29.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 402/25


BESCHLUSS ZUR EINSTELLUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS NACH RÜCKNAHME DER ANMELDUNG DURCH DEN MITGLIEDSTAAT

Staatliche Beihilfe — Griechenland

(Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bekanntmachung der Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV — Rücknahme der Anmeldung

Staatliche Beihilfe C 21/09 — (ex N 105/08, ex N 168/08 und ex N 169/08) — Griechenland

Staatliche Finanzierung von Infrastruktur und Ausrüstung im Hafen von Piräus — unter N 169/08 bekanntgegebene Maßnahme

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 402/10

Die Kommission hat beschlossen, das am 13. Juli 2009 eingeleitete förmliche Prüfverfahren (1) nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der (unter N 169/08 bekanntgegebenen) Finanzierung der Beschaffung von Be- und Entladeausrüstung im Containerterminal des Hafens von Piräus einzustellen, nachdem Griechenland die Anmeldung am 1. Oktober 2010 zurückgenommen hat und das Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.


(1)  ABl. C 245 vom 13.10.2009, S. 21.