungsmethode und durch Förderung eines strukturierten Dialogs mit den einschlägigen Interessengruppen; |
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die bereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Kommission weiterzuentwickeln, damit das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Förderung eines intelligenten Wachstums, des sozialen Zusammenhalts und des interkulturellen Dialogs in Europa voll ausgeschöpft werden kann, und die vorhandenen Folgenabschätzungsverfahren voll und ganz zu nutzen, um die Kultur in allen relevanten Politikbereichen und bei allen Maßnahmen der EU durchgehend zu berücksichtigen; |
ERSUCHT DIE KOMMISSION, DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KÜNFTIGEN VORSITZE, IN IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN,
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bestehende und künftige EU-Förderprogramme, auch im Bereich der Forschung und Innovation, gegebenenfalls möglichst umfassend zu nutzen (9); |
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gemeinsam an einer Halbzeitüberprüfung und am Abschlussbericht zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2011-2014 zu arbeiten und Überwachungsmethoden zu entwickeln, mit denen seine Umsetzung gemessen werden kann; |
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über Strategien und Maßnahmen der EU, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Themen und die Politik im Kulturbereich haben, regelmäßig und frühzeitig Informationen auszutauschen, um eine effiziente Koordinierung auf europäischer und nationaler Ebene zu gewährleisten; ersucht deshalb die KOMMISSION, dem Ausschuss für Kulturfragen über ihre einschlägigen Initiativen — insbesondere über diejenigen, die in ihrem Jahresarbeitsprogramm vorgesehen sind — Bericht zu erstatten, und die KÜNFTIGEN VORSITZE, über die Arbeit der anderen Vorbereitungsgremien des Rates zu berichten; |
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bis Ende 2013 Anlaufstellen zu benennen, die für die Bündelung und Koordinierung der prospektiven Studien und der Forschung zuständig sind; |
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gemeinsam daran zu arbeiten, dass diese Schlussfolgerungen befolgt werden; |
KOMMT ÜBEREIN,
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im Jahr 2015 die Durchführung dieser Schlussfolgerungen zu überprüfen (10). |
(1) Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2011 zum Beitrag der Kultur zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 (ABl. C 175 vom 15.6.2011, S. 1).
(2) Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur 2011-2014 (ABl. C 325 vom 2.12.2010, S. 1).
(3) Abschlussbericht des ESSnet-Kultur:
http://ec.europa.eu/culture/news/20121026-ess-net_en.htm
(4) Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2011 gefordert.
(5) Unbeschadet der Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 (KOM(2011) 928 endg. — Dok. 5089/12) und über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020.
(6) Ein Satellitenkonto bietet — als Anhang zum zentralen Konto — einen Rahmen, in dem sich ein bestimmter Bereich oder Aspekt des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung detaillierter darstellen lässt (http://stats.oecd.org/glossary/detail.asp?ID=2385).
(7) Dok. 14256/12 (COM(2012) 537 final).
(8) Strategien zu intelligenter Spezialisierung sind ein Instrument, mit dessen Hilfe die Regionen und Städte eine Aufstellung ihrer eigenen Standortvorteile vornehmen, um anhand ihres jeweiligen Profils Strategien für die Wirtschaft und die soziale Inklusion zu entwickeln. Sie sind Bestandteil der im vorgeschlagenen Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik 2014-2020 vorgesehenen Ex-ante-Konditionalität (Mitteilung der Kommission „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“, KOM(2010) 553 endg. — Dok. 14679/10).
(9) Diese Schlussfolgerungen greifen den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 nicht vor.
(10) Diese Überprüfung kann sich auf Folgendes erstrecken: auf die Fortschritte bei den vergleichbaren Kulturstatistiken, die Vernetzung der bis 2013 zu benennenden Kontaktstellen und den Informationsaustausch über die Strategien und Maßnahmen der EU, die sich auf die Kultur auswirken. Diese Aufstellung ist nicht erschöpfend.