|
30.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 370/6 |
Mitteilung für die Personen und Organisationen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/739/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1117/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien, Anwendung finden
2012/C 370/04
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Den in den Anhängen I und II des Beschlusses 2012/739/GASP des Rates (1) und in den Anhängen II und IIa der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1117/2012 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien, aufgeführten Personen und Organisationen wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/739/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 36/2012, durchgeführt durch die Verordnung (EU) Nr. 1117/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien, Anwendung finden.
Die betroffenen Personen und Organisationen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 36/2012) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 16 der Verordnung).
Die betroffenen Personen und Organisationen können beim Rat (siehe nachstehende Anschrift) unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird.
|
Rat der Europäischen Union |
|
Generalsekretariat |
|
GD C — Referat Koordinierung |
|
Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
|
1048 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.
(1) ABl. L 330 vom 30.11.2012, S. 21.
(2) ABl. L 330 vom 30.11.2012, S. 9.