29.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/25 |
BESCHLUSS ZUR EINSTELLUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS NACH RÜCKNAHME DER ANMELDUNG DURCH DEN MITGLIEDSTAAT
Staatliche Beihilfe — Griechenland
(Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Bekanntmachung der Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV — Rücknahme der Anmeldung
Staatliche Beihilfe C 21/09 — (ex N 105/08, ex N 168/08 und ex N 169/08) — Griechenland
Staatliche Finanzierung von Infrastruktur und Ausrüstung im Hafen von Piräus — unter N 169/08 bekanntgegebene Maßnahme
(Text von Bedeutung für den EWR)
2012/C 402/10
Die Kommission hat beschlossen, das am 13. Juli 2009 eingeleitete förmliche Prüfverfahren (1) nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der (unter N 169/08 bekanntgegebenen) Finanzierung der Beschaffung von Be- und Entladeausrüstung im Containerterminal des Hafens von Piräus einzustellen, nachdem Griechenland die Anmeldung am 1. Oktober 2010 zurückgenommen hat und das Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.
(1) ABl. C 245 vom 13.10.2009, S. 21.